Analyse des Entwurfs für den neuen Hamburger Bildungsplan Geschichte Studienstufe (2022)

Körber, Andreas (2022): Analyse des Entwurfs für den neuen Hamburger Bildungsplan Geschichte Studienstufe (2022). In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg], 07.07.2022. Online verfügbar unter https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0111-pedocs-257766.

Im Rahmen der Entwicklung überarbeiterer Fassungen der Hamburger Bildungspläne wurden durch die Behörde für Schule und Berufsbildung zahlreiche Institutionen, Organisationen und Verbände zu Stellungnahmen aufgefordert. Diese sind inzwischen auf der Seite der Bildungsbehörde veröffentlicht (siehe Referentenentwurf Bildungsplan Hamburg 2022. Stellungnahmen). Unter anderem haben eine größere Zahl Hamburger Fachdidaktiker*innen eine Stellungnahme verfasst (siehe dort: Stellungnahme Hamburger Fachdidaktiker*innen zu den Hamburger Bildungsplanentwürfen 2022).
Für Geschichte ist in dieser Runde der Plan für die Sekundarstufe II („Studienstufe“) in überarbeiteter Form vorgelegt worden. Er ist hier zu finden: Hamburg: Bildungsplan Geschichte Studienstufe. Entwurf 2022.
Ich dokumentiere hier eine recht umfangreiche Analyse dieses Planes, die ich in obigem Verfahren auch als Stellungnahme eingereicht habe (vgl. auf der angegebene Seite Körber, Andreas (2022): Analyse des Hamburger Bildungsplan-Entwurfs Geschichte Studienstufe 2022).

Der Text ist nun auch über pedocs erreichbar:

Körber, Andreas (2022): Analyse des Entwurfs für den neuen Hamburger Bildungsplan Geschichte Studienstufe (2022). In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg], 07.07.2022. Online verfügbar unter https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0111-pedocs-257766.

Zum Verständnis von Kontroversität im historisch-politischen Lernen (Version 3.3)

Körber, Andreas (28.4.2022/4.5.2022): „Zum Verständnis von Kontroversität im historisch-politischen Lernen“. In: Historisch Denken Lernen (Blog). https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/zum-verstaendnis-von-kontroversitaet-im-historisch-politischen-lernen/

Vor etwa vier Wochen habe ich anlässlich des damals gerade begonnenen russischen militärischen Überfalls auf die Ukraine einige Bemerkungen zur Rolle und Bedeutung des Beutelsbacher Konsenses in der Historischen und Politischen Bildung formuliert und in diesem Zusammenhang auch an einer Sendung der Reihe „Campus und Karriere“ des Deutschlandfunk1 teilgenommen. Es ging mir dabei zentral darum, den Stellenwert des Beutelsbacher Konsenses zu klären und zu bekräftigen – gerade auch durch Reflexion auf mögliche missverständliche Anwendung.
Die intensiven öffentlichen Diskussionen der letzten Wochen und Tage um die Frage, wie Deutschland in dieser Lage politisch Handeln kann und soll haben m.E. gezeigt, dass solche Klärungen weiterhin, ja wohl nie abgeschlossen, nötig sind, und dass der Beutelsbacher Konsens – richtig verstanden und angewandt – darin durchaus als Leitlinie unverzichtbar bleibt, aber eben falsch verstanden und angewandt auch problematisch sein, ja, missbraucht werden kann.

Im Fokus steht dabei vor allem das zweite Prinzip des „Beutelsbacher Konsenses“, das Kontroversitätsgebot. Was in Wissenschaft und (ich würde ergänzen: oder) Gesellschaft strittig ist, müsse auch im Unterricht als strittig, als kontrovers erscheinen. Ich habe vor vier Wochen argumentiert, dass dieses Gebot gerade keines einer Neutralität, einer Wertfreiheit ist. Ich möchte das nun etwas weiter ausführen.

Zunächst: Dass jeglicher Konflikt, jeder Interessensunterschied, jeglicher Gegenstand politischer Auseinandersetzung und Willensbildung, der irgendwie Thema ist, in dem Sinne „ausgewogen“, „ausbalanciert“ dargestellt, ggf. durch Aufgaben strukturiert und mit Material so unterfüttert werden muss, dass bei der gemeinsamen Analyse der Materialien, der Bearbeitung der Aufgaben, der Erwägung der Probleme, also beim Sach- und Werturteilen immer eine Balance in dem Sinne resultiert, die „beiden“ (oder allen) Seiten gleiches Gewicht, gleiche Chance auf Zustimmung etc. einräumt, lässt sich aus dem Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsenses nicht ableiten.
Wäre es so, bliebe historisch-politische Bildung eine Art wert- und konzeptbefreiter Übung in Techniken, beförderte aber nicht den Erwerb und die Entwicklung von Kompetenzen und Einsichten. Kontroversität erfordert durchaus die Möglichkeit einer Pluralität von Sach- und Werturteilen, von durchaus unterschiedlichen Einsichten, aber weder eine mechanische, formale „Balance“ und „Ausgewogenheit“, bei der jegliche Position gleiche „Chancen“ und gleiches Gewicht hat, noch Einheitlichkeit. Worum es vielmehr geht, ist die Erinsicht in die Tatsache und die Strukturen, dass solche Fragen (vom kleinen, alltäglichen bis zum Großen) nie nur aus einer Perspektive betrachtet werden können, dass unterschiedliche Interessen natürlich, ja notwendig gegeben sind in heterogenen, diversen und pluralen Gesellschaften, dass es deshalb normal ist, dass Fragen unterschiedlich beurteilt werden – dass es aber keineswegs egal ist, aus welchen Perspektiven, mit welchen Kategorien, unter Zugrundelegung welcher Konzepte und Werte diese Fragen analysiert, diskutiert, beurteilt werden, sondern dass gerade die Auseinandersetzung über solche Fragen der Beurteilung, der Klärung von Perspektiven, Positionalitäten (etwa des Betroffen-Seins) und Positionen, Begriffen und Konzepten geeignet und nötig ist, um zu Klärungen beizutragen, die weder einige auf Kosten anderer überwältigen, ausgrenzen, diskriminieren, noch jegliche Klärung verhindern.
Kontroverse Thematisierungen sollten somit weder auf gemeinsame, einheitliche und für alle verbindliche Einsichten, Entscheidungen, Urteile etc. abzielen – sei es per Mehrheitsbeschluss, sei es durch das Material, durch die Aufgabenstellung etc. vorgegeben, durch erwartete Notengebung nahegelegt oder anderes. Ebensowenig aber erscheint es sinnvoll aufgrund des Kontroversitätsgebotes und einer Orientierung auf Pluralität den Eindruck zu befördern, Einigungen – etwa in Form von Kompromissen oder auch mittels Abstimmungen – seien grundsätzlich nicht möglich und auch nicht anzustreben. Beides erscheint in Kontexten kontroversitätsorientierter politischer Bildung nicht angemessen: weder die Vorstellung, eine Frage abschließend geklärt zu haben (immerhin sind die Rahmenbedingungen und die zur Verfügung stehenden Perspektiven etc. innerhalb eines Unterrichts begrenzt) noch die Vorstellung, es gäbe keine weiteren Möglichkeiten von Annäherung, Kompromissfindung, Verschiebung der Perspektiven auf das Problem etc., wird der Bedeutung von Kontroversität in der Gesellschaft gerecht. Somit eignen sich weder direktives „Ausdiskutieren“ noch völlige Ergebnisoffenheit als Modi der Thematisierung.

Diese Frage des Ausmaßes der Ergebnisoffenheit dominiert aber soweit ich sehe die Debatte um das Kontroversitätsgebot – allerdings weniger mit einem konsensorientierten „Ausdiskutieren“ als Gegenpol als vielmehr der Frage, inwiefern bestimmte Kontroversen nicht per se „direktiv“, also mit feststehendem Ergebnis zu thematisieren sind.

Aus dem Kontroversitätsgebot (nicht nur) des Beutelsbacher Konsenses wird oft abgeleitet dass „alles, was gesellschaftlich umstritten ist, im Unterricht zur Diskussion gestellt und dem individuellen Urteil der einzelnen Schülerin, des einzelnen Schülers unterworfen werden“ sollte.((So die Formulierung zum Beitrag des Geschichtsunterrichts zur Leitperspektive „Wertebildung / Wertorientierung“ im aktuellen Entwurf des Hamburger Bildungsplans Studienstufe. Vgl. Freie und Hansestadt Hamburg; Behörde für Bildung und Sport: Bildungsplan Studienstufe Geschichte. Online: https://www.hamburg.de/bildungsplaene/15944904/geschichte-gyo-entwurf-2022/, S. 7)) Diese Formulierung entspricht der breiten Auffassung, das Kontroversitätsgebot gebe vor, „Sachverhalte, die in politischen und wissenschaftlichen Debatten kontrovers diskutiert werden, auch im Unterricht kontrovers zu diskutieren“, wobei durchaus strittig diskutiert wird, inwiefern (bzw. bei welchen Gegenständen und Fragen) solche Diskussionen „mit offenem Ausgang“ erfolgen sollten, oder aber „direktiv“.2
Zur Entscheidung über Offenheit und/oder „Direktivität“ solcher Diskussionen werden in der internationalen Debatte drei Perspektiven herangezogen, die – in einer Antwort auf Johannes Drerup – Johannes Giesinger sehr prägnant wie folgt charakterisiert:

„Nach dem ’sozialen‘ Kriterium ist all das kontrovers zu präsentieren, was in der Gesellschaft tatsächlich kontrovers ist. Gemäß dem ‚politischen‘ Kriterium sollen die Grundprinzipien der liberalen Demokratie direktiv unterrichtet werden, während kontroverse religiös-weltanschauliche Fragen mit offenem Ausgang zu präsentieren sind. Das ‚epistemische‘ Kriterium wiederum geht von Standards der Wahrheit und moralischen Richtigkeit aus und besagt, dass offensichtlich Unwahres und Unrichtiges nicht kontrovers dargestellt werden soll.“((Giesinger, Johannes (o.D.): Zur Kontroverse um das Kontroversitätsgebot: Ein politisch-liberales Kriterium. In: Praefaktisch (Blog), o.D. Online: https://www.praefaktisch.de/bildung/zur-kontroverse-um-das-kontroversitaetsgebot-ein-politisch-liberales-kriterium/.))

Die Originalformulierung des Beutelsbacher Konsenses((Wehling, Hans-Georg (1977): Konsens à la Beutelsbach? Nachlese zu einem Expertengespräch. In: Siegfried Schiele, Herbert Schneider und Kurt Gerhard Fischer (Hg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart: E. Klett (Anmerkungen und Argumente zur historischen und politischen Bildung, 17), S. 173–184, hier S. 178; wieder in Jochen Schmidt und Steffen Schoon (Hg.): Politische Bildung auf schwierigem Terrain. Rechtsextremismus, Gedenkstättenarbeit, DDR-Aufarbeitung und der Beutelsbacher Konsens. Schwerin: Landeszentrale für Politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern, S. 67–77, hier S. 73; vgl. auch Wehling, Hans-Georg (o.J.): Der Beutelsbacher Konsens: Entstehung und Wirkung. Online: https://www.lpb-bw.de/wiebeutelbacherkonsensentstand, letzter Zugriff: 06.08.2021; m.Herv.)) entspricht offenkundig dem „sozialen“ Kriterium, wogegen Drerup – Giesinger zufolge – die beiden anderen verbinde, um dem Problem zu begegnen, letztlich auf objektiv (dem epistemischen Kriterium zufolge) unsinnige und/oder (dem politischen Kriterium zufolge) den freiheitlich-demokratischen Grundwerten widersprechende Positionen in solchen Diskussion zulassen zu müssen. Gerade der letztere Aspekt stellt eine enge Verbindung auch Herausforderung des Umgangs mit Werturteilen im Unterricht und unterrichtlichen Urteilens her, für die eine Bindung an die freiheitlichen Normen gelte – und sie betrifft damit auch ganz explizit die aktuelle Frage der Thematisierung des Überfalls auf die Ukraine.((Vgl. Drerup, Johannes (o.D.): Nicht werten? Demokratieerziehung in Zeiten des Krieges. In: Praefaktisch (Blog), o.D. Online: https://www.praefaktisch.de/krieg-und-frieden/nicht-werten-demokratieerziehung-in-zeiten-des-krieges/.))
Inwiefern die sich in der Praxis stellenden Fragen sowohl zum konkreten Gegenstand „Ukraine-Überfall“ als auch allgemein zur Frage der Bedeutung von Kontroversität mit Hilfe dieser Überlegungen bereits geklärt werden können, ist doch fraglich. Nicht nur erweist sich das epistemologische Kriterium insofern selbst als problematisch, als Kontroversen nicht nur (aber auch) im Sinne des Beutelsbacher Konsenses nicht nur Werturteilsfragen betreffen, wogegen alle sachlich zu klärenden und auf Fragen korrekter Anwendung von Erkenntnisprinzipien zu reduzierende Probleme ihnen letztlich entzogen werden könnten und somit „direktiv“ zu thematisieren wäre, denn immerhin ist die Kontroverse auch ein grundlegendes Strukturelement von Wissenschaften – und gerade auch von Naturwissenschaften. Will man die Formulierung des Beutelsbacher Konsenses, was „in Wissenschaft und Politik“ kontrovers ist, nicht von vornherein auf den im engeren Sinne politischen Bereich einschränken, muss anerkannt werden, dass nicht nur über normative Fragen und Werturteile, sondern auch über Sachurteile, d.h. über die korrekte Anwendung von Konzepten, Begriffe, Methoden etc., über deren Verständnis und Reichweite etc. kontrovers verhandelt werden kann – und dass auch solche Kontroversität in Schule ihren Platz haben muss, will und soll sie die Lernenden auf die Teilhabe an einer Gesellschaft vorbereiten, in der auch Ergebnisse, Prinzipien und Verfahren von Wissenschaft letztlich öffentlicher Reflexion und Debatte zugänglich sind. Drerups Anwendung des epistemologischen Kriteriums auf Sachfragen((Giesinger weist darauf hin, dass das epistemologische Kriterium zuvor von Michael Hand gerade für moralische Fragen formuliert wurde. Vgl. Giesinger, ebda.)) ist sachlich zuzustimmen, es taugt aber m.E. weder in Bezug auf moralische (wie bei Hand) noch in Bezug auf sachliche Fragen als Begründung für eine direktiv-vermittelnde Thematisierung: Schüler*innen müssen auch erfahren, dass und wie selbst Fragen, die einer rationalen Klärung zugänglich sind, nicht einfach als geklärt gesetzt gelten können – zumal auch erreichte Erkenntnis- und Forschungsstände immer wieder neu in Frage gestellt werden.

Weder allgemein noch in Bezug auf das hier behandelte Problem sind die drei Kriterien also hinreichend, um die Art und Weise kontroverser Thematisierung hinreichend zu klären. Vielleicht hilft es in dieser Situation, noch einmal einen Blick darauf zu werfen, was das Kontroversitätsgebot eigentlich fordert. Ist es tatsächlich so, dass Kontroversität bedeutet, dass immer diskutiert werden muss – egal ob ergebnisoffen oder zielorientiert?

Gerade dies erscheint mir keineswegs zwingend. Sicher gehört das Diskutieren, das Erfahren politischer Streitkultur und Diskursivität, auch das Erfahren der Bedeutung einer agency im Argumentieren, im Widersprechen und Widerspruch erhalten, zu denjenigen Grunderfahrungen von Demokratie als Lebensform, die in Schule immer wieder ihren Platz haben müssen. Es geht mir hier also nicht darum, sach- und wertbezogene Diskussionen aus dem Unterricht hinauszudrängen – im Gegenteil. Gleichwohl erscheint es mir als durchaus fraglich, dass das direkte Diskutieren kontroverser Fragen im Unterricht die einzige und für alle Fragen geeignete Form ist, dem Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsenses gerecht zu werden. Es ist zu fragen, ob es nicht weitere Facetten und Formen der Thematisierung von Kontroversität als gesellschaftlichem Grundprinzip sowie von tatsächlichen, konkreten Kontroversen gibt, welche ergänzend (etwa im Vorfeld, zwischen mehreren Instanzen solcher Diskussionen) oder an ihrer Stelle wichtige Funktionen übernehmen können – je nach Struktur des Gegenstandes, der Involviertheit von Lernenden, ihrer Familien und peer groups in diese Kontroversen sowie aus pädagogischen Gründen auch bevorzugt gewählt werden können.

Die folgenden Überlegungen sollen direkte Diskussion in unterrichtliche Zusammenhängen in keiner Weise ausgeschlossen oder von ihr abgeraten werden: Debatten über gesellschaftliche Kontroversen sind auch im Unterricht immer wieder sinnvoll. Gleichzeitig soll aber durchaus die zitierte Selbstverständlichkeit insofern einer Reflexion unterzogen werden, inwiefern die Art und Weise kontroverser Thematisierung nicht nur von der Qualität und Struktur der Themen und Fragestellungen her, sondern auch von möglichen Anforderungen an und Auswirkungen auf die Lernenden her und von der Struktur der gesellschaftlichen Kontroversität her bedacht werden muss.
Wie bereits erwähnt, besagt das Kontroversitätsgebot in seiner Beutelsbacher „Urfassung“ zunächst nicht, dass die kontroversen Fragen zwingend von den Schüler*innen strittig diskutiert werden sollen.
Die Formulierung stellt vielmehr darauf ab, dass was „in Wissenschaft und Politik kontrovers ist“, „auch im Unterricht kontrovers erscheinen“ müsse3. Das meint also zunächst einmal, die Kontroversität solcher Fragen weder zu leugnen noch zu verschweigen, sondern die Tatsache, dass über sie in der Gesellschaft diskutiert wird, deutlich werden zu lassen, und das (in den allermeisten Fällen) diese Kontroversität zur Normalität in pluralen und diversen Gesellschaften gehört und in Demokratien ausgehalten und ausgetragen werden muss. Von einem Auftrag, solche Fragen im Unterricht zur Diskussion zu stellen, kontroverse Fragen im Unterricht, d.h. in einem gerade nicht freiwilligen und auch nicht hierarchiefreien Kontext „diskutieren zu lassen“ oder gar „ausdiskutieren“ zu lassen und dabei vielleicht Lernende noch zu nötigen, ganz persönliche Betroffenheiten und /oder Meinungen kund tun zu müssen, ist dort aber gerade nicht die Rede.

Auch die folgende – fragend gehaltene – Formulierung, ob die Lehrkraft „nicht sogar eine Korrekturfunktion“ insofern „haben sollte […] solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten“ zu sollen, „die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind“, widerspricht dem nicht – im Gegenteil: sie bekräftigt, dass es nicht um die Austragung in der Lerngruppe sowieso vorhandener Positionen und Argumentationen geht, sonder um die Einsicht in die gesellschaftliche Kontroversität und das Spektrum der Perspektiven, Positionen, Argumente, Logiken und Werte.

Das bedeutet natürlich nicht, dass im Unterricht nicht diskutiert und abgewogen werden soll – im Gegenteil. Es muss Schüler*innen und Schülern erlaubt sein, im Unterricht ihre eigenen, durchaus unterschiedlichen Auffassungen zu kontroversen Fragen zu äußern – und das gerade auch dort, wo diese Meinungen noch nicht gefestigte Überzeugungen sind, sondern wo Lernende nach Sicherheiten und Positionen suchen, um sie ringen, Sicherheit in der Verfügung über Kenntnisse, Begriffe und Konzepte und Kriterien suchen. Schule muss in dieser Hinsicht gerade in Fächern, in denen Überzeugungen und Orientierungen im Spiel sind, einen gewissen Schon- und Schutzraum bieten. Bekenntnisse und abschließende Urteile dürfen dabei aber gerade nicht abgefordert werden. Oft ist es sinnvoll und möglich, dass Lernende bestimmte Urteile und die ihnen zugrunde liegenden Überlegungen, Werte, Hypothesen nicht als sie selbst, sondern in Übernahme einer mehr oder weniger fremden Perspektive (auch Rolle) ausprobieren, so dass sie in die Lage versetzt werden, ihre eigenen persönlichen Schlussfolgerungen ggf. individuell und für sich zu ziehen. In vielen Fällen werden es im Sinne des Kontroversitätsgebots auch nicht die großen Konflikte selbst sein, die unterrichtlich fruchtbar thematisiert werden können, sondern zu ihnen in der Gesellschaft vorfindliche Diskussionen um Haltungen, Begriffe, Konzepte, Positionen. Das ist gerade für den Geschichtsunterricht bedeutsam. So sinnvoll es etwa ist, auch im Rahmen von Rollen- und Planspielen vergangene Konflikte und die Handlungsoptionen der Akteure „rollen-spielerisch“ zu erschließen, so wenig darf der Eindruck entstehen, dass die Überlegungen und Hypothesen im Unterricht die reale Lage auch nun annähernd abbilden und dass somit im Unterricht in bestimmte Weise valide Lösungen erarbeitet werden könnten. Entsprechend kann es auch nicht darum gehen, eigene Haltungen zum Konflikt „auszudiskutieren“, sondern vielmehr anhand solcher Rollenspiele die Viel- und Mehrdimensionalität der Konfliktlagen wie (das ist für diesen Absatz einschlägig) die Wertbezogenheit des Handelns der Akteure erschließbar zu machen.

Vielleicht hilft ein erster Versuch einer Typologie von Diskussionen weiter:

  1. Problemorientierte Diskussionen: Ausgehend von einer Problemstellung werden – ggf. vorbereitet durch problemorientierte Erschließung von Grundlagen hinsichtlich des Gegenstands- und Konzeptwissens, der Erschließung von Positionen und Argumenten – damit verbundene Sach- und Werturteilsfragen mit dem Ziel einer gemeinsamen Lösungsfindung zur Diskussion gestellt und sowohl Positionen, Argumente und Begründungen ausgetauscht, so dass am Ende entweder eine (offene) Abstimmung zu einer gemeinsamen Beurteilung/Haltung oder ein (geheimes) „Meinungsbild“ erkennbar wird.
  2. Offene Disputation: Ähnlich der Problemorientierten Diskussion werden Positionen und Argumente sowie Begründungen und Belege ausgetauscht, durchaus mit dem Ziel der Überzeugung anderer, aber absichtlich ohne (Probe-)Abstimmung oder Meinungsbild, sondern mit der Maßgabe, dass die Urteilsfindung jede*r Einzelnen nicht abgeschlossen sein kann.
  3. Analytische Diskussion: Ausgehend von einer (offenen und/oder anonymen) Eingangserhebung unterschiedlicher Positionen und Argumentationen zu einer Problem- und Wertungsfrage, bei der Lernenden sowohl ihre eigenen Positionen als auch solche einbringen können, die sie ihnen begegnet sind, werden deren Unterschiede hinsichtlich Prämissen, Werten, Normen etc. unterrichtlich identifiziert und analysiert – durchaus auch hinsichtlich ihrer Plausibilität und Kohärenz, ohne dass zum Schluss die Lernenden noch einmal selbst ihre eigene Position zur Frage selbst ausdrücken müssen. Statt dessen können Einsichten und Fragen zu einzelnen Positionen, Argumenten etc. formuliert und vergleichen werden.

Es ging mir vor vier Wochen vor diesem Hintergrund aber gerade auch darum, dass nicht jeder Konflikt, jegliche Auseinandersetzung in gleicher Art und Weise als „Kontroverse“ im Sinne des Beutelsbacher Konsenses interpretiert werden kann, sondern dass vielmehr auch die Natur unterschiedlicher Formen von Auseinandersetzung, Streit etc. eingeschätzt werden und einzuschätzen gelernt werden muss. Allein aus der Existenz unterschiedlicher Positionen, Parteien etc. kann nicht auf eine gemeinsame Struktur „Konflikt“ bzw. „Kontroverse“ geschlossen werden: Nicht jeder Konflikt ist eine Kontroverse, nicht jede Gewalttat ist ein „Konflikt“ usw. Vielmehr sind es gerade die zur Charakterisierung, Beurteilung und Bewertung unterschiedlicher Problem- und Fragestellungen nötigen und herangezogenen Konzepte, Positionen, Kriterien und Werte, also gewissermaßen solche des „Vor-“ und „Umfelds“ politischer Auseinandersetzungen, die in viel zentraler sind für politisches Lernen, insofern sie in der Gesellschaft und Wissenschaft kontrovers sind und ihre (zunehmende) Klärung für die Teilhabe der Mitglieder der Gesellschaft nötig und für die Lernenden somit eine zentrale Dimension des Lernens ist. Oft sind es also nicht die großen Konflikte und Fragen, welche die eigentlichen Kontroversen ausmachen, sondern die ihnen vor-, an- und umgelagerten Kontroversen um Begriffe, Werte usw.

Hier nur kommen (aktuell) die derzeitigen (und jüngsten, aber auch frühere) Geschehnisse in der Ukraine (samt Umfeld) in den Blick. Hier tun sich wesentliche und sowohl für unser Handeln und Debattieren als Mitglieder der Gesellschaft wie auch für historisches und politisches Lernen wesentliche Kontroversen auf. Es macht einen Unterschied aus, ob bzw. inwiefern das dortige militärische Handeln aller oder einiger Akteure als „Krieg“, „Militärische Spezialoperation“, „Bewaffneter Überfall“, oder anders bezeichnet und beurteilt wird, und ob und in welcher Weise, diese Konzepte einander ausschließen, miteinander vereinbar sind – und was jeweils daraus für die Einschätzung und Beurteilung folgt. Keine der Charakterisierungen und Einschätzungen ist dabei einfach entweder „richtig“ oder „falsch“, keine trifft „die Natur“ der Ereignisse in Formen, die einfach an ihnen ablesbar wären. Oft sind sogar ihre Anwendungen kontingent und ambivalent.

Das ist alles andere als trivial:

    • Schon die Frage, „ob“ es sich um einen „Krieg“ oder eine militärische Spezialoperation, einen „bewaffneten Überfall“, Völkermord/Genozid, Kriegsverbrechen oder etwas anderes handelt, ist in ihrer binären ob/ob-nicht-Form problematisch. Gibt es (nur) einen über alle Zeiten und für alle Zusammenhänge geklärten Begriff von Krieg? Wohl kaum. Schließen sich „Genozid“ und „Vernichtungskrieg“ gegenseitig aus? Sind es Alternativen?
    • Obwohl mit ihrer Hilfe Kombinationen und Unsicherheiten markiert werden können, wird m.E. aber auch die Frage- bzw. Problemstellungsformulierung, „inwiefern“ diese Charakterisierungen auf das gegenwärtige Geschehen zutreffen, der Sache nicht völlig gerecht, denn auch sie setzt gewissermaßen geklärte Konzepte voraus, die dannn lediglich auf „Passung“ geprüft werden müssen und können. Mindestens zwei weitere Differenzierungen sind somit erforderlich:
      • Beurteilen bzw. meinen wir jeweils wir „das Geschehen“ als Ganzes, oder muss zwischen Akteur*innen mit unterschiedlichen Positionen darin unterschieden werden? Sind also die Verteidigungshandlungen der ukrainischen Armee im selben Sinne „Krieg“ wie diejenigen der das Land überfallen habenden russischen Militärs? Was also bedeutet es, wenn wir über „Krieg“ sprechen. Kann (darf? muss?) man gleichzeitig „Krieg“ als Mittel der Politik ächten und für falsch halten und die Verteidigung der Ukraine unterstützen?
      • Was implizieren die Konzepte und Begriffe, die wir jeweils anwenden? Die russische Regierung bezeichnet ihr Agieren in der Ukraine gerade nicht als „Krieg“, sondern als „militärische Spezialoperation“, wogegen die internationale (westliche) Politik und Berichterstattung überwiegend sofort den Begriff „Krieg“ verwendet hat. Was impliziert das? Versteht man die Frage so, welcher Begriff (allein) zutreffend ist, und versucht, sie anhand von Merkmalen zu beantworten, kommt man nur ein Stück weit. Es ist nur die Frage, ob „es“ „ein Krieg“ ist, oder nicht, sondern auch, was die Verwendung der Begriffe impliziert. Bedeutet die Verwendung des Begriffes „Krieg“ gegenüber dem vom offiziellen Russland verwendeten Begriff einerseits die deutliche Markierung, dass es hier um einen internationalen „Konflikt“ ( dazu s.u.) geht, und nicht um eine irgendwie geartete „innerrussische“, quasi innenpolitische Aktion (etwa im Sinne der Durchsetzung höheren staatlichen Rechts gegen Separatisten), so impliziert sie doch zugleich auch, dass es sich um eine mehr oder weniger anerkannte, ja geregelte Form politischen Handelns handelt. Wo Krieg ist, herrscht Kriegsrecht, und ist zumindest das Töten feindlicher Kombattanten kein „Mord“ im strafrechtlichen Sinne. Will/darf/soll man das hier implizieren? Immerhin ist der Krieg nicht im formellen Sinne erklärt worden. Man kann (muss?) auch erwägen, inwiefern das Geschehen nicht für die russische Seite nicht erst durch die Angriffe auf zivile Ziele und die brutale Tötung von Zivilisten als (staatlicher) zu bezeichnen ist, weil es gerade nicht ein Handeln in einem „normalen“ zwischenstaatlichen Konflikt ist? Inwiefern ist es also sinnvoll, und welche Konsequenzen hat es, zu unterscheiden zwischen den Abwehrmaßnahmen der Ukraine als im Sinne der internationalen Beziehungen und des Kriegsrechts (Recht zum Krieg) legitime Handlungen, die Handlungen der russischen Seite aber nicht? Inwiefern muss man nicht andererseits auch für letztere die Einhaltung der Bestimmungen des Rechts im Krieg einfordern (etwa hinsichtlich der Behandlung Gefangener, des Verbots ihrer öffentlichen Zurschaustellung, etc.)?
      • „Konflikt“: Ähnlich steht es mit der Kategorie und dem Begriff „Konflikt“. Appelle zur (Rückkehr zur) friedlichen Konfliktbeilegung sind und bleiben notwendig. Inwiefern ist das, was in der Ukraine geschieht, aber ein „Konflikt“? Inwiefern impliziert oder zumindest konnotiert die Verwendung dieses Begriffs eine zumindest formal gleiche agency der Parteien, der Beteiligten? Forderungen etwa danach, die „Logik des Krieges“ zu überwinden, wie sie etwa der Linken-Politiker Bernd Riexinger etwa auf Twitter formuliert hat, sind dringend nötig, implizieren aber, dass es eine auch nur ansatzweise gleichartigen Konfliktgegenstand gibt. Gegenpositionen formulieren, dass dies angesichts vorangegangener und zwischenzeitlicher „Deutungen“, die Ukraine sei kein eigener Staat, es gäbe kein ukrainisches Volk, angesichts von Zielen der Vernichtung der staatlichen Struktur oder gar der ukrainischen Identität zumindest hoch problematisch sind.

Auch diese Fragen können nicht abschließend beantwortet werden – wie auch die sich daran anschließende ganze Reihe weiterer:  etwa dazu, ob bzw. inwiefern das Konzept des „Genozids“ zur Charakterisierung des Handelns russischer Militärs und der russischen Regierung zugleich passend und hilfreich ist (etwa sofern es auf Konzepte von Volk abstellt und ggf. nicht in irgendeinem „ethnischen“ Sinne ukrainische Teile der Bevölkerung ausschließt), inwiefern Kritiken von Nations-Konzepten und nationaler Kulturkonzepte in Bezug auf die Ukraine angebracht sind angesichts der Tatsache, dass der Ukraine die Qualität, ein eigener Staat, eine eigene Nation, ein Volk zu sein (oder zu haben) zum Zwecke der Überfalls oder als Begründung desselben abgesprochen wurde, darf doch die Anerkennung der zur und bei der Verteidigung stattfindenden Identitätsbildung wiederum nicht dazu führen, die Grenzen und Problematiken solcher Nationskonzepte auszublenden. Wiederum kann es also nicht nur um Sach- und Werturteile darüber gehen, „ob“ oder „inwiefern“ die Ukraine eine „Nation“ darstellt, und ob sie sich so verstehen oder so verstanden werden darf, sondern was die Verwendung dieser Konzepte jeweils impliziert, was sie leisten, inwiefern sie auch problematisch bleiben und differenziert bzw. mit anderen verbunden werden müssen.

Bei den meisten der angesprochenen Fragen handelt sich auf einer ersten Ebene um Sachurteilsfragen, um solche der Einschätzung von Phänomenen, Bedingungen, Strukturen, Handlungen anhand von Konzepten, die ihrerseits hinsichtlich ihrer Definition, Reichweite, Implikationen einzuschätzen sind – und das differenziert. Die Fragen implizieren – nicht zuletzt wegen letzterer Implikationen und Reichweiten – aber immer auch Wert-Urteile, die in ähnlicher Weise kontrovers sind und von den Sach-Urteilen oft nur analytisch zu trennen (wobei die Unterscheidung selbst konzeptuell und didaktisch notwendig, selbst keineswegs trivial und ihrerseits zuweilen kontrovers ist, aber eben auch kognitiv bearbeitbar)4

Und in diesem Sinne sind es eben auch Werturteile und Handlungsdispositionen in unserer Gesellschaft, die in derart relevanter Form kontrovers sind – und auch sie enthalten (fast möchte man sagen: natürlich) unterschiedliche Bezüge zu Sachurteilen – sei es, dass sie u.a. auf solche aufbauen, sei es, dass sie wiederum andere Sachurteile unterfüttern.

Dazu gehören unter anderem Haltungen zu Krieg und Frieden sowohl abstrakt als auch im konkreten Fall. Für viele Angehörige der politischen Linken (nicht nur der Partei, sondern dem Spektrum von Haltungen und Positionen) etwa basieren sie nicht zuletzt auf einer antifaschistischen Grundhaltung, die oft in der Formel „Nie wieder Faschismus – nie wieder Krieg“ zusammengefasst wird und im Bestandteil „nie wieder“ zumindest wesentliche Übereinstimmungen mit anderen normativen Verpflichtungen aus der Erfahrung mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und seinem Überfall auf andere Länder sowie der Verfolgung unterschiedlicher „Minderheiten“ (einschließlich ihrer Ausgrenzung als solche) aufweist. Was dieses „nie wieder“ aber konkret beinhaltet, worauf es sich bezieht, das ist keineswegs so eindeutig und klar, wie es die zitierte Formel scheinen lässt. Unter anderem Natan Sznaider hat in seinem jüngsten Buch „Fluchtpunkte der Erinnerung“5 die Pluralität dieser äußerlich gleich lautenden Imperative analysiert. Es sind nämlich unterschiedliche möglich – von einem „Nie wieder (an) uns“ aus einer partikularen jüdischen Opfer-Erinnerung, über ein „Nie wieder durch uns“, einer ebenso partikularen, sich ihrer Geschichte stellenden und somit keineswegs selbstverständlichen Täter-Nachfolge-Erinnerungs-Perspektive sowie deutliche abstraktere bzw. unversalisierte Forderungen, „so etwas“ dürfe „überhaupt nie wieder“ stattfinden, also durch niemanden. In diesem Spektrum sortiert sich auch die zitierte antifaschistische Formel „Nie wieder Faschismus – nie wieder Krieg“ ein.6 Je nach Lesart lassen sich unterschiedliche Positionierungen und Handlungen, also Historische Orientierungen ableiten bzw. damit begründen. Ist jeglicher Krieg zu vermeiden und somit auch jegliche Unterstützung von Krieg führenden Parteien – auch wenn es sich um etwa antikoloniale, antiimperialistische oder antifaschistische Verteidigung handelt? Oder folgt daraus vielmehr, dass solche Unterstützung von Verteidigungskriegen – etwa mittels Waffenlieferungen oder auch Intervention – geradezu geboten ist?

Auch die Auseinandersetzung über Schlussfolgerungen und Positionen dazu, welche konkrete Konsequenz also gerade auch aus der besonderen deutschen Verantwortung zu ziehen ist, ist somit abstrakt als auch im konkreten Fall eine valide Kontroverse im Zusammenhang des Ukraine-Krieges, zumal sie sich gerade nicht nur als eine binäre Opposition von konservativ-national(istisch) bis militaristischen Positionierungen einer- und geschichtsbewussten, verantwortungsorientierten bis linken Positionierungen darstellt, sondern auch „innerhalb“ wesentlicher politischer Grundorientierungen unterschiedliche Argumentationen und Schussfolgerungen zu finden sind.

Alle diese Fragen sind somit in jenem Sinne kontrovers, den der Beutelsbacher Konsens adressiert: Es geht um Sach- und Werturteile, die in unserer Gesellschaft weder beliebig noch einfach bereits beantwortet wären, und deren mehr oder weniger unterschiedliche Beantwortungen auch nicht folgenlos sind. Weder kann es darum gehen, allein eine Lösung zu erreichen in der gesellschaftlichen Kontroverse und sie dann mit allen möglichen Konsequenzen für verbindlich zu erklären, noch darum, in Lernprozessen eine solche den Lernenden verbindlich vorzugeben. Vielmehr müssen sowohl die gesellschaftliche Diskussion und Debatte wie auch Lernprozesse die Leistungen und Grenzen, die Bedingungen und Konsequenzen jeweils unterschiedlicher Positionen, Verständnisse, Deutungen etc. erhellen und klären, ohne letztlich dem Einzelnen die Möglichkeit eines eigenen Verständnisses und einer eigenen Haltung zu nehmen – aber auch die Verantwortung dafür, denn (auch das gehört zur Diskussion wie zum Lernen) das jeweils eigene Denken, Urteilen und Handeln findet weder isoliert von allen anderen statt noch bleibt es für das gemeinsame Handeln in der Gesellschaft folgenlos. Mehr noch: Für solches gemeinsames Handeln ist es zwar keineswegs nötig, sondern eher noch schädlich, dass alle das Gleiche denken und tun, und dass alle davon ausgehen, eine solche Einheitlichkeit würde herrschen – wohl aber ist es eine Voraussetzung für solches Handeln, sich über das Spektrum der unterschiedlichen Positionen und Urteile sowie Handlungsmaximen und in der so strukturierten Gesellschaft zu orientieren – einschließlich der wiederum diskursiven (und somit kontroversen) Klärung der Grenzen dessen, was an Positionen, Werten, Konzepten und Kriterien anerkannt werden kann und soll.

Schüler*innen, die Fragen wie die oben skizzierten erwägen, diskutieren, zu klären versuchen, lernen – wohl gerade auch wenn sie nicht zu einem einheitlichen, memorierbaren und abfragbaren Ergebnis kommen – mehr als wenn sie vorgegebene, vermeintlich zeit-, raum-, kultur- und fallübergreifende Merkmale und Eigenschaften bestimmter Konzepte und Strukturen einfach anzuwenden lernen. (Welche Kriterien werden dadurch nicht wertlos, müssen aber immer mehr und anderes sein als ein Instrument des Urteilens, nämlich immer wieder auch Gegenstand desselben).

Unterrichtlich, d.h. didaktisch, müssen dazu natürlich entweder die Fragen etwas anders formuliert werden – so, dass sie nicht vornehmlich Entscheidungsalternativen darstellen, sondern auf Erschließung der ihnen jeweils zugrunde liegenden Konzepte, Einsichten, Werte etc. zielen – oder aber die Antworten auf als Entscheidungsalternativen formulierten Fragen in solche Differenzierungen überführt werden. Das Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsenses fordert gerade nicht, die Kontroversen, denen die Schüler*innen auch in ihrer Lebenswelt im Alltag (etwa in den Medien, im Elternhaus ) begegnen, und die sie natürlich beschäftigen (bis hin zu Diskussionen untereinander auf dem Schulweg, in Pausen, in der eigenen Peer-Group), im Unterricht auszutragen, sondern in Anerkennung und Offenlegung ihrer Existenz dazu beizutragen, den Lernenden ihren Grundlagen und Strukturen, die die einzelnen Positionen und Parteien mit ihren Interessen, Denkweisen und Rationalitäten sowohl zu erschließen, so dass sie sie jeweils für sich als auch in ihrem Zusammenspiel erkennen, einschätzen und beurteilen können.

Das wiederum verbietet keineswegs, die gesellschaftlich virulenten Urteils- und Entscheidungsfragen auch im Unterricht so zu formulieren, wohl aber zum Einen, die Diskussion auf eine für alle verbindliche oder auch nur gegenüber der Gruppe und der Lehrkraft zu begründende je individuelle Lösung zu gelangen. Diese je persönliche Entscheidungsfindung, das eigene Urteil, liegt außerhalb des Bereichs, in dem die Schule eine konkrete Leistung abfordern darf. Was hingegen sehr wohl in diesen Bereich fällt, und wo Schule sowohl Angebote machen, Herausforderungen setzen und auch Leistungen abfordern darf, sind Grundlagen für diese letztlich persönlichen Entscheidungen und Haltungen. Das kann unter anderem so gestaltet werden, dass Schüler*innen gerade nicht abverlangt wird, ihre höchst persönlichen Gedanken und Urteile offenzulegen und zu begründen – wohl aber hypothetisch aus einer fremden Position in einer Diskussion zu denken, zu sprechen und zu urteilen. Gerade wenn es allseits anerkannte Bedingung ist, dass nicht von der unterrichtlichen Performanz auf das „realweltliche“ eigene Urteil geschlossen werden darf, können Urteile, Begründungen, Konzepte und Normen auf ihre innere Konsistenz und Qualität sowie die ihrer Kombination thematisiert werden. Auch hier ist jedoch darauf zu achten, dass nicht (etwa durch die Art der Gesprächsführung) Schüler*innen letztlich für von ihnen etwa stellvertretend ausprobierte Argumentationen „in Haftung“ genommen werden, oder aber durch von anderen Mitgliedern der Lerngruppe formulierte Positionierungen, die der eigenen oder auch nur einer klischeehaften Zuschreibung einer solchen zu nahe kommen, in Bedrängnis geraten. Inwiefern es daher Schüler*innen gestattet sein sollte, in solchen „als ob“-Diskussionen im Rahmen eines gewissen Schon- und Freiraums ihre tatsächliche Auffassung zu bekunden, muss wohl im Einzelfall entschieden werden. Prinzipiell verbieten sollte man es wohl nicht. Die Leitlinie müsste wohl lauten, dass überall dort, wo es um perspektivische, durch Normen und Werte sowie politische Positionen geprägte Denk- und Urteilsleistungen geht, eine hypothetische Performanz aus einer nicht-eigenen Perspektive abgefordert werden darf, eigene, reale Positionierungen und Urteile aber möglich bleiben sollten (zumal es um Klärung tatsächlicher Unsicherheiten, Verunsicherungen und Irritationen gehen kann), sofern dadurch nicht Konflikte im Lernraum befördert und Individuen markiert oder gar stigmatisiert werden. Ohne differenzierte und taktvolle Wahrnehmung sind solche Lernprozesse somit kaum zu strukturieren und zu leiten.

Auch dort, wo das Zentrum eines Lernprozesses also in einer (nicht-realen, sondern hypothetisch-stellvertretenden) Austragung von Kontroversen liegt, muss der Schwerpunkt des Lernprozesses nicht in der Entscheidung liegen, sondern in der Klärung der Voraussetzungen, Verständnisse, Implikationen usw. von Positionen.

Wie also können solche Thematiserungen von „Kontroversen“ zum aktuellen Geschehen in der Ukraine aussehen? Ein paar Beispiele:

  1. Dass in unserer Gesellschaft derzeit darum gerungen wird, ob Deutschland die Ukraine mit (schweren, angriffstauglichen oder nur „defensiven“) Waffen beliefern soll, darf, ja sollte, also als eine Kontroverse im Unterrichts nicht nur erwähnt (und dann doch wieder in die privaten Diskussionen vertagt) werden, sondern sollte durchaus Gegenstand unterrichtlicher Behandlung sein. Die Kontroverse muss als solche erscheinen, ohne dass nur gesagt würde, man könne es „halt“ so oder so sehen. Ja, man kann unterschiedliche Positionen vertreten, aber nicht „halt“, sondern unter gegenseitiger Wahrnehmung, auch (grundsätzlicher) Anerkennung, aber gleichzeitig diskursiver und auch selbst kontroverser Klärung unterschiedlicher jeweils gemachter Prämissen und Werte. Es müssen also nicht alle Lernenden alle Positionen und Argumentationsweisen als gleich gültig, gleich wertvoll anerkennen, dürfen aber auch nicht einfach den Eindruck gewinnen, dass einzelne grundsätzlich (also vor solcher Klärung, oder ohne sie) richtig(er) sind als andere. Die skizzierte Kontroverse gliedert sich dann recht schnell in eine ganze Reihe unterschiedlicher, aber miteinander zusammenhängender Fragen auf, die wiederum kontrovers und voraussetzungsvoll sind; etwa
    1. Was hat es mit der Deutschen Verantwortung aus seiner Geschichte auf sich – genauer: welche unterschiedlichen Auffassungen dieser Verantwortung gibt es, wie begründen sie sich, welche Normen und Werte liegen ihnen zu Grunde (soehe oben)?
    2. Was hat es mit den Befürchtungen eines NATO oder EU-Bündnisfalls auf sich, der bei solchen Waffenlieferungen eintreten könnte?
    3. In welche Verhältnisse werden von Beteiligten der Debatte die Werte und Optionen „Hilfestellung für die überfallene Ukraine“ und „Vermeidung einer Eskalation“ gestellt?
    4. Welche möglichen Positionen und Optionen ergeben sich veilleicht je nachdem, ob Deutschland als Einzelstaat, als Mitglied der EU und NATO, also einer Organisation kollektiver Verteidigung, und als Mitglied der Vereinten Nationen als Organisation kollektiver Sicherheit angesprochen ist? Welchen Einfluss haben diese gleichzeitigen Rollen und Positionen auf die Handlungsoptionen – und wie sind letztere aufgrund der jeweils unterschiedlichen Handlungslogiken zu beurteilen?
  2. Gleiches passt zur Frage ob bzw. inwiefern man einem NATO-Beitritt Schwedens und Finnlands aktuell zustimmt, usw.
  3. In vergleichbarer Weise ist es mit Sicherheit sehr lernförderlich, Positionen und Haltungen zu Frieden und Krieg nicht nur abstrakt und allgemein zu thematisieren, sondern unterschiedliche Konstellationen und Verständnisse abzuwägen. Das betrifft Klärungen unterschiedlicher Kriegsbegriffe (siehe oben) ebenso wie Fragen danach, ob in jeglicher Situation sofortiger Frieden um jeden Preis immer vorzuziehen ist, bzw. inwiefern auch bestimmte Formen von Frieden als Nicht-Krieg für Akteure alles andere als friedliche Bedingungen bedeuten und Bedingungen für spätere Wiederaufnahmen des Krieges oder weiterer Aggressionen sogar noch befördern können.
  4. In der oben angeführten Sendung des Deutschlandfunks mit dem Titel „Friedenserziehung“7 wurde neben einer dezidiert christlich-religionspädagogischen Perspektive auch von Seiten der Servicestelle Friedenserziehung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg das aus den 1980er Jahren stammende Planspielprojekt „POL&IS“ der Bundeswehr vorgestellt, in dem Schüler*innen in einem Planspiel unter Leitung von Bundeswehroffizieren Grundlagen der Sicherheitspolitik und Strategien und Handlungsmöglichkeiten in entsprechenden Konflikten erarbeiten. Das steht in einem deutlichen Kontrast zu einer kategorischen Ablehnung jeglicher Einladung von Jugendoffizieren (und anderen Vertreter*innen) der Bundeswehr in Schulen, etwas in weiten Bereichen der Linken. Vom Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsenses her wird man sagen müssen, dass beide Ansätze jeweils für sich problematisch sind – die Vergabe der Thematisierung dieses Themenfeldes an die Bundeswehr wie ihr Ausschluss daraus. Vielmehr ist dringend zu fordern, dass Schule und Unterricht die sich im Hintergrund solcher Positionierungen zeigenden Kontroversen explizit und somit reflektierbar machen. Dazu muss es dann gerade gehören, weder einer reinen Identifikation von Frieden mit militärisch garantierter oder herbeigeführter Abwesenheit „heißer“ Kriege Vorschub zu leisten noch diese Dimension und Handlungsoptionen aus dem auch unterrichtlichen Diskurs von vornherein auszuschließen. Sowohl Planspiele als auch ethische und religiöse Erwägungen sind somit sinnvoll- aber weder jeweils alleine noch getrennt voneinander, sondern erst dann, wenn die Lernenden nicht nur die Möglichkeit haben, sich zu allem eine eigene Auffassung zu bilden, sondern wenn ihnen unterrichtlich Gelegenheit und Unterstützung dazu gegeben wird, die jeweiligen Prämissen, Wert- und Handlungskonzepte wie auch die in ihnen und zwischen ihnen sich ergebenden Spannungsfelder zu erwägen. Auch dabei gilt wieder, dass diese Fragen unterrichtlich angesprochen und erwogen, nicht aber (notwendigerweise) „aus“diskutiert werden dürfen. Das Ziel ist Befähigung zu eigener Auffassungs- und Meinungsbildung und zum (durchaus friedvollen) Umgang mit anderen Auffassungen und Meinungen, nicht aber diese Meinungsbildung selbst.

Viele weitere Beispiele lassen sich finden. Und es wäre wohl gerade keine Begrenzung des Lernwertes, wenn am Ende solcher unterrichtlicher Behandlungen keine absolut geklärten Positionen stehen würden (selbst wenn es mehrere sind), sondern nur eine deutlichere Wahrnehmung weiterer möglicher Verständnisse von Konzepten, Normen, Werten, von jeweils anderen Positionen und Denkweisen, zusammen mit konkreter formulierten Fragen, ist es doch nicht die Aufgabe von Schule und Unterricht, die Schüler*innen ein für alle Mal (d.h. für ihr weiteres Leben) mit absolut gefestigten Überzeugungen und Orientierungen auszustatten, sondern mit der Fähigkeit, Fertigkeit und Bereitschaft, bei sich ändernden Herausforderungen und unter sich wandelnden Bedingungen selbstständig (und das heißt auch ständig selbst, wenn auch nicht isoliert) sich neu zu orientieren und an den dazugehörigen Debatten teilzuhaben.

  1. Hübert, Henning (2022): Friedenserziehung (Campus & Karriere). Deutschlandfunk, 12.03.2022. Online: https://www.deutschlandfunk.de/campus-und-karriere-12-03-2022-komplette-sendung-friedenserziehung-dlf-f194b5ce-100.html. []
  2. Drerup, Johannes (o.D.): Politische Bildung und die Kontroverse über Kontroversitätsgebote. In: Praefaktisch (Blog), o.D. Online verfügbar unter https://www.praefaktisch.de/bildung/%ef%bb%bfpolitische-bildung-und-die-kontroverse-ueber-kontroversitaetsgebote/#, S. 1f; vgl. auch Hilbrich, Ole (o.D.): Kontroversität, Dissens und Streitkultur – Zu Zielen und Formen demokratischer politischer Bildung. Eine Replik auf Johannes Drerup und Johannes Giesinger. In: Praefaktisch (Blog), o.D. Online verfügbar unter https://www.praefaktisch.de/bildung/kontroversitaet-dissens-und-streitkultur-zu-zielen-und-formen-demokratischer-politischer-bildung-eine-replik-auf-johannes-drerup-und-johannes-giesinger/. []
  3. Wehling, Hans-Georg (1977): Konsens, S. 178. []
  4. Zur Problematik und Uneinheitlichkeit der Unterscheidung auch unter Theoretiker*innen und Praktiker*innen siehe zB. Fauth, Lisa; Kahlcke, Inga (2020): „Perspektiven oder Kategorien? Die Unterscheidung von Sach- und Werturteil in der Forschung, in Unterrichtsmaterialien und bei Geschichtslehrkräften.“ In: GWU 71 (2), 35-47, deren eigene Lösung aber wenig überzeugend ist. Eine deutlich tragfähigere, aber eben auch differenziertere Konzeptualisierung findet sich bei Buchsteiner, Martin; Düwel, Jan (2021): „Urteile im Geschichtsunterricht.“ In: Geschichte für heute 14 (2), S. 49–64. []
  5. Sznaider, Natan (2022): Fluchtpunkte der Erinnerung. Über die Gegenwart von Holocaust und Kolonialismus. 1. Auflage. München: Hanser. []
  6. Diese Formel wird zuweilen als „Schwur von Buchenwald“ zitiert, so etwa in ‚Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg‘ (2017). In: Junge Welt, 09.05.2017, S. 8. Online: https://www.jungewelt.de?ref=/artikel/310345.nie-wieder-faschismus-nie-wieder-krieg.html. Im Original des am 13.4.1945 von überlebenden Häftlingen des KZ Buchenwald in mehreren Sprachen (darunter auf Russisch vom am 18. März 2022  als 92jähriger Zivilist von russischen Truppen getöteten Boris Romantschenko) gesprochenen Schwur ist diese Formulierung jedoch gerade nicht zu finden. Dort lautet der Schwur vielmehr auf die Fortsetzung des Kampfes, „bis der letzte Schuldige vom Gericht aller Nationen verurteilt ist“, nachdem ausdrücklich den „verbündeten Armeen der Amerikaner, Engländer, Sowjets und  allen Freiheitsarmeen, die uns und der ganzen Welt das Leben erkämpf(t)en“ gedankt wurde, wie auch namentlich F.D. Roosevelts gedankt wurde. (Die Textfassungen des wohl als Vortragsskript genutzten Blattes – Buchenwaldarchiv NZ488 – und des Zitats in den Buchenwalder Nachrichten Nr. 5 vom folgenden 20.4.1945, S.1., unterscheiden sich leicht. Das die Vergangenheit und somit einen Abschluss des bedankten Kampfes anzeigende „t“ in „erkämpf(t)en“ ist nur in letzterer Fassung zu finden, dort aber durchgestrichen. Vgl. https://www.buchenwald.de/fileadmin/buchenwald/download/der_ort/Buchenwaldschwur.pdf.) Die Formel „Nie wieder Militarismus, Faschismus und Krieg“ findet sich dann spätestens 9 Jahre später (13.4.1954) im Titel eines Berichts des Neuen Deutschland über eine Feierstunde in Buchenwald, unter welchem als „Schwur von Buchenwald“ ein ganz anderer Text präsentiert wurde (Vgl.: „Das wahre Europa schwört: Nie wieder Militarismus, Faschismus und Krieg! Die Völker Europas erkennen die Deutsche Demokratische Republik als Repräsentant des neuen, friedliebenden Deutschland an Feierlicher Abschluß des Internationalen Befreiungstages in Buchenwald (1954)“. In: Neues Deutschland, 13.04.1954. Online: https://www.nd-archiv.de/artikel/42497.das-wahre-europa-schwoert-nie-wieder-militarismus-faschismus-und-krieg.html), und in der Form „Nie wieder Faschismus und Krieg“ in der Ansprache von Otto Grotewohl bei der Einweihung des Mahnmals in Buchenwald am 14.9.1958 (zit. n. Menzel, Claus (2008): „Nie wieder Faschismus und Krieg“. In: Deutschlandfunk Kultur, 14.09.2008. Online: https://www.deutschlandfunkkultur.de/nie-wieder-faschismus-und-krieg-102.html). In der Folge hat es u.a. durch Kombinationen von Abbildungen der Figurengruppe des Mahnmals mit anderen antifaschistisches Eidestexten gewissermaßen eine Häufung von „Schwüren von Buchenwald“ gegeben. Vgl. etwa die DDR-Briefmarke  von 1970 unter https://de.wikipedia.org/wiki/Briefmarken-Jahrgang_1970_der_Deutschen_Post_der_DDR#/media/Datei:Stamps_of_Germany_(DDR)_1970,_MiNr_Block_032.jpg. []
  7. Hübert, Henning (2022): Friedenserziehung (Campus & Karriere). Deutschlandfunk, 12.03.2022. Online: https://www.deutschlandfunk.de/campus-und-karriere-12-03-2022-komplette-sendung-friedenserziehung-dlf-f194b5ce-100.html. []

Ukraine-Konflikt, Politik- und Geschichtslernen: Zum Verständnis des Beutelsbacher Konsenses

Körber, Andreas (27.2.2022): „Ukraine-Konflikt, Politik- und Geschichtslernen: Zum Verständnis des Beutelsbacher Konsenses.“ (Blog) In: https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/ukraine-konflikt-und-beutelsbacher-konsens/.

[Der folgende Beitrag dokumentiert einen Twitter-Thread vom 27. Februar 2022: Er ist – mit den Antworten etc. hier zu finden: https://twitter.com/An_Koer/status/1498053798983614470?s=20&t=Oqax0VSWvSQ8qwLEUeVvSg]. Hier habe ich kleinere Schreibfehler korrigiert.

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Viele Institutionen und accounts in mehreren Ländern stellen gerade Ratschläge und Materialien dazu zusammen, wie mit Schüler:innen über den Ukraine-Krieg gesprochen werden kann und soll. Dazu gehören sowohl wertvolle Hinweise für den sensiblen Umgang mit Befürchtungen und Ängsten als auch solche zur politischen Bildung. Ein Beispiel ist das Padlet mit Materialien des Hamburger Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung. Dort wird im Begleitanschreiben ganz im Sinne der deutschen Politikdidaktik auf die Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses hingewiesen, d.h. auf das Kontroversitätsgebot und Überwältigungsverbot.

Im Gegensatz zu Letzterem ist ersteres angesichts der einhelligen und berechtigten Beurteilung des Krieges als Völkerrechtsbruch vielleicht nicht so offenkundig. Dennoch ist es nicht nur berechtigt, sondern notwendig. Man darf nur nicht den Fehler machen, unter dem „Kontroversitätsgebot“ eine Art der Neutralität oder eine Haltung bestünde, „beide“ (oder alle) Seiten hätten irgendwie gleichermaßen Recht. Um eine formale „Balance“ kann es gerade nicht gehen – tut es laut Beutelsbacher Konsens auch nicht.

Das Kontroversitätsgebot besagt, dass das, was in Politik und Gesellschaft kontrovers ist, als kontrovers im Unterricht erscheint – weder als „egal“, noch als „nicht zu entscheiden“ oder gar als nicht zu bewerten. Nicht „die russische“ vs. „die westliche“ Seite und Sicht also bilden die Kontroverse, sondern einige der vielen Fragen, die in unserer (und der Welt-)Gesellschaft durchaus zu Recht (wenn auch nicht einfach symmetrisch) kontrovers diskutiert werden. Das müssen (und dürfen) gerade auch nicht einfach Werturteile sein, sondern es muss immer auch zugrunde liegend um Sach-Urteile gehen, etwa um die Frage nach dem Charakter des Krieges als Völkerrechts-Bruch, als Bruch internationaler Verträge etc. Diese Fragen sind zwar weitgehend eindeutig und erscheinen auch entschieden – aber sie wurden diskutiert: Nicht ob, sondern warum und inwiefern dieser Krieg Unrecht ist – dazu gab und gibt es sachliche Beurteilungen.

Ebenso können Fragen der Legitimation der deutschen Zurückhaltung bei Waffenlieferungen, der möglichen Wirkungen von Unterstützungen oder ihres Fehlens, von Formen der Unterstützung für die Zivilgesellschaft diskutiert und erwogen werden – auch und gerade ohne zu einer einzigen gemeinsamen und schon vorher feststehenden Antwort zu gelangen.

Das Kontroversitätsgebot meint also eine nicht-formal-balancierte Diskussion und Erwägung von Fragen mit der Möglichkeit unterschiedlicher Einschätzungen (und auch Wertungen), beinhaltet aber gerade auch, dass Argumente und Urteile er- und abgewogen werden, wobei Stärken und Schwächen durchaus benannt werden können. Das kann – und in vielen Fällen muss – auch beinhalten, die Akzeptabilität mancher Argumentationsweisen deutlich zu kritisieren, aber eben ohne, dass dadurch automatisch genau ein einziges Gegenargument als richtig vorgegeben würde.

Die Kontroverse des Kontroversitätsgebots meint also in solchen Konflikten gerade nicht die schein-neutrale Gegenüberstellung der Konfliktparteien, sondern betrifft mehr und deutlicher eine ganze Reihe von Fragen etwa zur Interpretation der Ursachen, der Plausibilität von Strategien etc., die in unserer Gesellschaft ja intensiv diskutiert werden. Es sind gerade solche Fragen, die in offenen Gesellschaften mit offener und pluraler Medienkultur diskutiert werden können – was diese Gesellschaft ja (hoffentlich) von anderen – und in diesem Konflikt derjenigen der gegnerischen Seite – unterscheidet. Das erfordert sicher ganz unterschiedlich umfangreiche Unterrichtseinheiten und Vorbereitung – und oft auch fächerübergreifendes oder -verbindendes Lernen.

Die Frage etwa danach, was mit „russischen Sicherheitsinteressen“ von verschiedener Seite gemeint ist und sein kann, und in welches Verhältnis sie zu den Interessen der Ukraine gesetzt werden können und müssen, ist durchaus diskutierbar – benötigt aber Material. Ein letzter Punkt: Da Kontroversitätsgebot umfasst auch, den Eindruck zu vermeiden, also könnte man im Rahmen von Unterricht, aber auch im Leben in den Foren, in denen solche Fragen diskutiert werden, überhaupt zu Antworten kommen, die in irgendeiner Weise abschließend wären, die nicht bei neuen Informationen, unter veränderten Bedingungen, auch mit mehr Lebenserfahrung und anderen Perspektiven einer Nachschärfung (bis hin zu Revision) bedürfen können.

Das Kontroversitätsgebot verlangt auch aus anderem Grunde gar nicht, zu Entscheidungen, abschließend oder vorläufig gefällten Urteilen zu kommen und Argumentationen immer gegeneinander abzuwägen. Schon die Erkenntnis, dass es unterschiedliche Positionen, Perspektiven, Sach- und Werturteile samt ihnen zugrunde liegenden Weltsichten, Konzepten, Werten etc. gibt, und (besser:) wie sie (oder einige von ihnen aussehen und „funktionieren“, trägt schon sehr zur Orientierungsfähigkeit bei. Zudem: Auch ihre Erkenntnis erfordert zudem Urteile, die diskutiert werden können.

Vielleicht lohnt es, einmal ein paar ehrlich (als) kontrovers zu erschließender Fragen/ Themen zu sammeln?

  • Was können Beteiligte an der öffentlichen Diskussion meinen, wenn sie von „Sicherheitsinteressen“ Russlands sprechen, und streiten, ob sie „berücksichtigt“ werden soll(t)en?

  • Putins Politik als „traditionelles Großmachtstreben“ oder als Ergebnis von „Realitätsverlust“ oder gar Krankheit, Irrsinn? Was meinen diese Interpretationen, und was bedeuten sie für Erwartungen und Reaktionsmöglichkeiten?

  • Deutschlands „historisch bedingte“ Zurückhaltung in der Außenpolitik- was ist/wird damit gemeint? Worin ist/wird das begründet? Inwiefern wird es als (nicht mehr) angemessen beurteilt? Welche (unterschiedlichen) Vorstellungen einer Neuausrichtung werden wie begründet?

 

Sinnbildungsmuster Historischen Denkens – weitere Differenzierung

Körber, Andreas (28.12.2021): „Sinnbildungsmuster Historischen Denkens – weitere Differenzierung“

Vorschläge zur weiteren Differenzierung der Sinnbildungsmuster

  •  Differenzierungder traditionalen Sinnbildung:
    • „kumulativ-additiv“: die Kette der aufeinander aufbauenden tradionellen Deutungen anerkennend (Hadithe, Kirchenväter etc.)
    • „disruptiv-traditional“: für eine Rückkehr zum reinen Ursprung unter Ablehnung nachfolgender Traditionsergänzungen argumentierend.
  • spezifische Kombination:
    • „nostalgisch“: in wahrnehmend- analytischer Hinsicht einen grundlegenden Wandel anerkennend, in normativer Hinsicht aber am überkommenen, früher auf Grund eines Ursprungs Gültigen festhaltend. Der spezifische Sinn der Nostalgie entsteht weder allein in der reinen Suche nach dem Ursprung von etwas Geltenden, das verlängert würde (das ist der traditionale Anteil), sondern in dessen Evokation angesichts einer wahrgenommenen und als faktisch gegebenen Veränderung (genetischer Anteil).

Neues zum Mittelalterbegriff

Körber, Andreas (2018): Neues zum Mittelalterbegriff (Blogbeitrag)

In der letzten Woche erschien in der FAZ (Online) ein Artikel des Münsteraner Islamwissenschaftlers und Arabisten Thomas Bauer, in welchem er den Begriff des Mittelalters kritisierte und zur Disposition stellte: Bauer, Thomas (23.8.2018): „Was den Blick verstellt. Der Orient und das Mittelalter.“ In: Frankfurt Allgemeine Zeitung (Online); 23.8.2018.

Bauer wendet sich darin nicht allein gegen eine Anwendung des Begriffs „Mittelalter“ auf die islamische Welt, sondern erklärt ihn auch für Europa für nicht nur unbrauchbar, weil die mit ihm gesetzten „Epochen“-Grenzen1 schlecht begründet seien, insofern wesentliche für diese Abgrenzung herangezogene Änderungen (1) deutlich früher begonnen hätten, (2) zeitlich über die Eingrenzung hinausreichten, oder (3) die Lebenswirklichkeit nur weniger Menschen betrafen. Die heute als „Mittelalter“ zusammengefassten Jahrhunderte seien vielmehr als eine „formative Periode“, als ein Übergang zwischen der Antike und der Neuzeit zu verstehen — nicht einheitlich und abgeschlossen genug, um als eigener Abschnitt zu gelten.

Bauer geht damit über eine ältere Linie der Kritik am Mittelalter-Begriff deutlich hinaus, die u.a. die Kontingenz der Abgrenzungskriterien und die regionale Variabilität der zeitlichen Abgrenzungen umfasste, wie etwa — neben vielen anderen Aspekten — bei Peter von Moos in seinem Beitrag von 1999 über die „Gefahren des Mittelalterbegriffs“2.
Anders als von Moos aber spricht sich Bauer nicht für eine fortgesetzte Nutzung unter deutlicher Kennzeichnung des Kontextes und der eigenen Verwendung3, sondern eigentlich für eine Überwindung und Aufgabe des Mittelalterbegriffs aus. Der bei Öffnung des o.a. Textes in einem Browser sichtbare Fenstertitel lautet denn auch: „Warum man sich vom Begriff ‚Mittelalter‘ verabschieden sollte.“
Damit greift er eine radikale Linie auf, die auch schon Berhard Jussen 2016 in Geschichte in Wissenschaft und Unterricht4, und zuvor Hartmut Boockmann und Karl-Ferdinand Werner vorgetragen hatten5.

Wie Jussen6 argumentiert nun auch Bauer, dass der Begriff des Mittelalters nicht nur suboptimal und uneindeutig sei, sondern „es geradezu verbiete[.], die Region in der Zeit zwischen dem Ende des Weströmischen Reichs 476 und dem Ersten Kreuzzug 1096 noch als Ganzes in den Blick zu nehmen“ (Bauer 2018). Und während Jussen abstrakt meint, es wäre am besten, „Forschung und Lehre“ hörten „fürs erste schon mal damit auf, mit Makrokonzepten zu arbeiten, deren Dekonstruktion ihnen längst selbstverständlich ist.“ Es sei „sehr einfach, die Worte „Mittelalter“ und „Neuzeit“ durch besseres zu ersetzen“7, legt Bauer einen konkreten Vorschlag vor: „Damit ergäbe sich folgende Epochengliederung: Die romano-graeco-iranische Antike geht um 250 nach Christus in eine Spätantike über, die um 1050 großräumig in eine neue Epoche eintritt, welche wiederum bis etwa 1750 andauert“8.

Ein gewisser Widerspruch oder zumindest ein Spannungsverhältnis ist in Bauers Konzeptgebrauch erkennbar, insofern er einerseits danach fragt, „wie sich die Geschichte […] sinnvoll [!] in Perioden einteilen“ lässt, dass sie für die ganze Region Geltung haben“, Epochen also Konzepte anspricht, die retrospektiv von die Zeiten und Wandlungen betrachtenden Historikern unter Nutzung von Sinnkriterien gebildet und angewandt werden, gleichzeitig aber aber durchaus von „einer tatsächlichen Epochengrenze“ spricht, die „in [!] vielen Regionen wiederum um das elfte Jahrhundert herum zu suchen [!]“ sei.

Nach einigen Überlegungen zu viablen Kriterien und Begründungen zur Abgrenzung des Mittelalters an seinem Anfang und Ende verweist Bauer auf Jacques LeGoffs Kritik insbesondere an dessen Abgrenzung zur „Neuzeit“ und wird dann wieder grundsätzlicher. Erst die Französische Revolution (mit der Napoleonischen Zeit) sei von (zumindest vielen) Zeitgenossen selbst als „epochaler Übergang“ wahrgenommen worden: „Alle früheren Epochengrenzen sind nur Konstrukte von Historikern.“

Damit kommt ein weiteres Motiv ins Spiel, demzufolge Epochengrenzen nicht retrospektiv (weder nach erst im Rückblick erkennbaren „objektiven“ Kriterien noch nach sich aus der gegenwärtigen Fragestellung abgeleiteten), sondern aus der Wahrnehmung der Zeitgenossen heraus definiert werden.

Epochengrenzen werden somit zwar nicht als in der Vergangenheit selbst, gewissermaßen vom Gegenstand vorgegeben, definiert, wohl aber wird gefordert, dass aus der Perspektive der jeweiligen Zeit wahrgenommen bzw. gedacht werden müssen. Das ist eine Variante der historistischen Vorstellung, jede Zeit nur aus sich heraus verstehen zu können bzw. zu sollen, und steht somit neueren Konzepten historischen Denkens und historischer Forschung, spezifisch retrospektiv zu sein, entgegen.

Die Kritik am Mittelalterbegriff muss aber wohl in mindestens zwei in komplexer Weise aufeinander verwiesene Linien untergliedert werden: 1) in eine eher „inhaltliche“ Kritik, welche die Implikationen der Rede von (besser: des Denkens in) solchem Begriff in den Mittelpunkt stellt und alternative Epochengliederungen erarbeitet und vorschlägt, die diese ablösen (oder vielleicht auch ergänzen) sollen – wie hier.
Daneben bedarf es aber dringend auch einer allgemeineren Reflexionsebene 2), für die die Kritik am Mittelalterbegriff oft schon als trivial angesehen wird: An ihm (gerade auch stellvertretend für andere Epochen- und Strukturbegriffe) aufzuzeigen, dass solche Begriffe „konstruiert“ sind, nur im Rückblick überhaupt denkbar, insofern sie retrospektives Wissen benötigen („kein Mensch des Mittelalters wusste, dass er in einem ‚Mittelalter‘ lebte“ etc.), ist meiner Erfahrung nach nicht nur für schulischen Geschichtsunterricht, sondern auch in der Universität immer wieder nötig, werden diese Konzepte doch nicht nur von Studierenden, sondern auch von amtlichen Vorgaben als quasi gegebene, unfragliche Gliederungen benutzt – so auch in den „Ländergemeinsamen Anforderungen für die Lehrerbildung“ der KMK im Fachprofil Geschichte (2008 bis 2017). Diese verlangen von den Lehramtsstudierenden nicht nur einfach die Verfügung über „strukturiertes historisches Grundwissen aus allen historischen Epochen“ KMK 2017, S. 32; vgl. S. 33), sondern lassen zudem jegliche Anforderung auf die Reflexion von Epochenbegriffen als disziplinäre Instrumentarien vermissen. Weder sollen Lehramtsstudierende also über die Konstruktion solcher Begriffe aus der Retrospektive, noch über ihre Deutungswirkung, Uniformität nach Innen und Abgrenzung zu vorauslaufenden und nachfolgenden „Epochen“ zu erzeugen, nachdenken – aber offenkundig auch nicht über ihre „inhaltlichen“ Konsequenzen, wie sie hier (und bei Jussen) postuliert werden.
Es wäre gerade keine Lösung, den Begriff des Mittelalters abzuschaffen, ihn zu vermeiden, ihn aus den Lehrplänen gänzlich zu streichen, oder auch nur, seine Nutzung auf diejenigen Räume zu begrenzen, für die solche negativen Wirkungen noch nicht vorgebracht wären, und ihn durch bessere Begriffe und Periodisierungen zu ersetzen.
Gerade weil uns und den Schülerinnen und Schülern das Konzept in der Geschichtskultur (und der Forschung) ständig begegnet, darf es nicht aus dem Geschichtsunterricht verschwinden. ABER es muss seinen STATUS ändern. Es muss – ganz ähnlich wie die Chronologie selbst – vom unfraglichen, weitgehend unthematisierten, impliziten Ordnungsinstrumentarium zum expliziten Gegenstand von Lernen und Reflexion werden. Nicht (nur) „Kenntnisse in Mittelalterlicher Geschichte“ gilt es zu vermitteln, sondern eine Verfügung über den Begriff, die Leistungen und Grenzen (bzw. „Gefahren“; von Moos 1999) des Begriffs, seine Herkunft, und seine Passung reflektiert.

  1. Der Begriff der epoché bezeichnet eigentlich ja nicht den eingehegten Zeitabschnitt, sondern den unterteilenden Einschnitt []
  2. Moos, Peter von (1999): Gefahren des Mittelalterbegriffs. Diagnostische und präventive Aspekte. In: Joachim Heinzle (Hg.): Modernes Mittelalter. Neue Bilder einer populären Epoche. 1. Aufl. Frankfurt am Main, Leipzig: Insel-Verlag (Insel-Taschenbuch, 2513 : Geschichte), S. 31–63. []
  3. von Moos, S. 58 []
  4. Jussen, Bernhard (2016): Richtig denken im falschen Rahmen? Warum das ‚Mittelalter‘ nicht in den Lehrplan gehört. In: GWU 67 (9/10), S. 558–576. — man beachte den Untertitel! []
  5. Auch referiert bei Jussen 2016, 560 []
  6. Mit Rudolf Leonhard: „Wer falsch spricht, denkt falsch.“; Jussen 2016, S. 576. []
  7. Jussen 2016, S. 576 []
  8. Bauer 2018 []

Opfer-Identifikation in der Erinnerungspädagogik – ein paar unsystematische Gedanken [2014]

Körber, Andreas (29.12.2018): „Opfer-Identifikation in der Erinnerungspädagogik – ein paar unsystematische Gedanken [2014]“

1. Einleitung

Gedenkstättenpädagogik ist eine Form historischen Lernens. Dementsprechend findet an Gedenkstätten sowohl in informellen und ’spontanen‘ als auch in intentionalen, organisierten Lernprozessen historisches Lernen statt. Dabei spielt das Konzept der Identifikation mit den Opfern, resp. zumindest mit deren Perspektive, eine bedeutende Rolle – wenn auch eine keineswegs eindeutige. Einige Beispiele mögen ausreichen.

  • So wird etwa auf der Webseite der Ausstellungs-Initiative „Mit der Reichsbahn in den Tod“ in eher bedauerndem Ton festgestellt:

    „Im ’normalen‘ Geschichtsunterricht gelingt es kaum emotionale Identifikation mit den Opfern herzustellen, weil die Verbrechen der Nationalsozialisten selten durch Biographien der Opfer personalisiert werden.“1

  • Christian Schneider betont, dass die Identifikation mit den Opfern die Grundlage der engagierten Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und Holocaust durch die politisierte akademische Nachkriegsgeneration gewesen ist – anknüpfend an die Position Max Horkheimers, der den Ermordeten seine Stimme geliehen habe.2
  • Norbert Frei betonte in gleicher Richtung, dass die Identifikation mit den Opfern „Ausdruck einer bewußten Distanzierung gegenüber der Elterngeneration bedeutete“ und bei aller Kritik (etwa durch Diederich Diederichsen) als „unangemessene Wärme, als Einfühlungs- und Angemessenheitsbegehren“ den Vorteil gehabt habe, den „Antagonismus zwischen Opfern und Tätern aufrechtzuerhalten“.3
  • Demgegenüber wird mehrfach betont,
    • dass für junge Menschen heute diese Identifikation „nicht unbedingt das Naheliegende sei“4
    • dass eine solche Identifikation für Jugendliche – zumal mit Migrationshintergrund — wenig attraktiv sei.5

Von rechtsextremer („revisionistischer“) Seite wird das (in den jeweils besprochenen Materialien, Texten o.ä. tatsächliche oder vermeintliche) Ziel einer Identifikation heutiger Jugendlicher mit den Opfern empört abgelehnt, was als ein Indiz dafür gewertet werden kann, dass sie als durchaus wirksam eingeschätzt wird im Sinne einer menschenrechtlich fundierten, nicht-aggressiven und nicht auf Ressentiments beruhenden humanen Perspektive auf die eigene Vergangenheit.6

Es mag hilfreich sein, die Zielvorstellung der Identifikation mit der Opferperspektive unter zwei Gesichtspunkten nicht primär gedenkstätten-, sondern geschichtsdidaktischer Provenienz zu analysieren. Der folgende Versuch stellt dabei lediglich einen Diskussionsbeitrag dar, kein abschließendes Ergebnis einer Analyse. Rückmeldungen sind daher mehr als willkommen.

2. Zum Begriff des historischen Lernens

Prozesse der Geschichtsvermittlung (nicht nur) in Gedenkstätten sind Sinnbildungsprozesse. Insofern bei solchen Veranstaltungen historische Narrationen von Mitarbeitern, Besuchern, Zeitzeugen etc. aktualisiert, erzählt und miteinander in Bezug gesetzt werden, so dass neue entstehen (können), besteht dieses historisches Lernen in historischem Denken. Das bedeutet, dass in Anwendung historischer Kompetenzen Orientierungen und Identitäten bestätigt oder verändert werden. Dies entspricht dem Konzept des historischen Lernens, das auch klassischem Geschichtsunterricht zu Grunde liegt, in dem nämlich den Lernenden (trotz und bei aller Methodenorientierung) bestimmte historische Deutungen, Sach- und Werturteile wenn nicht angesonnen, so doch zur Reflexion vorgestellt werden. Es ist im Übrigen auch in der Grundfigur des Konzepts historischen Lernens bei Jörn Rüsen, für den historisches Lernen und historisches Denken grundsätzlich strukturgleich sind: Historisches Lernen besteht in Prozessen der Sinnbildung über Zeiterfahrung.
Diesem Konzept gegenüber existiert aber auch ein weiteres Verständnis historischen Lernens, das sich mit dem ersten nicht gegenseitig ausschließt, wohl aber zu diesem „quer“ liegt. Historisches Lernen in diesem Sinne ist die Befähigung zu eigenständiger historischer Orientierung durch Sinnbildung, nicht diese Sinnbildung selbst. Historisch gelernt hat demnach nicht nur und vor allem derjenige, der mit einem neuen Verständnis einer historischen Zeit, eines Ereignisses, eines Zeitalters oder Zusammenhangs ausgestattet wird oder sich ein solch neues Verständnis selbst erarbeitet, sondern vornehmlich derjenige, der seine kognitive und emotionale bzw. motivationale Befähigung dazu elaboriert hat. Natürlich geht dieses nicht ohne die Arbeit an konkreten Gegenständen, Themen, Problemen und somit wird das erstgenannte Verständnis historischen Lernens beim zweiten immer mit aufzufinden sein. Wichtig ist hingegen im Sinne einer kompetenzorientierten Didaktik, dass ersteres Verständnis nicht allein bleibt und so dominant wird, dass alle Befähigung zur Eigenständigkeit nur Garnierung wird.
Dies aber hat Konsequenzen für historisches Lernen auch an Gedenkstätten. Wenn es nicht nur Identifikationen übermitteln soll, sondern die Rezipienten auch dazu befähigen, mit neuen Herausforderungen dieser Identitäten in der nach- und außerschulischen Zukunft selbstständig und verständig umzugehen, dann muss auch der Reflexion und Elaboration der „Denkzeuge“, der Kategorien und Begriffe sowie der Verfahren Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies hat Konsequenzen auch für den Umgang mit den Kategorien „Täter“ und „Opfer“.

3. Täter und Opfer als Thema und Identifikationsgegenstand in der heterogenen Gesellschaft

3.1 Zu den Begriffen „Täter“ und „Opfer“

Die in der Gedenkstättenpädagogik wie in der Erinnerungskultur und -politik verbreitet verwendeten Begriffe des „Täters“ und des „Opfers“ wie auch die weiteren Begriffe der „Mitläufer“ und des „Helden“ sind keineswegs „objektive“ Bezeichnungen für Rollen, welche Menschen in vergangenen Situationen und Handlungszusammenhängen eingenommen bzw. ausgefüllt haben. An sich sind diese Begriffe selbst nicht historisch; vielmehr handelt es sich um soziale Begriffe, die für vergangene wie gegenwärtige und gar zukünftige Zeiten gleichermaßen verwendet werden können. Menschen können sowohl in der Zeit ihres Erleidens eines Unrechts als „Opfer“ (er/sie wird Opfer einer tat eines anderen) bzw. während der Zufügung eines Unrechts als „Täter“ bezeichnet werden (es/sie begeht eine Tat), wie die Erwartung diese Bezeichnungen für zukünftige Situationen und soziale Rollen möglich macht (wenn wir so weiter machen, werden wir … zum Opfer fallen — oder uns einer Tat schuldig machen).
In der Geschichts- und Erinnerungskultur wie in der Gedenkstättenpädagogik und verwandten Disziplinen haben wir es aber mit einer Verwendung dieser Begriffe zu tun, bei denen die Zeitindizes des Benannten und des Benennenden in anderer Form auseinandertreten: Wenn wir hier jemanden als „Opfer“ bzw. als „Täter“ bezeichnen, ist es (ebenso wie bei den verwandten Bezeichnungen „Held“, „Mitläufer“ etc.) muss weder er selbst noch seine Mitwelt seine Rolle in der Zeit des Geschehens notwendig mit diesem Begriff bezeichnet haben. In den allermeisten Fällen wird das der Fall gewesen sein, aber es ist nicht notwendig. „Opfer“ des Holocaust sind gerade auch diejenigen, die sich keineswegs „wie die Schafe zur Schlachtbank“ haben treiben lassen, sondern die aktiv Widerstand geleistet haben, aber auch „Täter“ sind keineswegs nur diejenigen, die in vollem Bewusstsein und mit Absicht eine „Tat“ begangen haben. Es ist eine Eigenschaft historischer Begriffe, dass sie Ereignisse, Taten, Intentionen und Zustände einer Zeit mit dem Denk- und Wertungsinstrumentarium einer anderen Zeit bezeichnen. Die Nutzung der genannten Begriffe in der Zeit des Geschehens selbst lässt beide Zeithorizonte nut zusammenfallen, schon bei der Vor-Aussicht in die Zukunft treten sie auseinander. Relevant wird das Phänomen aber dann, wenn es um die Vergangenheit geht.
Diese mit Blick auf Begriffe formulierte Einsicht ist dabei nur eine Variante einer grundsätzlichen Erkenntnis über die Natur von Geschichte und Erinnerung: Sie lassen sich nicht anders fassen als in Form von je gegenwärtigen Aussagen über Vergangenes.7 Sie zeigt, dass Begriffe im Historischen (wie in allen anderen Bereichen) nicht nur Termini sind, mit denen ‚objektiv‘ gegebenes bezeichnet wird, sondern dass sie Konzepte sind, mit denen die Welt organisiert wird.8
Die skizzierte Einsicht ist insbesondere im Blick auf die Täter relevant: Nicht jeder, der heute, in Kenntnis sowohl des Gesamtzusammenhangs der Ereignisse als auch ihrer Ergebnisse und Folgen, nicht zu letzt aber auch im Besitz von Informationen über Intentionen etc. (zu Recht) mit dem Begriff des „Täters“ bezeichnet wird, muss sich selbst als solcher gesehen haben. Selbst gut gemeinte Handlungen können für den Status des „Täters“ qualifizieren, ohne dass dies ein valides Argument gegen diese Bezeichnung liefern würde. Das gilt selbst für viele Täter im Holocaust, denen (wie Harald Welzer plausibel argumentiert) oft nicht vorgeworfen werden kann, dass sie „unethisch“ gehandelt hätten, wohl aber, dass das Universum, dem gegenüber sie moralisch handeln zu müssen glaubten, eingeschränkt war und andere Menschen (ihre „Opfer“) derart systematisch ausschloss, dass Handlungen, die wir aus anderer (universalistischer) Perspektive als „Taten“ (=Verbrechen) qualifizieren müssen, ihnen als „Heldentaten“ vorgekommen sein mögen. Nicht alles was nach „bestem Wissen und Gewissen“ getan wird, muss also positiv beurteilt werden. Allerdings bedarf es auch hier einer Differenzierung: es besteht durchaus ein Unterschied zwischen der historischen Beurteilung der „Taten“ eines Hexenrichters des 16. Jahrhunderts, dessen Todesurteil wir heute ebenfalls missbilligen müssen, und derjenigen der Taten der Verbrecher des Holocaust: Letzteren war es denkmöglich, ihren exklusives „moralisches“ Universum als solches zu erkennen, die Monstrosität eines Denkens zu erfassen, welches Menschen aus der Teilhabe an der Qualität des Menschseins ausschloss. Diese konjunktivische Möglichkeit, auch anders (besser) gekonnt zu haben, qualifiziert die Handlungen zu „Taten“.
Ein zweiter Aspekt kommt hinzu: Alle diese Begriffe haben als historische Bezeichnungen für Menschen die Eigenschaft, sie scheinbar auf die durch sie benannte Eigenschaft zu reduzieren. Das ist vor allem mit Blick auf die Opfer, aber auch für die Täter von Belang – wenn auch in etwas anderer Art und Weise: Auch wenn kein Täter nur Täter war, wenn selbst der kommendant von Auschwitz ein liebender Familienvater war, so bleibt er doch Täter. Es gibt kein Aufwiegen des Schlechten durch das Gute. Andererseits ist es durchaus ein Problem, die Opfer nur als Opfer zu denken. Sie waren mehr als das. Sie waren Menschen mit einem vollständigen Leben, mit Hoffnungen, Plänen (und wohl nicht immer nur ehrenwerten), mit Schwierigkeiten – und mit der Fähigkeit zum Handeln. Vollens problematisch wird es bei denjenigen, die Täter und Opfer in einer Person vereinen, bei Kapos, Funktionshäftlingen, bei leidenden, die ihr eigenes Leid verringert haben mögen, indem sie absichtlich oder auch nur unabsichtlich anderen weiteres Leid zugefügt haben — und natürlich bei den Tätern, die auch „gute“ Momente hatten.
Es muss also festgehalten werden, dass „Opfer“ und Täter“ wie all die anderen Bezeichnungen mit Vorsicht zu genießen sind, weil sie Essentialisieren und weil sie den Zeitindex der in ihren konzentrierten Narrative (früheres Geschehen und Handeln von später beurteilt) nicht offen zur Schau stellen.
Als letzter Aspekt sei erwähnt, dass insbesondere der Opfer-Begriff eine zweite Doppeldeutigkeit aufweist, die zumindest in der deutschen Sprache gegeben ist: „Opfer von“ (engl. „victim“) und „Opfer für“ (engl. „sacrifice“) fallen in einem Wort zusammen. Das bedingt Uneindeutigkeiten narrativer Verwendungen, die besonders aussagekräftig, aber auch problematisch sein können. Es ermöglicht etwa, eine spezifische narrative Abbreviatur in unterschiedliche Narrative aufzulösen ohne sie ändern zu müssen.9 Im Folgenden ist zumeist „Opfer von“ gemeint, d.h. die passive Form der Viktimisierung steht im Vordergrund.

3.2 Deutungsangebote von Täter- und Opfer-Orientierung an unterschiedliche Rezipientengruppen

Im Folgenden wird der Versuch gemacht, mit Hilfe einer erweiterten Typologie von Sinnbildungsmustern nach Rüsen die Deutungsangebote transparent und diskutierbar zu machen, die Formen der Opfer- und Täter-Thematisierung Lernenden anbieten. Dabei ist zu beachten, dass die Deutungen nur skizziert werden können, und auch lediglich Angebote darstellen.

3.3 Affirmative Opfer-Identifikation – ein Problem

Wen wir uns zunächst einer Form der Opfer-Identifikation zu, die in Lernprozessen und -konzepten vorherrschend zu sein scheint, der affirmativen Identifikation. Es geht dabei darum, dass sich die Lernenden im Zuge des Lernprozesses mit den Gegenständen ihres Lernens, nämlich den Opfern des Holocaust, identifizieren. Gemeint ist, dass sie durch eine Kombination kognitiver wie emotionaler Leistungen eine Nähe zu den Opfern aufbauen. Kognitiv geht es darum, dass die Lernenden Informationen über die Opfer erwerben, vor allem über ihr Leben und Schicksal. Diese Informationen betreffen dabei gerade nicht nur die Opfer als Opfer, sondern sollen diese aus der Anonymität und Schematisierung, welche die Klassifikation als Opfer mit sich bringt, herausholen und die Opfer als Menschen sicht- und erkennbar machen. Der Eigenschaft „Opfer“ zu sein, ist demnach für diese Tätigkeit und das damit angestrebte Lernen notwendige, nicht aber hinreichende Bedingung. Historisch gesehen, geht es zum einen darum, in traditionaler Sinnbildung an die Lebenswelt und das Leben der Menschen, der Individuen, die zu Opfern wurden, anzuschließen, und die Verneinung, die Negation, die ihnen durch die Täter widerfahren sind, rückwirkend aufzuheben. Es geht also in doppeltem Sinne um traditionales historisches Denken:

  • in positiv-traditionalem Sinne soll die Identität und die Individualität der Menschen, ihre nicht nur angetastete, sondern negierte Würde normativ aufgegriffen werden, soll die Zeit insofern „stillgestellt“ werden, dass die Verneinung dieser Würde kein Ende bedeutet. Dies ist gemeint, wenn gesagt wird, es gehe darum, den Opfern ihre Identität und ihre Würde wiederzugeben.
  • in negativ-traditionaler Sinnbildung soll der durch die Tat der Täter beabsichtigte und hergestellte Zustand einer Welt ohne diese Menschen und ihre Würde, einer Welt, die diese Menschen nicht anerkennt und wertschätzt, de-legitimiert werden. Diese Zeit wird gerade nicht stillgestellt, sondern aufgehoben. Traditional ist dieses historische Denken in dem Sinne, dass diese Zeit gerade nicht einer Dynamik unterworfen wird oder Regeln aus ihr abgeleitet werden, sondern dass die Ablehnung dieses Zustandes normativ auf Dauer gestellt wird: „nie wieder“.

Kombiniert ergibt sich somit eine historische Sinnbildungslogik, die geradezu in kontrafaktischer Normativität den historisch gewordenen Zustand aufzuheben und sein Gegenteil zeitlich still zu stellen trachtet. Es geht um die positiv-traditionale Anknüpfung an eine Menschlichkeit, die gerade nicht einfach tradiert werden kann, weil sie gebrochen war — gleichzeitig aber um den Appell, diese verlorene und im eigenen Denken wiedergewonnene Orientierung an einem Konzept von Menschenwürde und Menschlichkeit ohne Exklusionen, traditional weiterzugeben an die jungen Generationen.

Diese spezifische Form traditionalen Denkens, welche nicht „wieder-gut-machen“ will, wohl aber „wieder gut sein“ und dieses ungebrochen weitergibt, muss jedoch weiter differenziert werden. Es ist nämlich durchaus fraglich, ob (und wenn ja, wie) die in ihr beschlossene Intention historischer Orientierung addressatenneutral ist und ob und wie sie „vermittelt“ werden kann.

Zunächst ist nach dem Subjekt derartiger Orientierung zu fragen. Wenn Menschen für sich eine solche Orientierung gewonnen haben, ist das in aller Regel nicht ohne spezifische (wiederum kognitive und emotionale) Denkleistungen möglich geworden.

Wer als Angehöriger der Täter-Gesellschaft eine solche Orientierung gewonnen hat, hat dazu andere Denkleistungen erbringen müssen als jemand, die/der familiär, sozial und/oder kulturell einer Opfergruppe zuzurechnen ist – und schon gar als jemand, die/der beide oder ganz andere Verbindungen „mitbringt“. Die Ausgangslagen des historischen Denkens prägen die Perspektiven:

Für Angehörige einer Opfergruppe (seien es Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Kommunisten uder andere) sich biographisch mit Opfern des Holocaust identifiziert, hat in aller Regel eine andere Sinnbildung zu vollbringen als die/derjenige, die/der selbst keiner solchen Gruppe angehört – zumindest wenn das Objekt der Identifikation der eigenen Gruppe angehört. Wer sich etwa als heutiger Kommunist mit der Verfolgung und Ermordung von Kommunisten im Dritten Reich auseinandersetzt, kann viel eher im Sinne einer traditionalen Sinnbildung  von einem historischen „Wir“ ausgehen und das betrachtete Opfer zu den „eigenen“ rechnen. Die zu bearbeitenden Fragen historischen Denkens lauten dann ganz anders als etwa dann, wenn ein Angehöriger einer (damals) nationalen oder zumindest staatstreuen Gruppierung sich mit der gleichen Person auseinandersetzt.

Affirmative Identifikation mit dem Opfer erfordert im ersteren Falle wenig mehr als die Gleichsetzung – bis hin zur Frage, inwiefern auch die jeweiligen Kontexte gleichgesetzt werden können oder gar müssen. Es ist denkbar (und oft vorgekommen) , die Verfolgung von Kommunisten im Dritten Reich in affirmativ-traditionalem Sinne zu nutzen zur Stiftung einer gegenwärtigen Identität der (vermeintlich oder real) weiterhin Verfolgten.  Affirmative Identifikation mit den Opfern wäre dann — ganz im Sinne des landläufigen Identifikationsbegriffs — Gleichsetzung. Sie kann Identität stabilisieren, dabei aber auch Unterschiede ausblenden. Diese Form der affirmativ traditionalen Identifikation ist möglich, indem das Opfer gerade in seiner Eigenschaft als politisches Opfer angesprochen und gedacht wird.

Im anderen Fall eines ANgehörigen einer Nicht-Opfer-Gruppe, der sich affirmativ-identifizierend mit einem Opfer auseinander setzen soll, das gerade nicht seiner Gruppe angehört, sind ganz andere mentale Operationen erforderlich. Wenn eine solche Identifikation gelingen soll, muss auf eine Art und Weise auch die politische Differenz (Gegnerschaft) mit reflektiert und historisiert werden. Dies kann dahingehend gedacht werden (und „gelingen“), dass (a) die eigene politische Orientierung in Frage gestellt wird, also gewissermaßen politisch umgelernt wird, was wiederum ein anders gelagertes historisches Denken in Gang setzen muss, oder/und dass (b) zumindest differenziert wird zwischen der politischen Orientierung und der menschlichen Würde des damaligen Opfers, und so die sich in der Tat manifestierende Gleichsetzung und die damit einhergehende Legitimation der Entrechtung rückwirkend aufgehoben wird. Salopp ausgedrückt: Wer sich als konservativ denkende(r) Bürger(in) mit sozialistischen oder kommunistischen Opfern affirmativ auseinandersetzt, muss nicht auch gleich Kommunist(in) oder Sozialist(in) werden. Die Anerkennung des in der politischen Verfolgung liegenden Unrechts kann zumindest zur Zivilisierung der politischen Differenzen führen.

Dazu gehört somit auch, die/den anderen (die/das Opfer) gerade nicht als  als Vertreter der politisch „anderen“ wahrzunehmen, sondern auch (und vor allem) als Menschen. Erforderlich ist eine Differenzierungsleistung.

4. Schluss

Es ergibt sich somit eine Differenzierung von Deutungsangeboten in Identifikationsorientiertem historischem Lernen, die in Lehr- und Lernprozessen berücksichtigt werden muss. Es kann und muss nämlich nicht nur darum gehen, jeweils eineindeutige, für alle gleichermaßen formulierbare Schlussfolgerungen über das Damals und für das Heute und Morgen zu ziehen. Das würde der legitimen Pluralität weder des damaligen noch des heutigen Lebens gerecht. Vielmehr muss immer auch berücksichtigt werden, dass und wie dieselbe Vergangenheit für Menschen unterschiedlicher Positionen und Perspektiven verschiedenes bedeuten kann und wie zugleich nicht identische, sondern kompatible gemeinsame Schlussfolgerungen nötig sind.

Identifikations-Gegenstand Lerner
(Kombinationen möglich und wahrscheinlicher als eineindeutige Zuordnungen)
Täter bzw. -nachfahren Opfer bzw. -nachfahren Zuschauer bzw. -nachfahren
ohne spezifizierten Bezug (evtl.: einige Migranten)
Täter affirmativ Einnahme der traditional verlängerten Perspektive der Täter(-nachfahren) in normativer Hinsicht: Beschreibung, Erklärung und Bewertung der Vorgänge, Handlungen, Taten im Denk- und Werthorizont der Täter (apologetisch, affirmativ). nicht denkbar (?)
reflexiv Reflexion auf die eigenen persönlichen, familiären und kulturellen Beziehungen zu Tätern und der Gesellschaft der Täter, auf fortwirkende Elemente dieser Kultur, und auf die Folgen dieser Beziehungen für das eigene Denken und Handeln (etwa: Entlastungswünsche) Einladung

  • zur Reflexion auf die Verbindungen auch der eigenen sozialen, kulturellen, religiösen Wir-Gruppe zu den Tätern und zur Täter-Kultur (traditionale Sinnbildung:
    • Inwiefern sind Vorstellungen und Werte, die in der Täter-Gesellschaft galten, auch in meiner/unserer heutigen Kultur wirksam und gültig?
    • Welche von ihnen können oder müssen inwiefern sie als mit-ursächlich angesehen werden?
    • Inwiefern sind einige von ihnen weiterhin vertretbar?)
  • zur Reflexion auf die Loyalitäten und Identifikationen mit Angehörigen der Täter-Gesellschaft, die das eigene heutige Selbstverständnis und das eigene Denken über den Holocaust prägen;
  • zur Reflexion auf Erkenntniss, die aus der Geschichte des Holocaust und der Täter für andere, aber vergleichbare Situationen abzuleiten sind:
    • auf Möglichkeiten eigenen vergleichbaren Handelns in anderen Zusammenhängen
Einladung zur Reflexion auf die Strukturen, Werte, Handlungsweisen in der damaligen Täter-Gesellschaft, die die Handlungen ermöglicht haben, wie auch die Handlungsweisen, die zum Wegschauen bewogen haben.

Reflexion auf die Bedeutung der eigenen Zugehörigkeit zu Menschen, die einfach „mitgemacht“ haben für deren und die eigene Deutung und Bewertung der Ereignisse, Strukturen und Handlungen.

Opfer affirmativ Einladung

  • zur kontrafaktischen Identifikation mit den Opfern, zur Beurteilung der Handlungsweisen, Strukturen und Ereignisse aus ihrer Sicht, zur Übernahme ihrer Perspektive;
  • zur Ausblendung der eigenen Prägung durch persönliche, soziale, kulturelle Verbindungen zu Tätern aus der Reflexion über eigene Denk- und Handlungsweisen
Einladung zur

  • Identifikation in der Logik traditionaler Sinnbildung: Selbstpositionierung in einer als fortwährend denkbaren Opferrolle.
Einladung zur Identifikation in der Logik exemplarischer Sinnbildung, zum Vergleich (bzw. zur Gleichsetzung) der eigenen Position in der heutigen Gesellschaft mit derjenigen der Opfer in der damaligen Gesellschaft.
reflexiv Einladung

  • zur Reflexion auf die Bedeutung der  familiären, sozialen, kulturellen Zugehörigkeit zu Menschen, die Opfer wurden, für die eigene Sichtweise der Ereignisse, Strukturen und Handlungen;
  • Reflexion auf die Prägung der Werte und Handlungsweisen sowie der Sichtweisen der eigenen Gruppe durch die Opfererfahrung
Mitläufer affirmativ Einnahme einer Perspektive, die das „Nicht-Mitgetan“ haben als hinreichend affirmiert; (vermeintliche oder wirkliche) Einflusslosigkeit ‚kleiner Leute‘ damals wird als Entschuldigung affirmiert und mit Einflusslosigkeit auch in der heutigen Gesellschaft traditional verbunden — gerade auch hinsichtlich der Anforderungen des Erinnerns
reflexiv Einladung zur Reflexion über die Rolle der „Zuschauer“ und „Mitläufer“
ohne spezifizierten Bezug affirmativ
reflexiv

 

  1. Kinder und Jugendliche – Mit der Reichsbahn in den Tod []
  2. Der Tagungsbericht unter der alten URL der Projektgruppe „NS-Dokumentationszentrum München“ (Zeugenschaft und Erinnerungskultur. Der künftige Umgang mit dem Vermächtnis der Zeitzeugengeneration in der Bildungsarbeit zum Nationalsozialismus; 11.5.2009)ist nicht mehr verfügbar. Ein anderer Tagungsbericht von Kathrin Kollmeier und Thomas Rink findet sich bei H-SOZ-KULT: Tagungsbericht: Zeugenschaft und Erinnerungskultur. Der künftige Umgang mit dem Vermächtnis der Zeitzeugengeneration in der Bildungsarbeit zum Nationalsozialismus, 05.12.2008 München, in: H-Soz-Kult, 08.05.2009, <www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-2598>. []
  3. So berichtet in Charim Isolde: Wahrer als wahr. Zur Privatisierung des Gedenkens. http://kulturpolitik.t0.or.at/txt?tid=32fd150a8a3ac4546aaf6c38498895ed []
  4. FAS: „Arbeit mit Fotos“. http://www.fasena.de/archiv/fotos.htm mit Bezug auf Abram/Heyl []
  5. Astrid Messerschmidt: „Reflexion von Täterschaft – historisch-politische Bildung in der Einwanderungsgesellschaft“. https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/EGFTN1%5B1%5D_messerschmidt_de.pdf []
  6. Vgl. etwa Albert von Königsloew: „Was Kinder über den Holocaust erfahren sollen“ In: Die blaue Narzisse. 11.2.2008 [Derzeit nicht mehr online erreichbar. Er ist noch auffindbar in archive.org. []
  7. „… there is no knowable past in terms of what „it‘ means. There is only what we may call the-past-as-history. […] We can only represent the past through the form we give to its reality.“ Alan Munslow (2002): „Preface“. In: Jenkins, Keith (2002): Re-Thinking History. London, New York: Routledge, S. XIV. []
  8. Es ist daher auch ein Kategorienfehler, wenn Zeitzeugen und in einer fraglichen Vergangenheit aktiv gehandelt Habende später Geborenen oder Hinzugekommenen verbieten wollen, über diese Zeit zu urteilen. Die oft gehörte Aussage „Das könnt Ihr nicht beurteilen, weil Ihr nicht dabei gewesen seid“ verkennt (oder unterschlägt), dass wir gar nicht anders können, als uns aus späterer Zeitlicher Perspektive ein urteil über die frühere zu machen. Das geht uns allen mit der ganzen Geschichte so: Wäre diese Position valide, dürfte niemand heutzutage noch ein Urteil über Napoleon fällen oder über Karl den Großen etc. Selbst die Zeitzeugen erzählen und urteilen nicht aus ihrem damaligen Wissen und vor damaligen Hintergrund. Auch sie kennen die zwischenzeitlichen Ereignisse und sehen die Ereignisse inzwischen aus anderer Perspektive. Die zitierte Forderung negiert dies lediglich. Sie kommt einem Verbot historischen Denkens gleich, das nicht nur unzulässig ist, sondern überhaupt der Tod der historischen Orientierung wäre. []
  9. „40.000 Söhne der Stadt ließen ihr Leben für Euch“ stand und steht auf der Stele am Hamburger Rathausmarkt, die 1929/1932 enthüllt wurde. Mit dem originalen, an eine Pietà angelehnten, Relief einer trauernden Frau und Tochter von Ernst Barlach löst sich dieses möglicherweise auf in ein „wurden geopfert“; mit dem auffliegenden Adler (bzw. Phoenix) von Hans Martin Ruwoldt, den die Nationalsozialisten dort anbringen ließen, werden aus den 40.000 Helden; heute ist dort wieder die „Pietà“ zu sehen. []

Anmerkungen zur Neuordnung der Lehrerbildung an der Universität Hamburg aus Sicht einer Fachdidaktik

Körber, Andreas (2018): Anmerkungen zur Neuordnung der Lehrerbildung an der Universität Hamburg aus Sicht einer Fachdidaktik (Blogbeitrag)

Andreas Körber

Anmerkungen zur Neuordnung der Lehrerbildung an der Universität Hamburg aus Sicht einer Fachdidaktik – aus Anlass der Experten-Anhörung im Schulausschuss und Wissenschaftsausschuss der Hamburger Bürgerschaft am 30. Januar 2018 und der Anhörung der Senatsvertreter(innen) ebda. am 15.2.2018.

Stand: 2. März 2018

  1. Einleitung

Nach der Entscheidung der Schul- und der Wissenschaftsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, die lehrerbildenden Studiengänge an den Hamburger Hochschulen neu zu ordnen, und dazu eine Expertenkommission (i.F. „Terhart-Kommission“) Vorschläge machen zu lassen,1 sowie dem Beschluss des Senats, aufgrund einer Auswertung dieser Vorschläge und weiterer Beratungen, bei der Umsetzung in einem wesentlichen Punkt von den Vorschlägen abzuweichen,2 nämlich den moderat zu reformierenden Lehrämtern für Sonderpädagogik und Berufliche Bildung und einem neuen reinen Grundschullehramt nicht zwei getrennte allgemeinbildende Lehrämter vorzusehen – eines für Stadtteilschulen und eines für Gymnasien –, sondern nur ein im Wesentlichen dem alten Gymnasial-Lehramt entsprechendes „Sekundarstufen“-Lehramt, wird in den zuständigen Gremien der Hamburger Bildungspolitik sehr kontrovers über dieses „Einheitslehramt“ gestritten. Eine Expertenanhörung in einer gemeinsamen Ausschusssitzung des Schul- und den Wissenschaftsausschusses am 30. Januar3 und die Anhörung der Senatsvertreterinnen in einer weiteren gemeinsamen Sitzung am 15. Februar,4 haben keine Einigung erbracht. Es wurde vielmehr mit den Stimmen der Opposition beschlossen, eine weitere Expertenanhörung durchzuführen.5

  1. Lehrerbildung an der Hochschule

Prof. Baumert hat mehrfach deutlich betont, dass es nicht die Aufgabe der Lehrerbildung an der Hochschule (und besonders einer Universität) sein kann, „fertige Lehrer(innen)“ abzuliefern. Dem ist vorbehaltlos zuzustimmen. Aus dieser Festlegung (zu ihrer positiven Begründung s.u.) ableiten zu wollen, dass, man dann die Lehrerbildung von der Hochschule fort in andere Ausbildungsformen verlagern sollte – etwa an pädagogische Hochschulen oder gar ganz andere Modelle – wäre nicht nur eine Rückgriff in ganz alte Zeiten, wie Prof. Baumert andeutete, sondern würde den Anforderungen an Lehrerbildung angesichts der heutigen Herausforderungen auch nicht gerecht. Die Begründung für die Lozierung der Lehrerbildung für alle Schulstufen und -formen an forschenden Hochschulen mit forschenden Erziehungswissenschaften und Fachdidaktiken ist aber nicht nur – wie von Prof. Baumert richtig hervorgehoben – damit zu begründen, dass damit der Anschluss an die empirische erziehungswissenschaftliche Forschung und ihre Verfasstheit gerade auch im internationalen Rahmen gewährleistet ist. Der Wert dieser forschungsbasierten und auf einen gegenwärtigen Forschungsstand wie auch auf die Forschungslogiken nicht nur in den Unterrichtsfächern, sondern auch in der Erziehungswissenschaft (und Didaktik) beruht auf mindestens zwei ergänzenden Einsichten:

  • Professionalität ist eine an den Beruf der Lehrpersonen zu stellende Anforderung, weil der Beruf zu den people processing professions zu rechnen ist, denjenigen Berufsgruppen, „deren Vertreter im doppelten Interesse der Gesellschaft und der Klienten Probleme bearbeiten und dazu folgenreiche Eingriffe in das Leben von Menschen vornehmen können“.6

  • Professionalität von Lehrpersonen besteht in der Fähigkeit, Fertigkeit und Bereitschaft (= „Kom­petenz“), in immer unterschiedlichen und neuen (= nicht schematisch zu bearbeitenden) Situationen pädagogischen und didaktischen Handelns, in denen in die Lebenschancen von Menschen eingegriffen wird, eigenständig und in verantwortlicher Weise zu handeln.7 Das erfordert wesentliche Einsichten in die Strukturen mehrerer wesentlicher Bedingungen dieses Handelns sowie wesentlicher Disziplinen und Methodiken. Dazu gehören Anthropologie (u.a. Menschenbild), Psychologie und Soziologie (u.a.Sozialstrukturen), Erziehungswissenschaft ebenso wie die Grundlagen des jeweiligen Unterrichtsfaches und des fachlichen Lernens).

  • Sowohl die Bezugsdisziplinen der Unterrichtsfächer (=“Fachwissenschaften“) als auch die Disziplinen der Psychologie, Soziologie und Erziehungswissenschaft entwickeln sich nicht nur im Sinne eines allmählichen Zuwachses der Kenntnisse und Ergebnisse – etwa im Sinne einer immer besseren Erkenntnis eines unveränderten Wirklichkeit. Sie verändern ihre Fragestellungen, Erkenntnistheorien, Methodiken und Wissenssysteme wenn auch nicht disruptiv, so doch in z.T. deutlich und u.a. in Reaktion auf wesentliche Veränderungen gesellschaftlicher Wirklichkeit – etwa hinsichtlich der Veränderungen der sozialen, kulturellen, sprachlichen Zusammensetzung der Bevölkerung, der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse, der medialen Bedingungen und Möglichkeiten usw.

Mit Blick auf die gegenwärtige Professionalisierung von Lehrkräften ist es somit nicht hinreichend, ein traditional angesammeltes Gerüst an Wissen und Einsichten in soziale, psychische und fachliche Bedingungen von Lehren und Lernen zu vermitteln. Vielmehr müssen die Lehrkräfte in die Lage versetzt werden, die Art und Form des jeweiligen Wissens, seine Reichweite und Bedeutung für ihr jeweiliges Handeln unter immer neuen konkreten Bedingungen zu beurteilen. Sie benötigen damit nicht nur forschungsbasiertes, sondern forschungsorientierte wissenschaftliche Fähigkeiten in allen beteiligten Fächern.

Das gilt um so mehr unter der Perspektive, dass die Wandlungen der gesellschaftlichen, medialen und wissenschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mit der Gegenwart abgeschlossen sind, sondern – vermutlich auch in heute unabsehbarer Weise – fortgehen. Lehrpersonen für ein professionelles (s.o.) pädagogisches und didaktisches Handeln in einer heute noch nicht verfügbaren Zukunft zu befähigen, bedeutet, sie darauf vorzubereiten, die Fähigkeit nicht nur der rezeptiven Erschließung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Einsichten, sondern auch ihrer kritischen Reflexion und gesellschaftlichen Diskussion auch noch Jahrzehnte nach dem Ende des Studiums anwenden zu können.

Daraus folgt unter anderem der Anspruch, dass Lehrkräfte grundlegende, nicht nur „anwendende“ Einsichten und Fähigkeiten sowohl in Erziehungswissenschaft (inkl. Soziologie und Psychologie) als auch in ihren Unterrichtsfächern und ihren Didaktiken besitzen müssen. „Grundlegend“ meint dabei, dass insbesondere wissens- und erkenntnistheoretische Kenntnisse sowie solche (fach-)spezifischer Lernprozesse beherrscht werden.

Dies wiederum bedeutet unter anderem, dass gerade auch mit Blick auf die Unterrichtsfächer Lehramtsstudierende keine irgendwie „abgespeckten“ Formen fachlichen Wissens erwerben dürfen, sondern aufgrund der Fokussierung auf die eigene didaktische Professionalität die Fächer sehr grundsätzlich und mit der zusätzlichen Perspektive des Fokus auf fachliche Lernprozesse studieren müssen. Lehramtsstudierende bedürfen daher der Forschungs-Spezialisierung in deutlich geringerer Breite, sollten aber

  • wenigstens in einigen Bereichen auch fachlich forschungsfähig ausgebildet werden – weniger um selbst jeweils aktuell forschen zu können, sondern eher um hinsichtlich der Logiken und Bedingungen von Forschung anschlussfähig zu bleiben,

  • hinsichtlich der theoretischen und methodischen Grundlagen nicht hinter dem Ausbildungsgrad auch der Fachstudierenden zurückstehen,

  • den spezifischen „didaktischen Fokus“ auf ihr Fach nicht erst nach dem wissenschaftlichen Fachstudium einnehmen, sondern in dieses ernsthafte und voll gültige fachwissenschaftliche Studium mitbringen. Dies könnte – gerade wenn Nicht-Lehramts- und Lehramts-Studierende gemeinsam fachwissenschaftlich studieren – auch zu einer wertvollen Perspektivenerweiterung und -verschränkung führen.

  1. Zum Begriff der Fachlichkeit

In den Unterrichtsfächern ist Fachlichkeit als ein übergreifendes Charakteristikum zu begreifen, das fachwissenschaftliche und fachdidaktische Perspektiven zusammendenkt. Prof. Kipf betonte in der Anhörung, dass die gegenwärtige Betonung von „Fachlichkeit“ als Ausdruck eines Pendelschlags anzusehen sei gegenüber der Situation der 1990er Jahre, in denen der „Fachlehrer“ gerade als eine Ursache des Qualitätsproblems der Lehrerbildung angesehen wurde. Will man sich dieser Logik der immer wiederkehrenden Pendelschläge entziehen, gilt es, danach zu fragen, inwiefern der gegenwärtige Ruf nach „Fachlichkeit“ nicht nur eine Rückkehr zu einer Ideologie und einem Stand der Lehrerbildung von vor ca. 1995 bedeuten soll.

Die „Terhart-Kommission“ hatte in ihrem Gutachten von „berufsfeldspezifischer Fachlichkeit“ gesprochen. Soll dieser Begriff nicht nur als Aufforderung zur schulform- und/oder -stufenspezifischer Abstufung des „Grades“ an Fachlichkeit oder ihrer Forschungsorientierung verstanden, sondern positiv gefüllt werden, gilt es zu fragen, was denn die Anforderung an die Fachlichkeit von Lehrkräften unterscheidet von der „Fachlichkeit“, die Hauptfachstudierende benötigen.

Die Abkehr des Senats von der Differenzierung der Sekundarsschullehrämter erleichtert die Bearbeitung dieser Frage sowohl in theoretisch-konzeptioneller als auch in organisatorischer Hinsicht:

Prof. Baumert und Frau Volkholz haben in der Anhörung überzeugend dargelegt, dass eine Differenzierung der Fachlichkeit im Rahmen der universitären ersten Phase nicht sinnvoll ist. Unter „Fachlichkeit“ ist vielmehr zu verstehen, dass die Lehrpersonen über diejenigen Einsichten in die forschenden akademischen Bezugsdisziplinen ihrer Unterrichtsfächer verfügen, die sie in die Lage versetzen, mit Bezug auf a) die jeweilige allgemeine gesellschaftliche Lage (Verfassung, soziale und mediale Gegebenheiten etc.), b) die gesellschaftlichen, rechtlichen und institutionellen Bedingungen ihrer Schulform und -stufe, c) die konkreten Bedingungen an ihrer jeweiligen Schule und in ihrer Lerngruppe usw. selbstständig und verantwortlich Sach- und Werturteile dazu zu formulieren,

  • welche Bedeutung und Stellenwert das jeweilige Fach für das Lernen junger/erwachsener Menschen in der jeweiligen Gegenwart hat. Es geht hierbei darum, die Bedeutung des Faches und seiner akademische Bezugsdisziplin als institutionelle Ausprägungen einer spezifischen Domäne der Welterschließung und gesellschaftlichen Verständigung in den Blick zu nehmen, wie auch das Verhältnis von Unterrichtsfach und Bezugsdisziplinen kritisch zu beurteilen. Dazu gehört unter anderem auch, zu beurteilen, inwiefern die jeweilige Fachwissenschaft in ihrer Verfasstheit und Organisation den allgemeinen Bedarfen der Gesellschaft an Befähigung der Lernenden entspricht.

  • Damit ist unter anderem auch gemeint, dass aus den jeweiligen Erfahrungen der Lehr- und Lernbedingungen und -bedürfnisse der Lernenden gefragt und kommuniziert werden kann, inwiefern die Strukturen des Faches selbst einer Erneuerung bedürfen.8

  • in welchem Verhältnis die Strukturen und Erkenntnisweisen der fachwissenschaftlichen Bezugsdisziplin zu den Lernbedarfen der Lernenden jeweils stehen, und wie diese gegenseitig anschlussfähig gemacht werden können,

  • in welchen Formen und Medien domänenspezifisches Wissen außerhalb der akademischen Disziplinen gesellschaftlicher verfügbare (und damit den Lernenden zugänglich und ggf. bedeutsam) ist, und in welchem Verhältnis es zu „wissenschaftlichem“ Wissen steht, also auch, inwiefern es gegenüber diesem schlicht als Ansammlung von „Fehl-“ bzw. „Alternativkonzepte“ begriffen werden kann, die mit Hilfe von „conceptual change“-Lernprozessen durch „wissenschaftliches“ Wissen ausgetauscht oder durch dieses ergänzt werden kann und soll, bzw. inwiefern diesen Formen von Wissen Formen eigener Funktionalität und Dignität (etwa für Identitätsbildungen) zukommt,

Alle diese Fragestellungen betreffen – das haben Prof. Baumert und auch Frau Volkholz deutlich gemacht – nicht die Lehrkräfte einzelner Schulformen in unterschiedlicher Weise, sondern alle gemeinsam. Die Befähigung zu derartigem berufsfeldspezifischem fachlichen Fragen, Denken und Problemlösen erfordert zunächst eine nicht-berufsfeldspezifische, sondern allgemeine und für alle Lehramtsstudiengänge gemeinsame Einführung in die Logiken und Strukturen sowie Erkenntnis- und Forschungsweisen der Fächer (Unterrichtsfächer und Erziehungswissenschaft) und die nicht schulformspezifischen Prinzipien und Formen des Erwerbs fachspezifischer Kenntnisse, Einsichten, Einstellungen, Fähigkeiten wie auch diejenigen zur Reflexion des Erworbenen. Wenn Schule (zumeist junge, aber auch z.B. eingewanderte) Mitglieder der Gesellschaft dazu befähigen soll, an dieser Gesellschaft gleichberechtigt und verantwortlich teilzuhaben, dann dürfen die spezifischen Prinzipien, Wissens- und Könnensformen (um nicht Kompetenzen zu sagen) nicht grundsätzlich in Abhängigkeit vom Bildungsort bzw. der Institution differenziert werden. Diese Differenzierung muss vielmehr in Kenntnis und wissenschaftlicher Durchdringung dieser gemeinsamen das Individuum als in der Gesellschaft prinzipiell gleichberechtigtes fokussierenden Prinzipien erfolgen. Diese Aufgabe haben vornehmlich die Lehrkräfte zu leisten. Sie müssen die sowohl institutionell und milieu­spezifisch, aber immer auch individuell unterschiedlichen Lernbedingungen in verantwortlich differenzierte Planung überführen – aber unter Rückgriff auf das gemeinsame umfangreiche Theoriewissen (s. o. zu Professionalität). Eine von vornherein streng differenzierende Lehrerbildung auch in Bezug auf die Grundlagen der Fachlichkeit und der Erziehungswissenschaft würde dies verhindern. Gerade unter den Bedingungen der Beförderung von Demokratie und Teilhabe in differenzierten Gesellschaften darf es Differenzierung nur vor dem Hintergrund grundsätzlicher Gemeinsamkeit geben.

Wer frühe Differenzierung in der Fachlichkeit der Lehrerbildung wie im „Ausmaß der Pädagogik“ fordert, muss also begründen, inwiefern und warum nicht nur die Schüler(innen) bestimmter Schulen (hier: Stadtteilschulen) eine geringere fachliche Bildung erhalten sollen, sondern auch und besonders, warum die Lehrkräfte an diesen Schulen nicht in die Lage versetzt werden sollen, mit ihren pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten so zu differenzieren, dass prinzipiell ein gleiches Niveau erreicht werden könnte wie an anderen Schulen. Ebenso müssen diejenigen, die für Lehrkräfte an Stadtteilschulen ein „mehr“ und für jene an Gymnasien ein „weniger“ an „Pädagogik“ fordern, begründen, inwiefern und warum davon ausgegangen wird, dass die Schüler(innen) an letzteren Schulen nicht vielleicht spezifisch andere, sondern weniger an Förderung und Unterstützung sowie Begleitung, aber auch an Herausforderung brauchen als diejenigen an ersteren. Auch hier: Die spezifische Differenzierung und Anpassung – zumal mit Blick auf zukünmftig nicht absehbare Änderungen – sowohl fachlicher wie pädagogischer und vor allem didaktischer Ansätze erfordert in beiden Fällen eine solide und kategoriale Grundbildung in Erziehungswissenschaft, Fachwissenschaft und vor allem Fachdidaktik.9

Eine lehramtsübergreifende, gemeinsame erste Phase mit diesem Auftrag (und einzelnen Differenzierungen insbesondere in fragen- und reflexionsgenerierenden Praxisphasen) ermöglicht und/oder sichert zudem die Anschlussfähigkeit der Ausbildungen der Lehrkräfte unterschiedlicher Schulstufen und -formen untereinander. Eine frühe und deutliche Separierung birgt durchaus die Gefahr, dass ein Verständnis der Lehrkräfte sowohl für die Spezifika der Bildungs-Bedingungen und -aufträge als auch für die Anschlussstellen („Transitionswissen“, wie Frau Günther das nannte) zwischen den Phasen gar nicht erst entsteht. Professionalität bedeutet auch in diesem Sinne die Befähigung zu spezifischem Handeln auf der Basis eines breiten, nicht vorschnell fokussierten Theorie- und Kategorienwissens.

  1. Zur Frage der Verortung und Ausstattung der Fachdidaktiken

In der Anhörung waren sich die Experten Prof. Kipf und Prof. Baumert einig, dass eine forschungsfähige Ausstattung und Aufstellung unabdingbar sei. Prof. Kipf mahnte in diesem Zusammenhang an, dass die Fachdidaktiken jeweils mit einer/m Hochschullehrer(in) versehen sein müssten. Das ist angesichts sowohl der Notwendigkeit der Nachwuchsbildung in diesen Bereichen als auch aufgrund der Notwendigkeit, dass Studierende forschungsorientierte Abschlussarbeiten gerade auch in den Didaktiken schreiben (können) sollen, unabdingbar. Lehrbeauftragte sind nicht prüfungsberechtigt. Derartige Prüfungen durch Hochschullehrer(innen) der Nachbarfächer mit betreuen zu lassen, wäre eine wesentliche Einschränkung der einhellig befürworteten Fachlichkeit (s.o.).

Die Frage der Lozierung der Fachdidaktiken wurde von ihnen hingegen durchaus unterschiedlich beantwortet. Während Prof. Kipf ein deutliches Plädoyer für die Lozierung bei den Fachwissenschaften hielt, beurteilte Prof. Baumert die derzeitige Lozierung bei den Erziehungswissenschaften als ein gut funktionierendes System. Erstere Position begründete Prof. Kipf u.a. damit, dass die Sozietäten als Koordinierungsgremien nicht gut funktionierten (sie seien „zu langsam“) und stellten letztlich „weite Wege“ dar für eine Zusammenarbeit, die im Rahmen eines gemeinsamen Instituts einfacher und schneller zu haben wäre.

In Bezug auf Fragen der Lehre ist an diesem Argument einiges dran. Allerdings ist die Lehre und die Beteiligung der Fachwissenschaften daran nur einer der Punkte. In einigen Fächern ist das Interesse der Fachwissenschaftlern an echter Kooperation mit den Fachdidaktiken auch kaum gegeben, während diese Kooperation in anderen Fächern besser funktioniert. Solange die Fachdidaktiken allerdings mit nur 3 eigenen LV (nach neuem Modell wohl 4) in zwei Modulen gegenüber weitaus größeren Angeboten sowie mit deutlich geringerer personeller Ausstattung (zuweilen nur 1 Person und mit hohen Lehrauftragsanteilen) den Fachwissenschaften gegenüber sehr eng aufgestellt sind, können solche Kooperationen auch in der Lehre nur punktuell geschehen. Das gilt um so mehr, wenn die Fachdidaktik aufgrund großer Gruppengrößen jeweils nur eine einzige Lehrveranstaltung pro Typ anzubieten hat.

In Bezug auf die Forschung ist dem Plädoyer von Prof. Kipf aber entgegenzuhalten, dass die fachdidaktischen Forschung derzeit wesentlich erziehungswissenschaftlichen Charakter hat, weniger in der fachlicher Konzepte in die schulische Lehre betrifft. Idealerweise verbindet fachdidaktische Forschung fachliche Spezifik mit einem forschenden Blick auf Lehr-Lernprozesse, deren Bedingungen und Wirkungen. Es geht also zum einen um qualitative und quantitative sozialwissenschaftliche Forschung zu fachspezifischen Fragestellungen ebenso wie um didaktische Interventionsforschungen mit ebenfalls sozialwissenschaftlich oder psychologischen Methoden. Hier ist eine Kooperation mit ähnlich arbeitenden Erziehungs- und Bildungsforschern vorrangig. Genuin fachliche Methoden sind dabei weniger gefragt – um so mehr grundlegend fachliche Konzepte bei der Erstellung von Fragestellungen und Operationalisierungen sowie der Auswertung.

  1. Leistungspunktausstattung der Fachdidaktiken

Prof. Kipf erwähnte eine LP-Ausstattung in Berlin von 30 LP pro Fach.10 Dagegen fällt Hamburg mit derzeit 11 LP und demnächst 14 LP pro Fach deutlich zurück. Diese Erhöhung der LP-Anteile der Fachdidaktiken reicht gerade einmal zur Einrichtung eines weiteren 2-stündigen Seminars im Rahmen eines bestehenden Moduls, d.h. ohne eigene Modulprüfung, sondern mit allenfalls eine kurzen Studienleistung aus.

Durch die explizite Zuweisung der Aufgaben der Thematisierung von Umgang mit Heterogenität, Begabungsförderung, Inklusion und Förderdiagnostik ebenso wie Lehren, Lernen und Bildung in der digitalen Welt sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung11 wird diese Stärkung der Fachdidaktiken mehr als aufgefangen. Das bedeutet, dass der Anteil genuin fachdidaktischer Perspektiven (und damit eines wesentlichen Teils der Fachlichkeit) eher gesenkt wird als gestärkt.

Das wird besonders deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass die Fachdidaktiken im Studium bislang ohne Praxisphasen mit 11 LP lediglich drei Lehrveranstaltungen (Vorlesung, BA-Seminar; M.Ed.-Seminar), zzgl. des Begleitseminars zum Kernpraktikum anbieten konnten, diesen Seminaren aber neben den eigentlichen fachdidaktischen Thematiken die o.g. Querschnittaufgaben und die Aufgabe der Kooperation mit den Fachwissenschaften zugewiesen ist.

In einigen fachwissenschaftlichen Studiengängen sind einzelne Lehrveranstaltungen oder Module mit 10 LP bei 2 oder 3 SWS Präsenzlehre keine Seltenheit. Das bedeutet, dass Studierende sich neben der Thematisierung im Seminar umfänglich und selbstständig reflexiv mit den Themenstellungen befassen können. Zuweilen werden auch – wie Frau Günther berichtete – Leistungspunkte für selbstständige Lektüren vergeben. Dies alles ist in den Fachdidaktiken derzeitigen Zuschnitts überhaupt nicht möglich. Die Bereitstellung von 6 LP für unbedingt nötige 4 SWS Lehre im BA und 5 LP für 3 SWS Seminar im M.Ed. ermöglicht nur sehr begrenzte eigene Auseinandersetzungen – zumindest im Vergleich mit den Anteilen der Fachwissenschaften.

  1. Zur Frage der Praxisphasen

In der Anhörung wurde auf Frage von Herrn Oetzel (FDP) sowohl von Herrn Prof. Kipf, Prof. Baumert und auch aus eigener Erfahrung durch Frau Günther die derzeitige Gestaltung der Praxisphasen als sehr sinnvoll und erfolgreich hervorgehoben. Insbesondere seien die Studierenden hoch zufrieden. Die von Prof. Kipf angemahnte phasenübergreifende Zusammenarbeit dabei ist in Hamburg gerade mit der nunmehr auch fachlichen Koordination von fachdidaktischem Begleit- und vom Landesinstitut durchgeführtem Reflexionsseminar strukturell fest verankert.

Hervorgehoben wurde besonders von Prof. Baumert der auf die Gewinnung akademisch zu reflektierender Erfahrungen ausgerichtete Zweck der Praktika. Auch sie sollten nicht zu einer Unterrichtsfertigkeit führen, die der akademischen Bildung auch nicht angemessen sein, sondern dazu dienen, Erfahrungen zu machen mit konkreten Anforderungen und Bedingungen sowie mit der eigenen Professionalität, die es zunächst noch im akademischen Modus der Ersten Phase zu reflektieren gelte. Das Hamburger Kernpraktikum ist – gerade auch mittels seines zentralen Instruments des Reflexionsportfolios – genau in dieser Richtung angelegt.

Allerdings ist anzumerken, dass in der Senatsdrucksache nicht nur (u.a.) den Fachdidaktiken allgemein, sondern auch dem Kernpraktikum im Besonderen die Befassung mit Heterogenität, Binnendifferenzierung, Inklusion und Begabungsförderung zugewiesen.12

Es besteht deutlich die Gefahr, dass nicht nur den „genuin“ fachdidaktischen Lehrveranstaltungen, sondern gerade auch den Kernpraktika als Fachpraktika und somit auch den fachdidaktischen Begleitseminaren eine Reihe von jeweils für sich sinnvollen, in der Addition aber Perspektiven und Fragestellungen aufgesetzt werden, hinter denen die fachliche Perspektive zurücktritt.

Dass sich (nicht allein, sondern auch) Fachdidaktiken und Praktika mit den Herausforderungen der genannten Querschnittaufgaben befassen – dagegen ist nichts einzuwenden – im Gegenteil. Dies muss aber unter zwei Bedingungen geschehen:

  • unter Beachtung der eigenen Dignität der fachlichen Perspektiven. Gerade in der fachdidaktischen Thematisierung von Bedingungen, didaktischen Ansätzen und Methoden zum Umgang mit diesen Herausforderungen kann es nicht darum gehen, das Fach lediglich zum Substrat und Übungsfeld allgemeiner Einsichten, Prinzipien und Methoden zu machen, sondern sie spezifischen Ausprägungen, Spannungen und Herausforderungen erkenn- und reflektierbar zu machen, die sich aus Ansprüchen der Fachlichkeit und der besonderen Perspektiven ergeben.

  • Da die Kernpraktika die besonderen Fachpraktika sind, muss in ihnen neben der Thematisierung der besonderen Herausforderungen genügend Raum bleiben. Gerade wenn die Fachspezifik von Lernprozessen herausgestellt wird, deren Akzeptanz im Übrigen auch dem Auftrag fachspezifischer Kompetenzmodelle durch die Klieme-Expertise (Klieme et al. 2003) zu Grunde lag, bedarf es umfänglicher Gelegenheiten, solche Lernprozesse zu beobachten, zu analysieren, selbst probeweise zu gestalten und unter pädagogischen, fachlichen und v.a. fachdidaktischen Perspektiven zu analysieren.

  • Es ist dringend zu überlegen, die Fachlichkeit auch in den Integrierten Schulpraktika (ISP, bei Baumert: „Orientierungspraktika“) wieder zu stärken – gerade auch um bestimmte Perspektiven auf fachliche Lernprozesse bereits früh praxis-erfahrungsbasiert zu gewinnen.

Literaturverzeichnis

  • Hamburg; Senat der Freien und Hansestadt (2018): Fortschreibung der Reform der Lehrerbildung in Hamburg. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg; Drucksache 21/11562. Online verfügbar unter https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/60740/fortschreibung-der-reform-der-lehrerbildung-in-hamburg.pdf.
  • Hamburgische Bürgerschaft, Schulausschuss; Ausschuss für Wissenschaft und Gleichstellung (2018a): Wortprotokoll/Protokoll der öffentlichen Sitzung des Schulausschusses und des Ausschusses für Wissenschaft und Gleichstellung. Hamburg, 30.01.2018. Online verfügbar unter https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/61308/wortprotokoll-protokoll-der-%c3%b6ffentlichen-sitzung-des-schulausschusses-und-des-ausschusses-f%c3%bcr-wissenschaft-und-gleichstellung.pdf.
  • Hamburgische Bürgerschaft, Schulausschuss; Ausschuss für Wissenschaft und Gleichstellung (2018b): Wortprotokoll/Protokoll der öffentlichen Sitzung des Schulausschusses und des Ausschusses für Wissenschaft und Gleichstellung. Hamburg, 15.02.2018. Online verfügbar unter https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/61413/protokoll-der-%c3%b6ffentlichen-sitzung-des-schulausschusses.pdf.
  • Klieme, Eckhard; Avenarius, Hermann; Hermann, Werner a.o (2003): Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards: Eine Expertise. Hg. v. BMBF. Bonn. Online verfügbar unter http:­/­/www.bmbf.de­/pub­/zur_entwicklung_nationaler_bildungsstandards.pdf, zuletzt geprüft am 29.2.2005.
  • Kutter, Kaija (2018): Streit um ‚Einheitslehrer‘. Weil künftige Stadtteilschullehrer in der Ausbildung so viel Fachstudium haben sollen wie Gymnasiallehrer, gehen CDU und FDP auf die Barrikaden. Sie wittern die Einheitsschule. In: die tageszeitung, 26.02.2018. Online verfügbar unter https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5484545/.
  • Radtke, Frank-Olaf (1999): Autonomisierung, Entstaatlichung, Modularisierung. Neue Argumente in der Lehrerbildungsdiskussion? Anstelle einer Einleitung. In: Frank-Olaf Radtke (Hg.): Lehrerbildung an der Universität. Zur Wissensbasis pädagogischer Professionalität ; Dokumentation des Tages der Lehrerbildung an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt am Main, 16. Juni 1999. Frankfurt am Main: Fachbereich Erziehungswiss. der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität (Frankfurter Beiträge zur Erziehungswissenschaft Reihe Kolloquien, 2), S. 9–22.
  • Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2017): Sachstand in der Lehrerbildung. Stand: 7.3.2017 (KMK; II/A: Allgemeinbildendes Schulwesen). Online verfügbar unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgBildung/2017-03-07__Sachstand_LB_o_EW.pdf.
  • Terhart, Ewald; Gillen, Julia; Miller, Susanne; Moser, Vera; Schmitz, Reiner (2017): Empfehlungen zur Fortschreibung der Reform der Lehrerbildung in Hamburg. Expertenkommission Lehrerbildung Hamburg. Hamburg. Online verfügbar unter http://www.hamburg.de/bsb/de/7937096.

Anmerkungen

1Terhart et al. 2017.

2Hamburg und Senat der Freien und Hansestadt 2018.

3Vgl. jetzt Hamburgische Bürgerschaft und Ausschuss für Wissenschaft und Gleichstellung 2018a. Die vorliegenden Anmerkungen wurden noch vor Vorlage des Protokolls verfasst aufgrund eigener Wahrnehmungen in dieser ersten Anhörung.

4Hamburgische Bürgerschaft und Ausschuss für Wissenschaft und Gleichstellung 2018b.

5Kutter 2018.

6Radtke 1999, S. 13.

7Radtke 1999, S. 14: „Professionelle in dem angedeuteten Verständnis nehmen ihre Aufgaben in einer besonderen, doppelt verankerten Handlungslogik vor: Sie müssen (1) situativ (und intuitiv) zu individuellem Fallverstehen in der Lage sein; sie können dies (2) in hermeneutischer Haltung auf der Basis universellen Regelwissens, also wissenschaftlicher Theorien und Erklärungsmodelle. Die ‚Vermittlung‘ von Theorie und Praxis findet in der Person der Professionellen statt. Sie applizieren ihr theoretisches, situationsunabhängiges Wissen bei der Interpretation von Situationen, bei der stellvertretenden Deutung von Problemen ihrer Klienten und bei der Formulierung des Angebots von […] Lösungsstrategien […]. Professionelle müssen die Folgen ihrer Handlungen/Eingriffe abschätzen und sie zu verantworten wissen. Dazu bedarf es neben ethischer Selbstbindungen und institutionell gestützter Handlungssicherheit in erster Linie eines besonderen Beobachtungs-, Wahrnehmungs- und Beurteilungsvermögens, aber auch eines systematisierten Reflexionswissens, daß die eigenen Entscheidungen zu begründen und zu legitimieren, zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren vermag.“

8Dazu ein Beispiel aus meinem Fach, der Geschichte: Lehrkräfte müssen selbstständig in der Lage sein, zu beurteilen, in welcher Form die heutige geschichtswissenschaftliche Mediävistik den Anforderungen historischen Lernens in einer keineswegs mehr unfraglich einheitlich christlichen Gesellschaft gerecht werden kann. Sie müssen in der Lage sein, die in der Gesellschaft wie auch ihren Lerngruppen erkennbaren, ggf. gegenüber den klassischen wissenschaftlichen Fragestellungen abständigen Formen von Interessen und Fragen an, Perspektiven auf und Normvorstellungen in Bezug auf eine gemeinsam/geteilte Vergangenheit für die Erschließung der fachwissenschaftlichen Erkenntnisse und Materialien nutzbar zu machen. Dazu müssen Lehrkräfte über Einsichten in die Natur historischen Denkens und Wissens verfügen, die über das normale „fachwissenschaftliche Wissen“ hinausgehen und mehr den Bereichen einer Analytischen Philosophie der Geschichte und einer Theorie der Funktion von Geschichte zugehören. Ähnliches gilt für die Frage nach den Spezifika historischen Wissens und historischer Kommunikation mittels digitaler Medien in Zeiten gesellschaftlich stark ausgedehnter Wissens- und Deutungsproduktion.

9Meiner Beobachtung nach ging die Beiträge der Experten Heinz-Dieter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, und Helge Pepperling, er Lehrerverband Hamburg, sowie Dietmar Wagner, über entsprechende Behauptungen nicht hinaus.

10Vgl. Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2017, 30ff.

11Hamburg und Senat der Freien und Hansestadt 2018, S. 6.

12Hamburg und Senat der Freien und Hansestadt 2018, S. 6: „Die bisherigen Praxisphasen werden in Umfang und organisatorischer Ausgestaltung beibehalten. Die Praxisphasen ermöglichen den Studierenden im Bachelorstudiengang im Rahmen der Eignungsreflexion eine fundierte Entscheidung für den weiteren Bildungsverlauf und den Übergang in ein Masterstudium. Erste Praxiserfahrungen werden daher in den ersten Semestern des Studiums angelegt. Die umfänglichen Praxisphasen des Masters werden insbesondere zur Befassung mit den Themen „heterogene Lerngruppen“, „Binnendifferenzierung“, „Inklusion“ und „Begabungsförderung“ genutzt.“

Ärgerliches aus der Kompetenzdebatte – mit einem Exkurs zur Didaktik von Planspielen

Ärgerliches aus der Kompetenzdebatte – mit einem Exkurs zur Didaktik von Planspielen

Die Debatte um Kompetenzen historischen Lernens hat offenkundig auch nach vielen Jahren an Schärfe nicht eingebüßt — zumindest nicht an schiefen Vorwürfen gegen die Kompetenzorientierung und an falschen Zitaten.1 Die Debatten um die neuen Bildungspläne in Berlin/Brandenburg2 und Schleswig-Holstein seien dabei hier durchaus ausgespart (vgl. die Beiträge hier, hier und hier). Es seien allerdings zwei jüngste Beispiele aus dem akademischen Bereich aufgeführt.

I.

a.

Die ersten Beispiele entstammen einem jüngst erschienenen Beitrag zur Darstellung des Ersten Weltkriegs in deutschen und französischen Schulbüchern.3 Die eigentliche Untersuchung und Argumentation wird von der folgenden Zurückweisung einiger falscher kritischer Darstellungen der Kompetenzorientierung und besonders des FUER-Modells nicht im Kern getroffen. Ärgerlich bleiben diese Anwürfe aber dennoch.

Zum einen schreibt der Autor, Rainer Bendick, man verspreche sich von der Kompetenzorientierung — wenn auch „in Ansätzen“ — „die Probleme der Gegenwart und Zukunft zu lösen“, und verweist darauf auf meinen kritischen Kommentar zum niedersächsischen Kerncurriculum von 20124, aus dem er (FN 4 auf S. 61; und unter Verweis auf eine Kritik des leider jüngst verstorbene Hartmann Wunderer) wie folgt zitiert:

„Für die Vertreter der Kompetenzorientierung sind Kompetenzen ‚Fähigkeiten und Fertigkeiten (sowie die Bereitschaft, sie anzuwenden) die an immer neuen (und somit anderen als den im Unterricht gelernten) Problemen anzuwenden sind, die nämlich bewerkstelligen, dass der Träger dieser Kompetenz neue Problemstellungen eigenständig bewältigen kann.‘ (Körber 2012, 4; vgl. kritisch dazu Wunderer 2014)“.

Das Zitat als solches ist in Ordnung — seine Verwendung vermengt oder verwechselt allerdings zweierlei: Die in der Kompetenzorientierung adressierten Probleme sind keineswegs, wie es die Formulierung von Bendick nahelegt, „die“ großen gesellschaftlichen Schlüsselprobleme „der Gegenwart und Zukunft“. Mit dieser Formulierung baut Bendick einen Popanz auf, der leicht zu zerstören wäre, die Kompetenzorientierung aber gar nicht trifft. Man mag der historischen Bildung das Amt zugewiesen haben, die Welt zu retten und alle Probleme zu lösen — so hoher Ämter unterwindet sich die Kompetenzorientierung denn doch nicht. Sie ist durchaus bescheidener, obwohl ich — das muss allerdings zugegeben werden — in ihr einen Beitrag sehe, die Lernenden zur verantwortlichen Teilhabe an gesellschaftlichen, geschichtsbezogenen Aushandlungs- und Problemlösungsprozessen zu befähigen.

Die Probleme, zu deren Lösung die Kompetenzorientierung befähigen soll, sind aber nicht Probleme der gegenwärtigen Politik, sondern Probleme des fachlichen Denkens und des fachbezogenen gesellschaftlichen Handelns, im Falle der Geschichte also Herausforderungen des verantwortlichen Umgangs mit Geschichte. Darunter fallen z.B. Fragen

  • der Prüfung von Aussagen über Vergangenes auf ihre empirische Fundierung — durch kritisches Finden von „Quellen“ (bei Sam Wineburg: „sourcing“) sowie wiederum deren Prüfung auf ihren Evidenzwert, u.a. durch die Suche nach Bestätigungen durch Parallelüberlieferung und anderweitiges Evidenzmaterial (etwa Zeitzeugen) (Wineburg: „corroboration“),
  • der  Prüfung der in historischen Aussagen enthaltenen Behauptungen über den Zusammenhänge der angeführten Ge- und Begebenheiten mit späteren Zeiten („contextualisation“), sowie ihrer Bedeutung für Gegenwart und Zukunft — durch Prüfung dessen, was Rüsen normative und narrative Triftigkeit nennt.

Das Ganze bezieht sich nämlich nicht nur auf solche Aussagen, die den Lernenden als Schüler(innen), sondern auch auf solche, die ihnen als Bürger(innen), als Mitglieder der Gesellschaft begegnen („De-Konstruktion“), und auch auf diejenigen, die sie selbst erstellen („Re-Konstruktion“), also durch

  • die Beachtung und Einlösung dieser Forderungen nach Stützung historischer Behauptungen durch Angabe von Quellen, deren Diskussion etc.

Es geht bei den angesprochenen „Problemen“, zu deren selbstständiger und selbsttätiger Lösung kompetenzorientierter Unterricht befähigen soll, also um solche Probleme, die auch im „Problemorientierten Unterricht“ etwa nach Uffelmann5 und anderen formuliert sind. Sie speisen sich aus der disziplinären Spezifizität des Historischen.

Das ist im Übrigen in den Rahmenbedingungen für die Kompetenzorientierung durchaus auch gefordert. Gemäß der Klieme-Expertise gehört es zur Definition von Bildungsstandards dazu, den Bildungsbeitrag des jeweiligen Faches zu definieren und auf dieser Basis die jeweils fachspezifischen Kompetenzen auszuweisen und modellhaft darzustellen. Die von Bendick zitierte Stelle aus meinem Beitrag von 2014 verweist denn auch auf die Klieme-Expertise mit folgendem Zitat: „S. 21 f.:

„Mit dem Begriff „Kompetenzen“ ist ausgedrückt, dass die Bildungsstandards – anders als Lehrpläne und Rahmenrichtlinien – nicht auf Listen von Lehrstoffen und Lerninhalten zurückgreifen, um Bildungsziele zu konkretisieren. Es geht vielmehr darum, Grunddimensionen der Lernentwicklung in einem Gegenstandsbereich (einer „Domäne“, wie Wissenspsychologen sagen, einem Lernbereich oder einem Fach) zu identifizieren. Kompetenzen spiegeln die grundlegenden Handlungsanforderungen, denen Schülerinnen und Schüler in der Domäne ausgesetzt sind.“6

Es geht bei der Kompetenzorientierung also um domänenspezifische Probleme — nicht (zumindest nicht unmittelbar) um „die Probleme der Gegenwart und Zukunft“. Eine solche Behauptung ist Polemik.

Exkurs

Allerdings gab und gibt es in der in der Geschichte historisch-politischer Bildung ja durchaus Unterrichtsvorschläge, die in diese Richtung gingen — etwa wenn Schüler(innen) der Oberstufe im Unterricht — zu Recht — die Probleme der Umweltzerstörung und Friedenssicherung im Kalten Krieg behandelt haben, und eine Aufgabenstellung dazu lautete, Lösungsvorschläge zu machen, wie etwa die Kubakrise noch besser gelöst oder gar hätte verhindert werden können. Das sind oft sinnvolle Übungen in Perspektivenübernahme und in komplexem Denken, oft aber auch kategoriale Überforderungen, wenn sie nicht auf ihre Erkenntnisbedingungen hin reflektiert werden.

So gibt es nämlich im akademischen Bereich eine Reihe aktueller Plan- und Rollenspiele zur Kuba-Krise, die die Teilnehmerinnen tatsächlich in die Rolle damals Handelnder versetzen — so im Bereich der Politikwissenschaft zu Internationalen Beziehungen7 und im Bereich der Psychologie8. In diesen wird auf der Basis wissenschaftlicher Theorien zu Entscheidungstheorie bzw. Internationalen Beziehungen „gespielt“.

Allerdings bleiben solche Übungen insofern unbefriedigend, wenn sie die spezifisch historische Dimension nicht berücksichtigen, die keineswegs darin besteht, dass es sich um vergangene Beispiele handelt, sondern darin, dass die Spielenden retrospektives Wissen über diese Fälle haben. Hier können, nein müssen, spezifisch historische Kompetenzen eingesetzt werden, um den Erkenntnisstatus, die Reichweite und die Limitierungen solcher Planspielübungen zu reflektieren. Erst mit Hilfe domänenspezifischen Denkens — so meine These — ist es den Schülerinnen und Schülern möglich, die in Planspielen an historischen Gegenständen adressierten anderweitigen (politischen, psychologischen etc.) Kompetenzen und Fähigkeiten valide einzuordnen. Das nämlich macht das Spezifische historischer gegenüber politikwissenschaftlicher bzw. psychologischer Bildung aus — und den Aspekt, den historische Bildung diesen ihrerseits natürlich völlig validen Dimensionen hinzufügen kann:

Die Reflexion nicht nur der zeitspezifischen Umstände und Perspektiven (das leisten beide Planspiele offenkundig sehr ausführlich) — sondern die zusätzliche Reflexion darauf, dass und wie unsere retrospektive Perspektive dieses Wissen um die damalige Situation selbst imprägniert, ihr einen besonderen Charakter verleiht. Im konkreten Fall ist es das gar nicht zu verdrängende Wissen darum, dass damals der Atomkrieg nicht stattfand, dass also jegliche noch so gut simulierte Situation von „Planen und Entscheiden in komplexen Situationen“9 im Rückblick, in der (auch nur rudimentären) Kenntnis ihres Ausgangs anders ist. Es geht somit also auch und gerade um die Grenzen möglicher Erkenntnis durch „Vergegenwärtigung“.

Im jüngsten mir bekannten schulbezogenen Planspiel zur Kuba-Krise10 etwa ist ebenfalls rahmenplankonform das Thema „Konflikmanagement“ angesprochen und mit Hilfe vierer gut multiperspektivisch ausgewählter Quellen und Rollenkarten bearbeitet — allerdings werden die Schüler(innen) hier nicht in die Lage versetzt, als damalige Politiker oder Berater zu handeln und die Kubakrise quasi zu simulieren, sondern sie analysieren und interpretieren die ausgewählten Dokumente als heutige Schülerinnen und Schüler, die mit retrospektivem Wissen ausgestattet sind (salopp, aber treffend: dem „benefit“ und „burden of hindsight“).

Inwiefern das schon als hinreichende didaktische Umsetzung der Einsicht in die notwendige Retrospektivität historischer Erkenntnis gesehen werden kann, wäre zu diskutieren. Vielleicht ist ja die Kombination besser, also einer phasenweise Übernahme einer „historischen“ Rolle und die nachträgliche oder zwischenzeitliche Reflexion a) der Bedingungen dieser Rollenübernahme, b) des Denkens und Handelns in diesen Rollen, c) der dazu zu treffenden Annahmen (also u.a. des Versuchs der Ausblendung nachträglichen Wissens), c) der wahrgenommenen Unterschiede zwischen der gespielten und vergleichbarer Situationen — als Reflexion der Reichweite und Begrenzung von Verallgemeinerungen, etc.

Historische Kompetenzen lösen also nicht die Probleme der Gegenwart, sind aber immer dann notwendig, wenn mit Hilfe von Denkmodellen und -übungen, die sich auf Vergangenheit beziehen, Schlussfolgerungen für die Gegenwart gezogen oder Handlungsfähigkeit für die Zukunft entwickelt werden soll.

 

b.

Im gleichen Absatz behauptet Bendick, heute würde Sachwissen „als ‚enzyklopädisch‘ denunziert[…]“ und verweist als Beleg „exemplarisch“ auf meine „Kritik“ am deutsch-französischen Schulbuch11 und eine Verteidigung des niedersächsischen Kerncurriculums durch Heldt (2013).12. Dazu muss festgestellt werden, dass weder der Begriff „Sachwissen“ noch dessen Abwertung „enzyklopädisch“ in meinem Artikel überhaupt verwendet werden.

Aber das ist nur die Oberfläche. Wer das FUER-Kompetenzmodell13 kennt, weiß, dass darin kein Gegensatz zwischen Kompetenzen und Sachwissen hergestellt wird, wohl aber unterschieden wird zwischen Wissen über konkrete Ausschnitte der Vergangenheit (vulgo: „Inhalte“) einerseits und solchem über Konzepte, Kategorien etc., nämlich dahingehend, dass nur letzteres Wissen als zu den Kompetenzen gehörig gerechnet wird (insofern es auf unterschiedliche Fälle und Fragen angewandt werden kann und muss). Letzteres Wissen ist Teil der Kompetenzen ( in der „Sachkompetenz“), ersteres hingegen nicht.

Das bedeutet aber eben nicht seine Geringschätzung oder gar Denunziation. „Sachwissen“ (wie Bendick es nennt), oder besser: „Fallwissen“ gehört lediglich einer anderen Klasse von Wissen an, das nicht zu Kompetenzen gehört, aber deshalb keineswegs unwichtig wäre.14.

Hinzu kommt die Bezeichnung meines Artikels über das Deutsch-Französische Geschichtsbuch als „Kritik“. Dies ist in dieser Allgemeinheit zumindest irreführend, habe ich das Buch doch durchaus abwägend analysiert und ausgesprochen positive Aspekte deutlich hervorgehoben, aber eben auch Aspekte, die diese z.T. einschränken15. Ersteres betrifft etwa den Charakter als

„deutlich ein kombiniertes Lehr- und Arbeitsbuch, das von den Schüler(inne)n mehr erwartet als nur Rezeption und Wiedergabe seiner Aussagen, und das unterschiedliche Operationen historischen Denkens fordert“, wobei „eine Reihe von Quellen […] einen Zugang zu zeitgenössischen Perspektiven auf die Sachverhalte (Alterität)“ schaffe“, „ein Verfassertext“ „jeweils Informationen zum Hintergrund“ gebe und „den Zusammenhang der in ihm selbst und den Materialien gegebenen Informationen (Deutung)“ gebe, sowie schließlich „Arbeitsaufträge […] Schüler(innen) zu Eigentätigkeit anregen“ sollen, ja in einigen Fällen auch „explizit Gegenwartsbezüge“ herstellen, während „Methodenseiten […] auf die Befähigung zur selbstständigen Ausübung historischer Operationen durch die Lernenden“ fokussieren“. (S. 1)

Es gilt ebenso für seine

„problem- und frageorientiert[e]“ Anlage, die „ein eigenständiges Denken der Schüler(innen) heraus[…]fordert“ und „Geschichte wird somit als Denkfach konzipiert.“ (S. 1).

Allerdings werden dazu eben auch Einschränkungen genannt, etwa die in einigen Kapiteln gefundene Struktur, eine eigentlich offene Aufgabenstellung doch wieder auf vorgefundene Interpretationen einzuschränken, und dass in einigen Fällen auch eher geschlossene Lösungsräume vorzufinden sind. (S. 3), und dass bei einigen der zur Bearbeitung vorgeschlagenen Aufgaben die Lösung entweder in der Formulierung des Arbeitsauftrags oder in den Unterschriften und/oder Erläuterungen zu bearbeitender Materialien enthalten sind und somit den Lernenden die Denkarbeit nicht nur z.T. abgenommen, sondern eigene Interpretationen auch verunmöglicht würden (S. 5). Damit aber bleibe die Denk- und Arbeitsorientierung, die in dem Buch durchaus umgesetzt sei, hinter ihren Möglichkeiten und dem in deutschen Schulbüchern eigentlich Üblichen zurück.16

Das Label „Kritik“ passt allenfalls auf mein Urteil, das Buch werde wegen der oben erwähnten Probleme einem deutschen Oberstufenunterricht „strukturell nicht gerecht“. Hier trifft Bendicks Antikritik zumindest zum Teil zu. Allerdings unterwerfe ich das Buch damit gerade nicht einem von außen herangetragenen Kriterium, was aus dem von Peter Geiss (allerdings nachträglich) formulierten Anspruch deutlich wird, die deutsche arbeitsunterrichtliche Tradition und die französische Genauigkeit komplementär zu verbinden.17.

 

c.

Deutlicher zurückzuweisen ist allerdings sowohl Bendicks sich aus dem oben bereits dargestellten Zusammenhang (s.o. zu Bendick S. 61f m. Anm. 3) ergebende Kritik, u.a. die Kompetenzorientierung würde heute mit „dem gleichen Anspruch auf Ausschließlichkeit“ vertreten, „wie einst die nationalen Perspektiven der Zwischenkriegszeit“ (Bendick 2017, S. 62), und seine Bewertung der Kompetenzorientierung als „Reminiszenz“ an eine „längst überwundene Vergangenheit“ — nämlich der gegenseitigen Vorwürfe falscher Geschichtsdarstellungen aus den früheren Phasen der deutsch-französischen Schulbuchgespräche (S. 61). Wie oben dargestellt schließen Erwerb und Elaboration von Kompetenzen und Wissen (gerade auch „Fallwissen“) einander keineswegs aus und erstere sollen letzteres auch nicht ersetzen, sondern ergänzen.

An dieser Stelle entsteht in der Tat eine Notwendigkeit zur Differenzierung — nur eben nicht so, wie Bendick sie suggeriert, sondern in deutlicher Variation seiner Darstellung und Argumentation: Indem er nämlich in seinem Beitrag  den Vorwurf sehr allgemein erhebt und dabei in der schon erwähnten Anmerkung 3 sowohl meine Kritik am Deutsch-französischen Schulbuch als auch eine Verteidigung des niedersächsischen Kerncurriculums (durch Heldt 2013) gemeinsam anführt, erweckt er den Eindruck, beide gingen in die gleiche Richtung18. Damit aber unterschlägt er, dass und inwiefern der Kompetenzorientierung gem. FUER einerseits und dem auf dem „Rahmenmodell“ des Geschichtslehrerverbands für „Bildungsstandards Geschichte“ von 2006 (bzw. 2010/11)19 basierenden niedersächsischen Kerncurriculum keineswegs ein gemeinsames Verständnis von Geschichtslernen zugrunde liegt, was ich in dem von ihm ja zitierten Text20 deutlich hervorgeht.

Bendicks Kritik zentraler, „von Kerncurricula vorgeschriebenen und zum Gegenstand zentral verorteter Prüfungen erhoben[er]“ „didaktischer Konzepte“, die zuweilen weniger Spielraum zuließen, als die nationalen Perspektiven der Zwischenkriegszeit“ (Bendick, S. 62) muss ernster genommen werden. Allerdings trifft er vielmehr für dieauf dem Rahmenmodell des Geschichtslehrerverbandes basierenden niedersächsischen Vorgaben als auf die Kompetenzen nach dem FUER-Modell. Diese trennen ja (wie bereits oben mit Hinweis bereits auf die Hauptveröffentlichung von 2007 und den Beitrag von v.Borries darin, hervorgehoben) zwischen Kompetenzmodell und Kerncurriculum. Zudem werden in ihnen zentrale Prüfungen gerade nicht gefordert. Vielmehr wird zwar die Kompetenztheorie und die Entwicklung von Kompetenzmodellen befürwortet und vorangetrieben, Bildungsstandards als normative Setzung jeweils zu erreichender Kompetenzstände jedoch abgelehnt. Zum einen fehlten dazu die methodischen Voraussetzungen eines empirisch geprüften Kompetenztests, zum anderen wird die Möglichkeit quantitativer empirischer Überprüfung mit Hilfe geschlossener Aufgaben bezweifelt.21

Auch dass inzwischen ein erster quantitativer Kompetenztest auf der basis des FUER-Modells vorliegt, widerspricht dieser Aussage nicht. Es ist nämlich der Unterschied zu beachten zwischen empirischer Kompetenzmessung (etwa im Rahmen von Forschung) einerseits und und zentralen Prüfungen und somit Notengebung andererseits. In Modellen formulierter Kompetenzkonzepte und auf ihrer Basis formulierte Bildungsstandards können (und sollten partiell) Grundlage beider sein, unzulässig aber wäre es, zur individuellen Notengebung einfach auf quantitative Kompetenztests zurückzugreifen, für die zwar Leistungen vieler Lernender erhoben werden, die aber valide Aussagen nur auf der Basis von Gruppen ergeben können — zumindest gilt dies für die Art von Tests, wie sie jüngst unter dem Kürzel HiTCH von einigen am FUER-Modell beteiligten Kolleginnen und Kollegen (darunter auch von mir) auch für das Fach Geschichte vorgelegt wurden.22 Diese Tests sollen gerade nicht Grundlage zentraler Prüfungen werden.

 

II.

Weitere Beispiele stammen aus einem ebenfalls jüngeren Band über „weiße Flecken der Kompetenzdebatte“23. Holger Thünemann arbeitet dort über „Probleme und Perspektiven der geschichtsdidaktischen Kompetenzdebatte“.24.

 

a.

Auf die bei Thünemann (nur halb zustimmend) referierte Klage über die Disziplin, die sich nicht auf ein gemeinsames Kompetenzmodell einigen könne,25  will ich gar nicht tiefer eingehen. Sie ist berechtigt, wenn man die Vielzahl unterschiedlicher Konzepte sieht, die sich aber nur dann ergibt, wenn alle wenig oder gar nicht begründeten oder elaborierten Modelle etwa aus Bildungsplänen einbezogen werden — wie auch die verschiedenen Ausarbeitungen einzelner Kompetenzen (wie etwa die der Pespektivenübernahme26.

Weniger gut begründet ist sie allerdings in Bezug auf den Kern der ca. 5 bekannteren Kompetenzmodelle, die in den vergangenen Jahren die Debatte beherrschen, also insbesondere diejenigen von Michael Sauer, Hans-Jürgen Pandel, der FUER-Gruppe, von Peter Gautschi und einigen wenigen weiteren. Diese nämlich sind keineswegs einfach verschiedene und konkurrierende Ausarbeitungen eines im Grunde bereits (oder inzwischen) konsensfähigen Zusammenhangs, sondern stell(t)en (vor allem zu Beginn der Debatte) auch unterschiedliche Positionierungen zur grundsätzlicheren Frage dar, was Kompetenzen sein können oder sollen. Ob Kompetenzen etwa vornehmlich auf die Leistungserwartungen hin formuliert werden sollen, die Schüler(innen) in der Schule an begegnen (wie im Modell von Sauer und demjenigen von Gautschi), oder auf außerschulische, lebensweltliche Anforderungen historischen Denkens (wie bei Pandel und FUER), oder inwiefern Wissens-Elemente Teil von Kompetenzformulierungen sein dürfen oder gar sollen, geht natürlich in solche Modelle ein. Damit sind die unterschiedlichen Modelle bzw. ihre Nutzung aber auch nicht nur Positionierungen innerhalb der allgemeineren Debatte, sondern können auch — zumindest partiell — komplementär genutzt werden, also je nach konkretem Zusammenhang.

Dass Peter Gautschis Kompetenzmodell als „eines der ganz wenigen (vielleicht sogar das einzige)“ bewertet wird, „das sich um eine Synthese unterschiedlicher Konzepte bemüht“, wie Thünemann formuliert (Thünemann 2016, 39), ansonsten aber „disziplinäre[.] Dialogverweigerung“ herrsche (Thünemann 206, 40), stimmt jedoch nicht. Zumindest unter einigen der Protagonisten der Debatte gibt es seit deren Beginn Bemühungen, die Modelle wenn auch nicht zu integrieren, so aber doch sie gegenseitig zu vergleichen, und Gemeinsamkeiten und Unterschiede benennen. Es sei hierzu etwa nur daran erinnert, dass Peter Gautschi, Michael Sauer und ich auf der KGD-Tagung „Historische Kompetenzen und Museen“ 2007 unsere jeweiligen Modelle auch unter der Perspektive der Überschneidungen vorgestellt und diskutiert haben, und der von Michele Barricelli, Peter Gautschis und mir gemeinsam verfasste Handbuch-Artikel27 einen solchen Vergleich unsererseits enthält, wie er schon (dort aber deutlicher aus der Perspektive der Begründung des FUER-Modells) in meinem dortigen Grundlagen-Aufsatz angelegt war28.

Sowohl die Klage über die unübersichtliche Vielzahl als auch der Vorwurf der Dialogverweigerung sind also allenfalls partiell gültig, größtenteils hingegen wohlfeil. Es mag für die Praxis in den einzelnen Bundesländern sinnvoll sein, eine bestimmte Gemeinsamkeit der Konzepte und Terminologie, in denen Geschichtslernen administrativ gesteuert, überwacht und die Lehrerbildung organisiert wird.  In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung und unter der Orientierung auf Befähigung zum kritischen Denken muss aber auch dies seine engen Grenzen haben. Vollends schwierig wäre es, wenn sich die wissenschaftliche Didaktik auf ein Modell verpflichten ließe oder selbst beschränkte. Gerade in der Möglichkeit zum kritischen Vergleich und der Kontrastierung ist doch das Potential der Differenzierung und Weiterentwicklung gegeben. Damit ist nicht gemeint, dass es ein kriterienloses „anything goes“ geben dürfe — wohl aber Vielfalt.

 

b.

Ebenfalls weniger konkret „ärgerlich“ als kritisch zu reflektieren ist Thünemanns Infragestellung des Konzepts (er schreibt: „Postulat“) der Fachspezifik. Das betrifft zunächst die von ihm angeführte Begründung, dass „der für historisches Lernen zweifelsohne besonders relevante Faktor“ Sprache „auch für andere Fächer von großer Bedeutung“ sei. Das hat m.W. niemand infrage gestellt. Aus der unbestrittenen Tatsache, dass es allgemeine bzw. disziplin- oder fach-übergreifende Aspekte von Denk- und Lernprozessen gibt, kann aber doch nicht geschlossen werden, dass es gar keine Fachspezifik geben könnte. Einer solchen Logik zufolge dürfte es auch keine wissenschaftlichen Disziplinen geben, weil auch sie alle mit Sprache und einer ganzen Reihe weiterer Aspekte zu tun haben.
Allerdings wirft Thünemanns Formulierung durchaus weitere Fragen unterschiedlicher Natur auf. Zunächst betrifft das die Formulierung, es ginge darum, den „Anspruch auf Fachspezifik“ „einzulösen“. Er suggeriert damit und mit dem Verweis auf das gemeinsame Element Sprache, es ginge bei Fachspezifik um eine scharfe Abgrenzung der Tätigkeitsfelder und -bereiche der Disziplinen bzw. Fächer. Hat das irgendjemand in dieser Form beansprucht? Wäre das denn plausibel? Meines Erachtens nein. Sowohl die allgemeine Diskussion um fächer“übergreifenden“ bzw. „fächerverbindenden“ Unterricht als auch die spezifischen Reflexionen in unserer Disziplin und schließlich ebenso die Ansprüche an die Kompetenzorientierung haben doch ergeben, dass es um eine Abschottung nicht gehen kann, sondern um die Reflexion der spezifischen Beiträge der einzelnen Fächer zu einem Ganzen der Bildung. Im KMK-Konzept zu Bildungsstandards wurde formuliert, dass es um den „Beitrag des jeweiligen Faches zur Bildung“ geht29. Auch das „Rahmenmodell“ des Geschichtslehrerverbandes für  Bildungsstandards von 2006 bestimmt zunächst in Kap. 2 den „Beitrag des Faches Geschichte zur vertieften Allgemeinbildung.“30.

Am einschlägigsten aber ist wohl die Quintessenz aus der im Fach über mehrere Jahrzehnte geführten Debatte um das historisch-politische Lernen. In ihr hat zunächst Hans-Jürgen Pandel verdeutlicht, man nicht an den gegenwärtig existierenden Fächern ansetzen dürfe, weil das jeweilige Fächergefüge kontingent sei. „Hinter“ den realen Disziplinen und Teildisziplinen geben es durchaus Überschneidungen und Gemeinsamkeiten in den Denk- und Erkenntnisformen, die Erkenntnisweisen ideeller ‘Fächer’entsprächen. Diese Erkenntnisweisen aber — nicht die mit ihrer Hilfe gewonnenen Ergebnisse — seien aber das zu Lehrende und zu Lernende31.

In diesem Sinne wäre Fachspezifik nicht zu begreifen als ein „Anspruch“, der einzulösen wäre durch Abgrenzung, wohl aber durch die Fokussierung der spezifischen Denkweisen, die eine Domäne zur Erschließung von Welt beiträgt, und zwar in gegenseitiger Durchdringung und Erhellung. Dann ist auch die Gemeinsamkeit der Sprache kein Argument gegen Fach- (oder besser: Domänen-)spezifik mehr — im Gegenteil: Linguistische und historische (sowie weitere) Fragestellungen, Erkenntnisse und Perspektiven müssten sich gegenseitig durchdringen und erhellen. Das wäre etwa dann der Fall, wenn Sprache und sprachliche Bedingungen nicht nur als zu beachtende, nicht zu beeinflussende „unabhängige Variablen“ in den Blick kommen würden, sondern ebenso als Gegenstand, etwa wenn Fragen der zeitlichen Veränderung und in ihr erkennbarer Entwicklungslinien als Teil des zu bearbeitenden Gegenstandes in den Blick kommen.
Der letzte Kommentar zu diesem Aspekt ist (fach-)politischer wie pädagogischer Natur. Ein Anspruch auf Fachspezifik ist m.E. weniger gegenüber Dritten einzulösen (bzw. ist die Fokussierung auf das Spezifische des Faches, nämlich die temporale Dimension und die zur Entwicklung der auf sie bezogenen Denk- und Orientierungsfähigkeiten, gar nicht so schwer zu begründen und umzusetzen — man müsste es nur noch konsequenter wollen), sondern gegenüber der Bildungs- und Wissenschaftspolitik durchzusetzen. Gerade ertönen etwa in Hamburg erneut Überlegungen, angesichts der schon in der zweiten Phase der Lehrer(innen)bildung praktizierten „übergreifenden“ Ausbildung, d.h. gemeinsamer Fachseminare für Sozialwissenschafts-, Wirtschafts-, Ethik, und Geschichtslehrkräfte (demnächst auch Geographen?) dies auch für die erste Phase einzufordern, also die Fachdidaktiken und Bereichsdidaktiken umzubauen. Dem wäre entgegenzusetzen, dass Fachlichkeit zur Befähigung der Orientierung in der Welt und zur Ausbildung der dazu nötigen Kompetenzen wie Wissensbestände nötig ist. Gerade wenn in Schule fächerverbindendes Lernen in einer Form umgesetzt wird, die die Fächer nicht nur immer wieder zusammenführt (um die sich nicht einer Fachlogik beugenden Themen zu fokussieren), sondern strikt zusammenführt, muss m.E. dafür gesorgt werden, dass die darin tätigen Lehrkräfte die jeweiligen Perspektiven der einzelnen, den Fächern zugrunde liegenden Domänen nicht nur kennen, sondern besonders deutlich fokussieren können.

 

c.

Allerdings durchaus ärgerlicher ist Thünemanns Wiedergabe der Definition des mittleren, des intermediären Niveaus im Rahmen des Graduierungskonzepts im FUER-Modell. Er schreibt:

„Bislang ist kein einziger Vorschlag wirklich überzeugend. Die „Art und Weise der Verfügung über gesellschaftliche Konventionen“ als Graduierungsparameter zu etablieren, wie es die FUER-Gruppe vorschlägt, kann schon deswegen nicht überzeugen, weil man zunächst klären müsste, wie diese Konventionen beschaffen sind bzw. ob und wie sie sich empirisch zuverlässig erheben lassen.[…] Prinzipiell ist der Konventionsbegriff jedenfalls ziemlich anachronistisch. Lassen sich in offenen, demokratischen, heterogenen Gesellschaften überhaupt Konventionen (historischen Denkens) festlegen?“

Dass Thünemann das Graduierungsmodell für nicht überzeugend hält, kann hier nicht kritisiert werden – es ist sein gutes Recht. Die Formulierung offenbart aber einige letztlich (durchaus verbreitete) Missverständnisse, die letztlich unnötig sind, weil sie Begründungen ignorieren:

  • Das FUER-Modell befürwortet weder eine Festlegung noch fordert es oder erfordert seine Anwendung eine empirische Erforschung der Konventionen. Es geht bei der Graduierung nämlich gerade nicht darum, ob Lernende oder Träger von Kompetenzen „die“ gesellschaftlichen Konventionen kennen oder über sie verfügen, sondern — wie von Thünemann auch korrekt zitiert — um die Art und Weise der Verfügung über solche Konventionen.
    Darauf, was die konkreten Konventionen jeweils sind, kommt es dabei gar nicht an, sondern darauf, ob ein historisch Denkender (Lernender) in der Lage ist, von seiner Gesellschaft (bzw. peer-group) zur Verfügung stehende Konzepte, Kategorien und Verfahren aufzugreifen und zu nutzen, und zwar nicht notwendig zustimmend, sondern gerade auch, um neue Fragen zu stellen, neue Sichtweisen und/oder Urteile zu formulieren. ‚Konventionell‘ bedeutet hier also nicht die inhaltliche Übernahme der Konventionen, das Denken wie alle anderen, sondern stellt die Basis das für Anschlussfähigkeit. Die Art und Weise der Verfügung über solche Konventionen ändert sich dabei im Laufe der Kompetenzentwicklung. Beim Übergang vom basalen Niveau, auf welchem das Lernen bzw. Denken ohne die Verfügung über solche Konventionen stattfindet, bzw. ohne die stabile, konsistente Verfügung über sie, zum intermediären Niveau, werden solche Konzepte erworben — und zwar vermutlich ohne dass ihr konventioneller Status bewusst würde. Erst beim Übergang zum elaborierten, trans-konventionellen Niveau werden diese Konventionen als Konventionen erkannt bzw. begriffen. Das bedeutet, die/der Denkende verfügt weiterhin über sie, kann sie nun aber als Produkte gesellschaftlicher Übereinkunft (im Weiteren Sinne, nicht nur aufgrund gemeinschaftlicher expliziter Willensbildung, sondern auch durch Tradition) erkennen, und ihre Leistungen und Grenzen bestimmen.
    Es geht also im Rahmen der Kompetenzmodellierung gar nicht um die Festlegung der Konventionen oder auch nur um eine Identifikation der gesellschaftlich wirksamen. Im Rahmen eines Kompetenzmodells hat eine solche Festlegung denn auch nichts zu suchen. Dass für schulische Lernprozesse derartige Festlegungen ausgeschlossen wären, ist damit aber wiederum nicht gesagt. So, wie nach der wissenschaftlichen Definition von Kompetenzen und Niveaus auf politischem Wege (und unter wissenschaftlicher Beratung) festgelegt werden darf, welche Kompetenzen gelehrt und welche Niveaus zu bestimmten Zeitpunkten erreicht werden sollen, und wie es weiterhin legitim ist, auch Gegenstände verbindlich vorzuschreiben, ist es auch legitim und durchaus sinnvoll, bestimmte Konventionen festzulegen. Dies erfogt aber nicht in Kompetenzmodellen und schon gar nicht in der Definition von Kompetenzen, sondern in „kompetenzorientierten“ Curricula.
    Gerade wenn Geschichtsunterricht die Lernenden befähigen soll, am gesellschaftlichen Umgang mit Vergangenheit und Geschichte teilzuhaben und insbesondere auch an den Auseinandersetzungen über Deutungen und Wertungen, werden Gesellschaften nicht umhin können, einige der dafür sinnvollen Konventionen festzulegen. Nur dürfen sie eben nicht als schlicht gegeben und nicht zu befragen gelehrt werden, sondern eben als Konventionen. Sie stellen legitimes Wissen dar, nur eben kein „Wissen über Vergangenes“, sondern Konzept- und Kategorienwissen. Auch dieses ist nämlich „Sachwissen“, weil die Sache des Geschichtsunterrichts eben nicht die vergangenheit an sich ist, sondern das Historische Denken und „Geschichte“ als Produkt desselben.

 

d.

Damit sind wir bei einem weiteren Punkt angelangt, der auch bei Thünemann ausführlicher behandelt wird: dem Verhältnis von Wissen und Kompetenzen. Er stößt zunächst in das beliebte und schon oben bei Bendick zu findende Horn der Klage, (nicht erst) mit der Kompetenzorientierung würde „Wissen“ geringgeachtet. Allerdings sind weder seine Beispiele für derartige Geringschätzung von Wissen überzeugend, noch die stattliche Reihung an Referenzen auf Autoritäten, die Wissen (bzw. Kenntnisse) eben nicht geringgeachtet hätten (darunter Jeismann und Rüsen). Auch die die Identifikation von Kompetenzen „mit „good knowledge“ nach Csapó führt hier nicht weiter. Letzteres klingt zwar nach einer „Überbrückung von Gegensätzen“ — ausgeführt wird es aber nicht. Allenfalls die Forderung nach einer Differenzierung von Wissensformen (S. 43) kann hier weiterführen.
Zunächst zu ersterem: Das angeführte Pandel-Diktum, „viel zu Wissen“ sei „zu wenig“ (Thünemann, S. 41), bezeugt ja keine „reservierte Haltung“ gegenüber Wissen, wohl aber gegenüber seiner Verabsolutierung.
Bedeutsamer allerdings ist, dass Thünemann jeglichen Beleg für die These der Geringachtung von Wissen in der Kompetenzorientierung schuldig bleibt. Nicht die Verfechter der Kompetenzorientierung nämlich haben Wissen oder Kenntnisse abgewertet, sondern der Vorwurf wurde von den Gegnern der Kompetenzorientierung ständig erhoben, ohne ihn stützen zu können. In der Kompetenzorientierung geht es nämlich gar nicht um eine Alternative „Wissen oder Kompetenzen“ oder gar Kompetenzen statt Wissen, sondern um die Bestimmung des Verhältnisses beider, wie ich (und auch Bodo von Borries im oben bereits zitierten Aufsatz von 2007) zumindest für das Kompetenzmodell nach FUER seit dessen Veröffentlichung immer betont habe. Es geht dabei  allerdings um zweierlei:

 

  • erstens darum, dass „Wissen über Vergangenes“ (vulgo: die „Fakten“), nicht als dem Erwerb von Kompetenzen und dem Histiorisch-Denken Lernen vorgängig, als dessen Grundlage angesehen werden, derart, dass es Voraussetzung für Denken und Urteilen wäre. Eine solche Bestimmung würde den Status dieses Wissens, auch Ergebnis historischen Denkens zu sein, verschleiern. Vielmehr muss Wissen und Denken gleichzeitig und in gegenseitiger Verschränkung erworben und elaboriert werden.
  • zweites darum, zu unterscheiden zwischen solchen Kenntnissen über Vergangenes (Wissen über vergangene Fälle, Zusammenhänge etc.) einerseits und solchem Wissen, das das Denken über ganz unterschiedliche Zusammenhänge steuert. Nur letzteres Wissen (Konzept-, Kategorien- und Verfahrenswissen) ist Teil der Kompetenz (im FUER-Modell in der „Sachkompetenz“ verortet), ersteres ist ebenso legitim, aber eben weder gegenüber der Anwendung der Denkprozesse sakrosankt und „vorgängig“ noch Teil der Kompetenzen.

e.

Als letzter und wohl ärgerlichster Punkt sein Thünemanns Aussage angeführt, der Kompetenzdiskurs würde (aufgrund der „Drittmittellogik“) „allzusehr auf Fragen der Messung und Messbarkeit im quantifizierenden Large-Scale-Format verengt.“ Diesen Eindruck teile ich überhaupt nicht. „Messungen“ von Kompetenzen historischen Denkens hat es m.E. in wirklichen Large-Scale-Zugriffen noch gar nicht gegeben, sondern vornehmlich quantitative Modellierungen einzelner Kompetenzen in begrenzten Stichprobe32 Lediglich im HiTCH-Projekt haben wir erstmals einen Kompetenztest für historisches Denken vorgelegt, und damit die Erkenntnisse zur Messbarkeit empirisch valide erweitert.

Das eigentliche Problem an Thünemanns Aussage ist aber ein anderes: Thünemann suggeriert, dass über den (gar nicht so prominenten) Forschungen zur Messbarkeit — die im Übrigen unter anderem auch als eine Antwort auf die gerade von Skeptikern zuvor erhobene Forderung zu verstehen ist, die Kompetenzmodelle müssten doch empirisch ‚validiert‘ werden — eigentlich wichtigere Aufgaben, nämlich diejenige der Förderung von Kompetenzen vernachlässigt würden. Als wäre Forschung ein Nullsummenspiel. Thünemanns Rekurs auf Rüsens Definition der Geschichtsdidaktik als Wissenschaft vom historischen Lernen und nicht der Leistungsmessung bezeugt das: Will er wirklich sagen, wer Lernen organisiere, dürfe nicht Leistungen messen? Hier wird eine Aufgabe von Didaktik gegen einen andere ausgespielt.

Nun rudert Thünemann gleich zurück und will gar nichts gegen Versuche der Kompetenzmessung gesagt haben. Im Folgenden führt er dann aber nur die Offenheit der Frage an, ob es überhaupt möglich sei, historisches Denken mit geschlossenen Formaten zu erfassen (u.a. mit Verweis auf meinen Aufsatz von 2008). Wenn also schon die Frage, man wisse es nicht, ob es geht, hinreichender Grund ist, es nicht zu erforschen, kann man die Forschung auch einstellen. Nein, das Gegenteil ist der Fall: Gerade diese Skepsis ist Grund dafür, diese Frage der auch quantifizierenden Erfassbarkeit empirisch zu erforschen. Auch die Klage, man dürfe das doch nicht nur quantitativ in geschlossenen Aufgaben machen, ist von der gleichen Art: Ja, das ist richtig, haben doch quantitative (zumal „large-scale-„)-Messungen ganz andere Aufgaben als qualititative (die dann aber auch nicht „Messungen“ genannt werden sollten). Beide haben ihre Funktion. Aber wieder wird suggeriert, dass die quantitativen Forschungen qualitative Ansätze unmöglich machten oder verdrängten, zumindest dass diejenigen, die (gerade) das eine tun, auch das andere tun sollten. Warum?

Ja, beide Ansätze sind nötig — dann aber eben auch die quantitativen. Vielleicht steckt aber auch ein Missverständnis hinsichtlich der eben genannten Aufgaben quantitativer und qualitativer Empirie und zudem der „Leistungsmessung“ dahinter. Es ist eben nicht so, dass hier eine „Balance“ zu halten wäre, dass quantitative Forschung zu Lasten qualitativer ginge — im Gegenteil: beide ergänzen sich. Quantitative Forschung (und Large Scale-Messungen) ergeben Aussagen über durchschnittliche erreichte Kompetenzstände in unterschiedlichen Subgruppen der Grundgesamtheit und über deren Verteilungen. Sie sind dann sinnvoll und nötig, wenn etwa die mehr als punktuelle Wirkung von medialen, didaktischen, organisatorischen, curricularen und sonstigen Veränderungen erfasst werden soll — oder das Ausmaß des Zusammenhanges von Fähigkeiten historischen Denkens mit solchen anderer Domänen (etwa der Lesefähigkeit). Das lässt sich qualitativ nicht für größere Gruppen (und somit reliabel) sagen. Qualitative Forschung hingegen erfasst die Strukturen und Logiken innerhalb von (gut ausgewählten und kontrastierten) Einzelfällen. Beide ergänzen und beleuchten einander.
Gerade wenn erforscht werden soll, inwiefern bestimmte Medien, Lernumgebungen, Methoden, Thematisierungen, Organisationsformen oder sonstige Formen den Kompetenzerwerb von nicht nur einzelnen Lernenden (d.h. durchschnittlich) befördern oder behindern, ist quantitative Erfassung der Kompetenzen unumgänglich.

 

III.

Diskussion und Kritik in der Wissenschaft sind nötig — gerade auch an Formaten wie Kompetenzmodellen und Messkonzepten, denn sie können unbeabsichtigte Wirkungen entfalten. Wenig hilfreich sind dabei allerdings betsimmte Formen von Verallgemeinerungen, unbelegte behauptungen, Gleichsetzungen, die nicht konkret belegt werden.

Merken

  1. vgl. nun auch Körber, Andreas (2017): Kompetenzen Historischen Denkens revisited. Key-Note-Vortrag auf der Tagung «Kompetent machen für ein Leben in, mit und durch Geschichte». Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt. Eichstätt, 16.11.2017. Online verfügbar unter https://www.gdt-eichstaett.de/wp-content/uploads/2017/12/K%C3%B6rber_Keynote_2017.12.05.pdf, zuletzt geprüft am 06.12.2017. []
  2. vgl. nun auch Garske, Lucas Frederik (2017): Zwischen historischem Denken und ‚Basiswissen‘. Der Streit um das Berlin-Brandenburgische Kerncurriculum als Debatte um das Grundverständnis des Geschichtsunterrichts. In: Zeitschrift für Didaktik der Gesellschaftswissenschaften 8 (1). []
  3. Bendick, Rainer (2017): Geschichte im Präsens. Darstellungen des Ersten Weltkriegs in deutschen und französischen Schulgeschichtsbüchern der Zwischenkriegszeit. In: Olivier Mentz, Marie-Luise Bühler (Eds.): Deutsch-französische Beziehungen im europäischen Kontext: Ein vergleichendes Mosaik aus Schule und Hochschule: Lit Verlag, pp. 61–103. []
  4. Körber, Andreas (2012): Kompetenzorientiertes Geschichtslernen in Hamburg und Niedersachsen? Zwei Wege der Richtlinien-„Innovation“: pedocs. Available online at http://www.pedocs.de/volltexte/2012/5850. []
  5. etwa: Uffelmann, Uwe (2004): “Problemorientierung“. In: Handbuch Methoden im Geschichtsunterricht. Schwalbach/Ts: Wochenschau-Verlag, pp. 78–90. []
  6. Körber 2012, S.4, Anm. 10 mit Verweis auf  Klieme, Eckhard; Avenarius, Hermann; Hermann, Werner a.o (2003): Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards: Eine Expertise. Edited by BMBF. Bonn. Available online at http:­/­/www.bmbf.de­/pub­/zur_entwicklung_nationaler_bildungsstandards.pdf, checked on 29.2.2005, S. 7. []
  7. Krämer, Reinhold (2015): Die Karibik-Krise von 1962. Internationale Konfliktlösung als Rollenspiel. Sommersemester 2015. Universität Potsdam. Available online at http://www.uni-potsdam.de/rkraemer/fileadmin/projects/rkraemer/Karibik-Krise_Seminar_Plan_SoSe_15.pdf. []
  8. etwa: Starke, Susanne; Burgis, Alexander; Aimer, Elisabeth; Leibe, Franziska (2006): Kuba-Krise 2006. Ein Planspiel über das Entscheiden in komplexen Situationen. In: News – Das Informationsportal der Universität Bamberg. Available online at https://www.uni-bamberg.de/news/artikel/kuba-krise-2006/ []
  9. Starke et al. []
  10. Stolz, Peter (2006): Der Ost-West-Konflikt: die Welt der USA und die der UdSSR oder die Aporien der Blöcke. Eine Unterrichtsreihe für eine 10. Klasse Geschichte, multiperspektivischer Geschichtsunterricht mit dem Schulbuch. 1. Aufl. Braunschweig: Diesterweg. Available online at http://www.lisum.de/Inhalte/Data/unterrichtsentwicklung/gesellschaft/geschichte/handreichungsek1/file.2006-02-20.8981430478. []
  11. Geiss, Peter; Le Quintrec, Guillaume (Eds.) (2006ff): Histoire – Geschichte. Deutsch-französisches Geschichtsbuch, gymnasiale Oberstufe. Stuttgart [u.a.]: Klett-Schulbuchverlag []
  12. Bendick, Rainer (2017): Geschichte im Präsens. Darstellungen des Ersten Weltkriegs in deutschen und französischen Schulgeschichtsbüchern der Zwischenkriegszeit. In: Olivier Mentz, Marie-Luise Bühler (Eds.): Deutsch-französische Beziehungen im europäischen Kontext: Ein vergleichendes Mosaik aus Schule und Hochschule: Lit Verlag, pp. 61–103, hier S. 61 mit Anm. 3 []
  13. Körber, Andreas; Schreiber, Waltraud; Schöner, Alexander (Eds.) (2007): Kompetenzen historischen Denkens. Ein Strukturmodell als Beitrag zur Kompetenzorientierung in der Geschichtsdidaktik. Neuried: ars una (Kompetenzen, 2). []
  14. Vgl. dazu Borries, Bodo von (2007): ‚Kompetenzmodell‘ und ‚Kerncurriculum‘. In: Andreas Körber, Waltraud Schreiber, Alexander Schöner (Eds.): Kompetenzen historischen Denkens. Ein Strukturmodell als Beitrag zur Kompetenzorientierung in der Geschichtsdidaktik. Neuried: ars una (Kompetenzen, 2), pp. 334–360. []
  15. Körber, Andreas (2009): Le manuel d’histoire franco-allemand dans une perspective didactique. Available online at http://www.edumeres.net/urn/urn:nbn:de:0220-2009-0001-092. []
  16. Vgl. auch Micudova, Maria (2011): On the path from the stereotypical depiction of ‘the other’ to reconciliation through the recognition of a true picture of ‘us’. History education in Europe since the 1950s through case studies of France and Germany, and Slovakia. Master Thesis. Erasmus University, Rotterdam. https://thesis.eur.nl/pub/11026/Micudova,%20M.M.pdf; S. 64f []
  17. Vgl. Peter Geiss‘ Aussage im Gruppen-Interview (u.a. auch mit Rainer Bendick) v. 13. Dezember 2010 in Historiens & Géographes n°413 Janvier -Février 2011, zit. n. in Micudova 2011, S. 105: „HG. What Methods have been advocated by the authors? Is there a ‚marriage‘ between French teaching methods more knowledge and lecture based, and German based on the documents and debate in class?
    Peter Geiss: Initially, it seemed very difficult to marry the two educational cultures. However, advancing in our work together, we realized that the French and German methodological approaches are complementary to one another. It is therefore possible to create a real appreciation for education in both countries by combining them. On one hand, the autonomy of the student highlighted in the German system may well be supplemented by the precision of methodological tools and the acquisition of correct knowledge required in France. On the other hand, a independency of the student seems likely to prepare him to use his skills outside the classroom, for example at university in the professional world or in politics. By bringing students to make personal judgments based on logical argumentation and precise knowledge, it achieves a synthesis of the best traditions of French and German: the knowledge and logical rigor without which the decision is purely subjective and the relationship with the individual today without which the study of history remains an abstract exercise.“ []
  18. Bendick, S. 62 oben []
  19. Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD) (2006): Bildungsstandards Geschichte. Rahmenmodell Gymnasium, 5. – 10. Jahrgangsstufe. Schwalbach/Ts: Wochenschau-Verlag (Studien des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands); Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD) (2010/2011): Bildungsstandards Geschichte (Sekundarstufe I). Kompetenzmodell und Synoptische Darstellung der Kompetenzen und Verbindlichen Inhalte des Geschichtsunterrichts- Entwurf. Fassung mit erster Überarbeitung; Stand der Überarbeitung: 10.5.2011. Edited by Verband der Geschichtslehrer Deutschlands. Vom Arbeitskreis Bildungsstandards dem VGD zur Diskussion vorgelegt auf dem Historikertag am 29. September 2010. Available online at http://www.geschichtslehrerverband.org/fileadmin/images/Bildungsstandards/Druckfassung/Standards_Druckformat__10.5.2011_.pdf, updated on 5/10/2011, checked on 1/5/2016. []
  20. Körber, Andreas (2012): Kompetenzorientiertes Geschichtslernen in Hamburg und Niedersachsen? Zwei Wege der Richtlinien-„Innovation“: pedocs. Available online at http://www.pedocs.de/volltexte/2012/5850.; vgl. Bendick, Anm. 2 []
  21. Körber, Andreas (2007): Grundbegriffe und Konzepte: Bildungsstandards, Kompetenzen und Kompetenzmodelle. In: Andreas Körber, Waltraud Schreiber, Alexander Schöner (Eds.): Kompetenzen historischen Denkens. Ein Strukturmodell als Beitrag zur Kompetenzorientierung in der Geschichtsdidaktik. Neuried: ars una (Kompetenzen, 2), pp. 54–86, etwa S. 58; 75-82, sowie Körber, Andreas; Borries, Bodo von; Pflüger, Christine; Schreiber, Waltraud; Ziegler, Béatrice (2008): Sind Kompetenzen historischen Denkens messbar? In: Volker Frederking (Ed.): Schwer messbare Kompetenzen. Herausforderungen für die empirische Fachdidaktik. Baltmannsweiler: Schneider Verlag Hohengehren, pp. 65–84. []
  22. Trautwein, Ulrich; Bertram, Christiane; Borries, Bodo von; Körber, Andreas; Schreiber, Waltraud; Schwan, Stephan et al. (2016): Entwicklung und Validierung eines historischen Kompetenztests zum Einsatz in Large-Scale-Assessments (HiTCH). In: Bundesministerium für Bildung und Forschung (Ed.): Forschungsvorhaben in Ankopplung an Large-Scale-Assesments. Stand August 2016. Berlin, Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referat Bildungsforschung (Bildungsforschung, Band 44), pp. 97–120. Available online at https://www.bmbf.de/pub/Bildungsforschung_Band_44.pdf#page=97; Trautwein, Ulrich; Bertram, Christiane; Borries, Bodo von; Brauch, Nicola; Hirsch, Matthias; Klausmeier, Kathrin et al. (2016 i.V.): Kompetenzen historischen Denkens erfassen. Konzeption, Operationalisierung und erste Befunde des Projekts „Historical Thinking – Competencies in History“ (HiTCH). Münster: Waxmann; Waxmann Verlag GmbH. []
  23. Handro, Saskia; Schönemann, Bernd (Eds.) (2016): Aus der Geschichte lernen? Weiße Flecken der Kompetenzdebatte. Berlin: LIT (Geschichtskultur und historisches Lernen, Band 15). []
  24. Thünemann, Holger (2016): Probleme und Perspektiven der geschichtsdidaktischen Kompetenzdebatte. In: Saskia Handro, Bernd Schönemann (Eds.): Aus der Geschichte lernen? Weiße Flecken der Kompetenzdebatte. Berlin: LIT (Geschichtskultur und historisches Lernen, Band 15), pp. 37–52. []
  25. vgl. auch Garske 2017, S. 121 []
  26. Vgl. Conrad, Franziska (2011): Perspektivenübernahme, Sachurteil und Werturteil. Drei zentrale Kompetenzen im Umgang mit Geschichte. In: Geschichte lernen 24 (139), pp. 2–11; Hartmann, Ulrike (2008): Perspektivenübernahme als eine Kompetenz historischen Verstehens. Dissertation. Georg-August-Universität Göttingen, Göttingen; Hartmann, Ulrike (2009): Kompetenzprofile historischer Perspektivenübernahme in Klasse 7 und 10. In: Jan Hodel, Béatrice Ziegler (Eds.): Forschungswerkstatt Geschichtsdidaktik 07. Beiträge zur Tagung „geschichtsdidaktik empirisch 07“. 1. Aufl. Bern: hep-Verlag (Geschichtsdidaktik heute, 2), pp. 79–89; Hartmann, Ulrike; Sauer, Michael; Hasselhorn, Marcus (2009): Perspektivenübernahme als Kompetenz für den Geschichtsunterricht. In: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft 12 (2), pp. 321–342. DOI: 10.1007/s11618-009-0070-6 . []
  27. Barricelli, Michele; Gautschi, Peter; Körber, Andreas (2012): Historische Kompetenzen und Kompetenzmodelle. In: Michele Barricelli und Martin Lücke (Hg.): Handbuch Praxis des Geschichtsunterrichts. Historisches Lernen in der Schule, Bd. 1. Schwalbach/Ts.: Wochenschau Geschichte (Wochenschau Geschichte), S. 207–236. []
  28. Körber, Andreas (2007): Grundbegriffe und Konzepte: Bildungsstandards, Kompetenzen und Kompetenzmodelle. In: Andreas Körber, Waltraud Schreiber und Alexander Schöner (Hg.): Kompetenzen historischen Denkens. Ein Strukturmodell als Beitrag zur Kompetenzorientierung in der Geschichtsdidaktik. Neuried: ars una (Kompetenzen, 2), S. 54–86. []
  29. Kultusministerkonferenz (2004): Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz. Erläuterungen zur Konzeption und Entwicklung. Am 16.12.2004 von der Kultusministerkonferenz zustimmend: Luchterhand (Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz), S. 15 []
  30. Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD) (2006): Bildungsstandards Geschichte. Rahmenmodell Gymnasium, 5. – 10. Jahrgangsstufe. Schwalbach/Ts: Wochenschau-Verlag (Studien des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands), S. 9-13. []
  31. Pandel, Hans-Jürgen (2005): Fachübergreifendes Lernen – Artefakt oder Notwendigkeit? (2001). In: Reinhold Hedtke und Dietmar von Reeken (Hg.): Reader: Historische und politische Bildung. Bielefeld. Online verfügbar unter http://www.sowi-online.de/reader/historische_politische_bildung/pandel_hans_juergen_2001_fachuebergreifendes_lernen_artefakt_oder_notwendigkeit.html; vgl. dazu auch Körber, Andreas (2005): Der Abgrund im Bindestrich? Überlegungen zum Verhältnis von historischem und politischem Lernen. In: Reinhold Hedtke und Dietmar von Reeken (Hg.): Reader: Historische und politische Bildung. Bielefeld. Online verfügbar unter http://www.sowi-online.de/reader/historische_politische_bildung/koerber_andreas_2004_abgrund_bindestrich_ueberlegungen_zum_verhaeltnis_von_historischem_politischem.html. []
  32. etwa Hartmann, Ulrike (2008): Perspektivenübernahme als eine Kompetenz historischen Verstehens. Dissertation. Georg-August-Universität Göttingen, Göttingen; Hartmann, Ulrike (2009): Kompetenzprofile historischer Perspektivenübernahme in Klasse 7 und 10. In: Jan Hodel und Béatrice Ziegler (Hg.): Forschungswerkstatt Geschichtsdidaktik 07. Beiträge zur Tagung „geschichtsdidaktik empirisch 07“. 1. Aufl. Bern: hep-Verlag (Geschichtsdidaktik heute, 2), S. 79–89. []

Perspektivität – eine kleine Reflexion à propos einer Formulierung in einer Hausarbeit

Körber, Andreas (2017): Perspektivität – eine kleine Reflexion à propos einer Formulierung in einer Hausarbeit

Wieder einmal eine kleine Reflexion à propos einer Formulierung in einer Hausarbeit. Dieses Mal zum Verständnis des Konzepts der Perspektivität.

Ein(e) Studierende(r) schreibt zum geschichtsdidaktischen Ansatz von Peter Seixas und Tim Morton (The Big Six Historical Thinking Concepts, 2013):

„… Und letztlich der interpretatorische Standpunkt. Dieser ergibt [sich] aus dem, wer oder was wir sind, und unserer Beeinflussbarkeit in der Betrachtung von Geschichte (Perspektivität). Dies sind in erster Linie gesellschaftliche und kulturelle Aspekte. Nach Ansicht von Peter Seixas ergibt sich Historical Thinking aus dem Zusammenspiel und der Lösung dieser drei Probleme [zeitliche Entfernung; Entscheidungsnotwendigkeit beim Historischen Denken; Perspektivität]. Er spricht die Spannung zwischen der Kreativität des Historikers und den fragmentarischen Spuren der Vergangenheit an und zeigt kritisch auf, dass eine Beeinflussbarkeit aufgrund der Herkunft nicht auszuschließen ist.“

Daran ist viel Richtiges – das Zitat zeigt aber auch einen Aspekt auf, der es Wert ist, kommentiert zu werden. Die Verwendung des Begriffs „Beeinflussbarkeit“ und der Formulierung „nicht auszuschließen“ verweist implizit auf eine Vorstellung einer unbeeinflussten und unverzerrten Erkenntnis der Vergangenheit, die zwar mit Seixas als nicht zu erreichen gekennzeichnet wird, wohl aber im Hintergrund als normative Folie mitschwingt. Der Begriff „Beeinflussbarkeit“ nämlich ist negativ konnotiert.
Das aber ist es gerade nicht, was Seixas (und andere) m.E. meinen, und was auch mir besonders wichtig ist. Perspektivität bedeutet nicht eine leider notwendige Einschränkung der Erkennbarkeit von Geschichte im Historischen Denken, sondern eine unhintergehbare Bedingung, die das Historische Erkennen nicht beeinträchtigt, sondern geradezu erst in Wert setzt. Perspektivität ist keine Einschränkung, sondern eine Bedingung — ohne die Perspektive bliebe die Vergangenheit eine Ansammlung von Einzelheiten ohne jegliche Bedeutung. Ein Sinn der re-konstruierten Vergangenheit ergibt sich letztlich erst dadurch, dass bereits die Re-Konstruktion aus einer Perspektive erfolgt 1.
Geschichte ist somit nicht „leider nur“ ein Konstrukt und die Perspektivität der Geschichtskonstruktion, die Prägung (nicht aber Determinierung) der jeweiligen Konstruktion durch Positionen im sozialen, kulturellen, politischen Raum und durch individuelle Charakteristika ist keine Beeinträchtigung, sondern Voraussetzung dafür, dass Geschichte Sinn bilden und orientierend wirken kann.
Nicht nur für kollektive, sondern auch für individuelle Sinnbildung — die ja in gesellschaftlichem Rahmen erfolgt und für ein identifizieren und Handeln im gesellschaftlichen Rahmen orientieren soll — ist es dann von Bedeutung, wie die jeweiligen Positionalitäten und die in ihren gebildeten Perspektiven zu jenen anderer (vergangener wie gegenwärtiger) Mitglieder der Gesellschaft(en) auf verschiedenen Maßstabsebenen in Beziehung gesetzt werden (können), und wie in der Reflexion dieser Positionen, Perspektiven und der von ihnen aus gebildeten sinnhaften Narrationen Sinn auch für das jeweils eigene und das gemeinsame Sein und Handeln gebildet werden kann.

  1. Vgl. Rüsen, Jörn (1975): Werturteilsstreit und Erkenntnisfortschritt. In: Jörn Rüsen und Hans Michael Baumgartner (Hg.): Historische Objektivität. Aufsätze zur Geschichtstheorie. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht (Kleine Vandenhoeck-Reihe, 1416), S. 68–101, hier S. 86f. []

Historische Sinnbildungsmuster: Ergänzende Dimensionierung

Körber, Andreas (2017): Historische Sinnbildungsmuster: Ergänzende Dimensionierung (Blogbeitrag)

… und noch ein [noch unfertiger] Versuch, die Sinnbildungsmuster bzw. -typen nach Rüsen und in der Weiterentwicklung von Bodo von Borries (1988) und mir (Körber 2013) weiter zu differenzieren und zu nutzen. … auch diesmal unfertig und unvollständig — als Anstoß.

 

allgemein konstativ normativ appellativ
positiv negativ positiv positiv positiv-negativ negativ positiv negativ
affirmatives Konstanz-Erzählen1 verweist auf etwas als zeitlos gültig Behauptung einer fortgeltenden Gegebenheit durch Verweis auf ihren zeitlosen Charakter. Etwas ist einfach gültig, weil auch keine Zeit denkbar ist, zu der es nicht gegolten hat. Es liegt gewissermaßen „vor jedem Anfang“. Profane Ewigkeits-Vorstellung
kritisches Konstanz-Erzählen Kritik an einer bestimmten behaupteten Konstante, ohne Infragestellung solcher Konstanz an sich. Behauptung einer fortgeltenden Gegebenheit durch Verweis auf ihren zeitlosen Charakter. Etwas ist einfach gültig, weil auch keine Zeit denkbar ist, zu der es nicht gegolten hat. Es liegt gewissermaßen „vor jedem Anfang“.
Konstanz-kritisches Erzählen Kritik an Sinnbildungen, die von zeitlosen Konstanzen ausgehen. Kritik an Sinnbildungen mit dem Verweis darauf, dass Konstanzen über alle Zeiten und ohne Anfang und Ende unplausibel sind.
traditional verweist auf den Ursprung von etwas weiter Geltendem Behauptung einer fortgeltenden Gegebenheit durch Verweis auf ihren Ursprung (konstituierende Begebenheit) Behauptung eines fortbestehenden Mangels durch Verweis auf den Verlust (konstituierende Begebenheit) Beschwörung einer fortgesetzen Geltung einer Gegebenheit durch Verweis auf eine konstituierende Begebenheit Beschwörung der Überwundenheit eines negativen Zustandes durch Verweis auf dessen Überwindung Beschwörung eines fortbestehenden Mangels durch Verweis auf die Verlust-Gegebenheit (Nostaglie) Aufforderung zur Wiederholung einer Handlung durch Verweis auf eine verpflichtende Begebenheit Aufforderung zum Unterlassen einer Handlung durch Verweis auf ein verpflichtendes Beispiel eines solchen Verzichts
traditions-kritisch kritisiert einen spezifischen Ursprung (nicht aber das Denken in weiter geltenden Ursprüngen) Delegitimation des konstituierenden Charakters einer Begebenheit für eine behauptete fortgesetzte Geltung einer Gegebenheit Delegitimation des konstituierenden Charakters einer Begebenheit für einen behaupteten fortgesetzten Mangel
traditionalitäts-kritisch kritisiert das Denken mit Bezug auf geltende Ursprünge
exemplarisch verweist auf eine überzeitlich geltende Regelhaftigkeit Behauptung einer zeitübergreifend gültigen Regelhaftigkeit durch Verweis auf ein/mehre illustrierende(s) Beispiel(e)
exempel-kritisch kritisiert eine spezifische behauptete überzeitliche Regel, nicht aber das Denken in überzeitlichen Regeln
exemplari-zitäts-kritisch kritisiert das Denken in überzeitlichen Regeln
genetisch verweist auf eine (säkulare) gerichtete Entwicklung
genese-kritisch kritisiert eine bestimmte behauptete säkulare Entwicklung, nicht abder das Denken in säklularen, gerichteten Entwicklungen
genetik-kritisch kritisiert das Danken in säkularen, gerichteten Entwicklungen
  1. Bodo von Borries‘ (1988) Bezeichnung dieser Vorformen als „anthropologische“ Konstante ist nicht zwingend. Es kann sich auch um Konstanten handeln, die über das Menschliche hinausgehen – etwa die ‚ganze Natur‘ betreffen. Es handelt sich gewissermaßen um profane Vorstellungen von „ewig“. Religiöse Ewigkeits-Vorstellungen könnten hier nur insofern subsumiert werden, als sie nicht einen Schöpfungsakt voraussetzen. Dieser wäre als traditional zu denken. []