Vortrag bei der Online-Konferenz „Datenkulturen, data literacy und Historisches Lernen“

Bormuth, Heike (08.12.2023): Vom Historisch Denken (Lernen) in der digitalen Kultur – Vorstellung einer fachspezifischen Kompetenzmodellierung. Vortrag auf dem Workshop „Datenkulturen, Data Literacy und historisches Lernen“ an der FU Berlin.

 

Bormuth, Heike (08.12.2023): Vom Historisch Denken (Lernen) in der digitalen Kultur – Vorstellung einer fachspezifischen Kompetenzmodellierung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tagungsprogramm (Anmeldung für Zuschauer:innen noch möglich):

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Unschärfe und Überschärfe: Zur Fassung von Geschichtsrevisionismus – Part III: Gängige Definitionen, offene Fragen und vorsichtiges Fazit

Bormuth, Heike (22.11.2023): „Unschärfe und Überschärfe: Zur Fassung von Geschichtsrevisionismus – Part III: Gängige Definitionen, offene Fragen und vorsichtiges Fazit“

Gängige Definitonen: Überschärfe

Die starke Fokussierung auf die unterstützende Funktion von Geschichtsrevisionismus für Mitglieder einer verschiedentlich geformten rechten Szene findet sich bei weitem nicht ausschließlich als Zugriff des Verfassungsschutzes, sondern prägt auch gängige Definitionen des akademischen Diskurses.

Die österreichische Sozialwissenschaftlerin und Historikerin Brigitte Bailer-Galanda sprach bereits 1996 in einer seither vielfach rezipierten Definition von Geschichtsrevisionismus als die

„Bemühungen, Geschichte im Sinne einer Verharmlosung, Beschönigung, Rechtfertigung oder Entkriminalisierung des Nationalsozialismus für persönliche, vor allem aber politische Zwecke umzuschreiben bzw. durch Aufrechnung alliierter Grausamkeiten die Verbrechen des National-sozialismus zu relativieren.“[1]

Nicht unähnlich spricht der in der Antisemitismusforschung prominente Wolfgang Benz von einer

„Hilfsideologie im Dienste rechtsextremer Ziele mit dem Anspruch, Geschichte zu ‚entkriminalisieren‘ und das Geschichtsbild durch Fälschung und Manipulation zu schönen. Die ‚Auschwitzlüge‘ hat die zentrale Funktion im Konzept des Revisionismus, als der Ideologie des Negierens der Verbrechen des NS-Staates, mit der Hitler-Apologeten, Nationalisten sowie Alt- und Neonazis das historische Bild des Nationalsozialismus retuschieren wollen.“[2]

Laut der Bundeszentrale für politische Bildung ist

„Revisionismus (präziser: Geschichtsrevisionismus) […] ein wesentlicher Bestandteil rechtsextremer Ideologien. Er verfolgt das Ziel, die Geschichtsschreibung zum Beispiel über den Nationalsozialismus aus politischer Motivation umzudeuten und so Verbrechen des NS-Regimes zu relativieren. Dem Revisionismus geht es – anders als von seinen Vertretern oft behauptet – nicht um eine wissenschaftliche und objektive Auseinandersetzung mit Geschichte. Stattdessen manipulieren Revisionisten häufig Fakten, um den Nationalsozialismus zu verharmlosen.“[3]

 

Und auch das Wörterbuch Geschichtsdidaktik schließt sich an und nennt unter Schlagwort Revisionisten folgendes:

„Seit dem Ende des NS Regimes tauchen in Europa und in den USA immer wieder Stimmen auf, die mit publizistischem Aufwand die Massenverbrechen des Nationalsozialismus leugnen. Sie möchten das bestehende Geschichtsbild revidieren und nennen sich deshalb Revisionisten. Der Kern ihrer Aussagen ist die Leugnung des millionenfachen Mordes an den europäischen Juden.“[4]

Geschichtsrevisionismus wird also gemeinhin überfokussiert auf etwas innerhalb von Rechtsextremismus, das dessen konkrete ideologische Ziele beschreibt und exemplarisch typisch Aussagen bzw. Methoden beinhaltet. Zusammenfassend lässt sich hierbei nennen:

  • Geschichtsrevisionist:innen betreiben die Verharmlosung der Nazi-Diktatur durch eine Gleichsetzung mit den Verbrechen anderer, speziell der Alliierten. Als tu quoque werden ein Bombenholocaust, Vergewaltigungen deutscher Frauen durch Besatzungssoldaten oder US Internierungslagern angeführt.
  • Der rechtsextreme Geschichtsrevisionismus betreibt Schuld- bzw. Täter-Opfer-Umkehr, z.B. in Form der Präventivkriegsthese oder Mythen zu einer jüdischen Weltverschwörung.
  • Zum Revisionismus gehört das überbetonte Herausstellen positiver Aspekte des Nationalsozialismus, Stichwort Hitlers Autobahn.
  • Typisch revisionistisch ist die Forderung nach einer Ausrichtung auf Zukunft in Form des Endes von nationalsozialistischem Schuldkult.
  • Revisionist:innen erheben den Anspruch auf die Sagbarkeit von Holocaustleugnung unter dem Deckmantel der Forderung nach Multiperspektivität und Objektivität. Sie führen dabei den wissenschaftlichen Anspruch von Revisionismus fort und unterstellen bei Widerspruch eine ideologische Verfolgung ihrer Forschung. Diese Forschungen weisen jedoch in der Regel qualitative Mängel bei den Triftigkeiten auf.

 

Offene Fragen: Unschärfe

Das Auftauchen von Geschichtsrevisionismus wird von verschiedenen Seiten als Problem diskutiert und ist auch im alltagssprachlichen und medialen Gebrauch, wobei er in Anwendung auf rechte Narrative definiert wird. Unscharf bleibt dadurch, was Geschichtsrevisionismus der eigenen Natur nach sein kann und wie andere Themen, Akteur:innen und ideologische Funktionen unter diesem begrifflichen Zugriff betrachtet werden können.

Wenn Geschichtsrevisionismus als Merkmal von Rechtsextremismus verstanden wird, bleiben unter andere Themen außerhalb des Fokus. In Deutschland betrifft das ganz konkret die Rezeption bzw. Revision der DDR-Geschichte im Linksextremismus, die zu den wissenschaftlich weniger erschlossenen Themenfeldern zählt. Eine Systematik der historischen Umdeutung aus linker ideologischer Absicht und das Auftreten von linkem Revisionismus bei Geschichtsvermittlung sind bisher eine deutlichere Blindstelle. Hinzu kommt, dass die wenigen Publikationen mit diesem Zugriff teils von Opfern der SED-Diktatur selbst oder mit starken geschichtspolitischen Standpunkten verfasst wurden und deshalb in Hinblick auf ihre Perspektivität vorsichtig zu behandeln sind.

Die Träger eines linken Geschichtsrevisionismus scheinen vor allem dogmatische Linksextremist:innen und ehemalige DDR Funktionsträger:innen zu sein, während die linksautonome Szene nur bedingt in Erscheinung tritt. Zu den dogmatischen Linken zählen Parteien wie die DKP, MLPD oder der extremistische Flügel der Partei DIE LINKE und die daran angeschlossenen Organe, wie die Geschichtskommissionen, die Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum. Sie agieren revisionistisch über Programmschriften, Auftreten in Parlamenten, die Tagespresse und Parteizeitschriften, wie die Rote Fahne der MLPD.[5]

 

Abb: Ausschnitt aus einem Beitrag der Roten Fahne gegen die Dämonisierung der DDR durch den Westen, der sich speziell der Verharmlosung des Schießbefehls und der Aufwertung der Rolle der Grenztruppen bei der Maueröffnung widmet.[6]

 

Abb: Protestaktion von Mitgliedern der Schweriner SDAJ, der DKP, des RotFuchs, der PdL sowie parteiloser Linker gegen eine Kunstaktion von Alexander Bauersfeld, dessen geplante Verhüllung der Schweriner Lenin-Statue einen „Angriff auf Lenin als historische Person verübt, […] auf die Leistungen der internationalen Arbeiterbewegung und den Marxismus/Leninismus insgesamt sowie als Verächtlichmachung der Lebensleistung vieler Bürger in der ehemaligen DDR zu werten [sei].“[7]

 

Analog zu den Zeitschriften der rechten Szene gibt es außerdem weitere marxistisch-leninistische Printmedien aber auch zivilgesellschaftliche Gruppierungen treten augenscheinlich auf. Darunter nur exemplarisch die zwischenzeitlich aufgelöste Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde, bestehend aus ehemaligen DDR-Wissenschaftler:innen und Funktionär:innen, die gegen Siegerjustiz und Rentenstrafrecht vorgehen wollten,[8] da den Beteiligten an Repressionen die Versorgungsansprüche gekürzt oder gestrichen werden sollten. Dem widmet sich auch die Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR. Das Insider-Komitee zur Förderung der kritischen Aneignung der Geschichte des MfS organisiert vor allem Demonstrationen und Publizistik gegen SED-Gedenkstätten, die eine Diskriminierung Ostdeutscher darstelle.[9]

Abb: Pop-up auf der Internetseite der Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR, das die Mitglieder als Friedensversicherer wiederholt.[10]

 

Teilweise werde der linke Revisionismus auf einer breiteren Ebene von ehemaligen DDR-Bürger:innen aufgegriffen, die dort ohne Unterdrückungserfahrung politisch sozialisiert wurden und die eigene Lebensleistung als nicht wertgeschätzt empfänden. Gerade hierzu bedarf es aber noch einer Bestätigung durch empirische Studien.

In insgesamt deutlich geringerem Umfang und mit weniger Gewaltpotenzial nutzen linke Akteur:innen ähnliche revisionistische Mittel bzw. Methoden, wie die zuvor erläuterten. Es scheinen sich hier vor allem folgende Punkte zu ergeben:

  • Auch in Darstellungen zur DDR gibt es die Überbetonung der Errungenschaften des SED-Staates, hier die soziale Sicherheit, Bildung, Kinderbetreuung etc.
  • Die Leugnung oder Relativierung von Verbrechen findet in Form der Verharmlosung von Stasi-Haft mittels KZ-Vergleichen oder der Niederschlagung des Volksaufstands 1953, der Leugnung des Massenmordes im GULAG oder des Schießbefehls an der Mauer sowie durch die Darstellung von HVA und MfS als Friedenssicherer statt.
  • Eine Schuldumkehr findet sich ganz konkret im antifaschistischen Gründunsgmythos der DDR und dem Mauerbau als präventivem Akt, ebenso wie in der Beschuldigung der BRD, die Einschränkung der Reisefreiheit von DDR-Bürger:innen durch den Alleinvertretungsanspruch verursacht zu haben.
  • Auch die linke Seite beansprucht unter Verfolgungsbehauptungen und Multiperspektivität die Sagbarkeit dieser Aspekte.

 

Das Ziel scheint auch hier ganz allgemein zu sein, eine ideologische Sichtweise in die Mehrheitsgesellschaft einzubringen. Nun zu verstehen als Verharmlosung des SED-Regimes und Verklärung der DDR. Abweichend kommt die Sicherung der eigenen Renten- und Versorgungsbezüge als persönliches Ziel einiger Akteur:innen hinzu.[11]

Die Definition von Geschichtsrevisionismus unter der Prämisse von deutschem Rechtsextremismus macht den Begriff zudem schwieriger für internationale Perspektiven und deren kritische Reflexion operationalisierbar. Dies betrifft die Möglichkeit, Geschichtsrevisionismus als Analysezugang für populäre Äußerungen oder institutionelle Publikationen, wie die Veröffentlichungen der 2020 durch den ehemaligen Präsidenten Donald Trump gegründeten 1776 Commission zu nutzen, die einen „historic and scholarly step to restore understanding of the greatness of the American founding“[12] unternehmen sollte, einschließlich „restoring patriotic education that teaches the truth about America.“[13] Die Commission positionierte sich als Alternative zur behaupteten Indoktrination des kritischen 1619 Project und sollte über Geschichte die patriotische Gesinnung bei Schüler:innen fördern. Der Bericht wurde allerdings unter anderem von der American Historical Society in einem Statement mit 47 weiteren unterzeichnenden historischen Organisationen scharf kritisiert:

„The report actually consists of two main themes. One is an homage to the Founding Fathers, a simplistic interpretation that relies on falsehoods, inaccuracies, omissions, and misleading statements. The other is a screed against a half-century of historical scholarship, presented largely as a series of caricatures, using single examples (most notably the “1619 Project”) to represent broader historiographical trends.”[14]

Ein anderes mögliches Beispiel, das analytisch genauer zu betrachten und einzuordnen wäre, wäre bezogen auf die Kontroversen um die Einführung eines neonationalistischen und revisionistischen japanischen Schulbuchs, das sich gegen eine masochistische und an Schuld orientierte Geschichtsschreibung wendet sowie die japanische Rolle im 2. Weltkrieg relativiert.[15] Auch zu denken wäre an den Text zur „Einheit der Russen und der Ukrainer“ des russischen Präsidenten Vladimir Putin in Bezug auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine.[16] Schließlich wird auch die Frage, ob bzw. inwieweit Geschichtsrevisionismus in der Vergangenheit betrieben wurde durch die gegenwärtige primäre Setzung ausgeklammert.

 

Ein vorsichtiges Fazit

Aus den vorherigen Schilderungen hat sich für mich zum einen ergeben, dass Geschichtsrevisionismus als analytische Kategorie durchaus Potenzial zur Auseinandersetzung mit Geschichte hat. Hierzu möchte ich zum anderen für eine thematisch offenen und prozessbezogene Definition zu dem, was ein illegitimer Geschichtsrevisionismus ist, plädieren.

Ganz grundlegend wäre ein illegitimer Geschichtsrevisionismus in diesem Sinne die absichtsvolle Umdeutung eines etablierten Geschichtsbildes – speziell durch Relativierung, Leugnung und/oder Apologie einer vormalig hegemonialen Gruppe – mittels nicht triftiger Narrationen, mit dem Ziel der Etablierung eines bestimmten ideologischen Geschichtsbildes, das moralisierende Leitwerte für die jeweilige Gegenwartsgesellschaft beinhaltet. Er stellt eine Form der Auseinandersetzung mit Vergangenheit und Geschichte dar, bei der es nicht um einen ergebnisoffenen Erkenntnisgewinn geht, sondern bei dem die Deutungen bereits durch die ideologische Haltung der Akteur:innen vorgegeben sind. Dabei wird entsprechend ein normativ gültiger und/oder wissenschaftlich fundierter historischer Kenntnisstand verworfen. Während sich die Methoden häufig ähneln, unterscheiden sich die beteiligten Akteur:innen, die historischen Gegenstände, auf die Bezug genommen wird und die spezifisch verfolgten Ideologien.

Aus der Feststellung der definitorischen Unschärfe und Überschärfe ergeben sich meiner Meinung nach interessante Forschungsansätze. Die Untersuchung, wie verschiedene Aktuer:innen, insbesondere Geschichtsvermittler:innen, den Begriff Geschichtsrevisionismus mit Inhalt füllen und welche Konzepte sie diesem zuordnen wäre ebenso interessant zu untersuchen, wie die Frage, welche Funktion das Heranziehen von Geschichtsrevisionismus in eigenen Argumentation, z.B. in Social Media, erfüllt. Ein gewisser Ansatz in diese Richtung wurde mit dem Datensatz zur Auseinandersetzung des politischen Leitorgans Deutscher Bundestag mit dem Begriffsfeld des Geschichtsrevisionismus (DeBuG)[17] gemacht. Dieser entstand im Zuge einer empirischen Untersuchung zur Auseinandersetzung des politischen Leitorgans Deutscher Bundestag mit dem Begriffsfeld des Geschichtsrevisionismus und steht im Sinne einer Open Science zur allgemeinen und weiterführenden Nutzung zur Verfügung. Es steht außerdem ein begleitendes Wiki zur Verfügung, in dem neben dem Kontext des Datensatzes auch die zugrundeliegenden Fragestellungen und die Methode zur Datenerhebung und Aufbereitung für das Fundstellenkorpus transparent gemacht sowie die inhaltlichen Bestandteile des Datensatzes und Bedingungen der Nachnutzung erläutert werden. Die aus der Ausenandersetzung entstandenen Kategorien der Verwendung von Geschichtsrevisionismus sowie zugehörigen Datenvisualisierungen sind aktuell noch zur Verfügung gestellt.

 

 

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[1] (Bailer-Galanda (1996), 19.)

[2] Benz (2016), 211).

[3] Bundeszentrale für politische BIldung (Hrsg.): online Glossar.)

[4] Krause-Vilmar, Dietfrid: „Revisonismus“. In: Ulrich Mayer et al. (Hrsg.): Wörterbuch Geschichtsdidaktik. Frankfurt a.M. 2022, 193-194.

[5]     Siehe hierzu Baron, Udo: Die DDR im Spiegel des Linksextremismus. Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Zukunft gestalten. In: Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen 104 (2016), 25-32; und Fricke, Karl: Geschichtsrevisionismus aus MfS-Perspektive. Ehemalige Stasi-Kader wollen ihre Geschichte umdeuten. In: Deutschland Archiv 3 (2006), 490-495.

[6]     Rote Fahne 5 (2009), 2-3.

[7]     DKP Schwerin: „Antikommunismus und Geschichtsrevisionismus“, 23.07.2014. URL: https://www.dkp-mv.de/antikommunismus-und-geschichtsrevisionismus/

[8]     Zur Einordnung der Begriffe siehe Lannert, Christian: „Vorwärts und nicht vergessen“? Die Vergangenheitspolitik der Partei DIE LINKE und ihrer Vorgängerin der PDS. Göttingen 2012 , 161f. Die Darstellungen der Gesellschaft selbst finden sich exemplarisch in Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde (Hrsg.): Unrecht im Rechts-Staat. Strafrecht und Siegerjustiz im Beitrittsgebiet (=Weißbuch 5). Berlin 1995.

[9]     Siehe Müller Zetsche, Marie: DDR-Geschichte im Klassenzimmer. Deutung und Wissensvermittlung in Deutschland und Frankreich nach 1990. Frankfurt/M 2020, 63.

[10] Eine archivierte Version ist abrufbar unter URL: https://web.archive.org/web/20220617024406/https://www.isor-sozialverein.de/cms/der-verein.html

[11] Siehe Baron: Die DDR im Spiegel des Linksextremismus; und Fricke: Geschichtsrevisionismus aus MfS-Perspektive.

[12]   “1776 Commission Takes Historic and Scholarly Step to Restore Understanding of the Greatness of the American Founding„ January 18, 2021. URL https://trumpwhitehouse.archives.gov/briefings-statements/1776-commission-takes-historic-scholarly-step-restore-understanding-greatness-american-founding/

[13] The President’s Advisory 1776 Commission: The 1776 Report. Online Veröffentlichung 2021, 16. URL: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/72/The-Presidents-Advisory-1776-Commission-Final-Report.pdf

[14] American Historical Association: AHA Condemns Report of the Advisory 1776 Commission, 20.01.2021. URL: https://www.historians.org/news-and-advocacy/aha-advocacy/aha-statement-condemning-report-of-advisory-1776-commission-(january-2021)

[15]   Siehe Richter, Steffi: Alle vier Jahre wieder und nichts Neues? Das umstrittene „Neue Geschichtslehrbuch“ für japanische Mittelschulen. In: Internationale Schulbuchforschung  27 (2005) H. 1, 91-98; sowie die Beiträge des Sammelbandes Richter, Steffi/Höpken, Wolfgang (Hrsg.): Vergangenheit im Gesellschaftskonflikt. Ein Historikerstreit in Japan. Köln 2003.

[16]   Siehe Putin, Vladimir: Über die historische Einheit der Russen und der Ukrainer. Übersetzt von Andrea Huterer. In: Osteuropa 7 (2021), 51–66.

[17] Siehe Bormuth, Heike (2023): Datensatz zur Auseinandersetzung des politischen Leitorgans Deutscher Bundestag mit dem Begriffsfeld des Geschichtsrevisionismus (DeBuG). Link zum Datensatz und begleitendem Wiki https://doi.org/10.17605/osf.io/n926g

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Unschärfe und Überschärfe: Zur Fassung von Geschichtsrevisionismus – Part II: (Begriffs-)Prägung durch den Verfassungsschutz

Bormuth, Heike (22.11.2023): „Unschärfe und Überschärfe: Zur Fassung von Geschichtsrevisionismus – Part II.“

Eine zentrale Stelle, die sich in Deutschland mit der als problematisch empfundenen Ausformung von Geschichtsrevisionismus befasst und deren Definition deutlichen Wiederhall in der akademischen Auseinandersetzung mit dem Themenbereich findet, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz.[1] Im jährlich nach der Endredaktion durch das Bundesinnenministerium veröffentlichten Verfassungsschutzbericht werden aktuell unter dem Verdacht staatsfeindlichen und demokratiegefährdenden Handelns stehende Gruppierungen, Organisationen und Institutionen vorgestellt. Die dezidierte Auseinandersetzung mit Revisionismus in Bezug zur Erstellung bzw. Zerstörung eines bestimmten Geschichtsbildes und die Verwendung als analytisches Werkzeug zeigt sich jedoch nicht von Beginn an.

In den Jahren 1968[2] bis 1973 tauchte die Bezeichnung revisionistisch im Verfassungsschutzbericht der damaligen BRD als Wiedergabe in ihrer politischen Dimension zur abwertenden Beschreibung von parteilichen Haltungen seitens der Neuen Linken und ähnlicher Organe, wie dem KBW, auf, die als Verrat an einem echten Sozialismus, vor allem durch SED und KPD, wahrgenommen wurden.[3] 1974 wurde Revision darüber hinaus noch als Forderung der NPD punktuell aufgegriffen, meinte hier aber noch keinen Eingriff in die Geschichtsschreibung, sondern den Widerruf der „Kniefall- und Kapitulationsverträge der sozialliberalen Nationalverräter“.[4] Unter kleineren Veränderungen der konkreten Akteur:innen blieb diese Begriffsverwendung als Aufgreifen der linken propagandistischen Sprache weitgehend konsistent bis zum Bericht von 2021. Der Umfang der Auseinandersetzung unter diesem Zugriff sank zwar im Nachgang des Mauerfalls, verschwand aber als Thema nicht ganz. Darüber hinaus gehend fand bis in die jüngste Zeit jedoch keine tiefergehende Auseinandersetzung mit einem Geschichtsrevisionismus in der linken Szene statt, sondern es bleibt bei der Wiedergabe als Streitbegriff aus der Sicht der Akteur:innen. Geschichtsverzerrende Thesen, Inhalte und Ziele seitens des linken politischen Spektrums wurden nicht separat erarbeitet und als Kategorie linker Revisionismus firmiert. Entsprechend findet sich revisionistisch auch nicht als Fremdbeschreibung für linke Beobachtungsobjekte.

1985 stellte der Verfassungsschutz fest, dass es, unter anderem wegen einer Unterwanderung durch Mitglieder der zwischenzeitlich verbotenen neonazistischen Gruppierung Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten (ANS/NA), bei der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) den Versuch einer neonazistischen Neuausrichtung gegeben habe. Im Kontext dessen waren in mehreren westdeutschen Bundesländern Kampfprogramme herausgegeben worden, welche die „Revision des in großen Zügen verfälschten Geschichtsbildes“ [5] forderten. Dies stellt die erstmalige Nennung von rechter Revision in Bezug zu Geschichte seitens des Staatsschutzes dar. Zunächst wurde der, von den Beobachtungsobjekten selbst als positiv aufgestellte Geschichtsrevisionismus, nur direkt und indirekt zitiert, aber nicht als Merkmal extremistischer Agitation auf diese Objekte selbst angewandt.

In den folgenden Jahren griff der Bericht das Revidieren eines vermeintlich fälschlich etablierten Geschichtsbildes als Selbstbeschreibung der Tätigkeiten von rechten Akteur:innen vermehrt auf. Schnell wurde dadurch die Verwendung als Streitbegriff der Neuen Linken quantitativ übertroffen. 1986 wurde zum Beispiel die rechtsextreme Publikation Deutschland in Geschichte und Gegenwart als bedenklich eingestuft, da sie Zweifel am Massenmord an den Juden während des Nationalsozialismus verbreitet hatte. Als Beleg wurde folgendes Zitat aus der Publikation angeführt:

„Immer noch fehlt eine gründliche und unvoreingenommene Untersuchung darüber, was mit den nach Osten deportierten Juden überhaupt geschehen ist. Insonderheit die behaupteten Gaskammermorde sind, wie zahlreiche revisionistische Arbeiten [eigene Hervorhebung] längst aufgedeckt haben, in mehr als einer Hinsicht fragwürdig.“[6]

Die Beanspruchung von Revision als legitimer wissenschaftlicher Überarbeitung des aktuellen Kenntnisstandes zu Deportationen von Juden und Jüdinnen wurde dabei an sich nicht weiter kritisch beleuchtet. Auch gelangte es zur Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes, dass die unter sonstige rechtsextreme Gruppen geführte Kulturvereinigung Gesellschaft für Freie Publizistik 1988 Broschüren mit dem Titel „Revisionismus in der Zeigeschichte“ veröffentlichte. Mehr als diese Erwähnung folgt daraus nicht.[7]

In der Ausgabe von 1989 wurde den neonazistischen Revisionisten erstmals ein eigenes kurzes Unterkapitel gewidmet. Als „sogenannten Revisionisten“[8] wurde ihnen nun ihre selbstbeanspruchte wissenschaftliche Legitimation zumindest bedingt entzogen und die kritische Verwendung des Begriffs zusätzlich durch Anführungszeichen markiert. In der Darstellung wurden sie sodann als Auskopplung aus dem internationalen Rechtsextremismus betrachtet und ihnen eine typische These zugeordnet: die Massenvernichtung von Juden und Jüdinnen sei eine Erfindung der Siegermächte. Das Bestreiten der Kriegsschuld und die Verherrlichung Hitlers galten weiterhin als allgemeine Merkmale der rechtsextremen Szene.[9] Unter dem Schlagwort „[w]eltweite Revisionismuskampagne“,[10] bleibt die internationale Prägung in der Folge erhalten: „Die sogenannten Revisionisten, die insbesondere die Massenvernichtung von Juden durch das NS-Regime leugnen, setzten im In- und Ausland ihre 1989 begonnene Agitationskampagne verstärkt fort.“[11] Die Bezeichnung als (sogenannte) Revisionisten wird nun vermehrt als Außenzuschreibung und inhaltliche Diskreditierung seitens der Verfassungsschützer:innen verwendet,[12] wobei vor allem versuchte und gelungene Zusammentreffen im In- und Ausland Sorge bereiteten.

Mit dem Beginn der 90er Jahre startete die konzeptionelle Ausdifferenzierung dessen, was der rechtsextreme Geschichtsrevisionismus beinhalte. Ihm wurden nun revisionistische Thesen, Forderungen und Merkmale als Kennzeichnen zugeordnet:

  • das Vertreten eines vermeintlich gesellschaftlichen Rufs nach einem Ende der Holocaust-Schuldvorwürfe,[13]
  • die Behauptung eines einseitigen und unlauteren Geschichtsdiktats durch die Siegermächte,[14]
  • das Nutzung eigener Publikationsorgane als Forum der Selbstinszenierung und -legitimierung durch die Darstellung als thematisch in besonderem Maße sachkundig[15]
  • oder auch die Leugnung der Kriegsschuld und NS-Verbrechen allgemein.[16]

Bis 1996 blieb der Aspekt der internationalen Beziehungen noch der prägende Rahmen für die Auseinandersetzung mit dem Revisionismus der inländischen Beobachtungsobjekte. Von da an trat er in den Berichten ausgekoppelt als eigenständige deutsche Erscheinung unter den rechtsextremistischen Bestrebungen auf.[17]

Zu einer ersten expliziten Definition war es bereits 1994 im Zuge der Charakterisierung der Revisionisten Ernst Zündel und Thies Christophersen gekommen, zu denen es in einer erläuternder Fußnote heißt, Revisionisten seien „Leugner oder Verharmloser der Massenvernichtung von Juden im Dritten Reich“.[18] Die weiteren genannten und bereits zuvor als den rechtsextremen Geschichtsrevisionismus kennzeichnende Aspekte, wurden in dieser deutlich eng umrissenen Definition noch außer auch gelassen. Dass sich diese Frage allerdings zunehmend stellte, lässt sich daran erkennen, dass bereits im darauffolgenden Jahr das Unterkapitel Definition von Revisionismus im Berichtsteil zu den rechtsextremistischen Bestrebungen in Erscheinung trat. Inhaltlich wurde Revisionismus dort auf eine Verzerrung der Zeit des Nationalsozialismus eingegrenzt, wobei eine thematische bedingte Unterteilung in engen und weiten Revisionismus vorgenommen wurde. Deutlich gemacht wurde insgesamt, dass es sich um intentionale Geschichtsdarstellungen handle, die dem Kenntnisstand objektiver historischer Forschungen zuwiderliefen und die in Teilen einen Straftatbestand erfüllten. So hieß es:

„Der Revisionismus zeichnet ein Geschichtsbild vom Nationalsozialismus, das von den anerkannten Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung über die Zeit des Dritten Reiches abweicht: Es handelt sich um politisch motivierte Versuche, das NS-System von seiner moralischen Schuld zu entlasten oder gar ganz freizusprechen. Es wird zwischen einem engeren und einem weiteren Revisionismus unterschieden: Letzteres meint alle rechtsextremistischen Versuche der Verharmlosung des Nationalsozialismus, von der Leugnung der Kriegsschuld über relativierende Vergleiche zwischen den NS-Verbrechen und dem Vorgehen der Alliierten in bestimmten Fällen bis zur Diffamierung der deutschen Widerständler als Vaterlandsverräter. Das engere Verständnis von Revisionismus bezieht sich auf die Leugnung der Massenvernichtung von Juden in Gaskammern, also auf das Schlagwort von der ‚Auschwitz-Lüge‘. Ihre Verbreitung ist in Deutschland strafbar (§§ 130, 185, 189 StGB).“[19]

An die Stelle der Diffamierung von Widerständlern trat 1996 die „einseitige[n] Hervorhebung angeblicher Leistungen des Dritten Reiches (z. B. Bau der Autobahnen)“[20] und die Definition wurde um eine übergeordnete Funktion erweitert:

„Neben der angestrebten moralischen Entlastung des historischen Nationalsozialismus kommt dem Revisionismus innerhalb des rechtsextremistischen Lagers die Funktion eines thematischen Bindeglieds zwischen den unterschiedlichen Richtungen zu. Damit kann die zersplitterte rechtsextremistische Szene zumindest teilweise in inhaltliche Übereinstimmung gebracht werden.“[21]

Damit hatte der Verfassungsschutz im Wesentlichen seine Sichtweise von Geschichtsrevisionismus als Merkmal von und verbindendes Element sowie übergreifendes Agitationsthema für die rechte Szene mit konkreten zugehörigen Inhalten und Absichten gefunden. Diese erhielt 1997 nochmals eine Ergänzung um den Hinweis, dass sich die Revisionist:innen schwerpunktmäßig um Themen bemühten, die auch in der historischen Forschung kontrovers seien, um hier die Debatte in von Ihnen gewünschte Richtungen zu lenken. Im Inland äußerten sie sich wegen der nun forcierten Strafverfolgung hierzu nun aber zunehmend in Form von Andeutungen, Fragen oder Suggestionen.[22]

Der Revisionismus-Begriff hatte sich als negative Zuweisung etabliert und fand ab der Mitte der 90er Jahre eindeutig in dieser Form Verwendung. Seit 1989 war die Verwendung von Begriffen rund um Geschichtsrevisionismus deutlich angestiegen und erreichte 1996 mit 39 Personen und Organisationen, die als geschichtsverfälschend markiert wurden einen Höhepunkt. Die Verwendung als positive Selbstbezeichnung wurde im Vergleich nur noch punktuell zitiert, um als Beleg für die Beobachtungsgründe zu dienen. Die Darstellung der revisionistischen Agitation – im engeren und weiteren Sinne – aus dem In- und Ausland nahm in der Regel nun mehrere Seiten in Anspruch.

 

Abb: Nennung der Lexeme Revisionismus, Revisionist*, revisionistisch*, Geschichtsklitterung und geschichtsklitternd* in den Verfassungsschutzberichten der BRD nach Kategorien geordnet (eigene Darstellung).[23]

 

Eine reflektierende Abgrenzung des selbstbeanspruchten Revisionismus von der Ebene von Geschichtsrevisionismus, die im kritischen Rationalismus begründet und damit ein legitimer Teil des historischen Forschungsprozesses ist, erfolgte 1999. Dem rechtsextremistischen Revisionismus komme

„eine ganz andere Bedeutung zu als in der wissenschaftlichen Diskussion und Forschung, wo man darunter eine Korrektur bisheriger Auffassungen vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse und Deutungen versteht. Einer objektiv-wissenschaftlichen steht hier die politisch-ideologische Auffassung gegenüber. Ganz bewusst versuchen rechtsextremistische Autoren in ihren Veröffentlichungen, diesen grundlegenden Unterschied zu verwischen.“[24]

Somit wurde nicht nur die Indienstnahme konkreter verfälschter Geschichtserzählung zum ideologischen Zweck als Inhalt von Geschichtsrevisionismus verstanden, sondern auch der fälschlich beanspruchte theoretisch-konzeptionelle Rahmen aufgezeigt und ein mögliches Ziel kritischer Aufarbeitung angeboten. Die begriffliche Beanspruchung des Revisionismus-Forschungsprinzips wurde als Mittel der Selbstlegitimierung enttarnt und ihr mit klar Begriffen wie „Tendenzgeschichtsschreibung“[25] entgegengetreten.[26]

Etwa zur selben Zeit wurde die Liste der Thesen, Forderungen und Merkmale vom Anfang der 90er Jahre um einige typisch revisionistische Methoden erweitert:

  • die Gleichsetzung der Verbrechen der Nazi-Diktatur mit anderen, speziell alliierten, Verbrechen
  • das übermäßige Herausstellen vermeintlich positiver Aspekte des Nationalsozialismus
  • das manipulative Erstellen sogenannter Gutachten als Fortführung des angeblichen wissenschaftlichen Anspruchs
  • die einseitige Auswahl und komplette Erfindung von den Nationalsozialismus rechtfertigenden Dokumenten
  • die selektive oder verfälschende Zitation historischer Quellen
  • sowie die Interpretation des Hitler-Regimes als pervertierte Form einer angeblich guten Idee fest.[27]

Thematisch traten die Präventivkriegsthese, die von revisionistischen Zeitzeug:innen untermauerte Behauptung eines differenzierten Dritten Reiches anstelle einer monolithischen Einheitsideologie und die Konstruktion einer idealistischen Jugend, die lediglich an den Ränken kleiner parteipolitischer Gruppe gescheitert sei, hinzu.[28]

Entsprechend dieser Erweiterungen tauchte Geschichtsrevisionismus in den Berichten um die Jahrtausendwende häufig auf erreichte 2002 einen zahlenmäßigen Höhepunkt. Dies dürfte auch vor dem Hintergrund der Debatte um die Ausrichtung des noch neuen gesamtdeutschen Staates und spezieller der Diskussion um Einwanderungs-, Ausländer- und Flüchtlingspolitik zu sehen gewesen sein, die rechtsextreme Agitation befeuerten.[29] Seither beobachtete der Verfassungsschutz Rückgangstendenzen bei geschichtsrevisionistischer Agitation. Es sei zu einer Verlagerung der Aktivitäten in das Internet und damit einhergehend zu einem Rückgang revisionistischer Buchpublikationen gekommen,[30] was der verstärkten Strafverfolgung von Holocaustleugnung zugeschrieben wurde. Zwar sei die geschichtsrevisionistische Leugnung des Holocaust weiterhin „[e]ines der wichtigsten thematischen Agitationsfelder von Rechtsextremisten im Ausland mit Bezug auf Deutschland“, aufgrund der Verfolgung solcher Aussagen nach §130, 185 und 189 StGb hätten aber „mehrere Revisionisten nach einigen Verurteilungen in den 90er Jahren ihre Aktivitäten ins Ausland“ verlagert und kurz darauf „mittlerweile auch im Ausland ihre Arbeit eingestellt“.[31]

Besonders hervorgehoben wurden die schweren Schläge, die der revisionistischen Szene durch die Abschiebung des Revisionisten Ernst Zündel aus Kanada und dessen anschließender Verhaftung wegen Hetze und Holocaustleugnung in Deutschland sowie durch die Auslieferung des Revisionisten Germar Rudolf von den USA nach Deutschland, durch die Verhaftung des britischen Revisionisten David Irving in Österreich und durch die Überstellung des belgischen Revisionisten Siegmar Verbeke an die deutsche Justiz versetzt worden seien.[32] Fast schien der Geschichtsrevisionismus besiegt.

„In den letzten Jahren hat sich die Situation für rechtsextremistische Revisionisten generell verschlechtert. Grund hierfür sind sowohl der gewachsene Verfolgungsdruck auf die Akteure als auch eine unzureichende Unterstützung durch rechtsextremistische Gesinnungsgenossen sowie schwindende personelle Ressourcen, aus denen sich ein publizistischer Nachwuchs rekrutierten könnte.“[33]

Anders als in den Jahren des Historikerstreits, gelänge es den Revisionisten generell nicht mehr, „ein ihren Zielen förderliches öffentliches Interesse zu wecken.“[34]

Entsprechend nahm die Auseinandersetzung mit den Schlagwörtern rund um Revisionismus in der Berichtlegung des Staatsschutzes quantitativ insgesamt ab, bis 2009 eine gewisse Trendwende folgte. Nachdem bereits im Jahr zuvor eingeräumt worden war, dass die internationale Revisionisten-Szene zwar weiter durch Strafverfolgung und Verbote von Organisationen unterspült werde, die Leugnung des Holocaust aber einen unvermindert hohen Stellenwert bei allen Strömungen deutschen Rechtsextremismus besitze,[35] wurde die Untersuchung von Geschichtsrevisionismus nun wieder aus der internationalen Perspektive gelöst. Erneut rückte der zeitgeschichtliche Revisionismus als Kernelement deutschen Rechtsextremismus separat in den Fokus.[36] Da die Szene aber als organisatorisch weitgehend zerschlagen angesehen galt,[37] hielt sich Beschäftigung quantitativ in Grenzen.

In der Folge verschwand diese Einschätzung des anstehenden Niedergangs. Die revisionistische Agitation außerhalb von Publikationen und „Fachkongressen“ in Form von Gedenkmärschen und Demonstrationen wurde nun vermehrt beobachtet und als eine Ausformung revisionistischen Handelns geführt.[38] Seitens der Beobachter hatte sich also das wahrgenommene Handlungsfeld von Geschichtsrevisionismus auf die Versuche der Beeinflussung öffentlicher bzw. allgemeiner Gedenk- und Erinnerungskultur, ausgehend von bekannten rechtsextremen Akteur:innen, ausgeweitet. Ebenso registrierte man neuerdings auch verstärkte Versuche des juristischen Eingreifens, die sich gegen die Strafbarkeit revisionistischer Äußerungen im In- und Ausland richteten, als Dimension von geschichtsrevisionistischer Agitation.[39]

Ungeachtet dessen war dem Geschichtsrevisionismus seit 2013 kein eigenes Kapitel in einem Verfassungsschutzbericht mehr gewidmet und die begriffliche Auseinandersetzung sank. Der Grund für den Rückgang der Auseinandersetzungen und Beobachtungsanlässe ist aus dem Text nicht ersichtlich und erstaunt auch insofern, als dass in diese Zeit das Auftreten mehrerer populärer und populistischer Bündnisse und Parteien fiel (Reichsbürger und die zunehmend ausgekoppelten Selbstverwalter 2011; PEgIdA 2013; Dritter Weg und Identitäre Bewegung jeweils 2014) die seither für einen rechten Geschichtsrevisionismus anschlussfähige Ideologieelemete propagieren. 2021 wurde zwar festgestellt, dass die Rechtsextremen die Proteste gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen zu instrumentalisieren versuchten und ab Herbst des Jahres durchaus gesellschaftlichen Wiederhall fanden, die Nutzung revisionistischer Thesen und Methoden wurde aber nicht thematisiert. Es hieß, „Antisemitismus und antisemitische Narrative wurden durch die Coronapandemie verstärkt. Insbesondere über soziale Medien werden antisemitisch konnotierte Verschwörungstheorien auch über die Grenzen des rechtsextremistischen Spektrums hinaus verbreitet.“[40] Bei dem zielgerichteten Aufgreifen von tagesaktuellen und gesellschaftlich kontroversen Themen handele es sich um einen Rückgriff auf ein bewährtes Mittel, das schon einmal zum Erfolg für die Propagierung der Szene beigetragen hatte, und um einen Strategieansatz der Finanzierung:

„So wurden zum Beispiel in der Corona-Pandemie T-Shirts, Aufkleber und Gesichtsmasken mit provokativen Botschaften angeboten. Der Vertrieb solcher Produkte kann nicht nur Finanzmittel generieren, sondern ermöglicht der Szene eine gezielte Beeinflussung des gesellschaftlichen Diskurses und den Transport rechts extremistischer Positionen in breitere Bevölkerungsschichten.“[41]

Die im Rahmen von Protesten aufgetretenen Diktatur-Gleichsetzungen, Widerstandsinszenierungen und verharmlosenden Übernahmen von Judensternen[42] wurden prinzipiell als Versuch der Instrumentalisierung und Unterwanderung erkannt, nicht aber in Ihrer historischen Bedeutung reflektiert.

Eine neue konzeptionelle Auseinandersetzung mit der Gegenwartserscheinung Geschichtsrevisionismus an sich oder inhaltlich über den Bereich der Geschichte des Nationalsozialismus hinaus fand bisher nicht statt. Geschichtsrevisionismus bleibt für den Verfassungsschutz verbindendes Element und übergreifendes Agitationsthema für verschiedene rechtsextreme Akteur:innen und findet in dieser Form auch Wiederhall in diversen akademischen Definitionen, was zu einer thematischen Überschärfe des Begriffs führt.

Gleichzeitig besteht dadurch eine deutliche Unschärfe, denn Formen von passivem oder reproduktivem ‚Alltagsrevisionismus‘ – also Revisionismus außerhalb strafrechtlich relevanter Agitation von Rechtsextremen – und das Ankommen der geschichtsverzerrenden und demokratiegefährdenden Parolen, Narrationsstrukturen und Thesen in der gesellschaftlichen Mitte finden ebenso wenig konkrete Berücksichtigung, wie ein Geschichtsrevisionismus, der unter anderen thematischen Bezugspunkten und mit inhaltlich konkret anders gearteten Zielen aber prinzipiell ähnlichen Methoden außerhalb der rechtsextremen Szene betrieben wird.

zu Teil III
zu Teil I


 

[1]     Auch die einzelnen Bundesländer veröffentlichen über ihre regionalen Verfassungsschutzbehörden eigene Berichte, die jedoch in die Erstellung des Gesamtberichts einfließen und an dieser Stelle nicht gesondert berücksichtigt wurden.

[2]     Ein erster Vorläuferbericht wurde ohne Beteiligung der Verfassungsschutzbehörden bereits 1962, als Reaktion auf alarmierende Berichte über riesige Gruppen rechtsradikaler Gruppierungen zu kursieren begannen, herausgegeben. Siehe Bundesministerium des Inneren: Erfahrungen aus der Beobachtung und Abwehr rechtsradikaler und antisemitischer Tendenzen 1961. Bonn 1962. Erst ab 1968 wurde jedoch ein jährlich erscheinender Bericht zur Aufklärung der Bevölkerung für notwendig erachtet.

[3]     Siehe Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Zum Thema. Erfahrungsbericht über die Beobachtungen der Ämter für Verfassungsschutz im Jahre 1968. Bonn 1969, 76; BMdI (Hrsg.): Betrifft. Verfassungsschutz 1969/70. Bonn 1971, 29 und 32; BMdI (Hrsg.): Betrifft. Verfassungsschutz 1971. Bonn 1971, 29 und 59; BMdI (Hrsg.): Betrifft. Verfassungsschutz 1972. Bonn 1972, 79 und 92. Auch nach der Wiedervereinigung ist diese Darstellungsweise als Vorwurf der MLPD an die KPdSU punktuell noch zu finden. Seitens des Staatsorgans bleibt es auch hier bei einer Nennung, ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Aspekt der inneren Zerrissenheit linker extremistischer Beobachtungsfälle, wohingegen im Revisionismusvorwurf durch die MLPD an DKP und PDS mit der Kritik an deren Positivierung der Stasi-Diktatur eine Schnittmenge mit einer gegenwärtigen Inhaltgetriebenen Definition von Geschichtsrevisionismus vorliegt. Allerdings richtet sich die Kritik nicht gegen die Prinzipielle Indienstnahme von Geschichte zur Verharmlosung der Gewaltherrschaft der SED, sondern die ebenfalls aus ideologischen Gründen abzulehnende fälschliche Darstellung der Stasi-Diktatur als Sozialismus. BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 1991. Bonn 1992, 53f.

[4]     BMdI (Hrsg.): Betrifft. Verfassungsschutz 1974. Bonn 1971, 20.

[5]     BMdI (Hrsg.): Betrifft. Verfassungsschutz 1972. Bonn 1985, 152.

[6]     Deutschland in Geschichte und Gegenwart, 1 (1986), 12f. Zitiert nach BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 1986. Bonn 1987, 186.

[7]     Siehe BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 1988. Bonn 1989, 134.

[8]     Ebd.

[9]     Siehe ebd., 135.

[10]   BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 1988. Bonn 1990, 120. Siehe weiterhin z.B. BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 1991. Bonn 1992, 122.

[11]   Ebenda.

[12]   Siehe hierzu im selben Bericht die Beschreibung von David Irving (S. 109 und 120), David L. Hoggan (S. 115), Udo Walendy (S. 116), Robert Faurisson (S. 120), Max Wahl (S. 120).

[13] Siehe BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 1991. Bonn 1992, 101.

[14] Siehe Ebenda, 104.

[15] Siehe Ebenda, 119.

[16] Siehe BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 1992. Bonn 1993, 125.

[17] Siehe BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 1996. Bonn 1997, 4f.

[18] BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 1994. Bonn 1995, 111.

[19] BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 1995. Bonn 1996, 167.

[20] BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 1996. Bonn 1997, 150.

[21] Ebenda.

[22] Siehe BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 1997. Bonn 1998, 121f.

[23]   Nicht gezählt wurden Nennungen in Inhaltsverzeichnissen und Marginalien. Ebenso wurden Nennungen, die sich inhaltlich auf die juristische Bedeutung der Revision als Teil des Berufungsprozesses, auf das Strukturelement Revisionskommission in der Parteiorganisation der DKP oder auf die politische Forderung nach der Revision von Verträgen ohne dezidierten historischen Bezug.

[24]   BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 1999. Bonn 2000, 73.

[25]   BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2008. Bonn 2009, 134.

[26]   Diese Unterscheidung fand sich in den folgenden Berichten der Jahre 2000 bis 2003 ebenfalls in vergleichbarer Form wieder, fiel dann aber der Streichung des Revisionismus-Kapitels aus dem Bericht zum Opfer. Erst 2009 lebte sie mit der Wiedereinführung der Sektion erneut auf, wobei eher die Betonung der Nichtwissenschaftlichkeit und weniger die Abgrenzung von legitimer wissenschaftlicher Praxis dargestellt wurde. BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2000. Bonn 2001, 103; und BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2009. Bonn 2010, 130. Mit Ausnahme einer erläuternden definitorischen Fußnote im Bericht von 2012 setzte sich dies bis zum erneuten Wegfall des Kapitels ab 2013 fort. Hiernach verschwand diese Auseinandersetzungsebene generell. BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2000. Bonn 2001, 103; und BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2012. Bonn 2013, 142.

[27]   Siehe BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2000. Bonn 2001, 103; und BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2001. Bonn 2002, 119.

[28]   BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2001. Bonn 2002, 121.

[29]   Siehe hierzu beispielhaft Deutsche Einheit (APuZ, 2020); Deutsche Wiedervereinigung (APuZ, 2010) Bundesamt für Verfassungsschutz: Ein Jahrzehnt rechtsextremistischer Politik. Strukturdaten – Ideologie – Agitation – Perspektiven. 1990 – 2000. Bonn 2001. Conze, Eckard: Auf der Suche nach Sicherheit. Eine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis in die Gegenwart. München 2009; Bendel, Petra/Borowski, Andrea: Entwicklung der Integrationspolitik. In: Heinz Ulrich Brinkmann/Martina Sauer (Hrsg.): Einwanderungsgesellschaft Deutschland. Entwicklungen und Stand der Integration. Wiesbaden 2016, 99-116.

[30]   BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2000. Bonn 2001, 28 und 103.

[31]   BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2003. Bonn 2004, 96.

[32]   BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2004. Bonn 2005, 111; und BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2005. Bonn 2006, 125.

[33]   BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2005. Bonn 2006, 125f.

[34]   BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2006. Bonn 2007, 137.

[35]   BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2008. Bonn 2009, 139.

[36]   BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2009. Bonn 2010, 130ff.

[37]   Ebenda, 132.

[38] BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2011. Bonn 2012, 130.

[39] Ebenda, 71.

[40]   BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2021. Bonn 2022, 50.

[41]   BMdI (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2021. Bonn 2022, 59.

[42]   Siehe z.B. Deutschlandfunk Kultur: Corona Demos in Berlin. „Unglaubliches Unbehagen gegen unsere Regierungsform“ (29.08.2020), URL: https://www.deutschlandfunkkultur.de/corona-demos-in-berlin-unglaubliches-unbehagen-gegen-unsere-100.html

 

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Unschärfe und Überschärfe: Zur Fassung von Geschichtsrevisionismus – Part I: Revision als Prinzip der Geschichte

Bormuth, Heike (22.11.2023): „Unschärfe und Überschärfe: Zur Fassung von Geschichtsrevisionismus.“ In: Historisch Denken Lernen. Blog des AB Geschichtsdidaktik der Universität Hamburg. https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/unschaerfe-und-ueberschaerfe-zur-fassung-von-geschichtsrevisionismus-part-i-revision-als-prinzip-der-geschichte/.

Geschichte ist überall und die Auseinandersetzung mit ihr findet schon lange nicht mehr ausschließlich oder überwiegend über die institutionell-formalen Geschichtsvermittler mit ihren Kontrollmechanismen, Qualitätsstandards und Publikationshürden statt. Insbesondere die sozialen Medien haben in den vergangenen Jahren an Einfluss und Bedeutung gewonnen.[1] Öffentlich wirksam finden Geschichtsdarstellungen zudem in Filmen, Roman, Computerspielen oder Festen einen Raum, um nur einige zu nennen. Auch Diejenigen, die nie eine historisch arbeitende Disziplin studiert haben, keinem Geschichtsverein angehören oder regelmäßig Gedenkstätten und Museen besuchen, werden so mit Geschichte konfrontiert, konsumieren, verarbeiten und interpretieren sie und tragen selbst zur gesamtgesellschaftlichen Geschichtskultur bei.[2] Grundsätzlich ist dies kein Problem, sondern ein sogar wünschenswerter Ist-Zustand. Nun befinden wir uns aber „[i]n einer Welt des hochvolatilen, unsicheren und vielfach ideologisierten (Internet-)Wissens und zweckorientierten Erzählens“,[3] in der Geschichte zunehmend eigen-nützig instrumentalisiert wird.

Den traditionellen Geschichtsvermittler:innen und ihrer wissenschaftlich begründeten Rationalität sind insbesondere „in bewegten Zeiten“[4] – und als solche lassen sich jüngste Ereignisse die Corona-Pandemie und politischen Unruhen der USA, aber auch länger andauernde Dimensionen, wie postmoderne Verunsicherung nach dem Ende der Nationalstaaten, Klimakatastrophe und wirtschaftliche Unsicherheit sicherlich fassen – Grenzen gesetzt. Vielmehr treten gerade dann Geschichtsrevisiotnist:innen bzw. geschichts:revisionistische Deutungen auf, die eigene Interessen durch eine bestimmte Sicht auf Geschichte legitimieren wollen.

Geschichtsrevisionismus ist dabei als Problem in vieler Munde, aber was genau damit gemeint ist, ist einerseits unscharf und kaum für sich genommen definiert oder von Revision als legitimem Bestandteil von Geschichtswissenschaft abgegrenzt. Gleichzeitig stellt sich der Begriff als inhaltliche überscharf dar, denn in Deutschland gilt Geschichtsrevisionismus als konstitutives Element und „zentrales Agitationsfeld des Rechtsextremismus“.[5]

Revision als Prinzip in der Geschichte

Geschichte als Wissenschaft folgt der historischen Methode, die der Versicherung dient, dass die Vergangenheit nicht der beliebigen Darstellung freigegeben wird. Dabei gilt, Geschichte ist die selektive Rekonstruktion einer unwiederbringlichen Vergangenheit anhand von übergebliebenen Vergangenheitspartikeln in Form einer Narration und unter Bedingungen des jeweiligen Standortes.[6] Mit faktischen Aussagen tun sich Geschichtsvermittler:innen entsprechend oftmals schwer. Dies verhindert zwar zu einem gewissen Grad Instrumentalisierung und Dogmatik, macht die Ergebnisse und Produkte der Akteur:innen aber auch verletzlich, da sie in der Außensicht als unsicher und damit frei uminterpretierbar erschienen können.

Ein weiteres Element wissenschaftsförmiger Geschichtsschreibung ist das Prinzip der stetigen Erneuerung und prinzipiellen Falsifizierbarkeit aller Ergebnisse. Historiker:innen der verschiedenen Disziplinen betreiben hierzu eine stetige Revision, im Sinne eines kritischen Rationalismus.[7] Dies meint die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Erkenntnisse aufgrund neuer empirischer Beweise, die entweder die Plausibilität einer These zur Vergangenheit reduzieren und sie damit weniger glaubhaft erschienen lassen oder diese Plausibilität erhöhen und eine zuvor kaum oder nichtbeachtete These damit in den Stand von Wissen erheben. Diese neuen Beweise können die Resultate der Entdeckung oder Öffnung bis dahin unbearbeiteter Quellenbestände sein sowie der Erschließung einer neuen Art von Quellenmaterial, wie z.B. im Zuge des material turn der 1980er oder jünger in Bezug auf born digital Material. Neue Evidenzen können außerdem durch neue Forschungsmethoden-, fragen oder -ansätze, mit ihren jeweils eigenen Erkenntniswerten, entstehen, die zu einer Neubewertung historischer Gesamtzusammenhänge führen können. Dies betrifft sowohl genuin historische Methoden als auch interdisziplinäre Ansätze, wie beispielweise die soziologische Netzwerkforschung, oder junge Disziplinen, wie die Digital Humanities. Hier ist an eine Bearbeitung von Quellenmaterial in einem zuvor unmöglichen Umfang zu denken, die nun durch Mittel der automatischen Texterkennung und Schlagwortbildung sinnhaft wird. Ähnlich verhält es sich mit der Nutzbarmachung bekannter aber zuvor unleserlicher Quellen durch computergestützte Transkriptionsverfahren, wodurch in ein neuer Quellenbestand eröffnet wird.[8]

Neben neuen Quellen oder Methoden kann auch eine Veränderung des sozialen Werte- und Normenkontextes einer Gesellschaft, in der historische Forschung betrieben wird, die Neuevaluation bestehender Wissensschätze im Sinne einer Orientierungsfähigkeit notwendig machen. Vormals wenig beachtete Themen, etwa der Sozial- oder Geschlechtergeschichte, können in den Fokus rücken oder bestehende Bewertungen, beispielsweise von bzw. durch koloniale Begrifflichkeiten, kritisch hinterfragt werden. Verändern sich die Normen und Werte einer Gesellschaft verändert sich auch der Referenzrahmen, mittels dessen Historiker:innen Zustände, Prozesse, Personen und Ereignisse der Vergangenheit bewerten. Oftmals kommen mit diesen veränderten Perspektiven auch neue Fragen an die Vergangenheit auf, die überhaupt erstmalig bearbeitet werden können. Ähnliches Geschieht, wenn durch Ereignisse in der Gegenwart neue Orientierungsbedürfnisse durch Verunsicherungen entstehen, zu deren Befriedigung Vergangenheit befragt wird. Als Beispiel hierzu kann ein größeres Interesse an der Umweltgeschichte vor dem Hintergrund der Klimakatastrophe gesehen werden oder auch, wie Aviezer Tucker anführt, das Interesse an dem totalitären Experiment der Täufer im Münster des 16. Jahrhunderts vor dem Hintergrund des Aufkommens des Totalitarismus im 20. Jahrhundert. In gleichem Maße führen auch Prozesse, die erst kürzlich zu einem Abschluss gekommen sind zu neuen Bedürfnissen nach einer historischen Aufarbeitung, die im laufenden Entwicklungsprozess nicht möglich gewesen war. Exemplarisch könnte dies am Beispiel des Epochenjahres 1989 erörtert werden.[9]

 

Abb.: Kritischer Rationalismus in der Geschichtswissenschaft (eigene Darstellung).

 

Der Ansatz einer legitimen Revision im Kontext historisch arbeitender Disziplinen steht, wie die Formulierung bereits vermuten lässt, einem problematischen und illegitimen Geschichtsrevisionismus gegenüber. Allerdings ist revisionistisch durch die starke negative Besetzung und Verbindung zu illegitimer Revision kaum noch als Forschungsbegriff präsent.  Die Verwendung des Begriffs Geschichtsrevisionismus ist wiederum umstritten, da sie sowohl als Fremd- als auch als Selbstzuschreibung den Narrationen von illegitimen Geschichtsrevisionist:innen eine augenscheinliche Legitimität zugesteht. Einige Historiker:innen verwenden daher alternative Begriffe, wie den der Geschichtsleugnung, der allerdings nicht in gleichem Maße verbreitet ist. Insbesondere im anglo-amerikanischen Bereich findet revisionism hingegen weiterhin Anwendung im Sinne legitimer wissenschaftlicher Erneuerung[10] und in der französischen wie auch englischen Forschungslandschaft wird ein illegitimer Geschichtsrevisionismus unter starkem Bezug zur Leugnung von Holocaust und weiteren Völkermorden als negationism bzw. négationnisme[11] oder auch alt-histories[12] gefasst.

Zu Teil II

 


 

[1]     Siehe Burkhardt, Hannes: Mythosmaschine Twitter? Fakten und Fiktionen im Social Web zu Rudolf Heß und der Bombadierung Dresdens 1945. In: ZfGd (2019), 42-56:42f.

[2]     Siehe Hinz, Felix/Körber, Andreas: Warum ein neues Handbuch zu Geschichtskultur – Public History – Angewandter Geschichte? In: Dies. (Hrsg.): Geschichtskultur – Public History – angewandte Geschichte. Geschichte in der Gesellschaft. Medien, Praxen, Funktionen. Göttingen 2020, 9-36: 10f.

[3]     Geiss, Peter: Objektivität als Zumutung. Überlegungen zu einer postnarrativistischen Geschichtsdidaktik. In ZFGD (2019), 27-41: 38.

[4]     Siehe Jeismann, Karl-Ernst: „Geschichtsbewußtsein“ als zentrale Kategorie der Didaktik des Geschichtsunterrichts. In: Ders. / Wolfgang Jacobmeyer (Hrsg.): Geschichte und Bildung. Beiträge zur Geschichtsdidaktik und zur historischen Bildungsforschung. Paderborn 2000, S. 46-73: 49.

[5]     Bundesamt für Verfassungsschutz (Hrsg.): Kompendium des BfV. Darstellung ausgewählter Arbeitsbereiche und Beobachtungsobjekte. Köln 2018, 24.

[6]     Zum schwierigen Verhältnis von Geschichte und Faktizität bzw. Konstruktion siehe unter anderem  Koselleck, Reinhart: Fiktion und geschichtliche Wirklichkeit. In: Carsten Dutt (Hrsg.): Vom Sinn und Unsinn der Geschichte. Aufsätze und Vorträge aus vier Jahrzehnten. Berlin 2010, 80-95; Rausch, Gebhard: Konstruktivismus und die Tradition der Historik. In: ÖZG 8 (1997) H. 1, 45-75; und White, Hayden: Auch Klio dichtet oder die Fiktion des Faktischen. Studien zur Topologie des historischen Diskurses. Stuttgart 1991. Zur Subjektivität und Standortbindung siehe Koselleck, Reinhart: Vergangene Zukunft. Zur Semantik geschichtlicher Zeiten. Frankfurt aM 1979, 176-207.

[7]     Maßgeblich ist hierzu auf Karl Popper, den Verfechter einer empirisch-analytischen Wissenschaft, zu verweisen. Popper steht für eine logisch-planmäßige, dogmenfreie, nicht-positivistische und rationale Herangehensweise an wissenschaftliche Fragestellungen, die eine Induktionslogik ablehnt und entsprechend zwar eine Widerlegung, nie aber eine endgültige Verifikation von Aussagen als möglich ansieht. Intersubjektivität und Nachprüfbarkeit als zentrale Gütekriterien ermöglichen es, die gegenwärtige Gültigkeit einer Aussage zu beurteilen. Auf einer sozio-politischen Ebene tritt der Kritische Rationalismus für eine offene, pluralistische und sich allmählich reformierende Gesellschaft ein. Poppers zentrale Schriften hierzu sind seine Logik der Forschung. Zur Erkenntnistheorie der modernen Naturwissenschaft (1935) und Die beiden Grundprobleme der Erkenntnistheorie (Manuskripte 1930-1933, vollständig erschienen 1979) sowie, unter der sozialkritischen Prämisse, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde (1945). Siehe hierzu Lamnek, Siegfried: Kritischer Rationalismus. In: Gerd Reinhold (Hrsg.): Soziologie-Lexikon. München/Wien 42000, 374. 122f; und Pehle, Heinrich/Brinkmann, Heinz-Ulrich: Kritischer Rationalismus. In: Everhard Holtmann (Hrsg.): Politik-Lexikon. München/Wien 32000, 329.

[8]     Tucker, Aviezer: Historiographic revision and revisionism. The evidential difference. In: Michael Kopeček (Hrsg.): Past in the making. Historical revisionism in Central Europe after 1989. Budapest/New York 2008, 1-14:1-2.

[9]     Ebd.

[10]   Ein willkürlicher Themenquerschnitt an Publikationen der jüngeren Zeit zeigt bei Artikeln und Monographien gleichermaßen Titel wie Black, Jeremy: Kings, nobles and commoners. States and societies in early modern Europe. A revisionist history. London 2004; Hagedorn, John: Race not space. A revisionist history of gangs in Chicago. In: The journal of African American History, 91 (2006) H. 2, 194-208; Keller, Robert: The Kennedy-Johnson Tax Cut. A revisionist history. In: The Journal of Economic History, 61 (2001) H. 2, 571-573; Ko, Dorothy: Cinderella’s sisters. A revisionist history of footbinding. Berkeley 2007; McGregor, Gaile: Domestic blitz. A revisionist history of the Fifties. In: American Studies. 34 (1993) H. 1, 5-33; Salemink, Oscar: Trading goods, prestige and power. A revisionist history of lowlander-highlander relations in Vietnam. In: Peter Boomgaard (Hrsg.): Linking destinies. Trade, towns and kin in Asian history. Leiden 2008, S. 51-70; Scot, Jamie: A revisionist history. How archives are used to reverse the erasure of Queer people in contemporary history. In: QED, 1 (2014) H. 2, 205-209; Sidney, Benjamin/Schwantes, Michael: The train and the telegraph. A revisionist history. Baltimore 2019; Sissoko, Carolyn: The Origins of the classical gold Standard. A revisionist history. In: International Political Economy. Monetary Relations eJournal, (2019), 1-23. DOI: http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3191289. Noch breiter wird die Auswahl, sobald die historische Perspektive innerhalb anderer Disziplinen wie Jura oder Medizin einbezogen wird, bei denen legitime revisionistische Rückblicke auf bestimmte Erkenntnisaspekte durchaus üblich sind.

[11]   Die Begriffsbildung geht zurück auf Henry Roussos 1987 erschienenes Buch Le Syndrome de Vichy. De 1944 à nos jours und bezog sich zunächst konkret auf Aspekte der Holocaustleugnung. Er wird seither aber auch weiter gefasst verwendet. Für eine weiterführende Auseinandersetzung siehe Igounet Valérie: Histoire du négationnisme en France. Paris 2000.

[12]   Alt-history bezeichnet mutwillige Falschdarstellung der Vergangenheit zur Entwicklung einer alternativen Geschichtserzählung, die zur alleinigen Autorität stilisiert wird. Hier reihen sich auch die Behauptungen alternativer Fakten und einer „Lügenpresse“ als vermeintliche Träger politisch erwünschter Weltsichten ein. Valencia-García, Louie Dean: Far-right revisionism and the end of history. In: Ders. (Hrsg.): Far-right Revisionism and the end of history. Alt/Histories. London 2020, 3-26: 7.

Zu Teil II

Sammelband geschichtsdidaktischer Texte auf Portugiesisch

Körber, Andreas (2023): Formando a consciência histórica em direção a uma aprendizagem histórica transcultural. das abordagens conceituais à organiação das competências historicas. 1st ed. Edited by Marília Gago, Marcelo Fronza. Curitiba: WAS Ediçoes.

Auf der Konferenz 20. Konferenz „Educação Histórica: confrontações com a História“, die zugleich der „V Congresso Ibero-americano de Educação Histórica“ und das „XIII Seminário Internacional Tecnologias Digitais da Informação Comunicação e Educação Histórica nos Países Ibero-americanos“war, präsentierten Prof. Dr. Marília Gago und Prof. Dr. Marcelo Fronza von der Universidade Federal do Mato Grosso ein Buch mit portugiesichen Übersetzungen einiger meiner Texte:

Formando a consciência histórica em direção a uma aprendizagem histórica

Körber, Andreas (2023): Formando a consciência histórica em direção a uma aprendizagem histórica transcultural. das abordagens conceituais à organiação das competências historicas. 1st ed. Edited by Marília Gago, Marcelo Fronza. Curitiba: WAS Ediçoes.

Vortrag auf der 20. LAPEDUH-Konferenz in Brasilien

Körber, Andreas (30.10.2023): „History (Teacher) Education Disrupted?“ [„Educação Histórica (de Professores) interrompida?“] Key-Note-Vortrag auf der Konferenz „Educação Histórica: confrontações com a História“; 20. LAPEDUH, zugleich „V Congresso Ibero-americano de Educação Histórica“ und „XIII Seminário Internacional Tecnologias Digitais da Informação Comunicação e Educação Histórica nos Países Ibero-americanos“. Curitiba (Brasilien). Universidade Federal do Paraná.

Ende Oktober/Anfang November habe ich auf Einladung der Kolleg*innen des Laboratório de Pesquisa em Educação Histórica (LAPEDUH) an der Universidade Federal de Paraná (UFPR) in Curitiba (Brasilien), insbesondere Prof. Dr. Maria Auxiliadora Moreira dos Santos Schmidt, an deren 20. Konferenz „Educação Histórica: confrontações com a História“ teilgenommen, die zugleich der „V Congresso Ibero-americano de Educação Histórica“ und das „XIII Seminário Internacional Tecnologias Digitais da Informação Comunicação e Educação Histórica nos Países Ibero-americanos“ war, und dort einen Vortrag gehalten mit dem Titel „History (Teacher) Education Disrupted?“ bzw. „Educação Histórica (de Professores) interrompida?“ (Live-Übersetzung ins Portugiesische durch Prof. Dr. Marília Gago, Braga, PT).

digital:KLUG – Geschichte im Kontext von Digitalität

Mit diesem Poster stellt sich das Teilprojekt Geschichte aus dem BMBF-Projekt „Digitale Souveränität als Ziel wegweisender Lehrer:innenbildung für Sprachen, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften in der digitalen Welt“ –  kurz DiSo-SGW – vor.

Darin befassen sich Mitarbeiter:innen der Universitäten Hamburg und Tübingen mit Historischem Denken im Kontext von Digitalität und der Umsetzung einer Föderung von digitaler historischer Souveränität über eine Lehrkräftefortbildung, die zudem von einer Wirksamkeitsstudie begleitet wird.

 

Poster Teilprojekt Geschichte DiSO-SGW

Geschützt: Historische Kompetenz(en) in der digitalen Geschichtskultur – ein erster Aufriss [unfertig]

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Vortrag zu Möglichkeiten und Grenzen einer Replikation von YOUTH and HISTORY auf der internationalen Konferenz HEIRNET 2023 in Stockholm

Körber, Andreas (01.09.2023): A Replication of YOUTH and HISTORY after 30 years? Necessity – Chances – Challenges. Based on a structural comparison of a pre-pilot study-data with 1995. HEIRNET Conference; 31.08.-02.09.2023. Stockholm (Schweden), 01.09.2023.

Heute habe ich erste Auswertungen einer (kleinen) Pilotstudie zu Fragen der Möglichkeiten und Grenzen einer Replikation von YOUTH and HISTORY (Angvik /v.Borries 1997) auf der Konferenz des History Educators International Research Network (HEIRNET 2023) in Stockholm vorgestellt:

Körber, Andreas (01.09.2023): A Replication of YOUTH and HISTORY after 30 years? Necessity – Chances – Challenges. Based on a structural comparison of a pre-pilot study-data with 1995. HEIRNET Conference; 31.08.-02.09.2023. Stockholm (Schweden), 01.09.2023.

 

Fragen und Thesen zur Lehrerbildungs-Reform unter den Bedingungen des Mangels (unfertig; repariert)

Körber, Andreas (21.7.2023): „Fragen und Thesen zur Lehrerbildungs-Reform unter den Bedingungen des Mangels (unfertig).“

In den gegenwärtigen Debatten um die Neu- und Umgestaltung der Lehrerpersonenbildung angesichts des Mangels lassen sich inzwischen einige kontrovers diskutierte Fragen zu Strukturierungs- und Etscheidungsmomenten erkennen. Eine (unvollstädige und unabgeschlossene) Reihe davon möchte ich hier sammeln und dazu ein paar Thesen formulieren.

  1. Fragen an die Lehrpersonenbildung angesichts des Mangels
    1. Was wird jeweils unter “Theorie” bzw. auf Theorie orientierten Phasen bzw. Modulen verstanden? Inwiefern geht es dabei (jeweils) um
      1. Anleitungen, Rezepte und dergleichen …?
      2. Konzepte / Begriffe als Grundlage für die systematische Wahrnehmung und Reflexion von diversen (u.a. gesellschaftlichen, medialen, institutionellen, administrativen, disziplinären, pädagogischen ethischen) Bedingungen und Faktoren fachlichen (hier: pädagogischen, erzieherischen, didaktischen) Handelns nicht nur im unmittelbaren Handlungsfeld “schulischer Unterrichts”?
    2. Was genau wird in der Diskussion um die Lehrpersonenbildung unter “Praxis” verstanden? Welche Bandbreite von institutionellen Einbindungen und Tätigkeiten umfasst dieser Begriff jeweils? Inwiefern jeweils geht es um
      1. eigenständige und eigenverantwortliche Ausübung derjenigen Tätigkeit(en), die das Ziel des Bildungsprozesses sein sollen, also um eigenständige und verantwortliche Unterrichts‑, Bewertungs‑, Evaluations‑, Beratungs- und Erziehungstätigkeit samt Elternarbeit, Schul- und Lehrplanentwicklung — oder von Teilen davon;
      2. angeleitete, nicht-verantwortliche, aber in einem realen institutionellen Zusammenhang stattfindende Tätigkeit in diesem Handlungsfeld und diesen Tätigkeiten unter Bedingungen einer Bewertung durch Anleiter*innen / Ausbilder*innen, mit dem Ziel des “Fertigwerdens”,
      3. angeleitete, nicht-verantwortliche, im realen institutionellen Zusammenhang stattfindende Tätigkeit in diesem Handlungsfeld und diesen Tätigkeiten (oder einigen von ihnen) mit dem Zweck der Wahrnehmung der diese Tätigkeit bestimmenden Faktoren und Bedingungen sowie der eigenen Bezüge dazu (Fähigkeiten, Rollenverständnis, auch “Eignung”), mit dem Ziel der Reflexion dieser Faktoren und Bedingungen sowie Determinanten und der Entwicklung von Perspektiven auf die eigene (weitere) Ausbildung? Eine Klärung des jeweiligen Verständnisses ist m.E. zwingend geboten.
    3. Welche Vorstellung von “Professionalität” bzw. “Professionalisierung” liegt den jeweiligen Positionen und Konzepten zugrunde? Inwiefern wird darunter mehr
      1. die Fähigkeit zur Anwendung auf wissenschaftlichem Wege (von anderen) entwickelter und evaluierter/sanktionierter Konzepte und Verfahren zur Gewinnung von Informationen sowie Prinzipien und Methoden zur Bearbeitung entsprechender im Grunde antizipierter (vergleichbarer) Situationen und Herausforderungen verstanden, oder
      2. die Fähigkeit zu eigenständiger und eigenverantwortlicher Analyse aufgrund gesellschaftlicher Komplexität, Individualität der Adressat*innen (Lernenden) und des konstitutiven Wandels von Gesellschaft, Wissenschaft und Medien grundsätzlich nicht antizipierbarer fachlicher Herausforderungen auf der Basis umfangreicher theorieförmiger Konzepte und zur auf dieser Grundlage eigenverantwortlichem Handeln (vgl. F.O. Radtke 1999/2000)?
    4. Welches Konzept von “Bildung”, “Ausbildung”, und “Studium” liegen den jeweiligen Konzeptionen zugrunde?

      1. Inwiefern etwa wird die Lehrpersonenbildung eher als eine fest gegliederte, eher eng strukturierte Ausbildung verstanden, in welcher bestimmte Elemente und Faktoren in vorgedachten Bezügen zueinander stehen und thematisiert bzw. adressiert werden, bzw.
      2. inwiefern wird sie (ggf. in Phasen unterschiedlich) als ein Studium konzipiert, in welchem den künftigen Lehrpersonen zwar wesentlich auch verpflichtende Angebote gemacht werden, die konkreten Verknüpfungen und die Gewinnung von einzelne Themen überschreitenden bzw. diese zusammenführenden Einsichten und Positionen diesen auch selbst zugestanden und ‑gemutet wird.
    5. Inwiefern wird Lehrpersonenbildung in den jeweiligen Konzepten gedacht als
      1. vornehmlich eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung zur Ausführung komplexer Handlungen unter gegenwärtigen Bedingungen und nach gegenwärtig gültigen, wissenschaftlich sanktionierten Prinzipien, oder aber
      2. als nicht nur auf das Handeln unter gegenwärtigen Bedingungen und gegenwärtig gültigen Prinzipien vorbereitende, sondern angesichts sowohl grundlegender Komplexität von Handlungssituationen als auch grundsätzlich, nicht aber konkret erwartbarem Wandel der Bedingungen in absehbarer Zukunft als Befähigung sowohl zu eigenständiger und ‑verantwortlicher Adaption wie auch zur professionellen Teilhabe und ‑nahme an der Weiterentwicklung des Handlungsfeldes, seiner Institutionen und der dort geltenden Prinzipien etc.?
    6. Wie wird der Fortschritt individueller Professionalisierung bzw. (Aus-)Bildung in der Lehrpersonenbildung gedacht und in welchem Verhältnis stehen die jeweiligen Konzepte zu den Anforderungen des Bildungssystems an Deckung von Betreuungs- und Unterrichtsbedarf?
      1. Wie wird das Verhältnis von “Theorie” und Praxis” jeweils gedacht — und in welchem Verhältnis stehen die jeweiligen Konzeptionen zu Fragen der Lern- bzw. Professionalisierungsprogression bzw. Sequenzierung?

      2. zum Einen systematisch — etwa hinsichtlich von Theorie als Grundlage für und Anleitung von Praxis

      3. zum Anderen hinsichtlich der Sequenzierung?

    7. Was wird jeweils unter dem (zumeist positiv gebrauchten) Konzept der “Verschränkung” von “Theorie” und “Praxis” verstanden? Inwiefern kann oder muss ein enger Bezug ggf. auch (eher negativ) als “Verquickung” verstanden werden?

    8. Inwiefern werden “Theorie” und “Praxis” als nur konstitutiv aufeinander bezogen und miteinander zu lehren und entwickeln gedacht — bzw. inwiefern wird ihnen jeweils (bzw. in verschiedenen Phasen unterschiedlich) auch ein “Eigenwert” zugestanden?

  1. Thesen zur Lehrpersonenbildung angesichts des Mangels
    1. Lehrpersonenbildung darf nicht unfachlich sein. In den meisten Schulen ist ein Großteil des Unterrichtsgeschehens sowohl pädagogisch als auch spezifisch fachlich ausgerichtet. Ohne eine deutliche Fokussierung auf fachdidaktische Fragen und Themen darf keine Lehrpersonenbildung organisiert werden.

      • Fachdidaktik ist nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Lehrpersonenbildung etwas anderes als nur eine Brücke zwischen oder eine Verbindung von Fachwissenschaft und Erziehungswissenschaft oder Pädagogik oder ihrer “Wissensbestände”. Sie stellt vielmehr eine eigene Perspektive dar auf die genannten Bereiche und auf die Bedingungen, in denen fachliches Wissen und Können in der gegenwärtigen Gesellschaft (u.a. als Lebenswelt der Lernenden) nötig und wirksam ist und unter denen es erworben und weiter entwickelt wird.

      • “Fachlichkeit” ist im Rahmen von Schulischem bzw. außerschulischen Bildungsprozessen und der Lehrpersonenbildung somit von Formen der Fachlichkeit etwa der fachwissenschaftlichen Forschung nicht abgekoppelt, wohl aber von ihr zu unterscheiden — wie auch von Ausprägungen von Fachlichkeit in anderen beruflichen Anforderungssituationen/Handlungsfeldern. Der Lehrpersonenbildung muss somit eine Form der für das Handlungsfeld Schule spezifischen Fachlichkeit zugrunde gelegt werden — das umschließt neben den engeren Tätigkeiten des Unterrichtens auch jene der Evaluation, der Schul‑, Unterrichts- und Normentwicklung (Lehrplanarbeit), wie schulbezogener Forschung.

      • Gleichzeitig darf die berufsfeldspezifische Fachlichkeit des Lehrberufs nicht von jenen der Lebenswelt und der fachwisssenschaftlichen Forschung abgekoppelt werden, benötigt fachliches Lernen doch immer der doppelten Verankerung in den disziplin- bzw. domänenspezifischen Erkenntnis‑, Methoden- und Grundlagendiskussionen einer- wie den gesellschaftlich wirksamen Formen lebensweltlichen und institutionellen Wissens andererseits: schulisches Wissen ist relationales Wissen1.

      • Schulisch handlungsfeldspezifische Fachlichkeit bzw. die ihr zuzurechnenden Formen der Wahrnehmungs- und Analyse‑, Reflexions‑, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit und ‑fertigkeit lassen sich (wie auch jene der anderen Dimensionen des Lehrberufs) nicht in Form einzelner, jeweils in sich abgeschlossener Module erwerben. Ohne dass die hochschulische Organisationsform der Zusammenführung von Lehrveranstaltungen in Module damit ausgeschlossen würde, ist aber zu fordern, dass auch für die fachdidaktischen Studien- bzw. Bildungsanteile über die Module hinweg längere Sequenzen mit Wechsel und Kombinationen von Praxis- Beobachtung/Wahrnehmung, Reflexion und Systematisierung und wiederum zu Fragen an Fach, Pädagogik, Institution und Didaktik führenden Erprobungen eingerichtet werden.

      • Ein wesentliches Strukturmoment heutiger Gesellschaften ist ihr deutlicher Wandel in mehreren Hinsichten (Heterogenität, Medien, Diversität, Pluralität). Damit Lehrpersonenbildung zukunftsfähig gelingt, d.h. künftige Lehrpersonen nicht nur auf die Durchführung von Unterricht und pädagogisches Handeln unter gegenwärtigen Bedingungen vorbereitet (“ausgebildet”) werden, sondern befähigt zur professionellen Mitgestaltung der notwendigen Weiterentwicklungen während ihrer Dienstzeit, darf unter dem Druck täglicher Bewährung  stehende Praxistätigkeit in der Lehrerbildung weder früh noch zu früh umfänglich vorkommen. Vielmehr muss es vor der Begleitung beim oder Führung der Studierenden zum Perspektivenwechsel von der Schüler*innen- in die verantwortliche Lehr-Perspektive und ‑rolle der Ermöglichung und Förderung einer diese ergänzenden und den Aufbau der letzteren als reflexiv ermöglichenden distanzierten, systematisierenden Perspektive der Systematisierung und der Reflexion. Auch vor diesem Hintergrund sind lange Sequenzen in allen Teilbereichen (Fachwissenschaften, Erziehungswissenschaften/Pädagogik, Fachdidaktiken) einer Aggregation jeweils kurzer, aber in sich abgeschlossener Module vorzuziehen.

      • Lehrpersonenbildung sollte somit grundsätzlich und nach Möglichkeit “von Anfang an” stattfinden, d.h. nicht erst nach einer durch Handlungsfeldentkopplung künstlich “polyvalent” gemachten Eingangsphase die Handlungsfeldperspektive aufsatteln. Gleichzeitig sollten die fachlichen Anteile nicht künstlich von jenen anderer Studiengänge vollständig abgekoppelt werden. Obwohl es hier fachspezifische Unterschiede gibt und wohl auch geben muss, ist eine Integration der fachwissenschaftlichen Studien von Lehramtsstudierenden mit jenen der Fachwissenschaft zumindest zu Beginn und später punktuell nötig, um die Relationalität des schulischen Wissens und der schulischen Wissensvermittlung zu gewährleisten.

      • Schulische Praxisanteile in der Lehrpersonenbildung sollen bereits früh im Studium nicht nur allgemein-pädagogisch und psychologisch ausgerichtet und allein auf eine Berufsfeld- und ‑bild- sowie Rollenerkundung ausgerichtet sein, sondern schon in frühen Semestern auch fachlichen Unterricht in den Blick nehmen. Gerade zu Anfang wird es dabei nicht um Bewährung (“Unterrichten lernen”) gehen, sondern um ein Beobachten und punktuelles Ausprobieren sowie Reflektieren mit dem Ziel, Fragen an das eigene Verständnis, die eigene Bildung, aber auch an Fach, Institution und Pädagogik zu gewinnen, die in folgenden, praxisfernen Phasen systematisiert und bearbeitet werden können, bevor weitere Praxisphasen die Gewichte der weiterhin reflexionsorientierten Tätigkeiten verschieben.

      • Fachdidaktische Begleitung vornehmlich reflexionsorientierter Ausrichtung ist — insbesondere bei allen Formen verkürzter Formen von Lehrpersonenbildung — ebenso nach der Zweiten bzw. einer Berufseinstiegsphase nötig.

    2. In Zeiten, in denen Studierende auch ohne organisatorische Planung bereits früh verantwortlich unterrichten, muss man wohl explizit entscheiden, ob man das als Strukturelement als gesetzt annehmen will und die Lehrpersonenbildung gewissermaßen darauf ausrichten will, oder ob man Gründe hat, diesem auch ggf. etwas entgegen zu setzen.((Vgl. etwa:

      „Das Risiko, dass aufgrund fehlender Kompetenzen Praktiken unreflektiert nachgeahmt werden und sich vermeintlich funktionierende, aber gleichwohl lernhinderliche Routinen einschleifen, ist groß (Hascher & Kittinger, 2014).“)) Sicher zeigen Ausbildungsregimes anderer Länder, dass auch die Zweiphasigkeit nicht die einzig mögliche Form ist, aber sie deshalb aufgeben zu wollen, fände ich vorschnell und unklug.

    3. Meines Erachtens ist die Zweiphasigkeit eine strukturelle Möglichkeit, eine sehr frühzeitige und systematische Verquickung (als Gegenterminus zur positiv konnotierten “Verschränkung”) von Bewährungsdruck unter gegenwärtigen Praxisbedingungen einerseits und systematischer Erfassung, Reflexion und Durchdringung der wissenschaftlich-fachlichen, institutionellen, gesellschaftlichen und medialen Grundlagen zu vermeiden. Gerade wenn frühe bewährungsdruckbefrachtete Praxis stattfindet, muss es Formen und Phasen geben, in denen von solchem Druck befreite wissenschaftliche Praxis und Reflexion im Vordergrund steht. Die Zweiphasigkeit ermöglicht es zumindest (garantiert es aber leider auch nicht), dass zumindest wesentliche Teile des Studiums von solchem Praxisdruck befreit werden, und dass die Grundlegung und der Erwerb von Konzepten für die Beobachtung und Reflexion von Praxis vor ihrer “Einübung” stattfinden.

    4. Wenn man das nicht per Zweiphasigkeit organisieren will, muss man innerhalb der einen Phase für eine deutliche Trennung von “Praxis-” und Reflexionsphasen sorgen, wobei gerade erstere gerade in frühen Stadien der individuellen Bildungsgänge nicht Bewährungs‑, sondern Beobachtungs- und Reflexions-“Praxis” sein soll und auch nicht durch parallele Praxisbewährung unterlaufen werden sollte.

    5. Historisch war/ist die Zweiphasigkeit auch wesentliches Element der Voll-Akademisierung der nicht-gymnasialen Lehrpersonenbildung, d.h. ihrer Aufwertung und Gleichstellung mit derjenigen für die gymnasialen Lehrämter. Das wiederum war/ist auch wesentliches Elemente der Attraktivität des Lehrberufs abseits der Studienrats-Positionen. Mit dieser Voll-Akademisierung ging/geht m.E: auch ein mindestens symbolischer, aber wohl doch auch real wirksamer Anspruch an “Professionalisierung” und Verantwortlichkeit, gewissermaßen wissenschaftlich-professioneller Zuständigkeit und Mündigkeit einher, der durch eine Rückkehr zu einer einphasigen “Aus”-Bildung auch wieder gefährdet sein kann.

    6. Gerade diese Mündigkeit, Zuständigkeit und Professionalität wird aber — so meine Vorstellung — in einer heute noch unabsehbaren Zukunft, d.h. zur weiterentwickelnden Gestaltung von Bildungsinstitutionen, Fächern, Fachdidaktiken und Methodiken, usw. benötigt.

  1. Zzu letzerem: Grammes, T. (1998). Kommunikative Fachdidaktik. Politik – Geschichte – Recht – Wirtschaft (Schriften zur politischen Didaktik, Bd. 25). Opladen: Leske + Budrich; S. 70 []