Der Sinnbegriff meiner Geschichtsdidaktik

Körber, Andreas (2011): Der Sinnbegriff meiner Geschichtsdidaktik. (Blogbeitrag)

Wenn in der Geschichtsdidaktik von “Sinn” gesprochen wird, dann zumeist in dem Sinne (!), dass damit das Spezifische einer historischen Orientierung bezeichnet werden soll, gegenüber anderen Orientierungen.

“Historischer Sinn” bezeichnet somit diejenige Kategorie, mit der Informationen über mehrere zeitlich verortete Ereignisse, Handlungen, Strukturen zu einem Zusammenhang verbunden werden können, der sie nicht nur als zufällige Ansammlung unverbundener Informationen, sondern als Teil eines “geordneten” Ganzen erscheinen lässt, mit dessen Hilfe auch die eigene Verortung “in Zeit” als Teil einer solchen Ordnung begriffen werden kann.

Von “Sinnbildung über Zeiterfahrung” bzw. von der “Arbeit des Geschichtsbewusstseins, sich in der Zeit zurechtzufinden” sprechen denn auch zwei populäre Formulierungen dessen, wobei es beim Geschichtsbewusstsein geht.

“Sinn” kann dabei durchaus mehrere Konnotationen entwickeln, wie auch die Vorstellung des Ursprungs solchen Sinns variiert:

  1. Sinn als Absicht und Richtung:
    1. Der Begriff “Sinn” unterstellt einen Zusammenhang zwischen den empirisch aufgefundenen Einzelheiten, der über das Faktische hinausgeht. Er konnotiert “Absicht”, die gewissermaßen “hinter” den Ereignissen, Intentionen, Handlungen, Strukturen steht.1
    2. Der Begriff kann auch (und enthält im Historischen Denken ggf. explizit) die Vorstellung einer Gerichtetheit (vgl. engl. “sense”2), d.h. einer Verlaufsrichtung der Ereignisse bzw. der durch sie markierten Veränderungen, wobei nicht unbedingt an eine lineare Gerichtetheit der Gesamtgeschichte gedacht werden muss, sondern auch Kreislaufmodelle Richtungen kennen können.
  2. Inhärenter vs. zu bildender Sinn: Unterschiedlich ist auch die Vorstellung, ob solcher Sinn
    1. in der Gesamtheit der Ereignisse, Fakten etc. “aufgesucht” werden muss, ob er als (von einer höheren Macht, der Geschichte selbst, der Natur) vorgegeben gedacht wird und der Historiker bzw. der Historisch Denkende diesen Sinn suchen muss, oder
    2. ob er durch den jeweils historisch Denkenden in der Auseinandersetzung mit solchen Informationen über Vergangenes und in Anwendung seiner anderweitig bzw. aus früheren Beschäftigungen mit Geschichte gewonnenen Konzepten “gebildet” wird.

    Beide Positionen sind dabei aufeinander verwiesen:

    1. Die konstruktivistische letztere Vorstellung kommt nicht ohne ein Mindestmaß einer Vorstellung aus, dass solcher zu bildender Sinn nicht beliebig sein darf, sondern zumindest ein Qualitätsmaß in der Empirie selbst findet;
    2. die faktizistische Position muss anerkennen, dass zumindest wegen der Lückenhaftigkeit der Überlieferung (Partialität) und der Unmöglichkeit, alles zu betrachten (Selektivität) sowie in Anerkennung unterschiedlicher Perspektiven, der jeweils “gefundene” Sinn immer auch “gebildet” worden ist.

    Der Unterschied beider Positionen besteht somit vornehmlich in den Vorstellungen von Wahrheit: Während die faktizistische Position letztlich davon ausgeht, dass Sinnbildung (wenn sie denn so bezeichnet wird) ihr ultimatives Maß im Vergleich mit dem tatsächlichen Sinn der Geschichte findet, geht die konstruktivistische Position zumindest davon aus, dass alle Formulierungen von Sinn (also auch die Versuche der Faktizisten, die unabhängige Instanz zu formulieren), gleichermaßen konstruiert sind. Ihr zufolge löst sich die Vorstellung einer Qualität von Sinnbildungen in ein mehrdimensionales Kriterium der “Triftigkeit” auf, bei dem Überlegungen der empirischen Stimmigkeit (“empirische Triftigkeit” nach Rüsen bzw. “Begründungsobjektivität” nach Hermann Lübbe), der normativen Passung (“normative Triftigkeit” bzw. “Konsensobjektivität”)3 und der “narrativen Triftigkeit” bzw. “Konstruktionsobjektivität” zusammengehen müssen.

Gemäß der in der Geschichtsdidaktik (wenn auch nicht in der Praxis) weit verbreiteten (gemäßigt) konstruktivistischen Vorstellung entsteht (in der Version nach RÜSEN) Sinn dadurch, dass zwei differente Zeitvorstellungen miteinander in Beziehung gebracht werden müssen, um leben zu können.

  1. Der Mensch ist als Wesen mit einem “Intentionalitätsüberschuss” ausgestattet, der es ihm ermöglicht, intentional (auch: hoffend, erwartend, befürchtend) die empirisch erfahrene Gegenwart zu übersteigen und sich die Welt anders vorzustellen als sie ist.
  2. In Bezug auf Zeit zeigt sich dieser Überschuss darin, dass die Zukunft als von der Gegenwart different erwartet (erhofft/geplant …) wird.
  3. In Kontrast zu dieser “Humanzeit” des eigenen Planens, Hoffens, Befürchtens und Wollens steht die von Rüsen so genannte “Naturzeit” der vom denkenden Individuum als von ihm selbst als nicht beeinflussbar wahrgenommenen Veränderungen in Zeit. Diese umfasst nicht nur “natürliche” (im Sinne von Nicht-menschliche), sondern auch solche Prozesse, die von anderen Menschen verursacht werden.
  4. Zwischen Human- und Naturzeit besteht ein ständiger Widerspruch, ein Spannungsfeld, weil niemals die eigenen Hoffnungen, Planungen etc. 100% eintreffen und die Zukunft nur der eigenen Humanzeitprojektion entspricht. Die Differenzen sind unterschiedlich stark, aber immer gegeben.
  5. Ohne ein Konzept, mit dem Human- und Naturzeit in einen gemeinsamen Zusammenhang gedacht (nicht: angeglichen werden) können, müsste der Mensch planungsunfähig werden.
  6. Dieses Konzept bedarf muss drei Bedingungen erfüllen:
    1. Es muss die Grundvorstellung enthalten, die Lösung der Differenz zwischen Human- und Naturzeit weder mit dem Modell einer völligen Determination der realen Zukunft durch irgendein Vergangenes oder Gegenwärtiges möglich ist (weil dies bedeuten würde, dass man selbst ebenso determiniert wäre und keinerlei Planungen, Hoffnungen, Handlungen mehr möglich wären);
    2. ebenso muss es die Möglichkeit ausschließen, dass Vergangenheit und Gegenwart völlig unverbunden wären, dass also die jeweils neue gegenwärtige Welt “from scratch” neu erschaffen worden wäre ohne dass auch nur irgendein Teil aus der Vergangenheit übernommen, fortgeschrieben, verändert worden wäre. Eine derart vollständig unbestimmte Zukunft müsste die Aporie unverändert gültig lassen;
    3. es muss also davon ausgehen, dass es einen Zusammenhang zwischen Vergangenheit und Zukunft gibt, der gegeben ist, der aber Raum für eigene Handlungen belässt. Die Aufgabe des historischen Denkens besteht also in der “Bewältigung” der Kontingenz zwischen den ausgeschlossenen Extremen der völligen Determination und der völligen Unverbundenheit, die beide ein eigenes Handeln unmöglich und eine Orientierungsleistung auch unnötig machen würden.
  7. Das Konzept “historischer Sinnbildung” besagt nun, dass mit Hilfe einer Wendung zur Vergangenheit und der empirischen wie denkenden Verarbeitung vergangener Differenzerfahrungen zwischen Human- und Naturzeit und der (kontrollierten) Extrapolation der Ergebnisse in die Zukunft eine “Bändigung” der Differenzerfahrung möglich wird.
  8. “Historischer Sinn” ist also die empirisch und kategorial denkend hergestellte Vorstellung eines Zusammenhanges zwischen Vergangenheit und Gegenwart, der in die Zukunft weiter reicht und der deshalb sowohl zur Identifikation des eigenen Standorts im “Strom der Zeit” wie auch zur Orientierung eigenen, in die Zukunft gerichteten Handelns befähigt.

1Hierzu passt, dass der Begriff des “Faktums”, der oftmals für die nackte Tatsächlichkeit eines Geschehens genommen wird, in der Geschichtstheorie des Historismus, etwa bei Leopold von Ranke gedacht ist als das Ergebnis einer “Tat Gottes”.

3Rüsen, Jörn (1997): “Objektivität.” In: Bergmann, Klaus u.a. (1997): Handbuch der Geschichtsdidaktik. Seelze-Velber: Kallmeyer.[custom_field limit=“1″ between=“, “ /]

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Vor Umstellung der Blogfarm lautete die URL dieses Beitrags http://koerber2005.erzwiss.uni-hamburg.de/wordpress-mu/historischdenkenlernen/2011/05/29/der-sinnbegriff-meiner-geschichtsdidaktik/

Neuer Aufsatz zur Theorie Interkulturellen Geschichtslernens

Körber, Andreas (2010): „Theoretische Dimensionen des Interkulturellen Geschichtslernens.“ In: Ventzke, Marcus; Mebus, Sylvia; Schreiber, Waltraud (Hgg.; 2010): Geschichte denken statt pauken in der Sekundarstufe II. 20 Jahre nach der friedlichen Revolution: Deutsche und europäische Perspektiven im gymnasialen Geschichtsunterricht. Radebeul: Sächsisches Bildungsinstitut; S. 25-48. Der Band ist hier über PeDOCS verfügbar: http://www.pedocs.de/frontdoor.php?source_opus=6540&la=de.

Liebe Kommiliton(inn)en,

nach einiger Verzögerung ist der folgende Band nun endlich auch physisch hier eingetroffen.

Ventzke, Marcus; Mebus, Sylvia; Schreiber, Waltraud (Hgg.; 2010): Geschichte denken statt pauken in der Sekundarstufe II. 20 Jahre nach der friedlichen Revolution: Deutsche und europpäische Perspektiven im gymnasialen Geschichtsunterricht. Radebeul: Sächsisches Bildungsinstitut.

Darin befindet sich mein Aufsatz

Körber, Andreas (2010): „Theoretische Dimensionen des Interkulturellen Geschichtslernens.“ S. 25-48,

in welchem ich versuche, das Konzept der historischen Sinnbildung aus der narrativistischen Geschichtsheorie auf das interkulturelle Denken zu übertragen und aus beidem eine neu fundierte Vorstellung interkultureller historischer Kompetenz zu entwickeln.

Sinnbildungsmuster und Triftigkeiten – eine Fingerübung aus einer Klausur

Körber, Andreas (26.7.2010): „Sinnbildungsmuster und Triftigkeiten – eine Fingerübung aus einer Klausur“

„Sinnbildungsmuster und Triftigkeiten – eine Fingerübung aus einer Klausur“ weiterlesen

Fremdverstehen und Perspektivität im Geschichtsunterricht

Körber, Andreas (26.7.2010): „Fremdverstehen und Perspektivität im Geschichtsunterricht“

Das Konzept des „Fremdverstehens“ spielt in der Geschichtsdidaktik wie in der Fremdsprachendidaktik eine Rolle – Grund genug, über das Verhältnis der gleich lautenden Konzepte beider Fachdidaktiken nachzudenken.
Beim Fremdsprachenlernen ist das Konzept offenbar Teil einer moderneren Didaktik, welche sich nicht allein auf den Spracherwerb (im Sinne von „langue“) konzentrieren will, sondern Kommunikationsfähigkeit im weiteren Sinne in den Blick nimmt. Im Zuge dieser Orientierung wurden offenbar die einer älteren Tradition (gerade auch des Denkens in National-Kulturen) verhafteten Anteile von „Landeskunde“ überführt in einer modernerer Kulturtheorie und-wissenschaft entsprechenden Konzepte interkulturellen Lernens. Es geht demnach im engeren Sinne des (fremd-)sprachlichen Kompetenzerwerbs um die Befähigung der Lernenden, nicht nur aktiv und passiv korrekt ‚die fremde Sprache‘ zu benutzen, sondern die sich in ihr ausdrückenden und von ihr mit geprägten kulturellen Perspektiven auf Welt zu verstehen. „Fremdverstehen“ ist also in der Fremdsprachendidaktik ein ganz eng mit dem interkulturellen Lernen verbundenes Konzept.
Das gilt auch für die Geschichtsdidaktik. „Fremdverstehen“ ist als Konzept auch hier zunächst (und sehr früh) mit dem Blick auf die Herausforderungen eines Geschichtsunterrichts „in einer kleiner werdenden Welt“ reflektiert worden (Schörken 1980), womit wesentliche Anstöße interkulturellen Lernens vorweggenommen wurde. Dann geriet dieser interkulturelle Fokus ein wenig ins Hintertreffen gegenüber einer Aufwertung des Begriffs in einer anderen Perspektive, nämlich des sozialen Fremdverstehens. Gemeint war die Aufgabe des Geschichtsunterrichts, im Rahmen der Abkehr von einem zunehmend kritisierten, bildungsbürgerlichen und geisteswissenschaftlichen nationalen Geschichtsbildes und der Zuwendung zu sozialgruppenspezifischen Perspektiven und insbesondere einer „Geschichte von unten“, die spezifischen Orientierungsbedürfnisse, Deutungs- und Erklärungsmuster und somit Geschichtsbilder innerhalb der eigenen „Nation“ oder Kultur ernst zu nehmen und anzuerkennen. „Fremdverstehen“ wurde somit zu einem Konzept, das der inneren Kohäsion nicht durch Uniformierung und Vermittlung eines gemeinsamen Geschichtsbildes, sondern geradezu durch Anerkennung der Unterschiede, diente. Erst später ist der Begriff dann im Zuge des (späten) Einstiegs der Geschichtsdidaktik in die Debatte um das „interkulturelle Lernen“ (vgl. Rüsen 1998, Alavi 1998, Alavi/v. Borries 2000; Körber 2001; dazu zuletzt Körber 2010 i.E.) wieder im interkulturellen Sinne aufgegriffen worden.
In dieser Hinsicht besteht offenkundig deutlicher Nachholbedarf, zumindest auf Seiten der Geschichtsdidaktik, die Ergebnisse der Reflexion auch der jeweils anderen Disziplin (vor allem des Graduiertenkollegs „Didaktik des FRemdverstehens“; Bredella & Christ 2007) für sich nutzbar zu machen. Es scheint nämlich so zu sein, dass in beiden Disziplinen partiell durchaus vergleichbare oder zumindest komplementäre Diskussionen und Ergebnisse vorliegen. Das mag etwa für das Konzept der „Perspektivenkoordination“ (Kollenrott 2008, 48) gelten, das für das Fremdverstehen beim Sprachenlernen als höchstes Ziel gehandelt wird. Indem somit gerade nicht die Fähigkeit, quasi die Perspektiven zu „switchen“ und geradezu „in der anderen Kultur“ zu denken, zum obersten Ziel erhoben wird (wie es in der Folge einiger Kulturschocktheorien und Kulturwechseltheorien zuweilen gefordert wurde; vgl. Witte 2006, zit n. Hu 2008; dazu Körber 2010 i.E.), indem also das „mit den Augen der/des Anderen sehen“ nicht als Ziel, sondern als Bedingung erkannt wurde für ein Sehen mit den eigenen Augen (vgl. Dehne 2008, 130), das sich seiner Perspektivik und Perspektive bewusster ist, und als solches die Anderen besser, wenn auch nicht „vollständig“ „versteht“, sind hier ähnliche Erkenntnisse zu erkennen.
Dennoch besitzt der Begriff des Fremdverstehens in der Geschichtsdidaktik mit einigem Recht einen weiteren Ort. v.Borries/Tornow schrieben 2001: „Geschichte ist per se Fremdverstehen – übrigens auch per se interkulturell“ (84). Das kann als eine der üblichen Behauptungen gelesen werden, dem eigenen Fach qua seiner Natur eine besondere Eignung für das gerade hoch gehaltene Bildungsziel (2001 war das das „Interkulturelle“) zu attestieren. Es kann und muss aber mindestens ebenso als eine Einsicht in die spezifische Natur des historischen Denkens verstanden werden: dass historisch Denkende (und somit auch historisch Lernende) es selbst dort, wo sie sich im Bereich der „eigenen“ Geschichte bewegen, wo sie die Vergangenheit ihrer eigenen Gruppe, ihrer Nation, ihrer Kultur etc. in den Blick nehmen, mit Fremdheit zu tun haben. „The past is a Foreign Country“ betitelte David Lowenthal (übrigens von Hause aus Geograph) sein wohl einflussreichstes Werk („They do things differently there“). Der Zeitablauf selbst ist (besser: die in ihm statt findenden Veränderungen sind) es, die die Kulturen einander fremd macht. Selbst wer sich den Herausforderungen interkulturellen Fremdverstehens verweigern wollte, käme bei der Beschäftigung mit der Vergangenheit nicht um ein solches Fremdverstehen herum (es sei denn, die temporale Fremdheit würde schlichtweg geleugnet, im Modus traditionaler Sinnbildung für nebensächlich gegenüber den weiter gültigen Konstanten erklärt o.ä.).
Dass die spezifisch historische Einübung in ein Fremdverstehen auch zur Beförderung der Fähigkeit zur verstehenden und anerkennenden Auseinandersetzung mit gegenwärtig Fremden führt, dass Geschichte (und mit ihr Geschichtsunterricht) also nicht nur per se interkulturell, sondern darüberhinaus interkulturellem Verständigen per se förderlich sind, kann gehofft und geglaubt werden, wäre aber noch zu untersuchen.
Bei der Reflexion dieser Frage wird es wichtig sein, sich auch die Unterschiede zwischen den beiden Formen des Fremdverstehens, nämlich des synchronen (gleichzeitigen) gegen über anderen Kulturen einer-, und des diachronen gegenüber anderen Zeiten andererseits, zu vergegenwärtigen.

Eine Grafik mag dazu hilfreich sein:

Fremdverstehen syn- und diachron

 

In dieser Grafik bezeichnen:

  • 1 und 2 die Herausforderungen zwischen gegenwärtigen „Kulturen“, Sub- und Teil“kulturen“ verschiedenster Art, sich in der heutigen Zeit miteinander verständigen zu können, und dafür die Perspektive der jeweils Anderen zumindest partiell einnehmen zu können und sie zu „verstehen“. Da dies idealerweise und als Herausforderung ein gegenseitiger Prozess ist, ist es als Doppelpfeil gezeichnet.
  • 3 und 4 hingegen die spezifisch historische Herausforderung des Verstehens der Menschen einer anderen Zeit. Dieser Prozess ist (entgegen allen idealistischen Vorstellungen eines „Gespräch[s] des menschlichen Geistes über die Jahrhunderte teilzuhaben …“ – so der Titel der von K. GOEBEL 1990 hg. Festschrift für H. G. Kirchhoff) nicht bi-direktional und somit nur mit einfachen Pfeilen eingezeichnet.

Im Gegensatz zu 1 und 2 ist die spezifisch historische Herausforderung in 3 und 4 anders strukturiert: Es kann auch idealiter nicht um ein <em>gegenseitiges </em> Verstehen des Fremden gehen: der Auftrag liegt allein bei uns. Dass unsere Vorfahren uns „verstehen“ mögen, ist außer in Gedankenspielen, nicht plausibel. Ebensowenig aber können uns „die Anderen“ antworten außerhalb der Materialien aus ihrer Zeit, die sie uns überlassen haben bzw. die (wie auch immer) „auf uns gekommen“ sind. Es ist eben nicht möglich, dass die Fremden mit ihrer Kompetenz des Fremdverstehens uns entgegenkommen, uns korrigieren, mit uns über Wahrnehmungen, Deutungen, Be-Deutungen etc. verhandeln. Historisches Fremdverstehen ist eine ganz schön einseitige Angelegenheit. Und, der Nachwelt, obliegt die Verantwortung.

  • 5 und 6 bezeichnen sodann die doppelten Herausforderungen, aus einer eigenen heutigen Perspektiven die Vergangenheit einer anderen verstehen zu wollen und/oder sollen, wie auch die Tatsache, dass natürlich „die Anderen“ ebenso ihren Blick auf „unsere“ Vergangenheit haben.
  • 7 und 8 schließlich bezeichnen die (uns wiederum nur über Re-Konstruktionen empirisch fassbare) Tatsache, dass die Beziehungen von Fremd- und Selbst-Wahrnehmungen und somit das „Fremdverstehen“, wenn auch nicht notwendig als Norm, so doch aber als reale Herausforderung, natürlich auch in der Vergangenheit gegeben waren.

In allen genannten Beispielen sind — das kommt hinzu — die Elemente und Beziehungen nicht einfach gegeben, sondern müssen denkend (re-)konstruiert werden. Wer „sie“ sind, und wer „wir“, kann weder einfach als gegeben angenommen werden noch als in einem einmaligen Denkakt festzulegen. Das liegt unter anderem daran, dass jeder Einzelne von uns nicht einem „Wir“ angehört und somit jeder einzelne Andere nicht einem „sie“, sondern vielen gleichzeitig. So kommt es ständig vor, dass ein konkreter anderer Mensch in einer Hinsicht Teil der „Wir“-Gruppe und in anderer Teil des „Sie“ ist — sei es, dass ein Mitschüler unserer Lernenden im Rahmen einer Schulgeschichte einmal als Angehöriger der Parallelklasse erscheint, dann wieder als Mitglied der gleichen Schule (eine Maßstabsfrage also), sei es dass ein Bekannter hinsichtlich seines Musikgeschmacks „einer von uns“ ist, aber leider Anhänger eines anderen Fußballvereins.

Hier nun schlägt die Differenzierung zwischen syn- und diachronem Fremdverstehen voll durch: Während es im synchronen Verhältnis möglich ist, mit dem Gegenüber über seine Vorstellungen des „wir“ und des „sie“ zu diskutieren, die jeweilige Selbst-Sicht aktiv zu erfragen und auszutauschen, gelingt dies gegenüber den Angehörigen fremder Zeiten nicht. Hier müssen die Selbst- und Fremdbilder mit Hilfe der historischen Methode erschlossen werden.

Wichtiger aber noch ist, dass das „Wir“ und das „Sie“ nicht nur konstruiert werden müssen, sondern dass in der historischen, diachronen Perspektive die Identität der beiden (bzw. vielen) Identitäten über t1 und t2 hinweg ebenso Konstruktionen sind. Wer das „Wir“ in einer Vergangenheit war, muss ebenso denkend erschlossen und plausibel gemacht werden. Das gilt natürlich für „Sie“ ganz genauso: Welche Teile der Vergangenheit zur „Deutschen“ Geschichte gehören ist somit ebenso Gegenstand von Konstruktion wie der Umfang der „Türkischen Geschichte“.

Nr. 5 und 6 machen nun deutlich, dass auch dieses wieder Gegenstand interkultureller Verhandlungsnotwendigkeiten sein kann. Was wir in unserer eigenen historiographischen Tradition unter „Türkische Geschichte“ fassen, muss mit dem Bild der heutigen Türken keineswegs übereinstimmen — ebensowenig wie die Vorstellung dessen, was „Deutschland“ in Vergangenheit und Gegenwart ausmacht, von uns allein bestimmt werden könnte.

Historisches Fremdverstehen umfasst also

  • die intellektuelle (dabei aber auch ästhetische, moralische, politische etc.) Herausforderung, Menschen in früheren Zeiten  zu „verstehen“, wobei ein gegenseitiges Verständigen über dieses Verstehen, über das Gelingen von Verständnis, nicht möglich ist. Man wird keine Zustimmung für seine Deutungsversuche erhalten. Kommunikative Validierungen eigener Deutungen durch Gespräche mit dem Betroffenen gelingen der Geschichte nicht;
  • die intellektuelle (…) Herausforderung, gegenwärtige „Andere“ zu verstehen, und zwar im Falle der Geschichte hinsichtlich ihrer Orientierungsbedürfnisse, ihrer historischen Selbstverständnisse, ihrer Deutungs- und Erklärungsmuster, Norm- und Wertvorstellungen und den daraus entstehenden Geschichtsbildern.
  • die sich aus der Kombination der beiden ergebende doppelte Herausforderung, die historischen Identitätskonstruktionen „der Anderen“ zu verstehen (und anzuerkennen), dabei aber selbst auch gegenüber den zeitlich und kulturell Anderen selbst ein Verständnis aufzubauen.

Insbesondere mit Blick auf die spezifisch historische Dimension kann „Verstehen“ somit nicht tatsächlichen gültigen Nachvollzug der Wahrnehmungen, Denk-, Urteils- und Handlungsweisen „der Anderen“ meinen. Es kann mangels der Möglichkeit der kommunikativen Validierung weder der prinzipiellen Unverfügbarkeit der Vergangenheit und somit der prinzipiell narrativen Struktur historischer Deutungen, nicht darum gehen, die Anderen „in uns“ abzubilden. Weitaus fruchtbarer als Gelingensbedingung für „Verstehen“ und „Verständnis“ ist die Konzeption eines „verständig darüber sprechen“ könnens. Damit wird nicht das unerreichbare Ideal einer Annäherung an die Vergangenheit zum Kriterium, sondern die innere Plausibilität des Nachvollzugs.

Gerade weil dies so ist, ist aber auch zu fordern, dass die eigenen Konzepte der „fremden“ Geschichte (ebenso wie „fremde“ Geschichten über das „eigene“) auf der Ebene der Gegenwart kommunikativ validiert werden. Das bedeutet, dass immer dort, wo es um „fremde Geschichte“ geht, nicht nur auf der Ebene der Quellen, sondern gerade auch auf derjenigen der rezenten Deutungen beide/alle Perspektiven zumindest partiell herangezogen werden.

Literatur

ALAVI, BETTINA (1998): Geschichtsunterricht in der multiethnischen Gesellschaft. Eine fachdidaktische Studie zur Modifikation des Geschichtsunterrichts aufgrund migrationsbedingter Veränderungen. Frankfurt am Main: IKO – Verlag für interkulturelle Kommunikation (Interdisziplinäre Studien zum Verhältnis von Migrationen, Ethnizität und gesellschaftlicher Multikulturalität; 9).

ALAVI, BETTINA; BORRIES, BODO v. (2000): „Geschichte.“ In: REICH, HANS; HOLZBRECHER, ALFRED; ROTH, HANS JOACHIM (Hrsg.; 2000): Fachdidaktik interkulturell. Ein Handbuch. Opladen: Leske + Budrich, S. 55-91.

DEHNE, BRIGITTE (2008): „‚Mit eigenen Augen sehen‘ oder ‚Mit den Augen des anderen sehen‘? Eine kritische Auseinandersetzung mit den geschichtsdidaktischen Konzepten der Perspektivenübernahme und des Fremdverstehens.“ In: BAUER, JAN-PATRICK; MEYER-HAMME, JOHANNES; KÖRBER, ANDREAS (Hrsg.; 2008): Geschichtslernen – Innovationen und Reflexionen. Geschichtsdidaktik im Spannungsfeld von theoretischen Zuspitzungen, empirischen Erkundungen, normativen Überlegungen und pragmatischen Wendungen – Festschrift für Bodo von Borries zum 65. Geburtstag. Kenzingen: Centarurus Verlag (Reihe Geschichtswissenschaft; 54), S. 121-144.

GOEBEL, KLAUS (1990): “Am Gespräch des menschlichen Geistes über die Jahrhunderte teilzuhaben.“.Festschrift für H.-G. Kirchhoff. Bochum: Brockmeyer.

HU, ADELHEID (2008): „Interkulturelle Kompetenz. Ansätze zur Dimensionierung und Evaluation einer Schlüsselkompetenz fremdsprachlichen Lernens.“ In: FREDERKING, VOLKER (Hrsg.; 2008): Schwer messbare Kompetenzen. Herausforderungen für die empirische Fachdidaktik. Baltmannsweiler: Schneider Verlag, S. 11-35.

KOLLENROTT, ANNE INGRID  (2008). Sichtweisen auf deutsch-englisch bilingualen Geschichtsunterricht. Eine empirische Studie mit Fokus auf interkulturelles Lernen. Frankfurt a.M.: Lang.

KÖRBER, ANDREAS (Hrsg.; 2001): Interkulturelles Geschichtslernen. Geschichtsunterricht unter den Bedingungen von Einwanderung und Globalisierung. Konzeptionelle Überlegungen und praktische Ansätze.1. Aufl.  Münster: Waxmann (Novemberakademie; 2).

KÖRBER, ANDREAS (2010): „Theoretische Dimensionen des Interkulturellen Geschichtslernens.“ In: Ventzke, Marcus; Mebus, Sylvia; Schreiber, Waltraud (Hgg.; 2010): Geschichte denken statt pauken in der Sekundarstufe II. 20 Jahre nach der friedlichen Revolution: Deutsche und europpäische Perspektiven im gymnasialen Geschichtsunterricht. Radebeul: Sächsisches Bildungsinstitut. S. 25-48.

LOWENTHAL, DAVID (1985): The Past is a Foreign Country. Cambridge: Cambridge UP.

RÜSEN, JÖRN (Hrsg.; 1998): Die Vielfalt der Kulturen. Erinnerung, Geschichte, Identität 4. Frankfurt am Main: Suhrkamp Taschenbuch Verlag (suhrkamp taschenbuch wissenschaft; 1405).

SCHÖRKEN, ROLF (1980): „Geschichtsunterricht in der kleiner werdenden Welt. Prolegomena zu einer Didaktik des Fremdverstehens.“ In: SÜSSMUTH, HANS (Hrsg.; 1980): Geschichtsdidaktische Positionen. Bestandsaufnahme und Neuorientierung. Paderborn: Ferdinand Schöningh (UTB; 954), S. 315-336.

WITTE, ARND (2006): „Überlegungen zu einer (inter)kulturellen Progression im Fremdsprachenunterricht.“ In: Fremdsprachen lehren und lernen 35.

Rezension zu Werner Heil (2010): Kompetenzorientierter Geschichtsunterricht. Stuttgart: Kohlhammer (Geschichte im Unterricht; Bd. 1)

Körber, Andreas (2010): Rezension zu Werner Heil (2010): Kompetenzorientierter Geschichtsunterricht. Stuttgart: Kohlhammer (Geschichte im Unterricht; Bd. 1). In: Historisch Denken Lernen. Blog des Arbeitsbereichs Geschichtsdidaktik an der Universität Hamburg.

Anzuzeigen ist ein zugleich wichtiges und problematisches Buch zur aktuellen Debatte um Kompetenzen in der Geschichtsdidaktik und ihrer Umsetzung für den Geschichtsunterricht. Werner Heil, Gymnasiallehrer, Fachseminarleiter und Lehrbeauftragter für Geschichtsdidaktik in Stuttgart hat mit dem ersten Band der neuen Reihe “Geschichte im Unterricht” ein Werk vorgelegt, das in seinem ersten Teil Wesentliches zur Klärung der gegenwärtigen Arbeiten zur Kompetenzorientierung des Geschichtsunterrichts leistet – hoffentlich gerade auch für die Rezipienten dieser Anstrengungen, die Geschichtslehrer. Dieser erste Teil besticht durch die Klarheit, mit der der Gedanke der Kompetenzförderung ernst genommen und zur Grundlage einer gleichzeitig wertschätzenden wie auch urteilsfreudigen Analyse einer Reihe von Lehrplänen wie dreier der bisher vorgelegten Kompetenzmodelle (FUER, Pandel und Sauer/VGD1; leider fehlt Gautschi) gemacht wird. Heil gelingt es, Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Kompetenzmodelle sowohl im Konstruktiven wie auch in darunter liegenden Prämissen und Vorverständnissen deutlich herauszuarbeiten. Besonders hervorzuheben ist die Deutlichkeit, in welcher er die Spezifität kompetenzorientierten Lernens gegenüber anderen Lernkonzepten, gerade auch gegenüber der Lernzielorientierung, herausstellt. Heil nimmt den Charakter von Kompetenzen, allgemein, auf eine Reihe unterschiedlicher Phänomene, Ereignisse, Probleme bzw. Fragestellungen anwendbar zu sein, besonders ernst und kann auf diese Weise sehr deutlich zwischen einer echten Kompetenzorientierung und einem in Kompetenzformulierungen verpackten herkömmlichen Geschichtsunterricht unterscheiden. Auch ist hervorzuheben, dass der Blick “von außen” (sofern man das bei einem Autoren sagen kann, der im gleichen Buch ein eigenes Modell vorlegt) auf die drei analysierten Modelle dazu führt, dass deren Unterscheidungen, aber auch Gemeinsamkeiten in einer etwas anderen Perspektive sichtbar werden, als in der bisherigen Debatte erkennbar wurde. Dass einige der dabei vorgenommenen sachlichen und wertenden Urteile wie auch einzelne Zuordnungen nicht ohne Widerspruch der Autoren der analysierten Modelle und der restlichen Zunft bleiben dürften, tut dem keinen Abbruch.

Der zweite Teil des Buches besteht in der Konstruktion eines eigenen Kompetenzstrukturmodells samt einiger Beispiele seiner Konkretisierung für den Unterricht. Dieses weitere Kompetenzmodell ist deutlich pragmatisch und handhabbar – es führt aber in einer ganz anderen Hinsicht von der Kompetenzorientierung fort, wie zumindest ich (als Mitautor des FUER-Modells) sie verstehe, und wie sie m.E. auch aus der Weinert‘schen Kompetenzdefinition (auf die auch Heil sich bezieht) folgt. Ursache dieser Verfehlung der Kompetenzorientierung ist nicht – wie etwa von Heil den “Bildungsstandards” des VGD bescheinigt – ein Rückfall in einen “lernzielorientierten” Unterricht klassischer Prägung, welcher an konkrete Phänomene gebundene Performanzen fordert (und damit ein ganz konkretes Geschichtsbild vorschreibt), nicht aber transferable Kompetenzen fördert, sondern die Tatsache, dass Heil auf der Grundlage eines anders gelagerten Geschichtsbegriff argumentiert, der nicht zentral narrativ ist, sondern zugleich radikaler und weniger konsequent konstruktivistisch als derjenige, den er (zu Recht) bei der FUER-Gruppe und Pandel diagnostiziert, und dass er auf dieser Basis letztlich seinem eigenen Kompetenzmodell doch wieder ein spezifisches “Geschichtsbild” zu Grunde legt, dessen Übernahme kompetenzhaft modelliert wird. Auch Heils Kompetenzmodell engt – ganz entgegen seiner im ersten Teil erkennbaren Intention – die Möglichkeiten des historischen Denkens der Schülerinnen und Schüler inhaltlich ein. Dieses Urteil bedarf der Erläuterung:

Werner Heil steht auf der Basis einer wissenschafts- und erkenntnistheoretischen Position, die er bereits in seiner Dissertation2 und einem späteren schmalen Werk3 ausgeführt hat, der narrativistischen Geschichtstheorie, die (nicht nur durch Rüsen, wie Heil behauptet, sondern bereits zuvor von Danto und Baumgartner entwickelt) die deutsche Geschichtsdidaktik seit nunmehr fast 30 Jahren prägt, kritisch (wenn auch nicht gänzlich ablehnend) gegenüber. Sie geht ihm zum einen nicht weit genug in ihrem Konstruktivismus, der vor allem auf den historischen (“narrativen”) Sinn gerichtet ist. Heil betont zu Recht, dass nicht nur narrativer Sinn “konstruiert” werden muss, sondern Wirklichkeit insgesamt.

Dass nicht nur Sinn konstruiert werden muss, sondern Wirklichkeit insgesamt nicht ohne Konstruktionsleistung wahrnehmbar und denk- sowie kommunizierbar ist, wird auch von der narrativistischen Theorie nicht bestritten. Ihr geht es jedoch darum, dass die spezifische Funktion historischen Denkens die sinnhafte Verbindung von Informationen (“Vergangenheitspartikeln” in der FUER-Terminologie) aus bzw. über mindestens zwei Zeitpunkte ist, die aus diesen erst “Geschichte” macht.

Weder der Narrativismus noch Heil gehen davon aus, dass die Konstruktionsleistungen des Gehirns auf der Subjekt (Realien-) noch der Objektseite völlig fiktiv sind. Weder das denkende Gehirn bzw. der historisch denkende Mensch noch die frühere Wirklichkeit sind reine Erfindungen. Ein solches Verständnis würde dazu führen, dass der Orientierungsanspruch von konstruierten Geschichten nicht aufrechtzuerhalten wäre. Sie wären von Literatur und auch reinen Spinnereien nicht mehr zu unterscheiden. Geschichtsdenken, das eine lebensweltliche Orientierungsfunktion erfüllen soll (das wird von Heil geteilt) muss also davon ausgehen, dass das Referenzobjekt der Vergangenheit existiert. Der Unterschied zwischen der narrativistischen Theorie und Heils Erkenntnistheorie besteht nun darin, dass erstere deutlich zwischen “Vergangenheit” und “Geschichte” unterscheidet. Ihr zufolge wird erst durch das Erzählen, durch die konstruktive Verbindung von Informationen über mindestens zwei Zeitpunkte (wobei die Art und Weise, wie diese Zeitpunkte gedacht bzw. begrifflich gefasst werden, wiederum nicht vorgegeben, sondern konstruktiv erstellt ist) macht sie zur “Geschichte”. Daher gibt es nicht eine Geschichte – nicht einmal als Kollektivsingular, schon gar nicht außerhalb der denkenden Subjekte. Wie immer die Zustände der Vergangenheit(en) aufeinander gefolgt sind – jegliche Verbindung zwischen ihnen ist nur denkbar durch Rückgriff auf vorgängige, nicht in der vergangenen Wirklichkeit (allein) zu verankernden Konzepten von Zeitverläufen, seien es Kausal-, Final-, Beispiel-Ausnahme- oder auch nur rein temporale Beziehungen (davor-danach, zeitgleich etc.). Bei Heil hingegen gibt es die Geschichte auch vor dem Denken. Sie existiert und wirkt. Die Notwendigkeit einer Trennung von “Vergangenheit” und “Geschichte”, wie in der englischen Geschichtstheorie etwa so deutlich von Keith Jenkins herausgearbeitet wurde, existiert für ihn nicht. Letztlich bezieht sich der Konstruktionscharakter lediglich auf “unser Wissen von ihr”. Dies ist ein Widerspruch in der Erkenntnistheorie.

Diese anders gelagerte Epistemologie des historischen wäre weniger problematisch, wenn sie sich nicht an zentraler Stelle in konkreten Setzungen niederschlagen würde.

Zunächst noch zu einer Stärke von Heils Radikalität, den Konstruktcharakter für die Wirklichkeit insgesamt, nicht nur für den “Sinn” einzufordern: Wie schon in “Der stille Ruf des Horusfalken” radikalisiert Heil mit diesem Konzept die Denkmöglichkeit andersartiger Lebenswelten. Fremdverstehen ist ihm zufolge (zu Recht) nur dann möglich, wenn wir nicht unsere Wirklichkeit und ihre Konzepte an die uns in zufälligen Überresten und Traditionen begegnenden vergangenen Lebenswelten herantragen und mit ihnen diesen einen Sinn abzugewinnen suchen, sondern wenn wir anerkennen (und das ist mehr als ertragen), dass Menschen in anderen Zeiten die Welt ganz anders wahrgenommen haben – eben bis hin zur Art und Weise, wie sie “Wirklichkeit” konstruieren (S. 66). Diesen Gedanken radikalisiert Heil in einem Modell, dem zufolge Menschen  nicht nur theoretisch, sondern ganz konkrezt zu unterschiedlichen Zeiten in unterschiedlicher Form unterschiedliche Wirklichkeiten gelebt haben. Entscheidend ist für ihn dabei das wechselnde Verhältnis zwischen “Sinnes-” und “Begriffserleben”. Ersteres sei für die Neuzeit und Gegenwart dominant, letzteres für die Vor- und Frühgeschichte, Antike und Mittelalter seien durch ein ausgewogenes Verhältnis beider gekennzeichnet.

Hinsichtlich des Anspruchs, eine radikal andere Wirklichkeit (zeitlich, aber vielleicht auch kulturell) anderer Menschen ernst zu nehmen und anzuerkennen, ist das weiterführend. Indem Heil dieses Modell aber zur Grundlage seiner Geschichtstheorie macht, wird es problematisch. Letztlich ist nämlich auch seine grobe Geschichte der “Entwicklung des Erkenntnisvermögens” der Menschheit genau das – eine Geschichte, die mit Hilfe gegenwärtiger Konzepte und Kategorien erstellt ist, und die Orientierung in der Vielfalt der Vergangenheit(en) geben soll. Dass in der Vor- und Frühgeschichte die Menschen stärker “geistig-begrifflich” erlebt haben, ist eine Hypothese, eine Konstruktion – aber selbst noch keine Wirklichkeit. Ob und inwiefern die Konzepte (Begriffe) “Geist” und “Begriff” ihrem Denken gerecht werden, kann eben nicht ohne Rückgriff auf eine narrative Fassung geklärt werden, weil wir diese Menschen nicht selbst synchron befragen können. Das Konzept, mit dem Heil (in Der stille Ruf des Horusfalken) die Wirklichkeit der Konstruierenden (Gehirne) historisch klären will, ist eben selbst wieder Produkt eines solchen (elaboriert) historischen Denkenden Gehirns.

Wir kommen letztlich nicht aus der Situation heraus, dass wir über Vergangenes nur etwas aussagen können, wenn es die Form einer Narration annimmt – das ist genau die Position, die Heil verwirft. Selbst die Formulierung von der “Entwicklung der Erkenntnisfähigkeit des Menschen” ist bereits eine solche Proto-Narration, die ohnedies nicht automatisch triftig ist. Vor der (historischen – auch dies eine narrative Erklärung!) Entwicklung des Konzepts der genetischen Veränderung wäre diese Auffassung undenkbar gewesen. Und selbst heutzutage ist nicht zweifelsfrei geklärt, inwiefern die Sinnes-Ausstattung des Menschen und seine körperlichen Funktionen überhaupt “variabel” sind.

So weit das erkenntnistheoretische Problem. Zum Problem der Kompetenzorientierung wird es dort, wo Heil in seinem Strukturgitteransatz “Domänen” der Geschichte strukturiert und mit den Kompetenzen verschränkt (S. 71ff):

Unter “Domänen” versteht Heil wesentliche Substrukturen der Gesamtdomäne “Geschichte”. Er nennt deren neun: “Herrschaft”, “Gesellschaft”, “Recht”, “Wirtschaft”, “Krieg”, “Selbstverständnis”, “Religion”, “Wissenschaft”, “Wirklichkeit”. Wegen der üblichen Verwendung des Begriffs “Domäne” in der kognitiven Psychologie für breitete Bereiche (etwa “Geschichte” insgesamt) wäre hier wohl besser von “Sektoren” die Rede. Das ist aber nicht schlimm. Auch sei zugestanden, dass hier eine begrenzte und zudem (eingestandenermaßen) eurozentrische Einteilung vorliegt, über die gestritten werden kann und wohl auch muss (inwiefern etwa “Geschlecht”, “Umwelt”, “Lebensform” mit Familie etc. ergänzt werden können oder müssen, sei hier noch anheimgestellt). Ebenfalls sinnvollerweise definiert Heil für die “Orientierungskompetenz” jedes dieser Bereiche einen Satz typologisch-kategorialer Begriffe, die die Domäne erschließen. Für “Herrschaft” etwa sind diese “Theokratie”, “Aristokratie” und “Demokratie”, für “Gesellschaft”: “kollektive Gesellschaft”, “Ständegesellschaft”, “bürgerliche Gesellschaft”, für “Religion”: “Polytheismus”, “Monotheismus” und “Religionsfreiheit, Atheismus” usw. Das lässt sich sicherlich ergänzen und differenzieren, ist so jedenfalls nicht unsinnig.

Problematisch wird nun die Konstruktion der “Kompetenzen”: Heil ordnet diese Begriffe nämlich im Sinne einer Chronologie an. Ein Strukturgitter zeigt zudem die Zusammenhänge zwischen ihnen an (Demokratie gehe mit Individualismus einher und Rechtsgleichheit). Damit sind sicherlich wesentliche Einsichten in Zusammenhänge formuliert. Diese zu erwerben, kann in der Tat als Lernfortschritt angesehen werden. Was das Modell dann aber nicht leistet, ist die Befähigung zur Reflexion dieser Konstruktion selbst (denn um eine solche handelt es sich).

Letztlich gibt das Modell einen allgemeinen Fortschrittsgedanken vor, den historisch kompetente Menschen kennen sollten, den sie aber auch infragestellen und reflektieren können müssen. Anders gesagt: Wer heutzutage nicht akzeptiert, dass “Religionsfreiheit/Atheismus” eine höhere, weil fortgeschrittenere Stufe der Geschichtsentwicklung darstellt als “Monotheismus” und gar “Polytheismus”, wird mit Hilfe dieses Modells nicht als kompetent angesehen werden können. Dass zur Marktwirtschaft nicht “Monotheismus” sondern “Religionsfreiheit/Atheismus” passt, lässt sich argumentieren – aber auch umgekehrt (weite Teile der CDU könnten diesem Modell zufolge nicht historisch kompetent sein).

Das Problem dieses Modells ist es, dass es Kompetenz und Übernahme einer ganz konkreten Geschichtsauffassung mit einem westlich-modernen Fortschrittskonzept koppelt. Querliegendes Geschichtsdenken dürfte demnach gerade nicht kompetent sein.

Damit sei nicht gesagt, dass das Strukturgitter unsinnig ist – im Gegenteil. Schüler(innen), die im Geschichtsunterricht anhand konkreter historischer Phänomene, Ereignisse, Strukturen, lernen, mit Hilfe dieses Strukturgitters andere historische Phänomene selbstständig zu beurteilen, und nicht so sehr die im Unterricht thematisierten (“durchgenommenen”) Einzelheiten selbst memorieren und deren Addition für “Geschichtsbewusstsein” halten, sind in einem ganz spezifischen Sinne kompetent. Wer so gelernt hat, ist sicherlich in der Lage selbstständig zu denken. Das Problem dabei ist, dass das Koordinatensystem dieses Denkens, das Strukturgitter (welches Heil selbst als modellhaft, nicht als Abbild von Wirklichkeit verstanden willen will), nicht systematisch in den Horizont der Reflexion einbezogen wird. Die Kompetenz, die Heil mit diesem Modell fördert, ist somit nicht diejenige des historischen Denkens, sondern diejenige, auf der Basis eines spezifisch europäisch-modernen Geschichtsbildes und Fortschrittskonzepts letztlich beliebige historische Phänomene in eben dieses Konzept einzuordnen. Es ist die Kompetenz, Geschichte “westlich” zu denken.

Das ist nicht ohne Ironie, weil es ja gerade Heil ist, der im “Stillen Ruf des Horusfalken” und darauf basierend auch hier wieder, die radikale Bereitschaft zum historischen Perspektivenwechsel einfordert (und ansatzweise modelliert), indem er völlig andere Wirklichkeitsmodelle anerkennt. Diese Bereitschaft zur Anerkennung anderer Konstruktionen müsste dann aber auch für die Konstruktion der Zusammenhänge zwischen (immerhin mit dem eigenen Instrumentarium an Methoden, Kriterien, Konzepten und Kategorien) festgestellten und bezeichneten Phänomenen gelten. Diese Inkonsequenz ist im Übrigen durchaus erklärbar: Der bewundernswerten Bereitschaft, radikale andere Wirklichkeitskonzepte anzuerkennen und gelten zu lassen, steht die erkenntnistheoretische Problematik gegenüber (nicht: entgegen), dass wir auch diese letztlich immer mit unseren Begriffen und Konzepten modellieren müssen. Die im Stillen Ruf des Horusfalken postulierten anderen Wirklichkeitsvorstellungen sind eben nicht diejenigen der Vergangenheiten, mit der sich die Geschichtswissenschaft jeweils beschäftigt, sondern ihre eigenen Re-Konstruktionen. Heil gerät hier an die Grenze des Fremdverstehens – oder genauer: an die Grenze zwischen der Möglichkeit, Fremdes anzuerkennen (recognition) und der Unmöglichkeit, es in und aus sich selbst heraus zu verstehen. Auch das radikal Fremde muss letztlich aus der eigenen Perspektive heraus modelliert werden.4

Indem Heil nun diese Forderung nach Anerkennung fremder Wirklichkeitskonstruktionen (seine detailreichen Beispiele im Kompetenzmodell sind aber solche synchroner Art, nämlich des gegenwärtigen Japan) in ein Kompetenzmodell einbaut, dessen Zusammenhangskonstruktionen (S. 73) selbst nicht derart radikal als eigenperspektivisches Konstrukt reflektiert werden, gerät es in die Gefahr der Indoktrination. Konkret: Ist es wirklich Ausdruck historischer Kompetenz, die göttliche Stellung des Tenno in der japanischen Kultur als Ausdruck eines “Aus-der-Zeit-Seins” dieser japanischen Kultur zu werten, die Möglichkeit von “Theokratie” und Marktwirtschaft aufgrund der unterschiedlichen Positionierungen im Strukturgitter zu verneinen? Ihre Koexistenz im Japan der Vorkriegszeit wäre somit typologisch unverträglich. Erkennt Heil das im Fall Japans implizit noch mit Verweis auf die kulturell andere Wirklichkeitskonstruktion der Japaner an, gerät das Modell gerade im Fall Europas an seine Grenzen: Ebenso wie für Japan passe Theokratie aufgrund des anderen Wirklichkeitsverständnisses für die Alten Hochkulturen “in die Zeit”, dem Absolutismus, den Diktaturen des 20. Jahrhunderts müsse aufgrund ihres Systembruches jedoch die “Daseinsberechtigung” abgesprochen werden (92). Damit ist in der Tat eine Urteilsfähigkeit erreicht: Schüler(innen), die gelernt haben, das Strukturgitter Heils anzuwenden, können “erkennen, wann Phänomene typisch oder untypisch auftreten” und bei “Unlogik” eine “politische und soziale Unverträglichkeit” diagnostizieren, die zu “Widerspruch und -stand” herausfordere. Aber zu was für Urteilen werden Schüler(innen) so befähigt? Historische Phänomene werden somit zwar weder allein nach gegenwärtigen Moralstandards, in verkürztem Historismus nur in ihrem eigenen Horizont beurteilt – insofern vermeintlich ein Gewinn. Aber eben nur vermeintlich: Urteilsbasis ist auch hier die gegenwärtige Systemlogik modernen europäischen Denkens à la Werner Heil: Was systemtreu ist, ist gut (gewesen), was systemfremd, schlecht. Despotie und Tyrannis in der Antike sind demnach anders zu beurteilen als Diktatur in der Neuzeit. Einerseits stimmt das ja auch. Gegenwärtige Normen gelten für Vergangenes nicht unumschränkt. Aber ist deshalb alles Vergangene “gut”, wenn es “systemgerecht” war und alles Gegenwärtige nur dann “schlecht” oder “böse”, wenn es “untypisch” ist? Mir scheint, hier wird die Eigenheit des historischen Denkens geradezu aufgehoben: Wer so urteilen lernt, steht gar nicht mehr vor dem Problem des historischen Verstehens und Urteilens: Was typologisch zu verstehen ist, ist auch so zu beurteilen. Heißt das, dass der Nationalsozialismus und der Faschismus, aber auch der Stalinismus nur deshalb keine Daseinsberechtigung hatten, weil sie zu spät kamen, weil sie in ihrer Zeit untypisch waren? Nicht auch deswegen, weil sie einem Menschenbild widersprachen (und in ihren Existenznischen) widersprechen, das wir nicht ohne Grund als universell denken. Heil gibt hier ohne Not das Regulativ der Idee der Menschheit und der universalen Normen auf.

Hier zeigt sich das ganze Problem: Heil zufolge besteht historisches Urteilen eben nicht darin, die Zeitqualität in ihrer Spannung zwischen Zeitgenössischem und Heutigem zu reflektieren und denkend immer neu zu verbinden zu einem eigenen Urteil. Vielmehr besteht das Urteilen bei Heil in der Applikation eines selbst als zeitübergreifend gedachten Schemas. Passend oder nicht? Weiter geht das historische Denken und Urteilen dort nicht.

Interessant an Heils Modell ist allerdings, dass es selbst als Beispiel für die Logik des konkurrierenden (und von ihm partiell sehr positiv besprochenen) FUER-Modell fungieren kann: Das Strukturgitter Heils kann gedacht werden als eine komplexe Form gegenwärtiger gesellschaftlicher Konventionen, solcher nämlich, die das europäisch-westlich-moderne Selbstverständnis und seines Geschichtsbildes strukturell fassen. Im Strukturgitter drücken sich in kategorialer Weise wesentliche Charakteristika des sozialen, politischen und (in der Zusammenschau der Spalten einer Zeile5) historischen Selbstverständnisses heutiger westlicher Gesellschaften. Über diese Konzepte und Kategorien zu verfügen und mit ihnen umgehen zu lernen, ist somit in der Tat wesentliches Ziel historischen Lernens, und die Fähigkeit, mit Hilfe dieses Gitters wie seiner Bestandteile danach zu fragen, inwiefern Phänomene typisch oder untypisch sind, ist durchaus Ausweis einer gewissen Kompetenz – aber (bei aller Komplexität) allenfalls auf dem intermediären Niveau: Wer hier stehen bleibt, lernt eben nichts anderes, als andere Kulturen und Zeiten im Verhältnis zu unserem westlichen Verständnis einzuordnen, und das dieser Perspektive strukturell “fremd” Erscheinende zu verurteilen. Allenfalls (auch das wäre ein Ausweis dieses mittleren Niveaus) könnte man unter Anwendung dieses Modells seiner Irritation Ausdruck verleihen, eigene Fragen stellen.

Nötig wäre aber gerade hier die Elaboration des Umgangs mit diesem (und anderen, konkurrierenden) Strukturgittern – die Reflexion ihrer Modellhaftigkeit, ihrer Perspektive, ihrer Herkunft aus systemlogischem Denken usw. Wer historisch elaboriert kompetent sein will, dem schadet die Verfügung über alle Konzepte Heils gar nichts – im Gegenteil, aber sich allein auf sie zu verlassen, sie nur anzuwenden, bedeutete doch, nicht wirklich selbst auf elaboriertem Niveau urteilsfähig zu sein.

Unter Einbau des Graduierungskonzepts der FUER-Gruppe erhält Heils Strukturgittermodell Kompetenzcharakter: erst dann nämlich geht es um die Fähigkeit, Fertigkeit und Bereitschaft sowie die Zuständigkeit des Lernenden, sein historisches Denken selbst-reflexiv zu vollziehen.

Fazit

Alles in allem ist Heils Buch äußerst zweigeteilt zu beurteilen: Selten hat jemand in der bisherigen Debatte den Grundgedanken der Kompetenzförderung und der Standards im Positiven wie in ihrer Problematik so ernst genommen und so klar formuliert. Dafür gebührt Werner Heil große Anerkennung. Seine Ausführung zur Unterscheidung von Performanz und Kompetenz gehören in jedes Seminar über Kompetenzorientierung.

Heils eigenes Modell konterkariert dies jedoch genau an der Stelle, wo er versucht, mit Hilfe eines Strukturgitters des Schülerinnen und Schülern die Basis für wirklich transferfähige Fähigkeiten zu legen. Indem er dieses Gitter absolut setzt und es nicht selbst systematisch mit seiner Konstruktionslogik, seiner Perspektive, seinen Prämissen und den Folgen für historisches Denken und Urteilen zu Gegenstand der Reflexion macht, läuft er Gefahr, seinerseits indoktrinierend zu wirken, wenn auch auf deutlich höherem, weil strukturellem, Niveau als etwa die Bildungsstandards des VGD.

==Anmerkung: Vor Umstellung der Blogfarm war der Beitrag erreichbar unter der URL: http://koerber2005.erzwiss.uni-hamburg.de/wordpress-mu/historischdenkenlernen/tag/genetische-sinnbildung/#pandel2002

  1. Verband der Geschichtslehrer Deutschlands. []
  2. Werner Heil (1988): Das Problem der Erklärung in der Geschichtswissenschaft. Ein Beitrag zum Selbstverständnis und zur Objektivität der Geschichtswissenschaft, Frankfurt/M.: R. G. Fischer. []
  3. Heil, Werner (1999): Der stille Ruf des Horusfalken. Ist die Geschichtswissenschaft unhistorisch? Marbach: Buchverlag Irmgard Keil. []
  4. An einigen Stellen erkennt Heil dies durchaus in seiner Reziprozität an. Vgl. S. 79. []
  5. Heil bezeichnet leider alle Zeilen auch als Spalten. Das verwirrt etwas []

Graduierungsanhang zu: Historisches Denken zwischen Museum und Schule

Andreas Körber (2010): “Historisches Denken zwischen Museum und Schule.” In: Christoph, Barbara; Dippold, Günter (Hrsg.; 2010): Museum und Schule – erfolgreiche Partner? Bayreuth: Bezirk Oberfranken: Beratungsstelle für Museen (Banzer Museumsgespräche; 2), ISBN: 9783941065079, S. 23-47. Darin fehlender tabellarischer Anhang: 2009_10_28_Banz_Museum_Körber_Graduierungsanhang_2.

Demnächst erscheint mein Beitrag:

Andreas Körber (2010): “Historisches Denken zwischen Museum und Schule.” In: Christoph, Barbara; Dippold, Günter (Hrsg.; 2010): Museum und Schule – erfolgreiche Partner? Bayreuth: Bezirk Oberfranken: Beratungsstelle für Museen (Banzer Museumsgespräche; 2), <a href=“https://portal.dnb.de/opac.htm?query=9783941065079+&method=simpleSearch“>ISBN: 9783941065079</a>, S. 23-47.

Der dafür vorgesehene tabellarische Anhang mit Fragen zur Graduierung von Kompetenzen konnte aus drucktechnischen Gründen nicht in den Band aufgenommen werden.

Ich veröffentliche ihn daher hier:

2009_10_28_Banz_Museum_Körber_Graduierungsanhang_2

Sinnbildungstypen: Analytische Nutzung und Bedarf weiterer Differenzierung

Körber, Andreas (30.4.2010): „Sinnbildungstypen: Analytische Nutzung und Bedarf weiterer Differenzierung“

Bekanntermaßen hat die Lehre der Sinnbildungstypen nach Jörn Rüsen, bei Ernst Bernheim bereits vorgeprägt, mehrere Erweiterungen und Veränderungen erfahren. Von Bedeutung sind vor allem die Alternativformulierungen von Hans-Jürgen-Pandel, der mit dem zyklischen und dem organischen zwei weitere Narrationsmodi hinzufügt und das genetische in „gegenwartsgenetisches“ und „telisches“ Erzählen ausdifferenziert1, sowie die Anordnung von dreien der vier Rüsen’schen Typen in einer Spirale (samt einer tentativen Erweiterung nach „unten“ und „oben“) und ihrer jeweiligen Ergänzung durch eigene Kritikformen durch Bodo von Borries 1988.2

Mit Hilfe dieser Sinnbildungstypen lassen sich zwar nicht alle, wohl aber wesentliche Grundstrukturen von historischen Aussagen analysieren und typisieren3

Allerdings zeigt sich in der Praxis recht schnell, dass es auch Formen historischer Sinnbildung gibt, die mit den so gegebenen Begriffen eben nicht hinreichend erfasst werden. An einem recht aktuellen Beispiel aus der Geschichtskultur sein das kurz illustriert:

Jokinen, bildende Künstlerin und geschichtskulturell wie geschichtspolitisch tätige Aktivistin in Hamburg mit deutlichem Themenschwerpunkt auf der Kolonialgeschichte und derjenigen der Nachkolonialen Zeit (vgl. ihr Projekt „Park postkolonial“) hat Anfang des Jahres auf der Website ihres Hamburger Afrika-Projekts einen kurzen Artikel über das „koloniale Herz der ‚HafenCity“ veröffentlicht.

In ihm stellt sie zunächst die 1903 auf der Hamburger Kornhausbrücke zur Hamburger Speicherstadt aufgestellten Standbilder von Christoph Columbus und Vasco da Gama (diejenigen für Magellan und James Cook wurden im Zweiten Weltkrieg zerstört)4vor und ordnet ihre Entstehung  kurz in die „Hochzeit der kolonialen Eroberung des afrikanischen Kontinents“ ein. Daher sind die vier „Erobererstatuen“ für sie auch „an prominenter Stelle Sinnbilder dieser ‚Pionierleistungen‘ europäischer Expansion, in deren Kielwasser sich Hamburgs Handelsherren sahen.“

Im weiteren Artikel verweist Jokinen auf die gleich nebenan befindliche Baustelle der HafenCity und referiert die Namen wichtiger neuer Gebäude, Straßen und Plätze: dort: ‚Humboldthaus‘, ‚Vespuccihaus‘, ‚Kaiserkai‘, ‚Marco-Polo-Terrassen‘ und ‚Magellan-Terrassen‘. Weiter geht es zum ‚Überseequartier‘ mit nach Kolonialwaren benannten Gebäuden. Die Bezeichnung ‚überseisch‘ wird (zu recht) als „traditionell […] beschnigendes Synonym für ‚kolonial‘ charakterisiert, bis der Artikel in die Frage mündet: „Firmiert die ‚HafenCity‘ jetzt als überdimensionaler Kolonialwarenkrämerladen?“

Das, was Jokinen in ihrem Artikel referiert ist eindeutig dem Typus der traditionalen Sinnbildung zuzuordnen — und zwar sowohl 1884ff und 2003ff: Die Veweise auf und Vergegenwärtigungen von Vergangenheit sollen Geltung auch für die Gegenwart haben, sie sollen gegenwärtiges Sein und Handeln begründen. Das gilt gerade auch für den zitierten Ausspruch Ole von Beusts, dass im Überseequartier künftig das Herz der Hafencity“ schlage. Wenn dort heute Kreuzfahrtschiffe anlegen sollen, so ist darin zwar durchaus eine Änderung zu erkennen, die mit genetischer Sinnbildung hätte verarbeitet werden können (etwa im Sinne einer Zivilisierung des Ausgreifens in die Welt vom kolonialen Ausbeutungshandel zum Devisen bringenden Tourismus), nicht aber müssen (es sind auch andere Deutungsmuster denkbar). Wichtig ist vielmehr, dass gerade solche Veränderungen nicht thematisiert wurden. Die Namensgebung folgt der historischen Logik der zwar nicht bruchlosen, aber ebenfalls nicht verändernden „Anknüpfung“.

Dass Jokinens Artikel selbst diese traditionale Sinnbildung kritisiert, ist unübersehrbar. Die Anführungszeichen bei „Pionierleistungen“, der z.T. ironische Ton („überdimensionaler Kolonialwarenkrämerladen“) wie auch eindeutigere Aussagen (etwa über den Protest des Eine Welt Netzwerks gegen „die imperialen Namen im Stadtraum“) machen dies deutlich.

Ist also Jokinens Darstellung mit Bodo von Borries‘ Kategorie der „traditions-kritischen Sinnbildung“ zu fassen?

Diese steht in seiner Bearbeitung von Rüsens Sinnbildungslehre zwischen der traditionalen Sinnbildung und der exemplarischen und bezeichnet denjenigen Modus des historischen Denkens, der die traditionale Logik, d.h. die ihr innewohnende Logik der Stillstellung von Zeit und des Fortschreibens eines Geltungsanspruchs, kritisch wendet. „Traditions-kritisch“ ist diejenige Sinnbildung, die aufzeigt, dass es nicht (mehr) ausreicht, auf Traditionen zu verweisen, um Geltung herzustellen, dass es vielmehr anderer (komplexerer) Formen historischer Kontinuitätsvorstellungen bedarf, um Orientierung zu ermöglichen, Sinn zu bilden.

Ist es das, was hier bei Jokinen geschieht?

Die letzten zwei Sätze des Artikels (gleich nach der Frage nach dem „überdimensionierten Kolonialwarenkrämerladen“) geben näheren Aufschluss:

„Oder kann es Einsicht geben, Straßen, Plätze, Denkmäler denjenigen zu widmen, die Opfer des aus Hamburg maßgeblich betriebenen Kolonialismus wurden“ Und denjenigen, die Widerstand leisteten gegen die ausgreifende Macht?“

Wie sind diese beiden Sätze einzuordnen? Welches Licht werfen Sie auf die Sinnbildung im Artikel selbst?

Ganz deutlich wird erkennbar, dass Jokinen nicht die Logik der Tradition kritisiert, sondern die konkrete imperiale Tradition. Sie verweist auch nicht auf Regelhaftigkeiten oder auf Veränderungen, etwa auf einen wie auch immer gearteten Fortschritt (s.o.). Nein, sie empfiehlt vielmehr den Wechsel der Tradition von derjenigen der Pioniere zu derjenigen ihrer Opfer. Es geht also um eine „Gegen-Tradition“.

Insofern dieses Ansinnen eine in der Geschichte der Geschichts- und Erinnerungskultur recht junge Art des Umgangs mit der eigenen Vergangenheit markiert, namentlich die Anforderung, nicht die problemlos der eigenen „Wir-„Gruppe zuzurechnenden Helden darzustellen, zu erinnern und zu ehren, auch nicht die eigenen Opfer der Taten anderer, sondern die Opfer der eigenen Taten unter den Anderen, ist es durchaus möglich, eine genetische Sinnbildung darüber zu bilden, also etwa diese Form geschichtskultureller Sinnbildung als einen Fortschritt der selbst-reflexiven Postmoderne gegenüber der auf die Förderung des Eigengruppenstolzes angewiesenen oder erpichten Moderne zu deuten — aber darum geht es hier nicht. Es ist nicht die Frage, ob Jokinens Geshichtsbewusstsein „fortschrittlicher“ ist als das der Erbauer der Kornhausbrücke, sondern welche Sinnbildungsform sich in ihrem Text ausdrückt (und ob daraus Konsequenzen für die Theorie der Sinnbildungstypen gezogen werden können).

Jokinens Forderung nach Benennung von Straßen, Plätzen, Gebäuden und nach Denkmälern für die Opfer des Kolonialismus ist seinerseits traditional strukturiert. Es geht ihr offenkundig darum, eine problematisch „gewordene“ (oder inzwischen als problematisch erkannte) Tradition abzulösen und eine neue daneben zu stellen, die neue Identitäts- und Orientierungsangebote macht.

Hier nun stellt sich ein Terminologie-Problem. Jokinens Sinnbildungsmuster ist offenkundig „traditons-kritisch“ — aber gerade nicht in dem Sinne, wie von Borries es in der Erweiterung von Rüsen meinte. Sie kritisiert eine Tradition, nicht Tradition an sich. Ist also die Bezeichnung „traditions-rktische Sinnbildung“ bei von Borries gut gewählt? Gilt das gleiche für „exempel-kritisch“ und „genese-kritisch“? Die Tatsache, dass diese Termini vom Sprachgefühl her auf Sinnbildungen passen, die gar nicht die Logik des Traditionalen/Exemplarischen/Genetischen, sondern „nur“ jeweils konkrete Traditionen/Exempel/Genesen kritiseren und andere Beispiele derselben Klasse empfehlen, lässt dies verneinen.

Wir brauchen offenkundig eine weitere Differenzierung im Modell, die hier nur skizziert werden kann:

  • anthropologisch konstant
  • konstanz-kritisch
    • traditions-kritisch (eine bestimmte Tradition kritisierend, aber in der Logik traditionalen Denkens verbleibend)
    • traditionalitäts-kritisch (die Logik traditionaler Sinnbildung kritisierend)
  • exemplarisch
    • exempel-kritisch (die Geltung und Orientierungskraft eines bestimmten Beispiels bzw. einer Reihe von Beispielen für die eigene Gegenwart kritisierend, aber innerhalb der Logik der exemplarischen Sinnbildung verbleibend, d.h. andere, bessere Beispiele und Regeln für möglich haltend.)
    • exemplarik-kritisch (die Logik der exemplarischen Sinnbildung, aus vergangenen Beispielen Regeln für die Bewältigung von Gegenwart und Zukunft ableiten zu wollen, kritisierend)
  • genetisch
    • genese-kritisch (eine bestimmte skizzierte Entwicklungsrichtung kritisierend, aber innerhalb der Logik genetischen Denkens verbleibend, d.h. andere, verbesserte Vorstellungen einer gerichteten Entwicklung für möglich haltend)
    • genetik-kritisch (die Logik der genetischen Sinnbildung kritisieren, d.h. die Vorstellung aus Reihen vergangener Beispiele eine für Gegenwart und Zukunft gültige Entwicklungs-/Verlaufsrichtung ableiten zu können, kritisierend)
  1. PANDEL, HANS-JÜRGEN (2002): „Erzählen und Erzählakte. Neuere Entwicklungen in der didaktischen Erzähltheorie.“ IN: DEMANTOWSKY, MARCO; SCHÖNEMANN, BERND (Hrsg.; 2002): Neuere geschichtsdidaktische Positionen. Bochum: Projekt-Verlag (Dortmunder Arbeiten zur Schulgeschichte zur und historischen Didaktik; 32), S. 39-56. []
  2. BORRIES, BODO VON (1988): Geschichtslernen und Geschichtsbewußtsein. empirische Erkundungen zu Erwerb und Gebrauch von Historie.; 1. Aufl.; Stuttgart: Klett, S. 59-96. []
  3. Dabei ist natürlich zu beachten, dass  kaum eine reale Narration jeweils nur einen dieser Typen in Reinform enthält. []
  4. Vgl. auch die kurze Erläuterung im „Hamburg Web“ sowie Eifinger, Marion (2007): Restaurierungs-Bericht. []

28.4.2010; 19.00h: Gastvortrag Prof. Dr. Bodo von Borries

Ästhetik, Emotionalität und Moral als – unvermeidliche und reflektionsbedürftige – Komponenten des Geschichtslernens

Geschichtslernen stellt durchaus einen nicht-nur-kognitiven Prozess dar. Emotionen, Ästhetik, Moral, Politik, Imagination, Triebdynamik usw. haben ihren Anteil an Auslösung, Verlauf und Ergebnis; sie treiben also nicht nur Lernen (oder Lernverweigerung) an, sondern ändern sich auch durch Umgang mit Geschichte. Das ist trivial und wird von niemandem bestritten. Es wird aber meist auch überhaupt nicht ernst genommen, nicht nur in der Unterrichtspraxis (mit ihrer häufigen Stillstellung von Ästhetik und Emotion), sondern auch in Theoriebildung, Normsetzung und empirischer Erforschung im Rahmen akademischer Geschichtsdidaktik.
Es geht im Vortrag also um zweierlei. Zum einen sind an exemplarischen Fällen Urgewalt und Unvermeidlichkeit der nicht-nur-kognitiven Momente des Geschichtslernens – sie müssen weder außer-kognitiv noch anti-kognitiv sein! – so zu verdeutlichen, dass sie nicht wieder gleich danach in Vergessenheit geraten. Zum zweiten ist anzudeuten, wie sie bei der Normsetzung (z.B. Lernziele) ehrlicher reflektiert und in die geschichtsdidaktische Theorie, insbesondere das Kompetenzstruktur- und -graduierungsmodell von „FUER Geschichtsbewusstsein“, begrifflich differenzierter integriert werden können.

Datum: 28. April 2010
Zeit: 19.00h
Ort: Von-Melle-Park 6 (Philosophenturm), Hörsaal E

Zwei Zitate: Johan Huizinga und Keith Jenkins über den Begriff der Geschichte

Auf den ersten Blick recht ähnlich:

Geschichte ist „die geistige Form, in der sich eine Kultur über ihre Vergangenheit Rechenschaft gibt“ definierte Johan Huizinga (Über eine Definition des Begriffs Geschichte [s.u.], 86 bzw. 13).

Demgegenüber Keith Jenkins:

„[…] history can be seen as the way groups/classes make sense of the past by making it theirs.“ (Jenkins, Keith (1991/2002): Re-Thinking History. London, New York: Routledge, S. 45).

Beide Definitionen erkennen nicht nur den kategorialen Unterschied zwischen Vergangenheit und Geschichte an, sondern auch die Bedeutung, die überindividuelle, kollektive Instanzen dabei haben. Bei Huizinga sind es „Kulturen“, bei Jenkins soziale Gruppen und/oder Klassen. Worin sie sich aber unterscheiden – und das erscheint mir bedenkenswert, ist, dass Huizingas Definition voraussetzt, die in einer Geschichte reflektierte Vergangenheitsei  die „eigene“ der jeweiligen Kultur, wogegen Jenkins‘ Definition reflektiert, dass sie erst durch den Akt des historischen Denkens zur eigenen wird – indem sie nämlich als solche konstruiert wird, indem ein Zusammenhang zur eigenen Gegenwart hergestellt wird.

"Quelle"? "Beweis"? "Zeugnis"? Zur (auch unterrichtlichen) Frag-Würdigkeit geschichtswissenschaftlicher Konzepte

Körber, Andreas (12.3.2015): „"Quelle"? "Beweis"? "Zeugnis"? Zur (auch unterrichtlichen) Frag-Würdigkeit geschichtswissenschaftlicher Konzepte“

Die Wiederlektüre von Keith Jenkins‘ Re-Thinking History (1991; seit 2002 bei den Routledge Classics) nach einigen Jahren zeigt mir (erneut), dass Geschichtsunterricht und Geschichtsdidaktik noch immer oftmals auf reichlich dünnem erkenntnistheoretischem Grund gebaut sind.

Gegenüber dem „klassischen“ Geschichtsunterricht, der darauf ausgelegt ist, den Lernenden ein (wenn auch wissenschaftlich abgesichertes) Geschichtsbild als Orientierung anzubieten (und mit Hilfe pädagogischer Mittel und Zwänge es von ihnen wieder abzuverlangen) sind die gegenwärtigen Strömungen der Methoden- und Kompetenzorientierung zwar als ein enormer Fortschritt zu werten, insbesondere mit dem Ziel, die Lernenden  zu eigenständigem historischen Denken zu befähigen und ihnen die dafür nötigen Konzepte und Verfahren anzubieten. Dazu gehört unter anderen inzwischen auch klassischerweise (bis in Unterrichtsmodelle hinein)1 die Unterscheidung zwischen „Quellen“ und „Darstellungen“, die als eine erkenntnistheoretische Grunderkenntnis allen Schülern bereits so früh wie möglich ermöglicht werden soll.

Das Problem mit dieser Unterscheidung besteht darin, dass sie in der Form, in der sie meistens konzeptionalisiert und operationalisiert wird, das Problem eher verstärkt als zu seiner Lösung beizutragen — und zwar vor allem dadurch, dass in den meisten Fällen so getan wird, als wäre diese Unterscheidung eine, die in den Materialien vorgegeben wäre. Dazu trägt auch die Markierung von Materialien in Schulbüchern mit „Q“ und „D“ bei, welche den Schüler signalisieren, um welche Sorte Material es sich handelt. Genau das unterschlägt aber, dass die Eigenschaft, „Quelle“ zu sein, den Materialien gerade nicht inhärent ist. Sie werden — um im deutschen Sprachgebrauch zu bleiben (zu anderen Möglichkeiten s.u.) — erst durch die Fragen des Historikers zu Quellen. Theoretisch ist das auch anerkannt, aber gerade die genannte Schulbuchpraxis wird dem nicht gerecht.

Aber ist es damit getan (wie ich an anderer Stelle gefordert habe), diese Kannzeichnung aufzugeben und dien Materialien unterschiedslos mit „M“ zu kennzeichnen, damit die Schülerinnen und Schüler die Frage nach „Quelle oder Darstellung“ immer selbst bearbeiten müssen (sofern nicht pragmatischerweise ihnen diese von Fall zu Fall auch von der Lehrperson abgenommen wird)? Das wäre sicher sinnvoll, löst das Problam aber nur zu Hälfte, denn das eigentliche Problem liegt im Konzept der „Quelle“ selbst — es ist erkenntnistheoretisch unzulänglich.

Nun soll an dieser Stelle weder die Theorie der Quelle in der deutschen Geschichtstheorie noch die Theorie und Geschichte des Quelleneinsatzes im Geschichtsunterricht als solche rekapituliert werden. Es wird also weder um die Konzeptionaliierungen und Differenzierungen nach Ernst Bernheim noch nach Johann Gustav Droysen gehen noch um alternative Differenzierungen, etwa die Unterscheidung in Dokumente und Monumente u.a. nach Pandelxx. Ich möchte vielmehr ein kurzes Schlaglicht werden auf einen Zusammenhang, den ich in unserem Kompetenzen-Band nur unzulänglich behandelt habe.

In der englischen Geschichtswissenschaft und Geschichtstheorie (und darauf hat mich die Lektüre von Keith Jenkins‘ schmalem aber ungemein anregendem Band wieder hingewiesen) wird die gleiche Problematik (unter anderem) mit einer etwas anderen Terminologie diskutiert. Damit meine ich nicht so sehr, dass dort der Terminus „Source“ nicht wie in der deutschen Tradition für „Originalmaterial“ reserviert wird, sondern auch auf „Literatur“  angewandt wird (so dass von „Primärquellen“ und „Sekundärquellen“ die Rede sein kann, was bei vielen Kollegen in Deutschland nur als Differenzierung innerhalb der „Quellen“ als legitim anerkannt wird), sondern vielmehr, dass eine intensive Diskussion um das Konzept und den Begriff der „Evidenz“ geführt wurde (sowohl in der Geschichtswissenschaft als auch in der Didaktik, etwa als „second order concept“ bei Ros Ashby — dort in Kontrastierung zum Konzept des „Zeugnisses“ – testimony).

Insbesondere die von Jenkins  referierte und kommentierte Debatte um Begriff und Konzept der „Evidenz“ zwischen Geoffrey Elton und Edward halltt Carr wirft ein Licht auf die Konzepte, mit denen Historiker ihr Geschäft versehen, das zu reflektieren auch für die deutsche Geschichtsdidaktik sinnvoll erscheint.

„Evidenz“ als Begriff bezeichnet in dieser Debatte die Eigenschaft von Überresten aus der Vergangenheit, als Beleg für oder gegen eine vorgängig existente Deutung (oder zumindest Vermutung) verwendet werden zu können — so jedenfalls die überlegene Position E.H. Carrs gegen G. Elton, welcher „Evidenz“ als vorgängig vor dem Denken der Historiker dachte.2 Letztere Position ähnelt sehr den Vorstellungen, die in Deutschland mit dem Konzept der „Quelle“ bezeichnet werden, nämlich dass letztlich das historische Wissen aus dem originalen Material aus der Vergangenheit „entspringt“.

Jenkins selbst präferiert augenscheinlich über den durch die Verwendung bei durch Elton und inkonsistenten Gebrauch welbst bei Carr problembehafteten Begriff der „Evidenz“ denjenigen der „Spur“. Die aus der Vergangenheit überkommenen Materialien sind „Spuren“, die auf ihre tatsächliche Gewesenheit hinweisen, selbst aber, ohne das Zutun der Historiker, nichts über sie aussagen. Der letztere Aspekt ist dabei insofern wichtig, als er darauf hinweist, dass keine auch noch so skrupulös und methodisch sauber erstellte Aussage die Vergangenheit wieder herstellen kann, da diese eben nicht aus Aussagen bestand.3

Weder der Begriff der „Evidenz“ noch derjenige der „Quelle“ ist also der „bessere“. Vielmehr sind es gegenwärtige, in der wissenschaftlichen Community etablierte Konzepte, mit denen historisch Denkende (vor allem Historiker) der erkenntnistheoretischen Probleme, die ihnen beim Arbeiten mit Materialien begegnen, Herr zu werden trachten, nicht aber diesen Materialien inhärente Begriffe.

Der Begriff der Quelle erscheint dabei aber durchaus als der problematischere, gerade weil er letztlich eine Metapher darstellt: Das Bild suggeriert das eigentätige „Entspringen“ der (Er-)Kenntnis bzw. des Wissens über die Vergangenheit aus ihnen, wie das Wasser in einer Quelle auch ohne Zutung des Menschen hervortritt. Diese Vorstellung ist aber (wie Jenkins in seinem ersten Kapitel eindringlich darlegt) gründlich irrig. Historisches Wissen „an sich“ gibt es nicht. Es gibt immer nur historisches Wissen für jemandem, aus einer bestimmten gegenwärtigen, sozialen und kulturellen (sowie politischen etc.) Perspektive erstellt. Das ist übrigens auch die Vorbedingung dafür, dass historisches Wissen Orientierungskraft entfalten kann. Die von vielen (Jenkins nennt sie „certaintists“) angestrebte „objektive“ Erkenntnis im Sinne einer für alle gleichen und verbindlichen Geschichte dürfte nämlich letztlich diese Orientierungskraft verlieren. Der von vielen ebenso gefürchtete „Relativismus“ ist also gar keine Gefahr von Beliebigkeit.  Im Gegenteil: Die Erkenntnis der Relativität historischer Erkenntnis (auf Grund von Perspektivität, Partialität, Selektivität, Vielfalt, Gebundenheit an den Erfahrungs-, Konzept-, Wert- und Sprachhorizont des jeweilig historsich Denkenden) steigert vielmehr die Anforderungen an die Qualität und die Gültigkeit historischer Aussagen. Es reicht nämlich nicht mehr, eine möglichst allgemein stimmige historische Aussage zu treffen — sie muss konkret orientieren. Aber das ist ein anderes Thema.

Summierend ergibt sich:

  1. Das Konzept der Quelle ist problematisch, weil es als eine Metapher vom „Ursprung“ der historischen Erkenntnis den tatsächlichen Ablauf historischer Erkenntnisprozesse verstellt. Quellen sind eben nicht  „Ausgangspunkte historischer Erkenntnis“4,  sondern gewissermaßen ein Ausgangsmaterial unter mehreren (wenn auch eines mit besonderem Status).

  1. Das Konzept der „Evidenz“ ist demjenigen der Quelle deutlich überlegen, weil es anerkennt, dass die Materialien aus der Vergangenheit nicht an sich, sondern für etwas Evidenzcharakter besitzen. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass diese Materialien dann nicht Evidenzen sind, sondern als solche genutzt werden können.
  2. Das Konzept der „Spur“ erscheint mir hier noch am weitesten führend.

Nun geht es in diesem Blog ja nicht um Geschichtstheorie oder historische Erkenntnistheorie als solche, sondern um historischdes (Denken) Lernen (obwohl, wie deutlich geworden sein sollte, Letzteres nicht ohne eine gründliche Reflexion auf Ersteres konzipiert werden kann).

Was also folgt aus den obigen Reflexionen für historisches Lernen bzw. für staatlichen Geschichtsunterricht? Muss das Konzept der Quelle aus den Schulbüchern gestrichen werden — und zwar sowohl hinsichtlich der Materialkennzeichnungen als auch als Konzept aus dem Methoden- oder Kompetenzseiten? Muss er durch andere Konzepte, etwa den der Evidenz oder der Spur ersetzt werden? Geht es also darum, die offensichtlich problematische Terminologie der Geschichtswissenschaft und der Geschichtsdidaktik über kurz oder lang zu emendieren, zu verbessern (und dann weiter zu machen wie bisher)? Ich denke nicht:

Gerade weil das Denken in den Konzepten „Quelle“ und „Darstellung“, in der Unterscheidung und den damit verbundenen erkenntnistheoretischen Ideen und Überzeugungen verbreitet ist und weite Teile sowohl der fachwissenschaftlich erstellten Historiographie als auch der Geschichtskultur davon geprägt sind, wäre es wenig hilfreich, Schülerinnen und Schülern diese Begriffe vorzuenthalten. Es muss also beim historischen Lernen darum gehen, nicht nur die nach eigenen Standards akzeptablen, sondern auch die weithin akzeptierten Begriffe zu „lehren“. Es mag hier eine Abwandlung des Beutelsbacher Konsenses gelten: Nicht nur muss im Unterricht kontrovers erscheinen, was in Wissenschaft und Gesellschaft kontrovers ist, sondern auch das, was in der Gesellschaft akzeptiert und weithin verwendet wird (also die „Konventionen“) muss thematisiert werden. (Es ist nämlich nicht „die Vergangenheit“ der Gegenstand des Geschichtsunterrichts, sondern das historische Denken – auch das der Gesellschaft).

Aber das reicht noch nicht: Erstens, weil auch die von uns jeweils akzeptierten aund anerkannten Konzepte sich aus anderen Perspektiven (oder auch nur bei weiterer Reflexion) als ebanfalls problematisch herausstellen können. Genau genommen gibt es  ja keine „unproblematischen“ Konzepte. Konzepte sind immer Instrumente zum Bedenken von Fragen zu Sachverhalten und gehören immer einer anderen Kategorie als die mit ihnen bezeichneten Sachverhalte selbst. Insofern gehören ihre „Leistungen“ und „Grenzen“, die Bedingungen ihrer Geltung oder Triftigkeit zu den Begriffen hinzu. Es müsste beim historischen Lernen also darum gehen, die verwendeten Konzepte nicht nur den Lernenden „anzudienen“, sondern sie ihnen reflexiv verfügbar zu machen.

Wenn Jugendliche also Begriffe und Konzepte lernen, dan müssen es jeweils mehrere dieser Konzepte sein, und zwar in vergleichendem Zugriff und in Reflexion ihrer jeweiligen Intensionen und Extensionen. Genau das ist auch das Konzept im Kompetenzmodell „Historisches Denken“: Die einfache Verfügung über das jeweilige Konzept (etwa: anhand vorgegebener Kriterien), d.h. die Fähigkeit zur Anwendung des Konzepts und Begriffs, stellt eben „nur“ (aber gleichzeitig: „immerhin“) das „intermediäre“ Niveau dar. Elaboriert ist die Verfügung über die Konzepte dann zu nennen, wenn eben diese Leistungen und Grenzen reflektiert werden können, wenn die Konzepte und Begriffe nicht mehr nur vorausgesetzt und angewandt werden können, sondern selbst erkenntnistheoretisch reflektiert. Erst dann kann davon gesprochen werden, dass der Lernende „kompetent“ historisch denkt.

So kann im übrigen auch die Sackgasse überwunden werden, die sich aus Keith Jenkins richtiger Analyse ergeben könnte, dass es letztlich keine eindeutig und allein richtigen Wahrheitskriterien gibt, sondern dass jede kulturelle, soziale, politische Gruppe ihre eigenen Kriterien für ihre Wahrheit aufstellt und pflegt — woraus in der Tat ein Relativismusproblem entstehen kann: Soll Schule die eine oder die andere Variante, die eine oder die andere Epistemologie zur Grundlage machen?

Auch hier zeigt sich in Methoden- und Kompetenzorientierung ein Ausweg: Ihr zufolge besteht historisches Lernen nicht nur und nicht dominant darin, den Schülerinnen und Schülern eine historische Orientierung zu geben, sondern sie zu befähigen, sich selbst eine solche zu erarbeiten und die historischen Orientierungen der Mitmenschen sich zu erschließen, um mit ihnen über Geschichte und Gegenwart zu kommunizieren. Gerade wenn und weil Geschichte umstritten ist, darf es Schule weder darum gehen, Ergebnis (Geschichtsbild) und Grundlage (Epistemologie) einer gesellschaftlichen Gruppe, noch eine „bereinigte“, vermeintlich neutrale Variante zu vermitteln — vielmehr muss es Ziel sein, die Lernenden zu befähigen, sich in dieser Gemengelage von historischen Deutungen selbstständig zurechtzufinden.

Keith Jenkins Kritik an liberalen Vorstellungen der Möglichkeit einer allseits gültigen Version ist weithin nachvollziehbar. Aber auch die Vorstellung, dass es jedem einzelnen nicht nur möglich, sondern jeder auch zuständig dafür ist, selbstständig zu denken, beruht auf liberalen Grundsätzen. In diesem Sinne ist meine didaktische Schlussfolgerung u.a. aus Keith Jenkins‘ Relativismus deutlich weniger kritisch gegenüber „liberalen“ Vorstellungen.

  1. Darunter auch ein eigenes, zum Mayflower-Compact []
  2. []
  3. Dies ist ein Argument von David Lowenthal aus The Past is a Foreign Country. Vgl. dazu wiederum Jenkins, S. 14. []
  4. So Arnold, Klaus: Quellen, in: Jordan, Stefan: Lexikon Geschichtswissenschaft. Hundert Grundbegriffe. Stuttgart 2002, S. 251-255, hier S. 251 []