Aus einer aktuellen Klausur zum Bachelor-Modul Geschichtsdidaktik:

Im Rahmen einer geforderten Erläuterung des Begriffs der „Triftigkeit“ formuliert ein(e) Student(in):

„Der Anspruch an Geschichte ist, dass sie objektiv und ganzheitlich ist.“

Dass man statt „Objektivitäts-“ besser „Geltungsanspruch“ sagen müsste, sei nur nachrangig moniert. Dass Geschichte aber einen „Ganzheitlichkeits“-Anspruch hat, ist wohl einer populären, in der außerwissenschaftlichen (leider wohl nicht wirklich außerschulischen) Geschichtskultur verbreiteten naiven Vorstellung zu verdanken, derzufolge Geschichte noch immer mit „Vergangenheit“ gleichgesetzt wird. Dass Geschichte gerade nicht „ganzheitlich“ ist, sondern selektiv, partikular und perspektivisch, gehört gerade zu den Vorbedingungen der Prüfung ihres Geltungsanspruchs (ihrer jeweiligen Plausibilität) mit Hilfe der Triftigkeitskriterien nach Rüsen.

Zur irrigen Auffassung der „Ganzheitlichkeit“ von Geschichte, die offenkundig in schulischem Unterricht (und in diesem Falle leider auch im BA-Studium) nicht wirksam herausgefordert wurde, hat wohl auch die — wie Lutz Raphael1 gezeigt hat, irrige — Wirkung von Rankes Formulierung „zu zeigen, wie es eigentlich gewesen“, beigetragen. So dass man hier etwas genervt antworten könnte (das habe ich auf dem Blog „history according to toby“ von Tobias Jacob gefunden2): „Danke, Ranke!“

  1.  Raphael, Lutz (2003): Geschichtswissenschaft im Zeitalter der Extreme. Theorien, Methoden, Tendenzen von 1900 bis zur Gegenwart. München, S. 67f, spricht von einem „trivialpositivistischen Objektivitätsideal“, das der „für Ranke und seine Schüler so prägenden idealistisch-historistischen Geschichtsphilosophie“ nicht gerecht werde. []
  2. Im Beitrag „Narrativität — knapp vorbei“ vom 27.9.2014 []