Fremdverstehen und Perspektivität im Geschichtsunterricht

Körber, Andreas (26.7.2010): „Fremdverstehen und Perspektivität im Geschichtsunterricht“

Das Konzept des „Fremdverstehens“ spielt in der Geschichtsdidaktik wie in der Fremdsprachendidaktik eine Rolle – Grund genug, über das Verhältnis der gleich lautenden Konzepte beider Fachdidaktiken nachzudenken.
Beim Fremdsprachenlernen ist das Konzept offenbar Teil einer moderneren Didaktik, welche sich nicht allein auf den Spracherwerb (im Sinne von „langue“) konzentrieren will, sondern Kommunikationsfähigkeit im weiteren Sinne in den Blick nimmt. Im Zuge dieser Orientierung wurden offenbar die einer älteren Tradition (gerade auch des Denkens in National-Kulturen) verhafteten Anteile von „Landeskunde“ überführt in einer modernerer Kulturtheorie und-wissenschaft entsprechenden Konzepte interkulturellen Lernens. Es geht demnach im engeren Sinne des (fremd-)sprachlichen Kompetenzerwerbs um die Befähigung der Lernenden, nicht nur aktiv und passiv korrekt ‚die fremde Sprache‘ zu benutzen, sondern die sich in ihr ausdrückenden und von ihr mit geprägten kulturellen Perspektiven auf Welt zu verstehen. „Fremdverstehen“ ist also in der Fremdsprachendidaktik ein ganz eng mit dem interkulturellen Lernen verbundenes Konzept.
Das gilt auch für die Geschichtsdidaktik. „Fremdverstehen“ ist als Konzept auch hier zunächst (und sehr früh) mit dem Blick auf die Herausforderungen eines Geschichtsunterrichts „in einer kleiner werdenden Welt“ reflektiert worden (Schörken 1980), womit wesentliche Anstöße interkulturellen Lernens vorweggenommen wurde. Dann geriet dieser interkulturelle Fokus ein wenig ins Hintertreffen gegenüber einer Aufwertung des Begriffs in einer anderen Perspektive, nämlich des sozialen Fremdverstehens. Gemeint war die Aufgabe des Geschichtsunterrichts, im Rahmen der Abkehr von einem zunehmend kritisierten, bildungsbürgerlichen und geisteswissenschaftlichen nationalen Geschichtsbildes und der Zuwendung zu sozialgruppenspezifischen Perspektiven und insbesondere einer „Geschichte von unten“, die spezifischen Orientierungsbedürfnisse, Deutungs- und Erklärungsmuster und somit Geschichtsbilder innerhalb der eigenen „Nation“ oder Kultur ernst zu nehmen und anzuerkennen. „Fremdverstehen“ wurde somit zu einem Konzept, das der inneren Kohäsion nicht durch Uniformierung und Vermittlung eines gemeinsamen Geschichtsbildes, sondern geradezu durch Anerkennung der Unterschiede, diente. Erst später ist der Begriff dann im Zuge des (späten) Einstiegs der Geschichtsdidaktik in die Debatte um das „interkulturelle Lernen“ (vgl. Rüsen 1998, Alavi 1998, Alavi/v. Borries 2000; Körber 2001; dazu zuletzt Körber 2010 i.E.) wieder im interkulturellen Sinne aufgegriffen worden.
In dieser Hinsicht besteht offenkundig deutlicher Nachholbedarf, zumindest auf Seiten der Geschichtsdidaktik, die Ergebnisse der Reflexion auch der jeweils anderen Disziplin (vor allem des Graduiertenkollegs „Didaktik des FRemdverstehens“; Bredella & Christ 2007) für sich nutzbar zu machen. Es scheint nämlich so zu sein, dass in beiden Disziplinen partiell durchaus vergleichbare oder zumindest komplementäre Diskussionen und Ergebnisse vorliegen. Das mag etwa für das Konzept der „Perspektivenkoordination“ (Kollenrott 2008, 48) gelten, das für das Fremdverstehen beim Sprachenlernen als höchstes Ziel gehandelt wird. Indem somit gerade nicht die Fähigkeit, quasi die Perspektiven zu „switchen“ und geradezu „in der anderen Kultur“ zu denken, zum obersten Ziel erhoben wird (wie es in der Folge einiger Kulturschocktheorien und Kulturwechseltheorien zuweilen gefordert wurde; vgl. Witte 2006, zit n. Hu 2008; dazu Körber 2010 i.E.), indem also das „mit den Augen der/des Anderen sehen“ nicht als Ziel, sondern als Bedingung erkannt wurde für ein Sehen mit den eigenen Augen (vgl. Dehne 2008, 130), das sich seiner Perspektivik und Perspektive bewusster ist, und als solches die Anderen besser, wenn auch nicht „vollständig“ „versteht“, sind hier ähnliche Erkenntnisse zu erkennen.
Dennoch besitzt der Begriff des Fremdverstehens in der Geschichtsdidaktik mit einigem Recht einen weiteren Ort. v.Borries/Tornow schrieben 2001: „Geschichte ist per se Fremdverstehen – übrigens auch per se interkulturell“ (84). Das kann als eine der üblichen Behauptungen gelesen werden, dem eigenen Fach qua seiner Natur eine besondere Eignung für das gerade hoch gehaltene Bildungsziel (2001 war das das „Interkulturelle“) zu attestieren. Es kann und muss aber mindestens ebenso als eine Einsicht in die spezifische Natur des historischen Denkens verstanden werden: dass historisch Denkende (und somit auch historisch Lernende) es selbst dort, wo sie sich im Bereich der „eigenen“ Geschichte bewegen, wo sie die Vergangenheit ihrer eigenen Gruppe, ihrer Nation, ihrer Kultur etc. in den Blick nehmen, mit Fremdheit zu tun haben. „The past is a Foreign Country“ betitelte David Lowenthal (übrigens von Hause aus Geograph) sein wohl einflussreichstes Werk („They do things differently there“). Der Zeitablauf selbst ist (besser: die in ihm statt findenden Veränderungen sind) es, die die Kulturen einander fremd macht. Selbst wer sich den Herausforderungen interkulturellen Fremdverstehens verweigern wollte, käme bei der Beschäftigung mit der Vergangenheit nicht um ein solches Fremdverstehen herum (es sei denn, die temporale Fremdheit würde schlichtweg geleugnet, im Modus traditionaler Sinnbildung für nebensächlich gegenüber den weiter gültigen Konstanten erklärt o.ä.).
Dass die spezifisch historische Einübung in ein Fremdverstehen auch zur Beförderung der Fähigkeit zur verstehenden und anerkennenden Auseinandersetzung mit gegenwärtig Fremden führt, dass Geschichte (und mit ihr Geschichtsunterricht) also nicht nur per se interkulturell, sondern darüberhinaus interkulturellem Verständigen per se förderlich sind, kann gehofft und geglaubt werden, wäre aber noch zu untersuchen.
Bei der Reflexion dieser Frage wird es wichtig sein, sich auch die Unterschiede zwischen den beiden Formen des Fremdverstehens, nämlich des synchronen (gleichzeitigen) gegen über anderen Kulturen einer-, und des diachronen gegenüber anderen Zeiten andererseits, zu vergegenwärtigen.

Eine Grafik mag dazu hilfreich sein:

Fremdverstehen syn- und diachron

 

In dieser Grafik bezeichnen:

  • 1 und 2 die Herausforderungen zwischen gegenwärtigen „Kulturen“, Sub- und Teil“kulturen“ verschiedenster Art, sich in der heutigen Zeit miteinander verständigen zu können, und dafür die Perspektive der jeweils Anderen zumindest partiell einnehmen zu können und sie zu „verstehen“. Da dies idealerweise und als Herausforderung ein gegenseitiger Prozess ist, ist es als Doppelpfeil gezeichnet.
  • 3 und 4 hingegen die spezifisch historische Herausforderung des Verstehens der Menschen einer anderen Zeit. Dieser Prozess ist (entgegen allen idealistischen Vorstellungen eines „Gespräch[s] des menschlichen Geistes über die Jahrhunderte teilzuhaben …“ – so der Titel der von K. GOEBEL 1990 hg. Festschrift für H. G. Kirchhoff) nicht bi-direktional und somit nur mit einfachen Pfeilen eingezeichnet.

Im Gegensatz zu 1 und 2 ist die spezifisch historische Herausforderung in 3 und 4 anders strukturiert: Es kann auch idealiter nicht um ein <em>gegenseitiges </em> Verstehen des Fremden gehen: der Auftrag liegt allein bei uns. Dass unsere Vorfahren uns „verstehen“ mögen, ist außer in Gedankenspielen, nicht plausibel. Ebensowenig aber können uns „die Anderen“ antworten außerhalb der Materialien aus ihrer Zeit, die sie uns überlassen haben bzw. die (wie auch immer) „auf uns gekommen“ sind. Es ist eben nicht möglich, dass die Fremden mit ihrer Kompetenz des Fremdverstehens uns entgegenkommen, uns korrigieren, mit uns über Wahrnehmungen, Deutungen, Be-Deutungen etc. verhandeln. Historisches Fremdverstehen ist eine ganz schön einseitige Angelegenheit. Und, der Nachwelt, obliegt die Verantwortung.

  • 5 und 6 bezeichnen sodann die doppelten Herausforderungen, aus einer eigenen heutigen Perspektiven die Vergangenheit einer anderen verstehen zu wollen und/oder sollen, wie auch die Tatsache, dass natürlich „die Anderen“ ebenso ihren Blick auf „unsere“ Vergangenheit haben.
  • 7 und 8 schließlich bezeichnen die (uns wiederum nur über Re-Konstruktionen empirisch fassbare) Tatsache, dass die Beziehungen von Fremd- und Selbst-Wahrnehmungen und somit das „Fremdverstehen“, wenn auch nicht notwendig als Norm, so doch aber als reale Herausforderung, natürlich auch in der Vergangenheit gegeben waren.

In allen genannten Beispielen sind — das kommt hinzu — die Elemente und Beziehungen nicht einfach gegeben, sondern müssen denkend (re-)konstruiert werden. Wer „sie“ sind, und wer „wir“, kann weder einfach als gegeben angenommen werden noch als in einem einmaligen Denkakt festzulegen. Das liegt unter anderem daran, dass jeder Einzelne von uns nicht einem „Wir“ angehört und somit jeder einzelne Andere nicht einem „sie“, sondern vielen gleichzeitig. So kommt es ständig vor, dass ein konkreter anderer Mensch in einer Hinsicht Teil der „Wir“-Gruppe und in anderer Teil des „Sie“ ist — sei es, dass ein Mitschüler unserer Lernenden im Rahmen einer Schulgeschichte einmal als Angehöriger der Parallelklasse erscheint, dann wieder als Mitglied der gleichen Schule (eine Maßstabsfrage also), sei es dass ein Bekannter hinsichtlich seines Musikgeschmacks „einer von uns“ ist, aber leider Anhänger eines anderen Fußballvereins.

Hier nun schlägt die Differenzierung zwischen syn- und diachronem Fremdverstehen voll durch: Während es im synchronen Verhältnis möglich ist, mit dem Gegenüber über seine Vorstellungen des „wir“ und des „sie“ zu diskutieren, die jeweilige Selbst-Sicht aktiv zu erfragen und auszutauschen, gelingt dies gegenüber den Angehörigen fremder Zeiten nicht. Hier müssen die Selbst- und Fremdbilder mit Hilfe der historischen Methode erschlossen werden.

Wichtiger aber noch ist, dass das „Wir“ und das „Sie“ nicht nur konstruiert werden müssen, sondern dass in der historischen, diachronen Perspektive die Identität der beiden (bzw. vielen) Identitäten über t1 und t2 hinweg ebenso Konstruktionen sind. Wer das „Wir“ in einer Vergangenheit war, muss ebenso denkend erschlossen und plausibel gemacht werden. Das gilt natürlich für „Sie“ ganz genauso: Welche Teile der Vergangenheit zur „Deutschen“ Geschichte gehören ist somit ebenso Gegenstand von Konstruktion wie der Umfang der „Türkischen Geschichte“.

Nr. 5 und 6 machen nun deutlich, dass auch dieses wieder Gegenstand interkultureller Verhandlungsnotwendigkeiten sein kann. Was wir in unserer eigenen historiographischen Tradition unter „Türkische Geschichte“ fassen, muss mit dem Bild der heutigen Türken keineswegs übereinstimmen — ebensowenig wie die Vorstellung dessen, was „Deutschland“ in Vergangenheit und Gegenwart ausmacht, von uns allein bestimmt werden könnte.

Historisches Fremdverstehen umfasst also

  • die intellektuelle (dabei aber auch ästhetische, moralische, politische etc.) Herausforderung, Menschen in früheren Zeiten  zu „verstehen“, wobei ein gegenseitiges Verständigen über dieses Verstehen, über das Gelingen von Verständnis, nicht möglich ist. Man wird keine Zustimmung für seine Deutungsversuche erhalten. Kommunikative Validierungen eigener Deutungen durch Gespräche mit dem Betroffenen gelingen der Geschichte nicht;
  • die intellektuelle (…) Herausforderung, gegenwärtige „Andere“ zu verstehen, und zwar im Falle der Geschichte hinsichtlich ihrer Orientierungsbedürfnisse, ihrer historischen Selbstverständnisse, ihrer Deutungs- und Erklärungsmuster, Norm- und Wertvorstellungen und den daraus entstehenden Geschichtsbildern.
  • die sich aus der Kombination der beiden ergebende doppelte Herausforderung, die historischen Identitätskonstruktionen „der Anderen“ zu verstehen (und anzuerkennen), dabei aber selbst auch gegenüber den zeitlich und kulturell Anderen selbst ein Verständnis aufzubauen.

Insbesondere mit Blick auf die spezifisch historische Dimension kann „Verstehen“ somit nicht tatsächlichen gültigen Nachvollzug der Wahrnehmungen, Denk-, Urteils- und Handlungsweisen „der Anderen“ meinen. Es kann mangels der Möglichkeit der kommunikativen Validierung weder der prinzipiellen Unverfügbarkeit der Vergangenheit und somit der prinzipiell narrativen Struktur historischer Deutungen, nicht darum gehen, die Anderen „in uns“ abzubilden. Weitaus fruchtbarer als Gelingensbedingung für „Verstehen“ und „Verständnis“ ist die Konzeption eines „verständig darüber sprechen“ könnens. Damit wird nicht das unerreichbare Ideal einer Annäherung an die Vergangenheit zum Kriterium, sondern die innere Plausibilität des Nachvollzugs.

Gerade weil dies so ist, ist aber auch zu fordern, dass die eigenen Konzepte der „fremden“ Geschichte (ebenso wie „fremde“ Geschichten über das „eigene“) auf der Ebene der Gegenwart kommunikativ validiert werden. Das bedeutet, dass immer dort, wo es um „fremde Geschichte“ geht, nicht nur auf der Ebene der Quellen, sondern gerade auch auf derjenigen der rezenten Deutungen beide/alle Perspektiven zumindest partiell herangezogen werden.

Literatur

ALAVI, BETTINA (1998): Geschichtsunterricht in der multiethnischen Gesellschaft. Eine fachdidaktische Studie zur Modifikation des Geschichtsunterrichts aufgrund migrationsbedingter Veränderungen. Frankfurt am Main: IKO – Verlag für interkulturelle Kommunikation (Interdisziplinäre Studien zum Verhältnis von Migrationen, Ethnizität und gesellschaftlicher Multikulturalität; 9).

ALAVI, BETTINA; BORRIES, BODO v. (2000): „Geschichte.“ In: REICH, HANS; HOLZBRECHER, ALFRED; ROTH, HANS JOACHIM (Hrsg.; 2000): Fachdidaktik interkulturell. Ein Handbuch. Opladen: Leske + Budrich, S. 55-91.

DEHNE, BRIGITTE (2008): „‚Mit eigenen Augen sehen‘ oder ‚Mit den Augen des anderen sehen‘? Eine kritische Auseinandersetzung mit den geschichtsdidaktischen Konzepten der Perspektivenübernahme und des Fremdverstehens.“ In: BAUER, JAN-PATRICK; MEYER-HAMME, JOHANNES; KÖRBER, ANDREAS (Hrsg.; 2008): Geschichtslernen – Innovationen und Reflexionen. Geschichtsdidaktik im Spannungsfeld von theoretischen Zuspitzungen, empirischen Erkundungen, normativen Überlegungen und pragmatischen Wendungen – Festschrift für Bodo von Borries zum 65. Geburtstag. Kenzingen: Centarurus Verlag (Reihe Geschichtswissenschaft; 54), S. 121-144.

GOEBEL, KLAUS (1990): “Am Gespräch des menschlichen Geistes über die Jahrhunderte teilzuhaben.“.Festschrift für H.-G. Kirchhoff. Bochum: Brockmeyer.

HU, ADELHEID (2008): „Interkulturelle Kompetenz. Ansätze zur Dimensionierung und Evaluation einer Schlüsselkompetenz fremdsprachlichen Lernens.“ In: FREDERKING, VOLKER (Hrsg.; 2008): Schwer messbare Kompetenzen. Herausforderungen für die empirische Fachdidaktik. Baltmannsweiler: Schneider Verlag, S. 11-35.

KOLLENROTT, ANNE INGRID  (2008). Sichtweisen auf deutsch-englisch bilingualen Geschichtsunterricht. Eine empirische Studie mit Fokus auf interkulturelles Lernen. Frankfurt a.M.: Lang.

KÖRBER, ANDREAS (Hrsg.; 2001): Interkulturelles Geschichtslernen. Geschichtsunterricht unter den Bedingungen von Einwanderung und Globalisierung. Konzeptionelle Überlegungen und praktische Ansätze.1. Aufl.  Münster: Waxmann (Novemberakademie; 2).

KÖRBER, ANDREAS (2010): „Theoretische Dimensionen des Interkulturellen Geschichtslernens.“ In: Ventzke, Marcus; Mebus, Sylvia; Schreiber, Waltraud (Hgg.; 2010): Geschichte denken statt pauken in der Sekundarstufe II. 20 Jahre nach der friedlichen Revolution: Deutsche und europpäische Perspektiven im gymnasialen Geschichtsunterricht. Radebeul: Sächsisches Bildungsinstitut. S. 25-48.

LOWENTHAL, DAVID (1985): The Past is a Foreign Country. Cambridge: Cambridge UP.

RÜSEN, JÖRN (Hrsg.; 1998): Die Vielfalt der Kulturen. Erinnerung, Geschichte, Identität 4. Frankfurt am Main: Suhrkamp Taschenbuch Verlag (suhrkamp taschenbuch wissenschaft; 1405).

SCHÖRKEN, ROLF (1980): „Geschichtsunterricht in der kleiner werdenden Welt. Prolegomena zu einer Didaktik des Fremdverstehens.“ In: SÜSSMUTH, HANS (Hrsg.; 1980): Geschichtsdidaktische Positionen. Bestandsaufnahme und Neuorientierung. Paderborn: Ferdinand Schöningh (UTB; 954), S. 315-336.

WITTE, ARND (2006): „Überlegungen zu einer (inter)kulturellen Progression im Fremdsprachenunterricht.“ In: Fremdsprachen lehren und lernen 35.

Rezension zu Werner Heil (2010): Kompetenzorientierter Geschichtsunterricht. Stuttgart: Kohlhammer (Geschichte im Unterricht; Bd. 1)

Körber, Andreas (2010): Rezension zu Werner Heil (2010): Kompetenzorientierter Geschichtsunterricht. Stuttgart: Kohlhammer (Geschichte im Unterricht; Bd. 1). In: Historisch Denken Lernen. Blog des Arbeitsbereichs Geschichtsdidaktik an der Universität Hamburg.

Anzuzeigen ist ein zugleich wichtiges und problematisches Buch zur aktuellen Debatte um Kompetenzen in der Geschichtsdidaktik und ihrer Umsetzung für den Geschichtsunterricht. Werner Heil, Gymnasiallehrer, Fachseminarleiter und Lehrbeauftragter für Geschichtsdidaktik in Stuttgart hat mit dem ersten Band der neuen Reihe “Geschichte im Unterricht” ein Werk vorgelegt, das in seinem ersten Teil Wesentliches zur Klärung der gegenwärtigen Arbeiten zur Kompetenzorientierung des Geschichtsunterrichts leistet – hoffentlich gerade auch für die Rezipienten dieser Anstrengungen, die Geschichtslehrer. Dieser erste Teil besticht durch die Klarheit, mit der der Gedanke der Kompetenzförderung ernst genommen und zur Grundlage einer gleichzeitig wertschätzenden wie auch urteilsfreudigen Analyse einer Reihe von Lehrplänen wie dreier der bisher vorgelegten Kompetenzmodelle (FUER, Pandel und Sauer/VGD1; leider fehlt Gautschi) gemacht wird. Heil gelingt es, Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Kompetenzmodelle sowohl im Konstruktiven wie auch in darunter liegenden Prämissen und Vorverständnissen deutlich herauszuarbeiten. Besonders hervorzuheben ist die Deutlichkeit, in welcher er die Spezifität kompetenzorientierten Lernens gegenüber anderen Lernkonzepten, gerade auch gegenüber der Lernzielorientierung, herausstellt. Heil nimmt den Charakter von Kompetenzen, allgemein, auf eine Reihe unterschiedlicher Phänomene, Ereignisse, Probleme bzw. Fragestellungen anwendbar zu sein, besonders ernst und kann auf diese Weise sehr deutlich zwischen einer echten Kompetenzorientierung und einem in Kompetenzformulierungen verpackten herkömmlichen Geschichtsunterricht unterscheiden. Auch ist hervorzuheben, dass der Blick “von außen” (sofern man das bei einem Autoren sagen kann, der im gleichen Buch ein eigenes Modell vorlegt) auf die drei analysierten Modelle dazu führt, dass deren Unterscheidungen, aber auch Gemeinsamkeiten in einer etwas anderen Perspektive sichtbar werden, als in der bisherigen Debatte erkennbar wurde. Dass einige der dabei vorgenommenen sachlichen und wertenden Urteile wie auch einzelne Zuordnungen nicht ohne Widerspruch der Autoren der analysierten Modelle und der restlichen Zunft bleiben dürften, tut dem keinen Abbruch.

Der zweite Teil des Buches besteht in der Konstruktion eines eigenen Kompetenzstrukturmodells samt einiger Beispiele seiner Konkretisierung für den Unterricht. Dieses weitere Kompetenzmodell ist deutlich pragmatisch und handhabbar – es führt aber in einer ganz anderen Hinsicht von der Kompetenzorientierung fort, wie zumindest ich (als Mitautor des FUER-Modells) sie verstehe, und wie sie m.E. auch aus der Weinert‘schen Kompetenzdefinition (auf die auch Heil sich bezieht) folgt. Ursache dieser Verfehlung der Kompetenzorientierung ist nicht – wie etwa von Heil den “Bildungsstandards” des VGD bescheinigt – ein Rückfall in einen “lernzielorientierten” Unterricht klassischer Prägung, welcher an konkrete Phänomene gebundene Performanzen fordert (und damit ein ganz konkretes Geschichtsbild vorschreibt), nicht aber transferable Kompetenzen fördert, sondern die Tatsache, dass Heil auf der Grundlage eines anders gelagerten Geschichtsbegriff argumentiert, der nicht zentral narrativ ist, sondern zugleich radikaler und weniger konsequent konstruktivistisch als derjenige, den er (zu Recht) bei der FUER-Gruppe und Pandel diagnostiziert, und dass er auf dieser Basis letztlich seinem eigenen Kompetenzmodell doch wieder ein spezifisches “Geschichtsbild” zu Grunde legt, dessen Übernahme kompetenzhaft modelliert wird. Auch Heils Kompetenzmodell engt – ganz entgegen seiner im ersten Teil erkennbaren Intention – die Möglichkeiten des historischen Denkens der Schülerinnen und Schüler inhaltlich ein. Dieses Urteil bedarf der Erläuterung:

Werner Heil steht auf der Basis einer wissenschafts- und erkenntnistheoretischen Position, die er bereits in seiner Dissertation2 und einem späteren schmalen Werk3 ausgeführt hat, der narrativistischen Geschichtstheorie, die (nicht nur durch Rüsen, wie Heil behauptet, sondern bereits zuvor von Danto und Baumgartner entwickelt) die deutsche Geschichtsdidaktik seit nunmehr fast 30 Jahren prägt, kritisch (wenn auch nicht gänzlich ablehnend) gegenüber. Sie geht ihm zum einen nicht weit genug in ihrem Konstruktivismus, der vor allem auf den historischen (“narrativen”) Sinn gerichtet ist. Heil betont zu Recht, dass nicht nur narrativer Sinn “konstruiert” werden muss, sondern Wirklichkeit insgesamt.

Dass nicht nur Sinn konstruiert werden muss, sondern Wirklichkeit insgesamt nicht ohne Konstruktionsleistung wahrnehmbar und denk- sowie kommunizierbar ist, wird auch von der narrativistischen Theorie nicht bestritten. Ihr geht es jedoch darum, dass die spezifische Funktion historischen Denkens die sinnhafte Verbindung von Informationen (“Vergangenheitspartikeln” in der FUER-Terminologie) aus bzw. über mindestens zwei Zeitpunkte ist, die aus diesen erst “Geschichte” macht.

Weder der Narrativismus noch Heil gehen davon aus, dass die Konstruktionsleistungen des Gehirns auf der Subjekt (Realien-) noch der Objektseite völlig fiktiv sind. Weder das denkende Gehirn bzw. der historisch denkende Mensch noch die frühere Wirklichkeit sind reine Erfindungen. Ein solches Verständnis würde dazu führen, dass der Orientierungsanspruch von konstruierten Geschichten nicht aufrechtzuerhalten wäre. Sie wären von Literatur und auch reinen Spinnereien nicht mehr zu unterscheiden. Geschichtsdenken, das eine lebensweltliche Orientierungsfunktion erfüllen soll (das wird von Heil geteilt) muss also davon ausgehen, dass das Referenzobjekt der Vergangenheit existiert. Der Unterschied zwischen der narrativistischen Theorie und Heils Erkenntnistheorie besteht nun darin, dass erstere deutlich zwischen “Vergangenheit” und “Geschichte” unterscheidet. Ihr zufolge wird erst durch das Erzählen, durch die konstruktive Verbindung von Informationen über mindestens zwei Zeitpunkte (wobei die Art und Weise, wie diese Zeitpunkte gedacht bzw. begrifflich gefasst werden, wiederum nicht vorgegeben, sondern konstruktiv erstellt ist) macht sie zur “Geschichte”. Daher gibt es nicht eine Geschichte – nicht einmal als Kollektivsingular, schon gar nicht außerhalb der denkenden Subjekte. Wie immer die Zustände der Vergangenheit(en) aufeinander gefolgt sind – jegliche Verbindung zwischen ihnen ist nur denkbar durch Rückgriff auf vorgängige, nicht in der vergangenen Wirklichkeit (allein) zu verankernden Konzepten von Zeitverläufen, seien es Kausal-, Final-, Beispiel-Ausnahme- oder auch nur rein temporale Beziehungen (davor-danach, zeitgleich etc.). Bei Heil hingegen gibt es die Geschichte auch vor dem Denken. Sie existiert und wirkt. Die Notwendigkeit einer Trennung von “Vergangenheit” und “Geschichte”, wie in der englischen Geschichtstheorie etwa so deutlich von Keith Jenkins herausgearbeitet wurde, existiert für ihn nicht. Letztlich bezieht sich der Konstruktionscharakter lediglich auf “unser Wissen von ihr”. Dies ist ein Widerspruch in der Erkenntnistheorie.

Diese anders gelagerte Epistemologie des historischen wäre weniger problematisch, wenn sie sich nicht an zentraler Stelle in konkreten Setzungen niederschlagen würde.

Zunächst noch zu einer Stärke von Heils Radikalität, den Konstruktcharakter für die Wirklichkeit insgesamt, nicht nur für den “Sinn” einzufordern: Wie schon in “Der stille Ruf des Horusfalken” radikalisiert Heil mit diesem Konzept die Denkmöglichkeit andersartiger Lebenswelten. Fremdverstehen ist ihm zufolge (zu Recht) nur dann möglich, wenn wir nicht unsere Wirklichkeit und ihre Konzepte an die uns in zufälligen Überresten und Traditionen begegnenden vergangenen Lebenswelten herantragen und mit ihnen diesen einen Sinn abzugewinnen suchen, sondern wenn wir anerkennen (und das ist mehr als ertragen), dass Menschen in anderen Zeiten die Welt ganz anders wahrgenommen haben – eben bis hin zur Art und Weise, wie sie “Wirklichkeit” konstruieren (S. 66). Diesen Gedanken radikalisiert Heil in einem Modell, dem zufolge Menschen  nicht nur theoretisch, sondern ganz konkrezt zu unterschiedlichen Zeiten in unterschiedlicher Form unterschiedliche Wirklichkeiten gelebt haben. Entscheidend ist für ihn dabei das wechselnde Verhältnis zwischen “Sinnes-” und “Begriffserleben”. Ersteres sei für die Neuzeit und Gegenwart dominant, letzteres für die Vor- und Frühgeschichte, Antike und Mittelalter seien durch ein ausgewogenes Verhältnis beider gekennzeichnet.

Hinsichtlich des Anspruchs, eine radikal andere Wirklichkeit (zeitlich, aber vielleicht auch kulturell) anderer Menschen ernst zu nehmen und anzuerkennen, ist das weiterführend. Indem Heil dieses Modell aber zur Grundlage seiner Geschichtstheorie macht, wird es problematisch. Letztlich ist nämlich auch seine grobe Geschichte der “Entwicklung des Erkenntnisvermögens” der Menschheit genau das – eine Geschichte, die mit Hilfe gegenwärtiger Konzepte und Kategorien erstellt ist, und die Orientierung in der Vielfalt der Vergangenheit(en) geben soll. Dass in der Vor- und Frühgeschichte die Menschen stärker “geistig-begrifflich” erlebt haben, ist eine Hypothese, eine Konstruktion – aber selbst noch keine Wirklichkeit. Ob und inwiefern die Konzepte (Begriffe) “Geist” und “Begriff” ihrem Denken gerecht werden, kann eben nicht ohne Rückgriff auf eine narrative Fassung geklärt werden, weil wir diese Menschen nicht selbst synchron befragen können. Das Konzept, mit dem Heil (in Der stille Ruf des Horusfalken) die Wirklichkeit der Konstruierenden (Gehirne) historisch klären will, ist eben selbst wieder Produkt eines solchen (elaboriert) historischen Denkenden Gehirns.

Wir kommen letztlich nicht aus der Situation heraus, dass wir über Vergangenes nur etwas aussagen können, wenn es die Form einer Narration annimmt – das ist genau die Position, die Heil verwirft. Selbst die Formulierung von der “Entwicklung der Erkenntnisfähigkeit des Menschen” ist bereits eine solche Proto-Narration, die ohnedies nicht automatisch triftig ist. Vor der (historischen – auch dies eine narrative Erklärung!) Entwicklung des Konzepts der genetischen Veränderung wäre diese Auffassung undenkbar gewesen. Und selbst heutzutage ist nicht zweifelsfrei geklärt, inwiefern die Sinnes-Ausstattung des Menschen und seine körperlichen Funktionen überhaupt “variabel” sind.

So weit das erkenntnistheoretische Problem. Zum Problem der Kompetenzorientierung wird es dort, wo Heil in seinem Strukturgitteransatz “Domänen” der Geschichte strukturiert und mit den Kompetenzen verschränkt (S. 71ff):

Unter “Domänen” versteht Heil wesentliche Substrukturen der Gesamtdomäne “Geschichte”. Er nennt deren neun: “Herrschaft”, “Gesellschaft”, “Recht”, “Wirtschaft”, “Krieg”, “Selbstverständnis”, “Religion”, “Wissenschaft”, “Wirklichkeit”. Wegen der üblichen Verwendung des Begriffs “Domäne” in der kognitiven Psychologie für breitete Bereiche (etwa “Geschichte” insgesamt) wäre hier wohl besser von “Sektoren” die Rede. Das ist aber nicht schlimm. Auch sei zugestanden, dass hier eine begrenzte und zudem (eingestandenermaßen) eurozentrische Einteilung vorliegt, über die gestritten werden kann und wohl auch muss (inwiefern etwa “Geschlecht”, “Umwelt”, “Lebensform” mit Familie etc. ergänzt werden können oder müssen, sei hier noch anheimgestellt). Ebenfalls sinnvollerweise definiert Heil für die “Orientierungskompetenz” jedes dieser Bereiche einen Satz typologisch-kategorialer Begriffe, die die Domäne erschließen. Für “Herrschaft” etwa sind diese “Theokratie”, “Aristokratie” und “Demokratie”, für “Gesellschaft”: “kollektive Gesellschaft”, “Ständegesellschaft”, “bürgerliche Gesellschaft”, für “Religion”: “Polytheismus”, “Monotheismus” und “Religionsfreiheit, Atheismus” usw. Das lässt sich sicherlich ergänzen und differenzieren, ist so jedenfalls nicht unsinnig.

Problematisch wird nun die Konstruktion der “Kompetenzen”: Heil ordnet diese Begriffe nämlich im Sinne einer Chronologie an. Ein Strukturgitter zeigt zudem die Zusammenhänge zwischen ihnen an (Demokratie gehe mit Individualismus einher und Rechtsgleichheit). Damit sind sicherlich wesentliche Einsichten in Zusammenhänge formuliert. Diese zu erwerben, kann in der Tat als Lernfortschritt angesehen werden. Was das Modell dann aber nicht leistet, ist die Befähigung zur Reflexion dieser Konstruktion selbst (denn um eine solche handelt es sich).

Letztlich gibt das Modell einen allgemeinen Fortschrittsgedanken vor, den historisch kompetente Menschen kennen sollten, den sie aber auch infragestellen und reflektieren können müssen. Anders gesagt: Wer heutzutage nicht akzeptiert, dass “Religionsfreiheit/Atheismus” eine höhere, weil fortgeschrittenere Stufe der Geschichtsentwicklung darstellt als “Monotheismus” und gar “Polytheismus”, wird mit Hilfe dieses Modells nicht als kompetent angesehen werden können. Dass zur Marktwirtschaft nicht “Monotheismus” sondern “Religionsfreiheit/Atheismus” passt, lässt sich argumentieren – aber auch umgekehrt (weite Teile der CDU könnten diesem Modell zufolge nicht historisch kompetent sein).

Das Problem dieses Modells ist es, dass es Kompetenz und Übernahme einer ganz konkreten Geschichtsauffassung mit einem westlich-modernen Fortschrittskonzept koppelt. Querliegendes Geschichtsdenken dürfte demnach gerade nicht kompetent sein.

Damit sei nicht gesagt, dass das Strukturgitter unsinnig ist – im Gegenteil. Schüler(innen), die im Geschichtsunterricht anhand konkreter historischer Phänomene, Ereignisse, Strukturen, lernen, mit Hilfe dieses Strukturgitters andere historische Phänomene selbstständig zu beurteilen, und nicht so sehr die im Unterricht thematisierten (“durchgenommenen”) Einzelheiten selbst memorieren und deren Addition für “Geschichtsbewusstsein” halten, sind in einem ganz spezifischen Sinne kompetent. Wer so gelernt hat, ist sicherlich in der Lage selbstständig zu denken. Das Problem dabei ist, dass das Koordinatensystem dieses Denkens, das Strukturgitter (welches Heil selbst als modellhaft, nicht als Abbild von Wirklichkeit verstanden willen will), nicht systematisch in den Horizont der Reflexion einbezogen wird. Die Kompetenz, die Heil mit diesem Modell fördert, ist somit nicht diejenige des historischen Denkens, sondern diejenige, auf der Basis eines spezifisch europäisch-modernen Geschichtsbildes und Fortschrittskonzepts letztlich beliebige historische Phänomene in eben dieses Konzept einzuordnen. Es ist die Kompetenz, Geschichte “westlich” zu denken.

Das ist nicht ohne Ironie, weil es ja gerade Heil ist, der im “Stillen Ruf des Horusfalken” und darauf basierend auch hier wieder, die radikale Bereitschaft zum historischen Perspektivenwechsel einfordert (und ansatzweise modelliert), indem er völlig andere Wirklichkeitsmodelle anerkennt. Diese Bereitschaft zur Anerkennung anderer Konstruktionen müsste dann aber auch für die Konstruktion der Zusammenhänge zwischen (immerhin mit dem eigenen Instrumentarium an Methoden, Kriterien, Konzepten und Kategorien) festgestellten und bezeichneten Phänomenen gelten. Diese Inkonsequenz ist im Übrigen durchaus erklärbar: Der bewundernswerten Bereitschaft, radikale andere Wirklichkeitskonzepte anzuerkennen und gelten zu lassen, steht die erkenntnistheoretische Problematik gegenüber (nicht: entgegen), dass wir auch diese letztlich immer mit unseren Begriffen und Konzepten modellieren müssen. Die im Stillen Ruf des Horusfalken postulierten anderen Wirklichkeitsvorstellungen sind eben nicht diejenigen der Vergangenheiten, mit der sich die Geschichtswissenschaft jeweils beschäftigt, sondern ihre eigenen Re-Konstruktionen. Heil gerät hier an die Grenze des Fremdverstehens – oder genauer: an die Grenze zwischen der Möglichkeit, Fremdes anzuerkennen (recognition) und der Unmöglichkeit, es in und aus sich selbst heraus zu verstehen. Auch das radikal Fremde muss letztlich aus der eigenen Perspektive heraus modelliert werden.4

Indem Heil nun diese Forderung nach Anerkennung fremder Wirklichkeitskonstruktionen (seine detailreichen Beispiele im Kompetenzmodell sind aber solche synchroner Art, nämlich des gegenwärtigen Japan) in ein Kompetenzmodell einbaut, dessen Zusammenhangskonstruktionen (S. 73) selbst nicht derart radikal als eigenperspektivisches Konstrukt reflektiert werden, gerät es in die Gefahr der Indoktrination. Konkret: Ist es wirklich Ausdruck historischer Kompetenz, die göttliche Stellung des Tenno in der japanischen Kultur als Ausdruck eines “Aus-der-Zeit-Seins” dieser japanischen Kultur zu werten, die Möglichkeit von “Theokratie” und Marktwirtschaft aufgrund der unterschiedlichen Positionierungen im Strukturgitter zu verneinen? Ihre Koexistenz im Japan der Vorkriegszeit wäre somit typologisch unverträglich. Erkennt Heil das im Fall Japans implizit noch mit Verweis auf die kulturell andere Wirklichkeitskonstruktion der Japaner an, gerät das Modell gerade im Fall Europas an seine Grenzen: Ebenso wie für Japan passe Theokratie aufgrund des anderen Wirklichkeitsverständnisses für die Alten Hochkulturen “in die Zeit”, dem Absolutismus, den Diktaturen des 20. Jahrhunderts müsse aufgrund ihres Systembruches jedoch die “Daseinsberechtigung” abgesprochen werden (92). Damit ist in der Tat eine Urteilsfähigkeit erreicht: Schüler(innen), die gelernt haben, das Strukturgitter Heils anzuwenden, können “erkennen, wann Phänomene typisch oder untypisch auftreten” und bei “Unlogik” eine “politische und soziale Unverträglichkeit” diagnostizieren, die zu “Widerspruch und -stand” herausfordere. Aber zu was für Urteilen werden Schüler(innen) so befähigt? Historische Phänomene werden somit zwar weder allein nach gegenwärtigen Moralstandards, in verkürztem Historismus nur in ihrem eigenen Horizont beurteilt – insofern vermeintlich ein Gewinn. Aber eben nur vermeintlich: Urteilsbasis ist auch hier die gegenwärtige Systemlogik modernen europäischen Denkens à la Werner Heil: Was systemtreu ist, ist gut (gewesen), was systemfremd, schlecht. Despotie und Tyrannis in der Antike sind demnach anders zu beurteilen als Diktatur in der Neuzeit. Einerseits stimmt das ja auch. Gegenwärtige Normen gelten für Vergangenes nicht unumschränkt. Aber ist deshalb alles Vergangene “gut”, wenn es “systemgerecht” war und alles Gegenwärtige nur dann “schlecht” oder “böse”, wenn es “untypisch” ist? Mir scheint, hier wird die Eigenheit des historischen Denkens geradezu aufgehoben: Wer so urteilen lernt, steht gar nicht mehr vor dem Problem des historischen Verstehens und Urteilens: Was typologisch zu verstehen ist, ist auch so zu beurteilen. Heißt das, dass der Nationalsozialismus und der Faschismus, aber auch der Stalinismus nur deshalb keine Daseinsberechtigung hatten, weil sie zu spät kamen, weil sie in ihrer Zeit untypisch waren? Nicht auch deswegen, weil sie einem Menschenbild widersprachen (und in ihren Existenznischen) widersprechen, das wir nicht ohne Grund als universell denken. Heil gibt hier ohne Not das Regulativ der Idee der Menschheit und der universalen Normen auf.

Hier zeigt sich das ganze Problem: Heil zufolge besteht historisches Urteilen eben nicht darin, die Zeitqualität in ihrer Spannung zwischen Zeitgenössischem und Heutigem zu reflektieren und denkend immer neu zu verbinden zu einem eigenen Urteil. Vielmehr besteht das Urteilen bei Heil in der Applikation eines selbst als zeitübergreifend gedachten Schemas. Passend oder nicht? Weiter geht das historische Denken und Urteilen dort nicht.

Interessant an Heils Modell ist allerdings, dass es selbst als Beispiel für die Logik des konkurrierenden (und von ihm partiell sehr positiv besprochenen) FUER-Modell fungieren kann: Das Strukturgitter Heils kann gedacht werden als eine komplexe Form gegenwärtiger gesellschaftlicher Konventionen, solcher nämlich, die das europäisch-westlich-moderne Selbstverständnis und seines Geschichtsbildes strukturell fassen. Im Strukturgitter drücken sich in kategorialer Weise wesentliche Charakteristika des sozialen, politischen und (in der Zusammenschau der Spalten einer Zeile5) historischen Selbstverständnisses heutiger westlicher Gesellschaften. Über diese Konzepte und Kategorien zu verfügen und mit ihnen umgehen zu lernen, ist somit in der Tat wesentliches Ziel historischen Lernens, und die Fähigkeit, mit Hilfe dieses Gitters wie seiner Bestandteile danach zu fragen, inwiefern Phänomene typisch oder untypisch sind, ist durchaus Ausweis einer gewissen Kompetenz – aber (bei aller Komplexität) allenfalls auf dem intermediären Niveau: Wer hier stehen bleibt, lernt eben nichts anderes, als andere Kulturen und Zeiten im Verhältnis zu unserem westlichen Verständnis einzuordnen, und das dieser Perspektive strukturell “fremd” Erscheinende zu verurteilen. Allenfalls (auch das wäre ein Ausweis dieses mittleren Niveaus) könnte man unter Anwendung dieses Modells seiner Irritation Ausdruck verleihen, eigene Fragen stellen.

Nötig wäre aber gerade hier die Elaboration des Umgangs mit diesem (und anderen, konkurrierenden) Strukturgittern – die Reflexion ihrer Modellhaftigkeit, ihrer Perspektive, ihrer Herkunft aus systemlogischem Denken usw. Wer historisch elaboriert kompetent sein will, dem schadet die Verfügung über alle Konzepte Heils gar nichts – im Gegenteil, aber sich allein auf sie zu verlassen, sie nur anzuwenden, bedeutete doch, nicht wirklich selbst auf elaboriertem Niveau urteilsfähig zu sein.

Unter Einbau des Graduierungskonzepts der FUER-Gruppe erhält Heils Strukturgittermodell Kompetenzcharakter: erst dann nämlich geht es um die Fähigkeit, Fertigkeit und Bereitschaft sowie die Zuständigkeit des Lernenden, sein historisches Denken selbst-reflexiv zu vollziehen.

Fazit

Alles in allem ist Heils Buch äußerst zweigeteilt zu beurteilen: Selten hat jemand in der bisherigen Debatte den Grundgedanken der Kompetenzförderung und der Standards im Positiven wie in ihrer Problematik so ernst genommen und so klar formuliert. Dafür gebührt Werner Heil große Anerkennung. Seine Ausführung zur Unterscheidung von Performanz und Kompetenz gehören in jedes Seminar über Kompetenzorientierung.

Heils eigenes Modell konterkariert dies jedoch genau an der Stelle, wo er versucht, mit Hilfe eines Strukturgitters des Schülerinnen und Schülern die Basis für wirklich transferfähige Fähigkeiten zu legen. Indem er dieses Gitter absolut setzt und es nicht selbst systematisch mit seiner Konstruktionslogik, seiner Perspektive, seinen Prämissen und den Folgen für historisches Denken und Urteilen zu Gegenstand der Reflexion macht, läuft er Gefahr, seinerseits indoktrinierend zu wirken, wenn auch auf deutlich höherem, weil strukturellem, Niveau als etwa die Bildungsstandards des VGD.

==Anmerkung: Vor Umstellung der Blogfarm war der Beitrag erreichbar unter der URL: http://koerber2005.erzwiss.uni-hamburg.de/wordpress-mu/historischdenkenlernen/tag/genetische-sinnbildung/#pandel2002

  1. Verband der Geschichtslehrer Deutschlands. []
  2. Werner Heil (1988): Das Problem der Erklärung in der Geschichtswissenschaft. Ein Beitrag zum Selbstverständnis und zur Objektivität der Geschichtswissenschaft, Frankfurt/M.: R. G. Fischer. []
  3. Heil, Werner (1999): Der stille Ruf des Horusfalken. Ist die Geschichtswissenschaft unhistorisch? Marbach: Buchverlag Irmgard Keil. []
  4. An einigen Stellen erkennt Heil dies durchaus in seiner Reziprozität an. Vgl. S. 79. []
  5. Heil bezeichnet leider alle Zeilen auch als Spalten. Das verwirrt etwas []

Debatte(n) um Kompetenzorientierung des Geschichtsunterrichts

Körber, Andreas (11.7.2010): „Debatte(n) um Kompetenzorientierung des Geschichtsunterrichts“

Derzeit findet eine intensive Debatte um die Implementation der Kompetenzorientierung des Geschichtsunterrichts durch die Richtlinien verschiedener Länder statt.

Hier können nicht alle Beiträge verzeichnet, wohl aber einige Hinweise gegeben werden:

In dieser Auseinandersetzung scheint (bei aller Aktualität der Konzepte) ein altes Muster wiederzukehren – nämlich die Debatte nach dem Vorrang bzw. dem Verhältnis von „Inhalten“2 und „Methoden“, bzw. materialer Bildung und formaler Bildung. Viele AUtoren (darunter der VHHD, der VGD) sehen in der Kompetenzorientierung offenkundig eine Konkurrenz zu den „Inhalten“ und die Gefahr von deren Verdrängung und verlangen die Beibehaltung fester Inhaltskanones.

Das ist in mehrfacher Weise irrig:

  1. Kompetenzen können „Inhalte“ nicht ersetzen. Sie können immer nur an „Inhalten“ erworben(bzw. elaboriert)  werden und sich an „Inhalten“ bewähren. Dies müssen aber andere Inhalte sein. Kompetenzorientierter Unterricht zielt nicht zentral darauf ab, dass Fähigkeiten an genau den Inhalten gezeigt werden können, die im Unterricht Gegenstand waren, schon gar nicht, dass bestimmte Begriffe, Deutungen, Erklärungen und Urteile, die im Unterricht den Schülern nahegebracht wurden, von diesen „genannt“, „erklärt“ bzw. „erläutert“ bzw. dass konkrete Urteile wiedergeben werden (etwas „als etwas“ beurteilen). Dies ist genau die Stelle, wo vermeintlich kompetenzorientierter Unterricht bei Performanzen stehen bleibt (so richtig HEIL 2010), oder wo Vorgaben in „Bildungsstandards“ indoktrinativ werden.3
  2. Wenn Kompetenzen an „Inhalten“ erworbern werden, sind natürlich auch Wissensbestände zu diesen konkreten Inhalten zu lernen und zu behalten — aber nur partiell als Selbstzweck.
  3. Niemand hat bestritten, dass neben Kompetenzmodellen und (wenn es denn zu sinnvollen Formulierungen kommen wollte) performace standards auch Gegenstände auf dem Wege gesellschaftlicher Konvention und amtlicher Verordnung als verbindlich festgelegt werden dürfen. Diese aber gehören nicht in die Kompetenzmodelle hinein – gerade weil Kompetenzen übertragbare Fähigkeiten sind. Und sie dürfen in einem Unterricht, der nicht Geschichtsbilder, -deutungen und -urteile übermitteln (sondern vielmehr zwischen Geschichtsbildern, historischen Denkweisen, Urteilen, Verständnissen etc. in der Gesellschaft durch Kompetenzförderung vermitteln und die Lernenden zu ihrer dauernden Vermittlung befähigen will) nicht detailliert ein unbefragtes, monoperspektitivisches sowie fachwissenschaftlich veraltetes Master Narrative bzw. Geschichtsbild vorschreiben, sondern müssen vielmehr gesellschaftlich relevante (weil deutungskontroverse, frag-würdige) Gegenstände so formulieren, dass multiperspektivisches, kontroverses und plurales Lernen an ihnen möglich wird.
  4. Gefordert sind also Richtlinien, welche in Kompetenzmodellen die von Lernenden zu erwerbenden Kompetenzen (mit Niveaudefinitionen) beschreiben und in Kerncurricula wenige umfassende, gesellschaftlich hochgradig bedeutende, weil orientierungsrelevante Problemfelder definieren. Diese müssen dann miteinander verschränkt werden, so dass Kompetenzerwerb und „Behandlung“ von „Inhalten“ nicht neben- oder gar nacheinander geschehen, sondern aneinander.
  5. Ob und inwieweit diese Verschränkung in Richtlinien selbst zu leisten ist, ob also Vorgaben gemacht werden sollen, an welchen Gegenständen welche Kompetenzen zu erwerben bzw. auf ein höheres Niveau zu bringen sind – oder ob dieses den Fachkonferenzen oder gar der einzelnen Lehrkraft überlassen bleibt (oder den Didaktikern und Schulbuchautoren in Form von Materialien), ist eine Frage, die weder allein didaktisch noch politisch und auch nicht allein pragmatisch entschieden werden kann. Angesichts der Heterogenität der Klassen und der Forderung nach zunehmender Autonomie der Schulen sind wohl strikte Vorgaben in Form von Rastern nicht zu empfehlen. Aber Handreichungen, Hilfestellungen schon. Diese könnten etwa vorsehen,
    1. dass die Förderung eines wesentlichen Aspekts der Sachkompetenz, nämlich der Verfügung über wesentliche Begriffe und Konzepte zur Strukturierung des Gegenstandsfeldes der Geschichte (Periodisierungen, Einteilung in Sektoren) in einem frühzeitig zu verortenden Längsschnitt geschehen kann, in welchem bereits jüngere Schüler populärwissenschaftliche Darstellungen (Was ist was, ein Jugendbuch zur Kunstgeschichte, etc.) an Hand ihre Inhaltsverzeichnisse und Kapitel miteinander vergleichen und so Begriffswissen aufbauen;
    2. dass die Förderung eines wesentlichen Teils der Orientierungskompetenz in einer höheren Klasse durch einen Vergleich eines arabisch-islamischen Schulbuchtests zu den Kreuzzügen (wie etwa in Gemein/Cornelissen (1992): Der Kreuzzugsgedanke in Geschichte und Gegenwart. München: bsv) mit einem aus westlich-christlicher Perspektive der 50er Jahre und einem heutigen (etwa Forum Geschichte) erfolgen kann, aber auch etwa Amin Maaloufs Der heilige Krieg der Barbaren, sowie aus seinem Buch Mörderische Identitäten) und Auszüge aus Carole Hillenbrands The Crusades. Islamic Perspectives (etwa zur Hamas-Ideologie) zu Einsatz kommen können, bevor auf der Basis des dabei erarbeiteten Wissens um heutige Deutungen und Schlussfolgerungen konkrete Aspekte der Kreuzzüge „inhaltlich“ in den Blick genommen werden. Festzuschreiben wäre dann etwa, dass die Frage „Was bedeuten die Kreuzzüge Menschen unterschiedlicher Herkunft/Kultur in meiner Umgebung/in der Welt?“ ebenso zu bearbeiten ist, wie ie Aufgabe der Rekonstruktion wesentlicher „Fakten“ und Zusammenhänge, und dass die Frage nach dem eigenen Bezug zu diesem Gegenstand immer wieder thematisiert werden soll, ohne dass Schüler(inne)n ein Bekenntnis irgendwelcher Art abverlangt wird (Rollenspiele und partielle Perspektivenwechsel können hier als Methodenvorschläge helfen).

In diesem Sinne ist „Kompetenzorientierung“ gerade keine Alternative zu und somit auch keine Bedrohung der „Inhalte“, sondern ihr notwendiges Komplement. Ihr den nötigen Platz einzuräumen bedeutet dann aber auch, die „Inhalte“  nicht zu kleinschrittig festzulegen zu wollen und somit vom Interesse der Weitergabe des eigenen Geschichtsbildes abzusehen. Es geht vielmehr darum, diejenigen „Inhalte“ in problemorientierter Form verbindlich festzuschreiben, welche für die historische Orientierung der zukünftigen Bürger(innen) unserer Gesellschaft und ihr eigenes, verantwortliches historisches Denken zentral sein werden.

  1. Interessant ist, dass diese Stellungnahme zu den Richtlinien hinsichtlich ihrer Stoßrichtung in gewisser Spannung zu stehen scheint zur die aus dem gleichen Landesverband formulierte Kritik an den „Bildungsstandards“ des VGD 2006. []
  2. Ich setze den Begriff in Anführungszeichen, weil er mir -ungeachtet der weiten Verbreitung und der analogen im Englischen als ‚contens‘ nicht wirklich einleuchtet: Wovon sind das „Inhalte“? Des Unterrichts? der Schülerköpfe? (Nicht viel) besser wäre „Historische Gegenstände“ (des Denkens, Forschens und Orientierens und somit des Lernens nämlich). []
  3. Vgl. POHL, KARL HEINRICH (2008): „Bildungsstandards im Fach Geschichte. Kritische Überlegungen zum Modellentwurf des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD)“ In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 59,11 (2008), S. 647-652,bes. S. 649ff. []

Graduierungsanhang zu: Historisches Denken zwischen Museum und Schule

Andreas Körber (2010): “Historisches Denken zwischen Museum und Schule.” In: Christoph, Barbara; Dippold, Günter (Hrsg.; 2010): Museum und Schule – erfolgreiche Partner? Bayreuth: Bezirk Oberfranken: Beratungsstelle für Museen (Banzer Museumsgespräche; 2), ISBN: 9783941065079, S. 23-47. Darin fehlender tabellarischer Anhang: 2009_10_28_Banz_Museum_Körber_Graduierungsanhang_2.

Demnächst erscheint mein Beitrag:

Andreas Körber (2010): “Historisches Denken zwischen Museum und Schule.” In: Christoph, Barbara; Dippold, Günter (Hrsg.; 2010): Museum und Schule – erfolgreiche Partner? Bayreuth: Bezirk Oberfranken: Beratungsstelle für Museen (Banzer Museumsgespräche; 2), <a href=“https://portal.dnb.de/opac.htm?query=9783941065079+&method=simpleSearch“>ISBN: 9783941065079</a>, S. 23-47.

Der dafür vorgesehene tabellarische Anhang mit Fragen zur Graduierung von Kompetenzen konnte aus drucktechnischen Gründen nicht in den Band aufgenommen werden.

Ich veröffentliche ihn daher hier:

2009_10_28_Banz_Museum_Körber_Graduierungsanhang_2

Afrika — (k)ein Thema im hiesigen Geschichtsunterricht?

„Afrika – (k)ein Thema im hiesigen Geschichtsunterricht?“ ist eine Veranstaltung überschrieben, die der AB Geschichtsdidaktik in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Boell-Stiftung („umdenken“) am 25. Juni durchführt.

Das Podium wird sich der Frage widmen, welchen Stellenwert „Afrika“ im Geschichtsunterricht hiesiger (Deutscher, Hamburger) Schulen zum einen traditionell einnimmt und einnehmen kann und sollte. Dabei geht es nicht allein (und nicht einmal primär) um quantitative Aspekte, nicht um die Reklamierung des dem Kontinent „gebührenden“ Anteils, sondern vor allem auch um die Frage, in welcher Form und mit welchem Ziel „afrikanische Geschichte“ thematisiert werden kann und soll.

Den Flyer zur Veranstaltungen finden Sie hier:

Körber, Andreas: Zeitgemäßes schulisches Geschichts-Lernen in Gedenkstätten. In: Das KZ Neuengamme und seine Außenlager. Geschichte, Nachgeschichte, Erinnerung, Bildung. Hrsg. von Oliver von Wrochem. Berlin 2010 (Neuengammer Kolloquien Bd. 1). S. 392–413.

Körber, Andreas: Zeitgemäßes schulisches Geschichts-Lernen in Gedenkstätten. In: Das KZ Neuengamme und seine Außenlager. Geschichte, Nachgeschichte, Erinnerung, Bildung. Hrsg. von Oliver von Wrochem. Berlin 2010 (Neuengammer Kolloquien Bd. 1). S. 392–413.

Körber, Andreas: Zeitgemäßes schulisches Geschichts-Lernen in Gedenkstätten. In: Das KZ Neuengamme und seine Außenlager. Geschichte, Nachgeschichte, Erinnerung, Bildung. Hrsg. von Oliver von Wrochem. Berlin 2010 (Neuengammer Kolloquien Bd. 1). S. 392–413.

Reflektiertes und (selbst-)reflexives Geschichtsbewusstsein

Körber, Andreas (16.4.2010): „Reflektiertes und (selbst-)reflexives Geschichtsbewusstsein“

Bevor der Kompetenz-Hype (von außen angestoßen) begann und wir in der FUER-Gruppe die damit gegebene Möglichkeit der strukturierten Formulierung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bereitschaften als Ziel historischen Lernens aufgriffen (Kompetenzmodell), fassten wir unsere Bestrebungen der Fortentwicklung einer Geschichtsdidaktik auf narrativistischer Grundlage unter dem ebenfalls sperrigen und zuweilen angefeindeten Begriff „Reflektiertes und (selbst-)reflexives Geschichtsbewusstsein“.

Ein Unterrichtsmodell aus der Frühzeit der Orientierung der Geschichtsdidaktik auf „Geschichtsbewusstsein“, welches zwei Studierende in ihrer ersten Hausarbeit in Geschichtsdidaktik analysiert haben, scheint mir ein gutes Beispiel zu sein, um zu zeigen, worin zumindest ich damals den in unserem „reflexionsorientierten“ Konzept hinzugekommenen Aspekt gesehen habe und noch sehe. Es handelt sich um ein Unterrichtsmodell des Kollegen Ulrich Mayer aus dem Jahre 1978 zum Thema „Ursachen des Ersten Weltkriegs“, der immerhin von den Kollegen der Uni Halle unter den „TopTen“ im Bereich Simulationsspiel geführt wird.1

Es wird hier nicht möglich sein, dem Modell in allen Facetten gerecht zu werden. Vielmehr möchte ich schlaglichtartig die Differenz zu einem reflexions- und schließlich kompetenzorientierten Geschichtsunterricht aufzeigen. Dass damit ein älterer Entwurf an gegenwärtigen Maßstäben „gemessen“ wird, mag man dem Versuch vorwerfen, ist aber im historischen Denken unausweichlich: Nur wenn zeitgenössische und gegenwärtige Konzepte, Denkweisen und Maßstäbe berücksichtigt und erst genommen sowie zueinander in Beziehung gesetzt werden, findet historsiches Denken und Lernen statt. Insofern geht es hier nicht darum, den alten Entwurf zu kritisieren, sondern unter gegewärtiger Fragestellung zu analysieren.

Ulrich Mayer legte 1978 ein Unterrichtsmodell zur Frage der Verursachung des Ersten Weltkriegs vor, in welchem er sich (der didaktischen Diskussion der damaligen zeit entsprechend) explizit gegen jegliches Verständnis der Verursachung oder Verschuldung dieses Krieges durch einzelne „Große Männer“ wandte. Ganze einem strukturgeschichtlichen Ansatz verpflichtet legte er das Augenmerk auf die Bedingungen der damaligen „großen Politik“, welche den Krieg nicht ausgelöst, aber in längerer Sicht verursachet, zumindest ermöglicht habe. Es geht ihm um Denk- und Handlungsweisen im damaligen Verständnis der „Staatsraison“, d.h. um auf allen Seiten zu findende Vorstellungen des staatlichen Eigeninteresses und taktische wie strategische Handlungsweisen.

So sollen die Schülerinnen und Schüler u.a.,

  • „nachvollziehen, dass sich im ‚Räderwerk der Mobilmachungen‘ die Krise bis zum Krieg steigerte (kogn./pragm.)“
  • „die Mitverantwortlichkeit aller erkennen, die in Begriffen des Völkerhasses dachten oder die scheinbare Sachgesetzlichkeit militärischer Gesichtspunkte akzeptierten (k/p)“
  • „anhand von Spielmaterial Großmachtrivalität, Hegemoniestreben, Völkerhaß als einige der Ursachen des Ersten Weltkriegs erkennen (k/p)“
  • […]

Unter anderem mit Hilfe eines Planspiels, welches die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt, die Interessen eines halbwegs fiktiven Staates eines fiktiven Kontinents2 herausarbeiten und innerhalb einer gültigen Handlungslogik vertreten zu müssen, sollen die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass bestimmte Denk- und Handlungsweisen den Krieg begünstigt haben. Das Interesse an der Vermittlung gerade dieser Erkenntnisse und Einsichten wird dadurch begründet, dass mit ihrer Hilfe vergleichbare Lagen in der Gegenwart der Schülerinnen und Schüler (im Kalten Krieg) verstanden werden können. Mayer schreibt, der „Modellcharakter der Juli-Krise“ sei „von vielen Autoren aufgezeigt worden. Für internationale Konflikte symptomatisch“ sei „der Grundzug einer sich verstärkenden Rückkopplung: Jede an einem Konflikt beteiligte Seite“ fühle „sich verpflichtet, eine Aktion mit einer noch stärkeren Reaktion zu beantworten“ — bis hin zur Eskalation. Und schließlich: „Die Schüler können angeregt werden zu überlegen, warum auch heutige Abrüstungsgespräche nicht vorankommen, welche Funktion over-kill-Kapazitäten haben.“ (S. 210)

Meine Studierenden überlegten in ihrer Analyse der Unterrichtseinheit darüber hinaus, ob diese Logiken nicht ebenso für das Verhältnis im Konflikt „USA – Afghanistan“ gelten würden.

Hier nun liegt der Schlüssel für meine Analyse des Unterschieds zwischen heutigem (bzw. von mir als heute für notwendig erachtetem) Reflexionsorientiertem und nicht auf reflektiertes Geschichtsbewusstsein zielendem Geschichtsunterricht der 1970er und 1980er Jahre:

Für Mayer galt es als ausgemacht, dass die am Beispiel des Ersten Weltkrieges zu gewinnenden Einsichten auf die Gegenwart der Schüler übertragbar sind. Die Modernität seines Geschichtsunterrichtsmodells lag (und liegt) darin, dass er sich eben nicht, wie der klassische Leitfadenunterricht, darauf beschränken mochte, den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse über die Geschehnisse und Strukturen zu Beginn des Ersten Weltkriegs zu vermitteln“, sondern dass diese unter einer gegenwärtigen Fragestellung, aus einem Interesse an besserem Verständnis der Gegenwart heraus, erarbeitet werden und dann wieder auf diese gegenwart zurückbezogen werden sollten. Mayers Unterrichtsvorschlag ist also in bestem Sinne „gegenwartssituiert“, entspricht der Vorstellung historischen Lernen als eines Prozesses der Aufearbeitung einer Vergangenheit aus einem gegenwärtigen Orientierungsbedürfnis heraus, wie es Jörn Rüsen 1994 und 1997 (und wieder 2008) skizziert hat. Sowohl Mayers Unterrichtsvorschlag wie auch die Adaptation durch die Studierenden folgt somit einer exemplarische Sinnbildungslogik: Am Beispiel des Ersten Weltkriegs lässt sich Regelkompetenz gewinnen für die eigene Gegenwart und Zukunft.3

Bemerkenswert ist nun gerade im Licht der Verlängerung dieses Gegenwartsbezuges auch in die hgeutige Gegenwart des frühen 21. Jahrhunderts hinein, wie sie die Studierenden vorgelegt haben, dass diese Vergleichbarkeit im Vorwege des Unterrichts als gegeben angesehen,  im Unterricht selbst aber nicht mehr thematisert wird. Die exemplarische Sinnbildung konstituiert hier die der klassischen Wissensvermittlung überlegene didaktische Konzeption: Das Geschichtsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler sei nach einem solchen Unterricht idealerweise nicht mehr traditional durch die Vorstellung von Leistungen und Verfehlungen großer Männer, Staatslenker oder auch Nationen strukturiert, sondern problemorientiert-exemplarisch.

Ist das aber wirklich so einfach?

Sowohl der exemplarische Bezug bei Mayer zwischen Erstem Weltkrieg als dem regelspendenden Ereignis und dem kalten Krieg als dem Anwendungsfeld der Regelkompetenz als auch die der Studierenden mit der Gegenwart in Afghanistan als Anwendungsfeld ist zumindest frag-würdig. Damit ist nicht gesagt, dass die Vorstellung völlig falsch wäre: gerade die (Ent-)spannungspolitik im Kalten Krieg besitzt (etwa in einem Gemenge von realistischen und rationalistischen Konzeptionen von internationaler Politik, der Nutzung Geheimdiplomatie, gegenseitigem Misstrauen etc.) hinreichend Gemeinsamkeiten mit der Spätphase der Politik der „großen Kabinette“. Er ist aber andererseits alles andere als selbstverständlich: Sind die Rahmenbedingungen internationalen politischen Handelns in einer durch Souveränität von Nationalstaaten in sich ändernden bzw. änderbaren Bündniskonstellationen vergleichbar mit der festgefahrenen, ideologischen Blockkonfrontation der 1970er Jahre? Deutlicher noch im Falle der Studierenden: Sind Erkenntnisse, die aus einer Analyse von Kriegsursachen in einem System souveräner Staaten im Rahmen (weitgehend) klassischen Völkerrechts gewonnen wirden, wirklich übertragbar auf die gegenwärtige Situation der „asymmetrischen“ Kriege (H. Münkler), wo ja gerade nicht die USA gegen Afghanistan stehen, sondern (noch) beide Zusammen gegen die Taliban und Al Quaida?

Noch einmal: Diese exemplarische Logik soll nicht denunziert werden. Sie hat ihre Leistungen und Grenzen, eine „mittlere Reichweite“. Gerade daher aber erscheint es wichtig, dass die Anwendbarkeit solcher Logiken nicht nur im Vorfeld des Unterrichts geklärt oder gesetzt, sondern selbst zum Gegenstand des Unterrichts erhoben wird. Despektierlicher ausgedrückt: es reicht nicht, dass der Lehrer seine Schlussfolgerungen, seine Logik des Gegenwartsbezuges nimmt und den Schülern als Einsichten präsentiert – so elaboriert und modern sie auch sind: Sie müssen im Unterricht „verhandelt“ werden, und das heißt eben auf die Leistungen und Grenzen hin befragt.

Anders formuliert: Die Schülerinnen und Schüler müssen also nicht nur lernen, „dass“bzw „ob“ eine Verhaltens- und Denkweise früherer Politiker in der Vergangenheit eine Folge gezeigt hat, und „dass“ bzw. „ob“ daraus etwas für die Gegenwart gelernt werden kann, sondern „inwiefern“: Wo es bei Mayer in Orientierung auf ein Geschichtsbewusstsein heißt, die Schüler sollten angeregt werden zu überlegen, „warum“ auch heutige Abrüstungsgespräche nicht vorankommen (S. 210), müsste es in reflexionsorientiertem Geschichtsunterricht heißen, die Lernenden sollten überlegen, inwiefern aus den Erkenntnissen über die Juli-Krise auch Einsichten über die Abrüstungsversuche der Gegenwart gewonnen werden können.

Sowohl mit Blick auf die Vergangenheit als auch auf die Gegenwart muss gefragt und reflektiert werden, dass und vor allem wie das eigene Denken die Logik des historischen Schlussfolgerns und Bewertens beeiflusst:

  • Nur auf der Basis einer gegenwärtigen Vorstellung davon, dass die Situation vor dem Ersten Weltkrieg  in irgendeiner Weise vergleichbar ist oder sein könnte mit derjenigen der eigenen Gegenwart entsteht überhaupt die Frage nach der Handlungslogik. Bereits bei der Konstituierung des Historischen Denkens im Sinne eines Umbaus von Geschichtsbewusstsein ist also das Gegenwartsbewusstsein (das eigene!) zentral.
  • Ebenso sind es die eigenen Denk- und Deutungsmuster, die Erklärungen 8seien es Alltags- seien es wissenschaftliche Theorien), welche die Plausibilität der Schlussfolgerungen mit steuern.

Dieses In-den-Blick-Nehmen sowohl der Konstruiertheit des eigenen Geschichtsbewusstseins von Annahmen und Prämissen als auch der Beteiligung und Bedeutung der eigenen Person bei ihrem Umbau ist es, was mit „reflektiert und (selbst-)reflexiv“ gemeint ist:

  • Wer vom Lehrer lernt, dass es nicht Wilhelm II. war, der den Ersten Weltkrieg heraufbeschworen hat, sondern vielmehr (oder ebenso) die Logik der damaligen Kabinettspolitik, der hat mit Sicherheit ein elaborierteres Geschichtsbewusstsein als zuvor.
  • „Reflektiert“ ist es erst dann zu nennen, wenn er sich auch bewusst ist, dass er selbst als Instanz bei dessen Strukturierung beteiligt ist, und dass es Kriterien für die Gültigkeit der je eigenen Vorstellungen gibt, die man selbst (wenn auch immer in Kommunikation mit anderen) anwenden muss.
  • Reflektiert ist ein Geschichtsbewusstsein etwa auch immer erst dann, wenn es die eigene Perspektivität reflektiert, wenn dem Historisch Denkenden bewusst ist, dass und wie der gleiche Gegenstand sich jemand anderem zumindest etwas anders darstellen und ihm zumindest etwas anderes bedeuten muss.
  • (Selbst-)reflexiv ist es, wenn die Bedeutung der eigenen Perspektive und des eigenen Denkens beim Auf- und Umbau erkannt wird.

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  1. Ulrich MAYER, Ursachen und Beginn des Ersten Weltkriegs – Ist ein Krieg unabwendbar? Unterrichtsentwurf zur Verwendung von Elementen des Planspiels im historisch-politischen Unterricht (Unterrichtsbeispiele und Materialien), in: Gd 3, 1978, S. 208-216. Vgl. auch einen Unterrichtsentwurf von Referendar Roland Baumann []
  2. Der fiktive Kontinent „Atlantis“ ist bei Mayer ein entkonkretisiertes Abbild der Mächtezusammenstellung Europas vor dem Ersten Weltkrieg – und zwar bis in die geographische Lage der Staaten hinein. Sowohl die gegenseitigen Beziehungen und Bündnisse, als auch einzelne Ereignisse (der Mord von Sarajewo) werden dort wirklichkeitsanalog modelliert, jedoch ohne Nennung der realen Namen. []
  3. Ob nicht in der Logik der von Mayer konzipierten Lerneinheit diese nur schwache Verfremdung sub-optimal ist, ob nicht die Exemplarik gerade dann zum Tragen gekommen wäre, wenn der Kontinent Atlantis geographisch und hinsichtlich der Bündnisse stärker verändert worden wäre, so dass auch unter veränderten Bedingungen die gleichen Logiken herausgearbeitet, dann mit der realen Situation 1914 verglichen, als ähnlich erkannt und schließlich auf die Gegenwart bezogen werden könnten, kann hier nicht eingehend untersucht werden. []

28.4.2010; 19.00h: Gastvortrag Prof. Dr. Bodo von Borries

Ästhetik, Emotionalität und Moral als – unvermeidliche und reflektionsbedürftige – Komponenten des Geschichtslernens

Geschichtslernen stellt durchaus einen nicht-nur-kognitiven Prozess dar. Emotionen, Ästhetik, Moral, Politik, Imagination, Triebdynamik usw. haben ihren Anteil an Auslösung, Verlauf und Ergebnis; sie treiben also nicht nur Lernen (oder Lernverweigerung) an, sondern ändern sich auch durch Umgang mit Geschichte. Das ist trivial und wird von niemandem bestritten. Es wird aber meist auch überhaupt nicht ernst genommen, nicht nur in der Unterrichtspraxis (mit ihrer häufigen Stillstellung von Ästhetik und Emotion), sondern auch in Theoriebildung, Normsetzung und empirischer Erforschung im Rahmen akademischer Geschichtsdidaktik.
Es geht im Vortrag also um zweierlei. Zum einen sind an exemplarischen Fällen Urgewalt und Unvermeidlichkeit der nicht-nur-kognitiven Momente des Geschichtslernens – sie müssen weder außer-kognitiv noch anti-kognitiv sein! – so zu verdeutlichen, dass sie nicht wieder gleich danach in Vergessenheit geraten. Zum zweiten ist anzudeuten, wie sie bei der Normsetzung (z.B. Lernziele) ehrlicher reflektiert und in die geschichtsdidaktische Theorie, insbesondere das Kompetenzstruktur- und -graduierungsmodell von „FUER Geschichtsbewusstsein“, begrifflich differenzierter integriert werden können.

Datum: 28. April 2010
Zeit: 19.00h
Ort: Von-Melle-Park 6 (Philosophenturm), Hörsaal E

Gegenstand statt Bedingung. Zur Veränderung der Themen in kompetenzorientiertem Geschichtsunterricht

Körber, Andreas (1.2.2010): „Gegenstand statt Bedingung. Zur Veränderung der Themen in kompetenzorientiertem Geschichtsunterricht“

Auszug aus einer (guten) Hausarbeit zum Thema „Lernorte“:

„Eine zentrale Eigenschaft, die der außerschulische Lernort mit sich bringt, ist vor allem die Anschaulichkeit, die die Imagination befördert. Der originale Gegenstand hat den Vorteil von z.B. ‚originaler Farbe, Form, Größe und Dreidimensionalität, die kein anderes Medium ersetzen kann.‘1. Durch ihn können sich die Lernenden realistische Vorstellungen von früheren Lebensumständen und damals handelnden Menschen machen. Imagination gilt allgemein als wichtiger Faktor im Prozess historischen Lernens.“

Abgesehen vom etwas apodiktischen letzten Satz dürfte diese Aussage bei Geschichtsdidaktikern und -lehrern kaum auf Kritik stoßen — schon gar nicht die zitierte Passage.

Allerdings wäre (nicht nur bei explizit kompetenzorientiertem Geschichtsunterricht) noch einmal zu fragen:

  1. Ist es ein hinreichendes Ziel von Geschichtsunterricht, dass sich Lernende Vergangenes „realistisch“ vorstellen können? Kulminiert Geschichtsunterricht in der Präsentation und Übernahme von (wie auc immer medial gefassten) Bildern von Vergangenem — oder ist diese zwar nur ein wesentlicher, aber als solcher nicht weiter befragter Zwischenschritt zu weiteren Denkaufgaben (in denen dann etwa der Gegenwartsbezug eingelöst wird)?
  2. Welche Rolle spielt dabei die oben angesprochene „Originalität“ der Farbe, Form etc., d.h. die Authentizität? Ist sie eine Eigenschaft der Gegenstände, der Objekte, der Lernorte vom Typ „historische Stätte“? Ist sie ihnen gegeben und wird sie somit zur positiven Vor-Bedingung historischen Lernens? Oder ist sie eher eine den Objekten, Räumen (auch: Texten) zuerkannte Eigenschaft?

Wenn „Originalität“, „Authentizität“ und „Anschaulichkeit“ in der oben angedeuteten Weise als gegeben gedacht und zur Vorbedingung von Geschichtsunterricht gemacht werden, wird m.E. Wesentliches ausgelassen:

  • Woher nimmt denn die Gesellschaft oder der Lehrer als ihr Agent im Prozess des historischen Lehrens und Lernens die Gewissheit, dass der Gegenstand, seine Form und Farbe, seine Beschaffenheit etc. „orginal“ ist?
  • woher stammt die Aussage, dass eine Darstellung „anschaulich“ ist in dem Sinne, dass sie optisch (ggf. auch anders) eingängig etwas anderes korrekt darstellt?
  • Ist es auch nur entfernt denkbar, dass der gleiche Gegenstand in früheren Zeiten unter vergleichbarem Anspruch ganz anders präsentiert wurde — und dass er es später wieder anders wird?
  • Ist es auch nur entfernt denkbar, dass die Zuschreibung von Authentizität und Originalität einer spezifisch gegenwärtigen und auch innerhalb der Gegenwart spezifischen Perspektive (mit) verdankt wird?

Alle diese Bedingungen sind streng genommen selbst Teil des historischen Gegenstandes, der unterrichtlich „vermittelt“ werden soll.

Historisches Lernen, das sich nicht darauf beschränken will, den Lernenden Geschichtsbilder zu vermitteln, muss die Konstitution ihrer sachlichen Gegenstände immer (wenn auch nicht immer im gleichem Maße) zum Teil ihres Gegenstandsbereichs machen.

Authentizität und Originalität dürfen dann im Unterricht nicht (nur) als vorausgesetzte Bedingungen erscheinen, die selbst nicht in den Horizont der Reflexion der Schüler geraten, sondern müssen immer auch Gegenstand des Lernens sein, müssen befragt und diskutiert werden, und zwar nicht im Sinne einer Untersuchung des „ob“ (oder ob nicht), sondern eher des „inwiefern“. Es geht also nicht darum, gemeinsam ein Verständnis darüber zu erzielen, ob ein Gegenstand als „original“ angesehen werden kann und soll (und ob er dann als 100%ig „echt“ angesprochen werden darf), sondern

  • inwiefern ihm diese Eigenschaft zuerkannt werden kann und soll
  • und was das für das eigene Denken und Urteilen bedeutet.

Erst mit diesen Modifikationen (die in gutem Geschichtsunterricht immer auch schon eine Rolle gespielt haben, wenn auch nicht immer systematisch) ist die Kompetenz der Lernenden im Zentrum des Unterrichts. Kompetenzorientierung bedeutet dann nicht, die klassischen Gegenstände des Geschichtsunterrichts gegen neuartige auszutauschen, sondern an ihnen das historische Denken in all seinen Facetten (auch) zum Gegenstand zu machen. Die Themen ändern sich dann alerdings durchaus. Wenn unter „Thema“ die Kombination von Gegenstand und Intention verstanden wird, dann lässt eine Kompetenzorientierung zumindest solche Thematisierungen nicht mehr zu, in denen die Konstitution der Gegenstände als historisch nicht auch Gegenstand ist, und in denen das eigene Denken und Urteilen  keine Rolle spielt.

Es geht dann etwa in einem Museum nicht (nur) darum, an Hand eines alten landwirtschaftlichen Geräts zu erkennen und sich vorzustellen wie die Menschen früher gearbeitet und gelebt haben, sondern auch zu reflektieren, was an dem Gerät eigentlich „alt“ ist, inwiefern es für etwas steht (und stehen soll), das „vergangen“ ist, das im positiven wie negativen Sinne überwunden ist.

Es ginge darum zu klären, was uns dazu bringt, einen solchen Gegenstand, ein solches Gerät als alt zu deklarieren (und nicht etwa nur als „abgenutzt“). Das bedeutet, dass in Relationen gesprochen werden muss. Vergleiche mit gegenwärtigen Erfahrungen dürfen dann nicht nur dazu genutzt werden, Alterität zu betonen, sondern müssen genutzt werden auch als Äußerungen dazu, welche Eigenschaften und Dimensionen als relevant für Gegenwärtiges, Heutiges, Aktuelles gelten und inwiefern die Vergangenheit als „anders“ imaginiert und beurteilt wird.

Ähnliches gilt im Übrigen für viele Bedingungen historischen Lernens und Denkens — und auch von Lernzielen.

So ist das ebenfalls von Ulrich Mayer formulierte Lernziel der „Verständnis für die Einmaligkeit und Schutzwürdigkeit historischer Orte“ doch seinerseits problematisch. Ist wirklich gemeint, dass die Schüler(innen) lernen, dass historische Orte grundsätzlich schutzwürdig seien, und grundsätzlich einmalig? Mir scheint, dass hier wieder eine verkürzte Formulierung eines Lernziel vorliegt, das erst in kompetenzorientierter Formulierung seine ganze Tragweite aufzeigt:
„Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit, Fertigkeit und Bereitschaft erwerben und ausbauen, die besondere Qualität eines gegebenen Ortes als historisch einmalig und schutzwürdig (zunehmend) selbstständig einzuschätzen und zu beurteilen.“
Und auch hier dürfen Lernziel und die dazugehörige Aufgabenstellung nicht nur nicht auf „dass“ lauten, sondern nicht einmal auf „ob“ oder „ob nicht“. Erst mit Hilfe des Qualifikators „inwiefern“ nämlich eröffnet eine Aufgabenstellung den Schülerinnen und Schülern eine Argumentationsmöglichkeit, die auch partielle oder andere Lösungen (Re-Konstruktion, Dokumentation) einbezieht.

  1. Mayer, Ulrich: Historische Orte als Lernorte. In: Mayer, Ulrich, Pandel, Hans-Jürgen, Schneider, Gerhard (2004; Hrsg.): Handbuch Methoden im Geschichtsunterricht. Schwalbach: Wochenschau, S. 389-407, hier S. 394f [FN angepasst] []

Interkulturelles Geschichtslernen – einige Gedanken zum Verständnis des Konzepts

Körber, Andreas (2010): Interkulturelles Geschichtslernen – einige Gedanken zum Verständnis des Konzepts (Blogbeitrag)

Der Begriff “Interkulturelles Lernen” bezeichnet eine ganze Gruppe von pädagogischen Reaktionen auf Herausforderungen der gegenwärtigen (westlichen) Gesellschaften. Insbesondere Prozesse der Dekolonisierung (für Deutschland weniger bedeutsam) und daraus entstehende postkoloniale Strukturen (für Deutschland durchaus nicht unbedeutend) sowie postkolonialistische Denk- und Reflexionsansätze, die Erfahrung von zunächst (vermeintlich) zeitweiliger (“Gastarbeiter”), tatsächlich und immer deutlicher werdend dauerhafter Immigration – und zwar auf Seiten der “Autochthonen” wie der Immigranten –, die Pluralisierung von Immigrationsgründen und -anlässen sowie der Herkunftskulturen und die daraus entstehenden und im Laufe der Zeit sich auch tatsächlich und in der Wahrnehmung verändernden “Problemlagen” (und -zuschreibungen) haben unterschiedliche pädagogische Konzepte des Umgangs mit solcher Heterogenität entstehen lassen, die ich hier nur zu nennen brauche:

  1. Ausländerpädagogik: zunächst in einer “rückkehr”-orientierten Variante als Befähigung der hier lebenden Ausländerkinder zum Agieren in dieser, aber auch in ihrer Herkunftsgesellschaft; dann in einer bleibe-orientierten Variante als pädagogische Bearbeitung der vor allem bei den Migranten lokalisierten Probleme (Defizite hinsichtlich der Fähigkeiten, die in dieser Gesellschaft gebraucht werden);
  2. Antirassistische Erziehung: Pädagogische Behandlung vor allem von rassistischen und ausländerfeindlichen Vorstellungen und Haltungen auf Seiten der “autochthonen” Gesellschaft;
  3. Multikulturelle Erziehung: An “alle” beteiligten Gruppen und Kulturen gerichtete Erziehung zur gegenseitigen Toleranz und Anerkennung unter der Prämisse, dass die jeweiligen Kulturen unterschiedlich, in ihrer Unterschiedlichkeit aber gleichwertig sind. Prämissen waren ein Konzept relativ homogener “Kulturen” mit einem Eigenwert und einem Recht auf Authentizität und Bewahrung und die Idee eines Zusammenlebens der Kulturen.
  4. Interkulturelle Erziehung und Bildung: Auf die Befähigung der Mitglieder derart heterogener Gesellschaften zum Umgang mit der Unterschiedlichkeit und mit den konkreten Unterschieden gerichtete Pädagogik. In einigen Varianten auch hier unter der Prämisse homogener Kulturen und relativ eindeutiger Zugehörigkeiten;
  5. Transkulturelle (im Sinne von W. Welsch) Erziehung, nicht mehr von vorgegebenen, real existierenden “Kulturen” als relativ homogenen Entitäten ausgeht, wohl aber von der Wirkmächtigkeit dieser Vorstellung bei vielen Akteuren. Dem Konzept liegt vielmehr die Vorstellung von Kulturen als Konstrukten zu Grunde, die veränderlich und vielfältig sind: Alle Menschen entwickeln ihre Kulturalität durch eine Vielzahl unterschiedlicher, einander durchdringender und überlappender Sozialisationen /Enkulturationen und gehören somit immer einer Mehrzahl von Kultur(en) gleichzeitig an – und verändern ihre Kulturalität ständig. Dahinter steht ein “moderner” Kulturbegriff, wie ihn etwa Klaus-Peter Hansen und Stephanie Rathje formuliert haben. Gleichzeitig bedeutet das nicht, dass die Menschen sich dieser Pluralität und Konstrukthaftigkeit ihrer Kulturalität bewusst sind und sie affirmativ anerkennen. Die Vorstellung von quasi voneinander separierten Kulturen und relativ eindeutiger Zugehörigkeiten bleibt sowohl für Selbst- wie auch (vor allem?) für Fremdzuschreibungen wirkmächtig. Authentizitäts- und Selbstständigkeitsansprüche von kulturellen Gruppen wie auch Ansprüche an die Zugehörigkeit und entsprechendes Verhalten ihrer Mitglieder bleiben relevant (Extrembeispiel: Ehrenmorde), prägen aber auch besonders Erwartungen von Angehörigen jeweils anderer Kulturen.

Ein paar Worte zum Kulturbegriff1:

“Kultur” bezeichnet im Sinne der modernen Kulturtheorie und interkulturellen Pädagogik nicht das “gepflegte” und “elaborierte” Verhalten von Menschen im Sinne der “Hochkultur” im Gegensatz zu “kulturlosem” Verhalten und Geschmack. Der Begriff hat in diesem Zusammenhang die Konnotation des “gepflegten” und “gehegten” und somit qualitativ Höherwertigen weitgehend abgelegt zu Gunsten einer analytischen Ausrichtung. “Volkskultur” lässt sich mit ihm somit ebenso erfassen wie “Hochkultur” (das ist übrigens in den Konzepten der “Geschichtskultur” und der “Erinnerungskultur” durchaus anders, die sowohl die analytische Unterscheidungsfähigkeit wie auch den Aspekt der Elaboration enthalten können – wenn etwa davon die Rede ist, dass eine Gesellschaft für ihren Umgang mit einer diktatorischen Vergangenheit keine Formen und Kategorien entwickelt habe). Wichtiger im modernen anthropologischen Kulturbegriff ist die ebenfalls in der Vorstellung der “Hege” gegründete Vorstellung, dass “Kultur” all das bezeichnet, was den Menschen von der “Natur” unterscheidet. Dabei spielt weniger die Vorstellung eine Rolle, dass ihn das von der “toten” oder “unbeseelten” Natur abhebe, sondern mehr die Vorstellung, dass diese entwickelten Formen des Verhaltens zum einen kontingent sind, d.h. dass sie einerseits nicht determiniert sind, so dass für gleichartige “Aufgaben” ganz unterschiedliche Lösungen und Formen gefunden werden können und wurden, und dass andererseits diese Formen aber ebensowenig völlig zufällig variieren zwischen Individuen, sondern dass zusammen lebende Menschen durch ihre Interaktion gemeinsame Formen herausbilden. Die so entstehenden Verhaltensweisen sind somit kontingent gruppenspezifisch, insofern jede zusammen lebende Gruppe sie anders ausbildet, die einzelnen Formen aber nicht per se qualitativ unterschiedlich sind, sondern zunächst als gleichwertig – aber eben “anders” – angesehen werden müssen. Es ist leicht ersichtlich, dass dieser Begriff von “Kultur” dazu geeignet ist, sowohl die Unterschiedlichkeit von Gruppen zu postulieren wie die Zugehörigkeit des Einzelnen zu jeweils einer Gruppe. Es ist ein Konzept, dass den extrem rechtskonservativen Positionen, wie sie in Nation & Europa postuliert werden, also dem sog. “Ethnopluralismus”, ebenso eignet, wie den Vorstellungen des „Multikulti“. Rassistische, “ethnopluralistische” und multikulturelle Positionen unterscheiden sich dann vor allem dadurch, dass erstere, nicht nur die Ungleichheit, sondern auch die Ungleichwertigkeit der unterschiedlichen kulturellen Formen behaupten, die anderen beiden dagegen (im „Ethnopluralismus“ vielleicht auch nur als Lippenbekentnis) die Gleichwertigkeit behaupten, untereinander aber wiederum dadurch unterschieden sind, dass nur letztere Position ein Zusammenleben derart definierter Kulturen zur gleichen Zeit im gleichen Raum für möglich und wünschenswert erachtet.

Der moderne, anthropologische Kulturbegriff geht jedoch noch darüber hinaus. Er postuliert, wie gesagt, nicht nur die Gleichwertigkeit und Kompatibilität derartiger kultureller Ausprägungen, sondern deren Konstruktcharakter: Menschen werden durch ihre Sozialisation in Gruppen geprägt, nicht aber im Sinne der “Enkulturalisierung” in eine homogene Gruppe, sondern im Sinne der Aneignung unterschiedlicher kultureller Standards durch verschiedene Sozialisationsinstanzen zur gleichen Zeit. In diesem Sinne träfe der Begriff „transkulturell“ wohl eher.2

Diese Veränderung des Kulturbegriffs hat dann auch Konsequenzen für die Vorstellungen interkulturellen (oder: transkulturellen) Lernens – die wiederum in der Debatte heute weiterhin munter durcheinander gehen:

Interkulturelles Lernen im heutigen Sinne vereint zumeist Vorstellungen einer Befähigung der Lernenden zum zusätzlichen Denken “in” den Standards einer anderen Kultur, basiert also zu weiten Teilen noch auf den Vorstellungen quasi homogener Kulturen. Das ist immer dort der Fall, wo “interkulturelles Lernen” etwa als Mehr-Schritt-Programm der Dezentralisierung von der “eigenen” und des Verstehens “fremder” Kulturen konzipiert ist. Viele “Interkulturelle Trainings” gehören diesem Typ an. Auch die Vorstellungen der Befähigung zu einem “switching” am Ende eines interkulturellen Lernprozesses gehören in diese Kategorie.3

Für das Geschichtslernen4 würden hierhin Vorstellungen gehören, dass Immigranten lernen müssten, das historische Denken der Zielgesellschaft ihrer Migration (also bei uns konkret das Master Narrative der Deutschen Nationalgeschichte) zu verstehen, wenn nicht gar zu erwerben. “Nationalgeschichte als Entréebillett” haben Viola Georgi und Bodo von Borries diese Vorstellung genannt. Im Rahmen der Thematisierung des Nationalsozialismus und des Holocaust in Schule wie auch in der außerschulischen (Gedenkstätten-)pädagogik könnte das etwa den Anspruch begründen, dass Migranten lernen, dass, warum und wie die “Tätergesellschaft” spezifische Formen der Thematisierung der eigenen Vergangenheit entwickelt hat, die ihre eigene Schuld oder Verantwortung (Schuldigkeit) in den Mittelpunkt stellen, und die eventuell von in den “Herkunftskulturen” der Migranten üblichen Formen der Thematisierung eigener Geschichte (Siegergedächtnis, Tätergedächtnis) deutlich abweichen. Die Enkulturalisierung zur “negativen Erinnerung” wäre eine Form interkulturellen Lernens dieser Art.

Daneben existieren aber auch weitere Konzeptionen interkulturellen Lernens, welche von der Konstruiertheit, Variabilität und Komplexität kultureller Zugehörigkeiten ausgehen. “Interkulturelles” Lernen ist dann nicht die Befähigung des einzelnen, kulturellen Formen und Standards des Denkens und Verhaltens der jeweils “anderen” Kultur zu entsprechen, sondern vielmehr die Befähigung des Einzelnen, mit der Unterschiedlichkeit solcher Standards als solcher umzugehen – und zwar realistischerweise nicht in Bezug auf eine “Zielkultur”, sondern auch die Pluralität der “Kulturen”, die miteinander agieren müssen. Es geht dann mehr um die Bewusstmachung der Kulturspezifik elementarer Denk-, Wertungs- und Verhaltensweisen und die Befähigung zur Reflexion auf diese Unterschiede, wie auch darum, diese verschiedenen Formen sowohl in einiger Vertiefung kennenzulernen, sie grundsätzlich als kontingente Möglichkeiten zu akzeptieren, aber auch darum, die eigene (kulturelle) in Annäherung an und Abgrenzung von anderen Position zu klären und zu entwickeln (also nicht: zu lernen, was “das Eigene ist”, sondern mehr, was “das Eigene sein kann und soll”). Interkulturelles Lernen ist dann ein Programm, das sich an Migranten und “Autochthone” richtet, aber nicht im bilateralen Verhältnis (“die Einheimischen müssen lernen, die Migranten zu akzeptieren und diese, die Einheimischen”), sondern ebenso an die Migranten untereinander. Das Ziel interkulturellen Lernens dieses Verständnisses ist die Befähigung der vielen Einzelnen in ihrer multiplen kulturellen Prägung zum Zusammenleben mit Menschen, die in vielfacher Weise anders geprägt sind.

Für Geschichtslernen könnte daraus gefolgert werden, dass eine Sozialisation der Migranten zur Mehrheitsgeschichte hin kombiniert mit dem Anspruch, “den” Angehörigen der Mehrheitskultur “die” Herkunftsgeschichten näherzubringen, nicht ausreicht, sondern dass vielmehr allen gemeinsam eine gemeinsame neue historische Identität zumindest anzubieten ist – etwa im Sinne eines Kosmopolitismus und einer menschenrechtlich-universalen Kultur.5 Andere Schlussfolgerungen erscheinen jedoch weitaus plausibler – so die Konzeption, Geschichtslernen sollte weniger die Lernenden zu einer mehr oder weniger homogenen Gemeinschaft zusammenschweißen, also weder die Migranten zu Mitgliedern der als unverändert gedachten Zielkultur machen, noch alle zusammen zu einer neuen Gesellschaft gleichen Typs, sondern vielmehr dazu beitragen, dass alle in die Lage versetzt werden, als gleichberechtigte Mitglieder an einer neuen Form von Gesellschaft zu partizipieren, die weniger auf Homogenität aufgebaut ist als mehr auf der Befähigung aller zum Umgang mit Heterogenität, mit Andersartigkeit. Dazu könnte etwa beitragen, dass die unterschiedlichen Herkunfts-Kulturen nicht als solche (und nicht nur für die jeweils aus ihnen stammenden), sondern in ihren gegenseitigen sachlichen (=”realgeschichtlichen”) wie perspektivischen Beziehungen thematisiert werden, und somit dem Einzelnen die Möglichkeit geboten wird, seine eigene historische Identität zu reflektieren und somit (neu) zu begründen.6 Auch die Konzeption, die Migrationserfahrung (bzw. die Erfahrung, (vermeintlich) erstmals mit Migranten zu tun zu haben) selbst zum Ausgangspunkt historischen Fragens und Lernens zu machen. In diesem Sinne erfordert historisches Lernen in der Migrationsgesellschaft, aber auch in der globalisierten Welt weniger die “Vermittlung” einheitlicher Geschichtsbilder (auch nicht das linke und liberale der negativen Erinnerung), sondern mehr die “Vermittlung” zwischen den Orientierungsbedürfnissen, Fragen, Konzepten und den aus ihnen entspringenden Erzählungen aus unterschiedlichen Perspektiven. Es erfordert die Umstellung historischen Lernens auf de Entwicklung der Fähigkeit, in dieser Vielfalt historischer Fragen und Erzählungen, sowohl die jeweils anderen ernst zu nehmen, gleichzeitig aber auch die eigenen Fragen und Bedürfnisse, die eigenen Werte und Orientierungen zu schärfen, und sich nicht in einem relativistischen “any history goes” zu verlieren. Die zu entwickelnde Fähigkeit besteht vielmehr darin, innerhalb einer diversifizierten und kontroversen Geschichts- und Erinnerungskultur partizipatons- und handlungsfähig zu sein im Sinne einer Beteiligung an der Aushandlung vernünftiger Geschichtskonzepte. Es geht darum, im eigenständigen historischen Denken “kompetent” zu werden.

  1. vgl. auch HANSEN, KLAUS PETER (2003): Kultur und Kulturwissenschaft. Eine Einführung.; 3. Aufl.; Tübingen, Basel: Francke. []
  2. Vgl. etwa WELSCH, WOLFGANG (1997): „Transkulturalität.“ In: Universitas 52,1; S. 16-24; []
  3. Witte, Arnd (2006): „Überlegungen zu einer (inter)kulturellen Progression im Fremdsprachenunterricht.“ In: Fremdsprachen lehren und lernen 35, S. XX. []
  4. vgl. auch KÖRBER, ANDREAS (2001): „Geschichte und interkulturelles Lernen. Begriffe und Zugänge.“ In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 52; 5-6; S. 292-304 bzw. KÖRBER, ANDREAS (2001): „Interkulturelles Geschichtslernen – eine Einführung.“ In: KÖRBER, ANDREAS (Hrsg.; 2001): Interkulturelles Geschichtslernen. Geschichtsunterricht unter den Bedingungen von Einwanderung und Globalisierung. Konzeptionelle Überlegungen und praktische Ansätze. Münster: Waxmann (Novemberakademie; 2), S. 5-25. []
  5. Bodo von Borries nennt das “Menschenrechtsgeschichte als Ersatzreligion”. Siehe Borries, Bodo von (2001): „Interkulturelles Geschichtslernen – ja sicher, aber wie?“ In: Körber, Andreas (Hrsg.; 2001): Interkulturelles Geschichtslernen. Geschichtsunterricht unter den Bedingungen von Einwanderung und Globalisierung. Konzeptionelle Überlegungen und praktische Ansätze. Münster: Waxmann (Novemberakademie; 2), S. 73-96., S. XX. []
  6. Dazu ein Beispiel: Das erforderte etwa, beim Thema “Entdeckungen” und “Kolonialismus” konsequent sowohl die Politiken der europäischen Staaten und der in/aus ihnen Tätigen Handelskompagnien (auch in ihrer Rivalität untereinander), aber auch verschiedener Interessengruppen in diesen Staaten (inklusive Kritikern), als auch unterschiedlicher Akteure in den zu kolonisierenden/kolonisierten Gebietenzu thematisieren (Multiperspektivität im engeren Sinne) – und es erforderte, die Historiographien der unterschiedlichen “Kulturen” dazu kontrastiv zu verwenden (“Kontroversität”). []