[nochmals etwas umgebaute Version 7.6.2026; der Text ist noch unfertig]
-
-
-
Einleitung
Anfang Juni 2026 hat der Bürgerausschuss der Gemeinde Wentorf bei Hamburg darüber abgestimmt, ob nach zweijähriger Verlegung zum Rathaus die Gemeinde den Volkstrauertag im November 2026 wieder am „Ehrenmal“ am Burgberg durchführen. Er hat dabei den dieses fordernden Antrag der CDU-Fraktion angenommen.
Dieser Antrag1 verlangt zudem einen „würdigen und angemessenen Rahmen“ den Gedenkens an jenem Tage, das „dem Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sowie der Mahnung zu Frieden, Demokratie und Freiheit.“ Mit der (in derselben Sitzung zu beschließenden) „Aufstellung der Informationstafel am Denkmal Am Burgberg“ sei eine „umfassende historische Einordnung“ die es ermögliche, „die Geschichte des Ortes kritisch zu reflektieren und zugleich an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu erinnern“, womit das „Denkmal Am Burgberg ein geeigneter Ort für die offizielle Gedenkveranstaltung der Gemeinde Wentorf am Volkstrauertag“ sei.

Das Denkmal („Ehrenmal“) in Wentorf. Vorderseite mit zur senkrechten Achse mittig angebrachter ergänzender Bronzetafel der Namen der im Zweiten Weltkrieg Gefallenen und Vermissten. Zustand am 2.6.2026; Foto: A.Körber Die Ausführungen im CDU-Antrag in sind in mindestens drei Hinsichten irrig. Dies ist im Folgenden zu begründen. Dazu soll zunächst auf die zugrunde liegende Debatte um das Denkmal insofern eingegangen werden, dass die in ihr erkennbaren, durchaus unterschiedlichen und nicht immer, zum Teil m.E. gar nicht, miteinander vereinbaren Positionen identifiziert und charakterisiert werden. (Kap 2). Sodann sind einige grundlegende Unterscheidungen erinnerungs- und gedenkkultureller Konzepte und Haltungen nötig (Kap. 3), bevor konkret auf die dem CDU-Antrag zugrunde liegenden Annahmen und Argumente eingegangen werden kann (Teil 4). Es folgen die Diskussion einiger Implikationen (Kap. 5) und ein Fazit (Kap. 6)
-
Interessen in der Wentorfer Denkmalsdebatte
Die Wentorfer Denkmalsdebatte kann nicht analysiert und kommentiert werden, ohne zum einen die unterschiedlichen Interessen herauszuarbeiten, und ohne die konkrete Symbolik des Denkmals in seiner ursprünglichen sowie seinen veränderten Formen in den Blick zu nehmen. Zunächst zu den Interessen.
Zunächst muss festgestellt werden, dass ein Interesse an fortgesetzter oder auch neuer „Heldenverehrung“, wie es der (nicht nur) deutschen Gedenkkultur seit etwa Mitte des 19. Jahrhundert keineswegs fremd ist, in den gegenwärtigen Äußerungen zum Umgang mit dem Denkmal in Wentorf nicht festzustellen ist. Zugleich kann das Motiv aus den Reflexionen in der Debatte und über sie nicht herausgehalten werden, wurde und wird es doch in der Debatte seit 2009 mehrfach als eine Intention erwähnt worden, die gerade nicht gemeint sei und die man auch nicht befördern wolle. Dies wird etwa deutlich in einer Aussage eines der Initiatoren der Erweiterung des Denkmals um die Namen der im Zweite Weltkrieg ‚Gefallenen‘ und Vermissten im Jahr 2009 in einem damaligen Zeitungsartikel, die Ergänzung mit dem Ziel, „der Trauer der Angehörigen einen Platz zu geben“, enthalte „auch eine Mahnung […] Wer die Ehrung nicht will, um den Anschein eines Heldengedenkens zu verhindern“, verkennt „die Tatsachen“, wie auch in einem Artikel zu Beginn der gegenwärtigen Debatte mit dem Titel „Zweifelhaftes Heldengedenken: Name von SS-Mitglied an Mahnmal“.2 Diese Befürchtungen und die Abgrenzungen davon sind auch nicht aus der Luft gegriffen. Das Motiv der Heldenverehrung ist in der Geschichte der deutschen Erinnerungs- und Gedenkkultur mittels öffentlicher Denkmalsetzungen und -nutzungen durchaus ebenso präsent wie in der Vergangenheit des Volkstrauertages – insbesondere, aber nicht ausschließlich, in der Zeit des Nationalsozialismus und seiner Umbenennung und -funktionierung zum „Heldengedenktag“. Es kann auch keineswegs festgestellt werden, dass dieses Motiv nach Ende des Zweiten Weltkriegs überwunden und aus öffentlichem Gedenken verschwunden wäre,3 ebenso wenig wie eine Wiederbelebung dieses Motivs (etwa von nationalistischer und rechtsradikaler Seite) ausgeschlossen ist. So fordert etwa in AFD in einem aktuellen „Regierungsprogramm“ für Sachsen-Anhalt eine erneute Ausrichtung öffentlicher Erinnerung auf die „Ehrung“ „soldatischer Opfer“4
Wie schon vorausgeschickt: In der Wentorfer Debatte wird dieses Motiv nicht ausgedrückt, vielmehr grenzen sich die Beteiligten davon ab. Sowohl das Denkmal wie auch der Volkstrauertag sind aber offenkundig in der Vergangenheit in dieser Weise funktionalisiert worden. Eine fortgesetzte oder wiederbelebte Funktionalisierung dieser Art, ist somit nicht möglich. Vor diesem Hintergrund reicht auch eine Abgrenzung allein auf die Vergangenheit bezogen und für die Gegenwart reicht somit nicht aus. Neben der Frage nach der Eignung und würdigen Rahmung des Denkmals für die anderen, in der Wentorfer Debatte zu findenden Motive ist daher zu prüfen, inwiefern der Volkstrauertag und das Denkmal mit ihrer Symbolik nicht doch ein solches Gedenken zumindest ermöglichen, wenn nicht gar ihm ungewollt Vorschub leisten können.
-
Trauer
Das erste der in der Wentorfer Debatte deutlich und zum Teil vehement geäußerte Motiv ist in dem obigen Zitat zur Abgrenzung vom Motiv der Heldenverehrung bereits angesprochen worden. Es geht um das Denkmal und den Volkstrauertag als Rahmen für einen Ausdruck individueller Trauer, einer persönlichen, familiär geprägten Verlustwahrnehmung, wie er üblicherweise an Grabsteinen auf Friedhöfen getätigt wird, die es zumindest für einige der auf den Denkmalstafeln Verzeichneten nicht oder nicht gut erreichbar gibt. Es handelt sich insofern mehr ein Gedenken, wie es sonst den Totensonntag prägt als den Volkstrauertag. Inwiefern die Öffentlichkeit des Denkmals wie auch der Gedenkstunde am Volkstrauertag hierzu als notwendig angesehen werden, ist nicht wirklich zu erschließen. Zumindest scheinen sie diesem Interesse nicht abträglich zu sein, sondern ihm eine gewisse Anerkennung der Bedeutsamkeit zu verleihen. Zugleich muss aber die Frage gestellt werden, inwiefern der Charakter und der Gestus dieses Gedenkens sowohl für die derart Trauernden als auch für diejenigen, die ihm angesichts der Öffentlichkeit beiwohnen, erkennbar und anerkennbar ist. Zudem ist zu fragen, in welchem Verhältnis er zu den anderen, erkennbaren Trauermotiven steht.
-
Opfergedenken
Ein zweites in der Debatte – etwa auch im CDU-Antrag zur Bürgerausschusssitzung vom 1.6. – deutlich erkennbares Motiv ist dasjenige des Gedenkens an die „Opfer“ von Kriegen und Gewaltherrschaft. Ein solches Gedenken folgt einer ganz anderen Logik und besitzt einen anderen Gestus als die private Trauer. Es ist seiner Natur nach öffentlich. Die Fokus auf ein Gedenken an die „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ scheint auf einen demütigen Gestus zu deuten, der dieses Gedenken abhebt vom revanchistischen Kern des klassischen „Verlierergedächtnisses“ (siehe unten) und die Kriegstoten in einem ganz anderen Sinne erinnert. Das findet in einer konkreten Analyse des Denkmals, seiner Geschichte und seiner Symbolik auch teilweise Rückhalt, wenn auch nur teilweise. Der zweite Teil der Doppelformel, der Bezug auf Gewaltherrschaft, wiederum ist wohl durchaus gemeint im Sinne eines reflexiven Gedächtnisses, das sich aus dem abwehrenden Typus des Tätergedächtnisses entwickelt hat (siehe unten). Das ist als solches anerkennenswert, erweist sich aber – wie unten argumentiert wird – im konkreten Kontext als in mehrfacher Hinsicht problematisch, nämlich mindestens hinsichtlich der Entdifferenzierung im Opferbegriff und und der Nichtberücksichtigung der konkreten Symbolik des Denkmals in seiner heutigen Fassung.
-
Reflexives und diskursives Erinnern
Die Positionen von SPD und Grünen in der gegenwärtigen Diskussion sind weniger eindeutig positiv zu bestimmten als dahingehend, was sie ablehnen. Neben der allerseits abgelehnten (aber offenkundig für möglich gehaltenen) Heldenverehrung liegt ihrer Position offenkundig ein Unbehagen sowohl inhaltlicher als auch struktureller und formeller Art zugrunde: inhaltlich gegenüber den im Denkmal wie auch in der Tradition des Volkstrauertags oder wenigstens mindestens seiner Gestaltung jenseits des Bekenntnisses zum einem Gedenken an die Opfer der Gewaltherrschaft zum Ausdruck kommenden Narrative und Botschaften, formal in der weiteren Aktualisierung einer erinnerungs- und gedenkpolitischen Praxis, die nicht nur eine jeweils aus dem pluralen Spektrum demokratischer Interessen als kleinster gemeinsamer Nenner gebildete Deutung und Haltung als diejenige der Gemeinde ausdrückt, sondern sie mittels der Symbolik festschreibt. Als Alternative wird eine Form von Erinnerungspolitik befürwortet, die weniger auf eine Botschaft abstellt als vielmehr darauf, einen stetigen gesellschaftlichen Diskurs zwischen unterschiedlichen Erinnerungen, Wahrnehmungen und Deutungen zu ermöglichen und zu initiieren, diesem aber zugleich einen Rahmen zu setzen. Das erforderte den Verzicht auf eine einzige Botschaft zugunsten der Sichtbarmachung bzw. -haltung sowie Kommentierung bisheriger und mittlerweise frag-würdig gewordener Formen und Deutungen bei gleichzeitiger Ermöglichung anderer und neuer sowie Verhinderung solcher, die such außerhalb des verfassungs- und menschenrechtlichen Rahmens bewegen und stellen.
-
-
Erinnerungs- und Gedenkformen – Einige Unterscheidungen
Zur Charakterisierung sowohl der in der Debatte angesprochenen erinnerungskulturellen Manifestationen (Denkmal und feier zum Volkstrauertag) wie auch der unterschiedlichen Haltungen können einige in der wissenschaftlichen Debatte eingeführte Unterscheidungen helfen, die im Folgenden zunächst kurz skizziert werden. Dabei sind einige der benutzten Begriffe – wie so oft in diesem Zusammenhang – im Deutschen uneindeutig, so dass Konkretisierungen mittels englischer Begriffe genutzt werden. das betrifft etwa die Begriff des Erinnerns und Gedenkens bzw. des „Gedächtnisses“ selbst. Sowohl „Erinnern“ als auch „Gedächtnis“ beziehen sich alltagssprachlich oft auf den Vorgang des individuellen Abspeicherns und Wiederzugriffs zu selbst Erlebtem, also eine reine Speicherfunktion. Diese Form des Erinnerns spielt für die erinnerungskulturelle Debatte vor allem dort eine Rolle, wo es um Bezugnahmen auf Ereignisse geht, die zu Lebzeiten der Erinnerten statt gefunden haben, so dass diese sich tatsächlich noch an die Ereignisse und ihre Protagonisten erinnern können. Das etwa charakterisiert einen Teil des Interesses eines privaten Erinnerns am Denkmal. Zugleich bleibt auch diese Form des Erinnerns keineswegs rein individuell, sondern wird kommunikativ, wenn und indem über die erinnerten Geschehnisse und Menschen gesprochen wird. Auch hier ist wieder zu unterscheiden. Sofern diese Kommunikation zwischen individuellen Menschen in weitgehend informeller Form stattfindet, bezeichnet sie die Theorie als „kommunikatives Gedächtnis“. Dieses gibt es nur diesseits einer zeitlichen Zäsur etwa jeweils 80-100 Jahre vor dem jeweiligen Jetzt, nämlich solange es noch Menschen gibt, die das Erinnerte miterlebt haben. Dieses Erinnern ist weitgehend informell, aber hochgradig konkret bedeutsam für die Identität der Erinnernden („identitätskonkret“). Auch dies ist im oben genannten Trauer-Motiv deutlich festzustellen.
Während das individuelle Erinnern weitgehend ein „remembering“ im Sinne des Abrufens von Erlebtem und Eingespeichertem ist, und das inter-individuelle Gespräch über solche Erinnerungen („weißt Du noch?“) wesentlich den Charakter und wohl auch die Funktion der Aktualisierung dieser Erinnerung, samt eher geringerer Anteile ihrer Vergewisserung gegen individuelles Vergessen durch gegenseitigen, inter-individuellen Abgleich der Erinnerungen („Das hast Du doch genau so erlebt?“) und ihrer Verbindlichkeit („so war das doch!“) zu finden ist, ist letzterer Aspekt der Verbindlichkeit in öffentlichem Erinnern deutlich stärker ausgeprägt und bedeutsamer. Dieses Erinnern ist eher ein „reminding“ als ein „remembering“. Das liegt nicht zuletzt an dem deutlich transitiveren Charakter der Kommunikation. Selbst dort, wo ein Denkmal scheinbar ein die eigene Gruppe adressierendes Mal mit Bezug auf von dieser Gruppe selbst Erlebtes ist (intransitives Erinnern), nimmt es doch den Charakter an, die jeweilige Erinnerungsbotschaft verbindlich zu formulieren, so dass die das Denkmal besuchenden, an ihm Gedenkenden etc. in die Autorschaft der jeweiligen Aussage einbezogen werden bzw. aktiv in sie eintreten. Solches Gedächtnis nutzt zum Ausdruck Elemente von Kultur, d.h. es drückt neben der manifesten Botschaft auch aus, welches Vergangene zum jeweiligen Zeitpunkt in der jeweiligen Gesellschaft als erinnerungswürdig gilt, welche Bedeutungen diesem Vergangenem zugeschrieben werden, welche Selbst- und Fremdbilder sowie Normen und Werte dabei zum Tragen kommen, und wie diese ausgedrückt werden können.5 Im vollen Sinne kulturelles Gedächtnis bezieht sich auf diejenigen Zeiten jenseits der Zäsur, auf Zeiten, aus denen es niemanden mehr gibt, der aus erster Hand über die berichten oder befragt werden kann, der aber auch durch die Deutungen der Handlungen persönlich in Haftung genommen werden könnte. Für einen bestimmten Zeithorizont diesseits und jenseits der Zäsur aber, zu welchem entweder noch Beteiligte oder aber nahe Angehörige, insbesondere Kinder, sowie Freunde oder Kameraden der erinnernden Gemeinschaft angehören, kombinieren sich kommunikatives und kulturelles Gedächtnis zum sogenannten „sozialen Gedächtnis“, das geprägt ist durch kommunikative, informelle, flüchtiger und unmittelbare identitätskonkrete, zugleich aber wesentlich individuelle Erinnerungen einerseits und kulturell fixierte, verdichtete, zugleich abstrakte und wertende und über das Individuelle hinaus gesellschaftliche Geltung beanspruchende Erzählungen, Deutungen und Wertungen andererseits. Hier verbinden sich die unterschiedlichen Modi (das individuelle Erinnern etwa in Form der Trauer, die öffentliche und verbindliche Erinnern) besonders deutlich, konkurrieren aber auch deutlich miteinander.
Es ist dieser Bereich des sozialen Gedächtnisses, in welches auch das Wentorfer Denkmal fällt, der besonders von Deutungskämpfen betroffen ist. Öffentliches Erinnern hat dort oft einen sehr deutlichen erinnerungs- und gedenkpolitischen Charakter. Die sich in den Erinnerungssymbolen und -ritualen ausdrückenden Deutungen, Normen, Konzepte und Formen sowie Wertungen werden mit einem Geltungsanspruch über den über den jeweiligen Kontext hinaus aufgeladen. Sie sollen also verbindlich gemacht werden (sollen). Bei Denkmälern geschieht dies über ihren Zeit überdauernden Charakter „(exegi monumentum aere perennius“; Horaz, Oden, III 30,1) und mittels der Aufrechterhaltung des Denkmals auch nach Veränderungen, bei Ritualen hingegen durch die Wiederholung. Das Erinnern ist somit ein „reminder“ nicht nur für sich selbst, sondern auch für kommende Generationen. Das Denkmal stellt so ein „ein Medium gesellschaftlicher Verständigung über dauerhaft verbindliche Werte dar; als Medium des »kulturellen Gedächtnisses« einer Gesellschaft“ ist es Äußerungsform kollektiver Selbstbilder. Andererseits ist aber auch die jeweilige Behauptung des auch zukünftig Bewahrens- und Erinnerungswertes selbst einem zeitgebundenen Wertehorizont verhaftet, der von der Nachwelt keineswegs geteilt werden muss.6)Von Beginn an eignet allen Formen des Erinnerns auch ein erzählender Charakter. Solange bzw. insoweit von einer gleich starken Anwesenheit aller Beteiligten bei einem Geschehen oder ihre gleich geartete Informiertheit und Interpretation des Ereignisses ausgegangen werden kann, reichen oft wenige und kurze Abbreviaturen, um die Vergangenheit und eine (unterstellte, angenommene) gemeinsame Deutung zu aktualisieren. Mit dem Verlauf der Zeit und dem Wechsel der erinnernden Akteure und der Adressaten ihres Erinnerns aber und somit auch mit allmählicher Verstärkung des Charakters des Erinnerns als „remind“ gegenüber tatsächlichem oder unterstelltem „remember“ wird der Anteil eines transitiven Erzählens stärker und bedeutsamen – bis hin zu dem Punkt, wo gar nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass sich alle oder auch nur wenige im Sinne eines „to remember“ individuell auf das Geschehen beziehen können, sondern ihnen die jeweilige Geschichte erstmals oder wiederholt erzählt werden muss und wird. Der Charakter des Erinnerns (to remember) verschiebt sich somit stärker zu einer Aktualisierung nicht mehr eines originär erlebten Geschehens, sondern einer aufgrund Erzählung erinnerten Deutung („Ihr wisst ja, das war so und so“) mit narrativer Bekräftigung (to remind). So treffen insbesondere Formen öffentlichen Erinnerns mittels kultureller und politischer Symbole und Rituale aufgrund ihres zeitübergreifenden Kommunikationscharakters Aussagen über Vergangene Zustände, Bedingungen, Ereignisse, Prozesse, die in ihnen festgestellten Beziehungen von aktiv wie passiv teilnehmenden bzw. betroffenen Menschen untereinander sowie die Be-Deutungen dieser Elemente für die eigene Gegenwart und Zukunft der Erinnernden – und stellen Geltungsansprüche hinsichtlich dieser Be-Deutungen. Wiederum bedeutet die intendierte und akzeptierte (!) Dauerhaftigkeit der Denkmäler wie die Wiederholung (oder auch Veränderung) der Rituale und Feierlichkeiten, dass und wie die jeweils neu sich Erinnernden (d.h. einander Erzählenden) die in ihnen vorgegebene Deutungen annehmen, in sie eintreten – oder aber sich zu ihnen verhalten. Letzteres geht nur explizit.
Einige wesentliche Unterscheidungen von Erinnerungsformationen können die Charakterisierung tatsächlichen wie intendierten Erinnerns unterstützen. Relevant ist zunächst eine Unterscheidung zwischen einem positiven und einem negativen Erinnern. Die Begriffe können zum einen tatsächliches (positives) gegen fehlendes, verweigertes (negatives) Erinnern meinen, beziehen sich aber vornehmlich auf die Qualifikation des Erinnerten als wünschenswert und willkommen bzw. abstoßen, unwillkommen. Dies betrifft zunächst das individuelle, episodische Erinnern aufgrund eigenen Erlebens, dann aber fundamental die Überführung in ein gemeinsames Gedächtnis und kollektive Erinnerung.7
Dieser Aspekt verweist auf zwei Differenzierungen von Gedächtnisformationen Unterscheidungen durch Aleida Assmann. Sie unterscheidet zum einen zwischen Verlierer- und Siegergedächtnis, zum anderen zwischen Täter- und Opfergedächtnis. Ersteres, das Verlierergedächtnis entsteht „aus einer gemeinsam geteilten Geschichtserfahrung, die von der Gruppe als so bestimmend bewertet wird, daß man sich ein gegenseitiges Vergessensverbot auferlegt. Der gemeinsam gefaßte Beschluß: »Das dürfen wir nie vergessen!« ist die Grundlage des kollektiven Verlierergedächtnisses, das den natürlichen Horizont des kommunikativen Gedächtnisses überschreitet und solange aufrechterhalten wird, bis sich der verpflichtende Charakter dieser Vergangenheitsbindung auflöst. Während das Siegergedächtnis bestehende Machtverhältnisse vergoldet und befestigt, ist das Verlierergedächtnis auf den Umschlag bestehender Machtstrukturen ausgerichtet. Es hat einen revanchistischen Kern, denn die hartnäckige Erinnerung an eine verletzende und demütigende Erfahrung — so Nietzsches Analyse des Ressentiments — wird
zur wichtigsten politischen Waffe der Entmächtigten.“8Im Gegensatz zu Verlierern als „Teilnehmer[n] von Kriegshandlungen“ sind, „gibt es für Opfer keine auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhenden Voraussetzungen.“ Als ebenso negatives Gedächtnis hat das Opfergedächtnis einiges mit dem Verlierergedächtnis gemein. Allerdings ist es Assmann zufolge zumindest heute „nicht mehr notwendig von Ressentiment und Revanche bestimmt“, sondern könne „auch einen restitutiven Charakter haben.“9 Es geht bei dieser Bestimmung aber – wohlgemerkt – um das eigene (intransitive) Erinnern der Opfer selbst, noch nicht um ein Erinnern an die Opfer durch die Täter- oder die Täternachfolgegesellschaft.
Als dritte relevante Gedächtnisformation charakterisiert Assmann das Tätergedächtnis als sein „logisches Pendant“ aufgrund des Gegensatzes von Täter und Opfer. Wie bei letzteres sei auch dieses geprägt durch Affekte, die jedoch nicht einer Stabilisierung führten, sondern zu einer „massiven Abwehr von Erinnerung. Erlittenes Leid und erfahrenes Unrecht schreiben sich über Generationen tief ins Gedächtnis ein, Schuld und Scham dagegen führen zum Abdecken durch Schweigen“, denn denn so einfach es sei, fremde Schuld zu erinnern, so schwierig sei es dagegen, der eigenen Schuld eingedenk zu sein.10 Auch könne ein Tätergedächtnis angesichts der Anwesenheit des Gedächtnisses der Opfer und einer Weltöffentlichkeit nicht einfach per Schlussstrich beendet werden. Ein Tätergedächtnis kann sich Assmann zufolge eben nicht auf öffentliche Rituale, Symbole und auf politische Sinngebung stützen. Ausgedrücktes Tätergedächtnis finde daher sich ausgesprochen selten.
In der Weimarer Republik stand die deutsche offizielle Erinnerungskultur vornehmlich vor der Aufgabe, an Stelle des seit 1870/71 oder gar schon seit 1864/1866 traditionell eingeübten Siegergedächtnisses ein Verlierergedächtnis zu etablieren, das nicht zugleich aufgrund des Revanchegedankens auch den neuen Staat delegitimierte – eine Aufgabe, die angesichts der mit der Republikgründung verbreiteten Dolchstoßlegende und verbreiter Ablehnung der neuen Staatsform außerordentlich schwierig war. Viele Denkmäler dieser Zeit atmen denn auch den Geist des von Assmann skizzierte klassischen Verlierergedächtnisses. Für das Wentorfer Denkmal ergibt sich eine leicht andere Interpretation. Die Erinnerungskultur der zweiten Nach-Weltkriegszeit hingegen hatte es zudem mit der Dimension von Täter- und Opfergedächtnis zu tun. Gerade vor dem Hintergrund vor der Weltöffentlichkeit klar zutage getretener Schuld und Verantwortung und der dadurch erzeugten Verweigerung mindestens eines öffentlichen Erinnerns an das eigene Tun als Taten an Opfern entstand ein Erinnerungsdilemma. Dazu Assmann: „Die ersten, die die Mechanismen des Tätergedächtnisses kennenlernten, waren die aus dem Krieg heimkehrenden Soldaten. Sie hatten das Gefühl, »daß ihnen nicht die Ehre und der Respekt erwiesen worden war, die sie für ihren Kriegsdienst und die Gefangenschaft verdienten. Anstatt als nationale Helden willkommen geheißen zu werden, wurden sie mit einer Öffentlichkeit konfrontiert, die über Deutschlands Vergangenheit beschämt war. Die Kriegsheimkehrer mußten mit Verbitterung feststellen, daß ihre persönlichen Kriegserlebnisse nicht in eine nationale Geschichte zu integrieren waren. Sie blieben auf das kommunikative Gedächtnis beschränkt und wurden nicht Teil eines gesellschaftlich und politisch relevanten kollektiven Gedächtnisses.“ Ein Bedürfnis nach ehrenhaftem Verlierergedächtnis konnte eben nicht vom traumatisierten Tätergedächtnis getrennt werden. Die „Teuren unter den Toten ins Gedächtnis zu rufen, ohne zugleich der vielen Unschuldigen zu gedenken, die ‚ohne Laut verschwanden in einem Keller, einem Eisenbahnwaggon, einem Gefängnis, und die nichts, rein gar nichts und also auch nichts Tapferes zuvor getan und ausgerichtet hatten'“, war nicht denkbar. Die Nicht-Nennung der Namen der aus diesem Krieg nicht Zurückgekehrten und das Ausweichen auf die Ergänzung vieler Denkmäler mit den Jahreszahlen „1939-1945“ ist wohl unter anderem Ausdruck dieses Dilemmas. „Die Kategorien und mit ihnen die traditionellen Formen des Ehrengedächtnisses zerbrachen für ihn angesichts der Massenhaftigkeit, Wehrlosigkeit und Sinnlosigkeit dieses Leidens. Und dennoch besteht das Gebot zu erinnern.“11
Es braucht offenkundig einer neuen Erinnerungsformation, um mit dieser Situation umzugehen. Dass sie in langen langen Diskussionen und Auseinandersetzungen und wohl auch befördert durch den Zeitablauf mit der Distanzierung einer neuen Form negativer Erinnerung gefunden wurde, die sich heute in der auch vom CDU-Antrag zitierten Formel eines Gedenkens an die „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ findet, ist somit durchaus als eine Errungenschaft zu begreifen – allerdings als eine Errungenschaft, die keineswegs ohne neue Probleme ist und nicht ausreicht. Die Errungenschaft besteht in einer Form öffentlichen öffentlichen (!) Erinnerns, in den vergangene Erfahrungen Ereignisse und Taten nicht mehr in einer Weise aufruft, mittels der eine positiv konnotierte Identität und positive Gefühle abgeleitet und beides wiederum als mehr oder weniger verpflichtend propagiert oder wenigstens angeboten wird, ein Erinnern, indem weder als anschlussfähig oder zur Nacheiferung propagierte Heldentaten von Angehörigen der eigenen Gruppe vorgestellt werden, noch ein die Gruppe gewissermaßen trotzig gegen eine andere zusammenschweißende Erfahrungen eigenen Leids oder aber mit dem Dankbarkeit gegenüber Anderen ausgedrückt wird, zu denen damit eine Nähe hergestellt wird,12, sondern vielmehr ein Erinnern, das geradezu eine Umkehr, eine Änderung, eine Abkehr von umstandsloser Identifizierung mit dem damaligen Sein und Tun erfordert, das aber mindestens eine Befragung dieses damaligen Tuns und seiner Bedeutung für die eigene Identität erforderlich wird. Die Existenz der KZ-Gedenkstätten in der deutschen „Täter-Nachfolgegesellschaft“ ist vielleicht eine der deutlichsten Ausdrucksformen dieser Errungenschaft.13 Negative Erinnerung in diesem Sinne, die öffentliche Ausstellung der eigenen Schande ist somit ein Ausdruck eines Umdenk-, ja eines Lernprozesses, insbesondere auch einer Anerkennung von Verantwortung für Nicht -Wiederholung, Wiedergutmachung gerade auch gegenüber den Opfern und ihrer Erinnerung.14 Solches Erinnern und Gedenken bedeutet zugleich eine gewisse Emanzipation gegenüber den Geltungs- und Verbindlichkeitsansprüchen früherer Erinnerungsformen. Sie ist zudem einer demokratischen Gesellschaft, die sich nicht allein über Tradition definiert angemessen.
Je nachdem, ob diese Form des Erinnerns von an den Taten oder zumindest ihrem Kontext Beteiligten oder aber von ihren Nachkommen und anderen Mitgliedern der Täternachfolgegesellschaft ausgedrückt wird, ob darin eigene Schuld oder Verstrickung und die daraus zu ziehende Folgerung von Verantwortung ausgedrückt wird, oder wesentlich Letzteres, kann man es ebenfalls als „Täter-“ oder als „Reflexives Gedächtnis“ Bezeichnen. Es ist dieses Form eines nicht mehr (schamhaft oder trotzig) verweigerten, sondern eines ausgedrückten und die eigene Verantwortung bekennenden Gedächtnisses, das die komplementäre Bedingung für ein Gedenken an die Opfer der („eigenen“) Gewalttaten darstellt.
Aus den genannten Unterscheidungen lässt sich ableiten, dass das Denkmal wie auch die Feier zum Volkstrauertag bereits traditionell Versionen negativen Erinnerns sind, wenn auch keineswegs in eindeutiger und ungebrochener und problemlos weiter zu führender Form. Ein Opfergedächtnis ist in den Denkmal selbst in keiner Weise zu erkennen. Die Sprecherposition des Denkmals ist deutlich die deutsche Gesellschaft der Zwischen- und der zweiten Nachkriegszeit. Für das propagierte Gedenken der (nicht an die) Opfer der Gewaltherrschaft und der deutschen Kriegführung eignet es sich in der gegenwärtigen Form gerade nicht. Das gilt sowohl für die entrechteten, verfolgten und im Massenverbrechen ermordeten Opfer als auch für die aus politischen Gründen Verfolgten, die bzw. deren Nachkommen auch in der Nachkriegsgesellschaft in geringerem oder größeren Umfang vorhanden waren und sind. Inklusiv in diesem Sinne ist das Denkmal nicht. Dem Gedenken der Opfer und Verfolgten an ihre Angehörigen kann es gerade nicht dienen. Gerade weil Koselleck zufolge die nicht übertragbaren Erfahrungen des zugefügten Leids „das Gedächtnis der Betroffenen“ füllen, sich „wie eine Lavamasse […] unverrückbar“ in ihre Leiber eingeschrieben haben und ihre Erinnerungen formen wie – so wäre zu ergänzen – auch die ihrer Angehörigen und Nachkommen, und sich „als Primärerfahrung, nicht in das Gedächtnis anderer oder in die Erinnerung nicht Betroffener übertragen“ lassen,15 müssen die Formen, in denen die Gesellschaft heute an sie erinnert – wie es die CDU in ihrem Antrag propagiert – sich damit auseinandersetzen. Das dazu nötige reflexive Gedenken findet jedoch derzeit weder im Denkmal noch in den Ritualen des Volkstrauertags Ausdruck und Rückhalt.
Eine genauere Analyse des Denkmals ergibt, dass es in seinem Zustand von 1925 zwar dem Verlierergedächtnis zuzuordnen ist, aber ohne den revanchistischen Kern dieser Formation deutlich auszudrücken. Gleichwohl hat es sowohl in seiner Entstehungszeit und in der zwischenzeitlichen Nutzung solchen Interpretationen und Einvernehmungen durchaus Ansatzpunkte geboten, und kann das auch in Gegenwart und Zukunft wieder tun. Auch deswegen muss es unter Einbezug der Ergänzungen der Nachkriegszeit und von 2009 konkret auf seine Symbolik befragt werden.
Eine letzte kategoriale Unterscheidung aus der wissenschaftlichen Forschung zu Formen der Erinnerung kann wiederum helfen, kulturelle und politische Grundannahmen und daraus abgeleitete oder abzuleitende Konsequenzen zu klären. Formen der Erinnerung, bei und mit denen Unterscheidungen sozialer Gruppen (zumeist, aber nicht nur: Nationen) sowohl der Deutung zugrunde gelegt als auch erinnernd aufgegriffen und bekräftigt werden, werden als „antagonistisches Erinnern“ bezeichnet. Diese Kategorisierung trifft somit auf den Großteil von Sieger- und Verlierergedächtnissen zu, für letztere insbesondere in der revanchistischen Form. Hinter dem antagonistischen Erinnern steht zumeist eine Auffassung von Politik als ein „Nullsummenspiel“, dass nämlich ein Vorteil einer Seite notwendig einen Nachteil der anderen Seite bedeute. Ein Gegenmodell zu dieser Form der Erinnerung ist das „kosmopolitische“ Erinnern. Es bezeichnet einen Versuch, die Aufrechterhaltung des Gegeneinander im Erinnern auf der Basis des „Nullsummenspiels“ zu ersetzen durch ein Erinnern, das im Positiven oder Negativen Erinnerungs- und Gedenkwürdiges nicht entlang der Unterscheidung „wir-sie“ entscheidet, sondern im Gegenteil im Versuch, alle Formen insbesondere vergangenen Leids in ein gemeinsames Erinnern einbezieht, durchaus in der Erwartung, damit die solches Leid überhaupt erst wieder und wieder hervorbringende Feindschaften letztlich zu überwinden im Sinne einer „win-win-Situation“ in der Gegenwart und Zukunft. Es ist insbesondere zu erwägen, inwiefern den inklusiven Formeln des Gedenkens an „die“ (scite: alle) Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft nicht ein solches kosmopolitisches Erinnerungsmotiv und somit ein Impuls der Überwindung „alter“ Erinnerungskultur zugrunde liegt. Zugleich ist das aber keineswegs zwingend. Wie im weiteren argumentiert wird, kann dieselbe Formel auch einem Bedürfnis nach Entdifferenzierung geschuldet sein, das die Nennung konkreter Ursache-Wirkungs-Beziehungen in der Vergangenheit und somit auch die konkrete Benennung von Schuld und daraus resultierender Verantwortung unnötig macht. Nicht zuletzt dieser Charakter einer Verschleifung unterschiedlicher Positionen und Formen von Beteiligung und Betroffenheit hat zu deutlicher Kritik gerade auch an gut gemeintem kosmopolitischem Erinnern geführt. Vor diesem Hintergrund ist als dritte Form das Konzept eines „agonistischen“ Erinnern entwickelt worden – eines Erinnerns, das weder die erinnerten Gegner- und Feindschaften im Erinnern reproduziert und aktualisiert noch jegliche Mechanismen und Verantwortlichkeiten verschleift. Es ist nur möglich durch den Verzicht auf abgeschlossene, hermetisch formulierte, fertige Erinnerungs-Botschaften, die mit fest zugewiesenen und klaren Positionen und Perspektiven daherkommen. Agonistisches Erinnern will vielmehr das immer neue Nachdenken über die vergangenen Ereignisse, ihr Zustandekommen und die jeweils unterschiedlichen eigenen Bezüge dazu herausfordern.16 Erinnern funktioniert dann nicht über die Präsentation jeweils möglichst abgerundeter, gegen alle Diskussion immunisierter, alle ununterschieden einbeziehender Symboliken und Botschaften, sondern durch die explizite Sichtbarmachung von Irritationen, Brüchen, Anfragen an die Bedeutung des Erinnerten wie auch der Formen des Erinnerten für die wiederum im „mehrfach verschränkten diversen Plural“17 anerkannter Perspektiven und Interessen.
-
Einordnungen
Wie bereits eingangs ausgeführt, sind die Ausführungen im CDU-Antrag in sind in mindestens drei Hinsichten irrig. Dies ist im Folgenden zu begründen.
- Das Denkmal als Teil eines „würdigen und angemessenen Rahmens“ für eine solche Erinnerungskultur für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Dass das Denkmal am Burgberg ein geeigneter Ort für ein Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sei, ist nie inhaltlich begründet worden. Bereits bei der Ergänzung des Denkmals um die Tafel der im Zweiten Weltkrieg Gefallenen ist diese Eignung von mindestens einem der damals beteiligten Experten ausdrücklich verneint worden: „Opfer der NS-Gesellschaft“ habe „es auch in Wentorf gegeben. Doch das Ehrenmal würde für ihr Gedenken nicht passen“, das gehe „in eine andere Richtung. Das Anliegen müsste aber ebenso von den Bürgern kommen wie die Ehrentafel“ zitiert etwa Susanne Tamm in ihrem heute als Teil des Online-Auftritts des Hamburger Abendblatts verfügbaren (damals m.E. in der Bergedorfer Zeitung erschienenen) Artikel Späte namentliche Würdigung den damaligen Archivar William Boehart. Die damals von Bürgermeister Matthias Heidelberg formulierte Aufgabe der Politik, sich auch damit zu befassen, ist m.E. jedoch nie angegangen worden.18 Eine „umfassende historische Einordnung“ des Denkmals steht durchaus noch aus. Seine Charakterisierung ist keineswegs durch eine überwiegend erläuternde und eine leichte Distanzierung ausdrückende Tafel bereits geleistet – zumal der Text auf der Tafel keineswegs eine abschließende Formulierung liefert, sondern vielmehr negativ benennt, dass das Denkmal „von 1925“ dem Gedenk- und Erinnerungsbedarf der Gegenwart gerade nicht gerecht wird. Das hat zum Einen mit der auch im Zusammenhang der Kriegsdenkmäler der Weimarer Republik besonderen zeitlichen Einordnung und Formgebung zu tun, besonders aber auch mit dem (bisherigen) Fehlen wesentlicher Überlieferung zu seiner Entstehungsgeschichte. Hierzu hat zwar Volker Probst zum Einen in seiner Ausstellung 2025 und dem darauf beruhenden Artikel in der Lauenburgischen Heimat19 einiges ausgeführt und ich gedenke, demnächst eigene weitere Ergebnisse vorzulegen, aber der Befund ist derzeit noch äußerst mager. Das aber gilt für die Interpretation des Denkmals geeignet für eine „Mahnung zu Frieden, Demokratie und Freiheit“ ebenso wie für seine Kritik als Heldengedenken. Die auf der Basis der bislang vorliegenden Unterlagen und einer Einordnung in den Kontext der Erinnerungs- und besonders der Denkmalskultur und -politik der Weimarer Republik zeigt vielmehr ein deutlich komplexeres Bild (dazu auch etwas im folgenden Punkt). Besonders problematisch wird die Interpretation des Denkmals aber durch die Ergänzung von 2009.20 - Die Charakterisierung des Volkstrauertags als Tag des Gedenkens „an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sowie der Mahnung zu Frieden, Demokratie und Freiheit“ ist mindestens problematisch. Auch wenn es seit vielen Jahren eine entsprechende Übung in Form des Einbaus einer entsprechenden Formel in Gedenkansprachen gibt -wie Alexandra Kaiser in ihrer wegweisenden Dissertation zur Geschichte des Volkstrauertags21 ausführlich aufzeigt -, war diese Zusatzwidmung des ursprünglich dem Gedenken an die soldatischen Kriegstoten bzw. später auch an die im Krieg durch feindliche Aktionen zu Tode gekommenen zu einem Gedenken an die Opfer der Gewaltherrschaft, die diesen (insbesondere den zweiten) Weltkrieg als Aggressions- und Vernichtungskrieg herbeigeführt habenden Gewaltherrschaft, immer unpassend und strittig. Äußerlich wird das mindestens in der Fortsetzung der Gestaltung der Erinnerungsfeiern unter Einbezug des Liedes „Ich hatt‘ einen Kameraden“ deutlich. Mit ihm werden nach der Ergänzung des Denkmals von 2009 nicht nur die Soldaten des Ersten, sondern auch des zweiten Weltkriegs rückblickend zu „Kameraden“ erklärt.Mag das zu Lebzeiten der meisten, die persönlich mit ihnen „im Felde“ gewesen sind, noch erklärlich gewesen sein, so ist es nach nunmehr über 80 Jahren kaum noch plausibel. Das gilt aber um so mehr, als damit im konkreten Bezug auf das Denkmal auch SS-Mitglieder in diese Kameradschaft“ einbezogen werden. Und wenn der Anlass dann noch zugleich oder oberflächlich dominant dem Gedenken der Opfer der Gewaltherrschaft gewidmet ist, dann werden also auch diejenigen unter ihnen, die diese Gewalt vielleicht nicht persönlich mit ausgeübt, sie aber durch ihre SS-Mitgliedschaft stärker als andere mit getragen haben, in ein unterschiedloses Gedenken einbezogen. Es spricht dem Opfergedenken geradezu Hohn. Es ist also nicht einmal und allein die Verwendung dieses Liedes im Zusammenhang mit einem Opfergedenken, das symbolisch problematisch ist. Die „Gedenk- und Widmungsformel von den Opfern von Krieg und Gewalt“ selbst drückt ein Gedenken aus, das unterschiedliche Opfergruppen gleichrangig nebeneinander stellt und erinnert, ohne dass es als inkludierend angesehen werden könnte. Vielmehr werden dadurch Formen von Opferschaft gleichgesetzt, die gerade nicht einfach nebeneinander stehen, sondern zwischen denen historisch Beziehungen bestehen, so dass eine solche Gleichsetzung als nivellierend und geradezu als exkludierend wird.Die Formel von den „Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft“ aber entdifferenziert in mehrfacher Hinsicht, nämlich zum einen in Bezug auf die Ebene Schuld/Unschuld und somit auf das Verhältnis von Tätern und Opfern, und zum anderen auf die Ebene Ehre/Unehre. Damit werden zwei unterschiedliche Gedächtnisformen miteinander vermengt. Der bedeutende Historiker Reinhart Koselleck nannte diese Formel eine „linguistische Hypokrisie“, also eine „sprachliche Heuchelei“22 Kaiser schreibt:
„Indem die deutschen Gefallenen und Kriegstoten in der öffentlichen Darstellung nach 1945 in Opfer im Sinne von victima verwandelt wurden, wurde eine große ‚all-victims-together‘-Gemeinschaft (Bill Niven) etabliert, denn nur unter dem Deckmantel des Opferbegriffs mit seiner impliziten ‚Unschuldsanmutung‘ war ein Gedenken an die gefallenen Soldaten beispielsweise im Volkstrauertag nach 1945 noch möglich. Allerdings – hier kommt die zweite Ebene der Entdifferenzierung ins Spiel – repräsentiert die Nivellierungsformel von den ‚Opfern der Kriege und der Gewaltherrschaft‘ nicht nur ein ‚all-victims-together‘-Modell – und diente als solches einer Vernebelung der Schuld der Täter. Vielmehr verkörpert die Formel zugleich ein ‚all-sacrifices-together‘-Modell, da das Deutungsschema Opfer ja immer zumindest eine Spur des heroischen sacrificium enthält, das dem Tod einen Sinn unterstellt, indem es die Bedeutung des Sterbens ‚für etwas‘ impliziert. Die Gleichstellung von Kriegstoten und im Dritten Reich Ermordeten unter dem Begriff des Opfers lässt sich also nicht nur als Viktimisierung der (deutschen) Kriegstoten lesen, sondern parallel auch als eine Form der Sakrifizierung der NS-Verfolgten: Denn allein schon durch die Deklarierung als Opfer wird auch der Tod derer, die inn den Konzentrationslagern umgebracht wurden, nachträglich in gewisser Weise ’sinnvoll gemacht‘.“23
So weit wie Kaiser wird man nicht unbedingt gehen müssen. Nicht jede Ansprache der Ermordeten als Opfer sakrifiziert diese, wie ja auch die Benennung von durch einen Überfall Geschädigten als Opfer dem Überfallen-Werden nicht wirklich einen Sinn unterstellt. Diese Überlegung greift im Fall des Volkstrauertages und des Denkmals und Ehrenmals in Wentorf aber gerade nicht. Dort ist es das Gedenken der Ermordeten und durch die Gewalttaten nicht der damaligen Kriegsgegner Deutschlands, sondern durch deutsches Kriegshandeln und deutsche Verbrechen im Krieg und in der Gewaltherrschaft zu Tode gekommenen oder Geschädigten nicht nur im gleichen Zusammenhang und Gestus, sondern ausdrücklich in einer ästhetischen und verbalen Symbolik des Kriegstotengedenkens, die gerade keinen würdigen Rahmen für das Gedenken an die Ausgegrenzten und Ermordeten bietet.
Das hat wesentlich auch mit der Dimension „Ehre“ zu tun, die Kaiser anspricht. Zwar drückt sich – wie ich in einem eigenen Aufsatz zu zeigen gedenke – im Denkmal in seiner Fassung von 1925 uns insbesondere in seiner Hauptwidmung „Dem lebenden Geist unserer Toten“ keine klassische Heldenverehrung aus, sondern vielmehr eine für eine kurze Zeit der Mitte der 1920er Jahre typisch, sogleich aber wieder von Heldenverehrungs-Bemühungen der Reichswehr und anderer überlagerte und verdrängte Form eines Versuches republikanischer und staatlicher Trauer,aber schon diese ist in sich ungeeignet für ein Gedenken an die Opfer ‚eigener‘ Gewaltherrschaft. Zudem aber wird sie strukturell durchkreuzt durch die umstandslose Einreihung des Gedenkens an die Kriegstoten des zweiten Weltkriegs unter die genannte Formel. Beides ist kurz auszuführen:
- Prinzipiell wäre ein Gedenken auch der Gewaltopfer unter einer Formel wie „dem lebenden Geist unserer Toten“ gar nicht einmal so abwegig und würde die unselige Frage der Ehrung von Opfern für ihr Sterben umgehen, war die genannte Formel doch 1923/24 gefunden und propagiert worden vom Reichskunstwart Edwin Redslob, um nicht den Kriegstoden (mit „d“), sondern dem Schaffen der im Kriege zu Tode gekommenen im vorherigen leben und somit dem Verlust einen Sinn zu geben.24 Ein entsprechender Bezug nicht nur auf herausragendes Schaffen, sondern auf das Leben der von den Nationalsozialisten und Mittun breiter Teile der Gesellschaft ausgegrenzten und vielfach schließlich ermordeten vor diesen Taten als ein erinnernder, spezifisch trauender Bezug darauf, dass sie als ein Verlust für das Volk, die Gemeinschaft etc. anerkennt werden und damit auch eine wenn auch nur symbolische Wiedereinbürgerung, wäre ein wesentlicher Gewinn.
- Auch in anderer Hinsicht wäre ein gemeinsames Erinnern an „den lebenden Geist“ unserer Toten und der Opfer unseres Tuns, nicht vollends falsch. Es könnte – gewissermaßen im Gegenzug – Sakralisierung der Kriegstoten zu sacrificia entgegenwirken und den – in der Debatte um den künftigen Umgang mit dem Denkmal ja von eine Rückkehr des Volkstrauertags befürwortender Seite mehrfach betonten – Charakter als Ausdruck der Trauer unterstützen.
Beides – der rückblickende Wiedereinbezug (auch) der Opfer in ein Verlustgedenken und die Verhinderung oder wenigstens Abschwächung der Sakralisierung der Kriegstoten aber erforderte eine bei aller Zusammenführung auch differenzierende, die konkreten Umstände und Zusammenhänge sichtbar machende Formulierung und Symbolik. Genau eine solche Symbolik fehlt aber auf dem Denkmal schon in seiner Fassung vor 2009. Ohne eine solche explizite und die Umstände und diese symbolische Wiedereingliederung bliebe es bei der wäre bei der problematischen Entdifferenzierung wie sie auch derzeit in den Reden zum Volkstrauertag stattfindet.
Will man also wirklich mit dem Gedenken an die Opfer der Gewaltherrschaft diese zumindest symbolisch (real geht es ja nicht mehr) in die Gesellschaft inkludieren, dann braucht es anderes als eine Gleichsetzung mit den Kriegstoten, nämlich eine symbolische Form, die diesen Opfern die Würde wiedergibt, die sie nicht einfach in der gleichsetzenden Allgemeinformel versteckt anspricht, sondern sie eigens benennt. Wo aber gibt es auch nur eine Tafel mit den Namen der von Boehart angesprochenen Wentorfer „Opfer der NS-Gesellschaft“?
Allerdings betreffen die oben stehenden Erwägungen das Denkmal in seinem Zustand vor 2009. Auch wenn die Formel vom „lebenden Geist(e) unsere Toten“ nicht als Heldenverehrung gemeint war und gerade weil sie den erinnernden Bezug auf das Denken und Tun der „gefallenen“ vor ihrem Tod richtet, wird sie durch die Ergänzung um die Toten des zweiten Weltkriegs problematisch. Schon die Gleichsetzung des Totenerinnerns zum Ersten und zum zweiten Weltkrieg unter dieselbe Formel entdifferenziert und verdeckt wenn nicht absichtlich so aber tätig die nötige Unterscheidung der Charakteristika beider Kriege und der Zusammenhänge zwischen dem Gewalt- und Unrechtsregime, dem Krieg und den Gewalttaten an den Opfern beider. Das wird ergänzt durch die weitergehende Wahrnehmung des Denkmals als ein „Ehrenmal“ und des Gedenkens als „Würdigung“ (man denke an die Formulierung im Zeitungsartikel: „späte Würdigung“). Beides führt im Resultat dazu, dass im Denkmal seit 2009 nicht nur beide Kriege und ihre Toten (nicht unbedingt ihre Tode) als grundlegend gleich erinnert werden, sondern ihre jeweiligen Geisteshaltungen in gleicher Weise gewürdigt werden. Dieses „Würdigen“ ist eine Form von Ehrung, die nur aktiv erfolgen kann. Mit der Setzung der Tafel von 2009 ist sie aktiv von den Initiator*innen betrieben und von der Gemeinde übernommen worden. Mit ihr wird der „Geist“ einer (wenn auch geringen) Zahl an Personen, die dem verbrecherischen Regime, seinem Krieg und seinen Taten nicht nur gezwungenermaßen gefolgt sind, sondern ihm nahe standen, in die Würdigung einbezogen. Das ist schon als solches ein sehr problematischer Vorgang. Seit 2009 werden expliziter als auch die Ergänzung der Jahreszahlen 1939-1945, die schon in gleiche Richtung wies, auch das Denken der SS „gewürdigt“.Mit dieser Feststellung werden keineswegs alle auf der Tafel von 2009 genannten über einen Kamm geschoren und pauschal zu Verbrechern erklärt -die Pauschalisierung hat vielmehr mit der Nicht-Differenzierung 2009 und seither und der Gleichsetzung unter die Erinnerungsformel stattgefunden.
Für die Frage nach der Eignung des Ortes für das Gedenken auch der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aber bedeutet es, dass dieses Erinnern in beinahe höhnischer Weise unter eine Formel gestellt wird, mit der das Denken und Tun, das ihr Leid wesentlich herbeigeführt, ja verschuldet hat, gewürdigt wird. Hier ist der Kern von Kosellecks Qualifikation der Formel als Heuchelei nicht nur sprachlich, sondern in Denkmalsform gesetzt. - Überhaupt ist der Volkstrauertag angesichts seiner Geschichte kaum geeignet, dieses doppelte oder gar mehrfache Gedenken zu tragen. Er war auch nie (mit Ausnahme der NS-Zeit als „Heldengedenktag“) ein verpflichtend von den Gemeinden zu begehender Tag. Derzeit ist er nur in zwei Bundesländern (Hessen und Hamburg) gesetzlich mit einer Zweckbindung versehen.25Man kann der Auffassung sein, dass eine umstandslose Weiternutzung eines überkommenen Denkmals auch über den Bruch eines Weltkriegs und zweier Wechsel der Staats- und Herrschaftsform hinweg lässlich ist. Schon diese Auffassung ist schwierig, ist doch ein Denkmal in öffentlicher Hand immer auch eine fortgesetzte Angelegenheit. Eine solche Argumentation trifft denn auch auf die Geschichte der meisten Kriegerdenkmäler der Weimarer Zeit (oder auch früherer Zeiten) in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht zu, weil in den allermeisten Fällen die Denkmäler keineswegs einfach unverändert weiter genutzt wurden, sondern verändert, nämlich ergänzt. Manchmal wurden Namen von Toten des zweiten Weltkriegs zeitnah ergänzt, oft aber nur die Jahreszahlen „1939-1945“ – beinahe schamhaft. So auch in Wentorf. Schon das aber war ein bewusster Umgang mit dem Denkmal und somit eine Re-Affirmation und Ausweitung des Gedenkens. Gleiches muss um so stärker gelten für die Ergänzung des Denkmals von 2009.Auch gerade auch für Gegenwart kann ein vergleichbares Argument nicht in Anspruch genommen werden. Wie schon bei in weitaus stärkerem Maße bei Straßennamen bedeutet die Tatsache einer kontroversen Diskussion und einer kritischen Aufarbeitung, dass jegliche darauf folgende Entscheidung zum Fortbestand, zu einer Entfernung, einer Veränderung und auch zu Zwecken und Formen der Nutzung als neue, gegenwärtige Entscheidungen in Kenntnis der Zusammenhänge interpretiert und gewertet werden müssen. Eine Entscheidung auch der Gemeindevertreter zur Rückkehr zum Denkmal müsste also als Affirmation seiner gegenwärtigen Symbolik und Botschaft angesichts der gegenwärtigen Fragen angesehen werden.
- Das Denkmal als Teil eines „würdigen und angemessenen Rahmens“ für eine solche Erinnerungskultur für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
-
Implikationen
-
Ein Problem: Risiko nicht-intendierter Rückkehr zu antagonistischer Erinnerung
Ein weiterer Kontext ist bei der Debatte um den Umgang mi dem Wentorfer Denkmal zu berücksichtigen: Wie zuletzt aus dem sog. „Regierungsprogramm der AFD in Sachsen-Anhalt“ in Kap. III.3 deutlich wird, sind im derzeitigen politischen Diskurs politische Positionen vertreten und nicht ohne Rückhalt, denen jegliches kritisches Gedenken an Kriegstote ein Dorn im Auge ist, und welche ein Erinnern gefallener Soldaten als sacrificia, als „ihr Leben für die Verteidigung ihres Landes gegeben“ Habende und die Anerkennung und Ehrung dieses „großen Opfers“ verlangen. Im Programms werden dabei – man möchte geradezu sagen: natürlich – nur Denkmäler für die Kriege 1870/71 oder die Schlacht von Königgrätz 1866 genannt, dann aber eine gleichmäßige Förderung aller Denkmäler unter oben genannter Maxime als Programm festgehalten.Eine Kategorisierung unterschiedlicher Formen von Politik und politischem Handeln durch die belgische Politikwissenschaftlerin Chantal Mouffe aufgreifend werden solche Formen öffentlichen Erinnerns als „antagonistisch“ bezeichnet. Eine erneute Wende hin zu einer derartigen Erinnerungspolitik, in der Freund-Feind-Denken die zentrale Kategorie ist, ist aus demokratischer Perspektive selbst abzulehnen.
Auch zielt eine solche Erinnerungspolitik zentral darauf ab, die mühsam errungene (oft aktiv abgelehnte) Anerkennung der damaligen Schuld des deutschen Dritten Reiches an Angriffs- und Vernichtungskrieg und an genozidalen und politischen Massenverbrechen an Deutschen und europäischen sowie außereuropäischen anderen Menschen sowie der daraus erwachsenden Verantwortung nicht nur eines „nie wieder“, sondern auch einer entsprechenden Erinnerung, wieder vergessen zu machen und zur einer antagonistischen Erinnerung zurückzukehren.Vor diesem Hintergrund muss es das Interesse demokratisch verfasster und sich als demokratisch verstehender Gemeinwesen sein, auch nur die Eignung der eigenen Gedenkzeichen für eine entsprechende Umdeutung zu verhindern. Diese aber ist – durchaus unwillentlich – durch die 2009 erfolgte Unterordnung der Erinnerung der Kriegstoten des Zweiten Weltkriegs unter die Würdigung selbst des „Geistes unserer Toten“ geradezu erzeugt worden.
Damit soll nicht behauptet werden, die CDU und andere Befürworter der Beibehaltung des Denkmals in seinem jetzigen Zustand und der Rückkehr des Volkstrauertages an das Denkmal als Standort, betrieben das Geschäft der AFD. Den auch hinsichtlich der Erinnerungskultur in unserem Land veränderten Bedingungen ist aber doch Rechnung zu tragen. -
Eine Chance: „Umgestaltung des Denkmals“ zu Ausdruck und Anlass „agonistischen“ Erinnerns
Auch vor diesem Hintergrund gilt es, die Botschaft des Denkmals soweit nicht nur durch Kommentierungen, sondern durch künstlerische und andere Interventionen soweit aufzubrechen, dass eine umstandslose oder gerade explizite Würdigung von Tätern bzw. Angehörigen von Täterorganisationen in einem Atemzug mit eigentlich zivil zu betrauernden Opfern mindestens erschwert, wenn nicht verhindert wird. Eine solche Umgestaltung wäre aber nicht einfach eine defensive Maßnahme – sie bedeutete auch einen bedeutenden Schritt hin zu einer spezifisch demokratischen Erinnerungskultur.Wie schon angeführt, werden in der wissenschaftlichen Diskussion um Erinnerungskultur Gedenkkulturen, wie sie die AFD implementieren will, als „antagonistisch“ bezeichnet. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass in der und durch die Erinnerung die Konfrontation, die Feindschaft, auf die erinnernd verwiesen wird, aufrechterhalten und fortgeführt wird. Besonders ausgeprägt ist das insbesondere in offen revanchistischen Denkmälern und Erinnerungsformen, die etwa dem mit dem Wentorfer Denkmal gleichzeitigen 31er Denkmal in Hamburg-Altona und am 76er Denkmal am Hamburger Dammtor („Kriegsklotz“) von Richard Khuöl. Weniger explizit drückt sich eine solche antagonistische Haltung auch in dem Erinnern nur der Opfer der eigenen Seite im Heldenmodus aus. Eine noch zu publizierende Analyse des Wentorfer Denkmals ergibt, dass es in seiner Gestaltung von 1925 dem ersteren, revanchistischen Modell antagonistischen nicht entspricht – vor allem wegen der Formel „dem lebenden Geist der Toten“, die eher als ein Ausdruck öffentlicher Trauer zu verstehen ist. Zugleich ergibt die Analyse aber, dass die Symbolik -nicht zuletzt wegen der Verwendung des Schwertes und des Eisernen Kreuzes – nicht eindeutig genug ist, um Versuche einer antagonistischen Re-Interpretation und Vereinnahmung etwas entgegen zu setzen.Ein Gegenmodell zu antagonistischem Erinnern ist ein „kosmopolitisches“ Erinnern. Es soll die im antagonistischen Modell angelegte und fortgeführte Feindschaft durchbrechen, indem aller Opfer gleichermaßen gedacht wird. Dies ist gewissermaßen das Modell, das in der oben angeführten „all-victims-together“-Variante sichtbar wird. Sie funktioniert als versöhnliches und friedensstiftendes Element vielleicht dort, zwei Parteien eines klassischen und einigermaßen „regelgerecht“ geführten Krieges beginnen, im Erinnern die Feindschaft zu überwinden. Ein Modell waren (und sind?) etwa die Versöhnungsgesten der Veteranen beider Parteien des US-Bürgerkriegs an der Mauer in Gettysburg. US-Präsident Lincolns Gettysburg Address propagiert es, wenn auch mittels einer Umdeutung der Toten beider Seiten mehr zu sacrifices in einer Auseinandersetzung, der gewissermaßen kathartischer Charakter zugeschrieben wird.26 Aber wie oben ebenfalls bereits ausgeführt, funktioniert die Umdeutung des Wentorfer Denkmals zu einem solchen kosmopolitischen Denkmal nur mit Hilfe einer Umdeutung aller genannten zu Opfern – also nicht ohne eine problematische Gleichsetzung von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft, kriegstoten Soldaten und Tätern. Es ist der besondere Charakter des zweiten Weltkriegs und die gerade nicht auch nur ansatzweise „auf Augenhöhe“ in einem beiderseits ehrenhaft geführten Krieg, die es verhindert.
Eine gegenüber diesen beiden – antagonistisches und kosmopolitisches Erinnern – vorgeschlagene erinnerungspolitische und -kulturelle Grundhaltung versucht, genau diesen Aspekt zu adressieren. Der Versuch zeigt sich auch im Aufkommen des Konzepts der „Gegendenkmäler“ zu als nicht (mehr) vertretbaren antagonistischen Kriegsdenkmälern erarbeitet wurde.27
Kern des neuen Modells ist der Versuch, einen neuen Modus des Erinnerns und Gedenkens zu etablieren, der nicht zugunsten eines unscharfen und entpolitisierten Konzepts von Versöhnung den historischen Gegebenheiten gerade nicht gerecht wird, indem alles Leid und allen Tod gleichgesetzt und somit entpolitsiert wird, der aber auch nicht rechtspopulistischen Bedürfnissen nach antagonistischem Gedenken Nahrung bietet. Diese demokratische Form des Gedenkens darf somit weder antagonistisch sein, noch die Rollen von Tätern und Opfern umstandslos verschleifen – und sei es zum Zweck der Versöhnung. Das „agonistische Erinnern“- so die Bezeichnung für das neue Prinzip -kann somit nicht einfach fertige, geschlossene Narrative vor- und auf Dauer stellen. Es besteht vielmehr darin, die Uneindeutigkeiten und Spannungen des erinnernden Bezuges auf eine Vergangenheit aus einer deutlich späteren, neue Bedingungen und Fragen habenden Zeit sichtbar zu machen. Dadurch, so das Konzept, fordert es die Betrachter, nicht nur auf in das vorgegebene Narrativ gewissermaßen einzusteigen, es unverändert und fraglos zu übernehmen, sondern über das Erinnern selbst nachzudenken- über seine Bedeutung und die Schwierigkeiten damit.28
Eine Umgestaltung des Wentorfer Denkmals dergestalt, dass die im Rückblick auch wegen uneindeutiger Symbolik, Formensprache und verbalen Deutungen problematische, sodann insbesondere die zunehmende Dysfunktionalität derselben in der Demokratie nach 1945 und schließlich die Problematik der umstandslosen Ergänzung dieser Symbolik durch den Verweis auf den zweiten Weltkrieg und seine Kriegstoten erkennbar bleiben, also gerade nicht „weißgewaschen werden“, aber in ihrer Problematik markiert werden, wäre selbst ein politischer Beitrag zu einer Art agonistischer Erinnerungskultur, einer Erinnerungskultur nämlich, die zum einen reflektiert und selbst-reflexiv sein kann, und zudem die heutigen Adressaten wie auch die der näheren Zukunft nicht nur als „Publikum“ anspricht, sondern als Teilhabende an demokratischer – und das heißt: diskursiver – Erinnerungskultur ernst nimmt. Erst das wäre eine Einlösung dessen, was die CDU in ihrem Antrag formuliert, dass „die kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte […]
nicht ausgeblendet, sondern ausdrücklich Bestandteil des Erinnerungsortes wird“.
-
-
Fazit
Denjenigen, die in der Wentorfer Debatte mehr oder weniger vehement für die Beibehaltung des Denkmals in seiner gegenwärtigen Form und die Rückkehr der Veranstaltung am Volkstrauertag zum Denkmal plädiert haben, einen Willen zur Heldenverehrung vorzuwerfen, wäre nicht nur schäbig, sondern würde ihre Intentionen wohl verkennen. So hatte ja insbesondere einer von ihnen im oben zitierten Zeitungsartikel von 2009 sich ausdrücklich von einer solchen Deutung abgegrenzt. Der dabei hergestellte Bezug zu den „Tatsachen“ ist jedoch deutlich brüchig – sowohl was die Tatsachen der Namen und den Geist zumindest einiger ihrer Träger angeht, wie die Recherchen ergeben haben, aber auch, was die Symbolik des Denkmals angeht. Für die Symboliken und die möglichen und auch bereits früher realisierten Lesarten des Denkmals von 1925 und insbesondere für die durch die Anbringung der Tafel von 2009 ermöglichten Lesarten. Bei einem öffentlichen Denkmal müssen sie aber berücksichtigt werden.
Von den Befürworter*innen der Begehung des Volkstrauertags an einem unveränderten Denkmal wird aber offenkundig auch der Charakter des Volkstrauertages verkannt. Einige, die diese Lösung besonders ausdrücklich vertreten, scheinen eher einen öffentlichen Totensonntag im Sinn zu haben und die erinnerungs- und gedenkkulturelle und -politische Dimension des Volkstrauertages völlig auszublenden. Dieser Tag war nie ein zweiter Totensonntag. Auch wenn er – mit Ausnahme der NS-Zeit, wo er als „Heldengedenktag“ firmierte – nie ausschließlich der Heldenverehrung und der Propagierung von Militarismus und Revanche diente,ging es doch immer um eine sinngebende Erinnerung an Kriegstote. Und auch wenn die Inschrift auf dem Wentorfer Denkmal konkret auf die Konzeption des Weimarer Reiochskunstwarts Edwin Redslob verweist, der nicht der Tode, sondern des „lebenden Geistes“ der Toten gedenken wollte, wurde diese Konzeption doch immer (seit 1920, 1924 und auch nach 1950 wieder) von einer militärischen Komponente überlagert.
Das aber war und ist weiter die tragende Symbolik des Tages – nicht zuletzt durch „Ich hatt‘ einen Kameraden“. Die von der CDU allein angesprochene Orientierung auf ein Gedenken an die „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ passt dazu nicht. Das ist ja – wie oben zitiert – auch bereits 2009 von Bill Boehart so geäußert worden.Die Kombination des Erinnerns an die Kriegstoten mit derjenigen an die anderen Opfer des Krieges und jene der Gewaltherrschaft funkoniert aber eben nur durch eine Entdifferenzierung und Gleichsetzung von „victims“ und „sacrifices“. Sie ähnelt in gewisser Hinsicht derjenigen, mit der die DDR in ihrer Gedenkkultur die jüdischen Opfer und anderen der Gewaltherrschaft (Sinti*zze und Romn*ja, polnische „Partisanen“ etc.) unsichtbar gemacht hat durch umstandslose Gleichsetzung mit den aus anderen, politischen, Gründen verfolgten kommunistischen Opfern. Aber dort waren es beides Opfer im Sinne von victimae. Einen ähnlichen unsensiblen Umgang kann man gerade aus CDU-Sicht auch nicht wollen. In der Bundesrepublik und im wiedervereinigten Deutschland war es aber eine doppelte, zweiseitige Entdifferenzierung und Gleichsetzung: Indem man die „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ in das Volkstrauertag-Gedenken integrierte, stellte man zwar die Erinnerung an sie in einer bestimmten Hinsicht dem militärisch geprägten Gedenken an die „eigenen“ Opfer gleicht. Das ist auf eine Weise durchaus eine Aufwertung. Aber mit ihr wurden zugleich die militärischen Opfer (sacrifices) ihrerseits zu in jeglicher Hinsicht unschuldigen victimae umgedeutet. Das ist das eigentliche Problem.
Hierzu nun werden die Befürwortung eines Totensonntag-artigen Gedenkens am Denkmal mit Sicherheit erneut anführen, dass die auf der Tafel zum zweiten Weltkrieg Genannten doch alle jung und unwissend gewesen seien, ins Militär eingezogen wurden und die Tragweite ihres Handelns im Krieg nicht absehen konnten. Das mag ja für einige der verzeichneten Personen gelten – vielleicht sogar für die Mehrheit. Aber es trifft eben nicht auf alle zu. Und so impliziert das Totensonntags-Gedenken am Volkstrauertag neben der (Um-)Deutung der Soldaten zu victims (etwa: Opfer eines übermächtigen Geschehens „Krieg“, Opfer einer totalitären und unausweichlichen Politik) eben auch eine pauschalisierende Unterordnung aller Namen unter diese Deutung -und damit eine noch einmal gesteigerte Form der Entdifferenzierung. Mit ihr sind die „Opfer der Gewaltherrschaft“ nicht nur mit unwillentlichen, sondern auch mit zustimmenden Beteiligten an eben diesem Krieg und dieser Gewaltherrschaft gleichgestellt. Daher ist die Formel des Gedenkens an die „Opfer von krieg und Gewaltherrschaft“ nicht nur bereits für sich eine Heuchelei (Reinhart Koselleck), sondern kommt im Kontext des Volkstrauertages auch noch einer Verhöhnung gleich.
Da das aber überall so gemacht wird, weil es die „bundesrepublikanische Formel“ geworden ist, wird man diese bisherige Praxis denjenigen, die sich an ihr beteiligt haben, das nicht vorwerfen wollen. Aber man kann und sollte darauf hinweisen, dass diese Formel dem Gedenken an die Opfer der Gewaltherrschaft und wohl auch dem an tatsächlich unschuldig im Krieg Umgekommenen gerade keinen Dienst leistet.
-
- Der Antrag ist im Gegensatz zum Gegenantrag von SPD und Grünen noch nicht im ALLRIS-System der Gemeinde Wentorf zur Bürgerausschusssitzung — Gemeinde Wentorf; Bürgerausschuss. Beschlussvorlage – 2026/2.2/050. „Volkstrauertag 2026“; https://www.wentorf.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1001334&refresh=false&TOLFDNR=1015334 (zuletzt gelesen 2.6.2026) verfügbar. [↩]
- Tamm, Susanne (2009): „Erinnert man die Namen, sind die Menschen noch da.“. Ehrentafeln werden eingeweiht. In: Hamburger Abendblatt (Online), 13.10.2009. Online verfügbar unter https://www.abendblatt.de/region/kreis-lauenburg/wentorf/article112514720/Erinnert-man-die-Namen-sind-die-Menschen-noch-da.html; Tamm, Susanne (2024): Zweifelhaftes Heldengedenken: Name von SS-Mitglied an Mahnmal. In: Bergedorfer Zeitung, 25.10.2024. Online verfügbar unter https://www.abendblatt.de/schleswig-holstein/kreis-lauenburg/article407520491/in-der-diskussion-kriegerdenkmal-oder-mahnmal.html. Vgl. zum Hintergrund meine Artikel von 2009: Körber, Andreas (2009): Gefallenenehrung in Wentorf (1). In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg]. Online verfügbar unter https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/gefallenenhrung-in-wentorf-1/ und Körber, Andreas (2009): Gefallenenehrung in Wentorf (2). In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg]. Online verfügbar unter https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/gefallenenehrung-in-wentorf/; alle zuletzt geprüft 7.6.2026. [↩]
- Vgl. für ein paar Beispiele „Wie ein Schlag ins Gesicht, als diese Pimpfe da ihre Losungen grölten“ (2010). In: Endstation rechts, 16.11.2010. Online verfügbar unter https://www.endstation-rechts.de/news/wie-ein-schlag-ins-gesicht-als-diese-pimpfe-da-ihre-losungen-grolten, zuletzt geprüft am 07.06.2026.; Zum Beleg, dass diese Gefahr auch im Kreis Herzogtum Lauenburg und in Wentorf durchaus ernst genommen wurde: Grombein, Florian (2012): Kunst auf dem Friedhof – gegen ‚rechtes Heldengedenken‘. Lauenburgischer Kunstverein (LKV) hat an Ehrendenkmölern im ganzen Kreisgebiet Plakate gegen Rechtsextremismus aufgestellt. Künstler wollen neonazis keinen Raum lassen. In: Lübecker Nachrichten, 24.11.2012, https://www.lkvrz.de/wp-content/uploads/2021/09/LN24112012_kl.pdf. [↩]
- AFD Landesverband Sachsen-Anhalt (o.D. [2026]): Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt. Online verfügbar unter https://afd-regierungsprogramm.de/. „Gefallene Soldaten haben ihr Leben für die Verteidigung ihres Landes gegeben. Es ist ein erstes Zeichen der patriotischen Wende, dass wir dieses große Opfer anerkennen und ehren.“ Eine nicht unbemerkt zu ändernde PDF-Fassung ist nur für den Entwurf aus dem Januar 2026 zu finden: AFD Landesverband Sachsen-Anhalt (2026): Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt. Entwurf. Online verfügbar unter https://table.media/assets/berlin/26-01-23_entwurf_afd-regierungsprogramm-2026-sachsen-anhalt.pdf. Die Veröffentlichung des Programms unter der generischen URL „http://afd-regierungsprogramm.de“ ohne Bezeichnung einer räumlichen Geltung legt nahe, dass es wirklich um ein „Bundesland als Versuchslabor“ geht, wie der Journalist Jan-Martin Wiarda in seinem Blog titelte: Wiarda, Jan-Martin (2026): Ein Bundesland als Versuchslabor. In: Der Wiarda-Blog, 29.01.2026. Online verfügbar unter https://www.jmwiarda.de/blog/2026/01/29/ein-bundesland-als-versuchslabor. Noch deutlicher wird diese Intention in der Aussage einer AFD-Politikerin aus der Altmark „Jeder Soldat, der sein Leben in Pflichterfüllung opfert, hat das Recht als ‚Held‘ bezeichnet zu werden!“; Wölk, Markus (2024): ‚Heldengedenktag‘ in Arendsee? In: az-online.de (Allgemeine Zeitung/ Altmärker Zeitung / Isenhagener Kreisblatt), 06.12.2024. Online verfügbar unter https://www.az-online.de/altmark/arendsee/antrag-der-afd-fraktion-heldengedenktag-in-arendsee-93453337.html, zuletzt geprüft am 07.06.2026. [↩]
- Der Begriff der „Kultur“ bezeichnet in diesem Sinne diejenigen Formen von Lebensäußerungen und -vollzügen, die einerseits als gewissermaßen selbstverständlich gelten, insofern oftmals gar nicht wahrgenommen wird, dass und wie dieselben Dinge von Menschen und Gesellschaften auch anders wahrgenommen, angesehen und vollzogen werden können („kulturelle Standards“). Zugleich aber drückt der Begriff Kultur aus, dass es dabei nicht ausschließlich um zufällig in besonderer Weise anders vollzogener Lebensäußerungen geht, sondern dass sie zu einem gewissen Grade auch als zu hegende und zu pflegende („Kultur“ kommt vom lateinischen „colere“) gelten. [↩]
- Vgl. Brandt, Bettina (2004): Von der Kundgebungsmacht zum Denkanstoß. Das Denkmal als Medium politischer Kommunikation in der Moderne. In: Ute Frevert und Wolfgang Braungart (Hg.): Sprachen des Politischen. Medien und Medialität in der Geschichte. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 168–216, hier S. 174 und die auch dort zitierte Einsicht Reinhart Kosellecks, dass die Auf Dauer eingestellten Denkmäler mehr als alles Andere Vergänglichkeit bezeugten. (Koselleck, Reinhart (1996): Kriegerdenkmäler als Identitätsstiftungen der Überlebenden. In: Odo Marquard und Karlheinz Stierle (Hg.): Identität. 2., unveränd. Aufl. München: Fink (Poetik und Hermeneutik, 8), S. 255–276, hier S. 257. [↩]
- Vgl. dazu Koselleck, Reinhart (2002): Formen und Traditionen des negativen Gedächtnisses. In: Volkhard Knigge (Hg.): Verbrechen erinnern. Die Auseinandersetzung mit Holocaust und Völkermord. München: Beck, S. 21–32, hier S. 21 [↩]
- Assmann, Aleida (1999): Teil I. In: Aleida Assmann und Ute Frevert (Hg.): Geschichtsvergessenheit – Geschichtsversessenheit. Vom Umgang mit deutschen Vergangenheiten nach 1945. Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt, S. 19–150, hier S. 46. [↩]
- Assmann 1999, S. 44. [↩]
- Assmann 1999, S. 45. [↩]
- Assmann 1999, S. 47f. unter Bezug auf und mit einem Zitat von Dolf Sternberger in Die Wandlung. [↩]
- Man denke etwa and das Westberliner Luftbrücke-Denkmal, oder an Denkmäler für die Rote Armee als „Befreier“ in der DDR [↩]
- Auch sie wurde jedoch keineswegs von der deutschen Gesellschaft aus eigenem Antrieb und zeitig vollzogen. Vielmehr waren die ersten Gedenkzeichen an den Täterorten Ausdruck des Opfergedächtnisses und erst mühsam und gegen viele Widerstände wurde die die Taten anerkennende Form des Erinnerns von zunächst wenigen Engagierten gesellschaftlich propagiert und amtlich durchgesetzt. Wie stabil diese Errungenschaft wirklich ist, muss sich immer weiter zeigen – nicht zuletzt in Debatten wie in Wentorf. [↩]
- Das erforderte eine demütige Grundhaltung. Ein Stolz darauf oder gar ein Gefühl von Überlegenheit angesichts einer solchen Errungenschaft, wie es etwa in der Formulierung von „Deutschland als Erinnerungsweltmeister“ (als ginge es um einen Wettbewerb) zum Ausdruck kommt, ist nicht nur unangebracht, es ist ein Ausweis, dass die neue Form gerade nicht errungen wurde, sondern nur vorgespiegelt wird. [↩]
- Koselleck 2002, S. 23f. [↩]
- Vgl. Berger, Stefan; Kansteiner, Wulf (Hg.) (2021): Agonistic Memory and the Legacy of 20th Century Wars in Europe. SpringerLink (Online service). 1st ed. 2021. Cham: Springer International Publishing; Imprint: Palgrave Macmillan (Palgrave Macmillan memory studies). Darin bes. Cento Bull, Anna; Hansen, Hans Lauge; Colom-González, F. (2021): Agonistic Memory Revisited. S. 13–38. [↩]
- Vgl. Körber, Andreas (2019): Geschichtslernen in der Migrationsgesellschaft. Sich in und durch Kontroversen zeitlich orientieren lernen. Keynote-Vortrag. 2. Tagung „Geschichten in Bewegung“. Universität Paderborn. Paderborn, 14.06.2019. Online verfügbar unter http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0111-pedocs-178341. [↩]
- Tamm, Susanne (2009): Späte namentliche Würdigung. In: Bergedorfer Zeitung, 21.04.2009. Online verfügbar unter https://www.abendblatt.de/region/kreis-lauenburg/wentorf/article112502257/Spaete-namentliche-Wuerdigung.html. [↩]
- Probst, Volker (2026): Excalibur‘ – Zwischen Mythos und Wirklichkeit. Das Kriegerdenkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges von 1925 in Wentorf bei Hamburg. In: Lauenburgische Heimat (221 N.F.), S. 36–53. [↩]
- Körber, Andreas (2009): Gefallenenehrung in Wentorf (1). In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg]. Online verfügbar unter https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/gefallenenhrung-in-wentorf-1/.; Körber, Andreas (2009): Gefallenenehrung in Wentorf (2). In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg]. Online verfügbar unter https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/gefallenenehrung-in-wentorf/. Inzwischen ist durch die Forschungen des Amtsarchivars gesichert, dass mindestens sieben der auf der Tafel genannten Namen SS-Angehörigen gehören. [↩]
- Kaiser, Alexandra: Von Helden und Opfern. eine Geschichte des Volkstrauertags. Zugl.: Tübingen, Univ., Diss., 2009. Frankfurt, M., New York, NY (Campus Historische Studien, 56). [↩]
- Kaiser 2009, S. 282 m. Anm. 57 [↩]
- Kaiser 2009, S. 290. [↩]
- Entsprechend plante er etwa für die unter diesem Motto stehende Gedenkfeier des Reiches in Berlin die Aufführung allein gefallener Künstler; vgl. wiederum Kaiser, S. 24-43. [↩]
- In Hessen wird er als „Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Toten beider Weltkriege“, in Hamburg wird der Senat ermächtigt „einen Tag des Jahres zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Gefallenen beider Weltkriege zu bestimmen“. Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Volkstrauertag; zuletzt geprüft 2.6.2026 [↩]
- Für die unterschiedlichen Fassungen der Gettysburg Address siehe https://www.abrahamlincolnonline.org/lincoln/speeches/gettysburg.htm, zuletzt eingesehen2.6.2026 [↩]
- Der Begriff des Gegendenkmals geht zurück auf einen wegweisenden Aufsatz des amerikanischen Linguisten James E. Young. (Young, James Edward (1992): The Counter-Monument. Memory against Itself in Germany Today. In: Critical Inquiry 18 (2), S. 267–296. Online verfügbar unter https://www-1proquest-1com-1mtg9ho6i023f.emedien3.sub.uni-hamburg.de/docview/1297312417/fulltextPDF/F435E4E78B194BB3PQ/6 – zuletzt geprüft 2.6.2026). Vgl. dazu auch Wijsenbeek, Dinah (2010): Denkmal und Gegendenkmal. Über den kritischen Umgang mit der Vergangenheit auf dem Gebiet der bildenden Kunst. München: Meidenbauer. [↩]
- Vgl. Berger, Stefan; Kansteiner, Wulf (Hg.) (2021): Agonistic Memory and the Legacy of 20th Century Wars in Europe. SpringerLink (Online service). 1st ed. 2021. Cham: Springer International Publishing; Imprint: Palgrave Macmillan (Palgrave Macmillan memory studies). Darin bes. Cento Bull, Anna; Hansen, Hans Lauge; Colom-González, F. (2021): Agonistic Memory Revisited. S. 13–38. [↩]
-

