Neuer Artikel zur Frage Kompetenzen versus Inhalte im Geschichtslernen

Körber, Andreas (2010): “Kompetenzorientierung versus Inhalte.” In: Schulmanagement 6/2010, S. 8-11.

Ein kurzer Artikel in Heft 6 (2010) der Zeitschrift Schulmanagement, um den ich gebeten wurde, hinterfragt die Entgegensetzung von „Inhalten“ und „Kompetenzen“:

Körber, Andreas (2010): “Kompetenzorientierung versus Inhalte.” In: <a href=“http://www.oldenbourg-klick.de/zeitschriften/schulmanagement/2010-6″>Schulmanagement 6/2010</a>, S. 8-11. Er ist auch verfügbar bei pedocs: < href=“http://www.pedocs.de/volltexte/2014/9596/pdf/Schulmanagement_2010_6_Koerber_Kompetenzorientieung_vs_Inhalte.pdf“>http://www.pedocs.de/volltexte/2014/9596/pdf/Schulmanagement_2010_6_Koerber_Kompetenzorientieung_vs_Inhalte.pdf</a>

Was können Schüler in Geschichte beim Abitur? Neue Untersuchung mit Stellungnahmen zur Kompetenzorientierung

Die FAZ berichtet über die neue Untersuchung von Bernd Schönemann u.a. über Aufgabenstellungen und Bearbeitungen in Abituraufgaben in NRW.

Ich habe die Studie noch nicht selbst vorliegen. Sie gehört aber sicher zur Pflichtlektüre der nächsten Wochen.

Neue "nationale Bildungsstandards" des Geschichtslehrerverbandes

Auf dem 48. Historikertag in Berlin werden die überarbeiteten Bildungsstandards des Geschichtslehrerverbandes vorgestellt (vgl. zur Berichterstattung; auf der Webseite des Geschichtslehrerverbandes findet sich noch die erste Ausgabe von 2007). Man darf gespannt sein, ob sich am Konzept etwas geändert hat, oder vielmehr Einzelheiten nachgebessert wurden.

Kompetenzorientierung und Diagnostik auf dem Weg in die Schule (?)

Immer wieder finden sich auch im Netz Dokumente, die zeigen, wie die Debatte um Kompetenzorientierung und Kompetenzdiagnostik in den Schulsystemen der Länder, d.h. in Studienseminaren, Fortbildungsinstitutionen und Fachkonferenzen „umgesetzt“ wird.
Das kann angesichts des ja noch keineswegs in irgendeiner Art abgeschlossenen Stands der Debatte nur bedeuten, dass Konkretisierungen, Bezüge auf Themen, Kleinarbeitungen, Zusammenstellungen und -fassungen, aber eben auch argumentative Fortführungen gleichzeitig, neben- und ineinander verschränkt zu finden sind. Es ist die Fortführung der Debatte auf anderen Ebenen – eigentlich auch ein Ausweis dessen, dass die oft beklagte Spaltung zwischen akademischer Geschichtsdidaktik einer- und „Schule“ andererseits gar nicht existiert. Auch Werner Heils Buch „Kompetenzorientierter Geschichtsunterricht“ Stuttgart 2010 (und seine Person als Didaktikdozent an der Schule, Fachseminarleiter und Geschichtslehrer) sind Ausweis dieser „Ebenen“-übergreifenden Denkanstrengung.
Das müsste eigentlich verstärkt werden.

Hier kann aus Zeitgründen keine vollständige Zusammenstellung der betreffenden Dokumente geleistet werden – aber ein Anfang sei gemacht. Ich hoffe, das immer wieder mal zu ergänzen. Wer mich auf weitere solche Dokumente hinweisen mag, sei herzlich dazu eingeladen.

  1. Präsentationen, Konzeptpapiere etc.
    1. Scherer, Gabriella (2006): Förderung von historischen Kompetenzen im Geschichtsunterricht Nemzeti Tankönyvkiadó. Ungarn (PowerPoint)
    2. Gausmann, Frank (2008): „Kompetenzorientierung im Geschichtsunterricht.“ Überlegungen, vorgestellt auf der Fachkonferenz Geschichte der LTS Biedenkopf am 11.02.08.. Gausmann ist Fachleiter für Geschichte am Studienseminar für Gymnasien Marburg. Allgemeine Überlegungen zum Wandel von Inhalts- zur Kompetenzorientierung. Benutzt vor allem das Kompetenzmodell von Michael Sauer und Franziska Conrad.
    3. Baden-Württemberg, Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen; ZPG Geschichte (6.11.2009): Vortrag „Diagnosekompetenz im Fach Geschichte fördern“ (Akademie Bad Wildbad; 6.11.2009). Bietet vor allem eine Gegenüberstellung der Graduierungs-Konzeption unseres Kompetenzmodells und der Entwicklungs-Konzeption von Dagmar Klose sowie einen Versuch, beide zu verbinden. Leider nur die PowerPoint-Fassung (und ohne Nennung der Autorennamen).
    4. Janik, Tilman(Seminar Stuttgart); Wypior, Cajus (Seminar Heilbronn) (2010): Kompetenzorientierter Geschichtsunterricht.. Bietet auf drei Plakaten eine Zusammenfassung der FUER-Modells und eine Verbindung zu spiralcurricularem Vorgehen mit Blick auf das fächerübergreifende Erreichen „übergreifender“ Kompetenzen.
  2. Unterrichtsmaterialien
    1. Hohmann, Franz (Hrsg.; 2009): Arbeitsblätter für den kompetenzorientierten Geschichtsunterricht. Bd. 1:
      Von der Frühgeschichte bis zum Frühmittelalter.
      Bamberg: CC Buchner Verlag; 72 S.; ISBN 978-3-7661-4506-2
      . Ich habe den Band noch nicht in Händen gehabt, kann also noch nicht sagen, welches Konzept von Kompetenzorientierung ihm zu Grunde liegt und wie sinnvoll das ist.

Wieder Diskussion zum "chronologischen Geschichtsunterricht"

Zur Zeit findet anlässlich einer Umstrukturierung des Lehrplans in Brandenburg eine weitere Runde der Diskussion um die Rolle der Chronologie im Geschichtsunterricht statt. Infrage steht wieder einmal (und immer zu Recht), ob die Chronologie als Gesichtspunkt für die Anordung der Gegenstände/Themen im Geschichtsunterricht unverzichtbar (weil ‚in der Natur der Sache liegend‘), bei Vorliegen besserer Kriterien verzichtbar, zu ergänzen oder gar problematisch und zu überwinden ist.
Geführt wird die Debatte unter anderem in den Blogs „weblog.histnet.ch“ von Peter Haber und „Medien im Geschichtsunterricht“ von Daniel Eisenmenger.
Mir scheint, dass dabei zwar nicht unbedingt sehr neue Argumente zur Sprache kommen, aber angesichts der Herausforderung durch die Kompetenzorientierung manches doch einen beachtenswerten neuen Aspekt gewinnt. Das ist zum Beispiel der Fall im bislang letzten Beitrag von Daniel Eisenmenger unter dem Titel „Postmoderne Beliebigkeit“.

Allerdings thematisiert die Debatte das Problem wohl in grundsätzlicherer Form als die Bildungsadministration in Brandenburg bei der auslösenden Entscheidung. Wenn stimmt, was Daniel Eilsenmenger in einem älteren Beitrag der Debatte („Weg vom chronologischen Durchgang“) anführt, dass im dortigen Lehrplan die Chronologie als Ordnungsprinzip aufgegeben wurde, damit Schülerinnen und Schüler früher als bisher Geschichtsunterricht über die DDR erhalten können (begründet wird das demnach mit dem zu geringen Wissen um die DDR).

Derartiges ist nicht neu. Vor vielen Jahren hat Hamburg zum Beispiel die Lehrpläne so geändert, dass der Nationalsozialismus bereits in der 9. Klasse eingeordnet ist, so dass kein Schüler ohne die Behandlung dieses Themas die Schule verlässt.

Wenn die Chronologie nur zu diesem Zweck und in diesem Falle aufgegeben werden sollte („Vorziehen“ dieses Themas), dann wäre das durchaus problematisch, bedeutete es doch keine Abkehr von der Chronologie, sondern vielmehr ihre Bestätigung für den „Rest“ der Geschichte – und ihre Delegitimierung.

Wenn aber die Einsicht, dass dieses Thema auch für die jüngeren Schüler bereits so relevant ist, dass seine schulische Behandlung auch für sie ermöglicht werden muss, dann kann, ja muss das der Ansatz sein, über die Chronologie grundsätzlich nachzudenken, und andere Kriterien zu suchen. Eisenmenger formuliert eine Möglichkeit:

An die Stelle der chronologischen Ordnung als Rahmen des Unterrichts träte ein Perspektivwechsel, der es erlaubt, den Geschichtsunterricht auf den Vorstellungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler aufzubauen. Das wäre ein Geschichtsunterricht, der von den Kindern und Jugendlichen ausgeht – obwohl ich das als oft hohle Phrase aus dem erziehungswissenschaftlichen Teil des Studiums nicht schätze, trifft es dies wohl am besten – und bei dem die Chronologie nicht mehr den Unterrichtsgang vorstrukturiert sondern zur Ordnungskategorie und Orientierungshilfe auf der Ebene der einzelnen Themenbereiche wird.

Das wäre sehr sinnvoll:
Ein Geschichtsunterricht, der an den Deutungs-Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler ansetzt, an den ihnen in ihrer Gegenwart begegnenden Geschichts-Debatten, und sie befähigt, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden – und zwar sowohl über die „Realgeschichte“ (=“Re-Konstruktion“) wie auch über unterschiedliche Darstellungen und Beurteilungen derselben („De-Konstruktion“). So würden die Lernenden befähigt, selbst an dieser Deutungsgesellschaft teilzuhaben.

Aber wie es scheint, liegt die Sache durchaus anders. Die Begründung für den früheren Ansatz dieses Themas sei nämlich, so Eisenmenger in einem anderen Beitrag, der Befund, dass die Schüler so wenig über die DDR-Geschichte wüssten. Im Hintergrund stehen wohl (auch) die (empirisch schlecht abgesicherten) Befunde von Schroeder/Deutz-Schroeder und die daraus entstandene Diskussion. Dort allerdings wird (ohne den allgemeinen Befund, Schüler wüssten „zu wenig“ zu entwerten) „Wissen“ vornehmlich mit dem Verfügen über eine bestimmte Deutung gleichgesetzt. Schüler müssten wissen, dass die DDR ein Unrechtsstaat war. Es geht dann weniger darum, sie zu befähigen, die Validität (anhand von Sachurteilen) und die Konnotationen und Implikationen dieses Werturteils zu prüfen.

Trägt der Beutelsbacher Konsens eigentlich noch? Wenn der Ansatzpunkt für einen derart schülerorientierten Geschichtsunterricht ist, dass die DDR-Geschichte in Wissenschaft und Lebenswelt umstritten ist, dann müssen auch die kontroversen Urteile darüber vorkommen, analysiert werden, und unterschiedliche eigene Urteile erlaubt sein – etwa dass ein Schüler zu dem Urteil kommt, dass der Begriff „Unrechtsstaat“ in dem Sinn anwendbar sei, dass die DDR gerade kein Rechtsstaat gewesen sei, und dass oftmals das Justizwesen gegen elementare Rechtsgrundsätze verstoßen hat, dass aber eine Deutung, das ALLES in der DDR grundsätzlich Unrecht gewesen sei, dass es „kein Richtiges Leben im Valschen“ gegeben habe, weniger zuträfe. Ebenso muss aber auch die andere Auffassung möglich sein.
Ob das allerdings schon in niederen Klassen so erreicht werden kann, ist durchaus offen. Wenn es angestrevt würde, wäre es in Fortschritt. Es dürfte nicht darum gehen, die Jugendlichen im Sinne der liberal-freiheitlichen Ordnung zu indoktrinieren. So richtig und notwendig diese ist, so wenig eignet sie sich dazu, per administrativ und pädagogisch hoheitlicher Autorität vorgegeben zu werden. Gerade das Nachdenken auch über die jeweils anderen Urteile zeichnet doch die Freiheit aus.

Aus dieser Überlegung entsteht dann durchaus der Bedarf, den Geschichtsunterricht anders aufzubauen. Es müsste etwa zunächst (in niederen Klassen) darum gehen, mit elementaren Ordnungs- und Begriffssystemen umgehen zu lernen, um in späteren Phasen an anderen, aber immer wieder auch an wiederkehrenden Themen (Spiralcurricular) zur Reflexion der Urteile und der Urteilsgrundlagen zu gelangen.

Kurzum:
Es erscheint dringend nötig, dass Schülerinnen und Schüler mehr und besser über die DDR-Geschichte lernen, dass die Fragen von Recht und Unrecht, Tätern und Opfern, Diktatur- und Unrechtscharakter, von Demokratie- und Menschenrechtsverständis(sen) (im Plural!) und weitere thematisiert werden; dass Zeitzeugen und ihre Erfahrungen einbezogen werden. Das ist hier nicht anders als beim Gegenstand Nationalsozialismus und Holocaust. Jegliche Verkürzung auf das Lernen vorgegebener Urteile wäre dabei aber kontraproduktiv.

Sinnbildungsmuster und Triftigkeiten – eine Fingerübung aus einer Klausur

Körber, Andreas (26.7.2010): „Sinnbildungsmuster und Triftigkeiten – eine Fingerübung aus einer Klausur“

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Fremdverstehen und Perspektivität im Geschichtsunterricht

Körber, Andreas (26.7.2010): „Fremdverstehen und Perspektivität im Geschichtsunterricht“

Das Konzept des „Fremdverstehens“ spielt in der Geschichtsdidaktik wie in der Fremdsprachendidaktik eine Rolle – Grund genug, über das Verhältnis der gleich lautenden Konzepte beider Fachdidaktiken nachzudenken.
Beim Fremdsprachenlernen ist das Konzept offenbar Teil einer moderneren Didaktik, welche sich nicht allein auf den Spracherwerb (im Sinne von „langue“) konzentrieren will, sondern Kommunikationsfähigkeit im weiteren Sinne in den Blick nimmt. Im Zuge dieser Orientierung wurden offenbar die einer älteren Tradition (gerade auch des Denkens in National-Kulturen) verhafteten Anteile von „Landeskunde“ überführt in einer modernerer Kulturtheorie und-wissenschaft entsprechenden Konzepte interkulturellen Lernens. Es geht demnach im engeren Sinne des (fremd-)sprachlichen Kompetenzerwerbs um die Befähigung der Lernenden, nicht nur aktiv und passiv korrekt ‚die fremde Sprache‘ zu benutzen, sondern die sich in ihr ausdrückenden und von ihr mit geprägten kulturellen Perspektiven auf Welt zu verstehen. „Fremdverstehen“ ist also in der Fremdsprachendidaktik ein ganz eng mit dem interkulturellen Lernen verbundenes Konzept.
Das gilt auch für die Geschichtsdidaktik. „Fremdverstehen“ ist als Konzept auch hier zunächst (und sehr früh) mit dem Blick auf die Herausforderungen eines Geschichtsunterrichts „in einer kleiner werdenden Welt“ reflektiert worden (Schörken 1980), womit wesentliche Anstöße interkulturellen Lernens vorweggenommen wurde. Dann geriet dieser interkulturelle Fokus ein wenig ins Hintertreffen gegenüber einer Aufwertung des Begriffs in einer anderen Perspektive, nämlich des sozialen Fremdverstehens. Gemeint war die Aufgabe des Geschichtsunterrichts, im Rahmen der Abkehr von einem zunehmend kritisierten, bildungsbürgerlichen und geisteswissenschaftlichen nationalen Geschichtsbildes und der Zuwendung zu sozialgruppenspezifischen Perspektiven und insbesondere einer „Geschichte von unten“, die spezifischen Orientierungsbedürfnisse, Deutungs- und Erklärungsmuster und somit Geschichtsbilder innerhalb der eigenen „Nation“ oder Kultur ernst zu nehmen und anzuerkennen. „Fremdverstehen“ wurde somit zu einem Konzept, das der inneren Kohäsion nicht durch Uniformierung und Vermittlung eines gemeinsamen Geschichtsbildes, sondern geradezu durch Anerkennung der Unterschiede, diente. Erst später ist der Begriff dann im Zuge des (späten) Einstiegs der Geschichtsdidaktik in die Debatte um das „interkulturelle Lernen“ (vgl. Rüsen 1998, Alavi 1998, Alavi/v. Borries 2000; Körber 2001; dazu zuletzt Körber 2010 i.E.) wieder im interkulturellen Sinne aufgegriffen worden.
In dieser Hinsicht besteht offenkundig deutlicher Nachholbedarf, zumindest auf Seiten der Geschichtsdidaktik, die Ergebnisse der Reflexion auch der jeweils anderen Disziplin (vor allem des Graduiertenkollegs „Didaktik des FRemdverstehens“; Bredella & Christ 2007) für sich nutzbar zu machen. Es scheint nämlich so zu sein, dass in beiden Disziplinen partiell durchaus vergleichbare oder zumindest komplementäre Diskussionen und Ergebnisse vorliegen. Das mag etwa für das Konzept der „Perspektivenkoordination“ (Kollenrott 2008, 48) gelten, das für das Fremdverstehen beim Sprachenlernen als höchstes Ziel gehandelt wird. Indem somit gerade nicht die Fähigkeit, quasi die Perspektiven zu „switchen“ und geradezu „in der anderen Kultur“ zu denken, zum obersten Ziel erhoben wird (wie es in der Folge einiger Kulturschocktheorien und Kulturwechseltheorien zuweilen gefordert wurde; vgl. Witte 2006, zit n. Hu 2008; dazu Körber 2010 i.E.), indem also das „mit den Augen der/des Anderen sehen“ nicht als Ziel, sondern als Bedingung erkannt wurde für ein Sehen mit den eigenen Augen (vgl. Dehne 2008, 130), das sich seiner Perspektivik und Perspektive bewusster ist, und als solches die Anderen besser, wenn auch nicht „vollständig“ „versteht“, sind hier ähnliche Erkenntnisse zu erkennen.
Dennoch besitzt der Begriff des Fremdverstehens in der Geschichtsdidaktik mit einigem Recht einen weiteren Ort. v.Borries/Tornow schrieben 2001: „Geschichte ist per se Fremdverstehen – übrigens auch per se interkulturell“ (84). Das kann als eine der üblichen Behauptungen gelesen werden, dem eigenen Fach qua seiner Natur eine besondere Eignung für das gerade hoch gehaltene Bildungsziel (2001 war das das „Interkulturelle“) zu attestieren. Es kann und muss aber mindestens ebenso als eine Einsicht in die spezifische Natur des historischen Denkens verstanden werden: dass historisch Denkende (und somit auch historisch Lernende) es selbst dort, wo sie sich im Bereich der „eigenen“ Geschichte bewegen, wo sie die Vergangenheit ihrer eigenen Gruppe, ihrer Nation, ihrer Kultur etc. in den Blick nehmen, mit Fremdheit zu tun haben. „The past is a Foreign Country“ betitelte David Lowenthal (übrigens von Hause aus Geograph) sein wohl einflussreichstes Werk („They do things differently there“). Der Zeitablauf selbst ist (besser: die in ihm statt findenden Veränderungen sind) es, die die Kulturen einander fremd macht. Selbst wer sich den Herausforderungen interkulturellen Fremdverstehens verweigern wollte, käme bei der Beschäftigung mit der Vergangenheit nicht um ein solches Fremdverstehen herum (es sei denn, die temporale Fremdheit würde schlichtweg geleugnet, im Modus traditionaler Sinnbildung für nebensächlich gegenüber den weiter gültigen Konstanten erklärt o.ä.).
Dass die spezifisch historische Einübung in ein Fremdverstehen auch zur Beförderung der Fähigkeit zur verstehenden und anerkennenden Auseinandersetzung mit gegenwärtig Fremden führt, dass Geschichte (und mit ihr Geschichtsunterricht) also nicht nur per se interkulturell, sondern darüberhinaus interkulturellem Verständigen per se förderlich sind, kann gehofft und geglaubt werden, wäre aber noch zu untersuchen.
Bei der Reflexion dieser Frage wird es wichtig sein, sich auch die Unterschiede zwischen den beiden Formen des Fremdverstehens, nämlich des synchronen (gleichzeitigen) gegen über anderen Kulturen einer-, und des diachronen gegenüber anderen Zeiten andererseits, zu vergegenwärtigen.

Eine Grafik mag dazu hilfreich sein:

Fremdverstehen syn- und diachron

 

In dieser Grafik bezeichnen:

  • 1 und 2 die Herausforderungen zwischen gegenwärtigen „Kulturen“, Sub- und Teil“kulturen“ verschiedenster Art, sich in der heutigen Zeit miteinander verständigen zu können, und dafür die Perspektive der jeweils Anderen zumindest partiell einnehmen zu können und sie zu „verstehen“. Da dies idealerweise und als Herausforderung ein gegenseitiger Prozess ist, ist es als Doppelpfeil gezeichnet.
  • 3 und 4 hingegen die spezifisch historische Herausforderung des Verstehens der Menschen einer anderen Zeit. Dieser Prozess ist (entgegen allen idealistischen Vorstellungen eines „Gespräch[s] des menschlichen Geistes über die Jahrhunderte teilzuhaben …“ – so der Titel der von K. GOEBEL 1990 hg. Festschrift für H. G. Kirchhoff) nicht bi-direktional und somit nur mit einfachen Pfeilen eingezeichnet.

Im Gegensatz zu 1 und 2 ist die spezifisch historische Herausforderung in 3 und 4 anders strukturiert: Es kann auch idealiter nicht um ein <em>gegenseitiges </em> Verstehen des Fremden gehen: der Auftrag liegt allein bei uns. Dass unsere Vorfahren uns „verstehen“ mögen, ist außer in Gedankenspielen, nicht plausibel. Ebensowenig aber können uns „die Anderen“ antworten außerhalb der Materialien aus ihrer Zeit, die sie uns überlassen haben bzw. die (wie auch immer) „auf uns gekommen“ sind. Es ist eben nicht möglich, dass die Fremden mit ihrer Kompetenz des Fremdverstehens uns entgegenkommen, uns korrigieren, mit uns über Wahrnehmungen, Deutungen, Be-Deutungen etc. verhandeln. Historisches Fremdverstehen ist eine ganz schön einseitige Angelegenheit. Und, der Nachwelt, obliegt die Verantwortung.

  • 5 und 6 bezeichnen sodann die doppelten Herausforderungen, aus einer eigenen heutigen Perspektiven die Vergangenheit einer anderen verstehen zu wollen und/oder sollen, wie auch die Tatsache, dass natürlich „die Anderen“ ebenso ihren Blick auf „unsere“ Vergangenheit haben.
  • 7 und 8 schließlich bezeichnen die (uns wiederum nur über Re-Konstruktionen empirisch fassbare) Tatsache, dass die Beziehungen von Fremd- und Selbst-Wahrnehmungen und somit das „Fremdverstehen“, wenn auch nicht notwendig als Norm, so doch aber als reale Herausforderung, natürlich auch in der Vergangenheit gegeben waren.

In allen genannten Beispielen sind — das kommt hinzu — die Elemente und Beziehungen nicht einfach gegeben, sondern müssen denkend (re-)konstruiert werden. Wer „sie“ sind, und wer „wir“, kann weder einfach als gegeben angenommen werden noch als in einem einmaligen Denkakt festzulegen. Das liegt unter anderem daran, dass jeder Einzelne von uns nicht einem „Wir“ angehört und somit jeder einzelne Andere nicht einem „sie“, sondern vielen gleichzeitig. So kommt es ständig vor, dass ein konkreter anderer Mensch in einer Hinsicht Teil der „Wir“-Gruppe und in anderer Teil des „Sie“ ist — sei es, dass ein Mitschüler unserer Lernenden im Rahmen einer Schulgeschichte einmal als Angehöriger der Parallelklasse erscheint, dann wieder als Mitglied der gleichen Schule (eine Maßstabsfrage also), sei es dass ein Bekannter hinsichtlich seines Musikgeschmacks „einer von uns“ ist, aber leider Anhänger eines anderen Fußballvereins.

Hier nun schlägt die Differenzierung zwischen syn- und diachronem Fremdverstehen voll durch: Während es im synchronen Verhältnis möglich ist, mit dem Gegenüber über seine Vorstellungen des „wir“ und des „sie“ zu diskutieren, die jeweilige Selbst-Sicht aktiv zu erfragen und auszutauschen, gelingt dies gegenüber den Angehörigen fremder Zeiten nicht. Hier müssen die Selbst- und Fremdbilder mit Hilfe der historischen Methode erschlossen werden.

Wichtiger aber noch ist, dass das „Wir“ und das „Sie“ nicht nur konstruiert werden müssen, sondern dass in der historischen, diachronen Perspektive die Identität der beiden (bzw. vielen) Identitäten über t1 und t2 hinweg ebenso Konstruktionen sind. Wer das „Wir“ in einer Vergangenheit war, muss ebenso denkend erschlossen und plausibel gemacht werden. Das gilt natürlich für „Sie“ ganz genauso: Welche Teile der Vergangenheit zur „Deutschen“ Geschichte gehören ist somit ebenso Gegenstand von Konstruktion wie der Umfang der „Türkischen Geschichte“.

Nr. 5 und 6 machen nun deutlich, dass auch dieses wieder Gegenstand interkultureller Verhandlungsnotwendigkeiten sein kann. Was wir in unserer eigenen historiographischen Tradition unter „Türkische Geschichte“ fassen, muss mit dem Bild der heutigen Türken keineswegs übereinstimmen — ebensowenig wie die Vorstellung dessen, was „Deutschland“ in Vergangenheit und Gegenwart ausmacht, von uns allein bestimmt werden könnte.

Historisches Fremdverstehen umfasst also

  • die intellektuelle (dabei aber auch ästhetische, moralische, politische etc.) Herausforderung, Menschen in früheren Zeiten  zu „verstehen“, wobei ein gegenseitiges Verständigen über dieses Verstehen, über das Gelingen von Verständnis, nicht möglich ist. Man wird keine Zustimmung für seine Deutungsversuche erhalten. Kommunikative Validierungen eigener Deutungen durch Gespräche mit dem Betroffenen gelingen der Geschichte nicht;
  • die intellektuelle (…) Herausforderung, gegenwärtige „Andere“ zu verstehen, und zwar im Falle der Geschichte hinsichtlich ihrer Orientierungsbedürfnisse, ihrer historischen Selbstverständnisse, ihrer Deutungs- und Erklärungsmuster, Norm- und Wertvorstellungen und den daraus entstehenden Geschichtsbildern.
  • die sich aus der Kombination der beiden ergebende doppelte Herausforderung, die historischen Identitätskonstruktionen „der Anderen“ zu verstehen (und anzuerkennen), dabei aber selbst auch gegenüber den zeitlich und kulturell Anderen selbst ein Verständnis aufzubauen.

Insbesondere mit Blick auf die spezifisch historische Dimension kann „Verstehen“ somit nicht tatsächlichen gültigen Nachvollzug der Wahrnehmungen, Denk-, Urteils- und Handlungsweisen „der Anderen“ meinen. Es kann mangels der Möglichkeit der kommunikativen Validierung weder der prinzipiellen Unverfügbarkeit der Vergangenheit und somit der prinzipiell narrativen Struktur historischer Deutungen, nicht darum gehen, die Anderen „in uns“ abzubilden. Weitaus fruchtbarer als Gelingensbedingung für „Verstehen“ und „Verständnis“ ist die Konzeption eines „verständig darüber sprechen“ könnens. Damit wird nicht das unerreichbare Ideal einer Annäherung an die Vergangenheit zum Kriterium, sondern die innere Plausibilität des Nachvollzugs.

Gerade weil dies so ist, ist aber auch zu fordern, dass die eigenen Konzepte der „fremden“ Geschichte (ebenso wie „fremde“ Geschichten über das „eigene“) auf der Ebene der Gegenwart kommunikativ validiert werden. Das bedeutet, dass immer dort, wo es um „fremde Geschichte“ geht, nicht nur auf der Ebene der Quellen, sondern gerade auch auf derjenigen der rezenten Deutungen beide/alle Perspektiven zumindest partiell herangezogen werden.

Literatur

ALAVI, BETTINA (1998): Geschichtsunterricht in der multiethnischen Gesellschaft. Eine fachdidaktische Studie zur Modifikation des Geschichtsunterrichts aufgrund migrationsbedingter Veränderungen. Frankfurt am Main: IKO – Verlag für interkulturelle Kommunikation (Interdisziplinäre Studien zum Verhältnis von Migrationen, Ethnizität und gesellschaftlicher Multikulturalität; 9).

ALAVI, BETTINA; BORRIES, BODO v. (2000): „Geschichte.“ In: REICH, HANS; HOLZBRECHER, ALFRED; ROTH, HANS JOACHIM (Hrsg.; 2000): Fachdidaktik interkulturell. Ein Handbuch. Opladen: Leske + Budrich, S. 55-91.

DEHNE, BRIGITTE (2008): „‚Mit eigenen Augen sehen‘ oder ‚Mit den Augen des anderen sehen‘? Eine kritische Auseinandersetzung mit den geschichtsdidaktischen Konzepten der Perspektivenübernahme und des Fremdverstehens.“ In: BAUER, JAN-PATRICK; MEYER-HAMME, JOHANNES; KÖRBER, ANDREAS (Hrsg.; 2008): Geschichtslernen – Innovationen und Reflexionen. Geschichtsdidaktik im Spannungsfeld von theoretischen Zuspitzungen, empirischen Erkundungen, normativen Überlegungen und pragmatischen Wendungen – Festschrift für Bodo von Borries zum 65. Geburtstag. Kenzingen: Centarurus Verlag (Reihe Geschichtswissenschaft; 54), S. 121-144.

GOEBEL, KLAUS (1990): “Am Gespräch des menschlichen Geistes über die Jahrhunderte teilzuhaben.“.Festschrift für H.-G. Kirchhoff. Bochum: Brockmeyer.

HU, ADELHEID (2008): „Interkulturelle Kompetenz. Ansätze zur Dimensionierung und Evaluation einer Schlüsselkompetenz fremdsprachlichen Lernens.“ In: FREDERKING, VOLKER (Hrsg.; 2008): Schwer messbare Kompetenzen. Herausforderungen für die empirische Fachdidaktik. Baltmannsweiler: Schneider Verlag, S. 11-35.

KOLLENROTT, ANNE INGRID  (2008). Sichtweisen auf deutsch-englisch bilingualen Geschichtsunterricht. Eine empirische Studie mit Fokus auf interkulturelles Lernen. Frankfurt a.M.: Lang.

KÖRBER, ANDREAS (Hrsg.; 2001): Interkulturelles Geschichtslernen. Geschichtsunterricht unter den Bedingungen von Einwanderung und Globalisierung. Konzeptionelle Überlegungen und praktische Ansätze.1. Aufl.  Münster: Waxmann (Novemberakademie; 2).

KÖRBER, ANDREAS (2010): „Theoretische Dimensionen des Interkulturellen Geschichtslernens.“ In: Ventzke, Marcus; Mebus, Sylvia; Schreiber, Waltraud (Hgg.; 2010): Geschichte denken statt pauken in der Sekundarstufe II. 20 Jahre nach der friedlichen Revolution: Deutsche und europpäische Perspektiven im gymnasialen Geschichtsunterricht. Radebeul: Sächsisches Bildungsinstitut. S. 25-48.

LOWENTHAL, DAVID (1985): The Past is a Foreign Country. Cambridge: Cambridge UP.

RÜSEN, JÖRN (Hrsg.; 1998): Die Vielfalt der Kulturen. Erinnerung, Geschichte, Identität 4. Frankfurt am Main: Suhrkamp Taschenbuch Verlag (suhrkamp taschenbuch wissenschaft; 1405).

SCHÖRKEN, ROLF (1980): „Geschichtsunterricht in der kleiner werdenden Welt. Prolegomena zu einer Didaktik des Fremdverstehens.“ In: SÜSSMUTH, HANS (Hrsg.; 1980): Geschichtsdidaktische Positionen. Bestandsaufnahme und Neuorientierung. Paderborn: Ferdinand Schöningh (UTB; 954), S. 315-336.

WITTE, ARND (2006): „Überlegungen zu einer (inter)kulturellen Progression im Fremdsprachenunterricht.“ In: Fremdsprachen lehren und lernen 35.

Rezension zu Werner Heil (2010): Kompetenzorientierter Geschichtsunterricht. Stuttgart: Kohlhammer (Geschichte im Unterricht; Bd. 1)

Körber, Andreas (2010): Rezension zu Werner Heil (2010): Kompetenzorientierter Geschichtsunterricht. Stuttgart: Kohlhammer (Geschichte im Unterricht; Bd. 1). In: Historisch Denken Lernen. Blog des Arbeitsbereichs Geschichtsdidaktik an der Universität Hamburg.

Anzuzeigen ist ein zugleich wichtiges und problematisches Buch zur aktuellen Debatte um Kompetenzen in der Geschichtsdidaktik und ihrer Umsetzung für den Geschichtsunterricht. Werner Heil, Gymnasiallehrer, Fachseminarleiter und Lehrbeauftragter für Geschichtsdidaktik in Stuttgart hat mit dem ersten Band der neuen Reihe “Geschichte im Unterricht” ein Werk vorgelegt, das in seinem ersten Teil Wesentliches zur Klärung der gegenwärtigen Arbeiten zur Kompetenzorientierung des Geschichtsunterrichts leistet – hoffentlich gerade auch für die Rezipienten dieser Anstrengungen, die Geschichtslehrer. Dieser erste Teil besticht durch die Klarheit, mit der der Gedanke der Kompetenzförderung ernst genommen und zur Grundlage einer gleichzeitig wertschätzenden wie auch urteilsfreudigen Analyse einer Reihe von Lehrplänen wie dreier der bisher vorgelegten Kompetenzmodelle (FUER, Pandel und Sauer/VGD1; leider fehlt Gautschi) gemacht wird. Heil gelingt es, Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Kompetenzmodelle sowohl im Konstruktiven wie auch in darunter liegenden Prämissen und Vorverständnissen deutlich herauszuarbeiten. Besonders hervorzuheben ist die Deutlichkeit, in welcher er die Spezifität kompetenzorientierten Lernens gegenüber anderen Lernkonzepten, gerade auch gegenüber der Lernzielorientierung, herausstellt. Heil nimmt den Charakter von Kompetenzen, allgemein, auf eine Reihe unterschiedlicher Phänomene, Ereignisse, Probleme bzw. Fragestellungen anwendbar zu sein, besonders ernst und kann auf diese Weise sehr deutlich zwischen einer echten Kompetenzorientierung und einem in Kompetenzformulierungen verpackten herkömmlichen Geschichtsunterricht unterscheiden. Auch ist hervorzuheben, dass der Blick “von außen” (sofern man das bei einem Autoren sagen kann, der im gleichen Buch ein eigenes Modell vorlegt) auf die drei analysierten Modelle dazu führt, dass deren Unterscheidungen, aber auch Gemeinsamkeiten in einer etwas anderen Perspektive sichtbar werden, als in der bisherigen Debatte erkennbar wurde. Dass einige der dabei vorgenommenen sachlichen und wertenden Urteile wie auch einzelne Zuordnungen nicht ohne Widerspruch der Autoren der analysierten Modelle und der restlichen Zunft bleiben dürften, tut dem keinen Abbruch.

Der zweite Teil des Buches besteht in der Konstruktion eines eigenen Kompetenzstrukturmodells samt einiger Beispiele seiner Konkretisierung für den Unterricht. Dieses weitere Kompetenzmodell ist deutlich pragmatisch und handhabbar – es führt aber in einer ganz anderen Hinsicht von der Kompetenzorientierung fort, wie zumindest ich (als Mitautor des FUER-Modells) sie verstehe, und wie sie m.E. auch aus der Weinert‘schen Kompetenzdefinition (auf die auch Heil sich bezieht) folgt. Ursache dieser Verfehlung der Kompetenzorientierung ist nicht – wie etwa von Heil den “Bildungsstandards” des VGD bescheinigt – ein Rückfall in einen “lernzielorientierten” Unterricht klassischer Prägung, welcher an konkrete Phänomene gebundene Performanzen fordert (und damit ein ganz konkretes Geschichtsbild vorschreibt), nicht aber transferable Kompetenzen fördert, sondern die Tatsache, dass Heil auf der Grundlage eines anders gelagerten Geschichtsbegriff argumentiert, der nicht zentral narrativ ist, sondern zugleich radikaler und weniger konsequent konstruktivistisch als derjenige, den er (zu Recht) bei der FUER-Gruppe und Pandel diagnostiziert, und dass er auf dieser Basis letztlich seinem eigenen Kompetenzmodell doch wieder ein spezifisches “Geschichtsbild” zu Grunde legt, dessen Übernahme kompetenzhaft modelliert wird. Auch Heils Kompetenzmodell engt – ganz entgegen seiner im ersten Teil erkennbaren Intention – die Möglichkeiten des historischen Denkens der Schülerinnen und Schüler inhaltlich ein. Dieses Urteil bedarf der Erläuterung:

Werner Heil steht auf der Basis einer wissenschafts- und erkenntnistheoretischen Position, die er bereits in seiner Dissertation2 und einem späteren schmalen Werk3 ausgeführt hat, der narrativistischen Geschichtstheorie, die (nicht nur durch Rüsen, wie Heil behauptet, sondern bereits zuvor von Danto und Baumgartner entwickelt) die deutsche Geschichtsdidaktik seit nunmehr fast 30 Jahren prägt, kritisch (wenn auch nicht gänzlich ablehnend) gegenüber. Sie geht ihm zum einen nicht weit genug in ihrem Konstruktivismus, der vor allem auf den historischen (“narrativen”) Sinn gerichtet ist. Heil betont zu Recht, dass nicht nur narrativer Sinn “konstruiert” werden muss, sondern Wirklichkeit insgesamt.

Dass nicht nur Sinn konstruiert werden muss, sondern Wirklichkeit insgesamt nicht ohne Konstruktionsleistung wahrnehmbar und denk- sowie kommunizierbar ist, wird auch von der narrativistischen Theorie nicht bestritten. Ihr geht es jedoch darum, dass die spezifische Funktion historischen Denkens die sinnhafte Verbindung von Informationen (“Vergangenheitspartikeln” in der FUER-Terminologie) aus bzw. über mindestens zwei Zeitpunkte ist, die aus diesen erst “Geschichte” macht.

Weder der Narrativismus noch Heil gehen davon aus, dass die Konstruktionsleistungen des Gehirns auf der Subjekt (Realien-) noch der Objektseite völlig fiktiv sind. Weder das denkende Gehirn bzw. der historisch denkende Mensch noch die frühere Wirklichkeit sind reine Erfindungen. Ein solches Verständnis würde dazu führen, dass der Orientierungsanspruch von konstruierten Geschichten nicht aufrechtzuerhalten wäre. Sie wären von Literatur und auch reinen Spinnereien nicht mehr zu unterscheiden. Geschichtsdenken, das eine lebensweltliche Orientierungsfunktion erfüllen soll (das wird von Heil geteilt) muss also davon ausgehen, dass das Referenzobjekt der Vergangenheit existiert. Der Unterschied zwischen der narrativistischen Theorie und Heils Erkenntnistheorie besteht nun darin, dass erstere deutlich zwischen “Vergangenheit” und “Geschichte” unterscheidet. Ihr zufolge wird erst durch das Erzählen, durch die konstruktive Verbindung von Informationen über mindestens zwei Zeitpunkte (wobei die Art und Weise, wie diese Zeitpunkte gedacht bzw. begrifflich gefasst werden, wiederum nicht vorgegeben, sondern konstruktiv erstellt ist) macht sie zur “Geschichte”. Daher gibt es nicht eine Geschichte – nicht einmal als Kollektivsingular, schon gar nicht außerhalb der denkenden Subjekte. Wie immer die Zustände der Vergangenheit(en) aufeinander gefolgt sind – jegliche Verbindung zwischen ihnen ist nur denkbar durch Rückgriff auf vorgängige, nicht in der vergangenen Wirklichkeit (allein) zu verankernden Konzepten von Zeitverläufen, seien es Kausal-, Final-, Beispiel-Ausnahme- oder auch nur rein temporale Beziehungen (davor-danach, zeitgleich etc.). Bei Heil hingegen gibt es die Geschichte auch vor dem Denken. Sie existiert und wirkt. Die Notwendigkeit einer Trennung von “Vergangenheit” und “Geschichte”, wie in der englischen Geschichtstheorie etwa so deutlich von Keith Jenkins herausgearbeitet wurde, existiert für ihn nicht. Letztlich bezieht sich der Konstruktionscharakter lediglich auf “unser Wissen von ihr”. Dies ist ein Widerspruch in der Erkenntnistheorie.

Diese anders gelagerte Epistemologie des historischen wäre weniger problematisch, wenn sie sich nicht an zentraler Stelle in konkreten Setzungen niederschlagen würde.

Zunächst noch zu einer Stärke von Heils Radikalität, den Konstruktcharakter für die Wirklichkeit insgesamt, nicht nur für den “Sinn” einzufordern: Wie schon in “Der stille Ruf des Horusfalken” radikalisiert Heil mit diesem Konzept die Denkmöglichkeit andersartiger Lebenswelten. Fremdverstehen ist ihm zufolge (zu Recht) nur dann möglich, wenn wir nicht unsere Wirklichkeit und ihre Konzepte an die uns in zufälligen Überresten und Traditionen begegnenden vergangenen Lebenswelten herantragen und mit ihnen diesen einen Sinn abzugewinnen suchen, sondern wenn wir anerkennen (und das ist mehr als ertragen), dass Menschen in anderen Zeiten die Welt ganz anders wahrgenommen haben – eben bis hin zur Art und Weise, wie sie “Wirklichkeit” konstruieren (S. 66). Diesen Gedanken radikalisiert Heil in einem Modell, dem zufolge Menschen  nicht nur theoretisch, sondern ganz konkrezt zu unterschiedlichen Zeiten in unterschiedlicher Form unterschiedliche Wirklichkeiten gelebt haben. Entscheidend ist für ihn dabei das wechselnde Verhältnis zwischen “Sinnes-” und “Begriffserleben”. Ersteres sei für die Neuzeit und Gegenwart dominant, letzteres für die Vor- und Frühgeschichte, Antike und Mittelalter seien durch ein ausgewogenes Verhältnis beider gekennzeichnet.

Hinsichtlich des Anspruchs, eine radikal andere Wirklichkeit (zeitlich, aber vielleicht auch kulturell) anderer Menschen ernst zu nehmen und anzuerkennen, ist das weiterführend. Indem Heil dieses Modell aber zur Grundlage seiner Geschichtstheorie macht, wird es problematisch. Letztlich ist nämlich auch seine grobe Geschichte der “Entwicklung des Erkenntnisvermögens” der Menschheit genau das – eine Geschichte, die mit Hilfe gegenwärtiger Konzepte und Kategorien erstellt ist, und die Orientierung in der Vielfalt der Vergangenheit(en) geben soll. Dass in der Vor- und Frühgeschichte die Menschen stärker “geistig-begrifflich” erlebt haben, ist eine Hypothese, eine Konstruktion – aber selbst noch keine Wirklichkeit. Ob und inwiefern die Konzepte (Begriffe) “Geist” und “Begriff” ihrem Denken gerecht werden, kann eben nicht ohne Rückgriff auf eine narrative Fassung geklärt werden, weil wir diese Menschen nicht selbst synchron befragen können. Das Konzept, mit dem Heil (in Der stille Ruf des Horusfalken) die Wirklichkeit der Konstruierenden (Gehirne) historisch klären will, ist eben selbst wieder Produkt eines solchen (elaboriert) historischen Denkenden Gehirns.

Wir kommen letztlich nicht aus der Situation heraus, dass wir über Vergangenes nur etwas aussagen können, wenn es die Form einer Narration annimmt – das ist genau die Position, die Heil verwirft. Selbst die Formulierung von der “Entwicklung der Erkenntnisfähigkeit des Menschen” ist bereits eine solche Proto-Narration, die ohnedies nicht automatisch triftig ist. Vor der (historischen – auch dies eine narrative Erklärung!) Entwicklung des Konzepts der genetischen Veränderung wäre diese Auffassung undenkbar gewesen. Und selbst heutzutage ist nicht zweifelsfrei geklärt, inwiefern die Sinnes-Ausstattung des Menschen und seine körperlichen Funktionen überhaupt “variabel” sind.

So weit das erkenntnistheoretische Problem. Zum Problem der Kompetenzorientierung wird es dort, wo Heil in seinem Strukturgitteransatz “Domänen” der Geschichte strukturiert und mit den Kompetenzen verschränkt (S. 71ff):

Unter “Domänen” versteht Heil wesentliche Substrukturen der Gesamtdomäne “Geschichte”. Er nennt deren neun: “Herrschaft”, “Gesellschaft”, “Recht”, “Wirtschaft”, “Krieg”, “Selbstverständnis”, “Religion”, “Wissenschaft”, “Wirklichkeit”. Wegen der üblichen Verwendung des Begriffs “Domäne” in der kognitiven Psychologie für breitete Bereiche (etwa “Geschichte” insgesamt) wäre hier wohl besser von “Sektoren” die Rede. Das ist aber nicht schlimm. Auch sei zugestanden, dass hier eine begrenzte und zudem (eingestandenermaßen) eurozentrische Einteilung vorliegt, über die gestritten werden kann und wohl auch muss (inwiefern etwa “Geschlecht”, “Umwelt”, “Lebensform” mit Familie etc. ergänzt werden können oder müssen, sei hier noch anheimgestellt). Ebenfalls sinnvollerweise definiert Heil für die “Orientierungskompetenz” jedes dieser Bereiche einen Satz typologisch-kategorialer Begriffe, die die Domäne erschließen. Für “Herrschaft” etwa sind diese “Theokratie”, “Aristokratie” und “Demokratie”, für “Gesellschaft”: “kollektive Gesellschaft”, “Ständegesellschaft”, “bürgerliche Gesellschaft”, für “Religion”: “Polytheismus”, “Monotheismus” und “Religionsfreiheit, Atheismus” usw. Das lässt sich sicherlich ergänzen und differenzieren, ist so jedenfalls nicht unsinnig.

Problematisch wird nun die Konstruktion der “Kompetenzen”: Heil ordnet diese Begriffe nämlich im Sinne einer Chronologie an. Ein Strukturgitter zeigt zudem die Zusammenhänge zwischen ihnen an (Demokratie gehe mit Individualismus einher und Rechtsgleichheit). Damit sind sicherlich wesentliche Einsichten in Zusammenhänge formuliert. Diese zu erwerben, kann in der Tat als Lernfortschritt angesehen werden. Was das Modell dann aber nicht leistet, ist die Befähigung zur Reflexion dieser Konstruktion selbst (denn um eine solche handelt es sich).

Letztlich gibt das Modell einen allgemeinen Fortschrittsgedanken vor, den historisch kompetente Menschen kennen sollten, den sie aber auch infragestellen und reflektieren können müssen. Anders gesagt: Wer heutzutage nicht akzeptiert, dass “Religionsfreiheit/Atheismus” eine höhere, weil fortgeschrittenere Stufe der Geschichtsentwicklung darstellt als “Monotheismus” und gar “Polytheismus”, wird mit Hilfe dieses Modells nicht als kompetent angesehen werden können. Dass zur Marktwirtschaft nicht “Monotheismus” sondern “Religionsfreiheit/Atheismus” passt, lässt sich argumentieren – aber auch umgekehrt (weite Teile der CDU könnten diesem Modell zufolge nicht historisch kompetent sein).

Das Problem dieses Modells ist es, dass es Kompetenz und Übernahme einer ganz konkreten Geschichtsauffassung mit einem westlich-modernen Fortschrittskonzept koppelt. Querliegendes Geschichtsdenken dürfte demnach gerade nicht kompetent sein.

Damit sei nicht gesagt, dass das Strukturgitter unsinnig ist – im Gegenteil. Schüler(innen), die im Geschichtsunterricht anhand konkreter historischer Phänomene, Ereignisse, Strukturen, lernen, mit Hilfe dieses Strukturgitters andere historische Phänomene selbstständig zu beurteilen, und nicht so sehr die im Unterricht thematisierten (“durchgenommenen”) Einzelheiten selbst memorieren und deren Addition für “Geschichtsbewusstsein” halten, sind in einem ganz spezifischen Sinne kompetent. Wer so gelernt hat, ist sicherlich in der Lage selbstständig zu denken. Das Problem dabei ist, dass das Koordinatensystem dieses Denkens, das Strukturgitter (welches Heil selbst als modellhaft, nicht als Abbild von Wirklichkeit verstanden willen will), nicht systematisch in den Horizont der Reflexion einbezogen wird. Die Kompetenz, die Heil mit diesem Modell fördert, ist somit nicht diejenige des historischen Denkens, sondern diejenige, auf der Basis eines spezifisch europäisch-modernen Geschichtsbildes und Fortschrittskonzepts letztlich beliebige historische Phänomene in eben dieses Konzept einzuordnen. Es ist die Kompetenz, Geschichte “westlich” zu denken.

Das ist nicht ohne Ironie, weil es ja gerade Heil ist, der im “Stillen Ruf des Horusfalken” und darauf basierend auch hier wieder, die radikale Bereitschaft zum historischen Perspektivenwechsel einfordert (und ansatzweise modelliert), indem er völlig andere Wirklichkeitsmodelle anerkennt. Diese Bereitschaft zur Anerkennung anderer Konstruktionen müsste dann aber auch für die Konstruktion der Zusammenhänge zwischen (immerhin mit dem eigenen Instrumentarium an Methoden, Kriterien, Konzepten und Kategorien) festgestellten und bezeichneten Phänomenen gelten. Diese Inkonsequenz ist im Übrigen durchaus erklärbar: Der bewundernswerten Bereitschaft, radikale andere Wirklichkeitskonzepte anzuerkennen und gelten zu lassen, steht die erkenntnistheoretische Problematik gegenüber (nicht: entgegen), dass wir auch diese letztlich immer mit unseren Begriffen und Konzepten modellieren müssen. Die im Stillen Ruf des Horusfalken postulierten anderen Wirklichkeitsvorstellungen sind eben nicht diejenigen der Vergangenheiten, mit der sich die Geschichtswissenschaft jeweils beschäftigt, sondern ihre eigenen Re-Konstruktionen. Heil gerät hier an die Grenze des Fremdverstehens – oder genauer: an die Grenze zwischen der Möglichkeit, Fremdes anzuerkennen (recognition) und der Unmöglichkeit, es in und aus sich selbst heraus zu verstehen. Auch das radikal Fremde muss letztlich aus der eigenen Perspektive heraus modelliert werden.4

Indem Heil nun diese Forderung nach Anerkennung fremder Wirklichkeitskonstruktionen (seine detailreichen Beispiele im Kompetenzmodell sind aber solche synchroner Art, nämlich des gegenwärtigen Japan) in ein Kompetenzmodell einbaut, dessen Zusammenhangskonstruktionen (S. 73) selbst nicht derart radikal als eigenperspektivisches Konstrukt reflektiert werden, gerät es in die Gefahr der Indoktrination. Konkret: Ist es wirklich Ausdruck historischer Kompetenz, die göttliche Stellung des Tenno in der japanischen Kultur als Ausdruck eines “Aus-der-Zeit-Seins” dieser japanischen Kultur zu werten, die Möglichkeit von “Theokratie” und Marktwirtschaft aufgrund der unterschiedlichen Positionierungen im Strukturgitter zu verneinen? Ihre Koexistenz im Japan der Vorkriegszeit wäre somit typologisch unverträglich. Erkennt Heil das im Fall Japans implizit noch mit Verweis auf die kulturell andere Wirklichkeitskonstruktion der Japaner an, gerät das Modell gerade im Fall Europas an seine Grenzen: Ebenso wie für Japan passe Theokratie aufgrund des anderen Wirklichkeitsverständnisses für die Alten Hochkulturen “in die Zeit”, dem Absolutismus, den Diktaturen des 20. Jahrhunderts müsse aufgrund ihres Systembruches jedoch die “Daseinsberechtigung” abgesprochen werden (92). Damit ist in der Tat eine Urteilsfähigkeit erreicht: Schüler(innen), die gelernt haben, das Strukturgitter Heils anzuwenden, können “erkennen, wann Phänomene typisch oder untypisch auftreten” und bei “Unlogik” eine “politische und soziale Unverträglichkeit” diagnostizieren, die zu “Widerspruch und -stand” herausfordere. Aber zu was für Urteilen werden Schüler(innen) so befähigt? Historische Phänomene werden somit zwar weder allein nach gegenwärtigen Moralstandards, in verkürztem Historismus nur in ihrem eigenen Horizont beurteilt – insofern vermeintlich ein Gewinn. Aber eben nur vermeintlich: Urteilsbasis ist auch hier die gegenwärtige Systemlogik modernen europäischen Denkens à la Werner Heil: Was systemtreu ist, ist gut (gewesen), was systemfremd, schlecht. Despotie und Tyrannis in der Antike sind demnach anders zu beurteilen als Diktatur in der Neuzeit. Einerseits stimmt das ja auch. Gegenwärtige Normen gelten für Vergangenes nicht unumschränkt. Aber ist deshalb alles Vergangene “gut”, wenn es “systemgerecht” war und alles Gegenwärtige nur dann “schlecht” oder “böse”, wenn es “untypisch” ist? Mir scheint, hier wird die Eigenheit des historischen Denkens geradezu aufgehoben: Wer so urteilen lernt, steht gar nicht mehr vor dem Problem des historischen Verstehens und Urteilens: Was typologisch zu verstehen ist, ist auch so zu beurteilen. Heißt das, dass der Nationalsozialismus und der Faschismus, aber auch der Stalinismus nur deshalb keine Daseinsberechtigung hatten, weil sie zu spät kamen, weil sie in ihrer Zeit untypisch waren? Nicht auch deswegen, weil sie einem Menschenbild widersprachen (und in ihren Existenznischen) widersprechen, das wir nicht ohne Grund als universell denken. Heil gibt hier ohne Not das Regulativ der Idee der Menschheit und der universalen Normen auf.

Hier zeigt sich das ganze Problem: Heil zufolge besteht historisches Urteilen eben nicht darin, die Zeitqualität in ihrer Spannung zwischen Zeitgenössischem und Heutigem zu reflektieren und denkend immer neu zu verbinden zu einem eigenen Urteil. Vielmehr besteht das Urteilen bei Heil in der Applikation eines selbst als zeitübergreifend gedachten Schemas. Passend oder nicht? Weiter geht das historische Denken und Urteilen dort nicht.

Interessant an Heils Modell ist allerdings, dass es selbst als Beispiel für die Logik des konkurrierenden (und von ihm partiell sehr positiv besprochenen) FUER-Modell fungieren kann: Das Strukturgitter Heils kann gedacht werden als eine komplexe Form gegenwärtiger gesellschaftlicher Konventionen, solcher nämlich, die das europäisch-westlich-moderne Selbstverständnis und seines Geschichtsbildes strukturell fassen. Im Strukturgitter drücken sich in kategorialer Weise wesentliche Charakteristika des sozialen, politischen und (in der Zusammenschau der Spalten einer Zeile5) historischen Selbstverständnisses heutiger westlicher Gesellschaften. Über diese Konzepte und Kategorien zu verfügen und mit ihnen umgehen zu lernen, ist somit in der Tat wesentliches Ziel historischen Lernens, und die Fähigkeit, mit Hilfe dieses Gitters wie seiner Bestandteile danach zu fragen, inwiefern Phänomene typisch oder untypisch sind, ist durchaus Ausweis einer gewissen Kompetenz – aber (bei aller Komplexität) allenfalls auf dem intermediären Niveau: Wer hier stehen bleibt, lernt eben nichts anderes, als andere Kulturen und Zeiten im Verhältnis zu unserem westlichen Verständnis einzuordnen, und das dieser Perspektive strukturell “fremd” Erscheinende zu verurteilen. Allenfalls (auch das wäre ein Ausweis dieses mittleren Niveaus) könnte man unter Anwendung dieses Modells seiner Irritation Ausdruck verleihen, eigene Fragen stellen.

Nötig wäre aber gerade hier die Elaboration des Umgangs mit diesem (und anderen, konkurrierenden) Strukturgittern – die Reflexion ihrer Modellhaftigkeit, ihrer Perspektive, ihrer Herkunft aus systemlogischem Denken usw. Wer historisch elaboriert kompetent sein will, dem schadet die Verfügung über alle Konzepte Heils gar nichts – im Gegenteil, aber sich allein auf sie zu verlassen, sie nur anzuwenden, bedeutete doch, nicht wirklich selbst auf elaboriertem Niveau urteilsfähig zu sein.

Unter Einbau des Graduierungskonzepts der FUER-Gruppe erhält Heils Strukturgittermodell Kompetenzcharakter: erst dann nämlich geht es um die Fähigkeit, Fertigkeit und Bereitschaft sowie die Zuständigkeit des Lernenden, sein historisches Denken selbst-reflexiv zu vollziehen.

Fazit

Alles in allem ist Heils Buch äußerst zweigeteilt zu beurteilen: Selten hat jemand in der bisherigen Debatte den Grundgedanken der Kompetenzförderung und der Standards im Positiven wie in ihrer Problematik so ernst genommen und so klar formuliert. Dafür gebührt Werner Heil große Anerkennung. Seine Ausführung zur Unterscheidung von Performanz und Kompetenz gehören in jedes Seminar über Kompetenzorientierung.

Heils eigenes Modell konterkariert dies jedoch genau an der Stelle, wo er versucht, mit Hilfe eines Strukturgitters des Schülerinnen und Schülern die Basis für wirklich transferfähige Fähigkeiten zu legen. Indem er dieses Gitter absolut setzt und es nicht selbst systematisch mit seiner Konstruktionslogik, seiner Perspektive, seinen Prämissen und den Folgen für historisches Denken und Urteilen zu Gegenstand der Reflexion macht, läuft er Gefahr, seinerseits indoktrinierend zu wirken, wenn auch auf deutlich höherem, weil strukturellem, Niveau als etwa die Bildungsstandards des VGD.

==Anmerkung: Vor Umstellung der Blogfarm war der Beitrag erreichbar unter der URL: http://koerber2005.erzwiss.uni-hamburg.de/wordpress-mu/historischdenkenlernen/tag/genetische-sinnbildung/#pandel2002

  1. Verband der Geschichtslehrer Deutschlands. []
  2. Werner Heil (1988): Das Problem der Erklärung in der Geschichtswissenschaft. Ein Beitrag zum Selbstverständnis und zur Objektivität der Geschichtswissenschaft, Frankfurt/M.: R. G. Fischer. []
  3. Heil, Werner (1999): Der stille Ruf des Horusfalken. Ist die Geschichtswissenschaft unhistorisch? Marbach: Buchverlag Irmgard Keil. []
  4. An einigen Stellen erkennt Heil dies durchaus in seiner Reziprozität an. Vgl. S. 79. []
  5. Heil bezeichnet leider alle Zeilen auch als Spalten. Das verwirrt etwas []

Debatte(n) um Kompetenzorientierung des Geschichtsunterrichts

Körber, Andreas (11.7.2010): „Debatte(n) um Kompetenzorientierung des Geschichtsunterrichts“

Derzeit findet eine intensive Debatte um die Implementation der Kompetenzorientierung des Geschichtsunterrichts durch die Richtlinien verschiedener Länder statt.

Hier können nicht alle Beiträge verzeichnet, wohl aber einige Hinweise gegeben werden:

In dieser Auseinandersetzung scheint (bei aller Aktualität der Konzepte) ein altes Muster wiederzukehren – nämlich die Debatte nach dem Vorrang bzw. dem Verhältnis von „Inhalten“2 und „Methoden“, bzw. materialer Bildung und formaler Bildung. Viele AUtoren (darunter der VHHD, der VGD) sehen in der Kompetenzorientierung offenkundig eine Konkurrenz zu den „Inhalten“ und die Gefahr von deren Verdrängung und verlangen die Beibehaltung fester Inhaltskanones.

Das ist in mehrfacher Weise irrig:

  1. Kompetenzen können „Inhalte“ nicht ersetzen. Sie können immer nur an „Inhalten“ erworben(bzw. elaboriert)  werden und sich an „Inhalten“ bewähren. Dies müssen aber andere Inhalte sein. Kompetenzorientierter Unterricht zielt nicht zentral darauf ab, dass Fähigkeiten an genau den Inhalten gezeigt werden können, die im Unterricht Gegenstand waren, schon gar nicht, dass bestimmte Begriffe, Deutungen, Erklärungen und Urteile, die im Unterricht den Schülern nahegebracht wurden, von diesen „genannt“, „erklärt“ bzw. „erläutert“ bzw. dass konkrete Urteile wiedergeben werden (etwas „als etwas“ beurteilen). Dies ist genau die Stelle, wo vermeintlich kompetenzorientierter Unterricht bei Performanzen stehen bleibt (so richtig HEIL 2010), oder wo Vorgaben in „Bildungsstandards“ indoktrinativ werden.3
  2. Wenn Kompetenzen an „Inhalten“ erworbern werden, sind natürlich auch Wissensbestände zu diesen konkreten Inhalten zu lernen und zu behalten — aber nur partiell als Selbstzweck.
  3. Niemand hat bestritten, dass neben Kompetenzmodellen und (wenn es denn zu sinnvollen Formulierungen kommen wollte) performace standards auch Gegenstände auf dem Wege gesellschaftlicher Konvention und amtlicher Verordnung als verbindlich festgelegt werden dürfen. Diese aber gehören nicht in die Kompetenzmodelle hinein – gerade weil Kompetenzen übertragbare Fähigkeiten sind. Und sie dürfen in einem Unterricht, der nicht Geschichtsbilder, -deutungen und -urteile übermitteln (sondern vielmehr zwischen Geschichtsbildern, historischen Denkweisen, Urteilen, Verständnissen etc. in der Gesellschaft durch Kompetenzförderung vermitteln und die Lernenden zu ihrer dauernden Vermittlung befähigen will) nicht detailliert ein unbefragtes, monoperspektitivisches sowie fachwissenschaftlich veraltetes Master Narrative bzw. Geschichtsbild vorschreiben, sondern müssen vielmehr gesellschaftlich relevante (weil deutungskontroverse, frag-würdige) Gegenstände so formulieren, dass multiperspektivisches, kontroverses und plurales Lernen an ihnen möglich wird.
  4. Gefordert sind also Richtlinien, welche in Kompetenzmodellen die von Lernenden zu erwerbenden Kompetenzen (mit Niveaudefinitionen) beschreiben und in Kerncurricula wenige umfassende, gesellschaftlich hochgradig bedeutende, weil orientierungsrelevante Problemfelder definieren. Diese müssen dann miteinander verschränkt werden, so dass Kompetenzerwerb und „Behandlung“ von „Inhalten“ nicht neben- oder gar nacheinander geschehen, sondern aneinander.
  5. Ob und inwieweit diese Verschränkung in Richtlinien selbst zu leisten ist, ob also Vorgaben gemacht werden sollen, an welchen Gegenständen welche Kompetenzen zu erwerben bzw. auf ein höheres Niveau zu bringen sind – oder ob dieses den Fachkonferenzen oder gar der einzelnen Lehrkraft überlassen bleibt (oder den Didaktikern und Schulbuchautoren in Form von Materialien), ist eine Frage, die weder allein didaktisch noch politisch und auch nicht allein pragmatisch entschieden werden kann. Angesichts der Heterogenität der Klassen und der Forderung nach zunehmender Autonomie der Schulen sind wohl strikte Vorgaben in Form von Rastern nicht zu empfehlen. Aber Handreichungen, Hilfestellungen schon. Diese könnten etwa vorsehen,
    1. dass die Förderung eines wesentlichen Aspekts der Sachkompetenz, nämlich der Verfügung über wesentliche Begriffe und Konzepte zur Strukturierung des Gegenstandsfeldes der Geschichte (Periodisierungen, Einteilung in Sektoren) in einem frühzeitig zu verortenden Längsschnitt geschehen kann, in welchem bereits jüngere Schüler populärwissenschaftliche Darstellungen (Was ist was, ein Jugendbuch zur Kunstgeschichte, etc.) an Hand ihre Inhaltsverzeichnisse und Kapitel miteinander vergleichen und so Begriffswissen aufbauen;
    2. dass die Förderung eines wesentlichen Teils der Orientierungskompetenz in einer höheren Klasse durch einen Vergleich eines arabisch-islamischen Schulbuchtests zu den Kreuzzügen (wie etwa in Gemein/Cornelissen (1992): Der Kreuzzugsgedanke in Geschichte und Gegenwart. München: bsv) mit einem aus westlich-christlicher Perspektive der 50er Jahre und einem heutigen (etwa Forum Geschichte) erfolgen kann, aber auch etwa Amin Maaloufs Der heilige Krieg der Barbaren, sowie aus seinem Buch Mörderische Identitäten) und Auszüge aus Carole Hillenbrands The Crusades. Islamic Perspectives (etwa zur Hamas-Ideologie) zu Einsatz kommen können, bevor auf der Basis des dabei erarbeiteten Wissens um heutige Deutungen und Schlussfolgerungen konkrete Aspekte der Kreuzzüge „inhaltlich“ in den Blick genommen werden. Festzuschreiben wäre dann etwa, dass die Frage „Was bedeuten die Kreuzzüge Menschen unterschiedlicher Herkunft/Kultur in meiner Umgebung/in der Welt?“ ebenso zu bearbeiten ist, wie ie Aufgabe der Rekonstruktion wesentlicher „Fakten“ und Zusammenhänge, und dass die Frage nach dem eigenen Bezug zu diesem Gegenstand immer wieder thematisiert werden soll, ohne dass Schüler(inne)n ein Bekenntnis irgendwelcher Art abverlangt wird (Rollenspiele und partielle Perspektivenwechsel können hier als Methodenvorschläge helfen).

In diesem Sinne ist „Kompetenzorientierung“ gerade keine Alternative zu und somit auch keine Bedrohung der „Inhalte“, sondern ihr notwendiges Komplement. Ihr den nötigen Platz einzuräumen bedeutet dann aber auch, die „Inhalte“  nicht zu kleinschrittig festzulegen zu wollen und somit vom Interesse der Weitergabe des eigenen Geschichtsbildes abzusehen. Es geht vielmehr darum, diejenigen „Inhalte“ in problemorientierter Form verbindlich festzuschreiben, welche für die historische Orientierung der zukünftigen Bürger(innen) unserer Gesellschaft und ihr eigenes, verantwortliches historisches Denken zentral sein werden.

  1. Interessant ist, dass diese Stellungnahme zu den Richtlinien hinsichtlich ihrer Stoßrichtung in gewisser Spannung zu stehen scheint zur die aus dem gleichen Landesverband formulierte Kritik an den „Bildungsstandards“ des VGD 2006. []
  2. Ich setze den Begriff in Anführungszeichen, weil er mir -ungeachtet der weiten Verbreitung und der analogen im Englischen als ‚contens‘ nicht wirklich einleuchtet: Wovon sind das „Inhalte“? Des Unterrichts? der Schülerköpfe? (Nicht viel) besser wäre „Historische Gegenstände“ (des Denkens, Forschens und Orientierens und somit des Lernens nämlich). []
  3. Vgl. POHL, KARL HEINRICH (2008): „Bildungsstandards im Fach Geschichte. Kritische Überlegungen zum Modellentwurf des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD)“ In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 59,11 (2008), S. 647-652,bes. S. 649ff. []

Marine-Ehrenmal in Kiel-Laboe: Streit um die Neukonzeption

Das im Dritten Reich als Ehrenmal für gefallene „Helden“ der Marine errichtete „Ehrenmal“ in Laboe ist umgestaltet worden. Dabei sind gemäß dem Urteil einiger Historiker und Didaktiker (darunter Detlef Garbe, Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und Karl Heinrich Pohl aus Kiel) wesentliche Chancen vergeben worden, zu einem reflektierten Geschichtsbewusstsein beizutragen.

Vgl. hier

Der Fall ist wieder einmal eine Bestätigung, dass ein großer Bedarf dafür besteht, im Geschichtsunterricht nicht (nur/vor allem) über die „wahre“ Geschichte und Vergangenheit zu unterrichten, sondern mindestens eben so stark über die Konzepte und Kategorien sowie Methoden und Medien, mit welcher unsere Gesellschaft über die Vergangenheit streitet oder auch nur debattiert, und über die Kriterien, mit denen darüber geurteilt wird.

„Reflektiertes Geschichtsbewusstsein“ und Kompetenzen zur De-Konstruktion von derartigen öffentlichen (proto-)Narrativen müssen im Unterricht gefördert werden. Das Ziel ist die Befähigung der Lernenden zur Teilhabe an solchen Debatten, wie sie u.a. in diesem Artikel sichtbar werden. Dazu gehört u.a. auch die Fähigkeit, unterschiedliche Erinnerungs- und Gedenkformen zu unterscheiden und ihre politischen Gegenwartsbezüge zu erkennen und sich dazu verhalten zu können, also etwa gerade Ehrenmale von Mahnmalen, Sieger- vom Verlierer-Gedächtnis und beide von einer reflexiven Erinnerung, welche nicht die Erinnerung an „eigene“ Großtaten und/oder Niederlagen formiert und stillstellt, sondern den Besuchern die Chance eröffnet, sich selbst, von ihrem eigenen zeitlichen Horizont aus, reflexiv zum Dargestellten zu verhalten.