Geschichts- und Erinnerungspolitik sind nichts Anrüchiges — zumindest nicht, wenn die Begriffe die Tatsache bezeichnen, dass in Gesellschaften immer und notwendig um historische Deutungen und ihre Relevanz im öffentlichen Gedenken gerungen wird, um ihre Einheitlichkeit und Verbindlichkeit bzw. ihre Offenheit und Pluralität (Multiperspektivität, Kontroversität) wie die diesen Orientierungs- und Verständigungsprozessen zu Grunde liegenden Strukturen, die dabei genutzten Verfahren, Instrumente usw.
Diese Einsicht in die Legitimität und Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung um Vergangenheit und ihre (Be-)Deutung(en) ist das eine. Sie darf aber nicht dazu verführen, das, was auf diesem Politikfeld (Geschichtspolitik als polity) geschieht, immer nur distanziert zu betrachten — im Gegenteil: gerade die Einsicht in diese Notwendigkeit und Legitimität ruft dazu auf, sich aktiv an dieser Auseinandersetzung zu beteiligen mit eigenen Geschichtspolitiken (policies), und andere zu kritisieren und (natürlich im Rahmen der pluralen Orientierung) zu bekämpfen.
Dass um Geschichte gerungen und gestritten wird, ist also ein gutes Zeichen. Einzelne (oder auch viele) dabei vertretenen Deutungen und Interpretationen sind oftmals hoch problematisch – und zwar nicht nur in dem Sinne, dass sie „falsche“ Darstellungen der eigentlich richtig erkennbaren Vergangenheit wären, sondern gerade weil ihnen politische Interessen ebenso zu Grunde liegen wie Erkenntnismöglichkeiten und perspektiven. Geschichtspolitik ist so dasjenige Feld, in dem historische Denutungen sowohl in ihrer Bindung an die Möglichkeiten der Erkenntnis, an die normativen Qualitätskriterien historischer Re-Konstruktion und Interpretation und an die heterogenen sozialen, kulturellen, politischen und weitere Perspektiven und Interessenlagen thematisch werden. Sie können und müssen selbst zum Gegenstand von Untersuchung und Analyse („De-Konstruktion“) werden – wie zum gegenstand politischer Auseinandersetzung. Dass die Geschichtspolitik wie die Disziplin der Zeitgeschichte geprägt wird von der unauflösbaren Verbindung von geforderter wissenschaftlicher Distanz der Analyse einer- und der je eigenen politischen Perspektive andererseits, muss immer mit bedacht werden, sollte aber kein Grund sein, dieses Feld nur Experten zu überlassen. — im Gegenteil: Geschichtsunterricht muss diese Komplexe explizit einbeziehen, will er Lernende dazu befähigen, an der heitigen Gesellschaft aktiv und passiv teilzuhaben.
In diesem Sinne ist die aktuelle Kontroverse um „Flucht und Vertreibung“, um das geplante Denkmal und Zentrum für/gegen Vertreibungen und ganz aktuell um den aktuellen Beschluss des Deutschen Bundestages, den 5. August als „Vertriebenen-Gedenktag“ einzurichten, zu begrüßen — macht sie doch die verschiedenen Sichtweisen und Interessen an der Geschichte in unserer Gesellschaft erst sichtbar (wie übrigens all die gleichzeitig und versetzt ablaufenden Debatten und Kontroversen um die Erinnerung an die Bombenangriffe auf Dresden, usw.).
Aus didaktischer Perspektive ist diese Debatte also zu begrüßen und zu thematisieren. Unbeschadet davon ist es natürlich notwendig, in dieser Frage selbst Stellung zu beziehen. In diesem Sinne haben gemäß heutigen Presseberichten eine Reihe namhafter deutscher Historiker zusammen mit einigen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern den Bundestagsbeschluss kritisiert. Dieser Kritik ist m.E. in vollem Umfange zuzustimmen. Dem anzuerkennenden Bedürfnis von Vertriebenen und Angehörigen nach Gedenken und Erinnerungen kann und muss auf andere Art und Weise Rechnung getragen werden als mit einer Symbolik, die einer Gleichsetzung von „Flucht und Vertreibung“ mit dem Holocaust gleichkommt.