Internationale Konferenz zur Erinnerungskultur in Ghana und Deutschland im Vergleich

Körber, Andreas (20.9.2012): „Historical Remembering and Learning at Memorials in Germany“ and a Campus-Tour on „Decentralized Remembering of the Crimes of National Socialism“. Vortrag auf der Tagung „Structures and Processes of Commemorating Cruelties in Academe and History Teaching: The commemoration of the Transatlantic Slave Trade and of the National Socialist Crimes in Comparison“ vom 20. bis 24. September 2012 in Hamburg

 

Vom 20. bis 24. September 2012 fand in Hamburg die vom Arbeitsbereich Geschichtsdidaktik der Universität Hamburg gemeinsame mit dem Studienzentrum der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und der Missionsakademie an der Universität Hamburg veranstaltete internationale Konferenz „Structures and Processes of Commemorating Cruelties in Academe and History Teaching: The commemoration of the Transatlantic Slave Trade and of the National Socialist Crimes in Comparison“ statt.

Die Konferenz hatte zum Ziel, Strukturen und Formen des öffentlichen Erinnerns in Deutschland an die nationalsozialistischen Verbrechen in Deutschland und Europa und diejenigen der öffentlichen Präsentation der Geschichte des Transatlantischen Sklavenhandels (wie auch der einheimischen Sklaverei) in Ghana sowie die gegenwärtige Rolle dieser Themen in schulischem und universitärem Geschichtslernen zu vergleichen und auf die didaktischen Potentiale gerade auch des Vergleichs hin auszuloten. Dabei wurde auch die Bedeutung von Religion und religiösem Denken sowohl für die Sklaverei, den Sklavenhandel und ihre Überwindung als auch für historisches Denken und Erinnern sowie Lernen an diesem Gegenstand thematisiert.

Die Thematik der Tagung entsprach einer gemeinsamen Idee von Prof. Dr. Kofi Darkwah von der University od Education in Winneba/Ghana und Prof. Dr. Andreas Körber. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen mehrerer Universitäten in Ghana von Jan Breitenstein, Doktorand der Geschichtsdidaktik an der Universität Hamburg, vorbereitet und organisiert.

Referenten der Tagung waren:

  • Dr. Kofi Baku (University of Ghana, Legon; Head of History Department): „Memory and Memorialising Slavery and Slave Trade in Ghana: Whose memory, Which memorials and for What Purpose?“
  • Prof. Dr. Andreas Körber (Hamburg University):  „Historical Remembering and Learning at Memorials in Germany“ and a Campus-Tour on „Decentralized Remembering of the Crimes of National Socialism“
  • Prof. Dr. Elizabeth Amoah (University of Ghana, Legon;): „Religion and Slavery in Ghana“
  • Prof. Dr. Werner Kahl (Academy of Mission, Hamburg): „Theology after Auschwitz: Where is god? – Experiences and reflections of African migrant pastors in Neuengamme.“
  • Dr. Akosua Perbi (University of Ghana, Legon;): „Slavery in Ghana: The Unforgotten Past“
  • Ulrike Jensen and Marco Kühnert (Neuengamme Concentration Camp Memorial): Guided Tour
  • Dr. Oliver von Wrochem (Neuengamme Concentration Camp Memorial Strudy centre): „Neuengamme as a Memorial and Place for Historical Learning“
  • Nicholas Ivor (Head of the Ghana Museums and Monuments Boards (GMMB) for the Central and Western Regions): „Cape Coast Castle as a Memorial and Place for Historical Learning“
  • HMJokinen (Hamburg): „Wandsbek World White Revisited“ (commemorative performance)
  • Prof. Dr. Klaus Weber (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder): „There were many Schimmelmanns: Hamburg’s and Central Europe’s Links with the Atlantic Slave Trade and Plantation Economies, 16th to the 19th Centuries“
  • Jan Breitenstein (Hamburg University): „Performative Commemorating and FluidRemembering of the Transatlantic Slave Trade: Impulse or Framework for (process-oriented) Historical Learning?“
  • Dr. Yaw Ofusu-Kusi (University of Education, Winneba/Ghana): „Violations of Childhood through Enslavement of Children in West Africa: Past, Present and the Future.“
  • Prof. Dr. (em.) Bodo von Borries (Universität Hamburg): „Transatlantic Slave Trade“ and „German/ European Holocaust“ as Master Narratives – Education in between Commemoration of Genocides and Necessity of Human Rights.“
  • Dr. Felix Duodu (University of Education, Winneba/Ghana): „The relevance of societal diversity for Inter ethnic (history) Teaching in Ghana.“
  • Dr. Claudia Lenz (The European Wergeland Centre, Oslo/Norway): „Competence oriented historical learning as intercultural learning – experiences from the TeacMem project.“
  • Joke van der Leeuw-Roord (Euroclio, The Hague): „Changing Historical Learning in Schools and its implications for Teaching about Slavery and National Socialism“
  • Emmanuel Koomson (African Christian Mission A.C.M. Junior High School, Winneba/Ghana): „Slave Trade and its Commemoration as a Topic for Historical Learning in Ghana.“
  • Hildegard Wacker (Gymnasium Corveystraße, Hamburg and Hamburg University): „National Socialism and its Commemoration as a Topic for Historical Learning in Germany.“

 

Neuerscheinung: Historicising the Uses of the Past

Dieser Tage erscheint die Publikation zu einer Tagung, die im November 2008 in Oslo am Holocaust Senteret stattfand. Darin finden sich auch zwei Beiträge aus dem Arbeitsbereich.

 

Bjerg, Helle; Lenz, Claudia; Thorstensen, Erik (Eds.; 2011): Historicizing the Uses of the Past. Scandinavian Perspectives on History Culture, Historical Consciousness and Didctics of History, related to World War II. Bielefeld: transcript. ISBN 978-3-8376-1325-4

 

Vorgestellt: Konzeptionelle Überlegungen für die geplante Ausstellung über Flucht und Vertreibungen

Gestern wurde in Berlin offiziell das Konzeptpapier „Konzeptionelle Überlegungen für die Ausstellungen der »Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung«“ vorgestellt. Damit geht gewissermaßen — gleichzeitig „überschattet“ bzw. „beleuchtet“ von der erneuerten Debatte um Revanchismus und Relativismus um Frau Steinbach — die Auseinandersetzung um die geplante Ausstellung und das „Zentrum für Vertreibungen“ in eine neue Runde, den nun liegt ein erstes „offizielles“ Papier vor, das sich als Anstoß zu einer Debatte versteht.

Begleitet wird diese neue Phase von einer auch organisierten Debatte in einem Forum von H-SOZ-U-KULT, die hier zu finden ist: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=1351.

Das erwähnte Konzeptpapier enthält auch (als 6.) ein Kapitel über Zielgruppen und „geschichtsdidaktische Zielsetzungen“ der zu konzipierenden und in ihm selbst zunächst grob konzipierten Ausstellung. An der Erarbeitung hat jedoch wieder kein Geschichtsdidaktiker beteiligt gewesen — wohl auch gar nicht erst gefragt worden: Die Autoren sind mit Prof. Dr. Martin Schulze Wessel ein Osteuropahistoriker an der LMU, Dr. K. Erik Franzen (Wiss. Mitarbeiter am Collegium Carolinum) ein Experte für Böhmische Geschichte, Prof. Dr. Claudia Kraft (Erfurt) eine Expertin für polnische Geschichte und deutsch-polnische Beziehungen, Prof. Dr. Stefanie Schüler-Springorum (Hamburg) eine Expertin für jüdische Geschichte, PD Dr. Volker Zimmermann (Prag) ein Experte für die Geschichte der Sudentendeutschen, sowie Dr. Martin Zückert (Collegium Carolinum, München) ein weiterer Experte für tschechische Geschichte. Aus dem Bereich der Geschichtsdidaktik ist mit Tim Völkering lediglich der Autor einer — wenn auch sehr positiv aufgenommenen — Staatsexamensarbeit über zwei Ausstellungen zum gegebenen Themenbereich vertreten, der offenkundig zur Zeit an einer Dissertation zum Thema arbeitet.

Damit bestätigt sich der damals auf die Erstellung der neuen Dauerausstellung des DHM in Berlin bezogene Befund Martin Sabrows von 2005 über die Marginalisierung der Geschichtsdidaktik 1.

Damals haben die geschichtsdidaktischen Reaktionen auf die realisierte Ausstellung dann jedoch durchaus gezeigt, dass geschichtsdidaktische Gesichtspunkte sehr wertvoll gewesen wären. 2.

Mit diesen Hinweisen soll nicht gesagt sein, dass die im erwähnten Kapitel 6 niedergelegten didaktischen Überlegungen (u.a. ein Hinweis auf Multiperspektivität, Überlegungen zur Frrage, wie dieser Gegenstand gegenüber Immigranten ‚vermittelt‘ werden kann usw.) zu kritisieren seien.

Dennoch sei aber angeregt, in einer Hausarbeit das Konzeptpapier und die folgende Diskussion (ggf. im Vergleich mit solchen anderer Ausstellungen zum gleichen oder anderen Themen) einmal einer geschichtsdidaktischen Analyse zu unterziehen und didaktisch zu kommentieren:

Gefragt werden könnte etwa (u.a.)

  • danach, welcher Geschichtsbegriff sich im Ausstellungskonzept niederschlägt:
    • Wird versucht, mit Hilfe der Ausstellung ein (wie auch immer lückenhaftes) Bild der historischen Wirklichkeit zu präsentieren — quasi losgelöst von der gegenwärtigen Perspektive?
    • Oder erscheint die Geschichte von Flucht und Vertreibung hier als Ergebnis eines spezifische gegenwärtigen, von den Debatten der seither vergangenen Zeit geprägten und geschäften (aber auch fokussierten) Blickes in die Vergangenheit?
    • Ist Geschichte im Konzept eher die identitätsabstrakte, deutungs- und wertungsneutrale Re-Konstruktion eines gegebenen historischen Zusammenhangs, auf dem kontroverse Deutungen, Wertungen und Zuschreibungen, identitätskonkrete und heiße Erinnerungen erst aufbauen müssen, bzw. an dem sie sich zu messen haben?
    • Oder erscheint Geschichte als ein Komplex aus sowohl fachwissenschaftlich-„objektiv“ rekonstruierbaren und rekonstruierten „Fakten“ und Zusammenhängen und diese ebenso durchsetzenden Erinnerungen, bedeutungsgeladenen Geschichten (im Plural)
  • Gefragt werden kann also danach, welche Qualität „Geschichte“ hat und welche Funktion(en) werden ihr hier zugewiesen werden. Geht es
    • vornehmlich um Information, um Präsentation gesicherten Wissens, etwa als Beitrag zur Versachlichung einer als davon deutlich geschiedenen verstandenen gesellschaftlichen Debatte?
    • vornehmlich um die Präsentation von Identifikationsangeboten, also um die Präsentation einer oder mehrerer an spezifische Deutungen angelagerte Deutungen, wie die Geschichte von Flucht und Vertreibung in der heitigen Gesellschaft gesehen werden kann?
    • um die Präsentation der gesellschaftlichen Deutungen zum Thema Flucht und Vertreibung in ihrer Vielfalt und Kontroversität — gewissermaßen als Beitrag zur Orientierung in der Debatte?
  • gefragt werden kann nach dem Verhältnis von Ausstellung und Didaktik:
    • Inwieweit wird der Didaktik im Ausstellungskonzept eine „nachgelagerte“ Aufgabe der Vermittlung des in der Ausstellung präsentierten Wissens (bzw. der Deutungen) zugewiesen? Inwieweit geht es bei den didaktischen Überlegungen um die Didaktisierung der gegebenen Ausstellung duch Führungen, Arbeitsmaterialien etc.
    • inwieweit beziehen sich die didaktischen Überlegungen auf die mediale und methodische Gestaltung der ausstellung, also etwa auf die Anordung der Themen und Aussagen, die mediale Präsentation (etwa die Entscheidung für schriftliche, bildliche Quellen, Zeitzeugenpräsentationen, für Interaktivität und Multimedialität?
    • inwieweit sind Präsentationsgrundsätze didaktisch legitimiert – etwa hinsichtlich nicht nur multiperspektivischer Auswahl sondern auch kontroverser Präsentation, hinsichtlich des angenommenen Besuchers etc.
    • inwieweit wird die Ausstellung selbst als didaktische Veranstaltung verstanden — inwieweit fließen also didaktische Überlegungen nicht nur in die Präsentation, sondern in die Auswahl der zu präsentierenden Themen und Perspektiven ein etc.
    • welche Ziele der Veranstaltung „Ausstellungsbesuch“ für unterschiedliche Zielgruppen werden antizipiert und bedient, zurückgewiesen, oder dialogisch bearbeitet?
  • Gefragt werden kann danach, wie die Ausstellungsmacher sich die Besucher vorstellen, und zwar sowohl hinsichtlich der Zielgruppen (dazu gibt Kap. 6 einiges her) als auch nach den antizipierten oder aber gar geplanten Aktivitäten beim Ausstellungsbesuch:
    • Wird der Besucher eher als passiver Konsument gedacht, der in der Ausstellung eine eher rezeptive Rolle gegenüber präsentiertem historischen Sinn einnimmt?
    • Wird er als ein eher aktiv nach eigenen Kriterien und Fragen die präsentierten Informationen auf- und zusammensuchend sowie aus ihnen und seinem Vorwissen neue Fragen und Vorstellungen generierend vorgestellt?
    • Gibt es Überlegungen dazu, ob Erwartungen und Ansprüche der Besucher (welcher Art auch immer) eher bedient oder eher aufgebrochen werden sollen: Will die Ausstellung etwa einen als passiv-rezipierend gedachten Besucher eher mit einer korrekten, aber in sich geschlossenen Geschichte „versorgen“ — oder soll ihm eher zugemutet werden, mit zueinander in Spannung stehenden Exponaten selbstständig umzugehen?
  • Gefragt werden kann nach der „Umsetzung“ von didaktischen Prinzipien:
    • Wie wird im Ausstellungskonzept etwa das Prinzip der „Multiperspektivität“ verstanden und umgesetzt?
      • Wird darunter ausschließlich oder vornehmlich die Präsentation von Dokumenten verstanden, welche unterschiedliche Handlungs- und Leidens (allgemeiner: Beteiligungs-)positionen im damaligen Geschehen und unterschiedliche Wahrnehmungen, Deutungen und Bewertungen desselben durch damals Beteiligte (sei es in Form zeitgenössischer Quellen, sei es in Form späterer Zeitzeugendokumente) verstanden?
      • betrifft das Konzept der Multiperspektivität auch die explizite Gegenüberstellung von unterschiedlichen Deutungen und Wertungen aus späterer Zeit – etwa durch Historiker, unterschiedliche politische und gesellschaftliche Gruppen oder gar „Lager“, durch Historiker und Betroffene der unterschiedlichen beteiligten „Nationen“, „Völker“, „Volksgruppen“ usw. („Kontroversität“)
      • Eröffnet die Ausstellung gemäß dem Konzept die Möglichkeit (fordert sie ihm vielleicht gar ab), zu bestimmten Fragen ein eigenes, die eigene Perspektive betonenendes Urteil zu bilden. Schafft sie somit Platz und Raum für Pluralität — und fängt sie diese Pluralität insofern ein, als dass sie dem Besucher, der so zu eigenem Urteilen ermuntert würde, die ehrliche, verstehende, anerkennende Auseinandersetzung mit anderen Sichtweisen nicht nur ermöglicht, sondern ebenso abverlangt. Schafft die Ausstellung eine „Perspektivenerweiterung“?
      • Erscheint diese Kontroversität (wenn sie denn berücksichtigt ist) als Anhängsel, welches (vielleicht gegen Ende der Ausstellung, wie bei der Berliner Ausstellung zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation) erst am Ausgang, quasi als Kommentar zur „Verarbeitung“ präsentiert wird — oder werden unterschiedliche Sichtweisen und Urteile so sichtbar gemacht, dass sie dem Besucher neue Fragen öffnen, mit denen er die Ausstellung dann (neu) betrachten kann?
  1. Martin Sabrow, Nach dem Pyrrhussieg. Bemerkungen zur Zeitgeschichte der Geschichtsdidaktik, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 2 (2005), H. 2, URL:, Abschnitt 2 []
  2. vgl. etwa die Beiträge von Uwe Danker/Astrid Schwabe und Karl-Heinrich Pohl/Katja Köhr in GWU 58 (2007) sowie SCHNEIDER, GERHARD (2007): „Konventionell und korrekt – Zur Eröffnung der Dauerausstellung des Deutschen Historischen Museums Berlin (DHM).“ In: Zeitschrift für Geschichtsdidaktik 6; S. 232-242. []

Ausstellung "Opfer rechter Gewalt" in Hamburg-Bergedorf

Hinweis:
Am 5. September um 14.00h eröffnet die Ausstellung „Opfer rechter Gewalt seit 1990 in Deutschland“ von Rebecca Forner (Verein Opferperspektive e.V.) in Hamburg Bergedorf.

Die Ausstellung porträtiert 136 Opfer rechter Gewalttaten seit 1990 und verwendet dabei auch die im Bereich des Geschichtslernens (zu Nationalsozialismus und Holocaust sowie in den letzten Jahren zur DDR-Geschichte) verstärkt verwendeten Konzepte „Opfer“, „Täter“, „Zuschauer“ (in Anlehnung u.a. den Buchtitel von Raul Hilberg). Zudem gibt es im Begleitprogramm u.a. Zeitzeugengespräche über Erfahrungen mit Fremdenfeindlichkeit in der Weimarer Republik in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme.

Auf der Webseite finden sich auch Arbeitsblätter sowie Hinweise zur pädagogischen Konzeption und den Zielsetzungen.

Damit ist die Ausstellung Teil auch der Geschichtskultur, nicht nur, weil sie historisches Wissen voraussetzt und Kategorien verwendet, die auch in der Geschichtswissenschaft und -didaktik eine Rolle spielen, sondern weil sie selbst historische Bezüge herstellt und Ausdruck eines Geschichtsbewusstseins ist.

Sie sei daher unbedingt empfohlen.

Andreas Körber

Afrika — (k)ein Thema im hiesigen Geschichtsunterricht?

„Afrika – (k)ein Thema im hiesigen Geschichtsunterricht?“ ist eine Veranstaltung überschrieben, die der AB Geschichtsdidaktik in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Boell-Stiftung („umdenken“) am 25. Juni durchführt.

Das Podium wird sich der Frage widmen, welchen Stellenwert „Afrika“ im Geschichtsunterricht hiesiger (Deutscher, Hamburger) Schulen zum einen traditionell einnimmt und einnehmen kann und sollte. Dabei geht es nicht allein (und nicht einmal primär) um quantitative Aspekte, nicht um die Reklamierung des dem Kontinent „gebührenden“ Anteils, sondern vor allem auch um die Frage, in welcher Form und mit welchem Ziel „afrikanische Geschichte“ thematisiert werden kann und soll.

Den Flyer zur Veranstaltungen finden Sie hier:

"Quelle"? "Beweis"? "Zeugnis"? Zur (auch unterrichtlichen) Frag-Würdigkeit geschichtswissenschaftlicher Konzepte

Körber, Andreas (12.3.2015): „"Quelle"? "Beweis"? "Zeugnis"? Zur (auch unterrichtlichen) Frag-Würdigkeit geschichtswissenschaftlicher Konzepte“

Die Wiederlektüre von Keith Jenkins‘ Re-Thinking History (1991; seit 2002 bei den Routledge Classics) nach einigen Jahren zeigt mir (erneut), dass Geschichtsunterricht und Geschichtsdidaktik noch immer oftmals auf reichlich dünnem erkenntnistheoretischem Grund gebaut sind.

Gegenüber dem „klassischen“ Geschichtsunterricht, der darauf ausgelegt ist, den Lernenden ein (wenn auch wissenschaftlich abgesichertes) Geschichtsbild als Orientierung anzubieten (und mit Hilfe pädagogischer Mittel und Zwänge es von ihnen wieder abzuverlangen) sind die gegenwärtigen Strömungen der Methoden- und Kompetenzorientierung zwar als ein enormer Fortschritt zu werten, insbesondere mit dem Ziel, die Lernenden  zu eigenständigem historischen Denken zu befähigen und ihnen die dafür nötigen Konzepte und Verfahren anzubieten. Dazu gehört unter anderen inzwischen auch klassischerweise (bis in Unterrichtsmodelle hinein)1 die Unterscheidung zwischen „Quellen“ und „Darstellungen“, die als eine erkenntnistheoretische Grunderkenntnis allen Schülern bereits so früh wie möglich ermöglicht werden soll.

Das Problem mit dieser Unterscheidung besteht darin, dass sie in der Form, in der sie meistens konzeptionalisiert und operationalisiert wird, das Problem eher verstärkt als zu seiner Lösung beizutragen — und zwar vor allem dadurch, dass in den meisten Fällen so getan wird, als wäre diese Unterscheidung eine, die in den Materialien vorgegeben wäre. Dazu trägt auch die Markierung von Materialien in Schulbüchern mit „Q“ und „D“ bei, welche den Schüler signalisieren, um welche Sorte Material es sich handelt. Genau das unterschlägt aber, dass die Eigenschaft, „Quelle“ zu sein, den Materialien gerade nicht inhärent ist. Sie werden — um im deutschen Sprachgebrauch zu bleiben (zu anderen Möglichkeiten s.u.) — erst durch die Fragen des Historikers zu Quellen. Theoretisch ist das auch anerkannt, aber gerade die genannte Schulbuchpraxis wird dem nicht gerecht.

Aber ist es damit getan (wie ich an anderer Stelle gefordert habe), diese Kannzeichnung aufzugeben und dien Materialien unterschiedslos mit „M“ zu kennzeichnen, damit die Schülerinnen und Schüler die Frage nach „Quelle oder Darstellung“ immer selbst bearbeiten müssen (sofern nicht pragmatischerweise ihnen diese von Fall zu Fall auch von der Lehrperson abgenommen wird)? Das wäre sicher sinnvoll, löst das Problam aber nur zu Hälfte, denn das eigentliche Problem liegt im Konzept der „Quelle“ selbst — es ist erkenntnistheoretisch unzulänglich.

Nun soll an dieser Stelle weder die Theorie der Quelle in der deutschen Geschichtstheorie noch die Theorie und Geschichte des Quelleneinsatzes im Geschichtsunterricht als solche rekapituliert werden. Es wird also weder um die Konzeptionaliierungen und Differenzierungen nach Ernst Bernheim noch nach Johann Gustav Droysen gehen noch um alternative Differenzierungen, etwa die Unterscheidung in Dokumente und Monumente u.a. nach Pandelxx. Ich möchte vielmehr ein kurzes Schlaglicht werden auf einen Zusammenhang, den ich in unserem Kompetenzen-Band nur unzulänglich behandelt habe.

In der englischen Geschichtswissenschaft und Geschichtstheorie (und darauf hat mich die Lektüre von Keith Jenkins‘ schmalem aber ungemein anregendem Band wieder hingewiesen) wird die gleiche Problematik (unter anderem) mit einer etwas anderen Terminologie diskutiert. Damit meine ich nicht so sehr, dass dort der Terminus „Source“ nicht wie in der deutschen Tradition für „Originalmaterial“ reserviert wird, sondern auch auf „Literatur“  angewandt wird (so dass von „Primärquellen“ und „Sekundärquellen“ die Rede sein kann, was bei vielen Kollegen in Deutschland nur als Differenzierung innerhalb der „Quellen“ als legitim anerkannt wird), sondern vielmehr, dass eine intensive Diskussion um das Konzept und den Begriff der „Evidenz“ geführt wurde (sowohl in der Geschichtswissenschaft als auch in der Didaktik, etwa als „second order concept“ bei Ros Ashby — dort in Kontrastierung zum Konzept des „Zeugnisses“ – testimony).

Insbesondere die von Jenkins  referierte und kommentierte Debatte um Begriff und Konzept der „Evidenz“ zwischen Geoffrey Elton und Edward halltt Carr wirft ein Licht auf die Konzepte, mit denen Historiker ihr Geschäft versehen, das zu reflektieren auch für die deutsche Geschichtsdidaktik sinnvoll erscheint.

„Evidenz“ als Begriff bezeichnet in dieser Debatte die Eigenschaft von Überresten aus der Vergangenheit, als Beleg für oder gegen eine vorgängig existente Deutung (oder zumindest Vermutung) verwendet werden zu können — so jedenfalls die überlegene Position E.H. Carrs gegen G. Elton, welcher „Evidenz“ als vorgängig vor dem Denken der Historiker dachte.2 Letztere Position ähnelt sehr den Vorstellungen, die in Deutschland mit dem Konzept der „Quelle“ bezeichnet werden, nämlich dass letztlich das historische Wissen aus dem originalen Material aus der Vergangenheit „entspringt“.

Jenkins selbst präferiert augenscheinlich über den durch die Verwendung bei durch Elton und inkonsistenten Gebrauch welbst bei Carr problembehafteten Begriff der „Evidenz“ denjenigen der „Spur“. Die aus der Vergangenheit überkommenen Materialien sind „Spuren“, die auf ihre tatsächliche Gewesenheit hinweisen, selbst aber, ohne das Zutun der Historiker, nichts über sie aussagen. Der letztere Aspekt ist dabei insofern wichtig, als er darauf hinweist, dass keine auch noch so skrupulös und methodisch sauber erstellte Aussage die Vergangenheit wieder herstellen kann, da diese eben nicht aus Aussagen bestand.3

Weder der Begriff der „Evidenz“ noch derjenige der „Quelle“ ist also der „bessere“. Vielmehr sind es gegenwärtige, in der wissenschaftlichen Community etablierte Konzepte, mit denen historisch Denkende (vor allem Historiker) der erkenntnistheoretischen Probleme, die ihnen beim Arbeiten mit Materialien begegnen, Herr zu werden trachten, nicht aber diesen Materialien inhärente Begriffe.

Der Begriff der Quelle erscheint dabei aber durchaus als der problematischere, gerade weil er letztlich eine Metapher darstellt: Das Bild suggeriert das eigentätige „Entspringen“ der (Er-)Kenntnis bzw. des Wissens über die Vergangenheit aus ihnen, wie das Wasser in einer Quelle auch ohne Zutung des Menschen hervortritt. Diese Vorstellung ist aber (wie Jenkins in seinem ersten Kapitel eindringlich darlegt) gründlich irrig. Historisches Wissen „an sich“ gibt es nicht. Es gibt immer nur historisches Wissen für jemandem, aus einer bestimmten gegenwärtigen, sozialen und kulturellen (sowie politischen etc.) Perspektive erstellt. Das ist übrigens auch die Vorbedingung dafür, dass historisches Wissen Orientierungskraft entfalten kann. Die von vielen (Jenkins nennt sie „certaintists“) angestrebte „objektive“ Erkenntnis im Sinne einer für alle gleichen und verbindlichen Geschichte dürfte nämlich letztlich diese Orientierungskraft verlieren. Der von vielen ebenso gefürchtete „Relativismus“ ist also gar keine Gefahr von Beliebigkeit.  Im Gegenteil: Die Erkenntnis der Relativität historischer Erkenntnis (auf Grund von Perspektivität, Partialität, Selektivität, Vielfalt, Gebundenheit an den Erfahrungs-, Konzept-, Wert- und Sprachhorizont des jeweilig historsich Denkenden) steigert vielmehr die Anforderungen an die Qualität und die Gültigkeit historischer Aussagen. Es reicht nämlich nicht mehr, eine möglichst allgemein stimmige historische Aussage zu treffen — sie muss konkret orientieren. Aber das ist ein anderes Thema.

Summierend ergibt sich:

  1. Das Konzept der Quelle ist problematisch, weil es als eine Metapher vom „Ursprung“ der historischen Erkenntnis den tatsächlichen Ablauf historischer Erkenntnisprozesse verstellt. Quellen sind eben nicht  „Ausgangspunkte historischer Erkenntnis“4,  sondern gewissermaßen ein Ausgangsmaterial unter mehreren (wenn auch eines mit besonderem Status).

  1. Das Konzept der „Evidenz“ ist demjenigen der Quelle deutlich überlegen, weil es anerkennt, dass die Materialien aus der Vergangenheit nicht an sich, sondern für etwas Evidenzcharakter besitzen. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass diese Materialien dann nicht Evidenzen sind, sondern als solche genutzt werden können.
  2. Das Konzept der „Spur“ erscheint mir hier noch am weitesten führend.

Nun geht es in diesem Blog ja nicht um Geschichtstheorie oder historische Erkenntnistheorie als solche, sondern um historischdes (Denken) Lernen (obwohl, wie deutlich geworden sein sollte, Letzteres nicht ohne eine gründliche Reflexion auf Ersteres konzipiert werden kann).

Was also folgt aus den obigen Reflexionen für historisches Lernen bzw. für staatlichen Geschichtsunterricht? Muss das Konzept der Quelle aus den Schulbüchern gestrichen werden — und zwar sowohl hinsichtlich der Materialkennzeichnungen als auch als Konzept aus dem Methoden- oder Kompetenzseiten? Muss er durch andere Konzepte, etwa den der Evidenz oder der Spur ersetzt werden? Geht es also darum, die offensichtlich problematische Terminologie der Geschichtswissenschaft und der Geschichtsdidaktik über kurz oder lang zu emendieren, zu verbessern (und dann weiter zu machen wie bisher)? Ich denke nicht:

Gerade weil das Denken in den Konzepten „Quelle“ und „Darstellung“, in der Unterscheidung und den damit verbundenen erkenntnistheoretischen Ideen und Überzeugungen verbreitet ist und weite Teile sowohl der fachwissenschaftlich erstellten Historiographie als auch der Geschichtskultur davon geprägt sind, wäre es wenig hilfreich, Schülerinnen und Schülern diese Begriffe vorzuenthalten. Es muss also beim historischen Lernen darum gehen, nicht nur die nach eigenen Standards akzeptablen, sondern auch die weithin akzeptierten Begriffe zu „lehren“. Es mag hier eine Abwandlung des Beutelsbacher Konsenses gelten: Nicht nur muss im Unterricht kontrovers erscheinen, was in Wissenschaft und Gesellschaft kontrovers ist, sondern auch das, was in der Gesellschaft akzeptiert und weithin verwendet wird (also die „Konventionen“) muss thematisiert werden. (Es ist nämlich nicht „die Vergangenheit“ der Gegenstand des Geschichtsunterrichts, sondern das historische Denken – auch das der Gesellschaft).

Aber das reicht noch nicht: Erstens, weil auch die von uns jeweils akzeptierten aund anerkannten Konzepte sich aus anderen Perspektiven (oder auch nur bei weiterer Reflexion) als ebanfalls problematisch herausstellen können. Genau genommen gibt es  ja keine „unproblematischen“ Konzepte. Konzepte sind immer Instrumente zum Bedenken von Fragen zu Sachverhalten und gehören immer einer anderen Kategorie als die mit ihnen bezeichneten Sachverhalte selbst. Insofern gehören ihre „Leistungen“ und „Grenzen“, die Bedingungen ihrer Geltung oder Triftigkeit zu den Begriffen hinzu. Es müsste beim historischen Lernen also darum gehen, die verwendeten Konzepte nicht nur den Lernenden „anzudienen“, sondern sie ihnen reflexiv verfügbar zu machen.

Wenn Jugendliche also Begriffe und Konzepte lernen, dan müssen es jeweils mehrere dieser Konzepte sein, und zwar in vergleichendem Zugriff und in Reflexion ihrer jeweiligen Intensionen und Extensionen. Genau das ist auch das Konzept im Kompetenzmodell „Historisches Denken“: Die einfache Verfügung über das jeweilige Konzept (etwa: anhand vorgegebener Kriterien), d.h. die Fähigkeit zur Anwendung des Konzepts und Begriffs, stellt eben „nur“ (aber gleichzeitig: „immerhin“) das „intermediäre“ Niveau dar. Elaboriert ist die Verfügung über die Konzepte dann zu nennen, wenn eben diese Leistungen und Grenzen reflektiert werden können, wenn die Konzepte und Begriffe nicht mehr nur vorausgesetzt und angewandt werden können, sondern selbst erkenntnistheoretisch reflektiert. Erst dann kann davon gesprochen werden, dass der Lernende „kompetent“ historisch denkt.

So kann im übrigen auch die Sackgasse überwunden werden, die sich aus Keith Jenkins richtiger Analyse ergeben könnte, dass es letztlich keine eindeutig und allein richtigen Wahrheitskriterien gibt, sondern dass jede kulturelle, soziale, politische Gruppe ihre eigenen Kriterien für ihre Wahrheit aufstellt und pflegt — woraus in der Tat ein Relativismusproblem entstehen kann: Soll Schule die eine oder die andere Variante, die eine oder die andere Epistemologie zur Grundlage machen?

Auch hier zeigt sich in Methoden- und Kompetenzorientierung ein Ausweg: Ihr zufolge besteht historisches Lernen nicht nur und nicht dominant darin, den Schülerinnen und Schülern eine historische Orientierung zu geben, sondern sie zu befähigen, sich selbst eine solche zu erarbeiten und die historischen Orientierungen der Mitmenschen sich zu erschließen, um mit ihnen über Geschichte und Gegenwart zu kommunizieren. Gerade wenn und weil Geschichte umstritten ist, darf es Schule weder darum gehen, Ergebnis (Geschichtsbild) und Grundlage (Epistemologie) einer gesellschaftlichen Gruppe, noch eine „bereinigte“, vermeintlich neutrale Variante zu vermitteln — vielmehr muss es Ziel sein, die Lernenden zu befähigen, sich in dieser Gemengelage von historischen Deutungen selbstständig zurechtzufinden.

Keith Jenkins Kritik an liberalen Vorstellungen der Möglichkeit einer allseits gültigen Version ist weithin nachvollziehbar. Aber auch die Vorstellung, dass es jedem einzelnen nicht nur möglich, sondern jeder auch zuständig dafür ist, selbstständig zu denken, beruht auf liberalen Grundsätzen. In diesem Sinne ist meine didaktische Schlussfolgerung u.a. aus Keith Jenkins‘ Relativismus deutlich weniger kritisch gegenüber „liberalen“ Vorstellungen.

  1. Darunter auch ein eigenes, zum Mayflower-Compact []
  2. []
  3. Dies ist ein Argument von David Lowenthal aus The Past is a Foreign Country. Vgl. dazu wiederum Jenkins, S. 14. []
  4. So Arnold, Klaus: Quellen, in: Jordan, Stefan: Lexikon Geschichtswissenschaft. Hundert Grundbegriffe. Stuttgart 2002, S. 251-255, hier S. 251 []

Interkulturelles Geschichtslernen – einige Gedanken zum Verständnis des Konzepts

Körber, Andreas (2010): Interkulturelles Geschichtslernen – einige Gedanken zum Verständnis des Konzepts (Blogbeitrag)

Der Begriff “Interkulturelles Lernen” bezeichnet eine ganze Gruppe von pädagogischen Reaktionen auf Herausforderungen der gegenwärtigen (westlichen) Gesellschaften. Insbesondere Prozesse der Dekolonisierung (für Deutschland weniger bedeutsam) und daraus entstehende postkoloniale Strukturen (für Deutschland durchaus nicht unbedeutend) sowie postkolonialistische Denk- und Reflexionsansätze, die Erfahrung von zunächst (vermeintlich) zeitweiliger (“Gastarbeiter”), tatsächlich und immer deutlicher werdend dauerhafter Immigration – und zwar auf Seiten der “Autochthonen” wie der Immigranten –, die Pluralisierung von Immigrationsgründen und -anlässen sowie der Herkunftskulturen und die daraus entstehenden und im Laufe der Zeit sich auch tatsächlich und in der Wahrnehmung verändernden “Problemlagen” (und -zuschreibungen) haben unterschiedliche pädagogische Konzepte des Umgangs mit solcher Heterogenität entstehen lassen, die ich hier nur zu nennen brauche:

  1. Ausländerpädagogik: zunächst in einer “rückkehr”-orientierten Variante als Befähigung der hier lebenden Ausländerkinder zum Agieren in dieser, aber auch in ihrer Herkunftsgesellschaft; dann in einer bleibe-orientierten Variante als pädagogische Bearbeitung der vor allem bei den Migranten lokalisierten Probleme (Defizite hinsichtlich der Fähigkeiten, die in dieser Gesellschaft gebraucht werden);
  2. Antirassistische Erziehung: Pädagogische Behandlung vor allem von rassistischen und ausländerfeindlichen Vorstellungen und Haltungen auf Seiten der “autochthonen” Gesellschaft;
  3. Multikulturelle Erziehung: An “alle” beteiligten Gruppen und Kulturen gerichtete Erziehung zur gegenseitigen Toleranz und Anerkennung unter der Prämisse, dass die jeweiligen Kulturen unterschiedlich, in ihrer Unterschiedlichkeit aber gleichwertig sind. Prämissen waren ein Konzept relativ homogener “Kulturen” mit einem Eigenwert und einem Recht auf Authentizität und Bewahrung und die Idee eines Zusammenlebens der Kulturen.
  4. Interkulturelle Erziehung und Bildung: Auf die Befähigung der Mitglieder derart heterogener Gesellschaften zum Umgang mit der Unterschiedlichkeit und mit den konkreten Unterschieden gerichtete Pädagogik. In einigen Varianten auch hier unter der Prämisse homogener Kulturen und relativ eindeutiger Zugehörigkeiten;
  5. Transkulturelle (im Sinne von W. Welsch) Erziehung, nicht mehr von vorgegebenen, real existierenden “Kulturen” als relativ homogenen Entitäten ausgeht, wohl aber von der Wirkmächtigkeit dieser Vorstellung bei vielen Akteuren. Dem Konzept liegt vielmehr die Vorstellung von Kulturen als Konstrukten zu Grunde, die veränderlich und vielfältig sind: Alle Menschen entwickeln ihre Kulturalität durch eine Vielzahl unterschiedlicher, einander durchdringender und überlappender Sozialisationen /Enkulturationen und gehören somit immer einer Mehrzahl von Kultur(en) gleichzeitig an – und verändern ihre Kulturalität ständig. Dahinter steht ein “moderner” Kulturbegriff, wie ihn etwa Klaus-Peter Hansen und Stephanie Rathje formuliert haben. Gleichzeitig bedeutet das nicht, dass die Menschen sich dieser Pluralität und Konstrukthaftigkeit ihrer Kulturalität bewusst sind und sie affirmativ anerkennen. Die Vorstellung von quasi voneinander separierten Kulturen und relativ eindeutiger Zugehörigkeiten bleibt sowohl für Selbst- wie auch (vor allem?) für Fremdzuschreibungen wirkmächtig. Authentizitäts- und Selbstständigkeitsansprüche von kulturellen Gruppen wie auch Ansprüche an die Zugehörigkeit und entsprechendes Verhalten ihrer Mitglieder bleiben relevant (Extrembeispiel: Ehrenmorde), prägen aber auch besonders Erwartungen von Angehörigen jeweils anderer Kulturen.

Ein paar Worte zum Kulturbegriff1:

“Kultur” bezeichnet im Sinne der modernen Kulturtheorie und interkulturellen Pädagogik nicht das “gepflegte” und “elaborierte” Verhalten von Menschen im Sinne der “Hochkultur” im Gegensatz zu “kulturlosem” Verhalten und Geschmack. Der Begriff hat in diesem Zusammenhang die Konnotation des “gepflegten” und “gehegten” und somit qualitativ Höherwertigen weitgehend abgelegt zu Gunsten einer analytischen Ausrichtung. “Volkskultur” lässt sich mit ihm somit ebenso erfassen wie “Hochkultur” (das ist übrigens in den Konzepten der “Geschichtskultur” und der “Erinnerungskultur” durchaus anders, die sowohl die analytische Unterscheidungsfähigkeit wie auch den Aspekt der Elaboration enthalten können – wenn etwa davon die Rede ist, dass eine Gesellschaft für ihren Umgang mit einer diktatorischen Vergangenheit keine Formen und Kategorien entwickelt habe). Wichtiger im modernen anthropologischen Kulturbegriff ist die ebenfalls in der Vorstellung der “Hege” gegründete Vorstellung, dass “Kultur” all das bezeichnet, was den Menschen von der “Natur” unterscheidet. Dabei spielt weniger die Vorstellung eine Rolle, dass ihn das von der “toten” oder “unbeseelten” Natur abhebe, sondern mehr die Vorstellung, dass diese entwickelten Formen des Verhaltens zum einen kontingent sind, d.h. dass sie einerseits nicht determiniert sind, so dass für gleichartige “Aufgaben” ganz unterschiedliche Lösungen und Formen gefunden werden können und wurden, und dass andererseits diese Formen aber ebensowenig völlig zufällig variieren zwischen Individuen, sondern dass zusammen lebende Menschen durch ihre Interaktion gemeinsame Formen herausbilden. Die so entstehenden Verhaltensweisen sind somit kontingent gruppenspezifisch, insofern jede zusammen lebende Gruppe sie anders ausbildet, die einzelnen Formen aber nicht per se qualitativ unterschiedlich sind, sondern zunächst als gleichwertig – aber eben “anders” – angesehen werden müssen. Es ist leicht ersichtlich, dass dieser Begriff von “Kultur” dazu geeignet ist, sowohl die Unterschiedlichkeit von Gruppen zu postulieren wie die Zugehörigkeit des Einzelnen zu jeweils einer Gruppe. Es ist ein Konzept, dass den extrem rechtskonservativen Positionen, wie sie in Nation & Europa postuliert werden, also dem sog. “Ethnopluralismus”, ebenso eignet, wie den Vorstellungen des „Multikulti“. Rassistische, “ethnopluralistische” und multikulturelle Positionen unterscheiden sich dann vor allem dadurch, dass erstere, nicht nur die Ungleichheit, sondern auch die Ungleichwertigkeit der unterschiedlichen kulturellen Formen behaupten, die anderen beiden dagegen (im „Ethnopluralismus“ vielleicht auch nur als Lippenbekentnis) die Gleichwertigkeit behaupten, untereinander aber wiederum dadurch unterschieden sind, dass nur letztere Position ein Zusammenleben derart definierter Kulturen zur gleichen Zeit im gleichen Raum für möglich und wünschenswert erachtet.

Der moderne, anthropologische Kulturbegriff geht jedoch noch darüber hinaus. Er postuliert, wie gesagt, nicht nur die Gleichwertigkeit und Kompatibilität derartiger kultureller Ausprägungen, sondern deren Konstruktcharakter: Menschen werden durch ihre Sozialisation in Gruppen geprägt, nicht aber im Sinne der “Enkulturalisierung” in eine homogene Gruppe, sondern im Sinne der Aneignung unterschiedlicher kultureller Standards durch verschiedene Sozialisationsinstanzen zur gleichen Zeit. In diesem Sinne träfe der Begriff „transkulturell“ wohl eher.2

Diese Veränderung des Kulturbegriffs hat dann auch Konsequenzen für die Vorstellungen interkulturellen (oder: transkulturellen) Lernens – die wiederum in der Debatte heute weiterhin munter durcheinander gehen:

Interkulturelles Lernen im heutigen Sinne vereint zumeist Vorstellungen einer Befähigung der Lernenden zum zusätzlichen Denken “in” den Standards einer anderen Kultur, basiert also zu weiten Teilen noch auf den Vorstellungen quasi homogener Kulturen. Das ist immer dort der Fall, wo “interkulturelles Lernen” etwa als Mehr-Schritt-Programm der Dezentralisierung von der “eigenen” und des Verstehens “fremder” Kulturen konzipiert ist. Viele “Interkulturelle Trainings” gehören diesem Typ an. Auch die Vorstellungen der Befähigung zu einem “switching” am Ende eines interkulturellen Lernprozesses gehören in diese Kategorie.3

Für das Geschichtslernen4 würden hierhin Vorstellungen gehören, dass Immigranten lernen müssten, das historische Denken der Zielgesellschaft ihrer Migration (also bei uns konkret das Master Narrative der Deutschen Nationalgeschichte) zu verstehen, wenn nicht gar zu erwerben. “Nationalgeschichte als Entréebillett” haben Viola Georgi und Bodo von Borries diese Vorstellung genannt. Im Rahmen der Thematisierung des Nationalsozialismus und des Holocaust in Schule wie auch in der außerschulischen (Gedenkstätten-)pädagogik könnte das etwa den Anspruch begründen, dass Migranten lernen, dass, warum und wie die “Tätergesellschaft” spezifische Formen der Thematisierung der eigenen Vergangenheit entwickelt hat, die ihre eigene Schuld oder Verantwortung (Schuldigkeit) in den Mittelpunkt stellen, und die eventuell von in den “Herkunftskulturen” der Migranten üblichen Formen der Thematisierung eigener Geschichte (Siegergedächtnis, Tätergedächtnis) deutlich abweichen. Die Enkulturalisierung zur “negativen Erinnerung” wäre eine Form interkulturellen Lernens dieser Art.

Daneben existieren aber auch weitere Konzeptionen interkulturellen Lernens, welche von der Konstruiertheit, Variabilität und Komplexität kultureller Zugehörigkeiten ausgehen. “Interkulturelles” Lernen ist dann nicht die Befähigung des einzelnen, kulturellen Formen und Standards des Denkens und Verhaltens der jeweils “anderen” Kultur zu entsprechen, sondern vielmehr die Befähigung des Einzelnen, mit der Unterschiedlichkeit solcher Standards als solcher umzugehen – und zwar realistischerweise nicht in Bezug auf eine “Zielkultur”, sondern auch die Pluralität der “Kulturen”, die miteinander agieren müssen. Es geht dann mehr um die Bewusstmachung der Kulturspezifik elementarer Denk-, Wertungs- und Verhaltensweisen und die Befähigung zur Reflexion auf diese Unterschiede, wie auch darum, diese verschiedenen Formen sowohl in einiger Vertiefung kennenzulernen, sie grundsätzlich als kontingente Möglichkeiten zu akzeptieren, aber auch darum, die eigene (kulturelle) in Annäherung an und Abgrenzung von anderen Position zu klären und zu entwickeln (also nicht: zu lernen, was “das Eigene ist”, sondern mehr, was “das Eigene sein kann und soll”). Interkulturelles Lernen ist dann ein Programm, das sich an Migranten und “Autochthone” richtet, aber nicht im bilateralen Verhältnis (“die Einheimischen müssen lernen, die Migranten zu akzeptieren und diese, die Einheimischen”), sondern ebenso an die Migranten untereinander. Das Ziel interkulturellen Lernens dieses Verständnisses ist die Befähigung der vielen Einzelnen in ihrer multiplen kulturellen Prägung zum Zusammenleben mit Menschen, die in vielfacher Weise anders geprägt sind.

Für Geschichtslernen könnte daraus gefolgert werden, dass eine Sozialisation der Migranten zur Mehrheitsgeschichte hin kombiniert mit dem Anspruch, “den” Angehörigen der Mehrheitskultur “die” Herkunftsgeschichten näherzubringen, nicht ausreicht, sondern dass vielmehr allen gemeinsam eine gemeinsame neue historische Identität zumindest anzubieten ist – etwa im Sinne eines Kosmopolitismus und einer menschenrechtlich-universalen Kultur.5 Andere Schlussfolgerungen erscheinen jedoch weitaus plausibler – so die Konzeption, Geschichtslernen sollte weniger die Lernenden zu einer mehr oder weniger homogenen Gemeinschaft zusammenschweißen, also weder die Migranten zu Mitgliedern der als unverändert gedachten Zielkultur machen, noch alle zusammen zu einer neuen Gesellschaft gleichen Typs, sondern vielmehr dazu beitragen, dass alle in die Lage versetzt werden, als gleichberechtigte Mitglieder an einer neuen Form von Gesellschaft zu partizipieren, die weniger auf Homogenität aufgebaut ist als mehr auf der Befähigung aller zum Umgang mit Heterogenität, mit Andersartigkeit. Dazu könnte etwa beitragen, dass die unterschiedlichen Herkunfts-Kulturen nicht als solche (und nicht nur für die jeweils aus ihnen stammenden), sondern in ihren gegenseitigen sachlichen (=”realgeschichtlichen”) wie perspektivischen Beziehungen thematisiert werden, und somit dem Einzelnen die Möglichkeit geboten wird, seine eigene historische Identität zu reflektieren und somit (neu) zu begründen.6 Auch die Konzeption, die Migrationserfahrung (bzw. die Erfahrung, (vermeintlich) erstmals mit Migranten zu tun zu haben) selbst zum Ausgangspunkt historischen Fragens und Lernens zu machen. In diesem Sinne erfordert historisches Lernen in der Migrationsgesellschaft, aber auch in der globalisierten Welt weniger die “Vermittlung” einheitlicher Geschichtsbilder (auch nicht das linke und liberale der negativen Erinnerung), sondern mehr die “Vermittlung” zwischen den Orientierungsbedürfnissen, Fragen, Konzepten und den aus ihnen entspringenden Erzählungen aus unterschiedlichen Perspektiven. Es erfordert die Umstellung historischen Lernens auf de Entwicklung der Fähigkeit, in dieser Vielfalt historischer Fragen und Erzählungen, sowohl die jeweils anderen ernst zu nehmen, gleichzeitig aber auch die eigenen Fragen und Bedürfnisse, die eigenen Werte und Orientierungen zu schärfen, und sich nicht in einem relativistischen “any history goes” zu verlieren. Die zu entwickelnde Fähigkeit besteht vielmehr darin, innerhalb einer diversifizierten und kontroversen Geschichts- und Erinnerungskultur partizipatons- und handlungsfähig zu sein im Sinne einer Beteiligung an der Aushandlung vernünftiger Geschichtskonzepte. Es geht darum, im eigenständigen historischen Denken “kompetent” zu werden.

  1. vgl. auch HANSEN, KLAUS PETER (2003): Kultur und Kulturwissenschaft. Eine Einführung.; 3. Aufl.; Tübingen, Basel: Francke. []
  2. Vgl. etwa WELSCH, WOLFGANG (1997): „Transkulturalität.“ In: Universitas 52,1; S. 16-24; []
  3. Witte, Arnd (2006): „Überlegungen zu einer (inter)kulturellen Progression im Fremdsprachenunterricht.“ In: Fremdsprachen lehren und lernen 35, S. XX. []
  4. vgl. auch KÖRBER, ANDREAS (2001): „Geschichte und interkulturelles Lernen. Begriffe und Zugänge.“ In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 52; 5-6; S. 292-304 bzw. KÖRBER, ANDREAS (2001): „Interkulturelles Geschichtslernen – eine Einführung.“ In: KÖRBER, ANDREAS (Hrsg.; 2001): Interkulturelles Geschichtslernen. Geschichtsunterricht unter den Bedingungen von Einwanderung und Globalisierung. Konzeptionelle Überlegungen und praktische Ansätze. Münster: Waxmann (Novemberakademie; 2), S. 5-25. []
  5. Bodo von Borries nennt das “Menschenrechtsgeschichte als Ersatzreligion”. Siehe Borries, Bodo von (2001): „Interkulturelles Geschichtslernen – ja sicher, aber wie?“ In: Körber, Andreas (Hrsg.; 2001): Interkulturelles Geschichtslernen. Geschichtsunterricht unter den Bedingungen von Einwanderung und Globalisierung. Konzeptionelle Überlegungen und praktische Ansätze. Münster: Waxmann (Novemberakademie; 2), S. 73-96., S. XX. []
  6. Dazu ein Beispiel: Das erforderte etwa, beim Thema “Entdeckungen” und “Kolonialismus” konsequent sowohl die Politiken der europäischen Staaten und der in/aus ihnen Tätigen Handelskompagnien (auch in ihrer Rivalität untereinander), aber auch verschiedener Interessengruppen in diesen Staaten (inklusive Kritikern), als auch unterschiedlicher Akteure in den zu kolonisierenden/kolonisierten Gebietenzu thematisieren (Multiperspektivität im engeren Sinne) – und es erforderte, die Historiographien der unterschiedlichen “Kulturen” dazu kontrastiv zu verwenden (“Kontroversität”). []