Key-Note-Vortrag

Körber, Andreas (28.2.2024): Kompetenzorientierung in Zeiten des digitalen Wandels. Paderborn 2024 (FUER-Kolloquium).

Vortrag bei der Online-Konferenz „Datenkulturen, data literacy und Historisches Lernen“

Bormuth, Heike (08.12.2023): Vom Historisch Denken (Lernen) in der digitalen Kultur – Vorstellung einer fachspezifischen Kompetenzmodellierung. Vortrag auf dem Workshop „Datenkulturen, Data Literacy und historisches Lernen“ an der FU Berlin.

 

Bormuth, Heike (08.12.2023): Vom Historisch Denken (Lernen) in der digitalen Kultur – Vorstellung einer fachspezifischen Kompetenzmodellierung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tagungsprogramm (Anmeldung für Zuschauer:innen noch möglich):

Tagungsprogramm_Datenkulturen_Historicum

Unschärfe und Überschärfe: Zur Fassung von Geschichtsrevisionismus – Part III: Gängige Definitionen, offene Fragen und vorsichtiges Fazit

Bormuth, Heike (22.11.2023): „Unschärfe und Überschärfe: Zur Fassung von Geschichtsrevisionismus – Part III: Gängige Definitionen, offene Fragen und vorsichtiges Fazit“

Gängige Definitonen: Überschärfe

Die starke Fokussierung auf die unterstützende Funktion von Geschichtsrevisionismus für Mitglieder einer verschiedentlich geformten rechten Szene findet sich bei weitem nicht ausschließlich als Zugriff des Verfassungsschutzes, sondern prägt auch gängige Definitionen des akademischen Diskurses.

Die österreichische Sozialwissenschaftlerin und Historikerin Brigitte Bailer-Galanda sprach bereits 1996 in einer seither vielfach rezipierten Definition von Geschichtsrevisionismus als die

„Bemühungen, Geschichte im Sinne einer Verharmlosung, Beschönigung, Rechtfertigung oder Entkriminalisierung des Nationalsozialismus für persönliche, vor allem aber politische Zwecke umzuschreiben bzw. durch Aufrechnung alliierter Grausamkeiten die Verbrechen des National-sozialismus zu relativieren.“[1]

Nicht unähnlich spricht der in der Antisemitismusforschung prominente Wolfgang Benz von einer

„Hilfsideologie im Dienste rechtsextremer Ziele mit dem Anspruch, Geschichte zu ‚entkriminalisieren‘ und das Geschichtsbild durch Fälschung und Manipulation zu schönen. Die ‚Auschwitzlüge‘ hat die zentrale Funktion im Konzept des Revisionismus, als der Ideologie des Negierens der Verbrechen des NS-Staates, mit der Hitler-Apologeten, Nationalisten sowie Alt- und Neonazis das historische Bild des Nationalsozialismus retuschieren wollen.“[2]

Laut der Bundeszentrale für politische Bildung ist

„Revisionismus (präziser: Geschichtsrevisionismus) […] ein wesentlicher Bestandteil rechtsextremer Ideologien. Er verfolgt das Ziel, die Geschichtsschreibung zum Beispiel über den Nationalsozialismus aus politischer Motivation umzudeuten und so Verbrechen des NS-Regimes zu relativieren. Dem Revisionismus geht es – anders als von seinen Vertretern oft behauptet – nicht um eine wissenschaftliche und objektive Auseinandersetzung mit Geschichte. Stattdessen manipulieren Revisionisten häufig Fakten, um den Nationalsozialismus zu verharmlosen.“[3]

 

Und auch das Wörterbuch Geschichtsdidaktik schließt sich an und nennt unter Schlagwort Revisionisten folgendes:

„Seit dem Ende des NS Regimes tauchen in Europa und in den USA immer wieder Stimmen auf, die mit publizistischem Aufwand die Massenverbrechen des Nationalsozialismus leugnen. Sie möchten das bestehende Geschichtsbild revidieren und nennen sich deshalb Revisionisten. Der Kern ihrer Aussagen ist die Leugnung des millionenfachen Mordes an den europäischen Juden.“[4]

Geschichtsrevisionismus wird also gemeinhin überfokussiert auf etwas innerhalb von Rechtsextremismus, das dessen konkrete ideologische Ziele beschreibt und exemplarisch typisch Aussagen bzw. Methoden beinhaltet. Zusammenfassend lässt sich hierbei nennen:

  • Geschichtsrevisionist:innen betreiben die Verharmlosung der Nazi-Diktatur durch eine Gleichsetzung mit den Verbrechen anderer, speziell der Alliierten. Als tu quoque werden ein Bombenholocaust, Vergewaltigungen deutscher Frauen durch Besatzungssoldaten oder US Internierungslagern angeführt.
  • Der rechtsextreme Geschichtsrevisionismus betreibt Schuld- bzw. Täter-Opfer-Umkehr, z.B. in Form der Präventivkriegsthese oder Mythen zu einer jüdischen Weltverschwörung.
  • Zum Revisionismus gehört das überbetonte Herausstellen positiver Aspekte des Nationalsozialismus, Stichwort Hitlers Autobahn.
  • Typisch revisionistisch ist die Forderung nach einer Ausrichtung auf Zukunft in Form des Endes von nationalsozialistischem Schuldkult.
  • Revisionist:innen erheben den Anspruch auf die Sagbarkeit von Holocaustleugnung unter dem Deckmantel der Forderung nach Multiperspektivität und Objektivität. Sie führen dabei den wissenschaftlichen Anspruch von Revisionismus fort und unterstellen bei Widerspruch eine ideologische Verfolgung ihrer Forschung. Diese Forschungen weisen jedoch in der Regel qualitative Mängel bei den Triftigkeiten auf.

 

Offene Fragen: Unschärfe

Das Auftauchen von Geschichtsrevisionismus wird von verschiedenen Seiten als Problem diskutiert und ist auch im alltagssprachlichen und medialen Gebrauch, wobei er in Anwendung auf rechte Narrative definiert wird. Unscharf bleibt dadurch, was Geschichtsrevisionismus der eigenen Natur nach sein kann und wie andere Themen, Akteur:innen und ideologische Funktionen unter diesem begrifflichen Zugriff betrachtet werden können.

Wenn Geschichtsrevisionismus als Merkmal von Rechtsextremismus verstanden wird, bleiben unter andere Themen außerhalb des Fokus. In Deutschland betrifft das ganz konkret die Rezeption bzw. Revision der DDR-Geschichte im Linksextremismus, die zu den wissenschaftlich weniger erschlossenen Themenfeldern zählt. Eine Systematik der historischen Umdeutung aus linker ideologischer Absicht und das Auftreten von linkem Revisionismus bei Geschichtsvermittlung sind bisher eine deutlichere Blindstelle. Hinzu kommt, dass die wenigen Publikationen mit diesem Zugriff teils von Opfern der SED-Diktatur selbst oder mit starken geschichtspolitischen Standpunkten verfasst wurden und deshalb in Hinblick auf ihre Perspektivität vorsichtig zu behandeln sind.

Die Träger eines linken Geschichtsrevisionismus scheinen vor allem dogmatische Linksextremist:innen und ehemalige DDR Funktionsträger:innen zu sein, während die linksautonome Szene nur bedingt in Erscheinung tritt. Zu den dogmatischen Linken zählen Parteien wie die DKP, MLPD oder der extremistische Flügel der Partei DIE LINKE und die daran angeschlossenen Organe, wie die Geschichtskommissionen, die Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum. Sie agieren revisionistisch über Programmschriften, Auftreten in Parlamenten, die Tagespresse und Parteizeitschriften, wie die Rote Fahne der MLPD.[5]

 

Abb: Ausschnitt aus einem Beitrag der Roten Fahne gegen die Dämonisierung der DDR durch den Westen, der sich speziell der Verharmlosung des Schießbefehls und der Aufwertung der Rolle der Grenztruppen bei der Maueröffnung widmet.[6]

 

Abb: Protestaktion von Mitgliedern der Schweriner SDAJ, der DKP, des RotFuchs, der PdL sowie parteiloser Linker gegen eine Kunstaktion von Alexander Bauersfeld, dessen geplante Verhüllung der Schweriner Lenin-Statue einen „Angriff auf Lenin als historische Person verübt, […] auf die Leistungen der internationalen Arbeiterbewegung und den Marxismus/Leninismus insgesamt sowie als Verächtlichmachung der Lebensleistung vieler Bürger in der ehemaligen DDR zu werten [sei].“[7]

 

Analog zu den Zeitschriften der rechten Szene gibt es außerdem weitere marxistisch-leninistische Printmedien aber auch zivilgesellschaftliche Gruppierungen treten augenscheinlich auf. Darunter nur exemplarisch die zwischenzeitlich aufgelöste Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde, bestehend aus ehemaligen DDR-Wissenschaftler:innen und Funktionär:innen, die gegen Siegerjustiz und Rentenstrafrecht vorgehen wollten,[8] da den Beteiligten an Repressionen die Versorgungsansprüche gekürzt oder gestrichen werden sollten. Dem widmet sich auch die Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR. Das Insider-Komitee zur Förderung der kritischen Aneignung der Geschichte des MfS organisiert vor allem Demonstrationen und Publizistik gegen SED-Gedenkstätten, die eine Diskriminierung Ostdeutscher darstelle.[9]

Abb: Pop-up auf der Internetseite der Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR, das die Mitglieder als Friedensversicherer wiederholt.[10]

 

Teilweise werde der linke Revisionismus auf einer breiteren Ebene von ehemaligen DDR-Bürger:innen aufgegriffen, die dort ohne Unterdrückungserfahrung politisch sozialisiert wurden und die eigene Lebensleistung als nicht wertgeschätzt empfänden. Gerade hierzu bedarf es aber noch einer Bestätigung durch empirische Studien.

In insgesamt deutlich geringerem Umfang und mit weniger Gewaltpotenzial nutzen linke Akteur:innen ähnliche revisionistische Mittel bzw. Methoden, wie die zuvor erläuterten. Es scheinen sich hier vor allem folgende Punkte zu ergeben:

  • Auch in Darstellungen zur DDR gibt es die Überbetonung der Errungenschaften des SED-Staates, hier die soziale Sicherheit, Bildung, Kinderbetreuung etc.
  • Die Leugnung oder Relativierung von Verbrechen findet in Form der Verharmlosung von Stasi-Haft mittels KZ-Vergleichen oder der Niederschlagung des Volksaufstands 1953, der Leugnung des Massenmordes im GULAG oder des Schießbefehls an der Mauer sowie durch die Darstellung von HVA und MfS als Friedenssicherer statt.
  • Eine Schuldumkehr findet sich ganz konkret im antifaschistischen Gründunsgmythos der DDR und dem Mauerbau als präventivem Akt, ebenso wie in der Beschuldigung der BRD, die Einschränkung der Reisefreiheit von DDR-Bürger:innen durch den Alleinvertretungsanspruch verursacht zu haben.
  • Auch die linke Seite beansprucht unter Verfolgungsbehauptungen und Multiperspektivität die Sagbarkeit dieser Aspekte.

 

Das Ziel scheint auch hier ganz allgemein zu sein, eine ideologische Sichtweise in die Mehrheitsgesellschaft einzubringen. Nun zu verstehen als Verharmlosung des SED-Regimes und Verklärung der DDR. Abweichend kommt die Sicherung der eigenen Renten- und Versorgungsbezüge als persönliches Ziel einiger Akteur:innen hinzu.[11]

Die Definition von Geschichtsrevisionismus unter der Prämisse von deutschem Rechtsextremismus macht den Begriff zudem schwieriger für internationale Perspektiven und deren kritische Reflexion operationalisierbar. Dies betrifft die Möglichkeit, Geschichtsrevisionismus als Analysezugang für populäre Äußerungen oder institutionelle Publikationen, wie die Veröffentlichungen der 2020 durch den ehemaligen Präsidenten Donald Trump gegründeten 1776 Commission zu nutzen, die einen „historic and scholarly step to restore understanding of the greatness of the American founding“[12] unternehmen sollte, einschließlich „restoring patriotic education that teaches the truth about America.“[13] Die Commission positionierte sich als Alternative zur behaupteten Indoktrination des kritischen 1619 Project und sollte über Geschichte die patriotische Gesinnung bei Schüler:innen fördern. Der Bericht wurde allerdings unter anderem von der American Historical Society in einem Statement mit 47 weiteren unterzeichnenden historischen Organisationen scharf kritisiert:

„The report actually consists of two main themes. One is an homage to the Founding Fathers, a simplistic interpretation that relies on falsehoods, inaccuracies, omissions, and misleading statements. The other is a screed against a half-century of historical scholarship, presented largely as a series of caricatures, using single examples (most notably the “1619 Project”) to represent broader historiographical trends.”[14]

Ein anderes mögliches Beispiel, das analytisch genauer zu betrachten und einzuordnen wäre, wäre bezogen auf die Kontroversen um die Einführung eines neonationalistischen und revisionistischen japanischen Schulbuchs, das sich gegen eine masochistische und an Schuld orientierte Geschichtsschreibung wendet sowie die japanische Rolle im 2. Weltkrieg relativiert.[15] Auch zu denken wäre an den Text zur „Einheit der Russen und der Ukrainer“ des russischen Präsidenten Vladimir Putin in Bezug auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine.[16] Schließlich wird auch die Frage, ob bzw. inwieweit Geschichtsrevisionismus in der Vergangenheit betrieben wurde durch die gegenwärtige primäre Setzung ausgeklammert.

 

Ein vorsichtiges Fazit

Aus den vorherigen Schilderungen hat sich für mich zum einen ergeben, dass Geschichtsrevisionismus als analytische Kategorie durchaus Potenzial zur Auseinandersetzung mit Geschichte hat. Hierzu möchte ich zum anderen für eine thematisch offenen und prozessbezogene Definition zu dem, was ein illegitimer Geschichtsrevisionismus ist, plädieren.

Ganz grundlegend wäre ein illegitimer Geschichtsrevisionismus in diesem Sinne die absichtsvolle Umdeutung eines etablierten Geschichtsbildes – speziell durch Relativierung, Leugnung und/oder Apologie einer vormalig hegemonialen Gruppe – mittels nicht triftiger Narrationen, mit dem Ziel der Etablierung eines bestimmten ideologischen Geschichtsbildes, das moralisierende Leitwerte für die jeweilige Gegenwartsgesellschaft beinhaltet. Er stellt eine Form der Auseinandersetzung mit Vergangenheit und Geschichte dar, bei der es nicht um einen ergebnisoffenen Erkenntnisgewinn geht, sondern bei dem die Deutungen bereits durch die ideologische Haltung der Akteur:innen vorgegeben sind. Dabei wird entsprechend ein normativ gültiger und/oder wissenschaftlich fundierter historischer Kenntnisstand verworfen. Während sich die Methoden häufig ähneln, unterscheiden sich die beteiligten Akteur:innen, die historischen Gegenstände, auf die Bezug genommen wird und die spezifisch verfolgten Ideologien.

Aus der Feststellung der definitorischen Unschärfe und Überschärfe ergeben sich meiner Meinung nach interessante Forschungsansätze. Die Untersuchung, wie verschiedene Aktuer:innen, insbesondere Geschichtsvermittler:innen, den Begriff Geschichtsrevisionismus mit Inhalt füllen und welche Konzepte sie diesem zuordnen wäre ebenso interessant zu untersuchen, wie die Frage, welche Funktion das Heranziehen von Geschichtsrevisionismus in eigenen Argumentation, z.B. in Social Media, erfüllt. Ein gewisser Ansatz in diese Richtung wurde mit dem Datensatz zur Auseinandersetzung des politischen Leitorgans Deutscher Bundestag mit dem Begriffsfeld des Geschichtsrevisionismus (DeBuG)[17] gemacht. Dieser entstand im Zuge einer empirischen Untersuchung zur Auseinandersetzung des politischen Leitorgans Deutscher Bundestag mit dem Begriffsfeld des Geschichtsrevisionismus und steht im Sinne einer Open Science zur allgemeinen und weiterführenden Nutzung zur Verfügung. Es steht außerdem ein begleitendes Wiki zur Verfügung, in dem neben dem Kontext des Datensatzes auch die zugrundeliegenden Fragestellungen und die Methode zur Datenerhebung und Aufbereitung für das Fundstellenkorpus transparent gemacht sowie die inhaltlichen Bestandteile des Datensatzes und Bedingungen der Nachnutzung erläutert werden. Die aus der Ausenandersetzung entstandenen Kategorien der Verwendung von Geschichtsrevisionismus sowie zugehörigen Datenvisualisierungen sind aktuell noch zur Verfügung gestellt.

 

 

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[1] (Bailer-Galanda (1996), 19.)

[2] Benz (2016), 211).

[3] Bundeszentrale für politische BIldung (Hrsg.): online Glossar.)

[4] Krause-Vilmar, Dietfrid: „Revisonismus“. In: Ulrich Mayer et al. (Hrsg.): Wörterbuch Geschichtsdidaktik. Frankfurt a.M. 2022, 193-194.

[5]     Siehe hierzu Baron, Udo: Die DDR im Spiegel des Linksextremismus. Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Zukunft gestalten. In: Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen 104 (2016), 25-32; und Fricke, Karl: Geschichtsrevisionismus aus MfS-Perspektive. Ehemalige Stasi-Kader wollen ihre Geschichte umdeuten. In: Deutschland Archiv 3 (2006), 490-495.

[6]     Rote Fahne 5 (2009), 2-3.

[7]     DKP Schwerin: „Antikommunismus und Geschichtsrevisionismus“, 23.07.2014. URL: https://www.dkp-mv.de/antikommunismus-und-geschichtsrevisionismus/

[8]     Zur Einordnung der Begriffe siehe Lannert, Christian: „Vorwärts und nicht vergessen“? Die Vergangenheitspolitik der Partei DIE LINKE und ihrer Vorgängerin der PDS. Göttingen 2012 , 161f. Die Darstellungen der Gesellschaft selbst finden sich exemplarisch in Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde (Hrsg.): Unrecht im Rechts-Staat. Strafrecht und Siegerjustiz im Beitrittsgebiet (=Weißbuch 5). Berlin 1995.

[9]     Siehe Müller Zetsche, Marie: DDR-Geschichte im Klassenzimmer. Deutung und Wissensvermittlung in Deutschland und Frankreich nach 1990. Frankfurt/M 2020, 63.

[10] Eine archivierte Version ist abrufbar unter URL: https://web.archive.org/web/20220617024406/https://www.isor-sozialverein.de/cms/der-verein.html

[11] Siehe Baron: Die DDR im Spiegel des Linksextremismus; und Fricke: Geschichtsrevisionismus aus MfS-Perspektive.

[12]   “1776 Commission Takes Historic and Scholarly Step to Restore Understanding of the Greatness of the American Founding„ January 18, 2021. URL https://trumpwhitehouse.archives.gov/briefings-statements/1776-commission-takes-historic-scholarly-step-restore-understanding-greatness-american-founding/

[13] The President’s Advisory 1776 Commission: The 1776 Report. Online Veröffentlichung 2021, 16. URL: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/72/The-Presidents-Advisory-1776-Commission-Final-Report.pdf

[14] American Historical Association: AHA Condemns Report of the Advisory 1776 Commission, 20.01.2021. URL: https://www.historians.org/news-and-advocacy/aha-advocacy/aha-statement-condemning-report-of-advisory-1776-commission-(january-2021)

[15]   Siehe Richter, Steffi: Alle vier Jahre wieder und nichts Neues? Das umstrittene „Neue Geschichtslehrbuch“ für japanische Mittelschulen. In: Internationale Schulbuchforschung  27 (2005) H. 1, 91-98; sowie die Beiträge des Sammelbandes Richter, Steffi/Höpken, Wolfgang (Hrsg.): Vergangenheit im Gesellschaftskonflikt. Ein Historikerstreit in Japan. Köln 2003.

[16]   Siehe Putin, Vladimir: Über die historische Einheit der Russen und der Ukrainer. Übersetzt von Andrea Huterer. In: Osteuropa 7 (2021), 51–66.

[17] Siehe Bormuth, Heike (2023): Datensatz zur Auseinandersetzung des politischen Leitorgans Deutscher Bundestag mit dem Begriffsfeld des Geschichtsrevisionismus (DeBuG). Link zum Datensatz und begleitendem Wiki https://doi.org/10.17605/osf.io/n926g

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Geschützt: Historische Kompetenz(en) in der digitalen Geschichtskultur – ein erster Aufriss [unfertig]

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Geschichte in der Digitalität: Pluralisierte und simulierte Mono-, Oligo- sowie Multiperspektivität in Social Media und generativer KI? – Eine Hypothese (v1; unfertig)

Körber, Andreas (2023): Geschichte in der Digitalität: Pluralisierte und simulierte Mono‑, Oligo- sowie Multiperspektivität in Social Media und generativer KI? — Eine Hypothese. v1; unfertig. In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg], 16.07.2023. Online verfügbar unter https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/geschichte-in-der-digitalitaet-pluralisierte-vs-simulierte-mono-sowie-multiperspektivitaet-in-social-media-und-generativer-ki-eine-hypothese-v1-unfertig/.

Ein schneller Gedanke zu digitaler Geschichtkultur.

Jöran Muuß-Merholz hat einmal [vornehmlich in Bezug auf das Bildungswesen] die These vertreten, die Digitalität sei wesentlich ein „großer Verstärker“1, der nicht so sehr neue Facetten von Medienkulturen hervorbringe, als vielmehr ihre Ausmaße und Wirkungsweisen maximiere.
Kann es sein, dass dies auch und gerade für eine wesentliche Facette von historischem Denken und Geschichtsschreibung in der Kultur der Digitalität zutrifft, nämlich auf die Art und Weise, wie die theoretisch gut etablierte Unhintergehbarkeit von Perspektivität sich im Historischen Denken und in seinen Produkten (historischen Aussagen, Narrativen) manifestiert – und wie gut erkennbar sie ist?
Ich habe die Vermutung, dass wenigstens einige der gegenwärtigen „digitalen Medien“ dies in durchaus unterschiedlicher Weise tun, wobei ich unter (historischen bzw. geschichtskulturellen) „Perspektiven“ hier die auf zeitliche, gesellschaftliche, politische, kulturelle Positionierungen sowie auf (davon nicht unabhängige, aber nicht von diesen und ihren Kombinationen abschließend determinierten) individuellen Interessen, Vorlieben etc. beruhenden Komplexe aus (zeitlichen) Orientierungsbedürfnissen, Interessen und Fragen an Geschichte, Komplexe aus Deutungs- und Erklärungsmustern und die aus ihren resultierenden Blickrichtungen auf Vergangenes zum Zwecke gegenwärtiger Orientierung verstehe. Solchen Perspektiven liegen also — und das ist hier bedeutsam — „reale“ bzw. „tatsächliche“ Unterschiede in Erlebnissen, Erfahrungen, Überzeugungen, Interessen, Bedürfnissen etc. zugrunde. Perspektiven in diesem geschichtsdidaktisch bedeutsamen Sinne haben immer einen Bezug zu nicht nur nur theoretischen, sondern lebensweltlichen Orientierungsbedürfnissen.

  1. Die sogenannten „Sozialen Medien“ (etwa Facebook, Twitter, Instagram, TikTok) erleichtern und verstärken etwas, was es auch schon in der Schrift- und auch in oral kommunizierenden Medien gab und gibt – diese Medienregimes lösen einander ja nicht ab, sondern überlagern und ergänzen einander,2 was dort aber durch die Kombination der technisch-medialen Möglichkeiten und ihrer gesellschaftlichen, institutionellen und wirtschaftlichen Institutionalisierung deutlich eingeschränkt war, nämlich die Beteiligung prinzipiell (nicht aber real) aller an der Geschichtskomunikation einer Gesellschaft auch als Autor*innen, als Konstrukteur*innen historischen Sinns und historischer Aussagen mit über ihre jeweils eigene individuelle Perspektive und Orientierungsbedüfnisse hinausreichendem Geltungsanspruch.
    Die Möglichkeit zur auch re-konstruktiven und „sprechenden“ Teilhabe an der Geschichtskommunikation der Gesellschaft ist auch in der „digitalen (Geschichts-)Kultur“ keineswegs demokratisch, d.h. grundlegend egalitär organisiert, aber die Basis derjenigen, die mit eigenen Re-Konstruktionen von Vergangenem, mit eigenen narrativ strukturierten Aussagen über ihren engeren Kreis von Bekannten, ihre peer-groups hinaus „Gehör finden“ können, erscheint deutlich ausgedehnt. Das bedeutet aber ebensowenig, dass die Befähigung all dieser Akteur*innen in der digitalen Geschichtskultur sich quasi automatisch hinreichend mit entwickelt – weshalb Geschichtsunterricht gerade auch in staatlicher Mandatierung weiterhin und sogar verstärkt Bedeutung hat — wenn auch mit wesentlicher Verschiebung der Zwecke, Lehr- und Lernziele (siehe unten). Strukturell bedeutet es aber auch, dass in der digitalen und auch nur ansatzweise hinsichtlich der Autor*innen-Basis erweiterten Geschichtskultur grundlegend mehr und andere Perspektiven präsent sind und in die gesellschaftlich vorfindlichen narrativen Aussagen Eingang finden, ohne dass dies grundsätzlich immer transparent ist.
    Soziale Medien scheinen — so meine Hypothese — somit Verstärker*innen der Vielfalt und Präsenz unterschiedlicher Perspekviten und mit ihnen verbundener Geschichtsinteressen, -deutungen, -wertungen etc., die für eine verantwortbare Teilhabe an dieser „diversifizierten“, gesteigert pluralen (nicht aber egalitären) Geschichtskultur erkannt und reflektiert werden müssen.
    „Gesteigert“ divers bzw. plural sind die in derart auch (nicht allein) durch soziale Medien kommunizierenden Geschichtkulturen vorhandenen Perspektiven dabei im Vergleich zu den in den dominant schriftlichen bzw. durch multimediale Massenmedien gekennzeichneten Kulturen vornehmlich insofern, als dort abseits des „kommunikativen Gedächtnisses“ im sozialen Nahraum der Bürger*innen die wesentlichen Facetten des sozialen und kulturellen Gedächtnisses und der Geschichte vornehmlich darin bestanden, dass von überwiegend wenigen, spezialisierten Experten (Historiker*innen, Journalist*innen, Publizist*innen, Lexikonredaktionen, auch Zeitzeug*innen etc.); also im weiteren Sinne professionalisierten „Redaktionen“ verfasste, integrierende Geschichtserzählungen undirektional über diese Massenmedien „disseminiert“ wurden und die große Mehrzahl der Mitglieder dieser Gesellschaft (wiederum außerhalb des kommunikativen Nahraums) weitgehend als Rezipient*innen, nicht als Autor*innen oder Sprecher*innen fungierten.
    Das wurde und wird durch die schon seit langem etablierten „Rückkanäle“ dieser Medien (etwa in Form von Leser*innen-Briefen, Anruf-Sendungen …) zwar ansatzweise relativiert, aber doch nur ansatzweise.3
    In diesen Schrift-, Audio-, Video- und sie kombinierenden Multimedialen Kulturen herrschte so — das wäre meine These — eine stark eingeschränkte Vielfalt von Perspektiven in der Geschichtskommunikation vor, die zudem davon geprägt war, dass — etwa in wesentlichen Teilen dieser Kultur, nämlich vielen Historiker*innen-Texten, schulischen Geschichtsmedien etc. — Multi- oder Pluri-Perspektivität insofern nur eine untergeordnete Rolle spielte, als nationale, regionale oder auch anders (etwa auch entlang sozialer Klassen oder Milieus) konstitutierte „Master Narrative“ eher eine von den sie verantwortenden Wenigen (den Redaktionen) integrierte Perspektive vorherrschte, die als für alle Adressat*innen, Rezipient*innen etc. gleichermaßen relevant, als auch die ihre ausgegeben und präsentiert wurde. Das galt und gilt selbst dort, wo nicht im strengen Sinne die Vorstellung einer einzigen, alle denkbaren Perspektiven integrierenden „wahren Geschichte“ unterstellt wurde, sondern von getrennten Geschichten einzelner Kollektive (vornehmlich Nationen) die Rede war.
    Es ist diese zuvor dominante eher Oligo- oder gar scheinbare Mono-Perspektivität der nicht-sozial-medialen Geschichtskommunikation, die durch diese nicht offen und explizit infrage gestellt, sondern durch eine zunächst (?) unüberschaubare Vielfalt perspektivisch unterschiedlicher – und das heißt eben auch: unterschiedliche Erlebens-, Erfahrungs-, Interessen-, Fragehorizonte, mit verschiedenen sozialen, kulturellen und politischen Orientierungsbedürfnissen, ebenso aber ensprechenden Geltungsansprüchen, Überzeugungs- oder auch nur Überredungs- und ggf. auch Manipulations-bedürfnissen komplementiert wird — und zwar ohne dass die Geschichtskultur auch nur eine spezifische „Sprache“ zur Markierung dieser nunmehr immer noch unhintergehbaren, aber radikalsierten Perspektivität gefunden hätte. Fast alle dieser radikal multi-perspektivischen (kontroversen) Geschichten — so ist meine Vermutung — werden in der Sprache der unterstellten Oligo- oder Monoperspektivität formuliert und erscheinen so als ihre jeweilige Perspektivität verschleiernde Varianten der „einen“ Geschichte.
  2. Instanzen generativer „Künstliche Intelligenz“ auf der Basis von „Large Language Modulen“ — wie etwa „ChatGPT“ — als zweites Phänomen der rezenten digitalen Kultur(en) hingegen scheinen der Geschichtskultur bzw. der geschichtskulturellen Komunikation annähernd das Gegenteil hinzuzufügen — nämlich eine neue Form integrierter Oligo- oder gar Monoperspektivität, die der Form nach denen des vor-digitalen Geschichtsregimes unidirektionaler Dissemination von mehr oder weniger durch die (tatsächlich oder scheinbare) Professionalität der sie verantwortenden Redaktionen beglaubigten Geschichten ähnelt — nur, dass nun die integrierte Perspektive historisch vermeintlich „wahrer“ Geschichten nicht einmal sozial und professionell partikularen und universalisierten Pespektiven, Interessen und Geltungsansprüchen beruhen, denen aber „realweltliche“ Erlebens- und Erfahrungsräume zugrunde lagen, sondern nur mehr auf der Basis der Large Language Module errechnete Integrale gemeinschaftlicher Perspektivität. Äußerlich düften — so meine Vermutung — Geschichtsnarrative als Output von LLM und „KI“ klassischen, oligo- oder monoperspektivischen Geschichtsdarstellungen der Printkulturen gleichen, insofern oder zumindest soweit auch die „Prompts“, die Orientierungsbedürfnissen enstprechenden Fragen an ChatGPT oder andere generative-KI-Tools die Möglichkeit solcher mono- bzw. oligoperspektiver Geschichtsaussagen unterstellen und den Output solcher anstreben.
    Aber auch dort, wo Prompts an KI-Generatoren Perspektivität implizieren und diese aufordern, Geschichte(n) aus bestimmten einzelnen oder auch mehreren Perspektiven darzustellen, könne differenzierende Resultate nicht „realweltliche“ Perspektiven und somit eine Multiperspektivität oder Kontroversität / Pluralität repräsentieren und in historischen Sinn umsetzen, sondern alle diese Perspektiven wären/sind dann „lediglich“ errechnete, intransparent re-konstruierte „Perspektiven“, denen keine realweltlichen Erlebens-, und Erfahrungsbestände, ihnen zuzuordnende Orientierungsbedürfnisse und resultierende Interessen und Fragen an Vergangenes, erfahrungsbasierte Deutungsmuster etc. zugrundeliegen, sondern lediglich Simulationen von (Multi-)Perspektivität.

Es ist anzuerkennen, dass die Wirkungen digitaler Medien auf die Geschichts- und Erinnerungskultur kaum zu unterbinden sind, unabhängig davon, wie man sie bewertet. Auch die Wirksamkeit gesetzlicher Regulierungen dürfte begrenzt sein. Daher müssen Gesellschaften, die  hauptsächlich mittels digitaler Medien und anderer multimedia-Anwendungen (wie Computerspielen und Simulationen) über Vergangenes und seine Bedeutung für die gegenwärtige Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Mitglieder kommunizieren, ihre Mitglieder befähigen, mit dieser Vielfalt umzugehen.

In der „digitalen Geschichtskultur“ geht es somit nicht mehr darum, durch Geschichte und Geschichtsunterricht eine Kohärenz der Geschichtsvorstellungen und Orientierungen herzustellen, wie es in früheren nationalen Kulturen üblich (und wohl schon dort zumindest teilweise dysfunktional) war. Stattdessen geht es darum, die Mitglieder als vielfältige und diverse, sozial eingebundene Individuen zu befähigen, Kohäsion zu erreichen.4
Das setzt die mentale und emotionale Fähigkeit zu „Ambiguitätstoleranz“ ebenso voraus wie Kompetenzen historischen Denkens,5 in denen de-konstruktive (narrations-analytische) Fähigkeiten mindestens so gewichtet sind wie re-konstruktive (synthetische) und kommunikative — einschließlich der Fähigkeit(en), Perspektiven zu erkennen, zu re-konstruieren und perspektivische Geschichtsaussagen auf ihre nicht Triftigkeit/Plausibilität zu analysieren, und das nicht nur mehreren Dimensionen (empirische, normative, narrative und theoretische Plausibilität; vgl. Rüsen 2013), sondern diese wiederum in multi-perspektivischer Bezugnahme. Auch gesteigerte Triftigkeit (Rüsen 1986; 2013) impliziert eben nicht Kohärenz (also gleichartiges Vertrauen aller in dieselben Geschichten), sondern Kohäsion, d.h. die Fähigkeit, auch angesichts perspektivischer Unterschiede und in ihr miteinander vernünftig über Geschichte zu kommunizieren und auch über Unterschieden (etwa angesichts der „Vielfalt der Kulturen“; Rüsen 1998) neue [geschichts-; AK]-Kulturalitäten (Rathje 2006/2008/2009) zu errichten.

  1. Muuß-Merholz, Jöran (2019): Der große Verstärker. Spaltet die Digitalisierung die Bildungswelt? – Essay. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Online verfügbar unter https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/293120/der-grosse-verstaerker/. []
  2. In diesem Sinne ist, wie auch von Muuß-Merholz (wie Anm 1) vermerkt, die Gegenüberstellung unterschiedlicher Lehr-/Lernverständnisse in unterschiedlichen Epochen durch Lisa Rosa problematisch. Die von ihr erst der Digitalität zugeschriebenen Konzepte lernerzentrierter Bildung etc. waren vielmehr schon im „Buchdruckzeitalter“ möglich und auch bereits in progressiven Konzepten verankert, u.a. durch die Kommunikationsstrukturen aber kaum dominant geworden. Vgl. Rosa, Lisa: Lernen im digitalen Zeitalter. eEduca. Leipzig, 24.11.2017. Online verfügbar unter https://shiftingschool.wordpress.com/2017/11/28/lernen-im-digitalen-zeitalter/. []
  3. Vgl. auch Körber, Andreas (2002): Neue Medien und Informationsgesellschaft als Problembereich geschichtsdidaktischer Forschung. In: ZfGd 1, S. 165–181. []
  4. Vgl. hierzu Rathje, Stefanie (2009): Der Kulturbegriff. Ein anwendungsorientierter Vorschlag zur Generalüberholung. In: Alois Moosmüller (Hg.): Konzepte kultureller Differenz. Münster, New York, München, Berlin: Waxmann (Münchener Beiträge zur interkulturellen Kommunikation, 22), S. 83–107; Rathje, Stefanie (2006): Interkulturelle Kompetenz. Zustand und Zukunft eines umstrittenen Konzepts. In: Zeitschrift für Interkulturellen Fremdsprachenunterricht 11 (3). Online verfügbar unter https://zif.spz.tu-darmstadt.de/jg-11-3/docs/Rathje.pdf; Rathje, Stefanie (2014): Multikollektivität. Schlüsselbegriff der modernen Kulturwissenschaften. In: Stephan Wolting (Hg.): Kultur und Kollektiv. Festschrift für Klaus P. Hansen. Unter Mitarbeit von Klaus P. Hansen. Berlin: wvb Wissenschaftlicher Verlag Berlin, S. 39–59. []
  5. Körber, Andreas; Schreiber, Waltraud; Schöner, Alexander (Hg.) (2007): Kompetenzen historischen Denkens. Ein Strukturmodell als Beitrag zur Kompetenzorientierung in der Geschichtsdidaktik. Neuried: Ars Una (Kompetenzen, 2). Online verfügbar unter http://edoc.ku-eichstaett.de/1715/1/1715_Kompetenzen_historischen_Denkens._Ein_Strukturmodell_al.pdf.; Körber, Andreas (2022): Kompetenzmodelle in der Geschichtsdidaktik. In: Georg Weißeno und Béatrice Ziegler (Hg.): Handbuch Geschichts- und Politikdidaktik. 1st ed. 2022. Wiesbaden, Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden; Springer VS, S. 3–16. []

(2009) Zur Erinnerungskultur im Web 2.0

Körber, Andreas (2009/2016): (2009) Zur Erinnerungskultur im Web 2.0. (Blogbeitrag)

[Vorbemerkung: Nach dem Umzug des Blogs auf den neuen Server wurde ich vom System auf einen seit Jahren unfertigen Entwurf aufmerksam gemacht, der danach meiner Aufmerksamkeit entgangen war. Ich veröffentliche ihn hier unverändert, zum einen, weil ich das damals geschriebene immer noch für nicht ganz unsinnig halte, zum anderen, weil auch das eine Form der Erinnerung ist. AK 3.5.2016]

Lisa Rosa macht(e mich damals) auf ein erinnerungskulturelles Phänomen aufmerksam:

Ein Projekt in Lublin „rekonstruiert“ im Netz Holocaust-Opfer und gibt ihnen eine „virtuelle Identität“, d.h. es entsteht eine Seite, auf welcher nicht nur Lebensdaten und Informationen über die historische Person versammelt werden, sondern diese Person auch eine virtuelle „eigene“ Stimme bekommt.

Ein Bericht darüber findet sich bei der Deutschen Welle.

Dieses Projekt wirft aus der Perspektive der Geschichtsdidaktik wie der Erinnerungskultur, der Gedenkstättenpädagogik mehrere Fragen auf. Ich will hier gar nicht selbst unmittelbar nach der „Angemessenheit“ und/oder Sinnhaftigkeit fragen oder darüber urteilen. Zunächst geht es mir darum zu fragen, welcher Kategorien, Begriffe und Einsichten es bedarf, um darüber zu validen Urteilen zu kommen:

  1. Kann dieses Projekt als neu-mediale, Internet-gerechte Weiterentwicklung biographischen Arbeitens in der Erinnerungskultur angesehen werden?
  2. In dem oben angesprochenen Bericht über dieses Projekt wird der Begriff der „Rekonstruktion“ erwähnt. Was genau wird damit bezeichnet? Was umfasst er — und was kann er sinnvollerweise umfassen?
    1. Ist mit der Rekonstruktion die Erarbeitung von Informationen über die Lebensumstände und das Leben des Jungen „Henio“ gemeint — oder umfasst der Begriff auch die „Wiederherstellung“ seiner Perspektive?
    2. Re-Konstruktion im geschichtswissenschaftlichen Sinne besteht immer in einer retrospektiven Tätigkeit. Dabei gilt inzwischen als gesicherte Erkenntnis, dass zwar versucht wird, „die Vergangenheit“ zu rekonstruieren, dass das Ergebnis aber nie in der Wiederherstellung der Vergangenheit bestehen kann, sondern immer die Form einer „Geschichte“ annimmt, nämlich narrativ strukturiert ist.
    3. Re-Konstruktion verbindet somit immer mindestens zwei Zeitpunkte, von denen einer derjenige der Re-Konstruktion ist. Im Sinne von Transparenz und in Anerkennung der unhintergehbaren Perspektivität (sowie Selektivität, Partialität etc.) aller narrativen Aussagen, ist zu fordern, dass die Tatsache der perspektivischen Re-Konstruktion und die Perspektive, von der sie vorgenommen wird, möglichst offen gelegt wird.
    4. Auch die Anstrengung und Leistung, mögliche Gedanken und Wünsche, Äußerungen und Taten früherer Menschen zu formulieren, ist demnach formal Re-Konstruktion. Die Nutzung wörtlicher Rede und der Ich-Form, d.h. Dramatisierung und Kontextualisierung, Lokalisierung usw. sind Elemente historischer Re-Konstruktion. In diesem Sinne ist auch die Konstruktion des „virtuellen Henio“ eine Rekonstruktion.
    5. Ein solches Projekt kann also nicht einfach mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass es illegitim sei, nicht mehr lebende Personen „zum Sprechen zu bringen“ — nichts anderes tun historische Dramen und Epen — aber auch ein Gutteil der erzählenen Geschichtsschreibung.
    6. Nicht die Tatsache fiktionaler Gestaltung von vergangenen Perspektiven und Handlungen in diesen Perspektiven kann also ein Grund sein, ein solches Projekt abzulehnen oder problematisch zu finden, sondern höchstens die Art und Weise, wie Fiktionalität (oder neutraler: Gestaltung) und „Faktizität“ miteinander in Beziehung gesetzt werden. Auch „Fakten“ sind ja nicht einfach gegeben, sondern entstehend durch Interpretation, durch Re-Konstruktion.
  3. Dass mich (und wohl auch Lisa Rosa) bei der Information über diese Form der Erinnerungskultur ein ungutes Gefühl beschleicht, der Verdacht, hier könnte etwas unangemessenes, problematisches statt finden, muss also an anderem liegen. Es braucht wohl auch andere Kriterien zu dessen Beurteilung:
    1. Ist es die Kombination von fiktionaler Gestaltung und der Opferperspektive, welche dem so Gestalteten eine Deutungsmacht verleiht, die uns — bei aller Berechtigung und Notwendigkeit der Repräsentation dieser Perspektive — problematisch erscheint?
    2. Ist der Begriff „virtueller Zeitzeuge“, der bei der Deutschen Welle verwendet wird, angemessen? Er verweist auf die besondere Qualität der Zeitzeugenschaft, die diese in der deutschen Geschichtswissenschaft und Erinnerungskultur besitzt — nämlich eine auf einer Authentizitätsannahme beruhende Autorität.
    3. Hier ist zu fragen, ob unser (bzw. der Autoren des Projekts und/oder der Berichterstatter) Begriff des „Zeitzeugen“ scharf genug ist. Lässt sich „Zeugenschaft“ virtualisieren?
    4. Vielleicht hilft es ja weiter, die Autorität, die dem Konzept des „Zeugen“ und der „Quelle“ im deutschen historischen Denken zukommt, zurückzunehmen, und vielmehr (entsprechend der englischsprachigen Geschichtspädagogik) das Konzept der „Evidenz“ zu nutzen. Nicht die Tatsache von Zeugenschaft iste s dann, die Autorität verbürgt — vielmehr kommt den Berichten von „Zeitzeugen“ Evidenz nicht automatisch zu, sondern muss in ihnen gesicht werden.
    5. Mit Hilfe der Kategorie von „Evidenz“ ließen sich auch Vorstellung sekundärer und eben virtueller Zeugenschaft kritisch analysieren.
  4. Zu reflektieren ist auch die Erinnerungsqualität solcher Projekte
    1. zunächst unterscheidet sich der Vorgang der „Re-Konstruktion“ vergangener Perspektiven („was kann der Junge Henio plausiblerweise zu diesem Zeitpunkt gedacht haben, was können seine Wünsche, Erfahrungen, Erlebnisse etc. gewesen sein?“) und ihre dramatisierende, lokalisierende, kontextualisierende Gestaltung nicht wesentlich von dem, was ernsthaft arbeitende Autoren von Jugendbüchern oft tun.
    2. In den allermeisten Fällen handelt es sich bei den Personen solcher Produkte um explizit fiktionale Gestalten, die an Hand historischer Forschung als möglich und plausibel erkannte Perspektiven etc. zu einer Individualität gestalten, die als möglich, aber eben nicht wirklich dargestellt wird:
      1. Zuweilen werden verbürgte und überlieferte Einzelerfahrungen mehrerer Personen zu einer fiktionalen Figur verdichtet.
      2. zuweilen wird neues (aber eben mögliches) „hinzuerfunden“, so auch „Typisches“ „individualisiert“.
    3. Aber es gibt natürlich auch Beispiele, wo in fiktionalen Gestaltungen „reale“ Personen mit eigenem Denken und Reden, Fühlen und Wollen vorgestellt und gestaltet werden.
      1. Das ist zunächst immer dort der Fall, wo bekannte Einzelpersonen, deren Handeln die Situation geprägt hat, unverzichtbar sind — etwa beim Holocaust Hitler, Höss usw.
      2. es können aber auch verbürgte, dann „fiktional“ überformte Erfahrungen realer Menschen sein — wie etwa die Erinnerungen von Art Spiegelmanns Vater in „Maus“.
    4. In den allermeisten Fällen, die problemlos anerkannt werden, zeichnet jedoch das Setting die Gestaltung als zumindest teil-fiktional bzw. als „literarisch“ gestaltet aus: Der Hitler in „Maus“ ist ebensowenig der reale Hitler wie der Caesar in Asterix — er ist erkennbar eine literarische Gestaltung der realen Person Hitler — ein Verweis auf die Realität, nicht aber die Realität selbst.