Kategorie: Theorieentwicklung
Fragen und Thesen zur Lehrerbildungs-Reform unter den Bedingungen des Mangels (unfertig; repariert)
In den gegenwärtigen Debatten um die Neu- und Umgestaltung der Lehrerpersonenbildung angesichts des Mangels lassen sich inzwischen einige kontrovers diskutierte Fragen zu Strukturierungs- und Etscheidungsmomenten erkennen. Eine (unvollstädige und unabgeschlossene) Reihe davon möchte ich hier sammeln und dazu ein paar Thesen formulieren.
- Fragen an die Lehrpersonenbildung angesichts des Mangels
- Was wird jeweils unter “Theorie” bzw. auf Theorie orientierten Phasen bzw. Modulen verstanden? Inwiefern geht es dabei (jeweils) um
- Anleitungen, Rezepte und dergleichen …?
- Konzepte / Begriffe als Grundlage für die systematische Wahrnehmung und Reflexion von diversen (u.a. gesellschaftlichen, medialen, institutionellen, administrativen, disziplinären, pädagogischen ethischen) Bedingungen und Faktoren fachlichen (hier: pädagogischen, erzieherischen, didaktischen) Handelns nicht nur im unmittelbaren Handlungsfeld “schulischer Unterrichts”?
- Was genau wird in der Diskussion um die Lehrpersonenbildung unter “Praxis” verstanden? Welche Bandbreite von institutionellen Einbindungen und Tätigkeiten umfasst dieser Begriff jeweils? Inwiefern jeweils geht es um
- eigenständige und eigenverantwortliche Ausübung derjenigen Tätigkeit(en), die das Ziel des Bildungsprozesses sein sollen, also um eigenständige und verantwortliche Unterrichts‑, Bewertungs‑, Evaluations‑, Beratungs- und Erziehungstätigkeit samt Elternarbeit, Schul- und Lehrplanentwicklung — oder von Teilen davon;
- angeleitete, nicht-verantwortliche, aber in einem realen institutionellen Zusammenhang stattfindende Tätigkeit in diesem Handlungsfeld und diesen Tätigkeiten unter Bedingungen einer Bewertung durch Anleiter*innen / Ausbilder*innen, mit dem Ziel des “Fertigwerdens”,
- angeleitete, nicht-verantwortliche, im realen institutionellen Zusammenhang stattfindende Tätigkeit in diesem Handlungsfeld und diesen Tätigkeiten (oder einigen von ihnen) mit dem Zweck der Wahrnehmung der diese Tätigkeit bestimmenden Faktoren und Bedingungen sowie der eigenen Bezüge dazu (Fähigkeiten, Rollenverständnis, auch “Eignung”), mit dem Ziel der Reflexion dieser Faktoren und Bedingungen sowie Determinanten und der Entwicklung von Perspektiven auf die eigene (weitere) Ausbildung? Eine Klärung des jeweiligen Verständnisses ist m.E. zwingend geboten.
- Welche Vorstellung von “Professionalität” bzw. “Professionalisierung” liegt den jeweiligen Positionen und Konzepten zugrunde? Inwiefern wird darunter mehr
- die Fähigkeit zur Anwendung auf wissenschaftlichem Wege (von anderen) entwickelter und evaluierter/sanktionierter Konzepte und Verfahren zur Gewinnung von Informationen sowie Prinzipien und Methoden zur Bearbeitung entsprechender im Grunde antizipierter (vergleichbarer) Situationen und Herausforderungen verstanden, oder
- die Fähigkeit zu eigenständiger und eigenverantwortlicher Analyse aufgrund gesellschaftlicher Komplexität, Individualität der Adressat*innen (Lernenden) und des konstitutiven Wandels von Gesellschaft, Wissenschaft und Medien grundsätzlich nicht antizipierbarer fachlicher Herausforderungen auf der Basis umfangreicher theorieförmiger Konzepte und zur auf dieser Grundlage eigenverantwortlichem Handeln (vgl. F.O. Radtke 1999/2000)?
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Welches Konzept von “Bildung”, “Ausbildung”, und “Studium” liegen den jeweiligen Konzeptionen zugrunde?
- Inwiefern etwa wird die Lehrpersonenbildung eher als eine fest gegliederte, eher eng strukturierte Ausbildung verstanden, in welcher bestimmte Elemente und Faktoren in vorgedachten Bezügen zueinander stehen und thematisiert bzw. adressiert werden, bzw.
- inwiefern wird sie (ggf. in Phasen unterschiedlich) als ein Studium konzipiert, in welchem den künftigen Lehrpersonen zwar wesentlich auch verpflichtende Angebote gemacht werden, die konkreten Verknüpfungen und die Gewinnung von einzelne Themen überschreitenden bzw. diese zusammenführenden Einsichten und Positionen diesen auch selbst zugestanden und ‑gemutet wird.
- Inwiefern wird Lehrpersonenbildung in den jeweiligen Konzepten gedacht als
- vornehmlich eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung zur Ausführung komplexer Handlungen unter gegenwärtigen Bedingungen und nach gegenwärtig gültigen, wissenschaftlich sanktionierten Prinzipien, oder aber
- als nicht nur auf das Handeln unter gegenwärtigen Bedingungen und gegenwärtig gültigen Prinzipien vorbereitende, sondern angesichts sowohl grundlegender Komplexität von Handlungssituationen als auch grundsätzlich, nicht aber konkret erwartbarem Wandel der Bedingungen in absehbarer Zukunft als Befähigung sowohl zu eigenständiger und ‑verantwortlicher Adaption wie auch zur professionellen Teilhabe und ‑nahme an der Weiterentwicklung des Handlungsfeldes, seiner Institutionen und der dort geltenden Prinzipien etc.?
- Wie wird der Fortschritt individueller Professionalisierung bzw. (Aus-)Bildung in der Lehrpersonenbildung gedacht und in welchem Verhältnis stehen die jeweiligen Konzepte zu den Anforderungen des Bildungssystems an Deckung von Betreuungs- und Unterrichtsbedarf?
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Wie wird das Verhältnis von “Theorie” und Praxis” jeweils gedacht — und in welchem Verhältnis stehen die jeweiligen Konzeptionen zu Fragen der Lern- bzw. Professionalisierungsprogression bzw. Sequenzierung?
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zum Einen systematisch — etwa hinsichtlich von Theorie als Grundlage für und Anleitung von Praxis
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zum Anderen hinsichtlich der Sequenzierung?
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Was wird jeweils unter dem (zumeist positiv gebrauchten) Konzept der “Verschränkung” von “Theorie” und “Praxis” verstanden? Inwiefern kann oder muss ein enger Bezug ggf. auch (eher negativ) als “Verquickung” verstanden werden?
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Inwiefern werden “Theorie” und “Praxis” als nur konstitutiv aufeinander bezogen und miteinander zu lehren und entwickeln gedacht — bzw. inwiefern wird ihnen jeweils (bzw. in verschiedenen Phasen unterschiedlich) auch ein “Eigenwert” zugestanden?
- Was wird jeweils unter “Theorie” bzw. auf Theorie orientierten Phasen bzw. Modulen verstanden? Inwiefern geht es dabei (jeweils) um
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- Thesen zur Lehrpersonenbildung angesichts des Mangels
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Lehrpersonenbildung darf nicht unfachlich sein. In den meisten Schulen ist ein Großteil des Unterrichtsgeschehens sowohl pädagogisch als auch spezifisch fachlich ausgerichtet. Ohne eine deutliche Fokussierung auf fachdidaktische Fragen und Themen darf keine Lehrpersonenbildung organisiert werden.
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Fachdidaktik ist nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Lehrpersonenbildung etwas anderes als nur eine Brücke zwischen oder eine Verbindung von Fachwissenschaft und Erziehungswissenschaft oder Pädagogik oder ihrer “Wissensbestände”. Sie stellt vielmehr eine eigene Perspektive dar auf die genannten Bereiche und auf die Bedingungen, in denen fachliches Wissen und Können in der gegenwärtigen Gesellschaft (u.a. als Lebenswelt der Lernenden) nötig und wirksam ist und unter denen es erworben und weiter entwickelt wird.
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“Fachlichkeit” ist im Rahmen von Schulischem bzw. außerschulischen Bildungsprozessen und der Lehrpersonenbildung somit von Formen der Fachlichkeit etwa der fachwissenschaftlichen Forschung nicht abgekoppelt, wohl aber von ihr zu unterscheiden — wie auch von Ausprägungen von Fachlichkeit in anderen beruflichen Anforderungssituationen/Handlungsfeldern. Der Lehrpersonenbildung muss somit eine Form der für das Handlungsfeld Schule spezifischen Fachlichkeit zugrunde gelegt werden — das umschließt neben den engeren Tätigkeiten des Unterrichtens auch jene der Evaluation, der Schul‑, Unterrichts- und Normentwicklung (Lehrplanarbeit), wie schulbezogener Forschung.
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Gleichzeitig darf die berufsfeldspezifische Fachlichkeit des Lehrberufs nicht von jenen der Lebenswelt und der fachwisssenschaftlichen Forschung abgekoppelt werden, benötigt fachliches Lernen doch immer der doppelten Verankerung in den disziplin- bzw. domänenspezifischen Erkenntnis‑, Methoden- und Grundlagendiskussionen einer- wie den gesellschaftlich wirksamen Formen lebensweltlichen und institutionellen Wissens andererseits: schulisches Wissen ist relationales Wissen1.
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Schulisch handlungsfeldspezifische Fachlichkeit bzw. die ihr zuzurechnenden Formen der Wahrnehmungs- und Analyse‑, Reflexions‑, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit und ‑fertigkeit lassen sich (wie auch jene der anderen Dimensionen des Lehrberufs) nicht in Form einzelner, jeweils in sich abgeschlossener Module erwerben. Ohne dass die hochschulische Organisationsform der Zusammenführung von Lehrveranstaltungen in Module damit ausgeschlossen würde, ist aber zu fordern, dass auch für die fachdidaktischen Studien- bzw. Bildungsanteile über die Module hinweg längere Sequenzen mit Wechsel und Kombinationen von Praxis- Beobachtung/Wahrnehmung, Reflexion und Systematisierung und wiederum zu Fragen an Fach, Pädagogik, Institution und Didaktik führenden Erprobungen eingerichtet werden.
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Ein wesentliches Strukturmoment heutiger Gesellschaften ist ihr deutlicher Wandel in mehreren Hinsichten (Heterogenität, Medien, Diversität, Pluralität). Damit Lehrpersonenbildung zukunftsfähig gelingt, d.h. künftige Lehrpersonen nicht nur auf die Durchführung von Unterricht und pädagogisches Handeln unter gegenwärtigen Bedingungen vorbereitet (“ausgebildet”) werden, sondern befähigt zur professionellen Mitgestaltung der notwendigen Weiterentwicklungen während ihrer Dienstzeit, darf unter dem Druck täglicher Bewährung stehende Praxistätigkeit in der Lehrerbildung weder früh noch zu früh umfänglich vorkommen. Vielmehr muss es vor der Begleitung beim oder Führung der Studierenden zum Perspektivenwechsel von der Schüler*innen- in die verantwortliche Lehr-Perspektive und ‑rolle der Ermöglichung und Förderung einer diese ergänzenden und den Aufbau der letzteren als reflexiv ermöglichenden distanzierten, systematisierenden Perspektive der Systematisierung und der Reflexion. Auch vor diesem Hintergrund sind lange Sequenzen in allen Teilbereichen (Fachwissenschaften, Erziehungswissenschaften/Pädagogik, Fachdidaktiken) einer Aggregation jeweils kurzer, aber in sich abgeschlossener Module vorzuziehen.
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Lehrpersonenbildung sollte somit grundsätzlich und nach Möglichkeit “von Anfang an” stattfinden, d.h. nicht erst nach einer durch Handlungsfeldentkopplung künstlich “polyvalent” gemachten Eingangsphase die Handlungsfeldperspektive aufsatteln. Gleichzeitig sollten die fachlichen Anteile nicht künstlich von jenen anderer Studiengänge vollständig abgekoppelt werden. Obwohl es hier fachspezifische Unterschiede gibt und wohl auch geben muss, ist eine Integration der fachwissenschaftlichen Studien von Lehramtsstudierenden mit jenen der Fachwissenschaft zumindest zu Beginn und später punktuell nötig, um die Relationalität des schulischen Wissens und der schulischen Wissensvermittlung zu gewährleisten.
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Schulische Praxisanteile in der Lehrpersonenbildung sollen bereits früh im Studium nicht nur allgemein-pädagogisch und psychologisch ausgerichtet und allein auf eine Berufsfeld- und ‑bild- sowie Rollenerkundung ausgerichtet sein, sondern schon in frühen Semestern auch fachlichen Unterricht in den Blick nehmen. Gerade zu Anfang wird es dabei nicht um Bewährung (“Unterrichten lernen”) gehen, sondern um ein Beobachten und punktuelles Ausprobieren sowie Reflektieren mit dem Ziel, Fragen an das eigene Verständnis, die eigene Bildung, aber auch an Fach, Institution und Pädagogik zu gewinnen, die in folgenden, praxisfernen Phasen systematisiert und bearbeitet werden können, bevor weitere Praxisphasen die Gewichte der weiterhin reflexionsorientierten Tätigkeiten verschieben.
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Fachdidaktische Begleitung vornehmlich reflexionsorientierter Ausrichtung ist — insbesondere bei allen Formen verkürzter Formen von Lehrpersonenbildung — ebenso nach der Zweiten bzw. einer Berufseinstiegsphase nötig.
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Die Zweiphasigkeit der Lehrpersonenbildung sollte nicht — wie etwa in den jüngsten Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Lehramtsausbildung im im Fach Mathematik (Drs. 1396 – 23) Mathematiklehrerausbildung gefordert — ohne Not aufgegeben werden.
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In Zeiten, in denen Studierende auch ohne organisatorische Planung bereits früh verantwortlich unterrichten, muss man wohl explizit entscheiden, ob man das als Strukturelement als gesetzt annehmen will und die Lehrpersonenbildung gewissermaßen darauf ausrichten will, oder ob man Gründe hat, diesem auch ggf. etwas entgegen zu setzen.((Vgl. etwa:
„Das Risiko, dass aufgrund fehlender Kompetenzen Praktiken unreflektiert nachgeahmt werden und sich vermeintlich funktionierende, aber gleichwohl lernhinderliche Routinen einschleifen, ist groß (Hascher & Kittinger, 2014).“)) Sicher zeigen Ausbildungsregimes anderer Länder, dass auch die Zweiphasigkeit nicht die einzig mögliche Form ist, aber sie deshalb aufgeben zu wollen, fände ich vorschnell und unklug.
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Meines Erachtens ist die Zweiphasigkeit eine strukturelle Möglichkeit, eine sehr frühzeitige und systematische Verquickung (als Gegenterminus zur positiv konnotierten “Verschränkung”) von Bewährungsdruck unter gegenwärtigen Praxisbedingungen einerseits und systematischer Erfassung, Reflexion und Durchdringung der wissenschaftlich-fachlichen, institutionellen, gesellschaftlichen und medialen Grundlagen zu vermeiden. Gerade wenn frühe bewährungsdruckbefrachtete Praxis stattfindet, muss es Formen und Phasen geben, in denen von solchem Druck befreite wissenschaftliche Praxis und Reflexion im Vordergrund steht. Die Zweiphasigkeit ermöglicht es zumindest (garantiert es aber leider auch nicht), dass zumindest wesentliche Teile des Studiums von solchem Praxisdruck befreit werden, und dass die Grundlegung und der Erwerb von Konzepten für die Beobachtung und Reflexion von Praxis vor ihrer “Einübung” stattfinden.
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Wenn man das nicht per Zweiphasigkeit organisieren will, muss man innerhalb der einen Phase für eine deutliche Trennung von “Praxis-” und Reflexionsphasen sorgen, wobei gerade erstere gerade in frühen Stadien der individuellen Bildungsgänge nicht Bewährungs‑, sondern Beobachtungs- und Reflexions-“Praxis” sein soll und auch nicht durch parallele Praxisbewährung unterlaufen werden sollte.
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Historisch war/ist die Zweiphasigkeit auch wesentliches Element der Voll-Akademisierung der nicht-gymnasialen Lehrpersonenbildung, d.h. ihrer Aufwertung und Gleichstellung mit derjenigen für die gymnasialen Lehrämter. Das wiederum war/ist auch wesentliches Elemente der Attraktivität des Lehrberufs abseits der Studienrats-Positionen. Mit dieser Voll-Akademisierung ging/geht m.E: auch ein mindestens symbolischer, aber wohl doch auch real wirksamer Anspruch an “Professionalisierung” und Verantwortlichkeit, gewissermaßen wissenschaftlich-professioneller Zuständigkeit und Mündigkeit einher, der durch eine Rückkehr zu einer einphasigen “Aus”-Bildung auch wieder gefährdet sein kann.
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Gerade diese Mündigkeit, Zuständigkeit und Professionalität wird aber — so meine Vorstellung — in einer heute noch unabsehbaren Zukunft, d.h. zur weiterentwickelnden Gestaltung von Bildungsinstitutionen, Fächern, Fachdidaktiken und Methodiken, usw. benötigt.
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- Zzu letzerem: Grammes, T. (1998). Kommunikative Fachdidaktik. Politik – Geschichte – Recht – Wirtschaft (Schriften zur politischen Didaktik, Bd. 25). Opladen: Leske + Budrich; S. 70 [↩]
Zweifache Reflexivität historischen Denkens (nicht nur) für das Anthropozän (v2; unfertig)
Körber, Andreas (2023): Zweifache Reflexivität historischen Denkens (nicht nur) für das Anthropozän. v2; unfertig. In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg], 16.07.2023. Online verfügbar unter https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/?p=7902.
Eine der Formeln, die sich im Zuge der Kompetenzorientierung des Faches Geschichte etabliert haben, ist die von Waltraud Schreiber geprägte Formulierung von „reflektiertem und (selbst-)reflexivem“ Geschichtsbewusstseins als Ziel historischen Lernens. Die Unterscheidung beider Partikel ist zumeist dahingehend erläutert worden, dass das letztere Element die Fokussierung des historischen Denkens nicht nur auf den (vergangenen) Gegenstand und seine Beziehung der Gegenwart umfasst wie das zuerst genannte, sondern die spezifische Wendung des Geschichtsbewusstseins bzw. seine*r Träger*in auf die eigene Position und Rolle dabei, also auf die Eigenschaft auch Akteur*in des eigenen Geschichtsdenkens zu sein.
In einem anderen Zugriff haben vor zwei Jahren Christian Heuer, Waltraud Schreiber und ich in einem nicht publizierten und nicht videographierten Vortrag auf einer Tagung der Sektion Schulpädagogik der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft die Unterscheidung von „Reflektierheit“ und „Reflexivität“ ähnlich, aber doch in entscheidender Hinsicht anders getroffen.((Körber, Andreas; Heuer, Christian; Schreiber, Waltraud (2021 [unpubl.]): Begründung und Entscheidung: Reflexion und Reflexivität als Elemente geschichtsdidaktischer Professionalität. „Reflexion und Reflexivität in Unterricht, Schule und Lehrer*innenbildung“. Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft. Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft; Sektion Schulpädagogik. Online, 23.09.2021 [unpubl.]. Online verfügbar unter https://www.dgfe-sektionstagung-schulpaedagogik-2020.de/, https://www.conftool.pro/dgfe-schulpaedagogik2020/index.php?page=browseSessions&form_session=103.)) Wir haben dort „Reflektiertheit“ als Ausweis eines mittleren Kompetenzniveaus und „Reflexivität“ als Indikator für das elaborierte Niveau angenommen, begründet mit der schon im Niveauunterscheidungs- (also Graduierungs-)Konzept des FUER-Kompetenzmodells angelegten Definition, dass das mittlere (intermediäre) Niveau historischen Denkens in der Nutzung konventioneller Begriffe, Konzepte, Methoden etc. für eigenständiges historisches Denken, das elaborierte Niveau hingegen darin bestehe, dass diese Konventionen nicht einfach (produktiv) angewandt, sondern (gewissermaßen „neben“ deren Anwendung) selbst zum Gegenstand des historischen Denkens gemacht werden — insbesondere hinsichtlich ihrer Reichweite, Leistung und Grenzen bzw. Konkretisierungs-, Adaptions- und Weiterentwicklungsbedarf. In diesem Sinne ist „Reflexivität“ nicht allein die Wendung des Historischen Denkens auf die eigene Positionalität, Perspektive und agency, gewissernaßen als komplementäre Facette zu Reflektiertheit, sondern eine höhere, gesteigerte Form, die auch eine noch so produktive Anwendung konventioneller Formen übersteigt.
Reflexivität erscheint so als Ausweis desjenigen Niveaus, das schulisches Geschichtslernen wenigstens ansatzweise anstreben muss, während und nachdem die Befähigung zur Nutzung gesellschaftlich und disziplinär konventioneller Konzepte fokussiert wird. Letztere ist notwendige Bedigung für eine aktive wie passive Teilhabe an der Geschichtskultur — etwa dadurch, dass die Verfügung über solche Konzepte die Befähigung grundlegt, von anderen verstanden werden, wenn nach historischen Informationen, Deutungen etc. gefragt wird (u.a. durch korrekten Bezug auf Epochen, Sektoren, durch Verweis auf Deutungs- und Erklräungsmuster etc.), reicht für die Zuerkennung elaborierter Kompetenz jedoch nicht aus, wenn darunter verstanden werden soll, dass das einzelne Mitglied der Gesellschaft einsehen und damit umgehen können soll, dass solche Konventionen eben nicht einfach „die wahre Vergangenheit“ abbilden, sondern dass sie zeit-, kulturspezifische und weitere Setzungen enthalten, die ggf. kritische zu reflektieren sind.
Allerdings ist es mit dieser Form von Reflexivität historischen Denkens angesichts der gegenwärtig diskutierten Orientierungsbedürfnisse der Menschheit wohl nicht getan. Die bislang die geschichtsdidaktische Diskussion und Forschung in Deutschland und auch darüber hinaus prägenden Zeitverlaufs- und -relationskonzepte geraten unter den rezent diskutierten Eindrücken existenzieller Herausforderungen in Verdacht, nicht auszureichen.
Diese besagen, dass das Ziel historischer Denkoperationen ist — immer die (ko-)konstruktive Gewinnung zeitlicher Orientierung, d.h. die Vergewisserung und Prüfung des eigenen „Standorts“ der so denkenden und argumentierenden Individuen und Kollektive sowohl innerhalb der Gegenwart, vornehmlich aber in Relation zu vergangenen Zeiten („Identifizierung“; Identitätsreflexion), die Klärung eigener und fremder Erwartungen (neutral-sachlicher Art ebenso wie Hoffnungen und Befürchtungen) für kommende Zeiten, und zentral der Möglichkeiten und Grenzen gegenwärtiger Handlungen mit Blick auf diese Erfahrungen „im Lichte“ des Vergangenen.
Diese Kombination der Dreiheit „Vergangenheitsdeutung – Gegenwartswahrnehmung und Zukunftserwartung“, wie sie Karl-Ernst Jeismann als Grundstruktur der Zentralkategorie der Geschichtsdidaktik, des Geschichtsbewusstseins, formuliert hat, prägt Forschung, normative Diskussion und Pragmatik der Disziplin bis heute. Angesichts der skizzierten Herausforderungen erscheint sie aber nicht mehr hinreichend. Vielmehr macht es den Eindruck, dass — bei aller Reflektiertheit (!), die diese Konzeptentwicklung im Zusammenspiel von Geschichtstheorie, -forschung und -didaktik offebart — die in ihr präsente Perspektive noch eine ist, deren Zukunftserwartung gewissermaßen „ungetrübt“ von existentiellen Besorgnissen erschien. Die skizzierte „Dreierformel“ wie auch die verschiedenen Formulierungen der Funktionsbschreibung der Geschichte bzw. des historischen Denkens durch Jörn Rüsen zeugen davon — etwa wenn davon die Rede ist, dass „Menschen historisch denken müssen, um leben zu können, daß sie ihre Gegenwart nur erschließen und ihre Zukunft nur entwerfen können, wenn sie sich der Vergangenheit zuwenden“,((Rüsen, Jörn (1983): Historische Vernunft. Grundzüge einer Historik I: Die Grundlagen der Geschichtswissenschaft. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht (Kleine Vandenhoeck-Reihe, 1489), S. 26.)), erste „als Handlungsperspektive […] gewonnen“ werden soll1. Es geht um die Eröffnung von Zukunftsperspektiven „in die hinein absichtsvoll gehandelt werden kann“2.
Zu den Herausforderungen des im Folgenden skizzierten bisherigen Konzept historischen Denkens sensu Rüsen gehört die ursprünglich in der Naturwissenschaft formulierte, in sich selbst aber grundlegend historische Wahrnehmung, die Menschheit sei in ein weiteres Zeitalter ihrer Gattungsgeschichte eingetreten, nämlich das Anthropozän, ebenso wie weniger in den Konzepten von „Big History“ formulierte Wahrnehmungen unmittelbar oder demnächst bevorstehender Bedrohungen menschlicher Ordnungen oder gar der Existenz, wie unter dem Stichwort „Klimawandel“, „Kippunkte“ und „letzte Generation“ diskutiert. Alle diese Denkformen sind konstitutiv narrativ, d.h. historisch strukturiert, insofern sie gegenwärtige Erlebnisse im Modus historischen Denkens mit mehr oder weniger stringent forschend gewonnenen Informationen über vergangene Gegebenheiten und Entwicklungen sowie mit Erwartungen an die Zukunft in Beziehung setzen. Das gleiche gilt etwa für die Zukunftsprojektion eines Heraustretens der Gattung homo sapiens aus dem Kreis der Natur (als zwar besonders mächtiges, aber doch letztlich ein Tier unter anderen), in welcher sie ihr Verhältnis zum Rest der Natur intentional und grundlegend verändern kann – nicht zuletzt durch Integration von Mensch und Technik (etwa Schnittstellen zwischen Computern und Körpern und vor allem Gehirnen) bzw. durch die Gewinnung technologischer Herrschaft nicht nur über die Tatsache menschlicher Reproduktion, sondern ebenso über die Gestaltung künftiger Menschen, wie sie vor ein paar Jahren Yuval Harari entworfen hat.((Harari, Yuval Noaḥ (2017): Homo deus. A brief history of tomorrow. First U.S. edition. New York, NY: Harper.)) Sie wären ein „Game Changer“ nicht insofern als Chancen im grundlegend gleichen Spiel neu verteilt würden, sondern insofern die Regeln des Spiels „Menschsein“ neu definiert würden. Mit der Klimathematik und dem dort beheimateten Konzept des Anthropozäns hätte diese Vision gemeinsam, dass die Stellung des Menschen zur Natur gänzlich umstrukturiert würde im Sinne einer grundlegenden Gestaltungsmacht der menschlichen Gattung.
Man könnte zunächst meinen, dass unter derart veränderten Bedingungen der gesamte Erfahrungsschatz menschlichen Zusammenlebens in der Vergangenheit und damit historisches Denken sowie Geschichtsbewusstsein wertlos würde. Dem scheint aber nicht so zu sein. Historisches Denken nach diesem Übergang müsste jedoch in beiden Fällen darin bestehen, die Andersartigkeit der Beziehungs- und Wirkungslogiken vor un nach diesem Zeitenwandel zu bestimmen und zu berücksichtigen, um die Art und Weise wie die Grenzen, in welcher rekonstruierten „älteren“ Logiken der Naturen und Beziehungen von Umwelt und Menschen Bedeutung zugewiesen werden kann auch für die neue Situation. Im Sinne einer einfachen, linear gerichteten Veränderung entlang einer Linie wird das nicht mehr gelingen. Es werden vielmehr neue Formen der Sinnbildung entwickelt werden — das ist die Form, in welcher nie zuvor dagewesener Wandel((Vgl. Simon, Zoltán Boldizsár (2021): History in Times of Unprecedented Change.)) das historiche Denken als Orientierung herausfordert, und in welcher auch die bisherigen Vorschläge einer Verlängerung der Typologie Rüsens nach „oben“ durch Bodo von Borries (nächster Sinnbildungstyp „evolutionäres Erzählen“) und mich (zunächst „pluri-genetisches und dann evolutionäres Erzalen“) offenkundig kaum aureichen.3
Ich möchte im Folgenden vielmehr einen Vorschlagen machen, wie das Konzept historischen Denkens in anderer Hinsicht erweitert werden müsste.

Gemäß der oben skizzierten überkommenen Konzeption besteht historische Denken in der Wendung des sich zeitlich orientierenden Blicks zur Vergangenheit sowie dann samt gewonnener Erkenntnisse über Vergangenes in einer Rückwendung in die Gegenwart und zur nunmehr als nicht mehr ganz so unbestimmt offenen, aber doch als Handlungsfeld gewonnenen Zukunft (vgl. Abb. 1).
Durch die grundlegende Tatsache pluraler Perspektiven entsteht so nicht eine einheitliche, sondern mehrere historische Orientierungen, die möglichst miteinander kompatibel sein sollten (Abb 2).


Diesem Modell nun möchte ich ein zweites entgegenstellen, das die Zukunft nicht einfach als offen, sondern in deutlich stärkerem Maße auch als Konsequenz gegenwärtigen und vergangenen Handelns in den Blick bringt und damit die Konzeption historischer Orientierung verändert. Dieses Modell könnte gedacht werden, wie in Abb. 3 skizziert. Es ergänzt das in die Zukunft als eigenes Handlungsfeld gerichtete Denken um einen Pfeil, der eine antizipierte Retrospektive künftiger Generationen auf das heutige, eigene Denken symbolisiert. Nicht mehr vornehmlich oder ausschließlich „wer sind wir angesichts der Vergangenheit“ und „was können wir heute tun“ bzw. „was sollten wir angesichts der Erfahrungen in und aus der Vergangenheit, lieber vermeiden“ lautet die historische Orientierungsfrage, sondern „wer werden wir für die Menschen jener Zukunft, in die hinein wir handeln gewesen sein?“ und „wer wollen wir in ihren Augen gewesen sein?“((Vgl. Willemsen, Roger (2016): Wer wir waren. Zukunftsrede. Frankfurt/Main: S. Fischer.)) Historische Orientierung und darauf gerichtetes Historisches Denken muss nicht nur für die Zukunft orientieren, sondern auch angesichts einer Verantwortung gegenüber der Zukunft.((Das ist inzwischen auch Grundgedanke einer höchstrichterlichen Entscheidung; vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 202; -1 BvR 2656/18 -, http://www.bverfg.de/e/rs20210324_1bvr265618.html; Leitsatz 1; 4; Rn.))

Auch diese erweiterte Form historischer Orientierung ist nicht für alle Menschen gleich, sondern je nach Perspektive unterschiedlich.
In diesem Sinne ist dieses historische Denken als „reflexiv“ zu charakterisieren. Nicht nur, weil es die der jeweiligen Gegenwart des historischen Denkens zur Verfügung stehenden Konventionen nicht nur anwendet, sondern sie ihrerseits reflektiert, sondern vornehmlich dadurch, dass es die eigene Position im (narrativ zu konstruierenden) historischen Prozess nicht nur als Möglichkeits- sondern auch als Verantwortungsraum denkt. Die Zukunft des Historischen Denkens wird so um die Perspektive eines Futur 2 erweitert.((Vgl. bereits Körber, Andreas (2019): Extending historical consciousness. Past futures and future pasts. In: Historical Encounters. A Journal of Historical Consciousness, Historical Cultures, and History Education 6 (1), S. 29–39. Online verfügbar unter https://www.hej-hermes.net/_files/ugd/f067ea_054b06dd0b7747cea0ea768812b15b05.pdf.))
Auch hier lässt sich „reflektiert“ und „reflexiv“ unterscheiden: Das überkommende Konzept historischer Orientierung und historischen Denkens ist wiederum insofern „reflektiert“, als es das Gegebene — in diesem Fall die re-konstruierten Einsichten in Vergangenes und seine Zusammenhänge untereinander sowie mit der Gegenwart — für die Konstruktion von Erwartungen, Hoffnungen, Befürchtungen nutzt; „reflexiv“ hingegen ist das erweiterte onzept, insofern die eigene Position des Denkens im Zeitverlauf und auch als potentielle Ursache für Künftiges in den Blick nimmt.
Schließlich können beide Formen von Reflektiertheit und Reflexivität aufeinander bezogen und miteinander verschränkt werden. So, wie das „reflektierte“, auf die offene Zukunft gerichtete historische Denkens auf unterschiedlichen Qualitätsniveaus vollzogen werden kann (basal: unter Anwendung nicht-systematisierter, nicht-konsistenter, spontaner Konzeptbildungen; intermediär unter Anwendung und elaboriert unter Reflexion der konventionellen Konzepte), ist dies auch für das reflexive Historische Denken und Geschichtsbewusstsein möglich.
Inwiefern diese Erweiterung des Konzepts von Geschichtsbewusstsein und historischem Denken selbst bereits ein neues Sinnbildungsmuster etabliert, ist eine kurze Erwägung wert.((Ich danke Daniel Fastlabend-Vargas für das Aufwerfen und ein erstes Diskutieren dieser Frage)) Es erscheint zunächst attraktiv, es als ein solches neues Sinnbildungsmuster auszuweisen. „Reflexivität“ wäre dann nicht so sehr Aufgabe jeglichen historischen Erzählens, sondern dieses besonderen Typs. Das aber erscheint wenig sinnvoll. Auch die Aufgabe reflexiven Erzählens kann formal mittels der bisherigen Sinnbildungsmuster erfolgen — etwa traditional: „Unsere Nachkommen werden in unserem Handeln den Ursprung von XXX“ (vermutlich: ihres Unglücks hinsichtlich des Klimas) „erblicken“; exemplarisch: „Wie künftige Generationen unser Handeln einschätzen werden, hängt wie immer davon ab, wie sie gesellschaftlich organisiert sind“; oder genetisch: „Was immer wir heute tun – es wird weitere Entwicklungen in dieser Richtung anstoßen, die wir aber nicht absehen können“), In diesem Sinne konstituiert die Anforderung der Reflexivität nicht einen neuen Sinnbildungstyp, sondern eine besondere Anforderung an historische Erzählungen. Mit mehr Recht als bei den Sinnbildungstypen könnte man überlegen, ob nicht ein weiteren Triftigkeitskriterium formuliert werden sollte, nämlich die Frage, inwiefern heutige Geschichtserzählungen künftige Generationen und Gesellschaften nicht nur als unmündige Erben der Konsequenzen unseres Handelns unterstellen, sondern sie als Akteure eigenen historischen Denkens berücksichtigen, dessen Sinnbildungsmaterial unter anderem aus unserem Tun und Lassen besteht.
Diese Erweiterung der Zeitkomponente des Geschichtsbewusstseins und des Historischen Denkens um das Futur II besteht aber nicht nur darin, retrospektive Sinnbildungen kommender Generationen zu antizipieren. Sie müssen vielmehr — wie auch der Rückblick in die Vergangenheit — zur Verarbeitung der zeitlichen Kontingenz genutzt werden:
- In Anwendung des Muster traditionaler Sinnbildung werden so nicht nur die Gegenwart und die Zukunft als eine Zeit gedacht werden, in der in einer Vergangenheit aufgekommene Zustände (sei es durch Erfindung, Entwicklung, Gewinnung eines neuen Zustandes oder auch durch Verlust eines früheren) weiter gelten, sondern letztere auch als eine Zeit, die unter den Bedigungen der Geltung dieser seither still gestellten Zeitlichkeit ihrerseits in ihre vergangenheit und damit auch auf unsere Gegenwart schaut. Narrativ traditionale Ausprägungen dieses um das Futur II ergänzte des Geschichtsbewusstseins bewirken also eine Verstärkung der im klassischen Geschichtsbewusstseins-Konzept schon erzeugten Orientierung als Stabilität: Künftige Generationen können und werden einem solchen Denken zufolge uns wie unsere gemeinsame Vergangenheit nicht unter lediglich strukturell vergleichbaren, aber anderen (exemplarische Sinnbildung) oder gar konstitutiv weiter entwickelten Gesichtspunkten (genetische Sinnbildung) betrachten und beurteilen.
- Exemplarische Sinnbildungsmuster hingegen entwickeln bei der Hinzunahme der Futur II-Perspektive Historischen Denkens eine an Orientierungskraft. In Anwendung aus der Betrachtung (möglichst vieler) vergangener Fälle und der Entwicklung einer Vorstellung von die jeweils konkreten Unterschiede derselben gemeinsam unterfütternden Regelhaftigkeiten, müsste sie unser historisches Denken dahingehend informieren, dass künftige Generationen unsere Zeiten anders betrachten werden als wir selbst es würden, nämlich in derselben Weise, wie wir Vergangenes unter der Orientierung auf Regelkompetenz nicht so sehr als konkrete Ursprünge unserer Lebenswelt, sondern vielmehr hinsichtlich der die zeiten überdauernden Reglen „dahinter“ untersuchen. Eine Schlussfolgerung daraus könnte lauten, dass kluge orientierung auf erkannte Mechanismen menschlich-gesellschaftlichen Zusammenlebens geeignet sei, auch den künftigen Urteilen über unser Tun Rechnung zu tragen.
- Genetische Sinnbildung schließlich wird unterstellen müssen, dass künftige Generationen nicht unter willkürlich, aber doch deutlich anderen Gesichtspunkten auf die Vergangenheiten und damit auch auf uns schauen werden. Diese aber seien auch als Ergebnis unseres Handelns in diesem Strom gerichteter Veränderung zu verstehen. Will man vor der Zukunft bestehen, wird man die Entwicklungen aus der Vergangenheit in die Zukunft extrapolieren müssen, und zwar nicht nur als Option, sondern auch als Verpflichtung.
- Ebda. S. 50. [↩]
- Ebda. S. 52 [↩]
- Borries, Bodo von (1988): Geschichtslernen und Geschichtsbewusstsein. Empirische Erkundungen zu Erwerb und Gebrauch von Historie. 1. Aufl. Stuttgart: Klett, S. 61 mit dem Vorschlag einer „evolutionären“ Sinnbildung sowie ihrer Differenzierung nach innen und Erweiterung zunächst als „pluri-genetisch“ bei Körber, Andreas (2013): Historische Sinnbildungstypen. Weitere Differenzierung. Online verfügbar unter http://www.pedocs.de/volltexte/2013/7264/. Sie sind schon dadurch problematisch, dass eine einfache Verlängerung derselben ihrerseits im Muster einer genetischen (gerichteten) Veränderung verbleiben, damit aber nicht der Anforderung gerecht werden, einen nächsten Sinnbildungsmodus nach dessen Kritik skizzieren zu können. Der von Jakob Krameritsch vorgeschlagene fünfte Sinnbildungstyp des „situierten“ oder „situativen Erzählens“ in der „flüchtigen Moderne“ überzeugt eher nicht, insofern er den Zusammenhang zwischen den Zeiten eher aufhebt, deren je spezifische Konstruktion jedoch gerade das proprium von Sinnbildungsmustern ausmacht. Vgl. Krameritsch, Jakob (2009): Die fünf Typen des historischen Erzählens – im Zeitalter digitaler Medien. In: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 8 (3), S. 413–432. Online verfügbar unter http://www.zeithistorische-forschungen.de/file/3002/download?token=lGGU9jqH. [↩]
Geschichte in der Digitalität: Pluralisierte und simulierte Mono-, Oligo- sowie Multiperspektivität in Social Media und generativer KI? – Eine Hypothese (v1; unfertig)
Körber, Andreas (2023): Geschichte in der Digitalität: Pluralisierte und simulierte Mono‑, Oligo- sowie Multiperspektivität in Social Media und generativer KI? — Eine Hypothese. v1; unfertig. In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg], 16.07.2023. Online verfügbar unter https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/geschichte-in-der-digitalitaet-pluralisierte-vs-simulierte-mono-sowie-multiperspektivitaet-in-social-media-und-generativer-ki-eine-hypothese-v1-unfertig/.
Ein schneller Gedanke zu digitaler Geschichtkultur.
Jöran Muuß-Merholz hat einmal [vornehmlich in Bezug auf das Bildungswesen] die These vertreten, die Digitalität sei wesentlich ein „großer Verstärker“1, der nicht so sehr neue Facetten von Medienkulturen hervorbringe, als vielmehr ihre Ausmaße und Wirkungsweisen maximiere.
Kann es sein, dass dies auch und gerade für eine wesentliche Facette von historischem Denken und Geschichtsschreibung in der Kultur der Digitalität zutrifft, nämlich auf die Art und Weise, wie die theoretisch gut etablierte Unhintergehbarkeit von Perspektivität sich im Historischen Denken und in seinen Produkten (historischen Aussagen, Narrativen) manifestiert – und wie gut erkennbar sie ist?
Ich habe die Vermutung, dass wenigstens einige der gegenwärtigen „digitalen Medien“ dies in durchaus unterschiedlicher Weise tun, wobei ich unter (historischen bzw. geschichtskulturellen) „Perspektiven“ hier die auf zeitliche, gesellschaftliche, politische, kulturelle Positionierungen sowie auf (davon nicht unabhängige, aber nicht von diesen und ihren Kombinationen abschließend determinierten) individuellen Interessen, Vorlieben etc. beruhenden Komplexe aus (zeitlichen) Orientierungsbedürfnissen, Interessen und Fragen an Geschichte, Komplexe aus Deutungs- und Erklärungsmustern und die aus ihren resultierenden Blickrichtungen auf Vergangenes zum Zwecke gegenwärtiger Orientierung verstehe. Solchen Perspektiven liegen also — und das ist hier bedeutsam — „reale“ bzw. „tatsächliche“ Unterschiede in Erlebnissen, Erfahrungen, Überzeugungen, Interessen, Bedürfnissen etc. zugrunde. Perspektiven in diesem geschichtsdidaktisch bedeutsamen Sinne haben immer einen Bezug zu nicht nur nur theoretischen, sondern lebensweltlichen Orientierungsbedürfnissen.
- Die sogenannten „Sozialen Medien“ (etwa Facebook, Twitter, Instagram, TikTok) erleichtern und verstärken etwas, was es auch schon in der Schrift- und auch in oral kommunizierenden Medien gab und gibt – diese Medienregimes lösen einander ja nicht ab, sondern überlagern und ergänzen einander,2 was dort aber durch die Kombination der technisch-medialen Möglichkeiten und ihrer gesellschaftlichen, institutionellen und wirtschaftlichen Institutionalisierung deutlich eingeschränkt war, nämlich die Beteiligung prinzipiell (nicht aber real) aller an der Geschichtskomunikation einer Gesellschaft auch als Autor*innen, als Konstrukteur*innen historischen Sinns und historischer Aussagen mit über ihre jeweils eigene individuelle Perspektive und Orientierungsbedüfnisse hinausreichendem Geltungsanspruch.
Die Möglichkeit zur auch re-konstruktiven und „sprechenden“ Teilhabe an der Geschichtskommunikation der Gesellschaft ist auch in der „digitalen (Geschichts-)Kultur“ keineswegs demokratisch, d.h. grundlegend egalitär organisiert, aber die Basis derjenigen, die mit eigenen Re-Konstruktionen von Vergangenem, mit eigenen narrativ strukturierten Aussagen über ihren engeren Kreis von Bekannten, ihre peer-groups hinaus „Gehör finden“ können, erscheint deutlich ausgedehnt. Das bedeutet aber ebensowenig, dass die Befähigung all dieser Akteur*innen in der digitalen Geschichtskultur sich quasi automatisch hinreichend mit entwickelt – weshalb Geschichtsunterricht gerade auch in staatlicher Mandatierung weiterhin und sogar verstärkt Bedeutung hat — wenn auch mit wesentlicher Verschiebung der Zwecke, Lehr- und Lernziele (siehe unten). Strukturell bedeutet es aber auch, dass in der digitalen und auch nur ansatzweise hinsichtlich der Autor*innen-Basis erweiterten Geschichtskultur grundlegend mehr und andere Perspektiven präsent sind und in die gesellschaftlich vorfindlichen narrativen Aussagen Eingang finden, ohne dass dies grundsätzlich immer transparent ist.
Soziale Medien scheinen — so meine Hypothese — somit Verstärker*innen der Vielfalt und Präsenz unterschiedlicher Perspekviten und mit ihnen verbundener Geschichtsinteressen, -deutungen, -wertungen etc., die für eine verantwortbare Teilhabe an dieser „diversifizierten“, gesteigert pluralen (nicht aber egalitären) Geschichtskultur erkannt und reflektiert werden müssen.
„Gesteigert“ divers bzw. plural sind die in derart auch (nicht allein) durch soziale Medien kommunizierenden Geschichtkulturen vorhandenen Perspektiven dabei im Vergleich zu den in den dominant schriftlichen bzw. durch multimediale Massenmedien gekennzeichneten Kulturen vornehmlich insofern, als dort abseits des „kommunikativen Gedächtnisses“ im sozialen Nahraum der Bürger*innen die wesentlichen Facetten des sozialen und kulturellen Gedächtnisses und der Geschichte vornehmlich darin bestanden, dass von überwiegend wenigen, spezialisierten Experten (Historiker*innen, Journalist*innen, Publizist*innen, Lexikonredaktionen, auch Zeitzeug*innen etc.); also im weiteren Sinne professionalisierten „Redaktionen“ verfasste, integrierende Geschichtserzählungen undirektional über diese Massenmedien „disseminiert“ wurden und die große Mehrzahl der Mitglieder dieser Gesellschaft (wiederum außerhalb des kommunikativen Nahraums) weitgehend als Rezipient*innen, nicht als Autor*innen oder Sprecher*innen fungierten.
Das wurde und wird durch die schon seit langem etablierten „Rückkanäle“ dieser Medien (etwa in Form von Leser*innen-Briefen, Anruf-Sendungen …) zwar ansatzweise relativiert, aber doch nur ansatzweise.3
In diesen Schrift-, Audio-, Video- und sie kombinierenden Multimedialen Kulturen herrschte so — das wäre meine These — eine stark eingeschränkte Vielfalt von Perspektiven in der Geschichtskommunikation vor, die zudem davon geprägt war, dass — etwa in wesentlichen Teilen dieser Kultur, nämlich vielen Historiker*innen-Texten, schulischen Geschichtsmedien etc. — Multi- oder Pluri-Perspektivität insofern nur eine untergeordnete Rolle spielte, als nationale, regionale oder auch anders (etwa auch entlang sozialer Klassen oder Milieus) konstitutierte „Master Narrative“ eher eine von den sie verantwortenden Wenigen (den Redaktionen) integrierte Perspektive vorherrschte, die als für alle Adressat*innen, Rezipient*innen etc. gleichermaßen relevant, als auch die ihre ausgegeben und präsentiert wurde. Das galt und gilt selbst dort, wo nicht im strengen Sinne die Vorstellung einer einzigen, alle denkbaren Perspektiven integrierenden „wahren Geschichte“ unterstellt wurde, sondern von getrennten Geschichten einzelner Kollektive (vornehmlich Nationen) die Rede war.
Es ist diese zuvor dominante eher Oligo- oder gar scheinbare Mono-Perspektivität der nicht-sozial-medialen Geschichtskommunikation, die durch diese nicht offen und explizit infrage gestellt, sondern durch eine zunächst (?) unüberschaubare Vielfalt perspektivisch unterschiedlicher – und das heißt eben auch: unterschiedliche Erlebens-, Erfahrungs-, Interessen-, Fragehorizonte, mit verschiedenen sozialen, kulturellen und politischen Orientierungsbedürfnissen, ebenso aber ensprechenden Geltungsansprüchen, Überzeugungs- oder auch nur Überredungs- und ggf. auch Manipulations-bedürfnissen komplementiert wird — und zwar ohne dass die Geschichtskultur auch nur eine spezifische „Sprache“ zur Markierung dieser nunmehr immer noch unhintergehbaren, aber radikalsierten Perspektivität gefunden hätte. Fast alle dieser radikal multi-perspektivischen (kontroversen) Geschichten — so ist meine Vermutung — werden in der Sprache der unterstellten Oligo- oder Monoperspektivität formuliert und erscheinen so als ihre jeweilige Perspektivität verschleiernde Varianten der „einen“ Geschichte. - Instanzen generativer „Künstliche Intelligenz“ auf der Basis von „Large Language Modulen“ — wie etwa „ChatGPT“ — als zweites Phänomen der rezenten digitalen Kultur(en) hingegen scheinen der Geschichtskultur bzw. der geschichtskulturellen Komunikation annähernd das Gegenteil hinzuzufügen — nämlich eine neue Form integrierter Oligo- oder gar Monoperspektivität, die der Form nach denen des vor-digitalen Geschichtsregimes unidirektionaler Dissemination von mehr oder weniger durch die (tatsächlich oder scheinbare) Professionalität der sie verantwortenden Redaktionen beglaubigten Geschichten ähnelt — nur, dass nun die integrierte Perspektive historisch vermeintlich „wahrer“ Geschichten nicht einmal sozial und professionell partikularen und universalisierten Pespektiven, Interessen und Geltungsansprüchen beruhen, denen aber „realweltliche“ Erlebens- und Erfahrungsräume zugrunde lagen, sondern nur mehr auf der Basis der Large Language Module errechnete Integrale gemeinschaftlicher Perspektivität. Äußerlich düften — so meine Vermutung — Geschichtsnarrative als Output von LLM und „KI“ klassischen, oligo- oder monoperspektivischen Geschichtsdarstellungen der Printkulturen gleichen, insofern oder zumindest soweit auch die „Prompts“, die Orientierungsbedürfnissen enstprechenden Fragen an ChatGPT oder andere generative-KI-Tools die Möglichkeit solcher mono- bzw. oligoperspektiver Geschichtsaussagen unterstellen und den Output solcher anstreben.
Aber auch dort, wo Prompts an KI-Generatoren Perspektivität implizieren und diese aufordern, Geschichte(n) aus bestimmten einzelnen oder auch mehreren Perspektiven darzustellen, könne differenzierende Resultate nicht „realweltliche“ Perspektiven und somit eine Multiperspektivität oder Kontroversität / Pluralität repräsentieren und in historischen Sinn umsetzen, sondern alle diese Perspektiven wären/sind dann „lediglich“ errechnete, intransparent re-konstruierte „Perspektiven“, denen keine realweltlichen Erlebens-, und Erfahrungsbestände, ihnen zuzuordnende Orientierungsbedürfnisse und resultierende Interessen und Fragen an Vergangenes, erfahrungsbasierte Deutungsmuster etc. zugrundeliegen, sondern lediglich Simulationen von (Multi-)Perspektivität.
Es ist anzuerkennen, dass die Wirkungen digitaler Medien auf die Geschichts- und Erinnerungskultur kaum zu unterbinden sind, unabhängig davon, wie man sie bewertet. Auch die Wirksamkeit gesetzlicher Regulierungen dürfte begrenzt sein. Daher müssen Gesellschaften, die hauptsächlich mittels digitaler Medien und anderer multimedia-Anwendungen (wie Computerspielen und Simulationen) über Vergangenes und seine Bedeutung für die gegenwärtige Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Mitglieder kommunizieren, ihre Mitglieder befähigen, mit dieser Vielfalt umzugehen.
In der „digitalen Geschichtskultur“ geht es somit nicht mehr darum, durch Geschichte und Geschichtsunterricht eine Kohärenz der Geschichtsvorstellungen und Orientierungen herzustellen, wie es in früheren nationalen Kulturen üblich (und wohl schon dort zumindest teilweise dysfunktional) war. Stattdessen geht es darum, die Mitglieder als vielfältige und diverse, sozial eingebundene Individuen zu befähigen, Kohäsion zu erreichen.4
Das setzt die mentale und emotionale Fähigkeit zu „Ambiguitätstoleranz“ ebenso voraus wie Kompetenzen historischen Denkens,5 in denen de-konstruktive (narrations-analytische) Fähigkeiten mindestens so gewichtet sind wie re-konstruktive (synthetische) und kommunikative — einschließlich der Fähigkeit(en), Perspektiven zu erkennen, zu re-konstruieren und perspektivische Geschichtsaussagen auf ihre nicht Triftigkeit/Plausibilität zu analysieren, und das nicht nur mehreren Dimensionen (empirische, normative, narrative und theoretische Plausibilität; vgl. Rüsen 2013), sondern diese wiederum in multi-perspektivischer Bezugnahme. Auch gesteigerte Triftigkeit (Rüsen 1986; 2013) impliziert eben nicht Kohärenz (also gleichartiges Vertrauen aller in dieselben Geschichten), sondern Kohäsion, d.h. die Fähigkeit, auch angesichts perspektivischer Unterschiede und in ihr miteinander vernünftig über Geschichte zu kommunizieren und auch über Unterschieden (etwa angesichts der „Vielfalt der Kulturen“; Rüsen 1998) neue [geschichts-; AK]-Kulturalitäten (Rathje 2006/2008/2009) zu errichten.
- Muuß-Merholz, Jöran (2019): Der große Verstärker. Spaltet die Digitalisierung die Bildungswelt? – Essay. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Online verfügbar unter https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/293120/der-grosse-verstaerker/. [↩]
- In diesem Sinne ist, wie auch von Muuß-Merholz (wie Anm 1) vermerkt, die Gegenüberstellung unterschiedlicher Lehr-/Lernverständnisse in unterschiedlichen Epochen durch Lisa Rosa problematisch. Die von ihr erst der Digitalität zugeschriebenen Konzepte lernerzentrierter Bildung etc. waren vielmehr schon im „Buchdruckzeitalter“ möglich und auch bereits in progressiven Konzepten verankert, u.a. durch die Kommunikationsstrukturen aber kaum dominant geworden. Vgl. Rosa, Lisa: Lernen im digitalen Zeitalter. eEduca. Leipzig, 24.11.2017. Online verfügbar unter https://shiftingschool.wordpress.com/2017/11/28/lernen-im-digitalen-zeitalter/. [↩]
- Vgl. auch Körber, Andreas (2002): Neue Medien und Informationsgesellschaft als Problembereich geschichtsdidaktischer Forschung. In: ZfGd 1, S. 165–181. [↩]
- Vgl. hierzu Rathje, Stefanie (2009): Der Kulturbegriff. Ein anwendungsorientierter Vorschlag zur Generalüberholung. In: Alois Moosmüller (Hg.): Konzepte kultureller Differenz. Münster, New York, München, Berlin: Waxmann (Münchener Beiträge zur interkulturellen Kommunikation, 22), S. 83–107; Rathje, Stefanie (2006): Interkulturelle Kompetenz. Zustand und Zukunft eines umstrittenen Konzepts. In: Zeitschrift für Interkulturellen Fremdsprachenunterricht 11 (3). Online verfügbar unter https://zif.spz.tu-darmstadt.de/jg-11-3/docs/Rathje.pdf; Rathje, Stefanie (2014): Multikollektivität. Schlüsselbegriff der modernen Kulturwissenschaften. In: Stephan Wolting (Hg.): Kultur und Kollektiv. Festschrift für Klaus P. Hansen. Unter Mitarbeit von Klaus P. Hansen. Berlin: wvb Wissenschaftlicher Verlag Berlin, S. 39–59. [↩]
- Körber, Andreas; Schreiber, Waltraud; Schöner, Alexander (Hg.) (2007): Kompetenzen historischen Denkens. Ein Strukturmodell als Beitrag zur Kompetenzorientierung in der Geschichtsdidaktik. Neuried: Ars Una (Kompetenzen, 2). Online verfügbar unter http://edoc.ku-eichstaett.de/1715/1/1715_Kompetenzen_historischen_Denkens._Ein_Strukturmodell_al.pdf.; Körber, Andreas (2022): Kompetenzmodelle in der Geschichtsdidaktik. In: Georg Weißeno und Béatrice Ziegler (Hg.): Handbuch Geschichts- und Politikdidaktik. 1st ed. 2022. Wiesbaden, Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden; Springer VS, S. 3–16. [↩]
Gastvortrag an der Leibniz-Universität Hannover
Körber, Andreas (4.7.2023): „Begegnung mit dem zeitlich Fremden? Funktionen von und Ansprüche an ein alteritätsorientiertes historisches Denken.“ Gastvortrag am Fachgebiet Alte Geschichte der Leibniz-Universität Hannover. Hannover 4.7.2023.
Körber, Andreas (4.7.2023): „Begegnung mit dem zeitlich Fremden? Funktionen von und Ansprüche an ein alteritätsorientiertes historisches Denken.“ Gastvortrag am Fachgebiet Alte Geschichte der Leibniz-Universität Hannover. Hannover 4.7.2023.
Eine geschichtstheoretisch-geschichtsdidaktische Unterhaltung mit ChatGPT
nicht schlecht, aber an wesentlichen Stellen dann doch noch formelhaft. Aber besser als befürchtet. Interessant, wie unterschiedlich ChatGPT auf Rückfragen (gerade auch auf solche, die nach Implikationen des Vorher gesagten fragen und es hypothetisch in Frage stellen) anders antwortet als auf direkte Kritik (ausweichend).
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- andreas.koerber: Differenziere unterschiedliche Verständnisse bzw. Aspekte von „Präsentismus“ in der Geschichtstheorie!“
Präsentismus“ ist ein Begriff, der in der Geschichtstheorie verwendet wird, um eine Haltung oder Praxis zu beschreiben, die anachronistisch oder unhistorisch ist. Es gibt verschiedene Verständnisse und Aspekte von Präsentismus in der Geschichtstheorie, die im Folgenden näher erläutert werden:- Anachronistischer Präsentismus: Diese Form des Präsentismus tritt auf, wenn man eine heutige Haltung oder eine moderne Perspektive auf historische Ereignisse oder Personen anwendet. Dies bedeutet, dass man historische Ereignisse durch eine moderne Linse betrachtet und moderne Werte oder Ideale auf historische Ereignisse anwendet, die diese nicht hatten. Zum Beispiel könnte ein moderner Historiker denken, dass alle Menschen gleiche Rechte haben sollten, und dann die Handlungen historischer Figuren kritisieren, die dies nicht getan haben, ohne zu berücksichtigen, dass sie in einer anderen Zeit und in einem anderen Kontext gelebt haben.
- Zeitgenössischer Präsentismus: Diese Form des Präsentismus tritt auf, wenn man eine historische Perspektive auf zeitgenössische Ereignisse anwendet. Zum Beispiel könnte man eine bestimmte politische Entscheidung kritisieren, ohne die damaligen Bedingungen oder die politischen Hintergründe zu berücksichtigen.
- Methodischer Präsentismus: Diese Form des Präsentismus tritt auf, wenn man historische Ereignisse durch die Methoden und Techniken analysiert, die in der heutigen Zeit verwendet werden. Zum Beispiel könnte man versuchen, historische Ereignisse durch statistische Methoden zu analysieren, obwohl diese Methoden zu der Zeit, als das Ereignis stattfand, nicht verfügbar waren.
- Technologischer Präsentismus: Diese Form des Präsentismus tritt auf, wenn man historische Ereignisse oder Figuren durch die Perspektive von heutigen Technologien oder Innovationen betrachtet. Zum Beispiel könnte man die Rolle der Dampfmaschine in der Industriellen Revolution überschätzen und den Beitrag anderer Technologien oder gesellschaftlicher Entwicklungen unterschätzen.
Insgesamt ist Präsentismus ein wichtiges Thema in der Geschichtstheorie, da es dazu beitragen kann, dass historische Ereignisse und Figuren falsch interpretiert werden. Historiker sollten sich bemühen, historische Ereignisse und Figuren im Kontext ihrer Zeit und ihres Kontextes zu betrachten und die Vorurteile und Perspektiven der heutigen Zeit zu vermeiden.
- andreas.koerber: Wann ist ein historisches Ereignis richtig interpretiert?
Die Interpretation eines historischen Ereignisses kann als „richtig“ betrachtet werden, wenn sie auf einer sorgfältigen und gründlichen Analyse der verfügbaren Quellen und Informationen basiert und diese in den Kontext der damaligen Zeit und Umstände einbettet. Eine „richtige“ Interpretation sollte also historische Ereignisse in Bezug auf ihre politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen untersuchen und die verschiedenen Perspektiven und Interessen der beteiligten Akteure berücksichtigen.
Eine „richtige“ Interpretation sollte auch historische Fakten von Meinungen und Interpretationen unterscheiden können und sollte sich bemühen, Vorurteile und Anachronismen zu vermeiden, die aus einer modernen Perspektive resultieren könnten. Historiker sollten auch ihre Methoden und Herangehensweisen offenlegen und diskutieren, um ihre Argumentation und Interpretation nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.
Es ist wichtig zu betonen, dass historische Ereignisse oft unterschiedlich interpretiert werden können und dass es selten eine eindeutige oder „richtige“ Interpretation gibt. Stattdessen sollten Historiker offen sein für alternative Interpretationen und Theorien und bereit sein, ihre eigenen Überlegungen zu überprüfen und anzupassen, wenn neue Informationen verfügbar werden.
Letztendlich kann man sagen, dass eine „richtige“ Interpretation eines historischen Ereignisses eine gründliche, kontextbezogene und wissenschaftlich fundierte Analyse der verfügbaren Quellen und Informationen darstellt, die darauf abzielt, ein möglichst objektives und umfassendes Bild des Ereignisses zu zeichnen. - andreas.koerber: Bedeutet das, dass sich aus der Gegenwart des Historikers ergegebende Fragen bzw. in seiner Gegenwarts gebräuchliche Begriffe nichts zu suchen haben und vielmehr Begriffe der untersuchten Zeit verwendet werden sollen?Nein, das bedeutet nicht, dass sich aus der Gegenwart des Historikers ergebende Fragen oder in seiner Gegenwart gebräuchliche Begriffe in der historischen Analyse keine Rolle spielen sollten. Tatsächlich ist es fast unmöglich, historische Ereignisse oder Figuren vollständig von der Perspektive und den Interessen der Gegenwart zu trennen. Historiker sind Teil ihrer eigenen Gesellschaft und Kultur und bringen ihre eigenen Vorstellungen, Überzeugungen und Vorurteile in ihre Arbeit ein.
Es ist jedoch wichtig, dass Historiker sich bewusst sind, wie ihre eigene Perspektive und ihre eigenen Vorstellungen die Art und Weise beeinflussen können, wie sie historische Ereignisse interpretieren. Daher sollten sie sich bemühen, die historischen Begriffe und Kategorien der untersuchten Zeit zu verstehen und zu verwenden, um eine angemessene Kontextualisierung zu gewährleisten und Anachronismen zu vermeiden. Gleichzeitig ist es jedoch auch legitim, moderne Begriffe und Kategorien zu verwenden, um historische Ereignisse oder Phänomene zu beschreiben, wenn diese dazu beitragen, eine bessere Verständlichkeit oder Vergleichbarkeit zu erreichen oder wenn sie eine neue Perspektive auf historische Ereignisse eröffnen.
Insgesamt sollten Historiker also bestrebt sein, historische Ereignisse und Figuren im Kontext ihrer Zeit zu verstehen und zu analysieren, aber sie sollten auch offen sein für alternative Perspektiven und neue Erkenntnisse, die sich aus der Anwendung moderner Begriffe und Kategorien auf historische Ereignisse ergeben können. - andreas.koerber: Sie haben oben geschrieben: „um Beispiel könnte ein moderner Historiker denken, dass alle Menschen gleiche Rechte haben sollten, und dann die Handlungen historischer Figuren kritisieren, die dies nicht getan haben, ohne zu berücksichtigen, dass sie in einer anderen Zeit und in einem anderen Kontext gelebt haben.“ Bedeutet das, dass eine historische Zeit, eine vergangene Tat o.ä. immer nur mit den Werten zu beurteilen sind, die damals galten?Nein, eine historische Zeit oder eine vergangene Tat sollten nicht ausschließlich mit den Werten beurteilt werden, die damals galten. Historische Ereignisse und Figuren können und sollten auch aus einer modernen Perspektive bewertet werden. Das Zitat, auf das Sie sich beziehen, betont jedoch, dass es wichtig ist, historische Ereignisse und Figuren in ihrem eigenen Kontext und in ihrer eigenen Zeit zu verstehen und nicht ausschließlich aus der Perspektive moderner Werte zu beurteilen.
Historiker sollten sich bewusst sein, dass die Werte, Überzeugungen und Ideale, die in der Vergangenheit galten, sich von denen unterscheiden können, die heute in unserer Gesellschaft vorherrschen. Wenn ein Historiker also ein Ereignis oder eine Tat aus der Vergangenheit bewertet, sollte er sich bemühen, die Werte und Überzeugungen der damaligen Zeit zu verstehen und in Betracht zu ziehen, um ein angemessenes Verständnis für die Handlungen und Entscheidungen der historischen Figuren zu erlangen.
Gleichzeitig ist es jedoch auch legitim, historische Ereignisse und Figuren aus einer modernen Perspektive zu bewerten, insbesondere wenn es um Themen wie Menschenrechte, Gleichberechtigung, Freiheit und Demokratie geht. Historiker sollten jedoch darauf achten, dass sie die historischen Figuren nicht ausschließlich auf der Grundlage moderner Werte beurteilen, sondern auch die Umstände und die Kontexte berücksichtigen, in denen diese Entscheidungen getroffen wurden. - andreas.koerber: Waren Richter in Hexenprozessen der Frühen Neuzeit Verbrecher? Waren die Hexenprozesse Verbrechen?Die Frage, ob Richter in Hexenprozessen der Frühen Neuzeit Verbrecher waren und ob die Hexenprozesse selbst Verbrechen waren, ist ein kontrovers diskutiertes Thema in der Geschichtswissenschaft.
Einige Historiker argumentieren, dass die Richter in Hexenprozessen Verbrecher waren, weil sie das Justizsystem missbraucht haben, um unschuldige Menschen auf der Grundlage von Vorurteilen, Aberglauben und falschen Anschuldigungen zu verurteilen und zu bestrafen. Diese Historiker betrachten die Hexenprozesse als Inquisition und Verfolgung von unschuldigen Menschen und behaupten, dass die Richter wissentlich und absichtlich Unrecht getan haben.
Andere Historiker argumentieren, dass es nicht fair ist, Richter in Hexenprozessen der Frühen Neuzeit als Verbrecher zu bezeichnen, weil sie nach den Gesetzen und Regeln ihrer Zeit gehandelt haben. Diese Historiker betonen, dass die Menschen in dieser Zeit tatsächlich an Hexerei und Zauberei glaubten und dass die Hexenprozesse aus der tief verwurzelten Angst vor dem Teufel und dämonischen Kräften entstanden sind. Die Richter handelten nach den damals geltenden Gesetzen und Verfahrensweisen und sahen sich in der Pflicht, die Gesellschaft vor Hexerei und Zauberei zu schützen.
In Bezug auf die Hexenprozesse als Ganzes gibt es auch unterschiedliche Meinungen darüber, ob sie als Verbrechen betrachtet werden sollten. Einige Historiker betrachten die Hexenprozesse als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, weil unschuldige Menschen gefoltert, verurteilt und hingerichtet wurden. Andere argumentieren, dass die Hexenprozesse ein Produkt ihrer Zeit und Kultur waren und dass es falsch ist, sie aus moderner Perspektive zu bewerten. Diese Historiker betonen, dass es wichtig ist, die Hexenprozesse im Kontext ihrer Zeit zu verstehen und zu berücksichtigen, dass die Menschen in der Frühen Neuzeit tatsächlich an Hexerei und Zauberei glaubten.
Letztendlich ist die Frage, ob Richter in Hexenprozessen Verbrecher waren und ob die Hexenprozesse als Verbrechen betrachtet werden sollten, ein komplexes und umstrittenes Thema, das von Historikern unterschiedlich bewertet wird. Es ist wichtig, die unterschiedlichen Perspektiven und Meinungen zu berücksichtigen und die Hexenprozesse im Kontext ihrer Zeit zu verstehen und zu analysieren. - andreas.koerber: Kann man denn ebenso sagen, dass etwas das Handeln eines KZ-Aufsehers aus seiner Zeit heraus beurteilt werden muss?Die Frage der Beurteilung von Handlungen von KZ-Aufsehern aus ihrer Zeit heraus ist ein umstrittenes Thema in der Geschichtswissenschaft und der Ethik. Einige Historiker und Ethiker argumentieren, dass Handlungen von KZ-Aufsehern auch aus ihrer Zeit heraus als Verbrechen beurteilt werden sollten, weil sie gegen grundlegende moralische und ethische Prinzipien verstoßen haben. Sie argumentieren, dass es in jeder Zeit Menschen gab, die gegen die Verbrechen der Nationalsozialisten protestiert und Widerstand geleistet haben, und dass die KZ-Aufseher bewusst gegen diese Prinzipien gehandelt haben.
Andere Historiker und Ethiker betonen, dass es wichtig ist, die Handlungen von KZ-Aufsehern im Kontext ihrer Zeit und Umstände zu verstehen. Sie argumentieren, dass die KZ-Aufseher in einem System arbeiteten, das auf Rassismus, Antisemitismus und dem Wunsch nach der Vernichtung bestimmter Gruppen basierte, und dass sie oft unter starkem Gruppendruck und ideologischer Indoktrination handelten. Sie betonen, dass es wichtig ist, die KZ-Aufseher nicht als isolierte Individuen zu betrachten, sondern als Teil eines größeren sozialen und politischen Systems.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass auch wenn man die Handlungen von KZ-Aufsehern im Kontext ihrer Zeit und Umstände betrachtet, sie dennoch als moralisch verwerflich und ethisch falsch beurteilt werden können. Die historische Analyse kann uns helfen, die Kontexte und Bedingungen zu verstehen, unter denen bestimmte Handlungen stattgefunden haben, aber sie sollte nicht dazu führen, dass wir moralische Verantwortung und Schuld in Abrede stellen oder relativieren. Wir können aus der Geschichte lernen, um unsere Gesellschaften und unsere Moralvorstellungen zu verbessern und zu stärken. - andreas.koerber: … wenn doch aber die „moralische Verantwortung“ sich auf die Werte der jeweiligen Zeit beruht?Es ist wichtig zu beachten, dass moralische Verantwortung und Schuld in erster Linie auf Handlungen und Entscheidungen basieren, die gegen grundlegende moralische Prinzipien verstoßen. Diese Prinzipien können universell sein oder auf bestimmten kulturellen oder religiösen Traditionen beruhen. In vielen Fällen gibt es jedoch einen Konsens darüber, dass bestimmte Handlungen – wie zum Beispiel Mord, Folter oder Vergewaltigung – grundsätzlich falsch sind.
Allerdings können die moralischen Standards und Werte, die in einer bestimmten Zeit und Kultur herrschen, variieren. Es ist wichtig zu verstehen, dass Menschen in der Vergangenheit in einem anderen moralischen Kontext lebten und andere Überzeugungen und Werte hatten als wir heute. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir moralische Verantwortung und Schuld in Abrede stellen oder relativieren sollten.
Historische Ereignisse und Handlungen sollten im Kontext ihrer Zeit und Umstände untersucht werden, aber gleichzeitig sollten wir unsere eigenen moralischen Standards und Werte anwenden, um Handlungen und Entscheidungen zu bewerten und moralische Urteile zu fällen. Wir können uns bemühen, die Vergangenheit zu verstehen und aus ihr zu lernen, ohne moralische Relativität zu akzeptieren oder moralische Verantwortung und Schuld zu relativieren. - andreas.koerber: … ist nicht aber die Definition dessen, was als Verbrechen gilt, selbst historisch? Es gibt ja die These, dass die Einführung der Folter im Rechtsystem des Mittelalters einen Fortschritt darstellte, weil damit eine Willkür Urteilsfindung durch beliebige Zeugenaussagen ersetzt wurde.Ja, das stimmt. Die Definition dessen, was als Verbrechen gilt, kann sich im Laufe der Zeit und in verschiedenen Gesellschaften und Kulturen verändern. Zum Beispiel kann eine Handlung, die in einer Gesellschaft als Verbrechen angesehen wird, in einer anderen Gesellschaft als normales Verhalten akzeptiert werden. Ein Beispiel dafür ist der Konsum von Alkohol oder Cannabis, der in einigen Gesellschaften als illegal und verboten gilt, während er in anderen Gesellschaften akzeptiert wird.
In Bezug auf die Einführung der Folter im mittelalterlichen Rechtssystem ist es wahr, dass es zu der Zeit als Fortschritt angesehen wurde, da es als Möglichkeit gesehen wurde, die Wahrheit zu ermitteln und die Urteilsfindung gerechter zu machen. Allerdings wird heute allgemein anerkannt, dass die Folter eine grausame und unmenschliche Praktik ist und gegen grundlegende Menschenrechte verstößt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die historische Entwicklung des Rechtssystems und der Definition von Verbrechen immer im Kontext der jeweiligen Zeit und Gesellschaft betrachtet werden muss. Dennoch müssen wir auch unsere heutigen moralischen Standards und Werte anwenden, um moralische Urteile zu fällen und das Rechtssystem zu verbessern, wenn es gegen grundlegende moralische Prinzipien verstößt. - andreas.koerber: … kann es also sein, dass Handlungsweisen, die wir heute als nicht nur legal, sondern legitim ansehen, in z.B. 500 Jahren von Menschen als Verstoß gegen Regelungen angesehen werden, die dann als universell gelten. Das könnte etwa das Töten von Tieren betreffen oder den Umgang mit unserer Umwelt.Ja, das ist durchaus möglich. Wie ich bereits erwähnt habe, können sich moralische Standards und Werte im Laufe der Zeit und in verschiedenen Gesellschaften und Kulturen verändern. Handlungsweisen, die heute als legitim angesehen werden, könnten in der Zukunft als unmoralisch und verwerflich betrachtet werden. Ein Beispiel dafür ist die Sklaverei, die in der Vergangenheit in vielen Gesellschaften als legal und akzeptabel galt, heute jedoch allgemein als moralisch verwerflich angesehen wird.
Es ist also durchaus möglich, dass Handlungsweisen, die heute als legal und legitim angesehen werden, in Zukunft als Verstoß gegen neue moralische Prinzipien und Regeln betrachtet werden. Es ist wichtig, dass wir uns als Gesellschaft bewusst sind, dass moralische Standards und Werte nicht statisch sind und sich im Laufe der Zeit verändern können. Wir sollten uns bemühen, unsere moralischen Standards und Werte zu reflektieren und zu hinterfragen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit grundlegenden moralischen Prinzipien und universellen Menschenrechten stehen. - andreas.koerber: Folgt aus der Überlegung, dass zukünftige Menschen etwas als Verbrechen ansehen können, was für uns völlig legitim ist (etwa aufgrund eines Fortschritts der Rechtsvorstellungen), dass wir uns entsprechender Urteile gegeüber Menschen in der Vergangenheit enthalten sollten, weil ihnen vielleicht etwas als völiig legitim erschien, was uns als Verbrechen erscheint – etwa wenn die Verfolgung von Hexerei nicht als Aberglauben angesehen wurde, sondern als legitimer und nötiger Kampf gegen etwas Böses?Ja, diese Überlegung kann durchaus bedeuten, dass wir uns in unserer Beurteilung von Menschen in der Vergangenheit zurückhalten sollten. Wie ich bereits erwähnt habe, ist es wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass moralische Standards und Werte nicht statisch sind und sich im Laufe der Zeit verändern können. Was für uns heute als moralisch und ethisch akzeptabel gilt, kann in Zukunft als falsch und verwerflich betrachtet werden.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass moralische Standards und Werte in verschiedenen Gesellschaften und Kulturen unterschiedlich sein können. Was für eine Gesellschaft oder Kultur als moralisch akzeptabel gilt, kann für eine andere Gesellschaft oder Kultur als falsch und verwerflich angesehen werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir keine moralischen Standards und Werte haben sollten. Im Gegenteil, wir sollten uns bemühen, universelle moralische Prinzipien und Menschenrechte zu identifizieren und zu fördern.
In der Beurteilung von Menschen in der Vergangenheit sollten wir daher versuchen, uns in ihre Zeit und ihre Kultur hineinzuversetzen und die Handlungen und Entscheidungen im Kontext ihrer Zeit und Kultur zu verstehen. Wir sollten uns bemühen, uns von unseren eigenen moralischen Urteilen und Vorurteilen zu lösen und uns auf die Fakten und die historischen Kontexte zu konzentrieren. - andreas.koerber: Sie schreiben, wir sollten uns von unseren eigenen moralischen Urteilen lösen. Vorher haben Sie geschrieben, dass solche Urteile auf der Basis heutiger Werte durchaus legitim sind? Wie passt das zusammen?Es ist wichtig, zwischen moralischen Urteilen, die auf aktuellen Werten und Standards beruhen, und moralischer Relativierung zu unterscheiden.
Wenn wir sagen, dass wir uns von unseren eigenen moralischen Urteilen lösen sollten, bedeutet dies nicht, dass wir unsere moralischen Standards und Werte aufgeben sollten. Es bedeutet vielmehr, dass wir uns bemühen sollten, uns von unseren eigenen moralischen Vorurteilen und Annahmen zu lösen und uns auf die Fakten und historischen Kontexte zu konzentrieren, um ein umfassenderes Verständnis der Vergangenheit zu erlangen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir moralische Relativierung unterstützen sollten, dh die Idee, dass es keine objektiven moralischen Standards gibt und dass alle moralischen Urteile auf kulturellen, historischen oder individuellen Vorurteilen beruhen. Im Gegenteil, wir sollten uns bemühen, universelle moralische Prinzipien und Menschenrechte zu identifizieren und zu fördern, die auf der Würde und den Rechten jedes Menschen basieren, unabhängig von ihrer Kultur, ihrem Geschlecht, ihrer Rasse oder ihrer Religion.
In der Beurteilung von Menschen und Ereignissen in der Vergangenheit sollten wir uns also bemühen, unsere eigenen moralischen Vorurteile zu überwinden und uns auf die Fakten und den historischen Kontext zu konzentrieren, ohne dabei universelle moralische Prinzipien aus den Augen zu verlieren. - andreas.koerber: Wir sprechen hier ständig von „unseren“ moralischen Urteilen. Diese dürften sich aber auch in der Gegenwart nicht nur zwischen Gruppen, sondern auch zwischen Menschen unterscheiden? Wie kann man dann damit umsehen?Das ist richtig, unsere moralischen Urteile können sich nicht nur zwischen Gruppen, sondern auch zwischen Individuen unterscheiden. Jeder Mensch hat seine eigenen moralischen Überzeugungen und Vorstellungen, die von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, wie beispielsweise Kultur, Bildung, Erfahrungen, persönliche Werte und Religion.
Wenn es darum geht, historische Ereignisse zu beurteilen, ist es wichtig, dass Historiker versuchen, ihre eigenen moralischen Urteile und Überzeugungen zu überwinden und sich auf die Fakten und den historischen Kontext zu konzentrieren, um ein umfassenderes Verständnis der Ereignisse zu erlangen.
Es gibt jedoch auch bestimmte moralische Prinzipien und Werte, die in vielen Kulturen und Gesellschaften als universell anerkannt werden. Dazu gehören beispielsweise die Würde und Freiheit jedes Menschen, die Gleichheit und Gerechtigkeit, sowie das Verbot von Folter und Grausamkeit. Diese Prinzipien können als Richtlinien dienen, um historische Ereignisse zu beurteilen und moralische Urteile zu fällen, die von vielen Menschen geteilt werden.
Letztendlich ist es wichtig zu beachten, dass die Beurteilung von historischen Ereignissen immer von subjektiven Faktoren beeinflusst wird und dass es keine objektive Wahrheit gibt. Historiker sollten jedoch bestrebt sein, ein möglichst objektives und umfassendes Verständnis der Ereignisse zu erlangen und sich bewusst sein, dass ihre eigenen moralischen Urteile und Vorstellungen ihre Interpretation beeinflussen können. - andreas.koerber: Wie aber kann ein Verständnis der Ereignisse „möglichst objektiv und umfassend“ sein, wenn es keine objektive Wahrheit gibt?Ein vollständig objektives Verständnis der Ereignisse ist tatsächlich nicht möglich, da es keine vollständig objektive Wahrheit gibt. Jeder Historiker hat seine eigenen Vorurteile, Überzeugungen und Erfahrungen, die seine Sicht auf die Vergangenheit beeinflussen können. Aber dennoch streben Historiker danach, eine möglichst objektive und umfassende Sicht auf die Vergangenheit zu erlangen. Dazu nutzen sie verschiedene Methoden, um die vorhandenen Beweise zu sammeln, zu analysieren und zu interpretieren. Sie arbeiten mit Quellen und Überlieferungen aus der Vergangenheit, die aus verschiedenen Perspektiven stammen und versuchen, diese Quellen kritisch zu analysieren und zu bewerten.
Ein wichtiges Konzept in der Geschichtswissenschaft ist das der kritischen Distanz. Historiker versuchen, sich von Vorurteilen und Annahmen zu distanzieren und sich auf die Quellen und Beweise zu konzentrieren, um ihre Interpretationen so objektiv wie möglich zu gestalten. Sie versuchen, sich in die Zeit und den Kontext der historischen Ereignisse einzufühlen und diese aus der Perspektive der Menschen zu betrachten, die sie erlebt haben. Dabei berücksichtigen sie auch die politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedingungen und Veränderungen, die Einfluss auf diese Ereignisse hatten.
Obwohl es keine vollständig objektive Wahrheit gibt, streben Historiker dennoch nach einem möglichst objektiven Verständnis der Vergangenheit. Durch den Einsatz von wissenschaftlichen Methoden und den kritischen Umgang mit den verfügbaren Quellen und Beweisen können sie ihr Verständnis der Vergangenheit kontinuierlich verbessern und erweitern. - andreas.koerber: Worin aber besteht das Ideal des „möglichst objektiven Verständnisses“?Das Ideal des „möglichst objektiven Verständnisses“ besteht darin, so weit wie möglich alle relevanten Informationen zu sammeln, diese auf rationale Weise zu analysieren und zu interpretieren und dabei eine möglichst neutrale Position einzunehmen. Es geht also darum, so wenig wie möglich von eigenen Vorurteilen, persönlichen Interessen oder ideologischen Überzeugungen beeinflusst zu sein und sich stattdessen auf eine möglichst objektive und unvoreingenommene Betrachtungsweise zu konzentrieren. Dieses Ideal ist in der Geschichtswissenschaft von großer Bedeutung, da es dazu beiträgt, Verzerrungen und Fehlinterpretationen zu minimieren und ein möglichst genaues Verständnis der Vergangenheit zu erreichen. Allerdings ist es auch wichtig zu betonen, dass ein vollständig objektives Verständnis niemals vollständig erreichbar ist, da unsere Wahrnehmungen und Interpretationen immer von unseren eigenen Erfahrungen und Perspektiven geprägt werden.
- andreas.koerber: Heißt das nicht aber, dass zwei Historiker nie zu einem gemeinsamen Verständnis kommen können, sondern dass ihre Ansichten immer unterschedlich und beide falsch, weil doch mit einem Bias versehen sind?Nein, das bedeutet es nicht. Zwar ist es unmöglich, eine vollständig objektive Perspektive zu erlangen, aber das bedeutet nicht, dass sich Historiker nicht auf eine gemeinsame Basis für ihr Verständnis von Ereignissen und Entwicklungen einigen können. Durch kritische Reflexion und Diskussionen können Historiker die Vorurteile und Annahmen identifizieren, die ihre Perspektiven beeinflussen könnten, und versuchen, diese zu überwinden. Durch die Überprüfung von Quellen, den Vergleich verschiedener Interpretationen und den Einsatz von Methoden der historischen Forschung können Historiker ein fundierteres und umfassenderes Verständnis der Ereignisse erlangen. Dieses Verständnis kann immer noch nicht vollständig objektiv sein, aber es kann als „möglichst objektiv“ betrachtet werden, da es auf kritischer Reflexion und der Verwendung von Methoden basiert, um Verzerrungen zu minimieren.
- andreas.koerber: Inwiefern ist das Ziel der Geschichtsschreibung und Geschichtswissenschaft überhaupt, ein Ereignis oder einen Zusammenhang möglichst „objektiv“ zu erfassen? Impliziert das nicht letztlich, dass diese objektive Form letztlich für niemanden mehr eine besondere persönliche Bedeutung hat – und ist diese persönliche (individuelle und gemeinsame) Bedeutung nicht gerade das, was Geschichte überhaupt relevant macht?Das Ziel der Geschichtsschreibung und Geschichtswissenschaft ist nicht primär, ein Ereignis oder einen Zusammenhang möglichst „objektiv“ zu erfassen. Vielmehr geht es darum, möglichst akkurate und umfassende Beschreibungen und Erklärungen von historischen Ereignissen und Entwicklungen zu liefern, die auf umfangreichen Recherchen und kritischer Reflexion beruhen.
Natürlich sind auch in der Geschichtswissenschaft persönliche und gesellschaftliche Perspektiven, Werte und Interessen der Historikerinnen und Historiker von Bedeutung und können ihre Forschung beeinflussen. Aber gerade das Bestreben nach kritischer Reflexion und Offenheit für verschiedene Perspektiven und Interpretationen kann dazu beitragen, dass eine möglichst umfassende und differenzierte Sicht auf die Vergangenheit entsteht.
Das bedeutet nicht, dass die persönliche und gemeinsame Bedeutung von Geschichte keine Rolle spielt. Im Gegenteil, Geschichte kann und soll eine wichtige Quelle der Identitätsstiftung und Selbstverortung sein, indem sie uns Einblicke in unsere Vergangenheit und damit in unsere Identität und unseren Platz in der Welt gibt. Die Fähigkeit, Geschichte möglichst akkurat und umfassend zu erfassen, kann jedoch dazu beitragen, dass wir ein besseres Verständnis und eine tiefere Wertschätzung für die Geschichte und unsere Vorfahren entwickeln können. - andreas.koerber: Sie schreiben, das Ziel von Geschichte sei das „möglichst akkurate und umfassende Beschreiben und Erklären von historischen Ereignissen und Entwicklungen.“ Nehmen wir an, es gelänge, eindeutig zu erklären, wie der Holocaust zustande gekommen und warum er möglich war. Bedeutet das, dann, dass die Forschung dazu an ihr Ende gekommen und weitere Auseinandersetzung damit unnötig ist?Nein, das würde nicht bedeuten, dass die Forschung zum Holocaust an ihr Ende gekommen ist und weitere Auseinandersetzung damit unnötig ist. Geschichte ist ein ständiger Prozess der Erkenntnisgewinnung und Interpretation, der sich aufgrund neuer Quellen, Erkenntnisse und Perspektiven immer weiterentwickelt. Selbst wenn man alle Fakten und Zusammenhänge des Holocausts umfassend erklären könnte, gäbe es immer noch viele Fragen und Themen, die weiter untersucht werden könnten, wie zum Beispiel die individuellen Erfahrungen der Opfer, die Verantwortung der Täter oder die Rolle der Alliierten im Zweiten Weltkrieg. Außerdem ist es wichtig, sich immer wieder mit der Bedeutung des Holocausts für unsere Gegenwart und Zukunft auseinanderzusetzen und sich dafür zu engagieren, dass sich ähnliche Verbrechen nie wiederholen.
- andreas.koerber: Aber ist das nicht widersprüchlich? Sie schreiben, dass immer neue Fragen und Themen aufkommen können. Bedeutete das nicht gerade, dass noch nicht alle Zusammenhänge hinreichend erklärt wäre, wie Sie gerade zuvor schreiben?Das ist durchaus möglich. Selbst wenn ein Ereignis oder eine Entwicklung umfassend erforscht und erklärt wurde, kann es immer noch neue Fragen geben oder Aspekte, die bisher übersehen wurden. Geschichte ist ein kontinuierlicher Prozess der Entdeckung und Wiederentdeckung, und es gibt immer mehr zu lernen und zu verstehen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass die Forschung zu einem bestimmten Thema jemals abgeschlossen sein wird.
- andreas.koerber: Was folgt daraus für Geschichtsunterricht?Für den Geschichtsunterricht bedeutet das, dass es wichtig ist, den Schülerinnen und Schülern ein Verständnis dafür zu vermitteln, dass Geschichte nicht nur aus Fakten und Ereignissen besteht, sondern auch aus Interpretationen und Perspektiven. Es geht darum, ihnen beizubringen, wie man historische Quellen analysiert und bewertet, wie man historische Zusammenhänge und Entwicklungen erklärt und wie man verschiedene Interpretationen und Perspektiven in der Geschichtsschreibung berücksichtigt.
Es ist auch wichtig, den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, dass Geschichte immer auch aktuell ist und uns heute noch beeinflusst. Indem sie lernen, die Vergangenheit kritisch zu hinterfragen und verschiedene Perspektiven zu berücksichtigen, können sie ein Verständnis für die Gegenwart entwickeln und dazu beitragen, eine bessere Zukunft zu gestalten.
Darüber hinaus kann der Geschichtsunterricht dazu beitragen, Empathie und Toleranz zu fördern, indem er den Schülerinnen und Schülern hilft, andere Kulturen und Epochen zu verstehen und sich in verschiedene Perspektiven hineinzuversetzen. Auf diese Weise kann Geschichte dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und ein besseres Verständnis für die Vielfalt der Menschheit zu schaffen. - andreas.koerber: Was meinen Sie mit der „Berücksichtigung“ verschiedener Interpretationen und Perspektiven in der Geschichtsschreibung im Geschichtsunterricht?Mit der Berücksichtigung verschiedener Interpretationen und Perspektiven in der Geschichtsschreibung im Geschichtsunterricht meine ich, dass Lehrerinnen und Lehrer ihren Schülerinnen und Schülern vermitteln sollten, dass es verschiedene historische Perspektiven und Interpretationen gibt, die je nach Zeit, Ort und Interessenlage variieren können. Dies kann bedeuten, dass man unterschiedliche Quellen und Autoren nutzt, um verschiedene Sichtweisen auf ein historisches Ereignis oder eine historische Entwicklung zu präsentieren und zu diskutieren.
Durch diese Herangehensweise lernen Schülerinnen und Schüler, dass es nicht nur eine „richtige“ Version der Geschichte gibt, sondern dass die Interpretation von historischen Ereignissen und Entwicklungen von vielen Faktoren beeinflusst wird. Es hilft ihnen, ein Bewusstsein für die Bedeutung von Perspektiven und Kontexten zu entwickeln und die Fähigkeit zu erlangen, kritisch und reflektiert über Geschichte nachzudenken.
Darüber hinaus ermöglicht die Berücksichtigung verschiedener Interpretationen und Perspektiven auch, dass Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Differenz und Vielfalt in der Geschichte erkennen und sich mit unterschiedlichen Identitäten und Erfahrungen auseinandersetzen können. Dies trägt zur Förderung von Empathie, Toleranz und interkulturellem Verständnis bei. - andreas.koerber: Gilt das auch für extreme, problematische Darstellungen?Es ist wichtig, im Geschichtsunterricht verschiedene Interpretationen und Perspektiven zu berücksichtigen, auch wenn sie problematisch oder sogar extrem sind. Allerdings sollte man dabei bedenken, dass nicht alle Interpretationen und Perspektiven gleichwertig sind und dass einige möglicherweise auf falschen Annahmen oder Vorurteilen beruhen können.
Es ist wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer im Geschichtsunterricht problematische Darstellungen, wie zum Beispiel rassistische oder nationalistische Interpretationen, nicht einfach uncritically präsentieren, sondern diese kritisch reflektieren und in einen größeren Kontext einordnen. Auf diese Weise können Schülerinnen und Schüler lernen, wie man mit verschiedenen Interpretationen und Perspektiven umgeht und wie man kritisch denkt. - andreas.koerber: Nun gibt es immer wieder Fälle, in denen sich lange als gültig geltende Interpretationen als problematisch herausstellen, weil ihre Perspektiven unter neuen Gesichtspunkten diskutiert werden. So werden etwa auch immer wieder Schulbuchtexte nach vielen Jahren kritisiert, etwa weil sich darin Begriffe und Denkweisen finden, die wir heute als rassistisch ansprechen müssen. Haben sie noch einen Wert für den Geschichtsunterricht oder sind sie zu vermeiden?Es kann durchaus wertvoll sein, ältere Schulbuchtexte im Geschichtsunterricht zu verwenden, um zu zeigen, wie sich historische Interpretationen und Perspektiven im Laufe der Zeit verändert haben. Es ist jedoch wichtig, diese Texte in einen angemessenen Kontext zu stellen und kritisch zu betrachten. Das bedeutet, dass man nicht nur die Perspektive und den Kontext, in dem der Text geschrieben wurde, berücksichtigen sollte, sondern auch die Grenzen und Vorurteile dieser Perspektive aufzeigen sollte. Wenn der Text rassistische oder andere problematische Elemente enthält, sollten diese nicht verschwiegen, sondern explizit thematisiert werden. Es ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler verstehen, dass historische Interpretationen und Perspektiven sich verändern und dass es notwendig ist, sie immer wieder kritisch zu hinterfragen.
- andreas.koerber: Das gilt ja nicht nur für ältere Texte. Auch aktuelle Texte in Schulbüchern sind ja nicht automatisch problemfrei …Das stimmt, auch aktuelle Schulbücher und Lehrmaterialien können problematische oder veraltete Darstellungen enthalten. Es ist wichtig, dass Lehrkräfte sich dieser Probleme bewusst sind und kritisch mit dem Material umgehen, das sie verwenden. Sie sollten die Texte sorgfältig auswählen und gegebenenfalls ergänzen oder modifizieren, um sicherzustellen, dass die Darstellungen den aktuellen Forschungsergebnissen und den heutigen moralischen Standards entsprechen. Auch sollten sie den Schülerinnen und Schülern helfen, kritisch mit dem Lehrmaterial umzugehen und es zu hinterfragen. So kann der Geschichtsunterricht dazu beitragen, die Schülerinnen und Schüler zu mündigen und reflektierten Bürgern zu erziehen, die in der Lage sind, sich eine eigene Meinung zu bilden und die Welt um sie herum kritisch zu betrachten.
- andreas.koerber: Kennen Sie den „Beutelsbacher Konsens“?Ja, der Beutelsbacher Konsens ist ein wichtiger Grundsatz im Umgang mit kontroversen Themen im Schulunterricht. Er wurde 1976 von einer Gruppe von Pädagogen und Lehrern in Beutelsbach bei Stuttgart entwickelt und bezieht sich insbesondere auf den Umgang mit politisch umstrittenen Themen im Unterricht.
Der Konsens besagt, dass Lehrerinnen und Lehrer bei der Behandlung politischer Themen im Unterricht drei Prinzipien beachten sollten:- Kontroversität: Der Unterricht soll die verschiedenen Standpunkte zu einem Thema darstellen und eine offene Diskussion ermöglichen.
- Wahrheit: Der Unterricht soll sich auf objektive Fakten und Sachverhalte stützen und keine falschen Informationen verbreiten.</li
- Menschenwürde: Der Unterricht soll die Würde aller Menschen respektieren und darf keine Diskriminierung oder Diffamierung von Gruppen oder Einzelpersonen beinhalten.
Der Beutelsbacher Konsens ist ein wichtiger Grundsatz für die politische Bildung und die Auseinandersetzung mit kontroversen Themen im Unterricht.
- andreas.koerber: Das ist aber eine sehr falsche Darstellung des Beutelsbacher Konsenses. Wo haben Sie die her?Entschuldigung, falls meine vorherige Antwort missverständlich oder unklar war. Der Beutelsbacher Konsens ist ein pädagogisches Konzept, das sich auf die Frage bezieht, wie im Unterricht kontroverse und umstrittene Themen behandelt werden sollen. Der Konsens wurde 1976 von einer Arbeitsgruppe entwickelt, die aus Vertretern verschiedener politischer und gesellschaftlicher Gruppen bestand. Der Konsens besteht aus vier Leitsätzen:
- In der Schule darf es keine Indoktrination geben.
- In der Schule muss Kontroversität offengelegt und vertreten werden.
- In der Schule muss eine sachliche Auseinandersetzung stattfinden.
- In der Schule muss ein Lernprozess stattfinden.
Der Konsens betont also die Bedeutung der kritischen Auseinandersetzung mit kontroversen Themen und der Entwicklung von Urteilsfähigkeit bei Schülerinnen und Schülern.
- andreas.koerber: Das ist schon besser, aber immer noch nicht richtig.Es tut mir leid, wenn meine vorherige Antwort ungenau war. Der Beutelsbacher Konsens bezieht sich tatsächlich auf den Umgang mit kontroversen politischen Themen im Unterricht. Es handelt sich um einen Konsens, der 1976 von einer Arbeitsgruppe von Lehrern und Pädagogen in Beutelsbach erarbeitet wurde und bis heute in der politischen Bildung in Deutschland eine wichtige Rolle spielt.
Der Beutelsbacher Konsens besagt, dass in der politischen Bildung kontroverse Themen behandelt werden sollten, um Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre eigene Meinung zu bilden und zu vertreten. Gleichzeitig müssen Lehrkräfte aber auch darauf achten, dass sie keine propagandistischen Inhalte verbreiten oder Schülerinnen und Schüler in eine bestimmte Richtung beeinflussen. Lehrkräfte sollen vielmehr die verschiedenen Positionen und Meinungen darstellen und die Schülerinnen und Schüler dazu anregen, kritisch darüber nachzudenken und eigene Schlüsse zu ziehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte. - andreas.koerber: Etwas ungenau, aber schon besser. Erst einmal danke!Gerne, ich bin jederzeit bemüht, bestmögliche Antworten zu liefern. Wenn Sie weitere Fragen haben oder weitere Klarstellungen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Neuerscheinung
Körber, Andreas (2023): Geschichtswissenschaftsdidaktik? Geschichtswissenschaftsdidaktik! In: Gabi Reinmann und Rüdiger Rhein (Hg.): Wissenschaftsdidaktik II. Einzelne Disziplinen. 1. Auflage. Bielefeld: transcript (Wissenschaftsdidaktik, 2), S. 101–126 https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/f3/99/57/oa9783839462959.pdf.
Gerade erschienen als Online-OpenAccess-Publikation. Print folgt Ende März:
Vortrag auf der Zweijahreskonferenz der Konferenz für Geschichtsdidaktik (KGD) in München
Körber, Andreas (6.9.2022): „Geschichtsbewusstsein: (nur) reif – modern – westlich?“ Vortrag auf der Zweijahrestagung „Geschichtsbewusstsein, Geschichtskultur, Public History – Ein spannendes Verhältnis“ der Konferenz für Geschichtsdidaktik an der LMU München.
Vom 7. bis 9. September 2022 fand unter dem Titel „Geschichtsbewusstsein, Geschichtskultur, Public History – Ein spannendes Verhältnis“ die Zweijahrestagung der Konferenz für Geschichtsdidaktik in München statt. In einer von Sebastian Barsch und Martin Nitsche ausgerichteten Sektion zum Thema „Lässt sich Geschichtsbewusstsein (noch) erforschen? Epistemologische Herausforderungen bei der Erforschung von Geschichtsbewusstsein“ habe ich dort einen Vortrag gehalten mit dem Titel „Geschichtsbewusstsein: (nur) reif – modern – westlich?“.
Sinnbildungsmuster Historischen Denkens – weitere Differenzierung
Vorschläge zur weiteren Differenzierung der Sinnbildungsmuster
- Differenzierungder traditionalen Sinnbildung:
- „kumulativ-additiv“: die Kette der aufeinander aufbauenden tradionellen Deutungen anerkennend (Hadithe, Kirchenväter etc.)
- „disruptiv-traditional“: für eine Rückkehr zum reinen Ursprung unter Ablehnung nachfolgender Traditionsergänzungen argumentierend.
- spezifische Kombination:
- „nostalgisch“: in wahrnehmend- analytischer Hinsicht einen grundlegenden Wandel anerkennend, in normativer Hinsicht aber am überkommenen, früher auf Grund eines Ursprungs Gültigen festhaltend. Der spezifische Sinn der Nostalgie entsteht weder allein in der reinen Suche nach dem Ursprung von etwas Geltenden, das verlängert würde (das ist der traditionale Anteil), sondern in dessen Evokation angesichts einer wahrgenommenen und als faktisch gegebenen Veränderung (genetischer Anteil).
Neuer Titel erschienen
Gerade ist ebenso erschienen:
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„Das Buch stellt 60 Jahre Geschichtsunterricht und Geschichtsdidaktik aus reflektierender Rückschau seines intensiv beteiligten Autors dar. Es quillt über von konkreten Beispielen, überraschenden Anekdoten, erhellenden Kontroversen, übertragbaren Fallanalysen und produktiven Anregungen. Der Band bietet nicht nur einen spannenden Einblick in die Geschichte der Disziplin, sondern gibt auch Impulse für ihre Zukunft.“
Inhaltsübersicht:
Vorbemerkung
1. Stichjahr 1959/60: Das „alte“ nationalkonservativ-politikgeschichtliche und stoffzentriert-lehrerdominierte System – Erfahrung eines Sek. II‑Schülers, dann Studenten und Einschätzung nach 60 Jahren
1.1 NS‑Verdrängung (und Bildungs-Expansion nach -Restauration)
1.1.1 Frühe Erfahrungen mit Geschichts-Unterricht und –Schulbuch
1.1.2 NS‑Verharmlosung in benutztem Schulbuch (1956) und Gesamtgesellschaft
1.1.3 Bescheidene Ansätze zur NS‑Durcharbeitung
1.1.4 Erste beachtliche Bildungsexpansion in verdeckter „Großer Koalition“ von SPD- und CDU/CSU-Ländern
1.2 Geschichtsdidaktisches Vakuum und unzureichende Lehrerausbildung
1.2.1 Unbedingte Stoff- und Lehrerdominanz
1.2.2 Ernstgenommene, aber „reifungstheoretisch“ verkürzte Entwicklungspsychologie
1.2.3 Vorgesehenes „politikgeschichtliches Schmalspurstudium“ und eigenes „Löcken wider den Stachel“
1.2.4 Keine hilfreiche Erziehungswissenschaft, Totalausfall von „Geschichtsdidaktik“ und „Schulpraktika“
2. Stichjahr 1971/72: Umbruch von Stoff- und Lehrerdominanz zu Problem- und Dialogorientierung – Erfahrung eines jungen Referendars und Einschätzung nach 48 Jahren
2.1 „Meilensteine“ und „Defizite“
2.1.1 Tiefe Existenzkrise des Faches Geschichte
2.1.2 Stoffüberfrachtung bei Abschaffungsrisiko (durch „Gesellschaftslehre“)
2.1.3 Erforderlicher „Schwenk vom Lehren zum Lernen“
2.1.4 Fachunterricht nur als Zweite Geige im Streichquartett des Geschichtslernens
2.2 „Eigenbeiträge“
2.2.1 Das persönliche Eintrittsbillett: Vorschlag präziser, lohnender Lernziele und intelligenter, gerechter Tests
2.2.2 „Sozialisation“ plus – keineswegs statt! – „Reifung“ des Geschichtsbewusstseins
3. Stichjahr 1983/84: Etablierung von „Geschichtsbewusstsein“ als Leitkategorie und Bedarf an „Empirie“ als Zugriff – Erfahrung eines aufstrebenden Hochschullehrers und Einschätzung nach 36 Jahren
3.1 „Meilensteine“ und „Hauptdefizite“
3.1.1 Leitkategorie „Geschichtsbewusstsein“, noch ohne vollen Konstruktivismus und Narrativismus
3.1.2 Kompromiss von „Identität“ und „Emanzipation“ – und beider bleibende Bedeutung
3.1.3 Konsequente Quellenorientierung und ständiger Arbeitsunterricht – Kluge Entscheidung?
3.1.4 „Sinnbildungsmuster“ als logisch differenzierte Formen des unvermeidlichen „Gegenwartsbezugs“
3.2 „Eigenbeiträge“
3.2.1 Besonderer Schwerpunkt I: Alternative Unterrichtsmodelle
3.2.1.1 „Frauengeschichte“ – gemäß Wissenschaftslogik und Verfassungsanspruch!
3.2.1.2 „Kolonialgeschichte“ und „Umweltgeschichte“ als Ausweitung des eng-nationalen Kanons
3.2.2 Beginn der Empirie-Einlösung: Geschichtsnutzungen, Lernarten und Unterrichtsprofile
4. Stichjahr 1995/96: Quantitative Evaluation des mechanischen Massenexperiments „Ost-West-Verhetzung“ und beginnende „Interkulturalität“ – Erfahrung eines altgedienten Professors und Einschätzung nach 24 Jahren
4.1 „Meilensteine“ und „Hauptdefizite“
4.1.1 Eine große Stunde internationaler Schulbucharbeit am „Georg-Eckert-Institut“
4.1.2 Nationale Verengung bei starkem Bedarf eines neuen „inklusiven“ Nation-Building
4.1.3 Langsames Wachstum von „Interkulturalität“ in Geschichtslernen und Fachdidaktik
4.1.4 „Historische Projektarbeit“ als „Größenwahn“ oder „Königsweg“ (bei neuer Computerbenutzung)?
4.2 „Eigenbeiträge“
4.2.1 Besonderer Schwerpunkt II: Quantitative Ost-West-Vergleiche
4.2.1.1 Jugendliches Geschichtsbewusstsein in Ost- und West-Deutschland (6., 9., 12. Klassenstufe)
4.2.1.2 Jugendliches Geschichtsbewusstsein in Ost- und West-Europa (9. Klassenstufe)
4.2.2 Neue Unterrichtsmodelle und qualitative Empirie (als nötiger mentaler „Ausgleich“)
5. Stichjahr 2007/08: Geschichts-Kompetenz (nicht-nur-kognitiv?) als „Historisch Denken Lernen“ und erneute Evaluierung der „Quellenorientierung“ – Erfahrung eines bald Zwangspensionierten und Einschätzung nach 12 Jahren
5.1 „Meilensteine“ und „Hauptdefizite“
5.1.1 Theoriegewinn FUER-Lernmodell und FUER-Kompetenzmodell, dazu Empirietauglichkeit und Praxishilfe (aber auch Grenzen)
5.1.2 Problematische Curriculumstruktur und ungeklärte Lernprogression
5.1.3 Verlust der Vorreiterposition an die „Kulturwissenschaft“, Kampf um Empirie-Leistungen?!
5.1.4 Durcharbeitung von NS‑Katastrophe und SED-Herrschaft
5.2 „Eigenbeiträge“
5.2.1 Besonderer Schwerpunkt III: Begriffsklärung „Geschichtslernen“ durch Theorieerweiterung, Normreflexion und Praxiserprobung
5.2.1.1 „Versöhnender Geschichtsaustausch“ als ideales Ziel und „Parasitäres Fehllernen“ als drohende Praxis
5.2.1.2 Abhilfe durch konstitutive Moralreflexion, Emotionsbearbeitung. Lebensweltbezug und Ästhetikanalyse
5.2.2 „Mixed-Method“-Studie zum „Schulbuchgebrauch“ mit enttäuschenden Befunden
6. Stichjahr 2019/20: „Rückschwenk vom Lernen zum Lehren“ und „offene Zukunftsfragen“ – Gegenwärtige Erfahrung und Einschätzung eines quasi-fossilen Rentners
6.1 „Meilensteine“ und „Hauptdefizite“
6.1.1 Bedauerlicher, aber verständlicher Rückschwenk vom „Lernen“ zum „Lehren“
6.1.2 E-Learning im Fach Geschichte und erneut intensivierte international-interkulturelle Zusammenarbeit
6.1.3 Nachdenkliche Fragenliste
6.1.4 Kompetenztest: Large-Scale-Assessment „HiTCH“
6.2 „Eigenbeiträge“
6.2.1 Weitere Systematisierung „nicht-nur-kognitiver“ Anteile des Geschichtslernens
6.2.2 Nagelprobe: „Gegenwartskrisen – Orientierungsbedürfnisse – Kompetenzgewinne“
7. Fazit: Versuch einer Zusammenfassung und „Synthese“ zu 60 Jahren
7.1 Historisierung und Phasierung
7.1.1 Transformation der Historie und Konstituierung der Disziplin Geschichtsdidaktik
7.1.2 Drei Phasen von Geschichtsschulbuch, Geschichtsunterricht und Geschichtsdidaktik
7.1.3 Offenkundige Verbesserungen und bleibende Sorgen
7.1.4 Anhaltendes Missverhältnis zur Psychologie
7.2 Geschichtsdidaktik und Bildungspolitik
7.2.1 Neue zwingende Aufgaben im Curriculum
7.1.2 Schwierige Rekrutierung von Geschichtsdidaktik-Personal
7.2.3 Negativ und folgenlos ausgehende Evaluation mechanischer Massenexperimente
7.2.4 Das Beispiel „NS im Rahmen der Welt- und Umweltkunde“ der 6. Klasse
Erwähnte Literatur I: Fremde Publikationen
Erwähnte Literatur II: Eigene Publikationen
