Neutrality in History and Political Education on the Ukraine War? Understanding the Beutelsbach Consensus

Körber, Andreas (2022): „Neutrality in History and Political Education on the Ukraine War? Understanding the Beutelsbach Consensus.“ (Blog) In: https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/neutrality-in-history-and-political-education-on-the-ukraine-war-understanding-the-beutelsbach-consensus/

[The following post documents a Twitter thread )originally in German) from 27 February 2022: Together with the origal replies, it can be found here: https://twitter.com/An_Koer/status/1498053798983614470?s=20&t=Oqax0VSWvSQ8qwLEUeVvSg].

The German collation on this blog is  here: https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/ukraine-konflikt-und-beutelsbacher-konsens/

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Many institutions and accounts in several countries are currently compiling advice and materials on how to talk to students about the war in Ukraine. This includes valuable advice on how to deal sensitively with fears and anxieties as well as on political education. One example is the padlet with materials from the Hamburg State Institute for Teacher Training and School Development. There, the cover letter refers to the principles of the Beutelsbach Consensus, i.e. to the principle of controversialty ((In contrast to well-established practice of using „controversy“, I use the possibly neologist „controversial(i)ty“ in order to match the character of the German term „Kontroversität“ as referring not a manifest controversity, but to the characteristic of a question, a topic to be discussed about in society and in academe. As will be visible in the following, this differentiation is crucial in our case at hand. It is not necessarily the war against Ukraine which is the controversy to be covered and to be addressed from different and open perspectives (although in other cases, wars and their interpretation can form such controversial topics, and some aspects even of this war may be considered to be legitimately open to debate), but rather questions relating to this war.)) („Treating Controversial Subjects as Controversial„) and the prohibition of overwhelming the pupil, in the spirit of German political didactics.

In contrast to the latter, the former is perhaps not so obvious in view of the unanimous and justified assessment of the war as a breach of international law. Nevertheless, it is not only justified but necessary. One must just not make the mistake of assuming that under the „principle“ or even „commandment“ of controversialty there is some kind of neutrality or an attitude that „both“ (or all) sides are somehow equally right. It cannot be about a formal „balance“ – and according to the Beutelsbach Consensus it is not.

The „principle of controversialty“ states that what is controversial in politics and society needs to appear as controversial in the classroom – neither as „inconsiderable“, nor as „not to be decided“ or even as not to be withdrwan from evaluation. So it is not „the Russian“ vs. „the Western“ side and view that form the controversial topic, but some of the many issues that are quite rightly (albeit not simply symmetrically) controversial in our (and the world’s) society. These points must not (and must not) simply be reduced to value judgements, but must always be based on questions of factual judgements, such as, e.g. the question of the character of war as a breach of international law, as a breach of international treaties, etc. Even though (and maybe especially because) these latter questions are largely unambiguous and appear to have have been decided – still they have been discussed: Not whether, but why and to what extent this war is wrong – there were and are factual judgements on this.

Likewise, questions of the legitimacy of Germany’s reluctance to supply arms, of the possible effects of support or lack thereof, of forms of support for civil society can be discussed and considered – even and especially without arriving at a single common and predetermined answer.

The principle of controversialty thus means a non-formally balanced discussion and consideration of questions with the possibility of different assessments (and also evaluations), but it also means that arguments and judgements are considered and weighed up, whereby strengths and weaknesses can certainly be named. This can – and in many cases must – also include clearly criticising the acceptability of some argumentation, but without automatically prescribing exactly one single counter-argument as correct.

In such conflicts, the controversy referred to in the principle of controversialty does not mean the seemingly neutral confrontation of the parties to the conflict, but rather concerns more and more clearly a whole series of questions about the interpretation of causes, the plausibility of strategies, etc., which are intensively discussed in our society. It is precisely such questions that can be discussed in open societies with an open and plural media culture – which (hopefully) distinguishes this society from others – and in this conflict from that of the opposing side. This certainly requires teaching units and preparation of varying scope – and often also cross-curricular or interdisciplinary learning.

For example, the question of what is and can be meant by „Russian security interests“ from different sides, and in what relation they can and must be placed to the interests of Ukraine, is certainly debatable – but requires material. One last point: The principle of controversialty also includes avoiding the impression that in the context of teaching, but also in life in the forums in which such questions are discussed, one could ever arrive at answers that would be conclusive in any way, that could not require re-sharpening (up to revision) with new information, under changed conditions, also with more life experience and other perspectives.

For another reason, the principle of controversialty does not demand that decisions, final or provisional judgements be reached and that arguments always be weighed against each other. Already the realisation that there are different positions, perspectives, factual and value judgements together with their underlying world views, concepts, values etc., and (better:) how they (or some of them) look like and „function“, contributes greatly to the ability to orient oneself. Moreover, their knowledge also requires judgements that can be discussed.

Perhaps it is worthwhile to collect a few questions/topics that can be honestly (considered) controversial?

  • What can participants in the public discussion mean when they speak of Russia’s „security interests“ and argue whether they „should“ be taken into account?
  • Putin’s policy as „traditional great power aspirations“ or as the result of „loss of reality“ or even illness, insanity? What do these interpretations mean, and what do they imply for expectations and possible reactions?
  • Germany’s „historically conditioned“ restraint in foreign policy – what is/is meant by this? What is/are the reasons for this? To what extent is it judged to be (no longer) appropriate? Which (different) ideas of a new orientation are justified and how?

Beitrag zur Friedenserziehung angesichts des Überfalls auf die Ukraine

Körber, Andreas als Gesprächspartner in: Hübert, Henning (12.3.2022). „Friedenserziehung“. In: Campus & Karriere. Deutschlandfunk. 12.3.2022: 14:05h;

Körber, Andreas als Gesprächspartner in: Hübert, Henning (12.3.2022). „Friedenserziehung“. In: Campus & Karriere. Deutschlandfunk. 12.3.2022: 14:05h;

Vorankündigung: Kompetenzorienierung – eine Sackgasse? Nein!

Körber, Andreas (2022): Kompetenzorientierung – eine Sackgasse? Nein! In: Thomas Must, Jörg van Norden und Nina Martini (Hg.): Geschichtsdidaktik in der Debatte. Beiträge zu einem interdisziplinären Diskurs. Frankfurt: Wochenschau Verlag (Geschichtsdidaktik theoretisch), S. 139–156.

Demnächst erscheint in Wochenschau-Verlag ein Sammelband mit Vorträgen aus einer Kolloquienreiher der Uni Bielefeld.

Darin u.a. mein Beitrag aus einem kontrovers angelegten Gespräch mit Jürgen Gunia als ausgesprochenem Kritiker der Kompetenzorientierung und einem Beitrag von ihm, der allerdings wenig seine damals vorgetragenen Gedanken enthält, sondern offenkundig vielmehr als abermalige Reaktion auf meine damaligen Thesen zu verstehen ist:

Körber, Andreas (2022): Kompetenzorientierung – eine Sackgasse? Nein! In: Thomas Must, Jörg van Norden und Nina Martini (Hg.): Geschichtsdidaktik in der Debatte. Beiträge zu einem interdisziplinären Diskurs. Frankfurt: Wochenschau Verlag (Geschichtsdidaktik theoretisch), S. 139–156.

Gunia, Jürgen (2022): ‚Selbst vernünftig Geschichte(n) denken‘? Zur Kompetenzorientierung nach Andreas Körber – Ein Blindflug mit Bodenkontakt. In: Thomas Must, Jörg van Norden und Nina Martini (Hg.): Geschichtsdidaktik in der Debatte. Beiträge zu einem interdisziplinären Diskurs. Frankfurt: Wochenschau Verlag (Geschichtsdidaktik theoretisch), S. 157–168.

Ukraine-Konflikt, Politik- und Geschichtslernen: Zum Verständnis des Beutelsbacher Konsenses

Körber, Andreas (27.2.2022): „Ukraine-Konflikt, Politik- und Geschichtslernen: Zum Verständnis des Beutelsbacher Konsenses.“ (Blog) In: https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/ukraine-konflikt-und-beutelsbacher-konsens/.

[Der folgende Beitrag dokumentiert einen Twitter-Thread vom 27. Februar 2022: Er ist – mit den Antworten etc. hier zu finden: https://twitter.com/An_Koer/status/1498053798983614470?s=20&t=Oqax0VSWvSQ8qwLEUeVvSg]. Hier habe ich kleinere Schreibfehler korrigiert.

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Viele Institutionen und accounts in mehreren Ländern stellen gerade Ratschläge und Materialien dazu zusammen, wie mit Schüler:innen über den Ukraine-Krieg gesprochen werden kann und soll. Dazu gehören sowohl wertvolle Hinweise für den sensiblen Umgang mit Befürchtungen und Ängsten als auch solche zur politischen Bildung. Ein Beispiel ist das Padlet mit Materialien des Hamburger Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung. Dort wird im Begleitanschreiben ganz im Sinne der deutschen Politikdidaktik auf die Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses hingewiesen, d.h. auf das Kontroversitätsgebot und Überwältigungsverbot.

Im Gegensatz zu Letzterem ist ersteres angesichts der einhelligen und berechtigten Beurteilung des Krieges als Völkerrechtsbruch vielleicht nicht so offenkundig. Dennoch ist es nicht nur berechtigt, sondern notwendig. Man darf nur nicht den Fehler machen, unter dem „Kontroversitätsgebot“ eine Art der Neutralität oder eine Haltung bestünde, „beide“ (oder alle) Seiten hätten irgendwie gleichermaßen Recht. Um eine formale „Balance“ kann es gerade nicht gehen – tut es laut Beutelsbacher Konsens auch nicht.

Das Kontroversitätsgebot besagt, dass das, was in Politik und Gesellschaft kontrovers ist, als kontrovers im Unterricht erscheint – weder als „egal“, noch als „nicht zu entscheiden“ oder gar als nicht zu bewerten. Nicht „die russische“ vs. „die westliche“ Seite und Sicht also bilden die Kontroverse, sondern einige der vielen Fragen, die in unserer (und der Welt-)Gesellschaft durchaus zu Recht (wenn auch nicht einfach symmetrisch) kontrovers diskutiert werden. Das müssen (und dürfen) gerade auch nicht einfach Werturteile sein, sondern es muss immer auch zugrunde liegend um Sach-Urteile gehen, etwa um die Frage nach dem Charakter des Krieges als Völkerrechts-Bruch, als Bruch internationaler Verträge etc. Diese Fragen sind zwar weitgehend eindeutig und erscheinen auch entschieden – aber sie wurden diskutiert: Nicht ob, sondern warum und inwiefern dieser Krieg Unrecht ist – dazu gab und gibt es sachliche Beurteilungen.

Ebenso können Fragen der Legitimation der deutschen Zurückhaltung bei Waffenlieferungen, der möglichen Wirkungen von Unterstützungen oder ihres Fehlens, von Formen der Unterstützung für die Zivilgesellschaft diskutiert und erwogen werden – auch und gerade ohne zu einer einzigen gemeinsamen und schon vorher feststehenden Antwort zu gelangen.

Das Kontroversitätsgebot meint also eine nicht-formal-balancierte Diskussion und Erwägung von Fragen mit der Möglichkeit unterschiedlicher Einschätzungen (und auch Wertungen), beinhaltet aber gerade auch, dass Argumente und Urteile er- und abgewogen werden, wobei Stärken und Schwächen durchaus benannt werden können. Das kann – und in vielen Fällen muss – auch beinhalten, die Akzeptabilität mancher Argumentationsweisen deutlich zu kritisieren, aber eben ohne, dass dadurch automatisch genau ein einziges Gegenargument als richtig vorgegeben würde.

Die Kontroverse des Kontroversitätsgebots meint also in solchen Konflikten gerade nicht die schein-neutrale Gegenüberstellung der Konfliktparteien, sondern betrifft mehr und deutlicher eine ganze Reihe von Fragen etwa zur Interpretation der Ursachen, der Plausibilität von Strategien etc., die in unserer Gesellschaft ja intensiv diskutiert werden. Es sind gerade solche Fragen, die in offenen Gesellschaften mit offener und pluraler Medienkultur diskutiert werden können – was diese Gesellschaft ja (hoffentlich) von anderen – und in diesem Konflikt derjenigen der gegnerischen Seite – unterscheidet. Das erfordert sicher ganz unterschiedlich umfangreiche Unterrichtseinheiten und Vorbereitung – und oft auch fächerübergreifendes oder -verbindendes Lernen.

Die Frage etwa danach, was mit „russischen Sicherheitsinteressen“ von verschiedener Seite gemeint ist und sein kann, und in welches Verhältnis sie zu den Interessen der Ukraine gesetzt werden können und müssen, ist durchaus diskutierbar – benötigt aber Material. Ein letzter Punkt: Da Kontroversitätsgebot umfasst auch, den Eindruck zu vermeiden, also könnte man im Rahmen von Unterricht, aber auch im Leben in den Foren, in denen solche Fragen diskutiert werden, überhaupt zu Antworten kommen, die in irgendeiner Weise abschließend wären, die nicht bei neuen Informationen, unter veränderten Bedingungen, auch mit mehr Lebenserfahrung und anderen Perspektiven einer Nachschärfung (bis hin zu Revision) bedürfen können.

Das Kontroversitätsgebot verlangt auch aus anderem Grunde gar nicht, zu Entscheidungen, abschließend oder vorläufig gefällten Urteilen zu kommen und Argumentationen immer gegeneinander abzuwägen. Schon die Erkenntnis, dass es unterschiedliche Positionen, Perspektiven, Sach- und Werturteile samt ihnen zugrunde liegenden Weltsichten, Konzepten, Werten etc. gibt, und (besser:) wie sie (oder einige von ihnen aussehen und „funktionieren“, trägt schon sehr zur Orientierungsfähigkeit bei. Zudem: Auch ihre Erkenntnis erfordert zudem Urteile, die diskutiert werden können.

Vielleicht lohnt es, einmal ein paar ehrlich (als) kontrovers zu erschließender Fragen/ Themen zu sammeln?

  • Was können Beteiligte an der öffentlichen Diskussion meinen, wenn sie von „Sicherheitsinteressen“ Russlands sprechen, und streiten, ob sie „berücksichtigt“ werden soll(t)en?

  • Putins Politik als „traditionelles Großmachtstreben“ oder als Ergebnis von „Realitätsverlust“ oder gar Krankheit, Irrsinn? Was meinen diese Interpretationen, und was bedeuten sie für Erwartungen und Reaktionsmöglichkeiten?

  • Deutschlands „historisch bedingte“ Zurückhaltung in der Außenpolitik- was ist/wird damit gemeint? Worin ist/wird das begründet? Inwiefern wird es als (nicht mehr) angemessen beurteilt? Welche (unterschiedlichen) Vorstellungen einer Neuausrichtung werden wie begründet?

 

Sinnbildungsmuster Historischen Denkens – weitere Differenzierung

Körber, Andreas (28.12.2021): „Sinnbildungsmuster Historischen Denkens – weitere Differenzierung“

Vorschläge zur weiteren Differenzierung der Sinnbildungsmuster

  •  Differenzierungder traditionalen Sinnbildung:
    • „kumulativ-additiv“: die Kette der aufeinander aufbauenden tradionellen Deutungen anerkennend (Hadithe, Kirchenväter etc.)
    • „disruptiv-traditional“: für eine Rückkehr zum reinen Ursprung unter Ablehnung nachfolgender Traditionsergänzungen argumentierend.
  • spezifische Kombination:
    • „nostalgisch“: in wahrnehmend- analytischer Hinsicht einen grundlegenden Wandel anerkennend, in normativer Hinsicht aber am überkommenen, früher auf Grund eines Ursprungs Gültigen festhaltend. Der spezifische Sinn der Nostalgie entsteht weder allein in der reinen Suche nach dem Ursprung von etwas Geltenden, das verlängert würde (das ist der traditionale Anteil), sondern in dessen Evokation angesichts einer wahrgenommenen und als faktisch gegebenen Veränderung (genetischer Anteil).

Neuer Artikel /New Articleout now

Körber, Andreas (2021): Historical Consciousness, Knowledge, and Competencies of Historical Thinking. An Integrated Model of Historical Thinking – and Curricular Implications. In: Historical Encounters 8 (1), S. 97–119. DOI: 10.52289/hej8.107.

Out on December 23rd:

Körber, Andreas (2021): Historical Consciousness, Knowledge, and Competencies of Historical Thinking. An Integrated Model of Historical Thinking – and Curricular Implications. In: Historical Encounters 8 (1), S. 97–119. DOI: 10.52289/hej8.107.

Korrektur eines Missverstehens

In seinem jüngsten Buch „Aufgabenkultur im Geschichtsunterricht“1 verweist Manuel Köster auch auf den von uns (v.a. Heike Bormuth, auch Patrizia Seidel und mir) entwickelten Ansatz zur zweiseitigen Aufgabendiagnostik2 Er referiert korrekt, dass dabei das resultierende Anforderungsprofil einer Aufgabe „in einem zweiten Schritt“ mit einem Fähigkeitsprofil der Klasse abgeglichen werden solle und urteilt, damit würden „jedoch überindividuelle Unterschiede eingeebnet und die Aufgabenschwierigkeit auf einen fiktiven ‚Normschüler‘ zugeschnitten.“ (S. 49)
Das verkennt den Ansatz fundamental. Das Fähigkeitsprofil der Lerngruppe soll gerade nicht jeweils nur für jede Dimension einen Wert dür die ganze Klasse ausweisen (dann hätte er Recht), sondern vielmehr für jede Dimension die Bandbreite niedrigster, durchschnittlicher und höchster Ausprägungen erfassen und so gerade nicht einen „Normschüler“ zum Maßstab nehmen (das würde der ganzen vorangehenden Argumentation in diesem Aufsatz und den korrespondierenden Überlegungen zum inklusiven Geschichtslernen3 widersprechen, sondern es ermöglichen eine nach Dimensionen unterschiedliche Differenzierung der Aufgabenanforderungen durch unterstützende und/oder herausfordernde Scaffolds ermöglichen4. Die Erstellung der Fähigkeitenprofile soll denn auch gerade nicht ohne konkrete Anweisungen, sondern auf der Basis zwar erfahrungsbasierter Kenntnis der Lerngruppe, wohl aber anhand einer ganzen Batterie von Leitfragen eingeschätzt werden. Vgl. dazu hier.

  1. Köster, Manuel (2021): Aufgabenkultur im Geschichtsunterricht. 1. Aufl.; Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag (Methoden historischen Lernens). []
  2. Bormuth, Heike; Körber, Andreas; Seidl, Patrizia; Witt, Dirk (2020): Inklusive Diagnostik. Ein Werkzeug zur Planung inklusiven (Geschichts-)Unterrichts. In: Sebastian Barsch, Bettina Degner, Christoph Kühberger und Martin Lücke (Hg.): Handbuch Diversität im Geschichtsunterricht. Inklusive Geschichtsdidaktik. Frankfurt/Main: Wochenschau (Wochenschau Geschichte), S. 338–349; v gl. auch hier https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/inklusion-wahrnehmung-von-lernenden-und-ihren-staerken-und-schwaechen-eine-graphische-umsetzung/?preview_id=3568&preview_nonce=207d4a3703&post_format=standard&_thumbnail_id=-1&preview=true []
  3. Körber, Andreas (2020): Inklusive Geschichtskultur — Bestimmungsfaktoren und Ansprüche. In: Sebastian Barsch, Bettina Degner, Christoph Kühberger und Martin Lücke (Hg.): Handbuch Diversität im Geschichtsunterricht. Inklusive Geschichtsdidaktik. Frankfurt/Main: Wochenschau (Wochenschau Geschichte), S. 250–258. []
  4. vgl. auch Körber, Andreas; Seidl, Patrizia; Witt, Dirk; Bormuth, Heike (2020): Inklusives Geschichtslernen via Scaffolding von Aufgaben. In: Sebastian Barsch, Bettina Degner, Christoph Kühberger und Martin Lücke (Hg.): Handbuch Diversität im Geschichtsunterricht. Inklusive Geschichtsdidaktik. Frankfurt/Main: Wochenschau (Wochenschau Geschichte), S. 405–423. []

Ansprache bei der Mahnwache anlässlich des 83. Jahrestages der Pogrome vom 9. /10. November 1938 auf dem Joseph-Carlebach-Platz

Körber, Andreas (2021): Ansprache bei der Mahnwache anlässlich des 83. Jahrestages der Pogrome vom 9. /10. November 1938 auf dem Joseph-Carlebach-Platz.

Hier dokumentiere ich meine Ansprache als Vertreter der Universität Hamburg bei der Mahnwache am 9. Novemner 2021 zum Jahrestag der Novemberpogrome von 1938 auf dem Joseph-Carlebach-Platz.

„Liebe Anwesende,
ich bin gebeten worden, hier bei dieser Gedenkfeier ein paar Worte für die Universität zu sagen.
Wenn wir heute der Opfer der Pogrome der Nacht vom 9. auf 10. November 1938 und der folgenden Tage gedenken, tun wir das nicht allein wegen des Leids und der Verbrechen, die ihnen angetan wurden, sondern wir gedenken ihrer als Menschen, Nachbar:innen, Bürger:innen. Einige unter uns – unter Ihnen – gedenken Ihrer als der ihren im familiären Sinne, andere als Angehöriger gleicher Religion, politischer und anderer Verbindungen – wir alle als Gesellschaft sollten ihrer Gedenken als Mitglieder derselben Gemeinschaft – auch wenn, nein, gerade weil diese Zugehörigkeit, die grundlegende Anerkennung ihnen damals von vielen (nicht allen) Mitberüger:innen verweigert, ja genommen wurde. Denn diese Aberkennung ist ein Verlust an Menschlichkeit gewesen auch der Gesellschaft selbst. Unser Gedenken ist somit auch eine Wieder-Bekräftigung dieser Menschlichkeit und einer Anerkennung der Verpflichtung auf sie.
Die Universität Hamburg, für die ich heute hier spreche, als Institution hat fast nur in diesem allgemeinen Sinne vergleichbare Bezüge zu den damaligen Verbrechen und ihren Opfern, insofern sie sich heute versteht – verstehen muss – als eine Institution der Wissenschaft in einer Demokratie, die auf diese Werte verpflichtet ist und bleiben muss.
Sie kann jedoch die Opfer nicht als ein Verlust ihrer selbst beklagen. Wohl aber hat sie einen anderen Bezug zu dem Geschehen, und so trägt Beteiligung an dieser jährlichen Veranstaltung auch einen anderen Charakter. Sie ist Teil der viel zu spät begonnenen Aufarbeitung eigener institutioneller Schuld – und Übernahme von Verantwortung – Verantwortung nicht konkret für dieses Geschehen, wohl aber daraus – war sie doch als Anlieger dieses Viertels durchaus Akteur dies Geschehens – wenn nicht aktiv, so doch passiv.
Institutionen handeln nicht wirklich selbst, aus sich heraus, sondern durch ihre Mitglieder und Gremien. Für deren Verhalten und Handeln gelten dieselben Regeln des Rechts, der Menschlichkeit und des Anstands. Und indem Institutionen die Mitgliedschaft ihrer Angehörigen und oft auch deren Lebenszeit ihrer Mitglieder überdauern, haben sowohl sie als auc ihre viel späteren Mitglieder Anteil an der Notwendigkeit der Aufarbeitung dessen, was um sie herum und mit ihrem und ihrer früheren Angehörigen Mit-Wissen, Zutun und Lassen geschehen ist.
Die Universität Hamburg war durch ihre Mitglieder und Angehörigen, Lehrende, Studierende, Mitarbeiter:innen damals beteiligt – und zwar genau benommen nicht nur als Zeugin, hatte sie doch durch die Entfernung vieler ihrer eigenen jüdischen (wie auch anderer) Mitglieder aus dem Dienst, aus der Mitgliedschaft, aus dem Studium, den Boden für dieses Ereignis, für die Stimmung, die es die es SA und HJ und denen, die die Pogromnacht orchestrierten, erlaubte, keinen Widerstand befürchten zu müssen und keine kritischen, empörten Anfragen selbst durch eine große, international vernetzte Institution und ihre doch vielfältigen Mitglieder.
In den letzten 20 Jahren, die ich selbst hier als Mitglied dieser Universität überblicke, hat sie durchaus selbst an mehreren Stellen die damalige institutionelle Schuld und die vieler damaliger Mitglieder – von Professoren, Studierenden u.a. – aufgearbeitet und Verantwortungsübernahme bekundet. Ich denke an die Benennung der Hörsäle im Hauptgebäude nach vertriebenen Wissenschaftler:innen, die Stolpersteine davor, das Wandgemälde von Martha Muchow dort drüben, die Bodenplatte für die Mitglieder der Hamburger Weißen Rose, etc.
Das aber sind gewissermaßen stumme Zeugen des Gedenkens – ihre Existenz garantiert gerade keine Errungenschaft in dem Sinne, dass damit das Gedenken sichergestellt wäre.
Gedenken und Erinnern sind Tätigkeiten, die auch – wie man heute sagen würde – „performiert“ werden müssen. Die genannten Gedenkorte ermöglichen es, sichern es eber nicht – und ersetzen es auch nicht – wie auch das Denkmal von Margrit Kahl, auf bzw. neben dem wir hier stehen, der erinnernde Platzhalter für die in der Pogromnacht beschädigte und später abgerissene Synagoge, und der Verweis auf den Verlust, den dies bedeutet und auf den es verweist.
Es ist also nicht damit getan, dieses Gedenken einmal vollzogen zu haben und dann sichtbar zu halten. Dies ist der Grund, warum die Universität sich seit einigen Jahren regelhaft an dieser Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an den 9. November 1938 beteiligt. Es gilt, dieses Erinnern immer wieder neu zu bekräftigen.
Zudem ist kein Gedenken und Erinnern allein rückwärts gewandt. Es bedeutet immer, den Bezug erneut herzustellen, zu befragen und zu bekräftigen – durchaus auch immer wieder aus neuen, sich verändernden Blickwinkeln. Das bedeutet keine unbotmäßige Indienstnahme der Erinnerung oder der erinnerten Menschen für heutige Zwecke – zumindest dann nicht, wenn solches Erinnern nicht instrumentell ist, sondern der Befragung des heutigen Wahrnehmens und Handelns dient.
Vor sieben Jahren habe ich schon einmal hier gesprochen. Damals (2015) war es die von vielen als „Flüchtlingskrise“ apostrophierte humanitäre Situation, die viele umtrieb und Befürchtungen neuer, andere, nicht aber unverbundener Formen von Hass und Ausgrenzung entstehen ließ. Nicht Parallelen, wohl aber Lehren wurden damals thematisiert.
Das ist nicht ganz vorbei. Aktuell sind aber andere Fragen hinzugekommen oder wieder aktuell geworden. Mehrfache Angriffe auf jüdische Menschen auf offener Straße in Hamburg werfen die Frage wieder auf, was wir als Gesellschaft wahrnehmen, hinnehmen, wo die Schwellen der Aufmerksamkeit sind und diejenigen wann man aktiv wird.
Es sind aber auch neue Anfragen anderer Art hinzugekommen. Wenn sich Menschen heute etwa unter Verwendung bzw. Adaption derjenigen Symbole und Kennzeichnungen, mittels derer im nationalsozialistischen Staat Menschen markiert, ausgegrenzt und entrechtet wurden, als Opfer einer vergleichbaren Verfolgung gerieren, obwohl sie allenfalls im üblichen Rahmen der gegenseitigen Schranken bürgerlicher und Grundrechte eingeschränkt sind (ich spreche natürlich von den „Ungeimpft“-Sternen), dann gehört das Erinnern an die tatsächliche Entrechtung, die nicht nur gewaltsame, sondern soziale Grausamkeit und das Ausmaß – mit immerhin fast 100 selbst von den Nazis anerkannten Todesopfern und eines Mehrfachen davon in aktuellen Schätzungen – auch zur Notwendigkeit der Klärung der gegenwärtigen politischen Kultur und Bildung, und der Begriffe.
2015 schloss ich: „Indem wir uns heute in Trauer und rückblickendem Entsetzen vor diesen Menschen verneigen und ihre ihnen damals verneinte Zugehörigkeit zu unserer Gemeinschaft wieder anerkennen, bekennen wir uns auch zu einem Geist, einer Haltung, gleiches nicht wieder zuzulassen.“ Dieses Bekenntnis und diese Verpflichtung haben Geltung und müssen weiter Geltung haben. Heute nun möchte, nein muss ich ergänzen: „… bekennen wir uns zu einer Haltung, die solches Erinnern auch nicht missbraucht.“ In diesem Sinne muss die Universität auch heute Zeugin, Beobachterin der gesellschaftlichen Entwicklungen sein und in ihren Aktivitäten, die gerade nicht wertneutral sind – nämlich Wissenschaftliche Forschung und Lehre und zuletzt gerade auch Lehrer:innenbildung, in welcher ich selbst tätig bin – Verantwortung zu übernehmen – Verantwortung für das eigene Handeln aber auch dafür, was im konkreten und weiteren Umfeld geschieht. An diesem Gedenken teilzuhaben gehört grundlegend dazu.
Ich danke ihnen.“

Neuer Aufsatz erschienen

Körber, Andreas; Gärtner, Niko; Stork, Annika; Hartmann, Hanna (2021[angenommen]): Task-Based History Learning (TBHL) – ein Konzept für reflexive Lernaufgaben im Geschichtsunterricht? In: Zeitschrift für Geschichtsdidaktik (ZfGd) 20, S. 197-212. DOI: https://doi.org/10.13109/zfgd.2021.20.1.197

Im aktuellen Heft der Zeitschrift für Geschichtsdidaktik ist folgender Aufsatz erschienen:

Körber, Andreas; Gärtner, Niko; Stork, Annika; Hartmann, Hanna (2021[angenommen]): Task-Based History Learning (TBHL) – ein Konzept für reflexive Lernaufgaben im Geschichtsunterricht? In: Zeitschrift für Geschichtsdidaktik (ZfGd) 20, S. 197-212. DOI: https://doi.org/10.13109/zfgd.2021.20.1.197

Neuer Aufsatz erschienen

Körber, Andreas (2021): Rezension zu: Jörn Rüsen: Geschichte denken. Erläuterungen zur Historik. Wiesbaden 2020. In: ZfGd 20 (1), S. 247–248.

Im aktuellen Heft der Zeitschrift für Geschichtsdidaktik ist folgende Rezension erschienen:

Körber, Andreas (2021): Rezension zu: Jörn Rüsen: Geschichte denken. Erläuterungen zur Historik. Wiesbaden 2020. In: ZfGd 20 (1), S. 247–248.