Arbeitsbereich Geschichtsdidaktik / History Education, Universität Hamburg

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Die Verwässerung des Kompetenzkonzepts in den neuen Bildungsplänen. Zum Leitfaden für die Implementation der neuen Hamburger Bildungspläne

10. Februar 2023 Andreas Körber Keine Kommentare

Inzwi­schen sind — nach zahl­rei­chen kri­ti­schen Stel­lung­nah­men zu den Refe­ren­ten­ent­wür­fen (vgl. auch mei­ne eige­ne zum Stu­di­en­stu­fen­plan Geschich­te) — nicht nur die neu­en Ham­bur­ger Bil­dungs­plä­ne 2022 sei­tens der BSB ver­öf­fent­licht und zum 1.8.2023 in Kraft gesetzt wor­den, son­dern auch ein Leit­fa­den für ihre Imple­men­ta­ti­on — kon­kre­ter: für die Über­ar­bei­tung der schul­in­ter­nen Cur­ri­cu­la — erschie­nen.1

Das Doku­ment hat unter ande­rem auch die Auf­ga­be, “die neu­en Struk­tur­ele­men­te” der (ja nur über­ar­bei­te­ten, nicht wirk­lich neu­en) Bil­dungs­plä­ne aus­führ­li­cher, “als dies in einer Prä­am­bel mög­lich ist” zu erläu­tern (S. 4).

Obwohl zu Beginn des Texts fest­ge­stellt wird, dass sich die Kom­pe­tenz­ori­en­tie­rung (an der auch expres­sis ver­bis fest­ge­hal­ten wird) “durch­ge­setzt” habe und “kei­ner Erläu­te­rung” mehr bedür­fe (S. 3), wird auch sie doch noch ein­mal erläu­tert, näm­lich dahin­ge­hend, dass Kom­pe­ten­zen “Kennt­nis­se und Hal­tun­gen” ein­schlös­sen, und “durch die Aus­ein­an­der­set­zung mit Inhal­ten und den han­deln­den Umgang mit Wis­sen und Wer­ten erwor­ben” wer­den. Die­se For­mu­lie­run­gen sind bemerkenswert:

Sie begrün­den die Ein­füh­rung von “Kern­cur­ri­cu­la” als “ver­bind­lich zu erar­bei­ten­der Inhal­te”, wel­che die “kom­pe­tenz­be­zo­ge­nen Anfor­de­run­gen ergänz[t]en und bereits bestehen­de inhalt­li­che Vor­ga­ben prä­zi­sie­ren und kon­kre­ti­sie­ren (S. 3).

Dass Kom­pe­ten­zen in der Aus­ein­an­der­set­zung mit Inhal­ten und den han­deln­den Umgang mit Wis­sen erwor­ben wür­den, wie dar­ge­stellt, ist nicht zu bean­stan­den. Kom­pe­tenz­er­werb ist weder “Tro­cken­schwim­men”, fin­det nicht in abs­trak­ter, inhalts­frei­er oder auch nur ‑armer Form und ohne Bezug zu Wis­sen statt. Auch ist es nicht falsch, dass Kom­pe­ten­zen Kennt­nis­se und in gewis­ser Wei­se auch “Hal­tun­gen” umfas­sen. Dass die letz­te­ren bei­den aber inhalts­be­zo­gen wären, wie die Form­lie­rung durch ihren gram­ma­tisch etwas schie­fen Satz­bau (allein­ste­hen­der Neben­satz: “Denn Kom­pe­ten­zen schlie­ßen …”) ver­deut­licht, ist pro­ble­ma­tisch und ent­spricht gera­de nicht der gän­gin­gen Kom­pe­tenz­de­fi­ni­ti­on, an die gera­de auch die neu­en Ham­bur­ger Bil­dungs­plä­ne ja expli­zit anschlie­ßen, indem der Absatz, in dem die­se Fest­le­gun­gen ste­hen, mit einem Beleg­ver­weis auf die “Kli­e­me-Exper­ti­se” in der unver­än­der­ten Neu­auf­la­ge 2009 der Online-Fas­sung von 2007 (die gedruck­te ers­te Auf­la­ge stammt von 2003) abge­schlos­sen wird. Es ist also die Kom­pe­tenz­de­fi­ni­ti­on nach Wei­nert (2001), die dort Ver­wen­dung fin­det, und an die auch hier ange­schlos­sen wird. Die­se aber defi­niert gera­de­zu, dass Kom­pe­ten­zen jene Facet­ten von Wis­sen, Kön­nen und Hal­tun­gen (“Fähig­kei­ten, Fer­tig­kei­ten” sowie “motivationale[n], volitionale[n] und soziale[n] Bereit­schaf­ten und Fähig­kei­ten”) umfasst, die gera­de nicht an einen bestimm­ten “inhalt­li­chen” Kon­text (bes­ser: Gegen­stand) gebun­den sind, son­dern die das Indi­vi­du­um in die Lage ver­set­zen, in varia­blen Situa­tio­nen Pro­ble­me zu lösen. Kom­pe­ten­zen sind also gera­de die trans­fer­a­blen Facet­ten, die zwar durch­aus an einem Gegen­stand, in einem kon­kre­ten Kon­text und im Umgang mit kon­kre­tem Wis­sen erwor­ben wer­den, sich aber gera­de an ande­ren Pro­ble­men in neu­en Kon­tex­ten, im (ggf. die­se auch erst erschlie­ßen­den) Umgang mit ande­ren (ggf. unbe­kann­ten) Wis­sens­be­stän­den bewäh­ren müs­sen. Dass Kom­pe­ten­zen “Kennt­nis­se und Hal­tun­gen” ein­schlie­ßen, stimmt also nur in Bezug auf trans­fer­a­bles, neue Kon­tex­te erschlie­ßen hel­fen­des, etwa kate­go­ri­sie­ren­des, metho­di­sches Wis­sen und die “Hal­tung”, die dar­in besteht, über die­ses Wis­sen nicht nur theo­re­tisch und abst­alt zu ver­fü­gen, son­dern es dann auch anzu­wen­den — gera­de nicht aber in jenem Wis­sen, das an ein­zel­ne Kon­tex­te gebun­den ist. Kon­zep­tu­el­les und pro­ze­du­ra­les Wis­sen also ist Bestand­teil von Kompetenz(en), nicht sub­stan­ti­ves. Um ein sehr ein­fa­ches (bei­na­he zum tri­via­len hin zuge­spitz­tes) Bei­spiel aus mei­nem Fach zu neh­men: Die Fähig­keit, die Emser Depe­sche zu inter­pre­tie­ren, ist kei­ne Kom­pe­tenz — ins­be­son­de­re nicht, wenn man Quel­len­in­ter­pre­ta­ti­on an ihr oder auch nur einem sehr eng ver­wand­ten Bei­spiel gelernt hat. Die Fähig­keit, Fer­tig­keit und Bereit­schaft, ande­re Quel­len bzw. Quel­len ins­ge­samt zu inter­pre­tie­ren, nach­dem man u.a. die Emser Depe­sche unter­sucht und inter­pre­tiert hat, beweist Kom­pe­tenz — ins­be­son­de­re, wenn man in der Lage ist, das auch mit Quel­len ande­ren Typs zu tun und dabei vom Kon­kre­ten zu abs­tra­hie­ren, also die Fähig­keit fle­xi­bel in neu­en Situa­tio­nen einzusetzen. 

Vor die­sem Hin­ter­grund erweist sich aber zudem der in Fuß­no­te 1 auf S. 4 gege­be­ne Ver­weis auf die Kli­e­me-Exper­ti­se als min­des­tens unscharf. Ver­wie­sen wird näm­lich auf die dor­ti­ge Sei­te 12. Dort ist in der Tat etwas zu fin­den, das auch hier Ver­wen­dung fin­det, näm­lich die Auf­zäh­lung von “Kom­pe­ten­zen, Qua­li­fi­ka­tio­nen, Wis­sens­struk­tu­ren, Ein­stel­lun­gen, Über­zeu­gun­gen, Wert­hal­tun­gen”. Im Ham­bur­ger Leit­fa­den lau­tet sie etwas anders, inso­fern (ohne Kenn­zeich­nung der wört­li­chen Über­nah­men) von “Kom­pe­tenz­ent­wick­lung wie auch der Aneig­nung von Fach­me­tho­den und dem Auf­bau von Qua­li­fi­ka­tio­nen, Wis­sens­struk­tu­ren, Ein­stel­lun­gen, Über­zeu­gun­gen und Wert­hal­tun­gen” die Rede ist — hier jedoch als Zweck der “Kern­in­hal­te, mit denen sich Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus­ein­an­der­set­zen sol­len”. Von Inhal­ten und inhalts­be­zo­ge­nen Kennt­nis­sen aber ist in der refe­ren­zier­ten Kli­e­me-Exper­ti­se an der ange­ge­be­nen Stel­le gera­de nicht die Rede. Es han­delt sich also gera­de­zu um ein Fehl­zi­tat, inso­fern der Beleg die Haupt­aus­sa­ge des Absat­zes, hin­ter dem er steht, — Kom­pe­ten­zen umfass­ten auch Kennt­nis­se — gera­de nicht deckt. 

Die Kli­e­me-Exper­ti­se spricht aber auch sonst kaum von Kennt­nis­sen, In einem his­to­ri­schen Rück­griff auf “klas­si­sche Bil­dungs­theo­rie” wer­den zwar vier Modi der Welt­erfah­rung als Bestand­tei­le von Bil­dung und “Kennt­nis­sen” (in Anfüh­rungs­zei­chen!) erwähnt, im glei­chen Absatz aber nicht Kennt­nis­se, son­dern “Wis­sen und Kön­nen” als zwei Kom­po­nen­ten von Kom­pe­ten­zen auf­ge­zählt.2 Gera­de im wei­te­ren Argu­men­ta­ti­ons­gang wird dort aber ein Wis­sens­be­griff genutzt, der die­ses expli­zit nicht auf Kennt­nis­se redu­ziert. Im Kapi­tel der Exper­ti­se zum Ver­hält­nis von Wis­sen und Kön­nen (S. 87f) wird viel­mehr gera­de­zu ver­wor­fen, Kom­pe­tenz­re­le­van­tes Wis­sen mit “den Fak­ten” gleich­zu­set­zen, ” die in Lehr­plä­nen nie­der­ge­schrie­ben sind. Selbst wenn es Schü­le­rin­nen und Schü­lern” gelin­ge, “die­ses Wis­sen auf­zu­neh­men”  blie­be es “doch oft trä­ge“, inso­fern es “außer­halb der Lern­si­tua­ti­on nicht ange­wandt” wer­den kön­nen, wes­halb es kei­ne hin­rei­chen­de Basis für kom­pe­ten­tes Han­deln” dar­stellt. Gera­de auch wo die Kli­e­me-Exper­ti­se for­dert, die Ver­knüp­fung von Wis­sen und Kön­nen nicht in den Bereich jen­seits der Schu­le zu ver­la­gern (also in das Bewäh­rungs­feld der Lebens­welt), son­dern auch inner­halb der Schu­le sol­che Leis­tungs­si­tua­tio­nen zur Bewäh­rung zu gestal­ten, wird gera­de nicht von kon­kret inhalt­be­zo­ge­nem Wis­sen gespro­chen, son­dern von Situa­tio­nen, wel­che die Fähig­keit zur Anwen­dung fach­lich spe­zi­fi­schen Sche­ma­ta in der “Behand­lung von Fäl­len” erfordern.

Auch in Bezug auf “Inhal­te” fin­det sich an der ange­ge­be­nen Stel­le gera­de kein Beleg dafür, dass Kom­pe­ten­zen Inhal­te “umfass­ten”. Viel­mehr emp­fiehlt die Kli­e­me-Exper­ti­se 2003÷2007÷2009 zwar expli­zit, Bil­dungs­stan­dards “Hand in Hnd” (S. 17) mit “zen­tra­len Kern­cur­ri­cu­la” zu ent­wi­ckeln, die Hin­wei­se zur Sequen­zie­rung von The­men und Inhal­ten geben — aber das bedeu­tet gera­de kei­ne Inte­gra­ti­on der Inhal­te oder Kennt­nis­se in die Kom­pe­ten­zen. Viel­mehr wird expli­zit dar­ge­legt, der Begriff der Kom­pe­ten­zen drü­cke aus, “dass die Bil­dungs­stan­dards – anders als Lehr­plä­ne und Rah­men­richt­li­ni­en – nicht auf Lis­ten von Lehr­stof­fen und Lern­in­hal­ten zurück­grei­fen, um Bil­dungs­zie­le zu kon­kre­ti­sie­ren.” Es gehe “viel­mehr dar­um, Grund­di­men­sio­nen der Lern­ent­wick­lung in einem Gegen­stands­be­reich (einer ‘Domä­ne’, wie Wis­sens­psy­cho­lo­gen sagen, einem Lern­be­reich oder einem Fach) zu iden­ti­fi­zie­ren”, die “vielfältig[e], flexib[el] und variab[el]” genutzt wer­den kön­nen müs­sen (S. 21f).

Mit die­ser Kri­tik an der (zudem falsch zitie­ren­den) Ver­schlei­fung des Kom­pe­tenz­be­griffs soll somit gera­de nicht gesagt wer­den, dass “inhalt­li­che” Cur­ri­cu­la im Sin­ne der Vor­ga­be und Fest­schrei­bung von Gegen­stän­den (und par­ti­ell auch der The­ma­ti­sie­re­un­gen der­sel­ben) kei­nen Platz in Bil­dungs­plä­nen hät­ten. Sie sind legi­tim, gera­de in der Form von “Kern”-Curricula, die eini­ge ver­bind­li­che Vor­ga­ben machen, dane­ben aber wesent­li­che Frei­räu­me belas­sen — aber sie sind etwas ande­res als Kom­pe­tenz­mo­del­lie­run­gen. Kom­pe­tenz­de­fi­ni­tio­nen und ‑model­le einer­seits und (Kern-)Curricula ande­rer­seits sind viel­mehr zwei neben­ein­an­der mög­li­che und wohl auch nöti­ge For­men der Kon­zep­tua­li­sie­rung zwei­er unter­schied­li­cher Dimen­sio­nen. Sie ergän­zen ein­an­der (wie im vor­lie­gen­den Text an ande­rer Stel­le ja uch durch­aus rich­tig gesagt wird), gehen aber nicht inein­an­der auf. Man kann sie sich vor­stel­len wie Spal­ten und Zei­len einer Matrix oder einer Tabel­le. Weder Kom­pe­ten­zen (also Fähig­kei­ten, Fer­tig­kei­ten und Bereit­schaf­ten sowie die Ver­fü­gung über fall- und gegen­stands­über­grei­fen­des, kon­zep­tu­el­les bzw. pro­ze­du­ra­les Wis­sen) noch Gegen­stand­be­zo­ge­nes (“sub­stan­ti­ves”) Wis­sen kön­nen getrennt von ein­an­der erwor­ben wer­den. Aber sie müs­sen auch wie­der von­ein­an­der getrennt wer­den. Die erwor­be­nen Fähig­kei­ten müs­sen an ande­ren “Inhal­ten” (bes­ser: Gegen­stän­den) wei­ter ela­bo­riert, erwei­tert, ver­fei­nert, abs­tra­hiert und kon­kre­ti­siert wer­den, damit sie zu Kom­pe­ten­zen im vol­len Sin­ne wer­den, und die Kennt­nis­se und Wis­sens­be­stän­de müs­sen ihrer­seits mit­tels ande­rer Kom­pe­ten­zen mit­ein­an­der zu einem zugleich in der Brei­te umfas­sen­den wie hin­sicht­lich Kon­kre­ti­sie­rung und Abs­trak­ti­on auf­ge­spann­ten Welt­bild ver­netzt wer­den. Nur gemein­sam garan­tie­ren die­se bei­den (getrenn­ten!) Dimen­sio­nen von Bil­dung, dass die Welt­bil­der, die Kennt­nis­se, Ein­sich­ten eben­so wie die Hal­tun­gen und die Fähig­kei­ten nicht ver­fes­ti­gen, son­dern in in varia­blen Situa­tio­nen und unter sich ver­än­dern­den Bedin­gun­gen ope­ra­bel bleiben.

Den Aus­füh­run­gen zur Auf­ga­be der Kern­cur­ri­cu­la selbst im zwei­ten Absatz kann dem­ge­gen­über deut­lich bes­ser zuge­stimmt wer­den, ja es ist posi­tiv her­aus­zu­stel­len, dass zwar von durch sie vor­ge­ge­be­nem “Wis­sen” die Rede ist, aber doch in Form von Wissens“elementen”, also Bestand­tei­len von durch die Ler­nen­den im Pro­zess der Aus­ein­an­der­set­zung damit mit dem, was wie­der­um nicht als “Fak­ten” oder ähn­li­chem ein­fach zur Über­nah­me vor­ge­ge­ben wird, son­dern als “Gegen­stand” einer sol­chen eigen­stän­di­gen und zumin­dest par­ti­ell ergeb­nis­of­fe­nen und plu­ra­len “Unter­su­chung” ent­wi­ckelt und ela­bo­riert wer­den soll.  Hier also ist ein deut­li­cher Anschluss an Kon­zep­te eigen­stän­di­gen und akti­ven Ler­nens zu erken­nen, die auch mit den gleich dar­auf for­mu­lier­ten Zie­len der Selbst­stän­dig­keit und Ver­ant­wort­lich­keit kom­pa­ti­bel ist.

Von als zu erwer­ben vor­ge­ge­be­nen Kennt­nis­sen wird dann gleich­wohl am Ende des fol­gen­den Absat­zes die Rede, in wel­chem die Bedeu­tung der Befä­hi­gung zu selbst- und nicht fremd­be­stimm­tem Den­ken, Urtei­len und Han­deln in der gegen­wär­ti­gen (Medien-)Welt — etwa ange­sichts von FakeN­ews etc. — die Rede ist, gespro­chen. Auch die­ser For­mu­lie­rung kann als sol­che gut unter­schrie­ben wer­den, inso­fern die­se Kennt­nis­sen auf­grund des ange­spro­che­nen Zusam­men­hangs gera­de sol­che mei­nen müs­sen, die Ler­nen­de in die Lage ver­set­zen, jeweils neue Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen. Das ist etwa dann der Fall, wenn es sich um pro­ze­du­ra­le und kon­zep­tua­le Kennt­nis­se han­delt, wie um fall­über­grei­fen­de Ein­sich­ten. Auch sub­stan­ti­ves Wis­sen (also etwa “Ein­zel­fall­wis­sen”) gehört dazu, inso­fern es dazu bei­trägt, dass Ler­nen­de mit sei­ner Hil­fe ihnen neue Behaup­tun­gen usw. ein­ord­nen kön­nen. Auch die­ses Wis­sen gewinnt somit eine über es selbst hin­aus grei­fen­de Funk­ti­on. Es ist dann aber eben auch nicht (wie hier durch­aus kor­rekt auf­ge­zählt) Bestand­teil der zu erwer­ben­den Kom­pe­ten­zen, son­dern gewis­ser­ma­ßen neben sei­nem Eigen­wert zum Einen Sub­strat des Erwerbs der Kom­pe­ten­zen, eben­so aber muss es auch Gegen­stand ihrer Anwen­dung wer­den kön­nen. Es ruht also nicht in sich, son­dern muss in der Per­spek­ti­ve und unter der Vor­aus­set­zung erwor­ben (und dazu ver­mit­telt) wer­den, dass es mit Hil­fe der Kom­pe­ten­zen durch die Ler­nen­den geprüft, dif­fe­ren­ziert und — etwa ange­sichts neu­er Infor­ma­tio­nen — auch zuguns­ten neue­rer Ein­sich­ten und Kennt­nis­se über­wun­den wer­den kön­nen muss.

Anmer­kun­gen /​ Refe­ren­ces
  1. Arnold, Burk­hard; Haupt, Ste­phan; Jas­per, Ilka; Lam­pert, Yvonne (2023): Das schul­in­ter­ne Cur­ri­cu­lum. Leit­fa­den zur Imple­men­ta­ti­on der neu­en Bil­dungs­plä­ne. Unter Mit­ar­beit von Lydia Lach, Chris­ti­ne Rog­gatz, Hen­drik Stamm­er­mann und Julia­ne Tro­je. Ham­burg: Behör­de für Schu­le und Berufs­bil­dung.[]
  2. Kli­e­me, Eck­hard; Ave­na­ri­us, Her­mann; Her­mann, Wer­ner a.o (2007): Zur Ent­wick­lung natio­na­ler Bil­dungs­stan­dards: Eine Exper­ti­se. unver­änd. Neu­auf­la­ge 2009. Hg. v. BMBF. Bonn. Online ver­füg­bar unter http:­/­/www.bmbf.de­/pub­/zur_entwicklung_nationaler_bildungsstandards.pdf, zuletzt geprüft am 10.02.2023; S. 67[]
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