Vortrag zu "Living History" und Historischem Lernen in Warschau

Körber, Andreas: „Living History – Place, Purpose or Topic of Historical Learning?“. Talk at the Conference „Stepping Back in Time Living History and Other Performative Approaches to History in Central and South-Eastern Europe.“ Februaary 23–24, 2017, German Historical Institute Warsaw .

Am 23. und 24.2. 2017 fand im Deutschen Historischen  Institut in Warschau eine internationale Tagung statt zum Thema  „Stepping Back in Time Living History and Other Performative Approaches to History in Central and South-Eastern Europe.“ Ich habe dort einen Vortrag zu Fragen des Historischen Lernens in diesem Zusammenhang gehalten. Nachtrag 23.5.2017: Ein Tagungsbericht findet hier sich auf H-SOZ-KULT.

Neuer Beitrag in Public History Weekly: Körber, Andreas (2017): A Guarantee for Disciplinary Inclusive Education? Historisches Lernen inklusive? Inklusiver Geschichtsunterricht. In Public History Weekly

Körber, Andreas (2017): A Guarantee for Disciplinary Inclusive Education? Historisches Lernen inklusive? Inklusiver Geschichtsunterricht. In Public History Weekly 5 (5). Available online at https://public-history-weekly.degruyter.com/5-2017-5/a-guarantee-for-disciplinary-inclusive-education/.

gerade erschienen: Körber, Andreas (2017): A Guarantee for Disciplinary Inclusive Education? Historisches Lernen inklusive? Inklusiver Geschichtsunterricht. In Public History Weekly 5 (5). Available online at https://public-history-weekly.degruyter.com/5-2017-5/a-guarantee-for-disciplinary-inclusive-education/.

Vgl. auch in diesem Blog: http://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/2016/11/30/eine-fachdidaktische-wesensgehaltsgarantie-nicht-nur-fuer-die-inklusive-bildung/

ANMELDUNG VERLÄNGERT BIS 28.2.2017: Zusätzliches Lehrangebot im SoSe 2017: Seminar mit Exkursion nach USA/Polen

Liebe Kommiliton(inn)en,
nach der ersten Anmelderunde sind noch Plätze frei – insbesondere für den Teil zu Grundwald/Tannenberg mit der Exkursion nach Polen!
Neue Anmeldefrist: 28. Februar 2017!
Anmeldungen bitte zur Sicherheit per Mail AUCH AN MICH: andreas.koerber@uni-hamburg.de
Gruß

 

Das Seminar ist für Lehramtsstudierende ein Fachdidaktik M.Ed.-Seminar „Weiterführung der Fachdidaktik Geschichte“ (Modul 001k). Es ist für Studierende im B.A./B.Sc.-Lehramt Geschichte mit abgeschlossener Modulprüfung zugänglich und kann später im M.Ed.-Studium angerechnet werden

Ausschreibung: Wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in) zur Promotion gem. § 28,1 HmbHG zum 1.4.2017

https://www.uni-hamburg.de/uhh/stellenangebote/wissenschaftliches-personal/fakultaet-erziehungswissenschaft/20-02-17-60.pdf

Fakultät/Fachbereich: Erziehungswissenschaft / Fachbereich 5
Seminar/Institut: Arbeitsbereich Geschichtsdidaktik
Ab dem 01.04.2017 ist die Stelle einer/eines wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters gemäß § 28 Abs. 1 HmbHG* zu besetzen.
Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 13 TV-L. Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.**
Die Befristung des Vertrages erfolgt auf der Grundlage von § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Die Befristung ist vorgesehen für die Dauer von zunächst drei Jahren.
Die Universität strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden im Sinne des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Aufgaben:
Zu den Aufgaben einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters gehören wissenschaftliche Dienstleistungen vorrangig in der Forschung und der Lehre. Es besteht Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterbildung, insbesondere zur Anfertigung einer Dissertation; hierfür steht mindestens ein Drittel der jeweiligen Arbeitszeit zur Verfügung.

 

  • Aufgabengebiet:
    Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung empirischer Projekte, vornehmlich quantitativer Ausrichtung;
  • Dienstleistungen in der Vorbereitung und Durchführung geschichtsdidaktischer Lehre;
  • Lehre im Bereich des eigenen Promotionsprojektes. (2 SWS)
  • Beteiligung am Forschungskolloquium des Arbeitsbereichs Geschichtsdidaktik.

Einstellungsvoraussetzungen:
Abschluss eines den Aufgaben entsprechenden Hochschulstudiums.

  1. Mit mindestens „gut“ abgeschlossenes Erstes Staatsexamen für ein Lehramt mit dem Unterrichtsfach Geschichte oder eines fachwissenschaftlichen Abschlusses (Magister Artium) und eines Bachelor-Abschlusses in einem Lehramt
  2. Nachgewiesene vertiefte Kenntnisse in geschichtsdidaktischer Theorie und Forschung, besonders in den Bereichen der Analyse narrativer Strukturen und in der Kompetenz- und Standard-Diskussion und -Forschung;
  3. Fähigkeiten in der Anwendung quantitativer Forschungsmethoden und in der Anwendung entsprechender Auswertungssoftware (u.a. SPSS).
  4. Sprachkenntnisse: Englisch in Wort und Schrift

Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen/
Bewerbern bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Andreas Körber.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer
Lebenslauf, Hochschulabschluss) bis zum 20.2.2017 an: Prof. Dr. Andreas Körber.
Universität Hamburg; Sektion 5; Von-Melle-Park 8; D-20146 Hamburg.
* Hamburgisches Hochschulgesetz
** Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Stunden

Rezension: Körber über David Rosenlund, History education as content, methods or orientation? A study of curriculum prescriptions, teacher-made tasks and student strategies (New York: Peter Lang 2016).

Körber, Andreas (2017): „David Rosenlund, History education as content, methods or orientation? A study of curriculum prescriptions, teacher-made tasks and student strategies (New York: Peter Lang 2016). 205 pp.“ (Review) In: Historisk Tidskrift 2 (2017), pp. 285-291.

Körber, Andreas (2017): „David Rosenlund, History education as content, methods or orientation? A study of curriculum prescriptions, teacher-made tasks and student strategies (New York: Peter Lang 2016). 205 pp.“ (Review) In: Historisk Tidskrift 2 (2017), pp. 285-291.

Neue Publikation

Körber, Andreas (2017): Historical consciousness and the moral dimension. In Historical Encounters 4 (1), pp. 81–89. Available online at https://www.hej-hermes.net/_files/ugd/f067ea_a03d42c040c24326bae7311e925f3c68.pdf.

Aus einem Projekt der Kollegen Jan Löfström (Helsinki, FInnland), Niklas Ammert (Kalmar, Schweden) und Heather Sharp (Newcastle, Australien) zum Zusammenhang von Geschichts- und moralischem Bewusstsein ist ein Sonderband der Online-Zeitschrift „Historical Encounters“ hervorgegangen,

Historical Encounters. A journal of historical consciousness, historical cultures, and historical education. 4,1 (2017): Special Issue: Historical and Moral Consciousness

mit folgenden Artikeln, darunter einem eigenen:

  • Niklas Ammert, Silvia Edling, Jan Löfström, Heather Sharp: „Bridging historical consciousness and moral consciousness: Promises and challenges“, pp. 1-13
  • Guðmundur Heiðar Frímannsson: „Moral and historical consciousness“, pp. 14-22
  • Niklas Ammert: „Patterns of reasoning: A tentative model to analyse historical and moral consciousness among 9th grade students“, pp. 23-35
  • Silvia Edling: „Historical and modal consciousness in the light of ethics of dissensus: One approach to handle plurality in education.“, pp. 36-51
  • Fredrik Alvén: „Making democrats while developing their historical consciousness: A complex task.“, pp. 52-67
  • Jan Löfström, Liisa Myyry: „Analysing adolescents’ reasoning about historical responsibility in dialogue between history education and social psychology.“, pp. 68-80
  • Andreas Körber: „Historical consciousness and the moral dimension.“; pp. 81-89

Gastvortrag in Paderborn

Körber, Andreas (6.12.2016): „Historisches Lernen: Versuch einer Bestimmung unterschiedlicher Grundkonzepte und Konsequenzen für Wissenschaft, Schule und Lehrerbildung.“ Gastvortrag am Historischen Institut der Universität Paderborn.

Am 6. Dezember 2016 hält Andreas Körber einen Gastvortrag am Historischen Institut der Universität Paderborn zum Thema „Historisches Lernen: Versuch einer Bestimmung unterschiedlicher Grundkonzepte und Konsequenzen für Wissenschaft, Schule und Lehrerbildung“

Eine "(fach-)didaktische Wesensgehaltsgarantie" (nicht nur) für inklusives Geschichtslernen?

Körber, Andreas (2016): Eine „(fach-)didaktische Wesensgehaltsgarantie“ (nicht nur) für inklusives Geschichtslernen?

Im Rahmen der Diskussion um die Inklusion werden derzeit auch für das Fach Geschichte didaktische und methodische Konzepte entwickelt, erprobt und evaluiert – etwa die Verwendung „leichter Sprache“, mit dem Ziel einer Verbesserung der Zugänglichkeit historischer Sachverhalte für Schüler(innen), die der oft abstrakten historischen Bildungssprache nicht in dem als fachlich nötig geltenden Maße folgen und sich darin verständigen können.

Gleichzeitig wird befürchtet, die spezifischen Charakteristika der „Leichten Sprache“, etwa der (weitgehende) Verzicht auf das Präteritum und den Konjunktiv, genügten nicht fachlichen Anforderungen des historischen Denkens als eines auf die (proto-)sprachliche Konstruktion der vergangenen Gegenstände und die sprachliche Kommunikation darüber gerichteten, wesentlich narrativen Vorgangs. Der Vorteil verbesserten „Zugangs“ werde durch Trivialisierung gefährdet – bis hin zum (ungewollten) Rückfall in eine simplifizierte „Kunde“ über Vergangenes.

Die mir bekannten Beispiele zeigen beides – sowohl eine „Eröffnung“ des „historischen Universums“ und der Dimension zeitbezogener Reflexion für Menschen, denen dieses zuvor vielleicht nicht zugetraut, zumindest nicht spezifisch ermöglicht worden war, wie auch eine Gefährdung des sprachlichen Ausdrucks historischer Sachverhalte in ihrer orientierungs- und identitätsrelevanten Dimensionen.

Es ist also die Frage zu stellen, was inklusives Geschichtslernen ausmachen soll: Geht es um die Erweiterung des Kreises derjenigen, die sich an einem als strukturell unverändert gedachten Geschichtsunterricht und der unveränderten Geschichtskultur beteiligen können, also vornehmlich um die Beseitigung der „Barrieren“ zwischen dem etablierten Fach und Gegenstand „Geschichte“ einerseits und einigen bisher exkludierten Gruppen von Lernenden andererseits – oder auch um eine Änderung der Konstitution des Faches in Schule und Wissenschaft?

Ein Ansatz wäre, die Befähigung zum „historischen Denken“, zur eigenständigen zeitlichen Orientierung, Erschließung der (pluralen) Geschichtskultur und zur Partizipation stärker in den Vordergrund des Geschichtsunterrichts zu stellen – inklusive des Aufbaus eines komplexen „historischen Universums“ an ereignis- und zustandsbezogenem Wissen und Einsichten.

Diese Bestimmung historischen Lernens hat den Vorteil, elementarisierbar zu sein. Mir ihr kann gefragt werden, inwiefern neben einer ausgeprägt elaborierten Form historischen Denkens auch solche mit geringerer Orientierungstiefe, Selbstständigkeit, Komplexität geben soll. Sie ermöglicht zudem, nicht nur über Verringerungen (und Erhöhungen) von Komplexität nachzudenken, sondern auch über den Einbezug von weiteren Perspektiven auf die Geschichte – etwa besonderer Orientierungsbedürfnisse, Fragestellungen, Deutungstraditionen einzelner „Minderheiten“, Identitäten (etwa LGBTQ), die ggf. auch bestimmte „Förderbedarfe“ definieren, wie etwa bei Angehörigen der „Gehörlosenkultur“.1

Gerade mit dieser „horizontalen“ Dimension bedeutet inklusives historisches Denken und Lernen nicht nur den Zugang zu einem als gegeben gedachten „historischen Universum“ zu ermöglichen, sondern gemeinsame denkende Auseinandersetzung mit dem „gemeinsamen Gegenstand“.2

Nicht nur beim Ansatz der „Leichten Sprache“ stellt sich aber die Frage, wann die Nutzung konkreter Maßnahmen zur Ermöglichung der Teilhabe „umschlägt“ in eine Verletzung des Kerns fachlichen Lernens als „Beteiligung am Verstehensprozess“.3

Konkret wird die Grenze nicht zu bestimmen sein. Auch sind harte Kriterien schwierig. Vielleicht aber hilft das Vorbild des Art. 19 des deutschen Grundgesetzes. Ihm zufolge dürfen die dort garantierten Grundrechte zwar durch bzw. auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt (Art 19 I GG), nicht aber in ihrem „Wesensgehalt angetastet werden“ (Art 19 II GG). Entsprechend könnte etwa formuliert werden, didaktische Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Schaffung und Erleichterung von Zugänglichkeit sowie zur Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen dürften die sachlich bzw. fachlich definierten Lern- und/oder Leistungsanforderungen zwar differenzieren sowie dabei be- und einschränken, verändern und fokussieren, niemals aber in ihrem didaktischen Kern antasten.

Das bedeutet konkret, dass durch alle solchen alle didaktischen und methodischen Maßnahmen den Lernenden die denkende, deutende und lernende Auseinandersetzung mit Vergangenem und seiner Bedeutung für die Gegenwart den Schülerinnen und Schülern entweder gänzlich abgenommen (also das Ergebnis vorgegeben) oder gar nicht erst angeboten werden darf.

Einzelnen Schüler(innen) etwa nur noch das Ausmalen von Pyramiden aufzugeben, während die anderen über deren Bedeutung für das damalige Ägypten wie für unser heutiges Bild davon handeln, verstieße gegen diesen Grundsatz. Ein solcher Unterricht wäre vielleicht sozial inklusiv, nicht aber fachlich. Eine Malaufgabe als Komplexitäts- und Abstraktionsreduktion hingegen, die einigen Schüler(innen) überhaupt erst die Beteiligung am Deutungsprozess ermöglicht, diesen dann aber auch vorsieht, ist auch fachlich sinnvoll.

Ein anderer Verstoß wäre dann gegeben, wenn differenzierende Maßnahmen zur Herstellung von Zugänglichkeit ihre Adressaten gänzlich von solcher Unterstützung abhängig machten und somit unmündig hielten.

Die „didaktische Wesensgehaltsgarantie“ erzwingt nicht unbedingt zielgleiches Lernen, sondern ist ein Kriterium, wann zwar von Inklusion, nicht aber von inklusivem Fachlernen gesprochen werden kann.

1vgl. http://www.taubenschlag.de; Flatken, Regina (2013): Historische Identitätsarbeit als Beitrag zur Inklusion. Erarbeitung von Kriterien für Materialien zur Geschichte und Kultur von Menschen mit Hörschädigung zur Nutzung im inklusiven Geschichtsunterricht. BA-Arbeit. Universität Hamburg, Hamburg. Fakultät für Erziehungswissenschaft; AB Geschichtsdidaktik.; dies. (2016): Gehörlose historische Identität? Erkundungen zu historischen Lerninteressen und -erfahrungen gehörloser Schülerinnen und Schüler. M.Ed.-Schrift. Universität Hamburg, Hamburg. Fakultät für Erziehungswissenschaft.

2Feuser, Georg (2007): Lernen am Gemeinsamen Gegenstand. Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe „Offener Unterricht – Antwort auf Heterogenität“ der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz. Luzern, 2/11/2007.

3Vgl. Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg (o. J.): Professionsprofil einer inklusive denkenden und handelnden Lehrkraft im Vorbereitungsdienst [Entwurf], S. 1f.

Tagung "Sprachsensibler Geschichtsunterricht": Tagungsbericht auf H-SOZ-U-KULT erschienen

Am 19. September haben wir hier eine KGD-Tagung zum „sprachsensiblen Geschichtsunterricht“ zu Gast gehabt (siehe hier).

Dazu ist nun der Tagungsbericht von Christiane Eckerth und Mario Resch (beide Heidelberg) erschienen:

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=6810

Fortgang der "Debatte" um die Fakten in der Geschichtsdidaktik

Körber, Andreas (6.11.2016): „Fortgang der „Debatte“ um die Fakten in der Geschichtsdidaktik“

Die Debatte um „Fakten“ in der Geschichtsdidaktik (vgl.
Geschichte – Kompetenzen und/oder Fakten? Zu einigen aktuellen Zeitungsartikeln und zur Frage der Chronologie) geht weiter.

Thomas Sandkühler verweist nun auf Facebook auf einen (inzwischen auch online verfügbaren) Artikel in der ZEIT vom 3.11.2016: Bucher, Eva: „Der Untergang der Fakten“. In DIE ZEIT Nr. 46/2016 (3.11.2016), und beklagt, auch in der Geschichtsdidaktik stehe „das Gefühl wieder in hohem Kurs, wogegen „Fakten“ als überlebter Positivismus abgetan“ würden (https://www.facebook.com/thomas.sandkuhler.5/posts/705009552996862).

Meine Antwort darauf lautet:
„Fakten als überlebter Positivismus in der Geschichtsdidaktik? Nein, die Vermittlung von von „Fakten“ als gesicherte, von den Schülern nicht kritisch zu bedenkende Aussagen und Zusammenhänge, vor allem als Voraussetzung, nicht aber als Gegenstand eigenen kritischen historischen Denkens: Das wäre (und manchmal ist) überholter Positivismus.
Dass die Diagnose des „Postfaktischen“ und die tatsächliche Ablehnung von „Fakten“ zugunsten unbegründeter gefühlter Überzeugungen seitens bestimmter interessierter wie leichtgläubiger Gruppen aber keineswegs erzwingt, das Fördern kritischen Denkens erneut abzulehnen, hat vor einigen Wochen z.B. Philipp Sarasin in Geschichte der Gegenwart gezeigt: http://geschichtedergegenwart.ch/fakten-was-wir-in-der…/.
Geschichtsdidaktik als „Teil des Postfaktischen“ ist eine grobe Verkennung des Anliegens, nämlich die Lernenden zu befähigen und zu ermutigen (auch: zu ermutigen), selbst und selbstständig kritisch das zu prüfen, was ihnen präsentiert wird. Da kann es nicht um die Behauptung eines „Fakten“-Status gehen, wo doch hinreichend bekannt ist, dass Fakten ohne Interpretation, ohne Verwendung gegenwärtiger Begriffe, gibt. Die Reaktion der Geschichtsdidaktik darf gerade kein Rekurs auf die Vermittlung von Fakten sein, sondern die Befähigung zur kritischen Prüfung aller Faktenbehauptungen — unter Anwendung durchaus „harter“ Kriterien von Plausibilität. Nur damit kann man den Behauptungen des Postfaktischen wirkungsvoll entgegentreten.“ (https://www.facebook.com/ankoerber/allactivity?privacy_source=activity_log_top_menu#)