Der Volkstrauertag als Tag des Gedenkens an Denkmal am Burgberg in Wentorf? Eine Problemskizze [überarb. Version; 8.6.2026; noch unfertig]

Körber, Andreas (2026): „Der Volkstrauertag als Tag des Gedenkens an Denkmal am Burgberg in Wentorf? Eine Problemskizze“ In: Historisch Denken Lernen (Blog). https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/der-volkstrauertag-als-tag-des-gedenkens/

[nochmals etwas umgebaute Version 7.6.2026; der Text ist noch unfertig]

      1. Einleitung

        Anfang Juni 2026 hat der Bürgerausschuss der Gemeinde Wentorf bei Hamburg darüber abgestimmt, ob nach zweijähriger Verlegung zum Rathaus die Gemeinde den Volkstrauertag im November 2026 wieder am „Ehrenmal“ am Burgberg durchführen. Er hat dabei den dieses fordernden Antrag der CDU-Fraktion angenommen.

        Dieser Antrag1 verlangt zudem einen „würdigen und angemessenen Rahmen“ den Gedenkens an jenem Tage, das „dem Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sowie der Mahnung zu Frieden, Demokratie und Freiheit.“ Mit der (in derselben Sitzung zu beschließenden) „Aufstellung der Informationstafel am Denkmal Am Burgberg“ sei eine „umfassende historische Einordnung“ die es ermögliche, „die Geschichte des Ortes kritisch zu reflektieren und zugleich an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu erinnern“, womit das „Denkmal Am Burgberg ein geeigneter Ort für die offizielle Gedenkveranstaltung der Gemeinde Wentorf am Volkstrauertag“ sei.

        Ansicht eines Denkmals mit einem Sockel aus Feldsteinen mit der Inschrift "DEM LEBENDEN GEIST UNSERER TOTEN", darüber den Jahreszahlen 1939-1945, über dem Sockel die Jahreszahlen 1914-1918, getrennt mittels einer "Wolfsangel" und ganz oben einem senkrecht in einen runden Feldstein gesteckten, kunstvoll geschmiedeten Schwert mit überlanger Parierstange. Unter dem eigentlichen Denkmal ist mittig zur senkrechten Achse eine bronzene Namenstafel mit 109 Namen angebracht und einem Vermerk, dass es sich um die noch rekonstruierbaren Namen der im zweiten Weltkrieg Gefallenen und Vermissten handelt.
        Das Denkmal („Ehrenmal“) in Wentorf. Vorderseite mit zur senkrechten Achse mittig angebrachter ergänzender Bronzetafel der Namen der im Zweiten Weltkrieg Gefallenen und Vermissten. Zustand am 2.6.2026; Foto: A.Körber

        Die Ausführungen im CDU-Antrag in sind in mindestens drei Hinsichten irrig. Dies ist im Folgenden zu begründen. Dazu soll zunächst auf die zugrunde liegende Debatte um das Denkmal insofern eingegangen werden, dass die in ihr erkennbaren, durchaus unterschiedlichen und nicht immer, zum Teil m.E. gar nicht, miteinander vereinbaren Positionen identifiziert und charakterisiert werden. (Kap 2). Sodann sind einige grundlegende Unterscheidungen erinnerungs- und gedenkkultureller Konzepte und Haltungen nötig (Kap. 3), bevor konkret auf die dem CDU-Antrag zugrunde liegenden Annahmen und Argumente eingegangen werden kann (Teil 4). Es folgen die Diskussion einiger Implikationen (Kap. 5) und ein Fazit (Kap. 6)

      2. Interessen in der Wentorfer Denkmalsdebatte

        Die Wentorfer Denkmalsdebatte kann nicht analysiert und kommentiert werden, ohne zum einen die unterschiedlichen Interessen herauszuarbeiten, und ohne die konkrete Symbolik des Denkmals in seiner ursprünglichen sowie seinen veränderten Formen in den Blick zu nehmen. Zunächst zu den Interessen.

        Zunächst muss festgestellt werden, dass ein Interesse an fortgesetzter oder auch neuer „Heldenverehrung“, wie es der (nicht nur) deutschen Gedenkkultur seit etwa Mitte des 19. Jahrhundert keineswegs fremd ist, in den gegenwärtigen Äußerungen zum Umgang mit dem Denkmal in Wentorf nicht festzustellen ist. Zugleich kann das Motiv aus den Reflexionen in der Debatte und über sie nicht herausgehalten werden, wurde und wird es doch in der Debatte seit 2009 mehrfach als eine Intention erwähnt worden, die gerade nicht gemeint sei und die man auch nicht befördern wolle. Dies wird etwa deutlich in einer Aussage eines der Initiatoren der Erweiterung des Denkmals um die Namen der im Zweite Weltkrieg ‚Gefallenen‘ und Vermissten im Jahr 2009 in einem damaligen Zeitungsartikel, die Ergänzung mit dem Ziel, „der Trauer der Angehörigen einen Platz zu geben“, enthalte „auch eine Mahnung […] Wer die Ehrung nicht will, um den Anschein eines Heldengedenkens zu verhindern“, verkennt „die Tatsachen“, wie auch in einem Artikel zu Beginn der gegenwärtigen Debatte mit dem Titel „Zweifelhaftes Heldengedenken: Name von SS-Mitglied an Mahnmal“.2 Diese Befürchtungen und die Abgrenzungen davon sind auch nicht aus der Luft gegriffen. Das Motiv der Heldenverehrung ist in der Geschichte der deutschen Erinnerungs- und Gedenkkultur mittels öffentlicher Denkmalsetzungen und -nutzungen durchaus ebenso präsent wie in der Vergangenheit des Volkstrauertages – insbesondere, aber nicht ausschließlich, in der Zeit des Nationalsozialismus und seiner Umbenennung und -funktionierung zum „Heldengedenktag“. Es kann auch keineswegs festgestellt werden, dass dieses Motiv nach Ende des Zweiten Weltkriegs überwunden und aus öffentlichem Gedenken verschwunden wäre,3 ebenso wenig wie eine Wiederbelebung dieses Motivs (etwa von nationalistischer und rechtsradikaler Seite) ausgeschlossen ist. So fordert etwa in AFD in einem aktuellen „Regierungsprogramm“ für Sachsen-Anhalt eine erneute Ausrichtung öffentlicher Erinnerung auf die „Ehrung“ „soldatischer Opfer“4

        Wie schon vorausgeschickt: In der Wentorfer Debatte wird dieses Motiv nicht ausgedrückt, vielmehr grenzen sich die Beteiligten davon ab. Sowohl das Denkmal wie auch der Volkstrauertag sind aber offenkundig in der Vergangenheit in dieser Weise funktionalisiert worden. Eine fortgesetzte oder wiederbelebte Funktionalisierung dieser Art, ist somit nicht möglich. Vor diesem Hintergrund reicht auch eine Abgrenzung allein auf die Vergangenheit bezogen und für die Gegenwart reicht somit nicht aus. Neben der Frage nach der Eignung und würdigen Rahmung des Denkmals für die anderen, in der Wentorfer Debatte zu findenden Motive ist daher zu prüfen, inwiefern der Volkstrauertag und das Denkmal mit ihrer Symbolik nicht doch ein solches Gedenken zumindest ermöglichen, wenn nicht gar ihm ungewollt Vorschub leisten können.

        1. Trauer

          Das erste der in der Wentorfer Debatte deutlich und zum Teil vehement geäußerte Motiv ist in dem obigen Zitat zur Abgrenzung vom Motiv der Heldenverehrung bereits angesprochen worden. Es geht um das Denkmal und den Volkstrauertag als Rahmen für einen Ausdruck individueller Trauer, einer persönlichen, familiär geprägten Verlustwahrnehmung, wie er üblicherweise an Grabsteinen auf Friedhöfen getätigt wird, die es zumindest für einige der auf den Denkmalstafeln Verzeichneten nicht oder nicht gut erreichbar gibt. Es handelt sich insofern mehr ein Gedenken, wie es sonst den Totensonntag prägt als den Volkstrauertag. Inwiefern die Öffentlichkeit des Denkmals wie auch der Gedenkstunde am Volkstrauertag hierzu als notwendig angesehen werden, ist nicht wirklich zu erschließen. Zumindest scheinen sie diesem Interesse nicht abträglich zu sein, sondern ihm eine gewisse Anerkennung der Bedeutsamkeit zu verleihen. Zugleich muss aber die Frage gestellt werden, inwiefern der Charakter und der Gestus dieses Gedenkens sowohl für die derart Trauernden als auch für diejenigen, die ihm angesichts der Öffentlichkeit beiwohnen, erkennbar und anerkennbar ist. Zudem ist zu fragen, in welchem Verhältnis er zu den anderen, erkennbaren Trauermotiven steht.

        2. Opfergedenken

          Ein zweites in der Debatte – etwa auch im CDU-Antrag zur Bürgerausschusssitzung vom 1.6. – deutlich erkennbares Motiv ist dasjenige des Gedenkens an die „Opfer“ von Kriegen und Gewaltherrschaft. Ein solches Gedenken folgt einer ganz anderen Logik und besitzt einen anderen Gestus als die private Trauer. Es ist seiner Natur nach öffentlich. Die Fokus auf ein Gedenken an die „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ scheint auf einen demütigen Gestus zu deuten, der dieses Gedenken abhebt vom revanchistischen Kern des klassischen „Verlierergedächtnisses“ (siehe unten) und die Kriegstoten in einem ganz anderen Sinne erinnert. Das findet in einer konkreten Analyse des Denkmals, seiner Geschichte und seiner Symbolik auch teilweise Rückhalt, wenn auch nur teilweise. Der zweite Teil der Doppelformel, der Bezug auf Gewaltherrschaft, wiederum ist wohl durchaus gemeint im Sinne eines reflexiven Gedächtnisses, das sich aus dem abwehrenden Typus des Tätergedächtnisses entwickelt hat (siehe unten). Das ist als solches anerkennenswert, erweist sich aber – wie unten argumentiert wird – im konkreten Kontext als in mehrfacher Hinsicht problematisch, nämlich mindestens hinsichtlich der Entdifferenzierung im Opferbegriff und und der Nichtberücksichtigung der konkreten Symbolik des Denkmals in seiner heutigen Fassung.

        3. Reflexives und diskursives Erinnern

          Die Positionen von SPD und Grünen in der gegenwärtigen Diskussion sind weniger eindeutig positiv zu bestimmten als dahingehend, was sie ablehnen. Neben der allerseits abgelehnten (aber offenkundig für möglich gehaltenen) Heldenverehrung liegt ihrer Position offenkundig ein Unbehagen sowohl inhaltlicher als auch struktureller und formeller Art zugrunde: inhaltlich gegenüber den im Denkmal wie auch in der Tradition des Volkstrauertags oder wenigstens mindestens seiner Gestaltung jenseits des Bekenntnisses zum einem Gedenken an die Opfer der Gewaltherrschaft zum Ausdruck kommenden Narrative und Botschaften, formal in der weiteren Aktualisierung einer erinnerungs- und gedenkpolitischen Praxis, die nicht nur eine jeweils aus dem pluralen Spektrum demokratischer Interessen als kleinster gemeinsamer Nenner gebildete Deutung und Haltung als diejenige der Gemeinde ausdrückt, sondern sie mittels der Symbolik festschreibt. Als Alternative wird eine Form von Erinnerungspolitik befürwortet, die weniger auf eine Botschaft abstellt als vielmehr darauf, einen stetigen gesellschaftlichen Diskurs zwischen unterschiedlichen Erinnerungen, Wahrnehmungen und Deutungen zu ermöglichen und zu initiieren, diesem aber zugleich einen Rahmen zu setzen. Das erforderte den Verzicht auf eine einzige Botschaft zugunsten der Sichtbarmachung bzw. -haltung sowie Kommentierung bisheriger und mittlerweise frag-würdig gewordener Formen und Deutungen bei gleichzeitiger Ermöglichung anderer und neuer sowie Verhinderung solcher, die such außerhalb des verfassungs- und menschenrechtlichen Rahmens bewegen und stellen.

      3. Erinnerungs- und Gedenkformen – Einige Unterscheidungen

        Zur Charakterisierung sowohl der in der Debatte angesprochenen erinnerungskulturellen Manifestationen (Denkmal und feier zum Volkstrauertag) wie auch der unterschiedlichen Haltungen können einige in der wissenschaftlichen Debatte eingeführte Unterscheidungen helfen, die im Folgenden zunächst kurz skizziert werden. Dabei sind einige der benutzten Begriffe – wie so oft in diesem Zusammenhang – im Deutschen uneindeutig, so dass Konkretisierungen mittels englischer Begriffe genutzt werden. das betrifft etwa die Begriff des Erinnerns und Gedenkens bzw. des „Gedächtnisses“ selbst. Sowohl „Erinnern“ als auch „Gedächtnis“ beziehen sich alltagssprachlich oft auf den Vorgang des individuellen Abspeicherns und Wiederzugriffs zu selbst Erlebtem, also eine reine Speicherfunktion. Diese Form des Erinnerns spielt für die erinnerungskulturelle Debatte vor allem dort eine Rolle, wo es um Bezugnahmen auf Ereignisse geht, die zu Lebzeiten der Erinnerten statt gefunden haben, so dass diese sich tatsächlich noch an die Ereignisse und ihre Protagonisten erinnern können. Das etwa charakterisiert einen Teil des Interesses eines privaten Erinnerns am Denkmal. Zugleich bleibt auch diese Form des Erinnerns keineswegs rein individuell, sondern wird kommunikativ, wenn und indem über die erinnerten Geschehnisse und Menschen gesprochen wird. Auch hier ist wieder zu unterscheiden. Sofern diese Kommunikation zwischen individuellen Menschen in weitgehend informeller Form stattfindet, bezeichnet sie die Theorie als „kommunikatives Gedächtnis“. Dieses gibt es nur diesseits einer zeitlichen Zäsur etwa jeweils 80-100 Jahre vor dem jeweiligen Jetzt, nämlich solange es noch Menschen gibt, die das Erinnerte miterlebt haben. Dieses Erinnern ist weitgehend informell, aber hochgradig konkret bedeutsam für die Identität der Erinnernden („identitätskonkret“). Auch dies ist im oben genannten Trauer-Motiv deutlich festzustellen.

        Während das individuelle Erinnern weitgehend ein „remembering“ im Sinne des Abrufens von Erlebtem und Eingespeichertem ist, und das inter-individuelle Gespräch über solche Erinnerungen („weißt Du noch?“) wesentlich den Charakter und wohl auch die Funktion der Aktualisierung dieser Erinnerung, samt eher geringerer Anteile ihrer Vergewisserung gegen individuelles Vergessen durch gegenseitigen, inter-individuellen Abgleich der Erinnerungen („Das hast Du doch genau so erlebt?“) und ihrer Verbindlichkeit („so war das doch!“) zu finden ist, ist letzterer Aspekt der Verbindlichkeit in öffentlichem Erinnern deutlich stärker ausgeprägt und bedeutsamer. Dieses Erinnern ist eher ein „reminding“ als ein „remembering“. Das liegt nicht zuletzt an dem deutlich transitiveren Charakter der Kommunikation. Selbst dort, wo ein Denkmal scheinbar ein die eigene Gruppe adressierendes Mal mit Bezug auf von dieser Gruppe selbst Erlebtes ist (intransitives Erinnern), nimmt es doch den Charakter an, die jeweilige Erinnerungsbotschaft verbindlich zu formulieren, so dass die das Denkmal besuchenden, an ihm Gedenkenden etc. in die Autorschaft der jeweiligen Aussage einbezogen werden bzw. aktiv in sie eintreten. Solches Gedächtnis nutzt zum Ausdruck Elemente von Kultur, d.h. es drückt neben der manifesten Botschaft auch aus, welches Vergangene zum jeweiligen Zeitpunkt in der jeweiligen Gesellschaft als erinnerungswürdig gilt, welche Bedeutungen diesem Vergangenem zugeschrieben werden, welche Selbst- und Fremdbilder sowie Normen und Werte dabei zum Tragen kommen, und wie diese ausgedrückt werden können.5 Im vollen Sinne kulturelles Gedächtnis bezieht sich auf diejenigen Zeiten jenseits der Zäsur, auf Zeiten, aus denen es niemanden mehr gibt, der aus erster Hand über die berichten oder befragt werden kann, der aber auch durch die Deutungen der Handlungen persönlich in Haftung genommen werden könnte. Für einen bestimmten Zeithorizont diesseits und jenseits der Zäsur aber, zu welchem entweder noch Beteiligte oder aber nahe Angehörige, insbesondere Kinder, sowie Freunde oder Kameraden der erinnernden Gemeinschaft angehören, kombinieren sich kommunikatives und kulturelles Gedächtnis zum sogenannten „sozialen Gedächtnis“, das geprägt ist durch kommunikative, informelle, flüchtiger und unmittelbare identitätskonkrete, zugleich aber wesentlich individuelle Erinnerungen einerseits und kulturell fixierte, verdichtete, zugleich abstrakte und wertende und über das Individuelle hinaus gesellschaftliche Geltung beanspruchende Erzählungen, Deutungen und Wertungen andererseits. Hier verbinden sich die unterschiedlichen Modi (das individuelle Erinnern etwa in Form der Trauer, die öffentliche und verbindliche Erinnern) besonders deutlich, konkurrieren aber auch deutlich miteinander.
        Es ist dieser Bereich des sozialen Gedächtnisses, in welches auch das Wentorfer Denkmal fällt, der besonders von Deutungskämpfen betroffen ist. Öffentliches Erinnern hat dort oft einen sehr deutlichen erinnerungs- und gedenkpolitischen Charakter. Die sich in den Erinnerungssymbolen und -ritualen ausdrückenden Deutungen, Normen, Konzepte und Formen sowie Wertungen werden mit einem Geltungsanspruch über den über den jeweiligen Kontext hinaus aufgeladen. Sie sollen also verbindlich gemacht werden (sollen). Bei Denkmälern geschieht dies über ihren Zeit überdauernden Charakter „(exegi monumentum aere perennius“; Horaz, Oden, III 30,1) und mittels der Aufrechterhaltung des Denkmals auch nach Veränderungen, bei Ritualen hingegen durch die Wiederholung. Das Erinnern ist somit ein „reminder“ nicht nur für sich selbst, sondern auch für kommende Generationen. Das Denkmal stellt so ein „ein Medium gesellschaftlicher Verständigung über dauerhaft verbindliche Werte dar; als Medium des »kulturellen Gedächtnisses« einer Gesellschaft“ ist es Äußerungsform kollektiver Selbstbilder. Andererseits ist aber auch die jeweilige Behauptung des auch zukünftig Bewahrens- und Erinnerungswertes selbst einem zeitgebundenen Wertehorizont verhaftet, der von der Nachwelt keineswegs geteilt werden muss.6)

        Von Beginn an eignet allen Formen des Erinnerns auch ein erzählender Charakter. Solange bzw. insoweit von einer gleich starken Anwesenheit aller Beteiligten bei einem Geschehen oder ihre gleich geartete Informiertheit und Interpretation des Ereignisses ausgegangen werden kann, reichen oft wenige und kurze Abbreviaturen, um die Vergangenheit und eine (unterstellte, angenommene) gemeinsame Deutung zu aktualisieren. Mit dem Verlauf der Zeit und dem Wechsel der erinnernden Akteure und der Adressaten ihres Erinnerns aber und somit auch mit allmählicher Verstärkung des Charakters des Erinnerns als „remind“ gegenüber tatsächlichem oder unterstelltem „remember“ wird der Anteil eines transitiven Erzählens stärker und bedeutsamen – bis hin zu dem Punkt, wo gar nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass sich alle oder auch nur wenige im Sinne eines „to remember“ individuell auf das Geschehen beziehen können, sondern ihnen die jeweilige Geschichte erstmals oder wiederholt erzählt werden muss und wird. Der Charakter des Erinnerns (to remember) verschiebt sich somit stärker zu einer Aktualisierung nicht mehr eines originär erlebten Geschehens, sondern einer aufgrund Erzählung erinnerten Deutung („Ihr wisst ja, das war so und so“) mit narrativer Bekräftigung (to remind). So treffen insbesondere Formen öffentlichen Erinnerns mittels kultureller und politischer Symbole und Rituale aufgrund ihres zeitübergreifenden Kommunikationscharakters Aussagen über Vergangene Zustände, Bedingungen, Ereignisse, Prozesse, die in ihnen festgestellten Beziehungen von aktiv wie passiv teilnehmenden bzw. betroffenen Menschen untereinander sowie die Be-Deutungen dieser Elemente für die eigene Gegenwart und Zukunft der Erinnernden – und stellen Geltungsansprüche hinsichtlich dieser Be-Deutungen. Wiederum bedeutet die intendierte und akzeptierte (!) Dauerhaftigkeit der Denkmäler wie die Wiederholung (oder auch Veränderung) der Rituale und Feierlichkeiten, dass und wie die jeweils neu sich Erinnernden (d.h. einander Erzählenden) die in ihnen vorgegebene Deutungen annehmen, in sie eintreten – oder aber sich zu ihnen verhalten. Letzteres geht nur explizit.

        Einige wesentliche Unterscheidungen von Erinnerungsformationen können die Charakterisierung tatsächlichen wie intendierten Erinnerns unterstützen. Relevant ist zunächst eine Unterscheidung zwischen einem positiven und einem negativen Erinnern. Die Begriffe können zum einen tatsächliches (positives) gegen fehlendes, verweigertes (negatives) Erinnern meinen, beziehen sich aber vornehmlich auf die Qualifikation des Erinnerten als wünschenswert und willkommen bzw. abstoßen, unwillkommen. Dies betrifft zunächst das individuelle, episodische Erinnern aufgrund eigenen Erlebens, dann aber fundamental die Überführung in ein gemeinsames Gedächtnis und kollektive Erinnerung.7

        Dieser Aspekt verweist auf zwei Differenzierungen von Gedächtnisformationen Unterscheidungen durch Aleida Assmann. Sie unterscheidet zum einen zwischen Verlierer- und Siegergedächtnis, zum anderen zwischen Täter- und Opfergedächtnis. Ersteres, das Verlierergedächtnis entsteht „aus einer gemeinsam geteilten Geschichtserfahrung, die von der Gruppe als so bestimmend bewertet wird, daß man sich ein gegenseitiges Vergessensverbot auferlegt. Der gemeinsam gefaßte Beschluß: »Das dürfen wir nie vergessen!« ist die Grundlage des kollektiven Verlierergedächtnisses, das den natürlichen Horizont des kommunikativen Gedächtnisses überschreitet und solange aufrechterhalten wird, bis sich der verpflichtende Charakter dieser Vergangenheitsbindung auflöst. Während das Siegergedächtnis bestehende Machtverhältnisse vergoldet und befestigt, ist das Verlierergedächtnis auf den Umschlag bestehender Machtstrukturen ausgerichtet. Es hat einen revanchistischen Kern, denn die hartnäckige Erinnerung an eine verletzende und demütigende Erfahrung — so Nietzsches Analyse des Ressentiments — wird
        zur wichtigsten politischen Waffe der Entmächtigten.“8

        Im Gegensatz zu Verlierern als „Teilnehmer[n] von Kriegshandlungen“ sind, „gibt es für Opfer keine auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhenden Voraussetzungen.“ Als ebenso negatives Gedächtnis hat das Opfergedächtnis einiges mit dem Verlierergedächtnis gemein. Allerdings ist es Assmann zufolge zumindest heute „nicht mehr notwendig von Ressentiment und Revanche bestimmt“, sondern könne „auch einen restitutiven Charakter haben.“9 Es geht bei dieser Bestimmung aber – wohlgemerkt – um das eigene (intransitive) Erinnern der Opfer selbst, noch nicht um ein Erinnern an die Opfer durch die Täter- oder die Täternachfolgegesellschaft.

        Als dritte relevante Gedächtnisformation charakterisiert Assmann das Tätergedächtnis als sein „logisches Pendant“ aufgrund des Gegensatzes von Täter und Opfer. Wie bei letzteres sei auch dieses geprägt durch Affekte, die jedoch nicht einer Stabilisierung führten, sondern zu einer „massiven Abwehr von Erinnerung. Erlittenes Leid und erfahrenes Unrecht schreiben sich über Generationen tief ins Gedächtnis ein, Schuld und Scham dagegen führen zum Abdecken durch Schweigen“, denn denn so einfach es sei, fremde Schuld zu erinnern, so schwierig sei es dagegen, der eigenen Schuld eingedenk zu sein.10 Auch könne ein Tätergedächtnis angesichts der Anwesenheit des Gedächtnisses der Opfer und einer Weltöffentlichkeit nicht einfach per Schlussstrich beendet werden. Ein Tätergedächtnis kann sich Assmann zufolge eben nicht auf öffentliche Rituale, Symbole und auf politische Sinngebung stützen. Ausgedrücktes Tätergedächtnis finde daher sich ausgesprochen selten.

        In der Weimarer Republik stand die deutsche offizielle Erinnerungskultur vornehmlich vor der Aufgabe, an Stelle des seit 1870/71 oder gar schon seit 1864/1866 traditionell eingeübten Siegergedächtnisses ein Verlierergedächtnis zu etablieren, das nicht zugleich aufgrund des Revanchegedankens auch den neuen Staat delegitimierte – eine Aufgabe, die angesichts der mit der Republikgründung verbreiteten Dolchstoßlegende und verbreiter Ablehnung der neuen Staatsform außerordentlich schwierig war. Viele Denkmäler dieser Zeit atmen denn auch den Geist des von Assmann skizzierte klassischen Verlierergedächtnisses. Für das Wentorfer Denkmal ergibt sich eine leicht andere Interpretation. Die Erinnerungskultur der zweiten Nach-Weltkriegszeit hingegen hatte es zudem mit der Dimension von Täter- und Opfergedächtnis zu tun. Gerade vor dem Hintergrund vor der Weltöffentlichkeit klar zutage getretener Schuld und Verantwortung und der dadurch erzeugten Verweigerung mindestens eines öffentlichen Erinnerns an das eigene Tun als Taten an Opfern entstand ein Erinnerungsdilemma. Dazu Assmann: „Die ersten, die die Mechanismen des Tätergedächtnisses kennenlernten, waren die aus dem Krieg heimkehrenden Soldaten. Sie hatten das Gefühl, »daß ihnen nicht die Ehre und der Respekt erwiesen worden war, die sie für ihren Kriegsdienst und die Gefangenschaft verdienten. Anstatt als nationale Helden willkommen geheißen zu werden, wurden sie mit einer Öffentlichkeit konfrontiert, die über Deutschlands Vergangenheit beschämt war. Die Kriegsheimkehrer mußten mit Verbitterung feststellen, daß ihre persönlichen Kriegserlebnisse nicht in eine nationale Geschichte zu integrieren waren. Sie blieben auf das kommunikative Gedächtnis beschränkt und wurden nicht Teil eines gesellschaftlich und politisch relevanten kollektiven Gedächtnisses.“ Ein Bedürfnis nach ehrenhaftem Verlierergedächtnis konnte eben nicht vom traumatisierten Tätergedächtnis getrennt werden. Die „Teuren unter den Toten ins Gedächtnis zu rufen, ohne zugleich der vielen Unschuldigen zu gedenken, die ‚ohne Laut verschwanden in einem Keller, einem Eisenbahnwaggon, einem Gefängnis, und die nichts, rein gar nichts und also auch nichts Tapferes zuvor getan und ausgerichtet hatten'“, war nicht denkbar. Die Nicht-Nennung der Namen der aus diesem Krieg nicht Zurückgekehrten und das Ausweichen auf die Ergänzung vieler Denkmäler mit den Jahreszahlen „1939-1945“ ist wohl unter anderem Ausdruck dieses Dilemmas. „Die Kategorien und mit ihnen die traditionellen Formen des Ehrengedächtnisses zerbrachen für ihn angesichts der Massenhaftigkeit, Wehrlosigkeit und Sinnlosigkeit dieses Leidens. Und dennoch besteht das Gebot zu erinnern.“11

        Es braucht offenkundig einer neuen Erinnerungsformation, um mit dieser Situation umzugehen. Dass sie in langen langen Diskussionen und Auseinandersetzungen und wohl auch befördert durch den Zeitablauf mit der Distanzierung einer neuen Form negativer Erinnerung gefunden wurde, die sich heute in der auch vom CDU-Antrag zitierten Formel eines Gedenkens an die „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ findet, ist somit durchaus als eine Errungenschaft zu begreifen – allerdings als eine Errungenschaft, die keineswegs ohne neue Probleme ist und nicht ausreicht. Die Errungenschaft besteht in einer Form öffentlichen öffentlichen (!) Erinnerns, in den vergangene Erfahrungen Ereignisse und Taten nicht mehr in einer Weise aufruft, mittels der eine positiv konnotierte Identität und positive Gefühle abgeleitet und beides wiederum als mehr oder weniger verpflichtend propagiert oder wenigstens angeboten wird, ein Erinnern, indem weder als anschlussfähig oder zur Nacheiferung propagierte Heldentaten von Angehörigen der eigenen Gruppe vorgestellt werden, noch ein die Gruppe gewissermaßen trotzig gegen eine andere zusammenschweißende Erfahrungen eigenen Leids oder aber mit dem Dankbarkeit gegenüber Anderen ausgedrückt wird, zu denen damit eine Nähe hergestellt wird,12, sondern vielmehr ein Erinnern, das geradezu eine Umkehr, eine Änderung, eine Abkehr von umstandsloser Identifizierung mit dem damaligen Sein und Tun erfordert, das aber mindestens eine Befragung dieses damaligen Tuns und seiner Bedeutung für die eigene Identität erforderlich wird. Die Existenz der KZ-Gedenkstätten in der deutschen „Täter-Nachfolgegesellschaft“ ist vielleicht eine der deutlichsten Ausdrucksformen dieser Errungenschaft.13 Negative Erinnerung in diesem Sinne, die öffentliche Ausstellung der eigenen Schande ist somit ein Ausdruck eines Umdenk-, ja eines Lernprozesses, insbesondere auch einer Anerkennung von Verantwortung für Nicht -Wiederholung, Wiedergutmachung gerade auch gegenüber den Opfern und ihrer Erinnerung.14 Solches Erinnern und Gedenken bedeutet zugleich eine gewisse Emanzipation gegenüber den Geltungs- und Verbindlichkeitsansprüchen früherer Erinnerungsformen. Sie ist zudem einer demokratischen Gesellschaft, die sich nicht allein über Tradition definiert angemessen.

        Je nachdem, ob diese Form des Erinnerns von an den Taten oder zumindest ihrem Kontext Beteiligten oder aber von ihren Nachkommen und anderen Mitgliedern der Täternachfolgegesellschaft ausgedrückt wird, ob darin eigene Schuld oder Verstrickung und die daraus zu ziehende Folgerung von Verantwortung ausgedrückt wird, oder wesentlich Letzteres, kann man es ebenfalls als „Täter-“ oder als „Reflexives Gedächtnis“ Bezeichnen. Es ist dieses Form eines nicht mehr (schamhaft oder trotzig) verweigerten, sondern eines ausgedrückten und die eigene Verantwortung bekennenden Gedächtnisses, das die komplementäre Bedingung für ein Gedenken an die Opfer der („eigenen“) Gewalttaten darstellt.

        Aus den genannten Unterscheidungen lässt sich ableiten, dass das Denkmal wie auch die Feier zum Volkstrauertag bereits traditionell Versionen negativen Erinnerns sind, wenn auch keineswegs in eindeutiger und ungebrochener und problemlos weiter zu führender Form. Ein Opfergedächtnis ist in den Denkmal selbst in keiner Weise zu erkennen. Die Sprecherposition des Denkmals ist deutlich die deutsche Gesellschaft der Zwischen- und der zweiten Nachkriegszeit. Für das propagierte Gedenken der (nicht an die) Opfer der Gewaltherrschaft und der deutschen Kriegführung eignet es sich in der gegenwärtigen Form gerade nicht. Das gilt sowohl für die entrechteten, verfolgten und im Massenverbrechen ermordeten Opfer als auch für die aus politischen Gründen Verfolgten, die bzw. deren Nachkommen auch in der Nachkriegsgesellschaft in geringerem oder größeren Umfang vorhanden waren und sind. Inklusiv in diesem Sinne ist das Denkmal nicht. Dem Gedenken der Opfer und Verfolgten an ihre Angehörigen kann es gerade nicht dienen. Gerade weil Koselleck zufolge die nicht übertragbaren Erfahrungen des zugefügten Leids „das Gedächtnis der Betroffenen“ füllen, sich „wie eine Lavamasse […] unverrückbar“ in ihre Leiber eingeschrieben haben und ihre Erinnerungen formen wie – so wäre zu ergänzen – auch die ihrer Angehörigen und Nachkommen, und sich „als Primärerfahrung, nicht in das Gedächtnis anderer oder in die Erinnerung nicht Betroffener übertragen“ lassen,15 müssen die Formen, in denen die Gesellschaft heute an sie erinnert – wie es die CDU in ihrem Antrag propagiert – sich damit auseinandersetzen. Das dazu nötige reflexive Gedenken findet jedoch derzeit weder im Denkmal noch in den Ritualen des Volkstrauertags Ausdruck und Rückhalt.

        Eine genauere Analyse des Denkmals ergibt, dass es in seinem Zustand von 1925 zwar dem Verlierergedächtnis zuzuordnen ist, aber ohne den revanchistischen Kern dieser Formation deutlich auszudrücken. Gleichwohl hat es sowohl in seiner Entstehungszeit und in der zwischenzeitlichen Nutzung solchen Interpretationen und Einvernehmungen durchaus Ansatzpunkte geboten, und kann das auch in Gegenwart und Zukunft wieder tun. Auch deswegen muss es unter Einbezug der Ergänzungen der Nachkriegszeit und von 2009 konkret auf seine Symbolik befragt werden.

        Eine letzte kategoriale Unterscheidung aus der wissenschaftlichen Forschung zu Formen der Erinnerung kann wiederum helfen, kulturelle und politische Grundannahmen und daraus abgeleitete oder abzuleitende Konsequenzen zu klären. Formen der Erinnerung, bei und mit denen Unterscheidungen sozialer Gruppen (zumeist, aber nicht nur: Nationen) sowohl der Deutung zugrunde gelegt als auch erinnernd aufgegriffen und bekräftigt werden, werden als „antagonistisches Erinnern“ bezeichnet. Diese Kategorisierung trifft somit auf den Großteil von Sieger- und Verlierergedächtnissen zu, für letztere insbesondere in der revanchistischen Form. Hinter dem antagonistischen Erinnern steht zumeist eine Auffassung von Politik als ein „Nullsummenspiel“, dass nämlich ein Vorteil einer Seite notwendig einen Nachteil der anderen Seite bedeute. Ein Gegenmodell zu dieser Form der Erinnerung ist das „kosmopolitische“ Erinnern. Es bezeichnet einen Versuch, die Aufrechterhaltung des Gegeneinander im Erinnern auf der Basis des „Nullsummenspiels“ zu ersetzen durch ein Erinnern, das im Positiven oder Negativen Erinnerungs- und Gedenkwürdiges nicht entlang der Unterscheidung „wir-sie“ entscheidet, sondern im Gegenteil im Versuch, alle Formen insbesondere vergangenen Leids in ein gemeinsames Erinnern einbezieht, durchaus in der Erwartung, damit die solches Leid überhaupt erst wieder und wieder hervorbringende Feindschaften letztlich zu überwinden im Sinne einer „win-win-Situation“ in der Gegenwart und Zukunft. Es ist insbesondere zu erwägen, inwiefern den inklusiven Formeln des Gedenkens an „die“ (scite: alle) Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft nicht ein solches kosmopolitisches Erinnerungsmotiv und somit ein Impuls der Überwindung „alter“ Erinnerungskultur zugrunde liegt. Zugleich ist das aber keineswegs zwingend. Wie im weiteren argumentiert wird, kann dieselbe Formel auch einem Bedürfnis nach Entdifferenzierung geschuldet sein, das die Nennung konkreter Ursache-Wirkungs-Beziehungen in der Vergangenheit und somit auch die konkrete Benennung von Schuld und daraus resultierender Verantwortung unnötig macht. Nicht zuletzt dieser Charakter einer Verschleifung unterschiedlicher Positionen und Formen von Beteiligung und Betroffenheit hat zu deutlicher Kritik gerade auch an gut gemeintem kosmopolitischem Erinnern geführt. Vor diesem Hintergrund ist als dritte Form das Konzept eines „agonistischen“ Erinnern entwickelt worden – eines Erinnerns, das weder die erinnerten Gegner- und Feindschaften im Erinnern reproduziert und aktualisiert noch jegliche Mechanismen und Verantwortlichkeiten verschleift. Es ist nur möglich durch den Verzicht auf abgeschlossene, hermetisch formulierte, fertige Erinnerungs-Botschaften, die mit fest zugewiesenen und klaren Positionen und Perspektiven daherkommen. Agonistisches Erinnern will vielmehr das immer neue Nachdenken über die vergangenen Ereignisse, ihr Zustandekommen und die jeweils unterschiedlichen eigenen Bezüge dazu herausfordern.16 Erinnern funktioniert dann nicht über die Präsentation jeweils möglichst abgerundeter, gegen alle Diskussion immunisierter, alle ununterschieden einbeziehender Symboliken und Botschaften, sondern durch die explizite Sichtbarmachung von Irritationen, Brüchen, Anfragen an die Bedeutung des Erinnerten wie auch der Formen des Erinnerten für die wiederum im „mehrfach verschränkten diversen Plural“17 anerkannter Perspektiven und Interessen.

      4. Einordnungen

        Wie bereits eingangs ausgeführt, sind die Ausführungen im CDU-Antrag in sind in mindestens drei Hinsichten irrig. Dies ist im Folgenden zu begründen.

        1. Das Denkmal als Teil eines „würdigen und angemessenen Rahmens“ für eine solche Erinnerungskultur für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
          Dass das Denkmal am Burgberg ein geeigneter Ort für ein Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sei, ist nie inhaltlich begründet worden. Bereits bei der Ergänzung des Denkmals um die Tafel der im Zweiten Weltkrieg Gefallenen ist diese Eignung von mindestens einem der damals beteiligten Experten ausdrücklich verneint worden: „Opfer der NS-Gesellschaft“ habe „es auch in Wentorf gegeben. Doch das Ehrenmal würde für ihr Gedenken nicht passen“, das gehe „in eine andere Richtung. Das Anliegen müsste aber ebenso von den Bürgern kommen wie die Ehrentafel“ zitiert etwa Susanne Tamm in ihrem heute als Teil des Online-Auftritts des Hamburger Abendblatts verfügbaren (damals m.E. in der Bergedorfer Zeitung erschienenen) Artikel Späte namentliche Würdigung den damaligen Archivar William Boehart. Die damals von Bürgermeister Matthias Heidelberg formulierte Aufgabe der Politik, sich auch damit zu befassen, ist m.E. jedoch nie angegangen worden.18 Eine „umfassende historische Einordnung“ des Denkmals steht durchaus noch aus. Seine Charakterisierung ist keineswegs durch eine überwiegend erläuternde und eine leichte Distanzierung ausdrückende Tafel bereits geleistet – zumal der Text auf der Tafel keineswegs eine abschließende Formulierung liefert, sondern vielmehr negativ benennt, dass das Denkmal „von 1925“ dem Gedenk- und Erinnerungsbedarf der Gegenwart gerade nicht gerecht wird. Das hat zum Einen mit der auch im Zusammenhang der Kriegsdenkmäler der Weimarer Republik besonderen zeitlichen Einordnung und Formgebung zu tun, besonders aber auch mit dem (bisherigen) Fehlen wesentlicher Überlieferung zu seiner Entstehungsgeschichte. Hierzu hat zwar Volker Probst zum Einen in seiner Ausstellung 2025 und dem darauf beruhenden Artikel in der Lauenburgischen Heimat19 einiges ausgeführt und ich gedenke, demnächst eigene weitere Ergebnisse vorzulegen, aber der Befund ist derzeit noch äußerst mager. Das aber gilt für die Interpretation des Denkmals geeignet für eine „Mahnung zu Frieden, Demokratie und Freiheit“ ebenso wie für seine Kritik als Heldengedenken. Die auf der Basis der bislang vorliegenden Unterlagen und einer Einordnung in den Kontext der Erinnerungs- und besonders der Denkmalskultur und -politik der Weimarer Republik zeigt vielmehr ein deutlich komplexeres Bild (dazu auch etwas im folgenden Punkt). Besonders problematisch wird die Interpretation des Denkmals aber durch die Ergänzung von 2009.20
        2. Die Charakterisierung des Volkstrauertags als Tag des Gedenkens „an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sowie der Mahnung zu Frieden, Demokratie und Freiheit“ ist mindestens problematisch. Auch wenn es seit vielen Jahren eine entsprechende Übung in Form des Einbaus einer entsprechenden Formel in Gedenkansprachen gibt -wie Alexandra Kaiser in ihrer wegweisenden Dissertation zur Geschichte des Volkstrauertags21 ausführlich aufzeigt -, war diese Zusatzwidmung des ursprünglich dem Gedenken an die soldatischen Kriegstoten bzw. später auch an die im Krieg durch feindliche Aktionen zu Tode gekommenen zu einem Gedenken an die Opfer der Gewaltherrschaft, die diesen (insbesondere den zweiten) Weltkrieg als Aggressions- und Vernichtungskrieg herbeigeführt habenden Gewaltherrschaft, immer unpassend und strittig. Äußerlich wird das mindestens in der Fortsetzung der Gestaltung der Erinnerungsfeiern unter Einbezug des Liedes „Ich hatt‘ einen Kameraden“ deutlich. Mit ihm werden nach der Ergänzung des Denkmals von 2009 nicht nur die Soldaten des Ersten, sondern auch des zweiten Weltkriegs rückblickend zu „Kameraden“ erklärt.Mag das zu Lebzeiten der meisten, die persönlich mit ihnen „im Felde“ gewesen sind, noch erklärlich gewesen sein, so ist es nach nunmehr über 80 Jahren kaum noch plausibel. Das gilt aber um so mehr, als damit im konkreten Bezug auf das Denkmal auch SS-Mitglieder in diese Kameradschaft“ einbezogen werden. Und wenn der Anlass dann noch zugleich oder oberflächlich dominant dem Gedenken der Opfer der Gewaltherrschaft gewidmet ist, dann werden also auch diejenigen unter ihnen, die diese Gewalt vielleicht nicht persönlich mit ausgeübt, sie aber durch ihre SS-Mitgliedschaft stärker als andere mit getragen haben, in ein unterschiedloses Gedenken einbezogen. Es spricht dem Opfergedenken geradezu Hohn. Es ist also nicht einmal und allein die Verwendung dieses Liedes im Zusammenhang mit einem Opfergedenken, das symbolisch problematisch ist. Die „Gedenk- und Widmungsformel von den Opfern von Krieg und Gewalt“ selbst drückt ein Gedenken aus, das unterschiedliche Opfergruppen gleichrangig nebeneinander stellt und erinnert, ohne dass es als inkludierend angesehen werden könnte. Vielmehr werden dadurch Formen von Opferschaft gleichgesetzt, die gerade nicht einfach nebeneinander stehen, sondern zwischen denen historisch Beziehungen bestehen, so dass eine solche Gleichsetzung als nivellierend und geradezu als exkludierend wird.Die Formel von den „Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft“ aber entdifferenziert in mehrfacher Hinsicht, nämlich zum einen in Bezug auf die Ebene Schuld/Unschuld und somit auf das Verhältnis von Tätern und Opfern, und zum anderen auf die Ebene Ehre/Unehre. Damit werden zwei unterschiedliche Gedächtnisformen miteinander vermengt. Der bedeutende Historiker Reinhart Koselleck nannte diese Formel eine „linguistische Hypokrisie“, also eine „sprachliche Heuchelei“22 Kaiser schreibt:

          „Indem die deutschen Gefallenen und Kriegstoten in der öffentlichen Darstellung nach 1945 in Opfer im Sinne von victima verwandelt wurden, wurde eine große ‚all-victims-together‘-Gemeinschaft (Bill Niven) etabliert, denn nur unter dem Deckmantel des Opferbegriffs mit seiner impliziten ‚Unschuldsanmutung‘ war ein Gedenken an die gefallenen Soldaten beispielsweise im Volkstrauertag nach 1945 noch möglich. Allerdings – hier kommt die zweite Ebene der Entdifferenzierung ins Spiel – repräsentiert die Nivellierungsformel von den ‚Opfern der Kriege und der Gewaltherrschaft‘ nicht nur ein ‚all-victims-together‘-Modell – und diente als solches einer Vernebelung der Schuld der Täter. Vielmehr verkörpert die Formel zugleich ein ‚all-sacrifices-together‘-Modell, da das Deutungsschema Opfer ja immer zumindest eine Spur des heroischen sacrificium enthält, das dem Tod einen Sinn unterstellt, indem es die Bedeutung des Sterbens ‚für etwas‘ impliziert. Die Gleichstellung von Kriegstoten und im Dritten Reich Ermordeten unter dem Begriff des Opfers lässt sich also nicht nur als Viktimisierung der (deutschen) Kriegstoten lesen, sondern parallel auch als eine Form der Sakrifizierung der NS-Verfolgten: Denn allein schon durch die Deklarierung als Opfer wird auch der Tod derer, die inn den Konzentrationslagern umgebracht wurden, nachträglich in gewisser Weise ’sinnvoll gemacht‘.“23

          So weit wie Kaiser wird man nicht unbedingt gehen müssen. Nicht jede Ansprache der Ermordeten als Opfer sakrifiziert diese, wie ja auch die Benennung von durch einen Überfall Geschädigten als Opfer dem Überfallen-Werden nicht wirklich einen Sinn unterstellt. Diese Überlegung greift im Fall des Volkstrauertages und des Denkmals und Ehrenmals in Wentorf aber gerade nicht. Dort ist es das Gedenken der Ermordeten und durch die Gewalttaten nicht der damaligen Kriegsgegner Deutschlands, sondern durch deutsches Kriegshandeln und deutsche Verbrechen im Krieg und in der Gewaltherrschaft zu Tode gekommenen oder Geschädigten nicht nur im gleichen Zusammenhang und Gestus, sondern ausdrücklich in einer ästhetischen und verbalen Symbolik des Kriegstotengedenkens, die gerade keinen würdigen Rahmen für das Gedenken an die Ausgegrenzten und Ermordeten bietet.

          Das hat wesentlich auch mit der Dimension „Ehre“ zu tun, die Kaiser anspricht. Zwar drückt sich – wie ich in einem eigenen Aufsatz zu zeigen gedenke – im Denkmal in seiner Fassung von 1925 uns insbesondere in seiner Hauptwidmung „Dem lebenden Geist unserer Toten“ keine klassische Heldenverehrung aus, sondern vielmehr eine für eine kurze Zeit der Mitte der 1920er Jahre typisch, sogleich aber wieder von Heldenverehrungs-Bemühungen der Reichswehr und anderer überlagerte und verdrängte Form eines Versuches republikanischer und staatlicher Trauer,aber schon diese ist in sich ungeeignet für ein Gedenken an die Opfer ‚eigener‘ Gewaltherrschaft. Zudem aber wird sie strukturell durchkreuzt durch die umstandslose Einreihung des Gedenkens an die Kriegstoten des zweiten Weltkriegs unter die genannte Formel. Beides ist kurz auszuführen:

          1. Prinzipiell wäre ein Gedenken auch der Gewaltopfer unter einer Formel wie „dem lebenden Geist unserer Toten“ gar nicht einmal so abwegig und würde die unselige Frage der Ehrung von Opfern für ihr Sterben umgehen, war die genannte Formel doch 1923/24 gefunden und propagiert worden vom Reichskunstwart Edwin Redslob, um nicht den Kriegstoden (mit „d“), sondern dem Schaffen der im Kriege zu Tode gekommenen im vorherigen leben und somit dem Verlust einen Sinn zu geben.24 Ein entsprechender Bezug nicht nur auf herausragendes Schaffen, sondern auf das Leben der von den Nationalsozialisten und Mittun breiter Teile der Gesellschaft ausgegrenzten und vielfach schließlich ermordeten vor diesen Taten als ein erinnernder, spezifisch trauender Bezug darauf, dass sie als ein Verlust für das Volk, die Gemeinschaft etc. anerkennt werden und damit auch eine wenn auch nur symbolische Wiedereinbürgerung, wäre ein wesentlicher Gewinn.
          2. Auch in anderer Hinsicht wäre ein gemeinsames Erinnern an „den lebenden Geist“ unserer Toten und der Opfer unseres Tuns, nicht vollends falsch. Es könnte – gewissermaßen im Gegenzug – Sakralisierung der Kriegstoten zu sacrificia entgegenwirken und den – in der Debatte um den künftigen Umgang mit dem Denkmal ja von eine Rückkehr des Volkstrauertags befürwortender Seite mehrfach betonten – Charakter als Ausdruck der Trauer unterstützen.

          Beides – der rückblickende Wiedereinbezug (auch) der Opfer in ein Verlustgedenken und die Verhinderung oder wenigstens Abschwächung der Sakralisierung der Kriegstoten aber erforderte eine bei aller Zusammenführung auch differenzierende, die konkreten Umstände und Zusammenhänge sichtbar machende Formulierung und Symbolik. Genau eine solche Symbolik fehlt aber auf dem Denkmal schon in seiner Fassung vor 2009. Ohne eine solche explizite und die Umstände und diese symbolische Wiedereingliederung bliebe es bei der wäre bei der problematischen Entdifferenzierung wie sie auch derzeit in den Reden zum Volkstrauertag stattfindet.

          Will man also wirklich mit dem Gedenken an die Opfer der Gewaltherrschaft diese zumindest symbolisch (real geht es ja nicht mehr) in die Gesellschaft inkludieren, dann braucht es anderes als eine Gleichsetzung mit den Kriegstoten, nämlich eine symbolische Form, die diesen Opfern die Würde wiedergibt, die sie nicht einfach in der gleichsetzenden Allgemeinformel versteckt anspricht, sondern sie eigens benennt. Wo aber gibt es auch nur eine Tafel mit den Namen der von Boehart angesprochenen Wentorfer „Opfer der NS-Gesellschaft“?
          Allerdings betreffen die oben stehenden Erwägungen das Denkmal in seinem Zustand vor 2009. Auch wenn die Formel vom „lebenden Geist(e) unsere Toten“ nicht als Heldenverehrung gemeint war und gerade weil sie den erinnernden Bezug auf das Denken und Tun der „gefallenen“ vor ihrem Tod richtet, wird sie durch die Ergänzung um die Toten des zweiten Weltkriegs problematisch. Schon die Gleichsetzung des Totenerinnerns zum Ersten und zum zweiten Weltkrieg unter dieselbe Formel entdifferenziert und verdeckt wenn nicht absichtlich so aber tätig die nötige Unterscheidung der Charakteristika beider Kriege und der Zusammenhänge zwischen dem Gewalt- und Unrechtsregime, dem Krieg und den Gewalttaten an den Opfern beider. Das wird ergänzt durch die weitergehende Wahrnehmung des Denkmals als ein „Ehrenmal“ und des Gedenkens als „Würdigung“ (man denke an die Formulierung im Zeitungsartikel: „späte Würdigung“). Beides führt im Resultat dazu, dass im Denkmal seit 2009 nicht nur beide Kriege und ihre Toten (nicht unbedingt ihre Tode) als grundlegend gleich erinnert werden, sondern ihre jeweiligen Geisteshaltungen in gleicher Weise gewürdigt werden. Dieses „Würdigen“ ist eine Form von Ehrung, die nur aktiv erfolgen kann. Mit der Setzung der Tafel von 2009 ist sie aktiv von den Initiator*innen betrieben und von der Gemeinde übernommen worden. Mit ihr wird der „Geist“ einer (wenn auch geringen) Zahl an Personen, die dem verbrecherischen Regime, seinem Krieg und seinen Taten nicht nur gezwungenermaßen gefolgt sind, sondern ihm nahe standen, in die Würdigung einbezogen. Das ist schon als solches ein sehr problematischer Vorgang. Seit 2009 werden expliziter als auch die Ergänzung der Jahreszahlen 1939-1945, die schon in gleiche Richtung wies, auch das Denken der SS „gewürdigt“.

          Mit dieser Feststellung werden keineswegs alle auf der Tafel von 2009 genannten über einen Kamm geschoren und pauschal zu Verbrechern erklärt -die Pauschalisierung hat vielmehr mit der Nicht-Differenzierung 2009 und seither und der Gleichsetzung unter die Erinnerungsformel stattgefunden.
          Für die Frage nach der Eignung des Ortes für das Gedenken auch der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aber bedeutet es, dass dieses Erinnern in beinahe höhnischer Weise unter eine Formel gestellt wird, mit der das Denken und Tun, das ihr Leid wesentlich herbeigeführt, ja verschuldet hat, gewürdigt wird. Hier ist der Kern von Kosellecks Qualifikation der Formel als Heuchelei nicht nur sprachlich, sondern in Denkmalsform gesetzt.

        3. Überhaupt ist der Volkstrauertag angesichts seiner Geschichte kaum geeignet, dieses doppelte oder gar mehrfache Gedenken zu tragen. Er war auch nie (mit Ausnahme der NS-Zeit als „Heldengedenktag“) ein verpflichtend von den Gemeinden zu begehender Tag. Derzeit ist er nur in zwei Bundesländern (Hessen und Hamburg) gesetzlich mit einer Zweckbindung versehen.25Man kann der Auffassung sein, dass eine umstandslose Weiternutzung eines überkommenen Denkmals auch über den Bruch eines Weltkriegs und zweier Wechsel der Staats- und Herrschaftsform hinweg lässlich ist. Schon diese Auffassung ist schwierig, ist doch ein Denkmal in öffentlicher Hand immer auch eine fortgesetzte Angelegenheit. Eine solche Argumentation trifft denn auch auf die Geschichte der meisten Kriegerdenkmäler der Weimarer Zeit (oder auch früherer Zeiten) in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht zu, weil in den allermeisten Fällen die Denkmäler keineswegs einfach unverändert weiter genutzt wurden, sondern verändert, nämlich ergänzt. Manchmal wurden Namen von Toten des zweiten Weltkriegs zeitnah ergänzt, oft aber nur die Jahreszahlen „1939-1945“ – beinahe schamhaft. So auch in Wentorf. Schon das aber war ein bewusster Umgang mit dem Denkmal und somit eine Re-Affirmation und Ausweitung des Gedenkens. Gleiches muss um so stärker gelten für die Ergänzung des Denkmals von 2009.Auch gerade auch für Gegenwart kann ein vergleichbares Argument nicht in Anspruch genommen werden. Wie schon bei in weitaus stärkerem Maße bei Straßennamen bedeutet die Tatsache einer kontroversen Diskussion und einer kritischen Aufarbeitung, dass jegliche darauf folgende Entscheidung zum Fortbestand, zu einer Entfernung, einer Veränderung und auch zu Zwecken und Formen der Nutzung als neue, gegenwärtige Entscheidungen in Kenntnis der Zusammenhänge interpretiert und gewertet werden müssen. Eine Entscheidung auch der Gemeindevertreter zur Rückkehr zum Denkmal müsste also als Affirmation seiner gegenwärtigen Symbolik und Botschaft angesichts der gegenwärtigen Fragen angesehen werden.
      5. Implikationen
        1. Ein Problem: Risiko nicht-intendierter Rückkehr zu antagonistischer Erinnerung 

          Ein weiterer Kontext ist bei der Debatte um den Umgang mi dem Wentorfer Denkmal zu berücksichtigen: Wie zuletzt aus dem sog. „Regierungsprogramm der AFD in Sachsen-Anhalt“ in Kap. III.3 deutlich wird, sind im derzeitigen politischen Diskurs politische Positionen vertreten und nicht ohne Rückhalt, denen jegliches kritisches Gedenken an Kriegstote ein Dorn im Auge ist, und welche ein Erinnern gefallener Soldaten als sacrificia, als „ihr Leben für die Verteidigung ihres Landes gegeben“ Habende und die Anerkennung und Ehrung dieses „großen Opfers“ verlangen. Im Programms werden dabei – man möchte geradezu sagen: natürlich – nur Denkmäler für die Kriege 1870/71 oder die Schlacht von Königgrätz 1866 genannt, dann aber eine gleichmäßige Förderung aller Denkmäler unter oben genannter Maxime als Programm festgehalten.Eine Kategorisierung unterschiedlicher Formen von Politik und politischem Handeln durch die belgische Politikwissenschaftlerin Chantal Mouffe aufgreifend werden solche Formen öffentlichen Erinnerns als „antagonistisch“ bezeichnet. Eine erneute Wende hin zu einer derartigen Erinnerungspolitik, in der Freund-Feind-Denken die zentrale Kategorie ist, ist aus demokratischer Perspektive selbst abzulehnen.
          Auch zielt eine solche Erinnerungspolitik zentral darauf ab, die mühsam errungene (oft aktiv abgelehnte) Anerkennung der damaligen Schuld des deutschen Dritten Reiches an Angriffs- und Vernichtungskrieg und an genozidalen und politischen Massenverbrechen an Deutschen und europäischen sowie außereuropäischen anderen Menschen sowie der daraus erwachsenden Verantwortung nicht nur eines „nie wieder“, sondern auch einer entsprechenden Erinnerung, wieder vergessen zu machen und zur einer antagonistischen Erinnerung zurückzukehren.Vor diesem Hintergrund muss es das Interesse demokratisch verfasster und sich als demokratisch verstehender Gemeinwesen sein, auch nur die Eignung der eigenen Gedenkzeichen für eine entsprechende Umdeutung zu verhindern. Diese aber ist – durchaus unwillentlich – durch die 2009 erfolgte Unterordnung der Erinnerung der Kriegstoten des Zweiten Weltkriegs unter die Würdigung selbst des „Geistes unserer Toten“ geradezu erzeugt worden.
          Damit soll nicht behauptet werden, die CDU und andere Befürworter der Beibehaltung des Denkmals in seinem jetzigen Zustand und der Rückkehr des Volkstrauertages an das Denkmal als Standort, betrieben das Geschäft der AFD. Den auch hinsichtlich der Erinnerungskultur in unserem Land veränderten Bedingungen ist aber doch Rechnung zu tragen.

        2. Eine Chance: „Umgestaltung des Denkmals“ zu Ausdruck und Anlass „agonistischen“ Erinnerns

          Auch vor diesem Hintergrund gilt es, die Botschaft des Denkmals soweit nicht nur durch Kommentierungen, sondern durch künstlerische und andere Interventionen soweit aufzubrechen, dass eine umstandslose oder gerade explizite Würdigung von Tätern bzw. Angehörigen von Täterorganisationen in einem Atemzug mit eigentlich zivil zu betrauernden Opfern mindestens erschwert, wenn nicht verhindert wird. Eine solche Umgestaltung wäre aber nicht einfach eine defensive Maßnahme – sie bedeutete auch einen bedeutenden Schritt hin zu einer spezifisch demokratischen Erinnerungskultur.Wie schon angeführt, werden in der wissenschaftlichen Diskussion um Erinnerungskultur Gedenkkulturen, wie sie die AFD implementieren will, als „antagonistisch“ bezeichnet. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass in der und durch die Erinnerung die Konfrontation, die Feindschaft, auf die erinnernd verwiesen wird, aufrechterhalten und fortgeführt wird. Besonders ausgeprägt ist das insbesondere in offen revanchistischen Denkmälern und Erinnerungsformen, die etwa dem mit dem Wentorfer Denkmal gleichzeitigen 31er Denkmal in Hamburg-Altona und am 76er Denkmal am Hamburger Dammtor („Kriegsklotz“) von Richard Khuöl. Weniger explizit drückt sich eine solche antagonistische Haltung auch in dem Erinnern nur der Opfer der eigenen Seite im Heldenmodus aus. Eine noch zu publizierende Analyse des Wentorfer Denkmals ergibt, dass es in seiner Gestaltung von 1925 dem ersteren, revanchistischen Modell antagonistischen nicht entspricht – vor allem wegen der Formel „dem lebenden Geist der Toten“, die eher als ein Ausdruck öffentlicher Trauer zu verstehen ist. Zugleich ergibt die Analyse aber, dass die Symbolik -nicht zuletzt wegen der Verwendung des Schwertes und des Eisernen Kreuzes – nicht eindeutig genug ist, um Versuche einer antagonistischen Re-Interpretation und Vereinnahmung etwas entgegen zu setzen.Ein Gegenmodell zu antagonistischem Erinnern ist ein „kosmopolitisches“ Erinnern. Es soll die im antagonistischen Modell angelegte und fortgeführte Feindschaft durchbrechen, indem aller Opfer gleichermaßen gedacht wird. Dies ist gewissermaßen das Modell, das in der oben angeführten „all-victims-together“-Variante sichtbar wird. Sie funktioniert als versöhnliches und friedensstiftendes Element vielleicht dort, zwei Parteien eines klassischen und einigermaßen „regelgerecht“ geführten Krieges beginnen, im Erinnern die Feindschaft zu überwinden. Ein Modell waren (und sind?) etwa die Versöhnungsgesten der Veteranen beider Parteien des US-Bürgerkriegs an der Mauer in Gettysburg. US-Präsident Lincolns Gettysburg Address propagiert es, wenn auch mittels einer Umdeutung der Toten beider Seiten mehr zu sacrifices in einer Auseinandersetzung, der gewissermaßen kathartischer Charakter zugeschrieben wird.26 Aber wie oben ebenfalls bereits ausgeführt, funktioniert die Umdeutung des Wentorfer Denkmals zu einem solchen kosmopolitischen Denkmal nur mit Hilfe einer Umdeutung aller genannten zu Opfern – also nicht ohne eine problematische Gleichsetzung von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft, kriegstoten Soldaten und Tätern. Es ist der besondere Charakter des zweiten Weltkriegs und die gerade nicht auch nur ansatzweise „auf Augenhöhe“ in einem beiderseits ehrenhaft geführten Krieg, die es verhindert.

          Eine gegenüber diesen beiden – antagonistisches und kosmopolitisches Erinnern – vorgeschlagene erinnerungspolitische und -kulturelle Grundhaltung versucht, genau diesen Aspekt zu adressieren. Der Versuch zeigt sich auch im Aufkommen des Konzepts der „Gegendenkmäler“ zu als nicht (mehr) vertretbaren antagonistischen Kriegsdenkmälern erarbeitet wurde.27
          Kern des neuen Modells ist der Versuch, einen neuen Modus des Erinnerns und Gedenkens zu etablieren, der nicht zugunsten eines unscharfen und entpolitisierten Konzepts von Versöhnung den historischen Gegebenheiten gerade nicht gerecht wird, indem alles Leid und allen Tod gleichgesetzt und somit entpolitsiert wird, der aber auch nicht rechtspopulistischen Bedürfnissen nach antagonistischem Gedenken Nahrung bietet. Diese demokratische Form des Gedenkens darf somit weder antagonistisch sein, noch die Rollen von Tätern und Opfern umstandslos verschleifen – und sei es zum Zweck der Versöhnung. Das „agonistische Erinnern“- so die Bezeichnung für das neue Prinzip -kann somit nicht einfach fertige, geschlossene Narrative vor- und auf Dauer stellen. Es besteht vielmehr darin, die Uneindeutigkeiten und Spannungen des erinnernden Bezuges auf eine Vergangenheit aus einer deutlich späteren, neue Bedingungen und Fragen habenden Zeit sichtbar zu machen. Dadurch, so das Konzept, fordert es die Betrachter, nicht nur auf in das vorgegebene Narrativ gewissermaßen einzusteigen, es unverändert und fraglos zu übernehmen, sondern über das Erinnern selbst nachzudenken- über seine Bedeutung und die Schwierigkeiten damit.28
          Eine Umgestaltung des Wentorfer Denkmals dergestalt, dass die im Rückblick auch wegen uneindeutiger Symbolik, Formensprache und verbalen Deutungen problematische, sodann insbesondere die zunehmende Dysfunktionalität derselben in der Demokratie nach 1945 und schließlich die Problematik der umstandslosen Ergänzung dieser Symbolik durch den Verweis auf den zweiten Weltkrieg und seine Kriegstoten erkennbar bleiben, also gerade nicht „weißgewaschen werden“, aber in ihrer Problematik markiert werden, wäre selbst ein politischer Beitrag zu einer Art agonistischer Erinnerungskultur, einer Erinnerungskultur nämlich, die zum einen reflektiert und selbst-reflexiv sein kann, und zudem die heutigen Adressaten wie auch die der näheren Zukunft nicht nur als „Publikum“ anspricht, sondern als Teilhabende an demokratischer – und das heißt: diskursiver – Erinnerungskultur ernst nimmt. Erst das wäre eine Einlösung dessen, was die CDU in ihrem Antrag formuliert, dass „die kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte […]
          nicht ausgeblendet, sondern ausdrücklich Bestandteil des Erinnerungsortes wird“.

      6. Fazit

        Denjenigen, die in der Wentorfer Debatte mehr oder weniger vehement für die Beibehaltung des Denkmals in seiner gegenwärtigen Form und die Rückkehr der Veranstaltung am Volkstrauertag zum Denkmal plädiert haben, einen Willen zur Heldenverehrung vorzuwerfen, wäre nicht nur schäbig, sondern würde ihre Intentionen wohl verkennen. So hatte ja insbesondere einer von ihnen im oben zitierten Zeitungsartikel von 2009 sich ausdrücklich von einer solchen Deutung abgegrenzt. Der dabei hergestellte Bezug zu den „Tatsachen“ ist jedoch deutlich brüchig – sowohl was die Tatsachen der Namen und den Geist zumindest einiger ihrer Träger angeht, wie die Recherchen ergeben haben, aber auch, was die Symbolik des Denkmals angeht. Für die Symboliken und die möglichen und auch bereits früher realisierten Lesarten des Denkmals von 1925 und insbesondere für die durch die Anbringung der Tafel von 2009 ermöglichten Lesarten. Bei einem öffentlichen Denkmal müssen sie aber berücksichtigt werden.

        Von den Befürworter*innen der Begehung des Volkstrauertags an einem unveränderten Denkmal wird aber offenkundig auch der Charakter des Volkstrauertages verkannt. Einige, die diese Lösung besonders ausdrücklich vertreten, scheinen eher einen öffentlichen Totensonntag im Sinn zu haben und die erinnerungs- und gedenkkulturelle und -politische Dimension des Volkstrauertages völlig auszublenden. Dieser Tag war nie ein zweiter Totensonntag. Auch wenn er – mit Ausnahme der NS-Zeit, wo er als „Heldengedenktag“ firmierte – nie ausschließlich der Heldenverehrung und der Propagierung von Militarismus und Revanche diente,ging es doch immer um eine sinngebende Erinnerung an Kriegstote. Und auch wenn die Inschrift auf dem Wentorfer Denkmal konkret auf die Konzeption des Weimarer Reiochskunstwarts Edwin Redslob verweist, der nicht der Tode, sondern des „lebenden Geistes“ der Toten gedenken wollte, wurde diese Konzeption doch immer (seit 1920, 1924 und auch nach 1950 wieder) von einer militärischen Komponente überlagert.
        Das aber war und ist weiter die tragende Symbolik des Tages – nicht zuletzt durch „Ich hatt‘ einen Kameraden“. Die von der CDU allein angesprochene Orientierung auf ein Gedenken an die „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ passt dazu nicht. Das ist ja – wie oben zitiert – auch bereits 2009 von Bill Boehart so geäußert worden.

        Die Kombination des Erinnerns an die Kriegstoten mit derjenigen an die anderen Opfer des Krieges und jene der Gewaltherrschaft funkoniert aber eben nur durch eine Entdifferenzierung und Gleichsetzung von „victims“ und „sacrifices“. Sie ähnelt in gewisser Hinsicht derjenigen, mit der die DDR in ihrer Gedenkkultur die jüdischen Opfer und anderen der Gewaltherrschaft (Sinti*zze und Romn*ja, polnische „Partisanen“ etc.) unsichtbar gemacht hat durch umstandslose Gleichsetzung mit den aus anderen, politischen, Gründen verfolgten kommunistischen Opfern. Aber dort waren es beides Opfer im Sinne von victimae. Einen ähnlichen unsensiblen Umgang kann man gerade aus CDU-Sicht auch nicht wollen. In der Bundesrepublik und im wiedervereinigten Deutschland war es aber eine doppelte, zweiseitige Entdifferenzierung und Gleichsetzung: Indem man die „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ in das Volkstrauertag-Gedenken integrierte, stellte man zwar die Erinnerung an sie in einer bestimmten Hinsicht dem militärisch geprägten Gedenken an die „eigenen“ Opfer gleicht. Das ist auf eine Weise durchaus eine Aufwertung. Aber mit ihr wurden zugleich die militärischen Opfer (sacrifices) ihrerseits zu in jeglicher Hinsicht unschuldigen victimae umgedeutet. Das ist das eigentliche Problem.
        Hierzu nun werden die Befürwortung eines Totensonntag-artigen Gedenkens am Denkmal mit Sicherheit erneut anführen, dass die auf der Tafel zum zweiten Weltkrieg Genannten doch alle jung und unwissend gewesen seien, ins Militär eingezogen wurden und die Tragweite ihres Handelns im Krieg nicht absehen konnten. Das mag ja für einige der verzeichneten Personen gelten – vielleicht sogar für die Mehrheit. Aber es trifft eben nicht auf alle zu. Und so impliziert das Totensonntags-Gedenken am Volkstrauertag neben der (Um-)Deutung der Soldaten zu victims (etwa: Opfer eines übermächtigen Geschehens „Krieg“, Opfer einer totalitären und unausweichlichen Politik) eben auch eine pauschalisierende Unterordnung aller Namen unter diese Deutung -und damit eine noch einmal gesteigerte Form der Entdifferenzierung. Mit ihr sind die „Opfer der Gewaltherrschaft“ nicht nur mit unwillentlichen, sondern auch mit zustimmenden Beteiligten an eben diesem Krieg und dieser Gewaltherrschaft gleichgestellt. Daher ist die Formel des Gedenkens an die „Opfer von krieg und Gewaltherrschaft“ nicht nur bereits für sich eine Heuchelei (Reinhart Koselleck), sondern kommt im Kontext des Volkstrauertages auch noch einer Verhöhnung gleich.
        Da das aber überall so gemacht wird, weil es die „bundesrepublikanische Formel“ geworden ist, wird man diese bisherige Praxis denjenigen, die sich an ihr beteiligt haben, das nicht vorwerfen wollen. Aber man kann und sollte darauf hinweisen, dass diese Formel dem Gedenken an die Opfer der Gewaltherrschaft und wohl auch dem an tatsächlich unschuldig im Krieg Umgekommenen gerade keinen Dienst leistet.

    1. Der Antrag ist im Gegensatz zum Gegenantrag von SPD und Grünen noch nicht im ALLRIS-System der Gemeinde Wentorf zur Bürgerausschusssitzung — Gemeinde Wentorf; Bürgerausschuss. Beschlussvorlage – 2026/2.2/050. „Volkstrauertag 2026“; https://www.wentorf.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1001334&refresh=false&TOLFDNR=1015334 (zuletzt gelesen 2.6.2026) verfügbar. []
    2. Tamm, Susanne (2009): „Erinnert man die Namen, sind die Menschen noch da.“. Ehrentafeln werden eingeweiht. In: Hamburger Abendblatt (Online), 13.10.2009. Online verfügbar unter https://www.abendblatt.de/region/kreis-lauenburg/wentorf/article112514720/Erinnert-man-die-Namen-sind-die-Menschen-noch-da.html; Tamm, Susanne (2024): Zweifelhaftes Heldengedenken: Name von SS-Mitglied an Mahnmal. In: Bergedorfer Zeitung, 25.10.2024. Online verfügbar unter https://www.abendblatt.de/schleswig-holstein/kreis-lauenburg/article407520491/in-der-diskussion-kriegerdenkmal-oder-mahnmal.html. Vgl. zum Hintergrund meine Artikel von 2009: Körber, Andreas (2009): Gefallenenehrung in Wentorf (1). In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg]. Online verfügbar unter https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/gefallenenhrung-in-wentorf-1/ und Körber, Andreas (2009): Gefallenenehrung in Wentorf (2). In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg]. Online verfügbar unter https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/gefallenenehrung-in-wentorf/; alle zuletzt geprüft 7.6.2026. []
    3. Vgl. für ein paar Beispiele „Wie ein Schlag ins Gesicht, als diese Pimpfe da ihre Losungen grölten“ (2010). In: Endstation rechts, 16.11.2010. Online verfügbar unter https://www.endstation-rechts.de/news/wie-ein-schlag-ins-gesicht-als-diese-pimpfe-da-ihre-losungen-grolten, zuletzt geprüft am 07.06.2026.; Zum Beleg, dass diese Gefahr auch im Kreis Herzogtum Lauenburg und in Wentorf durchaus ernst genommen wurde: Grombein, Florian (2012): Kunst auf dem Friedhof – gegen ‚rechtes Heldengedenken‘. Lauenburgischer Kunstverein (LKV) hat an Ehrendenkmölern im ganzen Kreisgebiet Plakate gegen Rechtsextremismus aufgestellt. Künstler wollen neonazis keinen Raum lassen. In: Lübecker Nachrichten, 24.11.2012, https://www.lkvrz.de/wp-content/uploads/2021/09/LN24112012_kl.pdf. []
    4. AFD Landesverband Sachsen-Anhalt (o.D. [2026]): Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt. Online verfügbar unter https://afd-regierungsprogramm.de/. „Gefallene Soldaten haben ihr Leben für die Verteidigung ihres Landes gegeben. Es ist ein erstes Zeichen der patriotischen Wende, dass wir dieses große Opfer anerkennen und ehren.“ Eine nicht unbemerkt zu ändernde PDF-Fassung ist nur für den Entwurf aus dem Januar 2026 zu finden: AFD Landesverband Sachsen-Anhalt (2026): Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt. Entwurf. Online verfügbar unter https://table.media/assets/berlin/26-01-23_entwurf_afd-regierungsprogramm-2026-sachsen-anhalt.pdf. Die Veröffentlichung des Programms unter der generischen URL „http://afd-regierungsprogramm.de“ ohne Bezeichnung einer räumlichen Geltung legt nahe, dass es wirklich um ein „Bundesland als Versuchslabor“ geht, wie der Journalist Jan-Martin Wiarda in seinem Blog titelte: Wiarda, Jan-Martin (2026): Ein Bundesland als Versuchslabor. In: Der Wiarda-Blog, 29.01.2026. Online verfügbar unter https://www.jmwiarda.de/blog/2026/01/29/ein-bundesland-als-versuchslabor. Noch deutlicher wird diese Intention in der Aussage einer AFD-Politikerin aus der Altmark „Jeder Soldat, der sein Leben in Pflichterfüllung opfert, hat das Recht als ‚Held‘ bezeichnet zu werden!“; Wölk, Markus (2024): ‚Heldengedenktag‘ in Arendsee? In: az-online.de (Allgemeine Zeitung/ Altmärker Zeitung / Isenhagener Kreisblatt), 06.12.2024. Online verfügbar unter https://www.az-online.de/altmark/arendsee/antrag-der-afd-fraktion-heldengedenktag-in-arendsee-93453337.html, zuletzt geprüft am 07.06.2026. []
    5. Der Begriff der „Kultur“ bezeichnet in diesem Sinne diejenigen Formen von Lebensäußerungen und -vollzügen, die einerseits als gewissermaßen selbstverständlich gelten, insofern oftmals gar nicht wahrgenommen wird, dass und wie dieselben Dinge von Menschen und Gesellschaften auch anders wahrgenommen, angesehen und vollzogen werden können („kulturelle Standards“). Zugleich aber drückt der Begriff Kultur aus, dass es dabei nicht ausschließlich um zufällig in besonderer Weise anders vollzogener Lebensäußerungen geht, sondern dass sie zu einem gewissen Grade auch als zu hegende und zu pflegende („Kultur“ kommt vom lateinischen „colere“) gelten. []
    6. Vgl. Brandt, Bettina (2004): Von der Kundgebungsmacht zum Denkanstoß. Das Denkmal als Medium politischer Kommunikation in der Moderne. In: Ute Frevert und Wolfgang Braungart (Hg.): Sprachen des Politischen. Medien und Medialität in der Geschichte. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 168–216, hier S. 174 und die auch dort zitierte Einsicht Reinhart Kosellecks, dass die Auf Dauer eingestellten Denkmäler mehr als alles Andere Vergänglichkeit bezeugten. (Koselleck, Reinhart (1996): Kriegerdenkmäler als Identitätsstiftungen der Überlebenden. In: Odo Marquard und Karlheinz Stierle (Hg.): Identität. 2., unveränd. Aufl. München: Fink (Poetik und Hermeneutik, 8), S. 255–276, hier S. 257. []
    7. Vgl. dazu Koselleck, Reinhart (2002): Formen und Traditionen des negativen Gedächtnisses. In: Volkhard Knigge (Hg.): Verbrechen erinnern. Die Auseinandersetzung mit Holocaust und Völkermord. München: Beck, S. 21–32, hier S. 21 []
    8. Assmann, Aleida (1999): Teil I. In: Aleida Assmann und Ute Frevert (Hg.): Geschichtsvergessenheit – Geschichtsversessenheit. Vom Umgang mit deutschen Vergangenheiten nach 1945. Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt, S. 19–150, hier S. 46. []
    9. Assmann 1999, S. 44. []
    10. Assmann 1999, S. 45. []
    11. Assmann 1999, S. 47f. unter Bezug auf und mit einem Zitat von Dolf Sternberger in Die Wandlung. []
    12. Man denke etwa and das Westberliner Luftbrücke-Denkmal, oder an Denkmäler für die Rote Armee als „Befreier“ in der DDR []
    13. Auch sie wurde jedoch keineswegs von der deutschen Gesellschaft aus eigenem Antrieb und zeitig vollzogen. Vielmehr waren die ersten Gedenkzeichen an den Täterorten Ausdruck des Opfergedächtnisses und erst mühsam und gegen viele Widerstände wurde die die Taten anerkennende Form des Erinnerns von zunächst wenigen Engagierten gesellschaftlich propagiert und amtlich durchgesetzt. Wie stabil diese Errungenschaft wirklich ist, muss sich immer weiter zeigen – nicht zuletzt in Debatten wie in Wentorf. []
    14. Das erforderte eine demütige Grundhaltung. Ein Stolz darauf oder gar ein Gefühl von Überlegenheit angesichts einer solchen Errungenschaft, wie es etwa in der Formulierung von „Deutschland als Erinnerungsweltmeister“ (als ginge es um einen Wettbewerb) zum Ausdruck kommt, ist nicht nur unangebracht, es ist ein Ausweis, dass die neue Form gerade nicht errungen wurde, sondern nur vorgespiegelt wird. []
    15. Koselleck 2002, S. 23f. []
    16. Vgl. Berger, Stefan; Kansteiner, Wulf (Hg.) (2021): Agonistic Memory and the Legacy of 20th Century Wars in Europe. SpringerLink (Online service). 1st ed. 2021. Cham: Springer International Publishing; Imprint: Palgrave Macmillan (Palgrave Macmillan memory studies). Darin bes. Cento Bull, Anna; Hansen, Hans Lauge; Colom-González, F. (2021): Agonistic Memory Revisited. S. 13–38. []
    17. Vgl. Körber, Andreas (2019): Geschichtslernen in der Migrationsgesellschaft. Sich in und durch Kontroversen zeitlich orientieren lernen. Keynote-Vortrag. 2. Tagung „Geschichten in Bewegung“. Universität Paderborn. Paderborn, 14.06.2019. Online verfügbar unter http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0111-pedocs-178341. []
    18. Tamm, Susanne (2009): Späte namentliche Würdigung. In: Bergedorfer Zeitung, 21.04.2009. Online verfügbar unter https://www.abendblatt.de/region/kreis-lauenburg/wentorf/article112502257/Spaete-namentliche-Wuerdigung.html. []
    19. Probst, Volker (2026): Excalibur‘ – Zwischen Mythos und Wirklichkeit. Das Kriegerdenkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges von 1925 in Wentorf bei Hamburg. In: Lauenburgische Heimat (221 N.F.), S. 36–53. []
    20. Körber, Andreas (2009): Gefallenenehrung in Wentorf (1). In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg]. Online verfügbar unter https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/gefallenenhrung-in-wentorf-1/.; Körber, Andreas (2009): Gefallenenehrung in Wentorf (2). In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg]. Online verfügbar unter https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/gefallenenehrung-in-wentorf/. Inzwischen ist durch die Forschungen des Amtsarchivars gesichert, dass mindestens sieben der auf der Tafel genannten Namen SS-Angehörigen gehören. []
    21. Kaiser, Alexandra: Von Helden und Opfern. eine Geschichte des Volkstrauertags. Zugl.: Tübingen, Univ., Diss., 2009. Frankfurt, M., New York, NY (Campus Historische Studien, 56). []
    22. Kaiser 2009, S. 282 m. Anm. 57 []
    23. Kaiser 2009, S. 290. []
    24. Entsprechend plante er etwa für die unter diesem Motto stehende Gedenkfeier des Reiches in Berlin die Aufführung allein gefallener Künstler; vgl. wiederum Kaiser, S. 24-43. []
    25.  In Hessen wird er als „Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Toten beider Weltkriege“, in Hamburg wird der Senat ermächtigt „einen Tag des Jahres zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Gefallenen beider Weltkriege zu bestimmen“. Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Volkstrauertag; zuletzt geprüft 2.6.2026 []
    26. Für die unterschiedlichen Fassungen der Gettysburg Address siehe https://www.abrahamlincolnonline.org/lincoln/speeches/gettysburg.htm, zuletzt eingesehen2.6.2026 []
    27. Der Begriff des Gegendenkmals geht zurück auf einen wegweisenden Aufsatz des amerikanischen Linguisten James E. Young. (Young, James Edward (1992): The Counter-Monument. Memory against Itself in Germany Today. In: Critical Inquiry 18 (2), S. 267–296. Online verfügbar unter https://www-1proquest-1com-1mtg9ho6i023f.emedien3.sub.uni-hamburg.de/docview/1297312417/fulltextPDF/F435E4E78B194BB3PQ/6 – zuletzt geprüft 2.6.2026). Vgl. dazu auch Wijsenbeek, Dinah (2010): Denkmal und Gegendenkmal. Über den kritischen Umgang mit der Vergangenheit auf dem Gebiet der bildenden Kunst. München: Meidenbauer. []
    28. Vgl. Berger, Stefan; Kansteiner, Wulf (Hg.) (2021): Agonistic Memory and the Legacy of 20th Century Wars in Europe. SpringerLink (Online service). 1st ed. 2021. Cham: Springer International Publishing; Imprint: Palgrave Macmillan (Palgrave Macmillan memory studies). Darin bes. Cento Bull, Anna; Hansen, Hans Lauge; Colom-González, F. (2021): Agonistic Memory Revisited. S. 13–38. []

Kritische Stellungnahme des Verbands der Historikerinnen Deutschlands zum Gesetzesentwurf „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“

Das Innenministerium Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt zur „Herauslösung der Stiftung ‚Flucht, Vertreibung, Versöhnung‘ aus „aus dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHMG)“.

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) kritisiert diesen Gesetzentwurf, die damit verbundenen Intentionen und absehbare Folgen für die Geschichts- und Erinnerungskultur zu recht deutlich.

Die Stellungnahme ist hier zu finden. Ich unterstütze sie  ausdrücklich.

aus aktuellem Anlass noch einmal: Stellungnahme zu den KMK Fachstandards und Fachprofile für das Geschichtsstudium (Lehramt) (2008ff)

Aus aktuellem Anlass sei noch einmal hervorgeholt: Körber, Andreas u. Mitarb. v. Jan-Patrick Bauer, Waltraud Schreiber und Bodo von Borries(2008) Stellungnahme zum „KMK-Kerncurriculum“ für das Geschichtsstudium – nun auch bei pedocs:

Neuer Sammelband in der Reihe „Medien der Geschichte“: Geschichte auf Instagram und TikTok

Berg, Mia; Lorenz, Andrea; Oswald, Kristin (Hg.) (2025): Geschichte auf Instagram und TikTok. Perspektiven auf Quellen und Praktiken. Berlin: De Gruyter Oldenbourg (Medien der Geschichte, 8).

Heute ist der Sammelband „Geschichte auf Instagram und TikTok“ in unserer Reihe „Medien der Geschichte erschienen:

Berg, Mia; Lorenz, Andrea; Oswald, Kristin (Hg.) (2025): Geschichte auf Instagram und TikTok. Perspektiven auf Quellen und Praktiken. Berlin: De Gruyter Oldenbourg (Medien der Geschichte, 8). Open Access!

Eine Fingerübung: Triftigkeitskriterien auf eine populäre Geschichtsargumentation anwenden / An exercise: applying validity criteria to a popular historical argument [Deutsch / English]

Körber, Andreas (29.07.2025): „Eine Fingerübung: Triftigkeitskriterien auf eine populäre Geschichtsargumentation anwenden [Deutsch / English]“ In: Historisch Denken lernen (Blog). https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/eine-fingeruebung-triftigkeitskriterien-auf-eine-populaere-geschichtsargumentation-anwenden/

Das folgende ist eine Analyse einer aktuellen publizistischen Geschichtsdarstellung auf ihre Triftigkeit hin. Entstanden ist sie aus einer Klausuraufgabe — wobei die vorliegende Bearbeitung über das im Schreibzeitraum einer Klausur mögliche deutlich hinausgeht und somit keine „Musterlösung“ oder gar einen „Ewartungshorizont“ darstellt. Sie ist vielmehr à propos einiger Bearbeitungen in der Klausur entstanden, die in Teilen über den Erwartungshorizont hinausgingen, untereinander aber keineswegs so einig waren, dass ich mich einmal hingesetzt habe, um mich selbst — allerdings mit mehr Zeit — der Aufgabe zu widmen und dabei noch einmal auch auf das Konzept der Triftigkeiten / Plausibilitäten einzugehen. Auch diese Bearbeitung ist keineswegs vollständig.

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Grundlage: Altmann, Matthias (10.5.2025): Blick in die Geschichte: Was zeichnete Leo-Päpste aus? Die Namensvorgänger de neuen Pontifex. in: katholisch.de https.//www.katholisch.de/artikel/61528-blick-in-die-geschichte-was-zeichnete-die-leo-paepste-aus (gelesen 1.7.2025)

Aufgabe: Analysieren Sie, inwiefern und wie ggf. in M1 die Triftigkeit der Aussagen gesichert wird bzw. werden könnte!

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Der Text von Matthias Altmann erörtert in einem zu katholischer Publizistik gehörigen Zusammenhang mögliche Bedeutungen der Namenswahl des neuen Papstes Robert Francis Prevost als „Leo XIV“. Er untersucht dazu an einigen Beispielen die vorherigen Träger dieses Namens in der Geschichte des Papsttums und/oder ihr „Image“ versucht, den möglichen daraus zu erschließenden Sinn dieser Namenswahl zu eruieren.

Der Text ist offenkundig nicht nur als eine Art spielerisch-unverbindlicher Befriedigung unverbindlicher Neugier gedacht, sondern als ein durchaus ernst zu nehmender Beitrag dazu, welche Bedeutung in dieser Namenswahl nicht nur für den Papst persönlich, sondern auch für die MItglieder der Katholischen Kirche und darüber hinaus haben kann. Es geht Altmann wohl um einen Beitrag zu „Vatikanologie“ zur Ergründung eines erwartbaren Profils des neuen Papstes. Die entsprechenden Argumentationen stellen somit Geltungsansprüche, die gegenüber den Leser*innen zu beglaubigen sind. Die Aufgabenstellung geht dahin, die im Text zu findenden Elemente zu identifizieren, die einer solchen Sicherung des Geltungsanspruches dienen können, bzw. zu erörtern, wie eine solche Geltungssicherung bewerkstelligt werden könnte, wo sie nicht oder nur unzureichend zu finden ist. Der Fachbegriff für diese Form der Geltungssicherung ist „Triftigkeit“,

Üblicherweise werden drei bzw. vier Dimensionen der Triftigkeit und ihrer Sicherung unterschieden. Die Sicherung bzw. Prüfung oder Einschätzung der Triftigkeit eines Textes folgt in allen drei/vier Dimensionen dabei einem gemeinsamen Grundmuster:

  1. Ein Text hat zunächst so lange als grundsätzlich triftig zu gelten, wie es keine Form der Bezweiflung bzw. Skepsis oder gar Widerlegung gibt. Auch eine einfache Tatsachenmitteilung ohne jegliche begründende Maßnahme ist nicht einfach per se „untriftig“, sondern kann zunächst einmal „at face value“ akzeptiert werden. Das betrifft alle drei/vier Dimensionen. Allerdings bedeutet diese basale Form der Triftigkeit auch, dass jegliche Form der Skepsis, Bezweiflung oder Gegenbehauptung das Grundvertrauen in die Triftigkeit der Argumentation bereits hinreichend erschüttert.
  2. Es ist daher gute Übung und wesentliches Element evidenzorientierten Argumentierens, dass auch ohne bereits vorliegendem Zweifel oder Erwiderung, antizipatorisch mögliche Gegenargumente so weit entkräftet werden, dass das Vertrauen in den Text, in die Argumentation erhöht wird. Texte, die nicht nur behaupten, sondern auch ohne bereits vorliegendem Zweifel ihren Adressat*innen signalisieren, dass sie begründet sind, steigern den Vertrauenswert. Die Art und Weise der Triftigkeitssicherung und ihrer Steigerung unterscheidet sich zwischen den Triftigkeitsdimensionen:
    1. Empirische Triftigkeit ist die Sicherung der Ansprüche, dass die in einem historiographischen Text gemachten Aussagen über Vergangene Tatsächlichkeit als gesichert angenommen werden können. Auch wenn eine einfachen Behauptung der Tatsächlichkeit eines Sachverhalts diese noch nicht disqualifiziert, erhöht die Benennung von Erfahrungsbelegen das Vertrauen deutlich. Diese können ihrerseits stützende Behauptungen sein („ich habe es mit eigenen Augen gesehen“), die Benennung von Zeug*innen, bei denen bei Bedarf nachgefragt werden kann, der Verwies auf vorliegende oder sächliche Belege (Quellen), der Hinweis auf anerkannte, die Behauptung plausibilisierende Sachverhalte und Zusammenhänge usw. Im gegenwärtigen Text werden aufgrund der publizistischen Gattung keine wirklichen Quellen angeführt. Die Nennung nachprüfbarer Details – etwa zu Lebens- und Amtszeiten von ebenfalls „Leo“ genannter Vorgängerpäpste, das Nennen von (als solche recherchierbaren) Experten nicht nur hinsichtlich derer Einschätzungen, sondern als Beleg dafür, dass diese die Tatsächlichkeit der genannten Einzelheiten anerkennen usw. Hiermit ist empirische Triftigkeit in einfacher Form und ansatzweise bereits in gesteigerter Form gegeben, denn die Leser*innen werden in die Lage versetzt, die Informationen grundsätzlich nachzuprüfen, denn sie können die Experten recherchieren, die Päpste und ihre Geschichten nachlesen. usw.
    2. Die normative Triftigkeit eines Textes betrifft die Ebene von Bedeutungs- und Wertungszuschreibungen. In diesem Text trifft das zum Einen darauf zu, die Relevanz der Fragestellung zu begründen: Inwiefern ist das mehr als nur Namensfolklore? Warum interessiert die Namenswahl eines Papstes überhaupt jemanden anderen als ihn selber? Grundsätzlich und ohne weitere Begründung einsichtig wäre eine Argumentation, die anführte, dass ihm (Prevost) der Name einfach gefallen hätte. Besonders triftig wäre sie nicht. Es mag auch angehen, dass ein besonderes Interesse bei katholischen Leser*innen für den Namen ihres Kirchenoberhauptes voraus zu setzen. Schon hier ist aber schon der Hinweis in der beiden einleitenden Fragen „Wofür standen die bisherigen Leo-Päpste? Und woran könnte sich Leo XIV. orientieren?“ auch als Stützung der Relevanz anzusehen: Die Vermutung, dass diese Namenswahl nicht nur in persönlichen Geschmacksfragen begründet ist, sondern Indikator für eine „Programm“ sein könnte, begründet insofern, als das Oberhaupt der Kirche für ihre Leitung, ihre „Innenpolitik“ Bedeutung trägt. Dass aber auch Nicht-Katholiken sich dafür interessieren sollten, wird nicht explizit an einer einzelnen Stelle begründet, wohl aber im Text durch mehrfache Hinweise auf die Bedeutung von Päpsten auch außerhalb der Kirche in der (Welt-)Politik begründet. In diesem Sinne hat ein Teil der narrativen historischen Begründung selbst auch normative Relevanzsicherungsfunktion: Der Hinweis, dass Päpste zumindest früher selbst Staatsoberhäupter und damit Politiker waren, aber auch der Hinweis, dass das auch unter Bedingungen nach Ende des Vatikans als „Kirchenstaat“ immer noch gilt (und das gerade durch einen Leo gestaltet) begründet die Relevanz. Weiterer Begründungen der Relevanz von Päpsten als solchen bedarf es kaum – obwohl es möglich wäre, etwa indem sowohl positives Wirken von Päpsten (etwa in Bezug auf Reformen, in Fragen de Diplomatie; aber auch kritische Politiken (etwa von Urban II. in den Kreuzzügen; Pius XII zum Holocaust etc.) anzuführen. Damit würde auch noch deutlicher herausgestellt, dass es nicht nur auf die Machtfülle des Papstes ankommt, sondern dass sein Selbstverständnis, seine „Policy“, und/oder auch sein Image durchaus von Bedeutung sein kann.
      Es gehört auch in den Bereich der normativen Triftigkeit zu sichern, dass nicht nur die Relevanz der Thematik grundsätzlich und auch von möglichst vielen Menschen anerkannt werden können, sondern auch die im Text selbst verwendeten Normen. Inwiefern etwa die Vorgänger des Papstes (und potentiell dieser auch) als „groß“, „bedeutend“ beurteilt werden, ist durchaus eine Frage von erörterbaren und auch diskutierbaren Werten; War ein Papst dann „groß“, wenn er besonders für seine eigene Kirche gewirkt hat — etwa auch in einer Art „Konkurrenz der Religionen“ — oder gelten Päpste gerade dann als „bedeutend“, wenn sie auch darüber hinausgehende Werte berücksichtigt und verfolgt haben — ggf. auch auf Kosten unmittelbarer Interessen der Institution Kirche? Im Text ist gerade die Passage zur Neuausrichtung der Rolle des Heiligen Stuhls nach dem Ende des Vatikanstaats hier anzusiedeln – ebenso wie die Hinweise auf das Wirken von Leo XIII in der „Sozialen Frage“. Ein interessanter Fall im konkreten Text ist die normative Unterfütterung der einen Stelle, an der ein Leo-Vorgänger recht umstandslos als nicht anschlussfähig abgetan wird, nämlich des Luther-Gegners LEO X: Die Parallelität seiner und das aktuellen Papstes Mitgliedschaft im Augustiner-Orden als „kleine Ironie der Kirchengeschichte“ abzutun hat eine normative Komponenten (das ist aus heutiger nicht gerade kein Ruhmesblatt — daran wird er ich ja wohl nicht orientieren). An mehreren Stellen wird deutlich, dass der Text entweder Anschluss sucht bei einer Leserschaft, die nicht Konfrontation und Machtpolitik, sondern Verständigung und Soziales Gewissen für positiv erachtet.
    3. Aber gerade der letzte Punkt geht nicht allein in der normativen Triftigkeit auf. Dass die Banndrohung gegen Luther und „Exsurge Domini“ heute nicht einfach mehr positiv anchlussfähig sind, begründet ja das umstandslose Ironisieren noch nicht: Könnte das nicht gerade derjenige Leo sein, der Prévosts Namenswahl inspiriert hat? Warum kann gerade dieser Leo so schnell abgetan werden? Wie begründet der Autor, dass überhaupt die Namenswahl eine programmatische Bedeutung hat. Die empirische Triftigkeit der Tatsache früherer Leo-Päpste, ihrer Politiken etc. und die normativen Appelle an einen Werthorizont der Leser*innen, solche (Leo-)=Päpste als „anschlussfähig“ anzusehen, die nicht schlimme Ketzerverfolger und Reformationsgegner waren, die sich um die Soziale Frage gekümmert haben, etc. – reicht dafür gerade nicht aus. Es muss auch argumentiert werden, warum und sie überhaupt Namensvettern von Bedeutung sind für die Suche nach einem Profil des neuen Papstes. Es geht also auch darum, wie die als solche als empirisch (hinreichend) gesicherten Einzelheiten und die normativen Übereinstimmungen mit der intendierten (und möglichst breiten) Leserschaft mittels narrativer Konstruktionen so zu einer Geschichte verbunden werden können, dass in der Tat ein Sinn für die Erwartungen an den neuen Papst, sein Selbstbild und sein Wirken entstehen kann. Hier geht es um die „narrative Triftigkeit“, Es handelt sich dabei um die Plausibilität der narrativen Konstruktion von Kontinuität über Zeit. Im Folgenden soll dies anhand einiger der ebenfalls von Rüsen vorgeschlagenen Sinnbildungsmuster skizziert werden:
      1. Eine mögliche narrative Konstruktion aus den geschilderten Leo-Päpsten und ihren Politiken und den Normen ist die Annahme, dass die Namenswahl des neuen Papstes einer traditionalen Logik folgt. Sie sucht nach Ursprüngen: Politiken (und/oder auch Images) früherer Leo-Päpste bedeuteten dann Verpflichtung für den neuen Papst. Die Namenswahl wird also als ein Sicht.Hineinstellen in eine Tradition gesehen. Ein großer Teil des Textes folgt dieser Logik. Wer sich Leo nennt, der nimmt sich einen Vorgänger dieses Namens als Vorbild und verpflichtet sich dessen Politik oder Image. Da aber nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle Leo-Pästen genau eine über die  Geschichte Hinweis gemeinsame und stabile Politik oder auch nur Grundhaltung verfolgt haben, geht der Text mehrere von ihnen vergleichend und differentiell prüfend durch — bis am Ende ein paar nebeneinander noch einmal erwogen werden — und der schon genannte Leo X: vorher „herausironisiert“ ist. Der Text setzt diese traditionale Logik von Papstnamenswahl aber nicht einfach (basal triftig) voraus, sondern argumentiert mittels eines Beispiels dafür, dass nicht nur eine Annahme einer möglichen Begründung ist, sondern dass es solche Vorbilds-Namenswahl tatsächlich in den Traditionen des Papsttums bereits gegeben hat. Interessanterweise wird aber dazu gerade kein andere Papst angeführt, der sich ausdrücklich und ausgesprochenerweise in diese traditionalen Form an einem Vorbild gleichen Namens orientiert hat, sondern mit Franziskus einer, der gerade kein Papst-Vorbild hatte, sondern einen Heiligen in dieser Form gewählt hat. Eine eher schwache Begründung – aber wirksam. Möglicher Kritik an dieser traditionalen Logik wird nicht eigen begegnet. Sie könnten etwa in traditionalitäts-kritischen Hinweisen darauf liegen, dass solche traditionalen Motive ja schön und gut seien, dass ihnen aber angesichts der deutlichen Veränderungen der Rahmenbedingungen päpstlichen Handelns zwischen der Zeit des jeweiligen Vorbilds und des heutigen Leo XIV. trotzdem nur sehr begrenzte Aussagekraft zukomme. Selbst wenn es Leo X. sein könnte: Wäre dann von Leo XIV. eine neue Ketzerverfolgung zu erwarten? Ein Aufkündigen der Ökumene? Es wäre denkbar, solche Einwände gegen die traditionale Sinnbildung zu entkräften, dass gerade unter Anerkennung der zeitlichen Veränderungen in Rückgriff auf weit zurückliegende Leo-Vorbilder um so aussagekräftiger wäre.
      2. Eine andere narrative Konstruktion könnte exemplarischer Natur sein. Sie ist denkbar in mindestens drei Varianten: Zunächst könnten Beispiele dafür angeführt werden, dass bzw. ob es Regelhaftigkeiten in den Namenswahlen gebe — etwa abhängig von einer Ordenszugehörigkeit (s.o.), der Herkunft, bisheriger Tätigkeiten (etwa in den Armenvierteln des Herkunftslandes) etc. Zum anderen könnte darauf abgestellt werden dass statt oder zusätzlich zur traditionalen Vorbildnahme die Geschichte der Päpste zeige, dass in der Tat Träger gleichen Namens in ihren Politiken vergleichbare Selbst- und Amtsverständnisse gehegt hätte, dass es also empirische Gründe für eine Regelhaftigkeit in den Politiken von Päpsten gleichen Namens gebe. Die andere Variante könnte lauten, dass durchaus nicht nur allein, sondern auch neben oder ggf. sogar gegen ein bestimmtes Traditionsverständnis in einem gewählten Namen das „Image“ von Vorgängerpäpsten gleichen Namens einen Handlungsrahmen (etwa aufgrund ständiger Vergleiche, Erwartungen etc,)  schafft, dass ein Papst sich dazu verhalten müsse – selbst wenn das tatsächlich Vorbild ein anderer Leo wäre. Dazu wären dann aber Beispiele zu liefern — etwa aus Texten, in welchen bei früheren Päpsten in vergleichbarer Weise Erwartungen aufgrund des Namens formuliert wurde (Johannes Paul I. in Bezug auf Johannes XXIII und Paul VI.)
      3. Genetische Sinnbildung — die Identifikation einer gerichteten Veränderung — ist im Text nicht in der Frage der Namenswahl zu finden (etwa: die Namen der Päpste werden immer westlicher … oder so – genau das nicht), wohl aber findet sie sich als eine hypothetische Vermutung hinsichtlich der Politiken einiger Päpste — und zwar in einer charakteristischen Kombination von mit dem exemplarischen Sinnbildungmuster — dort, wo angedeutet wird, dass die Vorbildhaftigkeit gerade Leo XIII für Leo XIV darin in einer Art Modernisierung der päpstlichen Orientierung auf Frieden und die Soziale Frage waren: Leo-Päpste nicht einfach als Vertreter eines bestimmt, über alle Zeiten gleichen theologischen oder politischen Richtung, sondern als Modernisierer des Papsttums und Bedingungen spezifisch modernder Gesellschaftsbedingungen? Dazu fehlt aber eine Andeutung der Richtung, in der die Fortschreibung (und nicht nur Fortsetzung) erwartet würde.Selbst der kurze Hinweis auf das „Zeitalter, das von künstlicher Intelligenz geprägt ist“ wird ja eher zurückgewiesen: Auch dort gehe es um „das Leben von Männern und Frauen“.
        Insgesamt  bleibt der Text hinsichtlich seiner narrativen Sinnbildung ausdrücklich unentschieden. In letzten Kapitel werden drei beinahe gleichrangige Optionen noch einmal vorgelegt. Die narrative Triftigkeit ist also hinsichtlich einiger möglicher Konstruktionen angedeutet, aber beansprucht wird für keinen davon eine spezifische Geltung.
    4. theoretische Triftigkeit (erst seit 2013 Teil des Konzepts bei Rüsen) betrifft die Plausibilität der Verwendung von Konzepten und Begriffen. Das betrifft im vorliegenden Text (wie eigentlich) immer eine ganze Reihe unterschiedlicher Begriffe. Zunächst kommt hier wohl derjenige des Pontifikats in den Sinn. Das Wort bezeichnet ja mehr als nur die Amtszeit eines Papstes, nämlich – zentral für die vorliegende historische Orientierung – die spezifische theologische, geistliche, kircheninterne aber auch auch darüber hinaus reichende politische Programmatik und Prägung seiner Amtsausübung. Dies benötigt jedoch wohl weniger eine explizite Plausibilisierung, insofern es Gegenstand der Erörterung ist, als die Verwendung von „politisch“ als Charakteristik von Päpsten ebenso wie das Konzept historischer (oder auch geistlicher) „Größe“. Theoretische Triftigkeit wird — ganz dem üblichen Konzept folgend — dadurch gesichert, dass der eigene Gebrauch von Begriffen gegen Widerspruch gewappnet wird, sei es, dass auf die Üblichkeit eines Begriffes („Wie wir alle wissen, nennt man …“, oder „das entspricht ja ganz unserem Verständnis von“) oder aber (gesteigert) die Bedeutung, Leistungen und Grenzen von Begriffen ausdrücklich erörtert werden.

=== ENGLISH version===

The following is an analysis of a current journalistic account of history in terms of its plausibility. It originated from an exam assignment – although the present treatment goes well beyond what is possible in the time available for writing an exam and therefore does not represent a ‘model solution’ or even an ‘expected outcome’. Rather, it arose in response to some of the exam papers, which in parts exceeded the expected scope but were by no means so consistent with each other that I sat down to devote myself to the task – albeit with more time – and in doing so also revisited the concept of validity/plausibility. This version is by no means complete either.

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Source: Altmann, Matthias (10 May 2025): A look back at history: What distinguished the Leo popes? The predecessors of the new pontiff. in: katholisch.de https.//www.katholisch.de/artikel/61528-blick-in-die-geschichte-was-zeichnete-die-leo-paepste-aus (read 1 July 2025) – the German text can e.g. be translates using DeepL

Task: Analyse to what extent and how, if at all, the validity of the statements in M1 is or could be ensured!

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Matthias Altmann’s text discusses possible meanings of the new Pope Robert Francis Prevost’s choice of the name ‘Leo XIV’ in a context related to Catholic journalism. He examines several examples of previous bearers of this name in the history of the papacy and/or their ‘image’ in an attempt to determine the possible meaning of this choice of name.

The text is clearly intended not only as a kind of playful, non-binding satisfaction of non-binding curiosity, but as a thoroughly serious contribution to the significance that this choice of name may have not only for the Pope personally, but also for the members of the Catholic Church and beyond. Altmann is probably interested in contributing to ‘Vaticanology’ in order to explore the expected profile of the new Pope. The corresponding arguments thus make claims to validity that must be authenticated to the reader. The task is to identify the elements in the text that can serve to secure such a claim to validity, or to discuss how such a claim to validity could be achieved where it is not found or is insufficient. The technical term for this form of validity assurance is ‘validity’.

Usually, three or four dimensions of plausibility and its assurance are distinguished. The assurance, examination or assessment of the plausibility of a text follows a common basic pattern in all three/four dimensions:

  1. A text must initially be considered fundamentally plausible as long as there is no form of doubt, scepticism or even refutation. Even a simple statement of fact without any supporting evidence is not simply ‘invalid’ per se, but can initially be accepted at face value. This applies to all three/four dimensions. However, this basic form of plausibility also means that any form of scepticism, doubt or counter-argument is sufficient to undermine the basic trust in the plausibility of the argument.
  2. It is therefore good practice and an essential element of evidence-based argumentation that, even without any existing doubts or counterarguments, possible counterarguments are anticipated and refuted to such an extent that confidence in the text and in the argumentation is increased. Texts that not only make claims but also signal to their addressees that they are well-founded, even without any existing doubts, increase the level of trustworthiness. The manner in which validity is ensured and increased differs between the dimensions of validity:
    1. Empirical plausibility is the assurance that the statements made in a historiographical text about past events can be accepted as certain. Even if a simple assertion of the truth of a fact does not disqualify it, the naming of empirical evidence significantly increases trust. This evidence can take the form of supporting assertions (‘I saw it with my own eyes’), the naming of witnesses who can be contacted if necessary, references to available or factual evidence (sources), references to recognised facts and contexts that make the assertion plausible, etc. Due to the journalistic nature of the text, no actual sources are cited. The mention of verifiable details – such as the lifetimes and terms of office of previous popes also named ‘Leo’, the naming of experts (who can be researched as such) not only with regard to their assessments, but as evidence that they recognise the factuality of the details mentioned, etc. This provides empirical plausibility in a simple form and, to some extent, in an enhanced form, as readers are enabled to verify the information in principle, because they can research the experts and read about the popes and their stories, etc.
    2. The normative plausibility of a text refers to the level of meaning and value attributions. In this text, this applies, on the one hand, to justifying the relevance of the question: to what extent is this more than just name folklore? Why should anyone other than the pope himself be interested in his choice of name? An argument that he (Prevost) simply liked the name would be fundamentally understandable without further justification. It would not be particularly valid. It may also be reasonable to assume that Catholic readers have a particular interest in the name of their church leader. However, the two introductory questions „What did the previous Leo popes stand for? And what could Leo XIV be guided by?‘ can also be seen as supporting the relevance: the assumption that this choice of name is not only based on personal taste, but could also be an indicator of a “programme”, justified insofar as the head of the Church is important for its leadership and its ’domestic policy“. However, the fact that non-Catholics should also be interested in this is not explicitly justified in any single passage, but is justified in the text by multiple references to the importance of popes outside the Church in (world) politics. In this sense, part of the narrative historical justification itself also has a normative function of ensuring relevance: the reference to the fact that popes were, at least in the past, heads of state and thus politicians, but also the reference to the fact that this still applies even after the end of the Vatican as a ‘church state’ (and that this was shaped by Leo in particular) justifies the relevance. There is little need for further justification of the relevance of popes as such – although it would be possible, for example, to cite both the positive actions of popes (e.g. in relation to reforms, in matters of diplomacy) and critical policies (e.g. those of Urban II in the Crusades, Pius XII on the Holocaust, etc.). This would also make it even clearer that it is not only the power of the pope that matters, but that his self-image, his ‘policy’ and/or his image can also be of great significance.
    3. It is also necessary to ensure, in terms of normative plausibility, that not only the relevance of the topic can be recognised in principle and by as many people as possible, but also the norms used in the text itself. The extent to which the Pope’s predecessors (and potentially this one too) are judged to be ‘great’ or ‘significant’ is certainly a question of debatable and discussable values; Was a Pope ‘great’ if he worked particularly for his own Church – for example, in a kind of ‘competition between religions’ – or are Popes considered ‘significant’ precisely when they have taken into account and pursued values that go beyond this – possibly even at the expense of the immediate interests of the Church as an institution? The passage on the reorientation of the role of the Holy See after the end of the Vatican State is particularly relevant here, as are the references to Leo XIII’s work on the ‘social question’. An interesting case in the specific text is the normative underpinning of the one passage in which a predecessor of Leo is dismissed quite bluntly as incompatible, namely Luther’s opponent Leo X: Dismissing the parallel between his and the current Pope’s membership in the Augustinian Order as a ‘small irony of church history’ has a normative component (which is not exactly a glorious chapter in today’s history – he will probably not take his cue from that). In several places, it becomes clear that the text seeks to connect with a readership that values understanding and social conscience rather than confrontation and power politics.
    4. But the last point in particular is not solely based on normative plausibility. The fact that the threat of excommunication against Luther and ‘Exsurge Domini’ are no longer simply compatible with a positive outlook today does not justify the unqualified irony: could this not be the very Leo who inspired Prévost’s choice of name? Why can this Leo in particular be dismissed so quickly? How does the author justify that the choice of name has any programmatic significance at all? The empirical validity of the fact of earlier Leo popes, their policies, etc., and the normative appeals to the readers‘ value horizon to regard such (Leo) popes as ‘compatible’, who were not terrible persecutors of heretics and opponents of the Reformation, who cared about social issues, etc., is not sufficient for this. It must also be argued why and how their namesakes are significant for the search for a profile of the new pope. It is therefore also a question of how the details that are empirically (sufficiently) verified as such and the normative agreements with the intended (and as broad as possible) readership can be linked into a story by means of narrative constructions in such a way that a sense of the expectations of the new pope, his self-image and his work can indeed emerge. This is a question of ‘narrative validity’, This refers to the plausibility of the narrative construction of continuity over time. In the following, this will be outlined using some of the patterns of meaning also proposed by Rüsen:
      1. One possible narrative construction from the Leo popes described and their policies and norms is the assumption that the choice of name for the new pope follows a traditional logic. It searches for origins: the policies (and/or images) of earlier Leo popes then became obligations for the new pope. The choice of name is thus seen as a way of placing oneself in a tradition. A large part of the text follows this logic. Anyone who calls himself Leo takes a predecessor of that name as a role model and commits himself to his policies or image. However, since it cannot be assumed that all Leo popes have pursued exactly the same common and stable policies or even basic attitudes throughout history, the text examines several of them comparatively and differentially – until, at the end, a few are considered side by side once again – and the aforementioned Leo X is ‘ironed out’ beforehand. However, the text does not simply assume this traditional logic of papal name selection (basal triftig), but argues by means of an example that this is not only a possible assumption, but that such role model name selection has actually already existed in the traditions of the papacy. Interestingly, however, no other pope is cited who explicitly and expressly oriented himself towards this traditional form of a model with the same name, but rather Francis, who did not have a papal model, but chose a saint in this form. A rather weak justification – but effective. Possible criticism of this traditional logic is not addressed directly. It could lie, for example, in traditional-critical references to the fact that such traditional motives are all well and good, but that in view of the significant changes in the framework conditions of papal action between the time of the respective model and today’s Leo XIV, they nevertheless have only very limited significance. Even if it could be Leo X, would Leo XIV then be expected to launch a new persecution of heretics? A renunciation of ecumenism? It would be conceivable to refute such objections to traditional meaning-making by arguing that, precisely in recognition of the changes that have taken place over time, recourse to Leo’s distant role models would be all the more meaningful.
      2. Another narrative construction could be of an exemplary nature. It is conceivable in at least three variants: First, examples could be cited to show that there are regularities in the choice of names – for example, depending on membership of an order (see above), origin, previous activities (e.g. in the poor districts of the country of origin), etc. Secondly, it could be argued that, instead of or in addition to traditional role models, the history of the popes shows that bearers of the same name did in fact have comparable understandings of themselves and their office in their policies, i.e. that there are empirical reasons for regularity in the policies of popes with the same name. The other variant could be that, not only alone, but also alongside or even against a certain understanding of tradition in a chosen name, the ‘image’ of previous popes with the same name creates a framework for action (e.g. due to constant comparisons, expectations, etc.) that a pope must respond to – even if the actual role model were a different Leo. However, examples would then have to be provided – for example, from texts in which expectations were formulated in a similar way for earlier popes on the basis of their names (John Paul I in relation to John XXIII and Paul VI).
      3. Genetic meaning-making – the identification of a directed change – cannot be found in the text in the question of the choice of name (e.g. the names of the popes are becoming more and more Western … or something like that – not exactly), but it can be found as a hypothetical assumption regarding the policies of some popes – in a characteristic combination with the exemplary pattern of meaning formation – where it is suggested that Leo XIII was a role model for Leo XIV in a kind of modernisation of the papal orientation towards peace and social issues: Leo popes not simply as representatives of a particular theological or political direction that has remained the same throughout the ages, but as modernisers of the papacy and conditions specific to modern society? However, there is no indication of the direction in which the continuation (and not just the continuation) would be expected. Even the brief reference to the ‘age characterised by artificial intelligence’ is rather rejected: There, too, it is about ‘the lives of men and women’.
      4. Overall, the text remains explicitly undecided in terms of its narrative meaning. In the last chapter, three almost equally ranked options are presented once again. The narrative validity is thus indicated with regard to some possible constructions, but no specific validity is claimed for any of them.
    5. Theoretical plausibility (only part of Rüsen’s concept since 2013) concerns the plausibility of the use of concepts and terms. In the present text (as is actually always the case), this concerns a whole range of different terms. First of all, the term ‘pontificate’ comes to mind here. The word refers to more than just the term of office of a pope, namely – central to the present historical orientation – the specific theological, spiritual, internal church, but also political programme and character of his office. However, this requires less explicit plausibility, insofar as it is the subject of discussion, than the use of ‘political’ as a characteristic of popes, as well as the concept of historical (or spiritual) ‘greatness’. Theoretical validity is ensured – in line with the usual concept – by ensuring that one’s own use of terms is protected against contradiction, whether by referring to the common usage of a term (‘As we all know, … is called’, or ‘that is entirely in line with our understanding of’) or (more intensively) by explicitly discussing the meaning, achievements and limitations of terms.

 

One mode only of engaging with the past and history?

Körber, Andreas (27.5.2025): One mode only of engaging with the past and history? In. Historisch Denken Lernen (Blog)

In his recent article on „Informal historical learning at home“ in History Education Research Journal (HERJ), in which Christoph Kühberger explores non-formal, private forms of historical thinking in children before any formal schooling, applying ethnographic methods, here refers to different to models of historical thinking, citing me with the statement

„The question of whether historical thinking at home operates differently from an academic historical thinking expected in school-based historical learning has not been explored. Instead, Andreas Körber (2007, 2018) conceptualised an explanatory model suggesting that an elaborate form of historical thinking, which would be close to academic standards, evolves from a basic version possessed by all individuals. His framework assumes that there is only one mode of engaging with the past and history, which could be refined through formal education (Körber, 2007, 2018).“ (Kühberger 2025, 7)

I think that this reference does not fully capture my position. Kühberger obviously refers to the FUER-model (the credits for which are solely mine, but are due to a whole group of colleagues; Schreiber et al. 2006; Körber et al. 2007; Körber 2007), and its underlying procedural model („Geschichtsbewusstsein dynamisch“) by Wolfgang Hasberg and myself (Hasberg/Körber 2003); and in this combination especially to two features of this, namely a) the structuring of historical thinking in general in that model after the underlying circular model which Jörn Rüsen initially used for describing the (ideal-typical) procedures of academic historical research as linked to everyday („life-world“) needs for historical orientation, and which I subsequently used for positing that the division of labour hinted at there (with the „life world“ having orientational needs, academic research picking them up, transferring them into archival research and generating orientational narratives which in turn are fed back into the „life-world“, should be read with one caveat: While there is great value in Rüsens (1983) conceptualisation of academic historical research being both initiated by and directed towards societal orientational needs rather than mere and pure academic discourse, it should not lead us to infer that there was no (or at least no valid) research-like historical thinking possible outside of academia – in the „life world“. Instead, in 1999 (English: Körber 2015), I (not as the first one to do so) stressed that meaning- or sense-making narrating also take place outside of academia in meaningful and orientating form, and that the specific position and role of professional academic historiography and research lies in its chance and duty to perform these tasks with special scrutiny by constant methodological rigour and reflection. It is this methodological and reflective rigour and (co-)control which distinguishes academic history from non-academic forms, not any kind of unique claim to validity of narratives (cf. Körber 2015 for an English version).

I am quite confident that Kühberger will agree with me here.

Similar (but not fully identical) forms of interrelating professional (academic) and non-academic historical thinking underpin quite a few professional conceptualizations of historical thinking and learning. The mere fact that formal history education in schools have developed towards forms of disciplinary orientation („Wissenschaftsorientierung“), applying concepts, methods, terminology of academic history not only in historiographic texts to be read, believed and internalised by students, but into facets of „content“, that historical thinking has been formed into content itself in quite different traditions of schooling, speaks to this – even if some premises are different. While e.g. Sam Wineburg (1999) holds that historical thinking following the academic model is not natural but in fact un- or possibly even counter-natural and needs to be taught against an intuition of „presentism“, I do in fact hold, that historical thinking is „natural“ and rather needs to be elaborated that implemented in peoples‘ minds from scratch against their nature.

The second point Kühberger obviously refers to is the differentiation of „niveaus“ (levels) of historical thinking within the FUER-model (Schreiber et al. 2006; Körber et al. 2007; Körber 2007), In that differentiation, the intermediate niveau is characterised as being given, when a person (student) is able to refer to and employ conventional concepts, methods etc. in their own historical thinking, while the elaborate niveau is defined by the ability to not only refer to employ those concepts, methods etc., but to reflect on them. Here again, the role model of academy is quite visible: Some kind of rigour in concepts and methods, and the (constant) reflection on their validity, limitations, etc.

But does all this mean there there is „only one mode only“ of engaging with the past? I don’t think so.

To some degree, it may be a question of scale or grade of abstraction. What is „one mode“? In Sam Wineburg’s approach, the model of academic historical thinking seems to be mich more narrowly defined as in my understanding. It is this way of hard-learned non-presentist thinking, of prior acknowledging the alterity of the past showing in primary documents stemming from other times, which defines valid historical thinking, and this form is what therefore need to be taught, maybe not fully replacing other modes, but to a great extent. My Rüsen-based think is quite different. For me, the academic forms of historical thinking is not so much a benchmark but rather a specific characteristic form with a rather wide range of forms of historical thinking. But as such, it — academic historical theory, that is — provides for the conceptual, terminological and methodological elements for a rather general and encompassing modelling of what historical thinking is about: orientating in time. The purpose of our (Hasbergs and mine, the FUER-group’s) models Kühberger refers to, is not so much (or: at all) prescriptive in that this a specific form of historical thinking is postulated as a normative goal for (the only) „valid“ form of historical thinking, not as the final form of a kind of natural development of such thinking – like in maturation-based models of development.

At least for me, they rather are meant analytically: If we want to compare and interrelate different empirical modes (!) of engaging with the past, we need some common, overarching concepts into which they are not squeezed like into a Procustrean Bed, but rather by which they are identified as having more or less (!) similar functions (and possibly forms) within a common individual and collective mental and communicative operation: orientating in time. And is both the impossibility of finding any model which does NOT refer to some empirical form of relating to the bast as a basis for such modelling and the aspect of professional historiography and research to have a special duty and chance to elaborate not only concrete histories but also to critically reflect upon and develop abstract concepts, methods, etc., which justifies to derive the encompassing model from there.

At least as far as Kühberger refers to the cited models of Hasberg/Körber and FUER, these are rather meant as analytical models of historical thinking than as prescriptive models for it and its teaching. But even after this clarification, two questions linger:

  1. Does such usage of an overarching model — even if applied analytically not amount to championing a kind of „etic“ approach – especially when such models are applied to historical thinking in different „cultures“ and cultural groups? Does it not amount to positing a kind of „neutral“ and therefore „scientific“ way of understanding historical thinking which disregards the differences in real meanings of specific modes and forms in favour of establishing functional comparability? To use Western historical academe as the pivotal point of modelling indeed poses the not only theoretical danger of exerting some prescriptive power in favour of Western thinking, not only taking it for normal, but positing it as the norm.
  2. And: Does such an ‚etic‘ approach not disregard that (especially in this case) the overarching model is in fact anything but „neutral“, devoid of its own cultural and societal specificity, neglecting that it has been derived from a specific cultural and societal mode – Western academic history and historical thinking? Is this not indeed a case of „scholars“ being themselves „creatures of their scientifically and naturally categorised linguistic [here: cultural] environment“, not recognising the „local“ or „culture-specific nature of their own point of view“ (Pike 1990b: 68; quoted after Mostowlansky/Rota 2020, p. 6)?

In fact, Kühberger’s own approach seems much more to follow the lines of an „emic“ approach, championing efforts to understand other cultures of „engaging with the past“ in their own terms, to identify of specificities of historical thinking modes both with respect to cultural differences and within individual learning development from the „inside“ of the respective cultures and age-specific practices. And this approach has its merits. It not only ventures to understand different practices and modes of „engaging with the past“ by „their own standards“ (as far as they can be discerned), not only identifying, but accepting, acknowledging and recognising their respective functioning.

However: In how far is there some danger in this approach, also? While it surely is not only welcome but necessary to identify the different modes in their own logic — what does it take to identify them as „historical thinking“ — as variants of a common (human) if not practice, so venture — to „engage with“ „the past“ for a kind of common purpose? This purpose of subsuming a wide spectrum of different practices as „modes“ of a common venture seems to habe its own value – both for what may be called „inter-cultural“ relations and for addressing the question of developing common (not: unified) approaches to needs of temporal orientation in the light of problems that transgress traditionally „cultural“ ranges: the anthropocene and climate crises, new world orders, globalisation as such, trans-humanism etc. In short: so we not need some kind of common, overarching model of what historical thinking is about, what its purpose is (historical orientation?), how it works in terms of some abstract theory?

The etic/emic-distinction itself has its limits and may even present an impasse if the two approaches are taken as strict alternatives. The original inventor of the distinction in linguistics, Kenneth Pike saw them not only as „‘two basic standpoints from which a human
observer can describe human behaviour, each of them valuable for certain specific purposes“, but rather „two elements of a stereoscopic image“; Pike 1954, p. 8; 12; quoted after Mostowlansky/Rota 2020; p. 2, 3). Both approaches therefore aren’t mutually exclusive. If research uses emic approaches only, it loses the perspective of „functional equivalences“ of different practices and concepts, whereas only applying „etic“ (i.e. abstract, top-down) comparative approaches, one risks standardisation where diversity is to be recognised. What is called for, I think, is not only a constant inter-relating of emic and etic approaches which may help to interrelate the phenomena of engaging with the past, but even more a transgression of one of the premises of that approach in terms of conceptualising „culture“ towards trans-cultural approaches sensu Wolfgang Welsch (1999), Hansen (2011) and Rathje (2007/2009). Especially the latter’s concept of cultures as not being defined by unifying their ‚members“‚ perceptions into homogeneity, ways of thinking, practices etc. („culture als mold“; Rathje 2007; p. 262), but rather connecting different individuals across their individual differences („culture als glue“), opening space for „culture“-transgressing „intercultural action“ that not interrelates given different practices, but creates new familiarities between members of „different cultures“ (Rathje 2007, p. 263). According to this understanding, cultures are by no means maximally homogeneous internally and maximally differentiated externally, but rather characterised by “internal” differences between their members, which are, on the one hand, linked by an effect of cultural practices that creates cohesion rather than coherence and, on the other hand, enables cross-cultural cohesion.

This understanding of culture and this perspective by no means removes all reservations against the use of (Western) academic historiographical concepts to model an overarching analytical model of historical thinking. But it does at least make it possible to address the aporia raised in the etic/emic discussion that the “construction of an ‘etic’ overarching model would require a departure from one’s own culturality. To not be able to derive a model from some Archimede’s Point outside any actual empirical convenience of relating to what we call „the past“, to times being gone and their relevance for and relation to „the present“ and „the future“ brings about some form of bias to the concrete modelling. So, yes, these models have some bias with regard to professional, academic and Western forms of such relating-practices and concepts.

However, there is now a conclusion possible: The task in making and using such models is a two-sided one: There is an obligation to try to both „subsume“ ever more different modes „under“ them — not by aligning them in a Procrustean-Bed-logic into them, but rather by a bidirectional operation: a) to capture their logics and specificities in terms of the general model of what „engaging with the past“ is about, and in the same turn by broadening and elaborating the model’s logic and understanding — without dissolving it so that all it’s inter-relational analytical power is gone.

This applies to differences in modes of historical thinking in at least three dimensions:

  • (a) in „inter-cultural“ perspective, modes of „engaging with the past“ need to be analysed both with regard to their „inner“ logics and meanings, their specificities and with regard to their relation to an overarching model – especially in times where „cultures“ are not only theoretically non-homogeneous, but almost all people have been formed in their thinking by quite different influences – including Western Concepts. This also is at the back of my repeated plea for using the concept of „historical consciousness“ analytically (Körber 2005; 2024): We should reserve the concept of „historical consciousness“ neither for the specific condition of humans in western modernity nor even for the adult, developed, form of thus relating to „the past“, but use it as a referent for all mental forms of relating to temporal alterity. Anyone, then, has a historical consciousness — but the concrete forms can -and will vary — depending on socialisation, enculturation, collective and individual experiences and also on specific traits of the individual. And: The concept historical consciousness in this understanding is by no means an „empty formula“, but rather the concepts which allows to compare and interrelate different conceptions of time and temporal change, alterity, dispositions and  attitudes to it, ways of addressing and dealing with it, of sense- resp. meaning-making, of conceptualising the past and its meaning as something which is common and even belonging to some group or the other, etc. Historical Consciousness thus would neither refer to Western Concepts only (even though borrowing the western and academic terms „history“ and „consciousness“) and it does not only refer to a status, but also to attitudes to and abilities for dealing with the constructionist and plural but not arbitrary natured of references to it.
  • (b) in the temporal dimension of historical development of historical thinking. In this perspective, we may not reserve the term „historical thinking“ for modern versions only, just because our concepts and terminology is specifically modern. Even though „historical consciousness“ has been identified as a mental form of relating to time specific to the conditions of modernity, there is no value in rejecting any comparative and other interest in „historical consciousness“ of pre-modern times. The same hold true for „history“ and for „historical thinking“. We just may not simply identify such pre-modern (antique, medieval, …) history, historical consciousness and historical thinking with their modern counterparts. Instead, we must (and do) try to identify the specificities in their conditions, modes, concepts, etc. – and to adopt our modern-informed models along the way so that they neither dissolve their analytical power nor press these older modes into their concepts.

So in fact I do not hold that there one one mode of engaging with „the past“ only, but rather that we need to interrelate different modes of doing so — with regard to a) „phylogenetic“/temporal/historical developments (history of historiography and of historical thinking), b) „cultural“ and societal diversity, and c) ontogenetic/individual development of such thinking along the „formative“ and even subsequent years (life cycle), — but also by developing an encompassing, covering model of what makes this thinking „historical“. Here, them, the perspective of teaching and learning becomes central – and again a formulation within Kühberger’s quote needs differentiating: I neither believe that individuals (learners) automatically (far from formal schooling) develop their mode of engaging with things past towards the standard academic model, nor that their non-academic modes of doing so should be replaced by that (Western) academic model. I rather believe that it is one (if not the) necessary task of schooling to enable students to more-and-more interrelate their own (personal, individual as well as socially developed) historical thinking (their ‚theoretical‘ conceptions, insights, concepts, terminology, methods, etc) with those on their society in general (rather then trading the former in for the latter) and to those which the specialised „authority“ of academe provides for both of them. Academic historical thinking and its conceptual and methodological tools (or „cutlery“) therefore is neither the endpoint of a natural development nor in itself the goal of a teaching and learning process, but rather a necessary pole of a multipolar field, which students must learn to navigate within. Their learning trajectory should not primarily consist in exchanging their individual and/or life-world-based concepts for academic ones, but in gaining the ability to address and inter-relate different ways of meaning-making.

 

References:

  • Hansen, Klaus P. (2011): Kultur und Kulturwissenschaft. Eine Einführung. 4. Aufl. Tübingen: Francke (UTB Kulturwissenschaft, 1846).
  • Hasberg, Wolfgang; Körber, Andreas (2003): Geschichtsbewusstsein dynamisch. In: Andreas Körber (Hg.): Geschichte – Leben – Lernen. Bodo von Borries zum 60. Geburtstag. Schwalbach/Ts.: Wochenschau (Forum Historisches Lernen), S. 177–200.
  • Körber, Andreas (2005): Geschichtsbewusstsein interkulturell – oder: Plädoyer für einen interkulturell inkludierenden Begriffsgebrauch. In: Handlung, Kultur, Interpretation 14 (2), S. 212–227
  • Körber, Andreas (2007): Graduierung: Die Unterscheidung von Niveaus der Kompetenzen historischen Denkens. In: Andreas Körber, Waltraud Schreiber und Alexander Schöner (Hg.): Kompetenzen historischen Denkens. Ein Strukturmodell als Beitrag zur Kompetenzorientierung in der Geschichtsdidaktik. Neuried: Ars Una (Kompetenzen, 2), S. 415–472.
  • Körber, Andreas; Schreiber, Waltraud; Schöner, Alexander (Hg.) (2007): Kompetenzen historischen Denkens. Ein Strukturmodell als Beitrag zur Kompetenzorientierung in der Geschichtsdidaktik. Neuried: Ars Una (Kompetenzen, 2). Online verfügbar unter http://edoc.ku-eichstaett.de/1715/1/1715_Kompetenzen_historischen_Denkens._Ein_Strukturmodell_al.pdf.
    Körber, Andreas (2007): Niveaus der Verfügung über einen Quellenbegriff. Eine Skizze der Graduierung einer Einzelkompetenz im Bereich der historischen Sachkompetenzen. In: Andreas Körber, Waltraud Schreiber und Alexander Schöner (Hg.): Kompetenzen historischen Denkens. Ein Strukturmodell als Beitrag zur Kompetenzorientierung in der Geschichtsdidaktik. Neuried: Ars Una (Kompetenzen, 2), S. 546–562.
  • Körber, Andreas (2012): Graduierung historischer Kompetenzen. In: Michele Barricelli und Martin Lücke (Hg.): Handbuch Praxis des Geschichtsunterrichts. Historisches Lernen in der Schule, Bd. 1. Schwalbach/Ts.: Wochenschau (Wochenschau Geschichte), S. 236–254.
  • Körber, Andreas (2015): Historical consciousness, historical competencies – and beyond? Some conceptual development within German history didactics. Online verfügbar unter http://www.pedocs.de/volltexte/2015/10811/pdf/Koerber_2015_Development_German_History_Didactics.pdf.
  • Körber, Andreas (2024): Geschichtsbewusstsein: (nur) reif – modern – westlich? Ein Plädoyer. In: Michele Barricelli und Lale Yildirim (Hg.): Geschichtsbewusstsein – Geschichtskultur – Public History. Ein spannendes Verhältnis. 1. Auflage. Göttingen: V&R unipress; Brill Deutschland GmbH (Beihefte zur Zeitschrift für Geschichtsdidaktik, Band 033), S. 225–238.
  • Kühberger, Christoph (2025): Informal historical learning at home. On historical culture and everyday historical thinking of children. In: HERJ 22 (1), S. 1. DOI: 10.14324/HERJ.22.1.06.
  • Mostowlansky, Till; Rota, Andrea; Robbins, Joel; Stasch, Rupert; Candea, Matei; Sanchez, Andrew et al.: Emic and Etic. In: Open Encyclopedia of Anthropology: Verlag Offenes Wissen. https://www.anthroencyclopedia.com/entry/emic-and-etic (last accessed 27.04.2025).
  • Rathje, Stefanie (2007): Intercultural Competence. The Status and Future of a Controversial Concept. In: Language and Intercultural Communication 7 (4), S. 254–266.
  • Rathje, Stefanie (2009): Der Kulturbegriff. Ein anwendungsorientierter Vorschlag zur Generalüberholung. In: Alois Moosmüller (Hg.): Konzepte kultureller Differenz. Münster, New York, München, Berlin: Waxmann (Münchener Beiträge zur interkulturellen Kommunikation, 22), S. 83–107.
  • Schreiber, Waltraud; Körber, Andreas; Borries, Bodo von; Krammer, Reinhard; Leutner-Ramme, Sibylla; Mebus, Sylvia et al. (2006): Historisches Denken. Ein Kompetenz-Strukturmodell. Neuried, Eichstätt: Ars Una; Univ.-Bibl. Eichstätt-Ingolstadt (Kompetenzen, 1).
  • Welsch, Wolfgang (1999): Transculturality – the Puzzling Form of Cultures Today. In: Mike Featherstone und Scott Lash (Hg.): Spaces of culture. City, nation, world. London, Thousand Oaks, Calif: SAGE (Theory, culture & society), S. 194–213.
  • Wineburg, Sam (1999): Historical Thinking and Other Unnatural Acts. In: Phi Delta Kappan 80 (7), S. 488–499.

SWK-Stellungnahme „Demokratiebildung als Aufgabe der Schule“: Problematische Darstellung der Kompetenz-Bildungsstandard-Diskussion im Fach Geschichte [V.2]

Körber, Andreas (28.1.2025): „SWK-Stellungnahme „Demokratiebildung als Aufgabe der Schule“: Problematische Darstellung der Kompetenz-Bildungsstandard-Diskussion im Fach Geschichte“ In: Historisch Denken Lernen. Blog des Ab Geschichtsdidaktik.

[Edit 17.12.2025: Siehe nun auch die Stellungnahme der Konferenz für Geschichtsdidaktik (kgd).]

Mitte letzten Jahres hat die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz (KMK) eine Stellungnahme „Demokratiebildung als Aufgabe der Schule“ vorgelegt (auch auf pedocs zu finden). Diese ist – gerade vor dem Hintergrund starker Zustimmung zur Notwendigkeit von Demokratieförderung als fächerübergreifender Aufgabe – zum Ende des Jahres insbesondere von mehreren Verbänden der politischen Bildung — also der einschlägigen fachdidaktischen und auch fachwissenschaftlichen Gesellschaften — deutlich in einer Gegenstellungnahme (u.a. hier zu finden) kritisiert worden. Besonders angesprochen werden dort sowohl eine kategoriale und konzeptuell starke Verkürzung der Auseinandersetzung mit aktuellen politischen Einstellungen von Kindern und Jugendlichen mittels des Konzepts „Extremismus“, eine selektive Wahrnehmung empirischer fachdidaktischer Forschung und eine ebenso selektive Wahrnehmung schulischer Praxis.

Gerade wegen des beiden Papieren gemeinsamen Anliegens der Demokratieförderung in allen Fächern lohnt auch ein Blick darauf, wie dort die Rahmenbedingungen für das Fach Geschichte und in der Geschichtsdidaktik dargestellt werden. So wie für den Bereich der Sozialwissenschaftsdidaktiken bereits das Gegenpapier eine veraltete und stark verengte Kompetenzmodellierung kritisiert, ist auch für den Bereich der Geschichtsdidaktik eine starke Verkürzung und dadurch völlige Verkennung der Debatte und des Standes der Forschung im SWK-Papier zu erkennen. Es heißt dort:

  1. „In der Situationsanalyse wurde gezeigt, dass bislang noch keine verbindlichen Kompetenzziele definiert und flächendeckend im Unterricht der Fächer Politik und Geschichte implementiert wurden. Die Definition verbindlicher Kompetenzziele erfordert fachlich und fachdidaktisch begründete Modelle (Grieger & Oberle, 2020, S. 153), die die Struktur der zu erreichenden Kompetenzen definieren und die zur Orientierung guten Unterrichts geeignet sind (Körber, 2022a).
  2. „Angesichts der Bedeutung von Bildungsstandards für die Qualitätsentwicklung hat die GPJE bereits im Jahr 2004 einen ersten Entwurf von Bildungsstandards für politische Bildung entwickelt (G. Weißeno, 2021). Auch in der Geschichtsdidaktik gab es entsprechende Bemühungen. So wurde im Jahr 2002 ein Entwurf von Sauer vorgelegt, der die Grundlage für ein Papier des Geschichtslehrerverbands bildet (Körber, 2012[a]). Diese Bemühungen wurden von der Bildungspolitik bislang jedoch nicht aufgegriffen. Anders als für die Fächer Deutsch, Erste Fremdsprache (Englisch, Französisch), Mathematik sowie Biologie, Chemie und Physik liegen für den Politik- und den Geschichtsunterricht in Deutschland keine verbindlichen Bildungsstandards vor.“ (m. Herv.; A.K.)

Dazu möchte ich folgendes anmerken:

Dass eine Definition verbindlicher Kompetenzziele auf fachdidaktisch begründete Modellierungen der Struktur der zu erreichenden Kompetenzen“ aufsitzen sollte, ist wohl kaum zu bestreiten. Das ist aber nicht erst ein Ergebnis der Diskussion der letzten 20 Jahre, sondern war geradezu die Prämisse für die Entwicklung von Bildungsstandards. Schon die „Klieme-Expertise“ (2003) hat dies richtigerweise postuliert. Damals ging es vor allem auch darum, dass nicht einfach ein allgemeines, fachunspezifisches Kompetenzmodell (in dem etwa alle spezifischen Strukturen umstandslos als ein Kompetenzbereich „Fachkompetenz“ subsumiert wären) genutzt wird, sondern der jeweilige (!) Bildungsbeitrag des Faches kompetenztheoretisch formuliert wird.

Dass die Definition verbindlicher Kompetenzziele selbst aber selbst ein Wert an sich ist, wie die Verwendung des Indikativs („die Definition“) und die Vokabel „nötig“ suggeriert, ist dort gerade nicht gesagt. Zwar ist die Verwendung meines Beitrags von 2022 (Körber 2022a) an der oben zitierten Stelle im engeren Sinne korrekt – sie dient dort wohl nur zur Charakterisierung der Aufgabe von Kompetenzmodellen, „die Struktur der zu erreichenden Kompetenzen zu definieren“ und guten Unterricht zu informieren. Im weiteren Zusammenhang ist sie aber falsch. gerade in dem zitierten Beitrag führe ich nämlich aus, dass und wie die Geschichtsdidaktik als solche bislang keine Orientierung auf verbindliche Kompetenzziele im Sinne von Bildungsstandards vorgenommen hat — und zudem, dass die auch innerhalb unserer Disziplin bisweilen beklagte Mehrzahl an Kompetenzmodellen durchaus kein Problem sein muss (die Mehrzahl wohlgemerkt, nicht die Gesamtheit aller), sondern vielmehr auch Ausweis einer Entwicklung , in der sich die Disziplin mit den nach PISA 2000 erneut in den Blick gekommenen und genommenen Dimension des Könnens beim Historischen Denken auseinander gesetzt hat. Sie hat das nämlich in einer Art und Weise getan, die unter Kompetenzen nicht nur die Fähigkeit zur Anwendung der Fachdisziplin entnommener Methoden und Arbeitstechniken im Rahmen vorgegebener Themen und Aufgaben meint, sondern vielmehr die Befähigung zu eigenständigem historischem Denken als Orientierung in der Geschichtskultur — einschließlich Wissenschaft, und Lebenswelt und gerade auch gegenüber schulischen Narrativen (Körber 2022b). In diesem Sinne ist es gerade nicht meine Position, dass wir in Geschichte einen Satz im Konkreten verbindlich festgelegter „Kompetenzziele“ brauchen, um guten Unterricht zu entwickeln (und das gerade auch angesichts sich verändernder Bedingungen und neuen Herausforderungen), — wohl aber, dass die Disziplin und die Praktiker*innen wie auch die Bildungsverwaltung sich an fachdidaktisch validen und konsistenten Kompetenzkonzepten und -modellen orientieren können.

Hauptsächlich problematisch ist aber der oben unter 2. zitierte Absatz. Er suggeriert nicht nur, dass mit dem Entwurf von Sauer 2002 eigentlich Kompetenzorientierung in der Disziplin weitgehend abgeschlossen hätte sein können (auch wenn er dort als „Entwurf“ qualifiziert wird), und ein entsprechender Vorstoß des Geschichtslehrerverbandes nur von „der Bildungspolitik“ hätte aufgegriffen werden müssen. Das nun verkennt die Entwicklung und die Lage in der Disziplin und auch ihre Bedeutung in geradezu grotesker Weise.

Es wird suggeriert, dass ein solch früher Entwurf (2002 noch vor der „Klieme-Expertise“ !) ausgereicht hätte und es nach dem „Geschichtslehrerverband“  nur  noch eine Aufgabe der Politik gewesen wäre, dies umzusetzen, so als sei mit einem solchen Entwurf der fachdidaktischen Begründung von Kompetenzen Genüge getan. Damit wird die fachdidaktische und wissenschaftliche Expertise gerade zu beiseite gewischt. Dass gerade eine Wissenschaftliche Kommission das so formuliert, ist durchaus problematisch.

Dass dieser frühe Entwurf von Sauer selbst zunächst keineswegs als vollgültiges Modell, sondern als partieller und pragmatischer Zugriff gedacht war, wird ebenso nicht wahrgenommen, wie die Tatsache dass er selbst, mehr noch aber der auf ihm basierende Entwurf von Bildungsstandards durch den Geschichtslehrerverband (Verband 2006; 2010/2011) von der Disziplin keineswegs rundum anerkennend aufgenommen, sondern im Gegenteil scharf kritisiert wurden. Das hat sicher unter anderem damit zu tun, dass Sauers Entwurf weniger von einer allgemeinen Idee eines Bildungsbeitrags des Faches ausging (das wurde ja auch erst in der ein Jahr später erschienenen Klieme-Expertise so gefordert), sondern vielmehr bisherige Elemente historischen Unterrichts mittels der neuen Kompetenzsprache ausdrückte. Das ist als solches kein großes Problem, war doch die Geschichtsdidaktik und der Geschichtsunterricht seit spätestens der 1980er Jahre von einer reinen, alleinigen Vermittlung feststehender Narrative der einen Geschichte so weit abgekommen, dass innerhalb der weiter gültigen chronologischen Orientierung am Master Narrativ wissenschafts-, schüler(*innen)-, lebensweltliche und weitere Orientierungen (etwa auf „Handeln“) und insbesondere eine gewisse Methodenorientierung hinzu getreten waren, in welcher man einen Kern von Kompetenzorientierung erkennen kann. Aber was das hinreichend? Gerade der Impuls aus Weinerts Definition von Kompetenzen als Fähigkeiten, Fertigkeiten und (motivationale, volitionale und soziale) Bereitschaften zur Bearbeitung jeweils neuer Herausforderungen, solche Methoden und Grundzüge des „Geschichte selber Denken“s (Bergmann 2000) nicht nur im Rahmen der überkommenen und weiter geltenden Bildungsplaninhalte zu erwerben und anwenden können, sondern den Unterricht auf ein historisches Denken im „Bewährungsfeld“ (Pandel 2005) der Lebenswelt zu orientieren, ist bei Sauer gar nicht verarbeitet.

Mehr noch: Das in der SWK-Stellungnahme angeführte „Papier“ des Geschichtslehrerverbandes besaß nicht nur dieselbe Struktur, vornehmlich bisherige Unterrichtsfokussierung und Praxis eher umstandslos und ohne wirkliche Umorientierung in die neue „Kompetenzkultur“ zu überführen, sondern geriet sehr bald und sehr gründlich aus der Disziplin in scharfe und grundlegende Kritik, die u.a. herausarbeitete, dass dort nämlich gerade keine Selbstständigkeit des Denkens und Begründens als Kompetenzen modelliert wurden, sondern z.B. die Fähigkeit, Fertigkeit und Bereitschaft zur Abgaben vorgefertigter Urteile, zum (nur vermeintlich) „eigenständigen“ Nachvollzug vorgegebener Deutungen als „Kompetenzen“ ausgegeben wurden. Das ging bis zum Vorwurf, dort werde Kompetenzorientierung als Indoktrinationsinstrument genutzt (Pohl 2008).

Die vom VGD vorgeschlagenen Festlegungen von „Bildungsstandards“ auf der Basis von Sauers Modell entsprechen nämlich gerade nicht dem Kompetenzkonzept, das wohl auch die SWK im Sinn hat. Ich habe das in meiner Analyse u.a. des niedersächsischen „Kerncurriculums“ von 2008, das in vielen Formulierungen mit den Bildungsstandards des VGD in der überarbeiteten Fassung übereinstimmt, im einleitenden Rückgriff auf die Bildungsstandard-Konzeption wie folgt ausgeführt:

„‚Bildungsstandards‘ im Sinne der seit PISA geführten und von der Klieme-Kommission angestoßenen Debatte sind nämlich nicht vornehmlich inhaltliche Festlegungen von zu lernendem Wissen und Deutungen der Art, wie es hier im Bereich der „Sachkompetenz“ ausgebreitet wird, sondern Fähigkeiten und Fertigkeiten (sowie die Bereitschaft, sie anzuwenden), die an immer neuen (und somit anderen als den im Unterricht gelernten) Problemen anzuwenden sind, die nämlich bewerkstelligen, dass der Träger dieser Kompetenz neue Problemstellungen eigenständig bewältigen kann.[…] Das ist etwas, was hier nicht eingelöst wird. In den ‚Bildungsstandards‘ des VGD geht es vielmehr gerade um festgelegte ‚Bildungsinhalte‘. Man kann derartiges festlegen wollen, sollte es dann aber nicht ‚Bildungsstandards‘ nennen, sondern eher schon ‚Kerncurriculum – aber selbst dann sollten nur die Gegenstände, nicht deren Deutungen autoritativ vorgegeben werden.“ (Körber 2012b, S. 4).

Vor diesem Hintergrund stellt sich durchaus die Frage, ob eine Festlegung verbindlicher Kompetenzziele eigentlich wünschenswert ist – oder ob nicht eine deutliche, zugleich aber auch weiterhin ergebnis- und entwicklungsoffene  Reflexion aller geschichtsdidaktisch Tätigen über ihren Gegenstand (nicht: die Vergangenheit, sondern das Historische Denken) auch (!!) unter dem Aspekt der dafür individuell wie angesichts gesellschaftlicher  und medialer Geschichtsbezüge und Bedingungen nötigen und zu entwickelnden Kompetenzen wichtiger ist als eine konkrete Festlegung. Hier gilt hinsichtlich der Gefahr, dass Unterricht statt auf eigenständiges Denken und auf eine Befähigung zur Reflexion auf dieses eigenständige Denken auf Objektivierung ausgerichtet wird, ähnliches wie bei den Operatoren: Wie Hans-Jürgen Pandel in seinem jüngsten Buch (Pandel 2023, 33-34) richtig feststellt, haben sie Anfang der 2000er Jahre in der Tat dazu beigetragen, das Übergewicht lediglich die Reproduktion vorab erworbenen oder aus gegebenem Material herauszuarbeitenden Wissens verlangender Aufgaben (oder Aufgabefacetten) in Prüfungen („AFB 1“) zugunsten solcher, die Anwendung („AFB 2“) und Urteile („AFB 3“) erfordern, zu reduzieren. Inzwischen scheint ihr Hauptzweck aber weniger die Klärung der adressierten Operationen zu sein als die Sicherstellung einer eine Form der Berechenbarkeit der konkret erwarteten Performanzen, die dem, was Historisches Denken eigentlich ausmacht – nämlich Orientierung angesichts zeitbezogener Kontingenz – ebenso entgegenwirkt wie dem Prinzip der Pluralität eigensinniger Deutungs- und Urteilsergebnisse (vgl. Lücke 2012).

Sicher, auch ich wünsche mir manchmal (oft) verbindlichere Kompetenzziele. Aber darüber, wie diese aussehen könnten, bin ich herzlich unsicher – gerade wenn ich etwa die Versuche von Umsetzungen in Bildungsplänen sehe. Vieles daran ist im Groben in Ordnung, wird dann aber im Konkreten schnell problematisch. Die Formulierung solcher Kompetenzziele scheint insbesondere dann eine durchaus nicht wirklich zu leistende Aufgabe zu sein, wenn man (wie es zuletzt wieder stärker betont wird) die Kompetenzen an „verbindlichen Inhalten“ vermittelt wissen will.

Natürlich ist es sinnvoll und dringend zu fordern, dass Lernende (alle!) einen Begriff von den spezifischen Erkenntnisbedingungen entwickeln, die eine Befassung mit Vergangenem mit sich bringt. Darunter fällt unbedingt der Erwerb einer begrifflichen (konzeptuellen) Unterscheidung von „Vergangenheit“ und „Geschichte“ ebenso wie ihres Zusammenhangs. Das gleiche gilt für die Gewinnung einer Einsicht in die unhintergehbare Perspektivität aller historischen Aussagen und ihrer Charakteristik, jeweils konstituierende Aussagen, schließende (Sach-) und Werturteile miteinander zu verbinden. Es gilt auch für die Fähigkeit Fertigkeit und Bereitschaft (=Kompetenz), solche Aussagen in allen Formen kritisch reflektierend zu analysieren (zu „de-konstruieren“) und bei der Erstellung von Aussagen über Vergangenes (also beim Re-Konstruieren) sowohl diese Charakteristik (Perspektivität, Ko-Konstruktivität und Adressatenbezug!) zu berücksichtigen als auch die jeweils enthaltenen Geltungsansprüche durch Verweise, Belege, Begründungen etc. zu sichern. Zugleich braucht es eine Verfügung über Begriffe und Konzepte, und zwar eine Verfügung, die sowohl die Unterscheidung zwischen Vergangenheit und Geschichte (also u.a. Termini aus der Vergangenheit und Bezeichnungen für rückblickende begriffliche Fassungen vergangener Phänomene, Entwicklungen und Ereignisse) ebenso berücksichtigt wie wahrnimmt, dass und wie solche Begriffe selbst Ergebnisse historischen Denkens und Urteilens und der Anwendung gegenwärtig genutzter Begriffe „Zweiter Ordnung“ sind. Ein wichtiges Beispiel etwa ist die in Bildungsplänen oft zu findende Formulierung (als „Kompetenzziel“), Lernende sollten Quellen und Darstellungen“ eindeutig unterscheiden können. Klingt gut, ist es aber nur bis zu einem gewissen Grade. Gibt es denn „Quellen“ an sich? Ist „Quelle“ oder „Darstellung“ zu sein eine Eigenschaft des jeweiligen Materials – oder doch eher eine (hoffentlich begründete) Zuerkennung einer bestimmten Funktion und eines bestimmten erkenntnistheoretischen Status im Rahmen eines historischen Denkens? Es ist ja schon eine oft zitierte Binsenweisheit, dass alle „Darstellungen“ auch „Quellen“ sein können bzw. „als Quellen“ genutzt werden können (nämlich für das Fragen, Denken und Erzählen ihrer Zeit) – und dass viele Quellen selbst Charakteristika von Darstellungen (insbesondere Narrativität) aufweisen. Und viele Materialien passen gar nicht in diese binäre Unterscheidung. Letzteres gilt nicht nur für die oft angeführten Zeitzeug*innen  („Quelle und Darstellung zugleich“ ! -??), sondern auch etwa für Memoiren. Anders etwa als Tagebücher sind sie retrospektive, von späterem Interesse sowohl an Erinnerung und Aufarbeitung aber eben auch an der Schaffung eines spezifischen Bildes mindestens mit beeinflusste, Narrative; zugleich beinhalten und reflektieren Sie aus der Situation heraus bekannte Kenntnisse und Sichtweisen der jeweiligen Situation, die anderweitig nicht überliefert ist.

Aber nicht nur in Bezug auf „Begriffe zweiter Ordnung“ gilt, dass nicht nur ihre Verfügung, sondern ihre Reflexion notwendig ist. Inwiefern solche Konzepte aber im Rahmen einer Lernprogression, einem „Lehrgang“ o.ä. wirklich systematisch erworben und der Reflexion zugeführt werden können, ober ob es dazu nicht vielmehr deutlich mehr und vielfältigerer Situationen der Irritation und Anwendung bedarf, dazu liegen kaum Daten vor.

Das gleiche gilt für Methoden. „Die Fähigkeit, Quellen zu analysieren“ etwa ist eine Abstraktion. Man erwirbt (und besitzt) sie nicht ein und für alle Male. Andererseits ist es eben auch nicht so, dass jede Quelle, jedes material, jede Gattung völlig eigene Fähigkeiten, fertigkeiten und Bereitschaften erfordert. Vielmehr besteht diese Verfügung über diese Methode in einer Kombination einer (oder mehrerer) Grundeinsicht(en) in Bedingungen historischer Erkenntnis mit Grundkonzepten, und der Fähigkeit, den erkenntnistheoretischen Status des jeweils vorliegenden (oder auch eines noch zu findenden) Materials, seinen spezifisch historischen Erkenntniswert sensibel zu reflektieren, und dann auf dieser Basis variabel Zugänge zu seiner Erschließung zu wählen, auszuprobieren, ggf. zu revidieren und das Ergebnis einzuschätzen. Sie geht eben nicht darin auf, die einzelnen Elemente wiederzugeben oder sie mehr oder weniger schematisch auf neue Aufgaben „anzuwenden“.

Jede Standardsetzung, die das berücksichtigen wollte (oder will), erfordert eine Betonung des Konzeptuellen, Kategorialen und Methodischen, die in den genannten Kompetenzmodellen von Sauer und im „Standard“-Entwurf des Geschichtslehrerverbands gerade nicht gegeben ist, und die der gegenwärtigen Mode stärkerer inhaltlicher Verbindlichkeit zuwider läuft.
Meine eigene Position zur Frage der Bildungsstandards dazu lautet daher seit langem: „Kompetenzen und Kompetenzmodelle ja – Bildungsstandards: nein“ bzw. erst, wenn es uns gelingt, jegliche Schematisierung und somit Verengung bzw. gar Verkehrung der damit verbundenen Intention zu vermeiden oder gar zu verhindern – gerade weil Historisches Lernen – und zumal in heterogener, diverser Gesellschaft und angesichts gesellschaftlicher wie wissenschaftlicher Kontroversen – letztlich Befähigung zu immer neuer Orientierung an wechselnden und neuen oder zumindest neu lebensweltlich und relevant werdenden Fragestellungen bedeutet – Fragen, die nur zum Teil einen ähnlichen Grad an Stabilität haben wie es in den Naturwissenschaften und den Fremdsprachen der Fall sein mag.

Literatur

  • Bergmann, Klaus (2000): Multiperspektivität. Geschichte selber denken. Schwalbach/Ts.: Wochenschau (Wochenschau Geschichte).
  • Gautschi, Peter; Hodel, Jan; Utz, Hans (2009): ‚Kompetenzmodell für «Historisches Lernen‘ – eine Orientierungshilfe für Lehrerinnen und Lehrer. Online verfügbar unter http://ernst-goebel.hoechst.schule.hessen.de/fach/geschichte/material_geschichte/allpaed_geschichte/kompetenzorientierunggu/litkompetenzorientierunggu/Gautschi-Kompetenzmodell_fuer_historisches_LernenAug09.pdf (zuletzt geprüft 29.01,2025)
  • Gautschi, Peter (2009): Guter Geschichtsunterricht. Grundlagen, Erkenntnisse, Hinweise. Schwalbach/Ts.: Wochenschau (Wochenschau Geschichte).
  • Gundermann, Christine; Brauer, Juliane; Carlà-Uhink, Filippo; Keilbach, Judith; Koch, Georg; Logge, Thorsten et al. (Hg.) (2021): Schlüsselbegriffe der Public History. Uni-Taschenbücher GmbH; Vandenhoeck & Ruprecht. Göttingen, Stuttgart: Vandenhoeck & Ruprecht; UTB GmbH (utb-studi-e-book, 5728).
  • Klieme, Eckhard; Avenarius, Hermann; Hermann, Werner a.o (2003): Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards: Eine Expertise. Hg. v. BMBF. Bonn. Online verfügbar unter http:­/­/www.bmbf.de­/pub­/zur_entwicklung_nationaler_bildungsstandards.pdf; nun https://www.pedocs.de/volltexte/2020/20901/pdf/Klieme_et_al_2003_Zur_Entwicklung_Nationaler_Bildungsstandards_BMBF_A.pdf, zuletzt geprüft am 29.01.2025.;
  • Körber, Andreas; Schreiber, Waltraud; Schöner, Alexander (Hg.) (2007): Kompetenzen historischen Denkens. Ein Strukturmodell als Beitrag zur Kompetenzorientierung in der Geschichtsdidaktik. Neuried: Ars Una (Kompetenzen, 2). Online verfügbar unter http://edoc.ku-eichstaett.de/1715/1/1715_Kompetenzen_historischen_Denkens._Ein_Strukturmodell_al.pdf (zuletzt geprüft 29.01.2025).
  • Körber, Andreas (2012a): Kompetenzorientierung in der Domäne Geschichte. Universität Saarbrücken. Saarbrücken, 27.06.2012. Online verfügbar unter http://www.pedocs.de/frontdoor.php?source_opus=10235 (zuletzt geprüft 29.01.2025).
  • Körber, Andreas (2012b): Kompetenzorientiertes Geschichtslernen in Hamburg und Niedersachsen? Zwei Wege der Richtlinien-„Innovation“: pedocs. Online verfügbar unter http://www.pedocs.de/volltexte/2012/5850 (zuletzt geprüft 29.01.2025).
  • Körber, Andreas (2022a): Kompetenzmodelle in der Geschichtsdidaktik. In: Georg Weißeno und Béatrice Ziegler (Hg.): Handbuch Geschichts- und Politikdidaktik. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden; Springer VS, S. 3–16. Online: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-29668-1_1 (zuletzt geprüft 29.01.2025)
  • Körber, Andreas (2022b): Kompetenzorientierung – eine Sackgasse? Nein! In: Thomas Must, Jörg van Norden und Nina Martini (Hg.): Geschichtsdidaktik in der Debatte. Beiträge zu einem interdisziplinären Diskurs. Frankfurt: Wochenschau Verlag (Geschichtsdidaktik theoretisch), S. 139–156.
  • Lücke, Martin (2012): Multiperspektivität, Kontroversität, Pluralität. In: Michele Barricelli und Martin Lücke (Hg.): Handbuch Praxis des Geschichtsunterrichts. Historisches Lernen in der Schule. Schwalbach/Ts.: Wochenschau (Wochenschau Geschichte), S. 281–288.
  • Pandel, Hans-Jürgen (2005): Geschichtsunterricht nach PISA. Kompetenzen, Bildungsstandards und Kerncurricula. 1. Aufl. Schwalbach/Ts.: Wochenschau (Forum Historisches Lernen).
  • Pandel, Hans-Jürgen (2023): Geschichtsdenken. Grundzüge einer fachspezifischen Methodik. Frankfurt am Main: Wochenschau (Forum Historisches Lernen).
  • Pohl, Karl Heinrich (2008): “Bildungsstandards im Fach Geschichte. Kritische Überlegungen zum Modellentwurf des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD)”. In: GWU 59 (11), S. 647–652.
  • Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD) (2006): Bildungsstandards Geschichte. Rahmenmodell Gymnasium, 5. – 10. Jahrgangsstufe. Schwalbach/Ts.: Wochenschau (Studien des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands).
  • Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD) (2010/2011): Bildungsstandards Geschichte (Sekundarstufe I). Kompetenzmodell und Synoptische Darstellung der Kompetenzen und Verbindlichen Inhalte des Geschichtsunterrichts- Entwurf -. Fassung mit erster Überarbeitung; Stand der Überarbeitung: 10.5.2011. Hg. v. Verband der Geschichtslehrer Deutschlands. Vom Arbeitskreis Bildungsstandards dem VGD zur Diskussion vorgelegt auf dem Historikertag am 29. September 2010. Online verfügbar unter http://www.geschichtslehrerverband.org/fileadmin/images/Bildungsstandards/Druckfassung/Standards_Druckformat__10.5.2011_.pdf (nun ungültig); https://www.geschichtslehrerforum.de/VGD_Bildungsstandards_Entwuf2010.pdf, zuletzt geprüft am 29.01.2015.

 

Quellensprache – Alltagssprache – Bildungssprache – Fachsprache?

Kurze Irritation:
„Quellensprache“? Als Bezeichnung für den linguistischen Ursprung einer sprachlichen (Ver-)mittlungs- und Übersetzungsleistung –sicher (ich würde dann aber selbst eher „Quellsprache“ sagen). Aber im Sinne von „Handros Differenzierung von vier für den Geschichtsunterricht relevanten Sprachen (Quellensprache, Darstellungssprache, Schülersprache, Schulsprache)“?1

Was soll das sein? Sprechen Quellen eine (eigene) Sprache? Oder verhält es sich vielmehr so, dass sich in „Quellen“ ihrerseits die Vielfalt von vernakulärer und Alltagssprache über Bildungs- bis hin zu Fachsprachen manifestiert — mitsamt weiterer Dimensionen wie Regio- und Soziolekten?  Das gleiche gilt auch, wenn bei Handro „Sprache“ dabei nicht „langue“ meint, sondern die spezifischen Register des Darstellens, Vermitteln etc. – Haben historische Quellen ein eigenes Sprachregister? Bilden sie nicht wiederum die ganze Vielfalt ab?

Nicht, dass ich die sprachliche Dimension des Geschichtslernens für zu vernachlässigen halte – im Gegenteil! Gehört aber zu Sprachsensibilität nicht auch, zeitlich bedingte Differenzen in Sprache und Sprachgebrauch nicht mit einem übergreifenden Wort zu verdinglichen – (ungewollt!) zu suggerieren, dass man es mit einer sprachlichen Einheit zu tun hat, nicht mit einer Dimension von Vergangensein einerseits bzw. einer linguistischen Dimension historischer Alterität?

  1. Bernd-Stefan Grewe, Rezension zu: Bracke, Sebastian; Flaving, Colin; Jansen, Johannes; Köster, Manuel; Lahmer-Gebauer, Jennifer; Lankes, Simone; Spieß, Christian; Thünemann, Holger; Wilfert, Christoph; Zülsdorf-Kersting, Meik: Theorie des Geschichtsunterrichts Frankfurt am Main 2018 , ISBN 978-3-7344-0617-1 , in: H-Soz-Kult, 27.02.2020, https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-26961. []

Geschützt: digital:KLUG: De-Konstruktion eines geschichtskulturellen Memes zu den Kreuzzügen

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Aus gegebenem Anlass. Ein kurzer Hinweis zum Verständnis des Begriffs „konventionell“ im FUER-Modell

Körber, Andreas (2024): Aus gegebenem Anlass. Ein kurzer Hinweis zum Verständnis des Begriffs „konventionell“ im FUER-Modell. In: Historisch denken lernen [Blog des AB Geschichtsdidaktik; Universität Hamburg]. Online verfügbar unter https://historischdenkenlernen.blogs.uni-hamburg.de/aus-gegebenem-anlass-ein-kurzer-hinweis-zum-verstaendnis-des-begriffs-konventionell-im-fuer-modell/.

Auch nach fast 20 Jahren erscheint ein kurzer Hinweis angebracht zum Verständnis des Begriffs „konventionell“ im FUER-Kompetenzmodell des Geschichtsdidaktik, insbesondere in dessen Graduierungslogik:

„Konvention bedeutet dort gerade nicht, dass etwas in einer einzigen Fassung und unwidersprochen oder ohne Abweichungen oder gar Konkurrenz existiert, sondern vielmehr, dass jemand etwas kennt, anerkennt und nutzt, wie und weil es ihr/ihm in der Gesellschaft angeboten und -gesonnen wird und anerkannt erscheint. Es geht also weniger um die Frage, welche Begriffs- und/oder Deutungskonventionen jeweils vorliegen, sondern darum, dass bestimmte konkrete Begriffe, Konzepte, Deutungen etc. als Konventionen erworben und übernommen werden – und das nicht einmal immer bewusst und absichtlich.

Sowohl eine Interpretation des FUER-Modells, dass die Beherrschung einer bestimmten gesellschaftlichen Konvention in materialier Hinsichtals Teil von Kompetenz angesehen wird, geht daher fehl, als auch die Frage danach, über welche Konvention(en) denn als Ausweis des intermediären Niveaus verfügt werden soll. Das variiert, geht es doch nicht um „die“ Konventionen einer Gesellschaft, sondern darum, dass über Wissen in einer Weise verfügt wird, wie und weil es in der jeweils relevanten sozialen Gruppe als konventionell gilt.

So kann es ein Ausweis einer bestimmten Niveaustufe sein, angesichts eigener Unsicherheit und noch wenig ausgebildeter Kompetenz, dass man konventionelles Wissen geradezu sucht, weil seine Konventionalität als eine Form von Triftigkeit angesehen wird (wenn das allgemein oder auch nur weit verbreitet so gesehen wird, dann kann es so ganz falsch nicht sein – zumindest bin ich dann mit einer solchen Deutung, einem solchen Verständnis nicht ganz allein“).

In diesem Sinne ist dann auch die Fähigkeit, Fertigkeit und Bereitschaft als Indikator für ein elaboriertes, trans-konventionelles Niveau zu interpretieren, sich zu solche konventionellem Wissen bzw. zu Wissen, das als Konvention angesehen wird, kritisch und reflexiv zu verhalten. Das Ergebnis einer solchen Prüfung von Konventionen muss dann gerade nicht unbedingt deren Überwindung sein im Sinne einer Aufgabe derselben bzw. Abkehr von ihnen, sondern kann auch darin bestehen, dass vorher als konventionell Gewusstes und als valide Anerkanntes nun mit neuen, auf kritischer Prüfung bestehenden Gründen gewusst und anerkant wird, wogegen anderes durchaus auch über Bord geworfen oder relativiert sein kann.